Année politique Suisse 1978 : Allgemeine Chronik / Schweizerische Aussenpolitik
 
Aussenwirtschaftspolitik
Während die politische Linke neben Massnahmen zum Schutz der Währung und zur Eindämmung des überbordenden Finanzplatzes auch ein stärkeres unternehmerisches Engagement des Staates verlangte, um den Werkplatz Schweiz zu erhalten [52], begnügten sich bürgerliche Parteien und Wirtschaftskreise mit der Forderung, neben einer konsequenten Handhabung der Globalsteuerung sei vor allem die staatliche Exportförderung im Sinne einer flankierenden Hilfe für die Privatwirtschaft auszubauen [53]. Diesem Begehren entsprachen sowohl die wirtschaftliche Schulung des Personals der Botschaften und Konsulate wie auch die von Vertretern der Verwaltung und der Wirtschaft gemeinsam durchgeführten Goodwill-Missionen in Staatshandels- und Entwicklungsländer, deren Aufnahmefähigkeit für schweizerische Exportprodukte noch nicht ausgeschöpft schien [54].
Wichtigstes Instrument der Exportförderung bildete nach wie vor die Exportrisikogarantie (ERG), deren Leistungen auch für die mittel- und langfristige Kursabsicherung von Investitionsgütern sowie für die kurzfristige Kursabsicherung von Konsumgütern in den letzten Jahren ständig ausgebaut wurden. Die Erhöhung des Maximalsatzes der ERG auf 95% des Lieferwertes, 1975 als Dringlichkeitsbeschluss verabschiedet, wurde ins ordentliche Recht übergeführt [55]. Die Zahlungen der ERG für Schäden und Kursverluste erhöhten sich innert Jahresfrist von 80 auf 305 Mio Fr. und beanspruchten damit die Bundeskasse weit mehr, als ihr Rückzahlungen für frühere Garantieleistungen und Gebühreneinnahmen zuflossen [56]. Da unter den gegenwärtigen Bedingungen die Rückstellungen von total 399 Mio Fr. bald aufgebraucht sein werden, geriet das Finanzierungssystem der ERG unter heftigen Beschuss: es gehe nicht an, dass die einst erklecklichen Gewinne der Exportindustrie den privaten Unternehmen voll zugute gekommen seien, die nun anstehenden Verluste aber sozialisiert werden sollten [57]. Zudem forderten parlamentarische Vorstösse und eine Petition mit 27 000 Unterschriften die Regierung auf, für Lieferungen nach Ländern wie Südafrika inskünftig keine ERG . mehr zu gewähren, da die Schweiz mit solchen Leistungen rassistische Regime wirtschaftlich unterstütze, obwohl sie doch den Rassismus in ihren verbalen Ausserungen politisch verurteile [58].
Das Aufwärtsfloaten des Schweizer Frankens brachte namentlich auch den Fremdenverkehr in Schwierigkeiten, der nach Maschinenindustrie und Chemie als drittwichtigste Exportbranche und gleichzeitig als zweitgrösster Arbeitgeber der Schweiz rangiert. Vereinzelt sahen sich die Hoteliers sogar gezwungen, ihren ausländischen Gästen eine individuelle Kursgarantie zuzugestehen [59]. Gegenüber entsprechenden Begehren machte der Bundesrat geltend, dass sich die touristischen Leistungen für eine Unterstellung unter die ERG nicht eigneten, da diese nur zum geringsten Teil auf längerfristig abgeschlossenen Verträgen basierten und die ERG nur für Kursverluste nach Vertragsabschluss eine Garantie übernehmen könne [60]. Der Bund erweitert indes seine Zahlungen an die Schweizerische Verkehrszentrale für die Jahre 1979 und 1980 um je 5 Mio Fr., um Sonderwerbeaktionen im Ausland zu ermöglichen [61]. Zum selben Zweck wurde auch die Schweizerische Zentrale für Handelsförderung mit grosszügigeren Beiträgen bedacht [62]. Nationalbank und Geschäftsbanken verlängerten oder erweiterten ihre Finanzierungshilfen für die Exportwirtschaft und erklärten namentlich ihre erhöhte Bereitschaft, Devisentermingeschäfte zu günstigen Bedingungen abzuschliessen [63]. Auf weitere währungs- und steuerpolitische Massnahmen zugunsten des wechselkursgeprüften Industriestandortes Schweiz sowie auf ergänzende Vorkehren insbesondere für strukturschwache Gebiete wie die exportorienterte Uhrenregion haben wir in anderem Zusammenhang hingewiesen [64].
