Année politique Suisse 1975 : Wirtschaft / Geld, Währung und Kredit
 
Geld- und Währungspolitik
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Währung
Das Währungsgeschehen verlief 1975 weniger hektisch als im Vorjahr [3]. Immerhin verzeichneten die Wechselkurse an den internationalen Devisenmärkten wiederum bedeutende Schwankungen. Die scharfe Aufwärtsbewegung des Schweizerfrankens, die vor allem im Spätherbst 1974 eingesetzt hatte, hielt zu Beginn des Jahres an. Bis Ende Januar fiel so der Dollarkurs auf den absoluten Tiefststand von 2,385 Fr., erreichte mit 2,76 Fr. seinen Höchststand im September und sank schliesslich bis zum Dezember im Mittel erneut auf 2,64 Fr. Bemerkenswert war ebenfalls die weitere Abschwächung der Deutschen Mark : ihr Kurs fiel von einem Januarmittel von 106,7 bis zum Jahresende auf 100, was im Vergleich zu Anfang 1974 .einer Tieferbewertung von 19 % entsprach. Im Verhältnis zu den Währungen der 18 wichtigsten Handelspartner der Schweiz erreichte der — auf den Stand vom Frühjahr 1971 bezogene — exportgewichtete Aufwertungssatz des Frankens im Dezember den Maximalwert von 46,8 % [4].
Den Auftriebstendenzen beim Frankenkurs lagen verschiedene Faktoren zugrunde. Teils politisch und teils durch Instabilitäten im Währungssystem bedingt waren die Kapitalzuflüsse, bei denen es sich sowohl um Auslandgelder als auch um sogenannte Repatriierungen schweizerischer Anlagen im Ausland handelte. Eine Nachfrage nach schweizerischer Währung bewirkten namentlich auch Bestrebungen von Erdölländern, einen Teil ihrer enormen Einnahmenüberschüsse in Schweizerfranken anzulegen. Hinzu kam der Aufwertungsdruck, den der rezessionsbedingt hohe Ertragsbilanzüberschuss ausübte [5].
Direkt betroffen von dieser Entwicklung wurde die Exportwirtschaft. Die Höherbewertung des Frankens, Wechselkursschwankungen sowie der mit dem weltweiten Konjunktureinbruch verbundene Rückgang der Auslandnachfrage führten zu Unsicherheiten und stellten die Wettbewerbsfähigkeit der Aussenwirtschaft trotz branchenspezifisch differenzierten Verhältnissen auf eine harte Bewährungsprobe. Anderseits ermöglichte das Floating eine relativ konsequente Geldmengenpolitik, während der hohe Frankenkurs die Importgüter verbilligte, was beides die Teuerungsbekämpfung erleichterte [6].
In der Beurteilung der Lage sowie in der Diskussion um den zweckmässigen Kurs der Währungspolitik spiegelten sich die Standpunkte der Interessengruppen. Richtiggehend alarmiert gab man sich in Kreisen der Exportindustrie, wo man den Frankenkurs als überbewertet, die Konkurrenzfähigkeit deshalb als unmittelbar bedroht und die Grenze des noch Zumutbaren als überschritten bezeichnete. So wurde beispielsweise in der Basler Chemie die Auslagerung von Produktion und Forschung ins devisengünstigere Ausland erwogen, während man in Hotelierkreisen die Einführung eines verbilligten Frankens für touristische Zwecke (Touristenfranken) vorschlug. Am nachdrücklichsten meldeten sich die Exponenten der Uhrenindustrie zu Wort. Sie sprachen von einer « absurden und unannehmbaren Verteuerung » des Frankens, der Liebhaberwert bekommen habe und mit der wirtschaftlichen Realität nicht mehr viel, mit dem Willen von Ölpotentaten und Spekulanten dafür umso mehr zu tun habe. Unter Ankündigung von Entlassungen legten sie zum Jahresbeginn ein « Aktionsprogramm zur Überwindung der monetären und konjunkturellen Schwierigkeiten » vor. Hauptpostulat war dabei die Spaltung des Devisenmarktes, indem ein Handelsfranken von 3,40 Fr. pro Dollar für die Exportwirtschaft fixiert und der sogenannte Finanzfranken den Marktkräften überlassen werden sollte. Beschäftigungspolitisch motiviert waren die von Gewerkschaftsvertretern geäusserten Bedenken gegen den Höhenflug des Frankenkurses. An Boden gewann zudem der grundsätzliche Einwand, das Floating habe die Erwartungen nicht erfüllt, sondern zu wirtschaftlich ungerechtfertigten Kursausschlägen und fundamentalen Fehlbewertungen einzelner Währungen wie der schweizerischen geführt [7].
