Eintragung des Sorgerechts in die kantonalen und kommunalen Einwohnerregister (Mo. 21.3981)

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In einer Motion verlangte die WBK-NR, dass der Bundesrat die im Bericht zur Erfüllung eines Postulats Fluri (fdp, SO) in Aussicht gestellte Machbarkeitsstudie zur Eintragung des Sorgerechts in die kantonalen und kommunalen Einwohnerregister umgehend durchführe. Nachdem der Bundesrat diesem Anliegen mit Annahme der Motion zugestimmt hatte, folgte der Nationalrat diesem Antrag in der Wintersession 2021 diskussionslos.

Nachdem die WBK-SR ihrem Rat einstimmig beantragt hatte, der Motion seiner Schwesterkommission zur Eintragung der elterlichen Sorge in die kantonalen und kommunalen Einwohnerregister ebenfalls zuzustimmen, kam der Ständerat diesem Begehren in der Frühjahrssession 2022 nach. Somit erhielt der Bundesrat den Auftrag, möglichst rasch eine Machbarkeitsstudie zur Eintragung des Sorgerechts in die erwähnten Register zu erstellen und danach – sofern sich das Unterfangen als machbar erweist – die notwendigen Schritte zur Umsetzung des Anliegens einzuleiten.