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Waffenausfuhr
Auf geteilte Aufnahme stiess ein exportwirtschaftliches Begehren, dessen offene Lancierung und dessen breite Unterstützung die politische Klimaveränderung seit den frühen siebziger Jahren deutlich zum Ausdruck bringen: Im Einverständnis mit der absoluten Mehrheit aller Bundesparlamentarier reichten Nationalrat Friedrich (fdp, ZH) und Ständerat Herzog (svp, TG) zwei gleichlautende Motionen ein, die — nicht zuletzt mit dem Argument der Arbeitsplatzsicherung — eine Lockerung der Vorschriften für die schweizerische Waffenausfuhr verlangen [65]. Danach wären z.B. gepanzerte Transportfahrzeuge von der Unterstellung unter das Kriegsmaterialgesetz auszunehmen, und der Begriff der Spannungsgebiete, nach denen Waffenexporte verboten sind, müsste auf dem Verordnungswege neu und enger umschrieben werden. Die Linke protestierte gegen eine solche Forderung und geisselte eine vordergründige Verwendung des Arbeitsplatzargumentes als zynische Entgleisung bürgerlicher Doppelmoral. Im Vorfeld der Abstimmung über die Waffenausfuhrverbotsinitiative vom Herbst 1972 sei eine restriktive Auslegung des Kriegsmaterialgesetzes versprochen worden, und der Bundesrat habe sich zunächst auch einer zurückhaltenden Bewilligunspraxis befleissigt; inzwischen sei aber der Waffenexport auf mehr als den doppelten Umfang angestiegen (1977: 513 Mio Fr. oder 1,3 % der Gesamtausfuhr), weshalb eine weitere Liberalisierung auf diesem Gebiet nicht hingenommen werden könne. Vielmehr müsse man die Waffenverkäufe ins Ausland einschränken, nötigenfalls mit Hilfe einer neuen Volksinitiative [66].
Angesichts der turbulenten Entwicklung im Iran erntete der Bundesrat verschiedentlich den Vorwurf, er habe während Jahren die politische Lage in diesem Land falsch eingeschätzt und es trotz deutlicher Warnungen unterlassen, gegen schweizerische Waffenlieferungen vom Werte einer halben Mia Fr. in ein brisantes Krisengebiet rechtzeitig einzuschreiten [67]. Er zog auch vehemente Proteste auf sich, weil er gegen den Verkauf von Pilatus-Portern an Diktaturregimes nichts einzuwenden fand, obwohl diese zwar unbewaffneten Maschinen von der Herstellerfirma, den zum Bührle-Konzern gehörenden Flugzeugwerken in Stans, selbst immer wieder als Kriegsflugzeuge angepriesen worden waren; dem Kriegsminister Argentiniens unterstellte Polizeipiloten durften sogar in einem Trainingslager im Wallis auf diese Flugzeuge eingeschult werden, sie mussten allerdings für den zweiten Teil ihres Aufenthaltes in der Schweiz auf das Tragen argentinischer Uniformen verzichten [68].