Dieser pessimistischen Lagebeurteilung und dem Ruf nach schärferen wechselkurspolitischen Massnahmen wurden mehr wirtschaftsliberal begründete Argumente entgegengehalten. Das krisenhafte Ausmass der Probleme gewisser Exportbranchen sei nicht die Folge der gegenwärtigen Überbewertung des Frankens, sondern einer allzu plötzlichen, mit der weltweiten Rezession zusammenfallenden Korrektur der langjährigen Unterbewertung. Es bestehe mithin gar kein Wechselkursproblem, sondern ein strukturbedingtes Anpassungsproblem der betroffenen Wirtschaftszweige. Man erhob zahlreiche sachliche Einwände gegen die geforderte Kursspaltung und wertete es als bedenklich, mit welcher Leichtigkeit Unternehmer ihre ordnungspolitischen Prinzipien über Bord würfen. Als vehemente Kritiker monetärer Restriktionen erwiesen sich namentlich auch die Bankenvertreter, die auf die Gefahr hinwiesen, dass die Schweiz dadurch ihrer Bedeutung als internationaler Finanzplatz verlustig gehe. Von wirtschaftswissenschaftlicher Seite wurde der tiefe Dollarkurs im Blick auf die Entwicklung in den USA als « viel natürlicher und realistischer » eingeschätzt, als dies die Befürworter einer Kurspflege annähmen. Von einem Versagen des Floating könne zudem keine Rede sein, da feste Wechselkurse nur dann einen Sinn hätten, wenn die Entwicklung der verschiedenen Volkswirtschaften ebenfalls gleichläufig erfolgen würde [8].
Meinungsverschiedenheiten bestanden auch auf internationaler Ebene, wie die wieder aufgenommenen Währungsreformgespräche im Rahmen des Internationalen Währungsfonds (IWF) bewiesen. Ein Kompromissvorschlag der USA und Frankreichs erlaubte schliesslich im Anschluss an eine Konferenz in Rambouillet eine grundsätzliche Einigung zwischen den Vertretern der führenden Industriestaaten (Zehnerklub). Die bestehenden Verhältnisse mit ihren unterschiedlichen Währungsregelungen wurden legalisiert, wodurch aber die Möglichkeit eines Übergangs zu einer allgemeineren Stabilisierung nicht präjudiziert werden sollte. Der Beobachterstatus in verschiedenen Gremien des IWF sowie die Mitarbeit im Rahmen der OECD ermöglichten es der Schweiz, ihr Interesse an der Aufrechterhaltung eines liberalen Welthandels und damit an einer Überwindung der Zahlungsbilanzprobleme, insbesondere durch Koordinationsbemühungen der Notenbanken zur Milderung von Währungsschwankungen, zu unterstreichen [9].
