Einstimmig im Ständerat und mit wenigen Gegenstimmen im Nationalrat wurde eine Finanzhilfe von jeweils 1,1 Mio Fr. für die Jahre 1992 und 1993 zugunsten des Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondmuseums in Genf beschlossen. Sowohl Bundesrat wie die Kammern betonten aber, dass dies nicht als Präjudiz für weitere Museumsgründungen auf privater Basis zu werten sei. Die Anträge von Lega und SD, dass die Finanzhilfe nur unter der Bedingung zu gewähren sei, dass das Defizit ab 1994 durch weitere Gönnerbeiträge ausgeglichen wird, wurden klar abgelehnt. Angesichts der Bedeutung der beiden karitativen Organisationen für die Schweiz und besonders für Genf stellte der Bundesrat in Aussicht, bis Ende 1993 eine neue diesbezügliche Vorlage auszuarbeiten.
- Schlagworte
- Datum
- 18. Juni 1992
- Prozesstyp
- Verordnung / einfacher Bundesbeschluss
- Geschäftsnr.
- 92.021
- Akteure
- Quellen
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- AB NR, 1992, S. 1149 ff.
- AB SR, 1992, S. 416 ff.
- BBl, 1992, II, S. 625 ff.
- NQ, 6.6. und 19.6.92.
von Marianne Benteli
Aktualisiert am 17.07.2018
Aktualisiert am 17.07.2018