Eine Motion Ziegler (sp, GE), die schweizerischen Waffenschmieden und Waffenhändlern die Umgehung des Kriegsmaterialgesetzes über Lizenzvergabe oder Tochterfirmen im Ausland sowie über andere bisher legale Praktiken des Dreiecksgeschäfts verunmöglichen oder wenigstens erschweren wollte, wurde im Nationalrat mit grossem Mehr abgelehnt. Der Bundesrat hatte seine negative Haltung gegenüber diesem Vorstoss mit juristischen Bedenken begründet, obwohl entsprechende Vorbehalte ein halbes Jahr zuvor bei einer ähnlich gelagerten Verordnung bezüglich des Dreieckshandels mit Südrhodesien nicht ins Gewicht gefallen waren [69].
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Multilaterale Wirtschaftspolitik
Durch den hohen Grad der Auslandabhängigkeit, der die Erfolgsaussichten autarker Wachstumsförderung von vornherein begrenzt, sind Industriestandort und Finanzplatz Schweiz in ihren Entwicklungsmöglichkeiten weitgehend den weltwirtschaftlichen Rahmenbedingungen ausgeliefert. Im Gegensatz zur Aussenpolitik im engeren Sinne, die traditionell am Unabhängigkeitsziel festgemacht ist und in ihren modernen Bestrebungen in Richtung weltweiter Solidarität und Partizipation immer wieder über neutralitätspolitische Vorbehalte und Vorurteile zu stolpern droht, hat sich aufgrund der ökonomischen Interessenlage eine aktive Teilnahme der Schweiz an der multilateralen Wirtschaftspolitik längst gegen alle isolationistischen Strömungen durchgesetzt. Rührigkeit und Effizienz der in diesem Bereich federführenden Handelsabteilung des EVD stossen indes oft auf Kritik gerade von Protagonisten einer kooperativen Aussenpolitik, für welche die schweizerische Aussenwirtschaftspolitik die Eigeninteressen unseres reichen Landes über Gebühr und auf Kosten des Solidaritätsziels der Weltgesellschaft zur Geltung bringt [70].
Um den liberalen Welthandel trotz globaler Struktur- und Arbeitsplatzprobleme aufrechtzuerhalten, ging es — wie bereits in den vorangegangenen Jahren — namentlich darum, protektionistische Vorkehren verschiedener Regierungen zu verhindern oder rückgängig zu machen, wobei die Bekämpfung nichttarifärer Handelshindernisse und die Berücksichtigung währungspolitischer Momente vermehrt an Bedeutung gewannen. Während sich die OECD-Nationen erneut zur Verlängerung ihres Stillhalteabkommens bereit fanden, konnte die Tokio-Runde des GATT einem erfolgreichen Abschluss nähergebracht werden [71]. Dass aussenwirtschaftliche Abkommen auch binnenwirtschaftliche Massnahmen tangieren können, mussten der Konjunkturdelegierte und das EMD erfahren: Aufgrund von Wettbewerbsbestimmungen der EFTA durfte ein österreichisches Lieferungsangebot für Militärtricots nicht ausgeschlagen werden, obwohl die Beschaffung solcher Tricots als konjunkturelle Stützungsaktion für die schweizerische Wirtschaft geplant war [72]. Im Rahmen der europäischen Integration stellte sich insbesondere die Aufgabe, einer Diskriminierung der EFTA-Produkte auf Drittmärkten, die über Präferenzabkommen Anschluss an die EG suchen, vorzubeugen; die Bestrebungen zur Gründung einer Europäischen Währungsunion wurden von der Schweiz aufmerksam verfolgt [73].