Den Willen zur Mitarbeit auf multilateraler Ebene dokumentierte der Bundesrat auch mit Vorschlägen für konkrete Massnahmen und das Parlament mit meist oppositionsloser Zustimmung. Verabschiedet wurde zunächst die Verlängerung eines Bundesbeschlusses über die Mitwirkung der Schweiz an internationalen Währungsmassnahmen. Damit behielt der Bundesrat die Kompetenz, bei Währungskrisen an internationalen Stützungsaktionen teilzunehmen, wobei der hiefür vorgesehene Betrag von bisher 865 Mio Fr. auf 1,5 Mia Fr. erhöht wurde. Im Rahmen eines weiteren Bundesbeschlusses wurden die Behörden überdies ermächtigt, einen à fonds perdu-Beitrag von insgesamt 25 Mio Fr. an den Zinsverbilligungsfonds der Weltbank und des IWF zugunsten der von den gestiegenen Erdölpreisen am meisten betroffenen Entwicklungsländer zu leisten [10]. Im Einvernehmen mit dem Bundesrat kam es im weiteren zu Sondierungsgesprächen der Nationalbank mit den Vertretern des Europäischen Währungsverbundes (« Währungsschlange ») über einen Beitritt der Schweiz, der eine begrenzte Wechselkursstabilisierung gegenüber einigen wichtigen Handelspartnern erlaubt hätte [11]. Die entsprechenden Verhandlungen wurden jedoch gegen Ende des Jahres eingestellt, weil namentlich der Widerstand Frankreichs eine Teilnahme der Schweiz verunmöglichte [12].
Um den Kursauftriebstendenzen und -schwankungen entgegenzuwirken, hatte die Nationalbank bereits zu Beginn des Jahres nach fast zweijähriger Pause wieder mit Interventionen am Devisenmarkt begonnen, dies teilweise in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Instanzen anderer Länder. Im Hinblick auf das disproportionierte Grössenverhältnis zwischen dem weltweiten Dollarvolumen und den von einem Kleinstaat einsetzbaren Mitteln gaben sich die' Notenbankvertreter allerdings Rechenschaft über die Unmöglichkeit, ein durch den Markttrend bedingtes Ansteigen des Frankenkurses aufzuhalten ; dieses wurde vielmehr als Preis für die ausserordentliche Expansion des Finanzplatzes Schweiz gewertet. Der Bundesrat hielt seinerseits den Franken für überbewertet, bezeichnete freilich Devisenbewirtschaftungsmassnahmen als « ultima ratio ». Durch eine Wechselkursspaltung kurzfristig erkaufte Vorteile müssten sich über Inflationsimport und Produktionskostensteigerungen nicht zuletzt wieder für die Exportwirtschaft selbst als nachteilig erweisen [13]. Eine Verschärfung der im Spätherbst 1974 verfügten Abwehrmassnahmen erachteten die Verantwortlichen immerhin als angezeigt. Dabei begnügten sie sich nicht mit Interventionen am Devisenmarkt, mit der Förderung eines Wiederabflusses von Geldern nach dem Ausland durch Wahrung eines angemessenen Zinsgefälles und mit einer betont liberalen Kapitalexportpolitik, sondern stützten sich vor allem auf Instrumente, die der Bundesbeschluss zum Schutz der Währung bot. Die Geltungsdauer dieses notrechtlichen Erlasses wurde in der Volksabstimmung vom B. Juni praktisch oppositionslos verlängert [14].
Bereits zum Jahresanfang war auf dieser Rechtsgrundlage das Verbot, den Zuwachs ausländischer Bankguthaben in Schweizerfranken zu verzinsen, auf deren Gesamtbestand ausgedehnt worden. In der Folge erhöhte man die Kommissionsbelastung (Negativzins) dieser Gelder drastisch von bisher 12 auf 40 % pro Jahr. Zur Erschwerung von Umgehungsgeschäften reduzierte sodann die Nationalbank das zulässige Volumen der Terminverkäufe von Schweizerfranken durch die Banken an Ausländer. Wieder in Kraft gesetzt und stufenweise verschärft wurde die Verordnung über die Fremdwährungspositionen der Banken : seit dem Frühjahr mussten die Verbindlichkeiten täglich für jede Währung durch entsprechende Forderungen mindestens ausgeglichen werden. Hinzu kam ein Gentlemen's Agreement zwischen der Nationalbank einerseits sowie den Banken und multinationalen Gesellschaften anderseits, worin sich diese verpflichteten, Transaktionen von 5 Mio Dollar und mehr dem Noteninstitut zu melden [15]. Schliesslich beantragte der Bundesrat noch, die Ermächtigung der Nationalbank zu Devisentermingeschäften, die bisher auf Notrecht beruht hatte, ins ordentliche Recht überzuführen. Der Nationalrat hiess die entsprechende Änderung des Nationalbankgesetzes sowie die damit gegebenen Möglichkeiten zur Beeinflussung des Wechselkurses und zur Kurssicherung ohne Gegenstimme gut [16].
