Année politique Suisse 1979 : Wirtschaft
Allgemeine Wirtschaftspolitik
En raison de la forte concurrence en provenance des pays pratiquant une politique de bas salaires, des experts proposent que l'industrie suisse se spécialise dans des produits de haute technicité — Le recul en valeur réel du franc entraîne avec lui une légère amélioration de la conjoncture — Par rapport à l'année dernière, les investissements et la production industrielle augmentent — La dévalorisation du franc et la hausse du prix du pétrole provoquent un renchérissement plus accentué — Le gouvernement désire introduire une nouvelle loi réglant l'observation de la conjoncture et l'exécution des enquêtes sur la conjoncture — Présentation de plusieurs propositions (entre autres une initiative populaire lancée par les organisations des consommatrices) visant à réintroduire le contrôle des prix — Les citoyens du canton de Zurich refusent une initiative du POCH destinée à lutter contre la crise — Avec l'entrée en vigueur de l'arrêté fédéral instituant une aide financière en faveur des régions dont l'économie est menacée, la Confédération se dote d'un instrument de politique d'intervention structurelle important — Les représentants des milieux de l'économie s'opposent avec véhémence au projet de réglementation plus sévère de la législation sur les cartels— Le Mouvement républicain lance une initiative populaire en faveur de la protection des petits détaillants — La direction de la coopérative Migros est contestée par ses principaux rivaux et par une partie de ses propres sociétaires — Le Conseil national se prononce pour l'introduction non restrictive des compétences de la Confédération dans le domaine de la protection des consommateurs — La gauche demande une révision totale du droit régissant les sociétés anonymes.
Auch 1979 blieb das Wachstum der schweizerischen Wirtschaft unbedeutend. In der ersten Jahreshälfte hatte die Exportindustrie noch unter den Auswirkungen der Frankenverteuerung vom Herbst des Vorjahres zu leiden. Mit der Beruhigung der Devisenmärkte verbesserte sich dann die Lage zusehends. Obwohl das Wirtschaftswachstum deutlich hinter demjenigen der meisten andern Industriestaaten zurückblieb, sah sich die Landesregierung angesichts der niedrigen Arbeitslosen- und Inflationsraten zu keinen konjunkturpolitischen Eingriffen veranlasst
[1].
Wirtschaftsordnung
Entsprechend dem weitgehend erschütterungsfreien Ablauf des Wirtschaftsjahres legte sich auch der Zwist unter den Nationalökonomen über die Richtigkeit der verschiedenen konjunkturpolitischen Theorien. Sowohl in Kreisen der Wissenschaft als auch in der Verwaltung scheint zur Zeit die Meinung vorzuherrschen, dass unsere Wirtschaft in Zukunft eher strukturellen denn konjunkturellen Störungen ausgesetzt sein werde. Als wichtigste Strategie zur Bewältigung dieser Schwierigkeiten wird die
Förderung der Forschung und der technologischen Erneuerung empfohlen. Wegen des zunehmenden Konkurrenzdrucks aus Niedriglohnländern könne der schweizerischen Industrie nur dann eine Überlebenschance eingeräumt werden, wenn es ihr gelinge, sich aufdie Herstellung technisch hochwertiger Erzeugnisse zu spezialisieren. Das Fehlen von aufsehenerregenden Betriebsschliessungen und auch die leichte Abwertung der Währung mögen dazu beigetragen haben, dass die von der politischen Linken vertretene Ansicht, die einheimischen Arbeitsplätze in der Industrie seien vor allem durch die Auswirkungen der Rolle der Schweiz als internationaler Finanzplatz gefährdet, etwas in den Hintergrund gerückt ist
[2]. Relativ grossen Platz räumte die Presse beidseits der Saane der in der Westschweiz geäusserten Befürchtung ein, dieser Landesteil werde von der wirtschaftlichen Kraft der Deutschschweiz an die Wand gedrückt und schliesslich vernachlässigt werden. Wirtschaftsstatistiken zeigten allerdings, dass von einem Gefälle zwischen den beiden Sprachregionen keine Rede sein kann und dass die empfundene Bedrohung wohl eher psychologisch zu erklären ist
[3].
