Klärung der Kompetenzen der Parlamentsdienste (Pa. Iv. 19.432)

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Die verschiedenen Kommissionen im Parlament werden von Kommissionssekretariaten unterstützt, die administrativ den Parlamentsdiensten unterstellt sind. Damit sind diese sozusagen im Sandwich zwischen den politischen Kommissionen und der Verwaltung. Dieser Umstand warf bei der SPK-NR die Frage auf, wem die Sekretariate Folge leisten müssen, wenn sie von den Parlamentsdiensten und den Kommissionen jeweils unterschiedliche Weisungen erhalten. Die Antwort darauf soll nun mittels einer Kommissionsinitiative gegeben werden. Die Klärung der Kompetenzen der Parlamentsdienste soll laut der SPK-NR auch eine mögliche Neuregelung der Aufsicht über die Parlamentsdienste beinhalten. Die Aufsicht dürfe nicht mehr auf die Dienstleistungen der Beaufsichtigten angewiesen sein. Darüber hinaus soll das Parlament bzw. zumindest die Kommissionspräsidentinnen und -präsidenten bei der Anstellung von Kommissionssekretärinnen und -sekretären stärker einbezogen werden. Zudem soll sichergestellt werden, dass die Kommissionen im Falle eines Expertenbeizugs über genügend finanzielle Mittel verfügen, die sie eigenständig verwalten können.
Die SPK-NR hatte Mitte April 2019 einstimmig beschlossen, einen Erlassentwurf auszuarbeiten. Allerdings hatte sich ihre Schwesterkommission (SPK-SR) im August gegen Folgegeben entschieden – sie sah keinen Handlungsbedarf. Weil die nationalrätliche Kommission aber einstimmig an ihrer Idee festhalten wollte, kam das Geschäft in der Wintersession 2019 in den Nationalrat. Dort gab man der parlamentarischen Initiative diskussionslos Folge.

Nachdem die SPK-SR einem Anliegen ihrer Schwesterkommission zur Klärung der Kompetenzen der Parlamentsdienste nicht Folgegeben wollte, der Nationalrat seine SPK-NR aber unterstützt hatte, kam das Anliegen in den Ständerat. In ihrem Bericht von Mitte Februar 2020 bekräftigte die SPK-SR ihren Entscheid, den sie mit 10 zu 2 Stimmen gefasst hatte. Sie sehe nach wie vor keinen Handlungsbedarf. Den Bedürfnissen des Parlaments werde mit den vorhandenen rechtlichen Bestimmungen genügend Rechnung getragen. Den berechtigten Punkt hinsichtlich der Anstellung von Kommissionssekretärinnen und -sekretären, die administrativ den Parlamentsdiensten unterstehen, aber Weisungen der Kommissionen zu befolgen haben, habe die Verwaltungsdelegation bereits aufgenommen. Bei Anstellungen von Sekretärinnen oder Sekretären würden neu die Kommissionspräsidien beigezogen. Dies entspreche dem Anliegen der parlamentarischen Initiative, der deshalb keine Folge zu geben sei.
Andrea Gmür-Schönenberger (cvp, LU) widersprach dem Kommissionssprecher Andrea Caroni (fdp, AR). Das «Dreiecksverhältnis von Kommissionssekretariaten, Parlamentsdiensten und Verwaltung» werfe immer wieder Fragen hinsichtlich Zuständigkeiten auf. Nicht nur die SPK-NR, sondern auch der Nationalrat habe dem Anliegen zudem einstimmig Folge gegeben. Man dürfe – «auch aus institutionellen Überlegungen» – der grossen Kammer nicht verbieten, Antworten zu finden auf eine Frage, bei der sie offensichtlich eben doch Handlungsbedarf sehe. Es gehe dabei auch um eine Stärkung der Unabhängigkeit der Kommissionen. Der Forderung der Luzernerin, der SPK-NR kein Arbeitsverbot aufzuerlegen, kam die kleine Kammer allerdings nicht nach: Mit 28 zu 12 Stimmen bei 3 Enthaltungen wurde der Vorstoss versenkt.