Im Direktorium der Nationalbank kam es zu einem personellen Wechsel : an die Stelle des zum Präsidenten des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz gewählten A. Hay trat neu Botschafter P. Languetin [17].
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Geld- und Kapitalmarkt
Im Gegensatz zum Vorjahr erwies sich der Geld- und Kapitalmarkt 1975 als sehr flüssig und leistungsfähig sowie durch sinkende Zinssätze charakterisiert [18]. Zu dieser Entwicklung trug einerseits eine gesteigerte Spartätigkeit in Form eines ausserordentlich starken Zuflusses von Publikumsgeldern bei den Banken bei, anderseits die geringe Kreditbeanspruchung sowie die mangels attraktiver Immobilien- und Hypothekaranlagen gestiegene Nachfrage nach Wertschriften seitens der Banken und institutioneller Investoren. Eine zusätzliche Stütze dürfte dem Markt der Zufluss ausländischer Gelder gegeben haben, war es doch möglich, dem für entsprechende Bankanlagen geltenden Verzinsungsverbot und dem Negativzins durch den Erwerb von Wertpapieren legal auszuweichen. Dass diese Art « wirtschaftlicher Überfremdung » zusehends als bedrohlicher empfunden wurde, äusserte sich in mehreren parlamentarischen Vorstössen. Diese forderten vor allem die Verpflichtung zur Einführung von Namenaktien, die ausschliesslich Schweizern vorzubehalten wären, sowie ein Verbot der Anlage ausländischer Kapitalien in schweizerischen Wertschriften ; Massnahmen gegen den « Ausverkauf der Wirtschaft » seien ebenso dringlich wie jene gegen den « Ausverkauf der Heimat » [19].
Zur Entspannung auf dem Markt trug ebenfalls die Geld- und Kreditpolitik der Nationalbank bei, die neben der gesamtwirtschaftlich nach wie vor besonders wichtigen Teuerungsbekämpfung das Ziel verfolgte, die monetären Voraussetzungen für einen konjunkturellen Aufschwung zu schaffen. Mittel dazu war eine « angemessen expansive » Geldpolitik, die nicht zuletzt auch der Zins- und Wechselkursentwicklung Rechnung zu tragen hatte. Erstmals in ihrer Geschichte fasste die Notenbank für 1975 eine gezielte Erhöhung der Geldmenge ins Auge. In Aussicht genommen wurde eine Ausweitung des Notenbankgeldes (monetäre Basis) um 6 %, die man vor allem über den Ankauf von Devisen (fremdländische Zahlungsmittel) im Rahmen der Wechselkurspflege anstrebte. Die Interventionspolitik am Devisenmarkt wurde so zugleich in den Dienst der Geldmengenpolitik gestellt, während das Richtmass für die Ausweitung der Geldmenge wiederum dem Umfang der Devisenkäufe eine Grenze setzte. Die Devisenübernahmen erreichten in der Folge den Betrag von 11,2 Mia Fr. Den grössten Teil dieser Devisen gab die Nationalbank im Rahmen der konversionspflichtigen Kapitalexportgeschäfte wieder ab. Die Konversionsbeträge beliefen sich auf insgesamt 9,1 Mia Fr., so dass schliesslich dem Markt per Saldo zusätzliche Mittel von 2,1 Mia Fr. verblieben. Die dadurch bewirkte Erhöhung der Notenbankgeldmenge über die vorgesehenen 6 % hinaus auf 10 % wurde im nachhinein mit der geringen Expansion der Geldmenge im Publikum von durchschnittlich nur 4,4 % gerechtfertigt [20]. Die stark überschüssige Ertragsbilanz liess eine liberale Kapitalexportpolitik als angezeigt erscheinen ; diese versuchte man zudem aus konjunkturpolitischen Überlegungen in den Dienst der Exportfinanzierung zu stellen. Das Noteninstitut legte überdies den Banken die Bevorzugung von Exportkrediten sowie von Investitionen zur Förderung der Arbeitsbeschaffung nahe [21].