Auf die Stellungnahmen zu der im Entwurf für eine neue Bundesverfassung vorgeschlagenen
Relativierung der Handels- und Gewerbefreiheit sind wir vor einem Jahr und auch in diesem Band an anderer Stelle ausführlich eingetreten
[4]. Es seien deshalb hier nur die Positionen der beiden wichtigsten Gruppen des Wirtschaftslebens erwähnt. Die Arbeitgeber sprachen sich dafür aus, dass die bestehende Wirtschaftsordnung und damit auch die Handels- und Gewerbefreiheit im bestehenden Umfang garantiert werden müssten. Dem SGB hingegen ging der Kommissionsentwurf in gewissen Punkten zuwenig weit. Insbesondere wandte er sich dagegen, das Eigentumsrecht sowie die Handels- und Gewerbefreiheit auch für juristische Personen in den Katalog der Grundrechte aufzunehmen. Da jedes Wirtschaftssystem seiner Meinung nach nur ein Mittel zur Erreichung von Zielen (wie z.B. Wohlstand des Volkes) sei, dürfe es nicht Aufgabe der Verfassung sein, den Bestand eines bestimmten Systemes — in diesem Fall die kapitalistische Marktwirtschaft — zu garantieren
[5].
Konjunkturlage
Bei der Beurteilung der Konjunkturlage im Jahre 1979 überwogen trotz des bescheiden gebliebenen Wachstums die positiven Töne. Das reale Bruttoinlandprodukt nahm nur um 0,5% zu (der 1978 erzielte Zuwachs hatte laut genauerer Berechnungen 0,2% betragen). Während die Exportindustrie in der ersten Jahreshälfte noch mit den Nachwirkungen der Frankenaufwertung von 1978 zu kämpfen hatte, konnte sie anschliessend immer mehr von der guten Wirtschaftslage in den wichtigsten Absatzländern sowie von der nominalen Wechselkursstabilität profitieren, ja sie vermochte ihre Konkurrenzposition infolge der im internationalen Vergleich immer noch niedrigen Inflationsrate sogar zu verbessern. Den prozentual bedeutsamsten Wachstumsbeitrag leisteten aber nicht mehr wie in den Vorjahren die Exporte, sondern die Investitionen in Bauten und Ausrüstungen mit einer Steigerung um 7,2%. Das reale Wachstum des privaten Konsums sowie der laufenden Käufe des Staates und der Sozialversicherungen hat sich demgegenüber wieder verflacht
[6].
Die
Investitionsfreudigkeit der Wirtschaft hat sich also 1979 fortgesetzt, wozu diesmal auch der Wiederaufschwung im Wohnungsbau beigetragen hat. Bei den Ausrüstungsinvestitionen, bei denen es sich zu einem guten Teil um Anpassungen an den seit der Rezession stärker gewordenen Rationalisierungsdruck handeln dürfte, soll laut Prognosen der Aufwärtstrend auch in der näheren Zukunft vorherrschen
[7]. Die Gesamtbeschäftigung litt in der ersten Jahreshälfte noch etwas unter der konjunkturellen Abschwächung, erholte sich dann aber und dürfte im Jahresdurchschnitt um 0,6% über derjenigen des Vorjahres gelegen haben. Der Zuwachs ging allerdings ausschliesslich auf das Konto des dritten Sektors. Von Betriebseinstellungen waren 178 Betriebe mit 4230 Beschäftigten betroffen; mehr als ein Viertel davon stammten aus der besonders krisengeplagten Uhrenindustrie
[8].
Die industrielle
Produktion (unter Ausschluss der Energieerzeugung) wurde um 1% gesteigert, Die grössten Fortschritte erzielten die Kunststoffverarbeitung, die Metallindustrie und die Papier- und Kartonherstellung. Die Uhrenindustrie musste mit -17% den grössten Rückgang in Kauf nehmen. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass dieser mengenmässige Schrumpfungsprozess mitverursacht ist durch die Umstellung der Produktion von billigen Massenuhren auf teurere, in kleineren Serien hergestellte Erzeugnisse
[9]. Im Baugewerbe hielt wegen des verstärkten Wohnungsbaus, an dem neuerdings auch die Mehrfamilienhäuser partizipieren, der leichte Aufwärtstrend an
[10]. Im Tourismus setzte sich die seit 1972 herrschende Abwärtstendenz, welche nur 1977 unterbrochen werden konnte, fort. Infolge des währungsbedingten Ausbleibens ausländischer Gäste bildeten sich die Hotelaufenthalte um 3,5% zurück. Immerhin machte sich der Wertverlust des Frankens in der zweiten Jahreshälfte bereits positiv bemerkbar
[11].
