Keine Streichung von Bundesbeiträgen an nationale Forschungseinrichtungen (Po. 20.3462 und Po. 20.3927)

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Im Mai 2020 reichte die WBK-SR einstimmig ein Postulat ein, welches sich auf die Unterstützung von nationalen Forschungseinrichtungen im Rahmen der BFI-Botschaft 2021-2024 bezog. Der Bundesrat hatte in dieser Botschaft den Technologiekompetenzzentren und den Forschungsinfrastrukturen eine gewisse Priorität eingeräumt. Den nationalen Forschungsinstitutionen, wie beispielsweise der Schweizerischen Friedensstiftung Swisspeace oder dem Schweizerischen Tropen- und Public Health-Institut, kam dabei nur eine nachgeordnete Priorität zu. Der Bundesrat solle erläutern, wie die Bundesbeiträge an nationale Forschungseinrichtungen ab 2025, also ab der übernächsten BFI-Periode, ausgerichtet werden können, dies mit dem Ziel, dass es zu keiner Streichung dieser Beiträge komme.
Der Bundesrat beantragte die Annahme des Postulats. Die kleine Kammer nahm das Postulat in der Sommersession 2020 stillschweigend an.

Im August 2020 reichte die WBK-NR ein Postulat mit dem Titel «Keine Streichung von Bundesbeiträgen an nationale Forschungseinrichtungen» ein. Es ist gleichlautend wie das bereits von ihrer Schwesterkommission eingereichte Postulat 20.3462. Der Bundesrat beantragte dieses Postulat, wie bereits das identische Postulat der WBK-SR, zur Annahme. Der Nationalrat nahm den Vorstoss in der Herbstsession 2020 stillschweigend an.

In Erfüllung der identischen Postulate «Keine Streichung von Bundesbeiträgen an nationale Forschungseinrichtungen» der WBK-SR (Po. 20.3462) und der WBK-NR (Po. 20.3927) publizierte der Bundesrat Mitte Februar 2024 den Bericht zur Förderung des Bundes von Forschungseinrichtungen von nationaler Bedeutung nach Artikel 15 des FIFG.
Im vom SBFI erstellten Bericht wurde die Finanzierung derjenigen Forschungsinstitutionen analysiert, welche über einen Assoziationsvertrag mit einer kantonalen Hochschule verbunden sind. Es handelte sich dabei um das Schweizerische Tropen- und Public-Health-Institut, swisspeace, das Institute of Oncology Research und das Institute for Research in Biomedicine sowie die Schweizer Paraplegiker Forschung. Mit der Analyse sollte herausgefunden werden, ob diese Forschungsinstitutionen möglicherweise Doppelsubventionen erhielten, da sie zum einen von einer direkten Bundesunterstützung durch das FIFG profitierten und zum anderen auch Abgeltungen der entsprechenden kantonalen Hochschulen erhielten, welche wiederum vom Bund Grundbeiträge über das HFKG bekamen. Der Bericht kam zum Schluss, dass eine Doppelsubventionierung durch das FIFG und das HFKG ausgeschlossen werden kann, weshalb sich bei den gesetzlichen Grundlagen zur Bundesunterstützung kein Anpassungsbedarf ergebe.