Als konjunktur- und wechselkurspolitisch wünschbar erachtete man die Aufrechterhaltung eines Zinsgefälles gegenüber dem Ausland, wo sich die Zinssätze laufend zurückbildeten. Die Nationalbank senkte im Verlauf des Jahres fünfmal den Diskontsatz (insgesamt von 5 ½ auf 3 %) und viermal den Lombardsatz (von 6 auf 4 %), häufiger als dies je in einem anderen Jahr der Nachkriegszeit der Fall gewesen war. Eine Anpassung der Sätze nach unten erfolgte auch bei den Bankzinsen, was zur Verminderung von Verzerrungen in der Zinsstruktur der Hypothekarsätze beitrug. Eine Erhöhung der Hypothekarsätze war von den Bankenvertretem wohl noch gefordert, aber bereits im Februar von Preisüberwacher L. Schlumpf im Einvernehmen mit dem Bundesrat abgelehnt worden [22].
Den Rückgang der Zinssätze vermochte auch eine gesteigerte Mittelaufnahme des Bundes zur Deckung des stark gestiegenen Defizits des öffentlichen Haushalts nicht aufzuhalten. Das gute Marktklima kam dein Bund — und in geringerem Mass den Kantonen — auch insofern zugut, als dadurch die Finanzierung zusätzlicher Ausgaben zur Konjunkturbelebung und Arbeitsbeschaffung erleichtert wurde [23]. Angesichts der veränderten wirtschaftlichen Lage und der rückläufigen Kreditnachfrage sah sich der Bundesrat zu Beginn des Jahres veranlasst, die auf dem Kreditbeschluss basierenden Verordnungen zu lockern und die Kreditzuwachsbegrenzung auf Anfang Mai überhaupt aufzuheben. Obschon dies nicht zu einer sichtbaren Belebung der Kredittätigkeit der Banken führte, erachtete es der Bundesrat trotz Widerständen vorab aus Bankkreisen als unerlässlich, sich seine dringlichkeitsrechtlichen Befugnisse auf dem Gebiet des Kreditwesens zur Gewährleistung einer ausgeglichenen konjunkturellen Entwicklung verlängern zu lassen. Umstritten war bei der parlamentarischen Beratung die Weiterführung der Kreditbegrenzung, und zwar mit den Argumenten, hier werde Notrecht auf Vorrat geschaffen und der Wettbewerbsverzerrung Vorschub geleistet. Die Räte ergänzten deshalb den Entwurf des Bundesrates dahin, dass das Instrument der Kreditbegrenzung nur noch eingesetzt werden darf, wenn die übrigen Massnahmen (Einforderung von Mindestguthaben, Beschränkung der Kleinkredit- und Abzahlungsgeschäfte, Emissionskontrolle) nicht ausreichen und eine Vereinbarung mit den Banken nicht zustande kommt. Damit konnte der abgeänderte Beschluss, der bis Ende 1978 befristet ist, unter dem Vorbehalt des obligatorischen Referendums in Kraft gesetzt werden [24].
 
[3] Für Überblicke vgl. Schweizerische Nationalbank (SNB), Geschäftsbericht, 68/1975 ; Gesch.ber., 1975, S. 200 ff. ; Bericht des BR über 'Massnahmen zum Schutz der Währung (BBl, 1975, I, Nr. 18, S. 1596 ff.) ; Bericht des BR über Konjunkturmassnahmen 1974/75 (BBl, 1975, II, Nr. 45, S. 1728 ff.) ; Mitteilung Nr. 237 der Kommission für Konjunkturfragen, Beilage zu Die Volkswirtschaft, 49/1976, Heft 2 ; Schweizerische Bankgesellschaft, Schweizerisches Wirtschaftsjahr 1975, Zürich 1975 ; Schweizerische Kreditanstalt, Bulletin, 81/1975, Dezember.