Der
Konsumentenpreisindex hat sich 1979 wieder stärker nach oben bewegt; im Jahresdurchschnitt stieg er um 3,6% (1978: 1,0%). Dabei nahmen im Jahresverlauf die Monatsraten im Vergleich zum Vorjahresmonat regelmässig zu, um im Dezember 5,2% zu erreichen. Auf Grosshandelsstufe verlief die Teuerung weitgehend parallel und belief sich im Jahresdurchschnitt auf 3,8% (1978: -3,4%). Verursacht wurde diese Entwicklung in erster Linie durch Preiserhöhungen (auf Fremdwährungsbasis) bei importierten Rohstoffen — insbesondere beitn Erdöl —, welche durch den Wertverlust des Frankens noch verstärkt wurden
[12]. Da im Schnitt etwa die Hälfte des Anstiegs des Konsumentenpreisindex auf die Verteuerung des Erdöls zurückzuführen war, regten der Arbeitgeberverband und die SVP die Berechnung von zwei verschiedenen Indexreihen an: einer mit und einer ohne Berücksichtigung der Erdölprodukte. Der Bundesrat betonte demgegenüber, dass der für die Berechnung des Teuerungsausgleichs massgebliche Index ein Verständigungswerk der Sozialpartner sei und es nicht angehe, einzelne Komponenten willkürlich auszuklammern. Zu Informationszwecken publizierte das BIGA immerhin auch die hypothetische Monatsteuerung, welche sich ohne Erdölpreise ergeben hätte; dem Begehren nach der Führung von zwei Indexreihen wurde aber nicht entsprochen. Die Landesregierung und mit ihr der Nationalrat lehnten es auch ab, aus gesundheitspolitischen Gründen die Preise für Alkohol- und Tabakwaren aus der Indexberechnung auszuklammern, wie dies V. Oehen (na, BE) gefordert hatte
[13].
Konjunkturpolitik
Mit der Inkraftsetzung des revidierten
Notenbankgesetzes hat sich der Bund ein wichtiges Instrurnent der Konjunkturpolitik gegeben. Anlässe zu Eingriffen in das allgemeine Wirtschaftsgeschehen ergaben sich für die Landesregierung angesichts der befriedigenden Beschäftigungslage und der im internationalen Vergleich niedrigen Inflationsrate nicht und wurden auch kaum gefordert. Um zukünftige konjunkturelle Schwankungen frühzeitig erkennen zu können, will die Exekutive die Erhebung von Wirtschaftsdaten zu statistischen Zwecken neu regeln. Gestützt auf Art. 31quinquies BV schlägt der Bundesrat die Schaffung eines Bundesgesetzes über Konjunkturbeobachtung und -erhebung vor. Da dieses Gesetz nichts grundlegend Neues bringt, sondern im wesentlichen die bisherige Praxis systematisieren und rechtlich absichern will, erhob sich in der Vernehmlassung auch nur wenig Opposition. Etwelche Einwände waren nicht gegen das Prinzip der Konjunkturstatisik gerichtet, sondern verlangten den Einbau von Barrieren, um zu verhindern, dass die Unternehmer von einer allzu wissbegierigen Bundesverwaltung administrativ überlastet würden. Im Zusammenhang mit der Inkraftsetzung des neuen Verwaltungsorganisationsgesetzes erfuhr das Büro des Delegierten für Konjunkturfragen eine Aufwertung, indem ihm der Status eines Bundesamtes zuerkannt wurde
[14].
Zugunsten der Wiedereinführung der staatlichen
Preisüberwachung kam es im Berichtsjahr zu weiteren Vorstössen. Die Konsumentinnenverbände reichten im Juni ihre mit 133 082 gültigen Unterschriften versehene Initiative für die Preisüberwachung bei Kartellen und andern marktmächtigen Organisationen ein. Die Kommission des Nationalrates zur Konsumentenpolitik stellte ihrerseits den Antrag, die Preiskontrolle als notfalls anzuwendendes Instrument der Konjunkturpolitik in die Verfassung aufzunehmen. Die grosse Kammer beschloss, mit der Behandlung dieses Vorschlags sowie der beiden im Vorjahr in dieser Sache eingereichten parlamentarischen Initiativen zu warten bis der Bundesrat zur erwähnten Volksinitiative Stellung genommen hat. Die Wirksamkeit der Preiskontrolle zur Inflationsbekämpfung wird von Nationalökonomen nach wie vor angezweifelt; immerhin dürfte ihr aber der auch vom ehemaligen Preisüberwacher Leon Schlumpf in einem Rechenschaftsbericht attestierte psychologische Effekt kaum abzusprechen sein
[15].
