Für ein stufenloses Rentensystem (Po. 12.3971)

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Im Oktober 2012 reichte die SGK-NR ein Postulat ein, mit dessen Annahme der Bundesrat aufgefordert wird, einen Bericht zu einem stufenlosen Rentensystem für die IV zu erstellen. Durch eine stufenlose Bemessung sollten negative Schwelleneffekte verhindert werden, ohne dass es – wie es beim bundesrätlichen Vorschlag im Rahmen der IV-Revision 6b der Fall gewesen wäre – zu Rentenkürzungen bei Personen mit hohem Invaliditätsgrad komme. Der Bundesrat erklärte sich bereit, den im Rahmen der IV-Revision verfassten Bericht zu ergänzen, worauf der Nationalrat das Postulat stillschweigend annahm.

Dossier: Weiterentwicklung der IV (2015-2020) und die dazu führenden Vorstösse

Im Rahmen seiner Botschaft zur Weiterentwicklung der IV erklärte der Bundesrat, das Postulat der SGK-NR durch die Einführung eines stufenlosen Rentensystems für die IV erfüllt zu haben, und beantragte es zur Abschreibung. Stillschweigend folgte der Nationalrat diesem Antrag in der Frühjahrssession 2019.

Dossier: Weiterentwicklung der IV (2015-2020) und die dazu führenden Vorstösse