[4] Im Jahresendvergleich 1974/75 schwächte sich der Franken gegenüber den Währungen von Frankreich, Japan, Kanada und den USA leicht ab (0,5-3 %), während gegenüber den anderen Industriestaaten eine Höherbewertung zwischen 2 % (Italien) und 12,4 % (Grossbritannien) resultierte. Zur D-Mark vgl. Bund, 290, 11.12.75 ; TA, 289, 12.12.75 ; TG, 298, 22.12.75. Vgl. auch SPJ, 1974, S. 64.
[5] Über das Problem der Rückführung überschüssiger Erdölerlöse (Recycling) vgl. eine Interpellation Oehler (cvp, SG) in Amtl. Bull. NR, 1975, S. 355 ff. ; BN, 60, 12.3.75 sowie SPJ, 1974, S. 62 f. Zum Ertragsbilanzüberschuss vgl. unten, Teil I, 4c (Ertragsbilanz).
[6] Zur aussenwirtschaftlichen Entwicklung vgl. oben, Teil I, 4a (Konjunkturlage) sowie oben, 2 (Aussenhandel), zur Geldmengenpolitik unten, Geld- und Kreditpolitik. Zur Importverbilligung, die dem Konsumenten allerdings nicht immer unmittelbar zugute kam, vgl. BZ, 95, 25.4.75.
[7] Exportindustrie : TA, 31, 7.2.75 ; BZ, 42, 20.2.75 ; BüZ, 50, 21.2.75 ; 81, 21.3.75 ; NZZ (sda), 44, 22.2.75 ; ferner F. Rühl, « Das Problem der schweizerischen Währung aus der Sicht der Exportwirtschaft », in E. Tuchtfeldt (Hrsg.), Schweizerische Wirtschaftspolitik zwischen gestern und morgen, Bern 1976 (abgekürzt : Tuchtfeldt, Wirtschaftspolitik), S. 297 ff. Uhrenindustrie : Presse vom 19.2.75 ; wf, Dokumentations- und Pressedienst, 36, 8.9.75 ; TG, 290, 12.12.75. Gewerkschaftsvertreter : gk, 1, 9.1.75 ; ferner W. Jucker, « Das Floating — keine verborgene Hand », in Tuchtfeldt, Wirtschaftspolitik, S. 289 ff. Floating : NZZ, 26, 1.2.75 ; 156, 9.7.75. Vgl. überdies Aufsätze von F. Aschinger in Wirtschaftspolitische Mitteilungen, 31/1975, Nr. 1 und 6. Zur Interessenartikulation vgl. auch die NR-Debatte zum Bericht des BR über den Schutz der Währung (Amtl. Bull. NR, 1975, S. 667 ff.).
[8] Argumente : NZ, 120, 18.4.75 ; NZZ, 122, 30.5.75 ; ferner die Aufsätze von H. Künzi, L. Schürmann und E. Küng in Tuchtfeldt, Wirschaftspolitik, S. 233 ff., 265 ff. und 279 ff.; W. Linder, in Schweizer Monatshefte, 55/1975-76, S. 5 ff. Kursspaltung : TA, 42, 20.2.75 ; Vat., 43, 21.2.75 ; NZZ, 44, 22.2.75. Bankenvertreter : NZZ, 13, 17.1.75 ; 156, 9.7.75 ; vgl. ferner Schweizerischer Bankverein, Der Monat, 1975, Nr. 7-8, S. 12 ff. und Nr. 9, S. 6 ff. sowie unten, Banken. Dollarkurs : Bund, 25, 31.1.75 (H. Sieber). Floating : NZZ, 26, 1.2.75 ; 139, 19.6.75 ; Ww, 20, 21.5.75 ; TA, 195, 25.8.75 ; vgl. dazu R. Straub, « Zwei Jahre Floating des Schweizer Frankens », in Schweizer Monatshefte, 55/1975-76, S. 91 ff.