Im Kanton Zürich hatte sich das Volk zu einer konjunkturpolitischen Initiative der POCH zu äussern. Darin wurde die Einführung einer auf Krisenzeiten befristeten Reichtumssteuer zur Finanzierung von Arbeitsbeschaffungsmassnahmen postuliert. Obwohl sämtliche nichtkommunistischen Parteien ausser der SP — diese beschloss Stimmfreigabe — die Initiative bekämpften, erzielte sie einen Achtungserfolg: Das Begehren wurde zwar mit 120 897 Ja: 153 006 Nein abgelehnt, fand aber bei den Bürgern der Stadt Zürich Zustimmung. In Basel nahm die Regierung zu einem ähnlichen Vorstoss der POCH negativ Stellung. Im Aargau lancierten die Gewerkschaften in Zusammenarbeit mit der SP eine Volksinitiative, welche eine unbefristete Sonderabgabe für Grossverdiener zur Finanzierung von Wirtschaftsankurbelungsmassnahmen fordert und zudem die Schaffung eines kantonalen konjunkturpolitischen Instrumentariums anregt
[16].
Strukturpolitik
Die Inkraftsetzung des Bundesbeschlusses über
Finanzierungsbeihilfen für Betriebe in wirtschaftlich bedrohten Regionen erlaubt es dem Bund, nun auch eine auf Behebung wirtschaftlicher Einseitigkeiten gerichtete Strukturpolitik zu betreiben. In den Genuss der Finanzierungsbeihilfen an Diversifizierungs- und Innovationsinvestitionen sollen Unternehmen in denjenigen Gebieten kommen, in welchen mindestens 20% der Erwerbstätigen in einer einzigen industriell-gewerblichen Branche beschäftigt sind und überdies gewisse Kriterien des Arbeitsmarktes und der Bevölkerungsentwicklung erfüllt sind. Die Liste der Bezugsberechtigten umfasste am Jahresende elf Regionen, darunter die Kantone Neuenburg und Jura in ihrer Gesamtheit. Die Uhrenregionen sind zwar in der Mehrzahl, aber es befinden sich unter den bezeichneten Gebieten auch solche mit dominierender Textil-, bzw. Metallindustrie
[17]. Für Kantone, die über ein eigenes
Wirtschaftsförderungsgesetz verfügen, bringt dieser Beschluss nichts grundlegend Neues, sondern eine Verbesserung der bereits bisher gewährten Unterstützungen an Investitionswillige. In den Kantonen Bern und Graubünden verabschiedeten die Parlamente Teilrevisionen der Förderungsgesetze und stimmten damit einem Ausbau des Instrumentariums zu. Die Regierung von Basel-Land legte als Gegenvorschlag zu den 1978 eingereichten Volksinitiativen der Linksparteien und Gewerkschaften den Entwurf zu einem kantonalen Wirtschaftsförderungsgesetz vor
[18].
Ende 1979 besassen 34 Regionen ein vom EVD genehmigtes Entwicklungskonzept und waren damit berechtigt, Finanzierungsunterstützung für Infrastrukturprojekte gemäss dem Investitionshilfegesetz für Berggebiete (IHG) zu beziehen. Innerhalb des Berichtsjahres hat sich die Anzahl Bergregionen, die ständige Sekretariate unterhalten, von finf auf zwanzig erhöht. Die Ausdehnung der Leistungen des IHG — zum Beispiel auf die Finanzierung von Wohnbauten —, wie sie der Freisinnige Pini (TI) gefordert hatte, lehnte der Nationalrat ab
[19].