Angesichts der finanziellèn Verflechtung mit der Dritten Welt legten die Behörden besonderen Wert auf Abkommen zum Schutze schweizerischer Investitionen in Entwicklungsländern [74]. Dem Ausschuss der UNO-Generalversammlung, der die an der Konferenz über internationale wirtschaftliche Zusammenarbeit (KIWZ) eingeleitete Diskussion der Nord-Süd-Beziehungen fortführen soll, gehört die Schweiz wiederum als Vollmitglied an. Hier wie anlässlich der Vorbereitungen auf die fünfte Session der UNCTAD kamen die Probleme einer neuen Weltwirtschaftsordnung und einer Interessenharmonisierung zwischen Industrienationen und Entwicklungsländern zur Sprache [75]. Über die entwicklungspolitischen Bemühungen des Bundes und über die umstrittene Vertretung der Schweiz in einem UNO-Gremium für transnationale Gesellschaften durch alt Bundesrat Schaffner haben wir an anderer Stelle berichtet [76].
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J.K. / P.H.
 
[52] Vgl. NR Hubacher (sp, BS) in SP-lnformation. 39, 13.9.78; NR Müller (sp, BE) in Gewerkschaftliche Rundschau, 70/1978, 5.32111.; Vorwärts, 45, 9.11.78; Amtl. Bull. NR, 1978, S.1274 ff. (Interpellation der SP-Fraktion).
[53] Vgl. Amtl. Bull. NR, 1978, S. 235 f. (Postulat Eisenring, cvp, ZH), 1286 ff. (Interpellation der FDP-Fraktion); Amtl. Bull. StR, 1978, S. 503 f. (Interpellation Jauslin, fdp, BL); SHZ, I, 5.1.79.
[54] Vgl. Gesch.ber., 1978, S. 222 ff. Vgl. auch Presse vom 12.1.78 (Unterzeichnung eines Wirtschaftsabkommens mit der UdSSR). Vgl. ferner H. Keller, « China als Wirtschaftspartner», in Schweiz. Bankverein, Der Monat, 1978, Nr. 11-12, S. 2 ff. und P. Bettschart, « Die Exportförderung des Bundes», in SKA, Bulletin, 84/1978, Nr. 11, S. 12 ff.
[55] BBI, 1977, III, S. 635 f.; Amtl. Bull. NR, 1978, S. 225 f.; Amtl. Bull. StR, 1978, S. 221 f.; BBI, 1978, I, S. 1594. Vgl. auch P. V. Saladin, «Überwälzung von Gläubigerrisiken in der Schweiz» und «Bestehende Massnahmen der Schweizer Risikoträger: Staat und Exportwirtschaft», in Aussenwirtschaft, 33/1978, S. 156 ff. und 186 ff. Vgl. ferner SPJ, 1975, S.81.
[56] Gesch.ber., 1978, S. 225; TA, 28, 3.2.79.
[57] Vgl. TA, 50, 1.3.78; Vorwärts, 32, 10.8.78.
[58] Vgl. Amtl. Bull. NR, 1978, S. 11 ff. (Interpellation Carobbio, psa, TI), 1004 f. (Einfache Anfrage Grobet, sp, GE); LNN, 118, 24.5.78 ; NZZ (sda), 117, 24.5.78.
[59] Vgl. BüZ, 49, 28.2.78; wf, Dok., 6, 5.2.7 .
[60] Vgl. Amtl. Bull. NR, 1978, S. 984 ff. (Interpellationen Rubi, sp, BE und Cantieni, cvp, GR).
[61] BBI, 1978, II, S. 1400 f. und AS, 1978, S. 2073.
[62] BBI, 1978, II, S. 1398 f. und 1744.
[63] Vgl. SNB, Geschäftsbericht, 71 /1978, S. 53 ff. und Presse vom 9.11.78. Vgl. auch H. Spörndli, «Die Banken im Dienste der schweizerischen Exportwirtschaft», in Schweiz. Bankverein, Der Monat, 1978, Nr. 9, S. 16 f.
[64] Vgl. unten, Teil I, 4a (Strukturpolitik), 4b (Währungspolitik) und 5 (Budget des Bundes).
