Das seit anfang 1995 geltende Antirassismusgesetz führt nach Ansicht eines Teils der bürgerlichen Nationalräte bei den Gerichten zu Auslegungsschwierigkeiten und bewirke damit nicht nur Rechtsunsicherheit, sondern bedrohe auch das Recht auf freie Meinungsäusserung. Eine von 17 Freisinnigen und 23 SVP-Politikern mitunterzeichnete Motion von Nationalrat Gusset (fp, TG) forderte deshalb eine Teilrevision. Der Vorstoss verlangt, dass die Bestimmungen namentlich bezüglich «Propagandaaktionen» präziser gefasst werden und die Vorsätzlichkeit stärker gewichtet wird. Der Bundesrat empfahl, die im Berichtsjahr noch nicht behandelte Motion abzulehnen.
Dossier: Das Antirassismusgesetz von 1995 und dessen Folgen- Schlagworte
- Datum
- 17. September 1997
- Prozesstyp
- Motion
- Geschäftsnr.
- 97.3327
- Akteure
- Quellen
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- Stutz (1997). Vorfälle in der Schweiz.
- Verhandl. B.vers., 1997, IV, S. 111
- WoZ, 7.2.97.; TA, 30.9.97.
von Hans Hirter
Aktualisiert am 07.02.2020
Aktualisiert am 07.02.2020