Wettbewerb
Gemäss den Vorschlägen der Expertenkommission für die
Revision des Kartellgesetzes soll der wirtschaftliche Wettbewerb in Zukunft in unserem Land stärker betont werden. Kartelle und andere wettbewerbsbehindernde Organisationen sollen zwar weiterhin erlaubst sein, Kampfmassnahmen gegen Aussenseiter dürften sie jedoch nach Ansicht der Kommissionsmehrheit nur noch unter bestimmten Bedingungen ergreifen. In der Vernehmlassung äusserten die Konsumenten- und Arbeitnehmerorganisationen, die CVP, die SP, der Landesring und mit einigen Einschränkungen auch die FDP und die SVP ihre Zustimmung zum Entwurf
[20]. Heftige Einwände kamen aber von den Unternehmerverbänden, die im Revisionsprojekt eine verkappte Kartellverbotsgesetzgebung zu erkennen glaubten. Insbesondere befürchten sie, dass Kartelle der Konkurrenz von Aussenseitern hilflos ausgesetzt sein werden, da es ihnen in den wenigsten Fällen gelingen werde, den für Abwehrmassnahmen (Boykott etc.) erforderlichen Nachweis des gesamtwirtschaftlichen Nutzens des Kartells zu erbringen. Im weitern kritisieren sie auch, dass der Kartellkommission die Verfügungskompetenz anstelle des heutigen Empfehlungsrechts zugesprochen werden soll. Wohl eher von taktischer Bedeutung ist die Forderung der Unternehmer, nicht nur den Gütermarkt, sondern auch den Arbeitsmarkt, und damit die Gewerkschaften, dem Kartellgesetz zu unterstellen. Vertreter der Rechtswissenschaft sind sich weitgehend einig, dass die Regelung der Arbeitsmarktbeziehungen im Rahmen des Arbeitsrechtes zu geschehen habe. In ihren Grundsätzen betonen zwar auch die meisten Gegner des Entwurfs die Bedeutung des Wettbewerbs als eines konstitutierenden Elements der marktwirtschaftlichen Ordnung. Sie messen dabei aber der Gewährleistung eines liberalen Aussenhandels einen wesentlich höheren Stellenwert zu als der Bekämpfung von Kartellabsprachen
[21].
Obwohl wahrscheinlich die Einkäufe von Schweizern im grenznahen Ausland infolge der Entwicklung der Währungskursrelationen nachgelassen haben, bildeten sich die realen
Detailhandelsumsätze 1979 erneut leicht zurück (–1,0%)
[22]. Trotz des massiven Schrumpfungsprozesses bei der Anzahl von Verkaufsstellen im Lebensmittelhandel ist laut einer Untersuchung der Kartellkommission der Wettbewerb in dieser Sparte nicht beeinträchtigt. Dabei wurde allerdings nicht untersucht, ob die Versorgungssicherheit noch in allen Gebieten des Landes gewährleistet ist. In einem unbestrittenen Postulat schlug die SVP-Nationalratsfraktion die Abklärung eben dieser Frage vor
[23]. Den Existenznöten der kleinen Detailhändler hat sich auch die Republikanische Bewegung mit der Lancierung einer als allgemeine Anregung formulierten Volksinitiative «zur Sicherung der Versorgung mit lebensnotwendigen Gütern und gegen das Ladensterben» angenommen. Im Kanton Freiburg reichte die SVP ein Volksbegehren ein, welches die Einführung einer Konzessionspflicht für die Erstellung von Einkaufszentren fordert
[24].
Der Migros-Genossenschaftsbund als grösster Detailhändler wurde von verschiedenen Seiten unter Beschuss genommen. Der dem Handelsgewerbe nahestehende Nationalrat Schärli (cvp, LU) regte mit einer parlamentarischen Initiative an, dass man bei Genossenschaften vom allgemein üblichen Prinzip der Gewinnbesteuerung abweiche, und sie auch aufgrund ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit besteuere. Die Kriterien für die Bemessung der Wirtschaftskraft seien dabei so zu wählen, dass Genossenschaften, die klein sind oder der Landwirtschaft angehören, von einer solchen Sonderabgabe nicht betroffen werden
[25]. Kritik am Verhalten der Migros wurde auch in den Reihen der Genossenschafter selbst laut. Eine sich «Migros-Frühling» nennende Vereinigung von Teilhabern kündigte an, für die Genossenschaftswahlen vom Frühjahr 1980 Gegenkandidaten zur bestehenden Geschäftsleitung aufstellen zu wollen. Ziel dieser internen Opposition ist es, den Belangen des Umweltschutzes, der Sozialpolitik und der Entwicklungsländer bei den Entscheiden der Migros grösseres Gewicht zukommen zu lassen
[26].