[9] Rambouillet : 24 Heures, 265, 14.11.75 ; TG, 269, 18.11.75 ; 270, 19.11.75. Interessen der Schweiz : Ldb, 13, 17.1.75 ; TA, 15, 20.1.75 ; BN, 83, 10.4.75 ; NZZ, 206, 6.9.75. Vgl. überdies SNB, Geschäftsbericht, 68/1975, S. 24 ff. ; SPJ, 1974, S. 63 f.
[10] Internationale Währungsmassnahmen : BBl, 1975, I, Nr. 7, S. 614 ff. ; Nr. 12, S. 1150 f. ; Amtl. Bull. NR, 1975, S. 347 ff. und 571 ; Amtl. Bull. StR, 1975, S. 153 ff. und 233 ; über konkrete Massnahmen aufgrund dieses Beschlusses vgl. BN, 83, 10.4.75 ; NZZ, 206, 6.9.75. Zinsverbilligungsfonds : BBI, 1975, II, Nr. 45, S. 1686 ff. ; Nr. 52, S. 2308 f. ; Amtl. Bull. NR, 1975, S. 1562 ff. ; Amtl. Bull. StR, 1975, S. 640 ff. Vgl. auch oben, Teil I, 2 (Entwicklungshilfe, Wirtschaftsbeziehungen mit der Dritten Welt) ; SPJ, 1974, S. 64 ; SNB, Geschäftsbericht, 68/1975, S. 21 f.
[11] In der « Währungsschlange » bleiben die Währungen von Deutschland, Frankreich, Belgien, den Niederlanden, Luxemburg, Schweden, Dänemark und Norwegen innerhalb einer Bandbreite von 2,25 % fixiert, während sie gegenüber anderen Ländern frei schwanken können.
[12] Frankreich erachtete — unter Anspielung auf das Bankgeheimnis — vor allem die Kontrollmassnahmen der Schweiz gegenüber Kapitalzuströmen als unzulänglich und sah im « starken » Schweizerfranken eine Gefahr, dass die Wechselkurse der « Währungsschlange » gegenüber dem Dollar zu stark nach oben getrieben würden. Vgl. dazu NZZ, 56, 8.3.75 ; 248, 25.10.75 ; TLM, 72, 13.3.75 ; 24 Heures, 72, 27.3.75 ; Presse vom 20.11.75 ; NZ, 392, 16.12.75 ; SNB, Geschäftsbericht, 68/1975, S. 11 f. Vgl. überdies eine Dringliche Einfache Anfrage Eisenring (cvp, ZH) in Amtl. Bull. NR, 1975, S. 1526 f. Zum Bankgeheimnis vgl. unten, Banken.
[13] Interventionen : Bund, 3, 6.1.75 ; NZZ, 14, 18.1.75 ; 28, 4.2.75 ; SZ, 291, 16.12.75 ; zum geldmengenpolitischen Aspekt der Intervention vgl. unten, Geld- und Kreditpolitik. Notenbankvertreter : BN, 31, 6.2.75 ; 49, 27.2.75. Bundesrat : vgl. Antworten auf verschiedene parlamentarische Vorstösse in Amtl. Bull. NR, 1975, S. 431, 433 ff., 599 f. und 1038 f.
[14] Die Verlängerung des Beschlusses zum Schutz der Währung wurde bei einer Stimmbeteiligung von 36,8 % mit 1 153 338 Ja : 195 219 Nein sowie sämtlichen Standesstimmen angenommen (BBI, 1975, II, Nr. 33, S. 864 ff.). Abgesehen von der Nein-Parole der POCH hatten sämtliche Parteien und Verbände die Ja-Parole ausgegeben ; vgl Ww, 22, 4.6.75. Vgl. SPJ, 1971, S. 77 f. ; 1974, S. 64 f. Zum Zins und zur Kapitalexportpolitik vgl. unten, Geld- und Kreditpolitik.
[15] Presse vom 23.1.75 ; NZZ, 20, 25.1.75 ; 24 Heures, 75, 2.4.75 ; LNN, 77, 4.4.75 ; TA, 183, 11.8.75 ; SNB, Geschäftsbericht, 68/1975, S. 55 ff. Zum Negativzins vgl. auch parlamentarische Vorstösse in Amtl. Bull. NR, 1975, S. 582.