[65] Verhandl. B.vers., 1978, V/VI, S. 38 und 63. Vgl. auch NR Friedrich in Ldb, 241, 18.10.78 und in NZZ, 244, 20.10.78 sowie NR Matossi (svp, TG) in Ldb, 253, 1.11.78 und StR Jauslin (fdp, BL) in BaZ, 297, 21.11.78.
[66] Vgl. NR Euler (sp, BS) in BaZ, 68,21.3.78 und NR Gerwig (sp, BS) in BaZ, 273, 24.10.78. Vgl. ferner Presse vom 20.1.78; BaZ, 22, 23.1.78; TLM, 302, 29.10.78; Vr, 260-261, 6.-7.11.78; TA, 49, 28.2.79.
[67] Verhandl. B.vers., 1978, V/VI, S. 32 (Interpellation Braunschweig, sp, ZH); BaZ, 218, 21.8.78; 241, 16.9.78 ; 256, 4.10.78 ; LNN, 233, 7.10.78. Vgl. auch Amtl. Bull. NR, 1978, S. 1482 f. (Einfache Anfragen Ziegler, sp, GE, und Carobbio, psa, TI).
[68] Vgl. 24 Heures, 17, 22.1.78; TW, 19, 24.1.78; BaZ, 25, 26.1.78. Vgl. auch Amtl. Bull. NR. 1978, S. 1014 (Einfache Anfrage Ziegler, sp, GE).
[69] Vgl. Amtl. Bull. NR. 1978, S. 968 ff.; vgl. auch Presse vom 3.5.78, 24.6.78 und 20.7.78; BaZ, 145, 1.6.78 Vgl. ferner Verhandl. B. vers., 1978, III/IV, S. 30 f. (Motion Carrobio, psa, TI) und SPJ, 1977, S. 38 ff.
[70] Vgl. BaZ, 113, 26.4.78; TW, 169, 22.7.78; Bund, 181, 5.8.78; Vr, 241, 14.10.78; 253, 28.10.78; 271, 18.11.78. Vgl. auch H. Mayrzedt, «Erfahrungen mit der multilateralen Wirtschaftsdiplomatie zwischen westlichen Industriestaaten», in Aussenwirtschaft, 33/1978, S. 254 ff.
[71] Vgl. BBl, 1978, II, S. 284 ff. und 1979, I, S. 326 ff. Vgl. auch Presse vom 22.12.78.
[72] Vgl. TA, 16, 20.1.79. Vgl. auch unen, Teil I, 4a (Konjunkturpolitik).
[73] BBl, 1978, II, S. 278 ff. ; 1979, I, S. 316 ff. Vgl. auch F. Blankart in SGT, 1, 3.1.79. Vgl. ferner oben, Europa.
[74] Vgl. Gesch.ber., 1978, S. 223, TA, 24, 30.1.79. Vgl. auch P. V. Saladin / E. Roethlisberger / P. Lévy, Die Schweiz und die Nord-Süd-Beziehungen. Zürich 1978; H.-B. Peter, Export- und Import-Anteile der einzelnen Länder der Dritten Welt am schweizerischen Aussenhandel, Bern 1978 (Handelsströme Schweiz-Dritte Welt, 4).
[75] Vgl. BBI, 1978, II, S. 288 f.; 1979, I, S. 331 ff. Vgl. auch P. R. Jolles, «Der Nord-Süd-Dialog und die Entwicklungszusammenarbeit im Rahmen der schweizerischen Aussen- und Aussenwirtschaftspolitik», in Die Volkswirtschaft, 51/1978, S. 237 f., F. Kneschaurek, «Das Ringen um eine neue Weltwirtschaftsordnung», in Aussenwirtschaf, 33/1978, S. 272 ff. und U. Holtz, Europa und die Multis — Chance für die Dritte Welt?, Baden-Baden 1978 (Edition Europarat, 2) sowie Bund, 56-57, 8.-9.3.79.
[76] Vgl. oben, Entwicklungshilfe, Internationale Konferenzen.