Anlässlich der Beratungen der zuständigen Nationalratskommission ist ein weiterer Vorschlag für einen
Verfassungsartikel über den Konsumentenschutz ausgearbeitet worden. Die Kommissionsmehrheit schlägt ein weitgehendes Festhalten an der auch von der Volksinitiative und der gleichlautenden parlamentarischen Initiative Waldner (sp, BL) geforderten Generalklausel vor, möchte aber ausdrücklich erwähnen, dass bei Massnahmen zugunsten der Konsumenten die Handels- und Gewerbefreiheit nicht verletzt werden darf. Dem Bundesrat geht diese allgemeine Bevollmächtigung zum Erlass von konsumentenschützerischen Gesetzen zu weit. Er verlangt, dass neue Bundesaufgaben bereits auf Verfassungsstufe genau definiert sein müssen und beantragt deshalb die Zustimmung zu dem von den Konsumentenorganisationen kritisierten Entwurf der Expertenkommission des EVD unter dem Vorsitz von Prof. Nef. Dieser Entwurfzählt die allfälligen neuen Befugnisse abschliessend auf. Die grosse Kammer entschied sich, vorerst die parlamentarische Initiative Waldner zu behandeln und die Volksinitiative mit dem dazugehörigen bundesrätlichen Gegenvorschlag zurückzustellen. Dies um zu verhindern, dass — bei einer Annahme des Gegenvorschlags durch das Parlament — die Schaffung eines Konsumentenartikels in der Volksabstimmung an einem doppelten Nein scheitert. In der eigentlichen Beratung setzte sich gegen den Widerstand des Freisinns und der SVP, welche sich den Argumenten der Regierung anschlossen, die Fassung der Kommissionsmehrheit (Generalklausel unter Wahrung der Handels- und Gewerbefreiheit) mit 83:60 Stimmen durcit
[27].
Oft werden Konsumenten durch spezielle Abmachungen in Kaufverträgen (auch
Allgemeine Geschäftsbedingungen oder «Kleingedrucktes» genannt) übervorteilt. Mit einer Motion verlangte Nationalrat Alder (ldu, BL), dass man die Grundsätze dieser Geschäftsbedingungen durch das Obligationenrecht regle, um missbräuchliche Formulierungen verbieten zu können. Gegen den Bundesrat, der sich nicht darauf festlegen lassen wollte, in welches Gesetzeswerk diese an sich unbestrittene Neuerung aufzunehmen sei, und deshalb die Umwandlung in ein Postulat empfahl, beschloss derNationalrat Festhalten an der Motionsform. Die kleine Kammer korrigierte daraufhin diesen Entscheid und stellte sich hinter den Antrag der Exekutive
[28]. In verschiedenen Staaten sind zur Zeit Bestrebungen im Gange, eine sogenannte
Produktehaftpflicht einzuführen. Diese Kausalhaftung macht die Herstellerfirmen für Schäden, die dem Letztabnehmer durch fehlerhafte Erzeugnisse zugefügt werden, verantwortlich und entschädigungspflichtig. Wohl erkannte der Bundesrat dem von Nationalrat Neukomm (sp, BE) als Motion eingereichten Begehren seine Bedeutung zu. Da er diese Frage aber international geregelt sehen möchte und ein Vorprellen der Schweiz ablehnt, sprach er sich für die Umwandlung in ein Postulat aus und erhielt dabei die Unterstützung der Mehrheit der Volkskammer
[29].
Gesellschaftsrecht
Die vom EJPD mit der Überarbeitung des Entwurfs für die Revision des
Aktienrechtes beauftragte Kommission konnte ihre Aufgabe noch nicht beenden. Da sie sich auf die Revisionspunkte des ersten Entwurfs beschränkt, beantragte Nationalrat Muheim (sp, LU), in einer anschliessenden zweiten Etappe sollten weitere, vor allem von der Linken als nicht mehr zeitgemäss empfundene Bestimmungen dieses Gesetzes einer Revision unterzogen werden. Der Rat überwies die Motion, welche namentlich die Abänderung der Bestimmungen über das Depotstimmrecht der Banken sowie über die Gründung von Aktiengesellschaften fordert, nur als Postulat
[30].