[16] BBI, 1975, II, Nr. 40, S. 1436 ff. ; Amtl. Bull. NR, 1975, S. 1542, f. Vgl. SPJ, 1971, S. 75.
[17] Presse vom 22.8.75 und 23.9.75.
[18] Für Überblicke vgl. oben, Anm. 4.
[19] Amtl. Bull. NR, 1975, S. 355 ff., 955 ff., 1050 und 1495, sowie ferner S. 1547 f. ; Verhandl. B.vers., 1975, V, S. 26. Zum Verzinsungsverbot und zum Negativzins vgl. oben, Währungspolitik, über Massnahmen zum « Ausverkauf der Heimat » vgl. unten, Teil I, 6c (Bodenrecht) sowie SPJ, 1973, S. 101 f.
[20] SNB, Geschäftsbericht, 68/1975, S. 8 ff. (Geldmenge im Publikum = Geldmenge M,). Vgl. dazu BN, 7, 9.1.75 ; TA, 34, 11.2.75 ; 44, 22.2.75 ; SZ, 147, 28.6.75. Zur Wechselkurspflege vgl. oben, Währungspolitik.
[21] SNB, Geschäftsbericht, 68/1975, S. 58 f. und 63 f. Zur Ertragsbilanz und zur Exportförderung vgl. oben, Teil I, 2 (Ertragsbilanz, Staatliche Unterstützung der Exportindustrie).
[22] Zinsentwicklung : SNB, Geschäftsbericht, 68/1975, S. 51 ; TA, 38, 15.2.75 ; Ww, 7, 19.2.75 ; 25, 25.6.75. Diskontpolitik : SNB, Geschäftsbericht, 68/1975, S. 13 ff.; vgl. dazu eine Motion von NR Baumann (svp, AG) in Amtl. Bull. StR, 1975, S. 227 f. (vgl. auch SPJ, 1974, S. 65). Hypothekarzins : JdG, 12, 16.1.75 ; Vat., 25, 31.1.75 ; 45, 24.2.75 ; Presse vom 22.2.75 ; Tw, 156, 8.7.75 ; vgl. auch eine Interpellation Cantieni (cvp, GR) in Amtl. Bull. NR, 1975, S. 1606 f. sowie unten, Teil 1, 6c (Mietwesen).
[23] SNB, Geschäftsbericht, 68/1975, S. 13 ff. und 47 ff. ; Gesch.ber., 1975, S. 202 ; NZZ, 38, 15.2.75. Zum öffentlichen Haushalt vgl. unten, Teil I, 5 (Situation der öffentlichen Finanzen), zur Konjunkturbelebung oben, 4a (Konjunkturpolitik).
[24] Lockerung des Kreditbeschlusses : Presse vom 9.1.75 ; NZZ, 18, 23.1.75 ; 95, 25.4.75 ; Presse vom 24.4.75 ; vgl. auch oben, Teil I, 4a (Konjunkturpolitik). Widerstände : NZZ, 62, 15.3.75 ; 191, 20.8.75 ; Vat., 183, 9.8.75 ; Schweizerische Kreditanstalt, Bulletin, 81/1975, S. 17. Verlängerung des Kreditbeschlusses : BBl, 1975, II, Nr. 30, S. 421 ff. ; Amtl. Bull. NR, 1975, S. 1591 ff. ; 1871 und 1898 ; Amtl. Bull. StR, 1975, S. 562 ff., 739 f., 790 und 796 f. Über weitere notrechtliche Massnahmen konjunkturpolitischer Art vgl. oben, Teil I, 4a (Konjunkturpolitik). Vgl. ferner SPJ, 1972, S. 69 sowie M. Oetterli, « Kreditplafonierung — ein wesentliches Instrument der schweizerischen Konjunkturpolitik », in Tuchtfeldt, Wirtschaftspolitik, S. 239 ff.