Année politique Suisse 1969 : Grundlagen der Staatsordnung / Wahlen
Kantonale Exekutivwahlen
Mit Ausnahme von Graubünden führten die erwähnten Kantone auch Wahlen zur Gesamterneuerung ihrer Exekutiven durch. In vier Kantonen kam es dabei zu Kampfwahlen, aber nur in Neuenburg gelang eine Veränderung der parteipolitischen Zusammensetzung, indem die Nationalprogressisten dank einer gemeinsamen Liste mit den Liberalen den 1965 an die Sozialisten verlorenen Sitz auf Kosten der Radikalen zurückgewannen; ein kommunistischer Vorstoss verlief erfolglos
[7]. In den Kantonen Aargau, Wallis und Genf verteidigten die Regierungsparteien mit Erfolg ihren Sitzbestand. Im Aargau scheiterte ein freisinniger Versuch, dén 1965 eingebüssten zweiten Sitz den Sozialdemokraten wieder zu entreissen, und ein Vertreter des Team 67 erzielte nur einen Achtungserfolg
[8]. Im Wallis blieb eine sozialistische Kandidatur weit unter dem absoluten Mehr, und eine wilde Liste mit bürgerlichen Gegenkandidaten, die namentlich von Nationalrat Dellberg (soz.) unterstützt wurde, fiel wegen der Weigerung der Nominierten als ungültig ausser Betracht
[9]. In Genf wurde die bisherige Zusammensetzung einerseits von der Partei der Arbeit angefochten, anderseits von den Liberalen, die im Alleingang ihren 1965 an die Radikalen verlorenen zweiten Sitz zurückerobern wollten; die beiden opponierenden Gruppen brachten jedoch keinen ihrer Kandidaten im ersten Wahlgang durch, worauf ein Verzicht des Kommunisten den Status quo sanktionierte
[10]. Im Kanton Solothurn wurde kein Kampfkandidat aufgestellt, doch empfahlen oppositionelle Gruppen — allerdings ohne Erfolg — Streichungen, um einen zweiten Urnengang mit zusätzlichen Kandidaten zu veranlassen
[11].
In verschiedenen Kantonen kam es zu Ersatzwahlen, die zum Teil umkämpft waren, aber nirgends die parteipolitische Struktur der Regierung veränderten. In St. Gallen versuchte der Landesring mit konservativ-christlichsozialer Unterstützung, sich auf Kosten des Freisinns den Eintritt in die Exekutive zu erzwingen
[12], in Graubünden erstrebten die Demokraten die Rückgewinnung des 1962 eingebüssten zweiten Sitzes im Kleinen Rat durch Ausschluss der Freisinnigen
[13], und in der Waadt erfolgte ein liberaler Vorstoss zur Wiederherstellung der Lage vor 1958, als die Sozialisten nur einen Staatsrat gestellt hatten, die Liberalen dagegen deren zwei
[14]. Im Kanton Bern entsprach die BGB beim Rücktritt eines ihrer Regierungsräte dem Wunsch nach einer Doppelkandidatur, die jedoch die Wahlbeteiligung nicht wesentlich zu erhöhen vermochte, zumal alle grösseren Parteien die Stimme frei gaben
[15].
[7] Zusammensetzung des neuenburgischen Staatsrates nach den Wahlen vom 20.4.1969: 1 Liberaler, 1 Radikaler, 1 Nationalprogressist, 2 Sozialisten. Im 1. Wahlgang erhielt kein Kandidat das absolute Mehr; der Rückzug des neuportierten zweiten Radikalen und des Vertreters des Parti ouvrier et populaire liess aber den 2. Wahlgang dahinfallen (PS, 88, 21.4.69; TLM, 111, 21.4.69; VO, 91, 22.4.69; vgl. auch NZZ, 220, 11.4.69).
[8] Wahlen vom 26.1./16.2.1969. In einem 2. Wahlgang gewann der neue BGB-Kandidat den 5. Sitz gegen den Vertreter des Team 67 (NBZ, 21, 27.1.69; 39, 17.2.69; BN, 39, 27.1.69; NZZ, 93, 12.2.69).
[9] Wahlen vom 2.3.1969 (TLM, 57, 26.2.69; 62, 3.3.69; NZ, 97, 28.2.69; 101, 3.3.69; NZZ, 135, 3.3.69). Ein Rekurs gegen die Ungültigerklärung der Kandidaturen wider Willen wurde vom Bundesgericht abgeschlagen (TLM, 165, 14.6.69).
[10] Wahlen vom 16.11.1969 (VO, 266, 17.11.69; 272, 24.11.69; NZZ, 681, 18.11.69; JdG, 270, 19.11.69).
[11] Wahlen vom 4.5.1969. Die Streichungsparole wurde von der Aktion Jugend und Politik und vom «Jungen Solothurn» ausgegeben (NZZ, 253, 27.4.69; NBZ, 97, 28.4.69; NZ, 201, 5.5.69).
[12] Ostschw., 249, 27.10.69; 250, 28.10.69; vgl. ferner NZZ, 596, 29.9.69; 621, 14.10.69; Ostschw., 232, 6.10.69; BN, 440, 22.10.69.
[13] NBüZ, 59, 3.3.69; vgl. ferner NBüZ, 38, 10.2.69; Vat., 36, 13.2.69; NZZ, 128, 27.2.69.
[14] GdL, 21,27.1.69. Der sozialistische Kandidat wurde vom Parti ouvrier et populaire unterstützt (vgl. GdL, 294, 16.12.68; VO, 10, 14.1.69; PS, 10, 15.1.69).
[15] Bund, 103, 5.5.60 ; vgl. ferner NBZ, 78, 3.4.69; 82, 10.4.69; 92, 22.4.69; Bund, 83, 11.4.69. '
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