[1] Vgl. dazu Mitteilung der Kommission für Konjunkturfragen, Nr. 262, Beilage zu Die Volkswirtschaft, 53/1980. Heft 2 (in der Folge zitiert : Mitteilungen/Konjunkturfragen); siehe auch Mitteilungen/Konjunkturfragen. Nr. 263 und SNB, Geschäftsbericht, 72/1979. Zur Exportwirtschaft vgl. unten, Teil I, 4b (Währungspolitik) und oben, 2 (Aussenhandel).
[2] Siehe dazu die an der Jahrestagung der Schweiz. Gesellschaft für Volkswirtschaft und Statistik gehaltenen Referate (publiziert in Schweiz. Zeitschrift für Volkswirtschaft und Statistik, 115/1979, S. 203-405 und 617 ff.); daneben auch H. Hollenstein, Die Auswirkungen der Exportoffensive der Niedriglohnländer auf die Branchenstruktur der schweizerischen Wirtschaft, Diessenhofen 1979; P. Hummel, Die Schweiz als Industriestandort, Zürich 1979; W. Jucker, «Probleme der staatlichen Technologiepolitik in der Schweiz», in Documenta, 1979, Nr. 4, S. 14 ff.; F. Kneschaurek, Die Schweizer Wirtschaft der achtziger Jahre, Zürich 1979; M. Stepczynski, «Quel avenir pour la Suisse industrielle», in Revue économique et sociale, 37/1979, S. 74 ff. und W. Wittmann, Wohin treibt die Schweiz?, Bern 1979. Zur Problematik des Finanzplatzes vgl. unten. Teil I, 4b (Banken).
[3] Ww, 4, 24.1.79; NZZ, 195. 24.8.79; 24 Heures, 267, 16.11.79. Siehe dazu ebenfalls oben, Teil I, 1a (Gegensatz zwischen Welsch und Deutsch) und unten, Teil I, 8b (Sprache).
[4] SPJ, 1978, S. 54 und oben, Teil I, 1a (Totalrevision der Bundesverfassung).
[5] SAZ, 74/1979. S. 227 und 517; Gewerkschaftliche Rundschau, 71/1979, S. 277. Bezüglich Handels- und Gewerbefreiheit vgl. auch P. Zimmermann, Das Verhältnis von Wirtschaftsfreiheit und Eigentumsgarantie, Zürich 1979; S. Borner, «Wirtschafts-. Sozial- und Eigentumsordnung im Verfassungsentwurf», in Zeitschrift für Schweiz. Recht, 98/1979, I, S.465 ff.; H. Huber. « Die Wirtschaftsfreiheit», in NZZ, 63. 16.3.79; H. Marti, «Die Wirtschaftsfreiheit im Experten-Verfassungsentwurf», in Berner Festgabe zum schweizerischen Juristentag 1979, hrsg. von E. Bucher und P. Saladin, Bern 1979.
[6] Mitteilungen/Konjunkturfragen, Nr. 262. Vgl. ebenfalls SBG, Schweizerisches Wirtschaftsjahr 1979. Zürich 1979; SKA, Bulletin, 85/1979. Nr. 12, S. 10 ff. Zu den BSP-Zahlen für 1978 vgl. Die Volkswirtschaft, 51/1979. S. 563 ff.
[7] Mitteilungen/Konjunkturfragen, Nr. 262, S. 6; Die Volkswirtschaft, 53/1980, S. 21 ff. Zum Wohnungsbau vgl. unten, Teil I, 6c (Construction de logements).
[8] Die Volkswirtschaft, 53/1980. S. 17 ff. und 99 ff. Siehe im weitem unten. Teil I, 7a (Marché du travail).
[9] Die Volkswirtschaft, 53/1980. S. 163 ff. Zur Uhrenindustrie vgl. auch SKA, Bulletin, 85/1979. Nr. 12. S. 14 f.; Bund (sda), 261, 7.11.79.
[10] Die Volkswirtschaft, 53/1980. S. 153 ff. Vgl. auch «Bautätigkeit 1978 und Bauvorhaben 1979», in Mitteilungsblatt des Delegierten für Konjunkturfragen, 35/1979. S. 45 ff.
[11] Die Volkswirtschaft, 53/1980, S. 165 ff.
[12] Mitteilungen/Konjunkturfragen, Nr. 262, S. 9 f. vgl. auch unten, Teil I, 6a (Erdöl).
[13] SAZ, 74/1979. S. 503 Amtl. Bull. NR, 1979, S. 134 f. Siehe auch Gewerkschaftliche Rundschau, 71/1979, S. 316 f. und TW, 188. 14.8.79. Vorstösse Oehen: Amtl. Bull. NR, 1979, S. 1146 und 1624 ff. Vgl. auch S. Borner. «Droht wieder Inflation?», in Die Volkswirtschaft, 52/1979, S. 409 f.
[14] Zum Notenbankgesetz und zu den währungspolitischen Eingriffen vgl. unten. Teil I, 4b (Währungspolitik. Notenbankinstrumentarium). Konjunkturstatistik: BBl, 1980, I, S. 281 ff. ;NZZ, 170.25.7.79; 172.27.7.79. Vgl. ebenfalls H. Kneubühler. «Für den Ausbau des konjunkturstatistischen Informations- und Analysesystems», in Die Volkswirtschaft, 52/1979. S. 501 f. und W. Hug, Vorauseilende Indikatoren der Konjunktur, Bern 1979. Bundesamt für Konjunkturfragen: TA, 125. 1.6.79. Siehe auch oben. Teil I, 1c (Verwaltung).
[15] BBl, 1979. II, S. 53 ff.. 528 ff. und 760 ; Amtl. Bull. NR, 1979, S. 1112 ; EVD. Preisüberwachung 1973-1978 - Schlussbericht des Delegierten für die Preisüberwachung. Vgl. zudem SPJ, 1978. S. 56 und Verhandl. B. vers., 1979. IV, S. 15 f.
[16] Zürich: TA, 108. 11.5.79; NZZ, 115. 19.5.79. Vgl. auch SPJ, 1978. S. 58. Basel: BaZ, 32. 7.2.79. Aargau: TA, 191. 20.8.79: Vr, 223. 24.9.79.
[17] AS, 1979, S. 240 ff.; BBl, 1979, lI, S. 105 f. und 766. Vgl. auch Bund, 181, 6.8.79 und SPJ, 1978, S. 57. Eine Motion der Sozialdemokratin Heidi Deneys (NE), welche die Gründung einer eidgenössischen Investitionsbank zur Finanzierung der Entwicklung von Randregionen forderte, überwies der NR nicht einmal in der vom BR vorgeschlagenen Postulatsform (Amtl. Bull. NR, 1979, S. 1177 ff.). Allgemein zur Strukturpolitik vgl. auch P. Gygi, «Wirtschaftsförderung in der Schweiz », in Wirtschaftspolitische Mitteilungen, Nr. 11, 1979 ; W. Hess, Regional- und raumordnungspolitische Ziele und Massnahmen in Bund und Kantonen, Bem 1979 und die Aufsätze in der Schweiz. Zeitschrift für Volkswirtschaft und Statistik, 115/1979, S. 407-510.
[18] Bern: Bund, 32, 8.2.79; 108. 10.5.79. Graubünden: NZZ, 230, 4.10.79. Überdies stimmten die Bündner mit 14 415 Ja: 8057 Nein einem Fremdenverkehrsgesetz zu, das unter anderem grössere staatliche Unterstützung für die Tourismuswerbung bringt (Vat., 271, 22.11.79; NZZ, 281. 3.12.79). Basel-Land: BaZ, 86, 11.4.79; vgl. auch SPJ, 1978, S. 57 f. Vgl. auch unten, Teil Il, 3a.
[19] Gesch.ber., 1979, S. 244. Motion Pini: Amtl. Bull. NR, 1979. S. 1409 ff. Siehe auch René L. Frey. Die Infrastruktur als Mittel der Regionalpolitik, Bern 1979. Eine Zusammenstellung der aufgrund des IHG erbrachten Leistungen findet sich in G. Fischer, «Erfolgskontrolle als mögliches theoretisches Konzept zur Evaluierung strukturpolitischer Eingriffe», in Schweiz. Zeitschrift für Volkswirtschaft und Statistik, 115/1979, S. 485 ff.
[20] NZZ, 76. 31.3.79; 207, 7.9.79; 274, 24.11.79; Bund, 166, 19.7.79; 170. 24.7.79; 171, 25.7.79; Walter R. Schluep, «Fragen zur Revision des schweizerischen Wettbewerbsrechts», in Die Volkswirtschaft, 52/1979, S.285 f. Konsumenten: NZZ, 104, 7.5.79. Gewerkschaften: Gewerkschaftliche Rundschau, 71/1979, S. 137 ff. CVP : Vat., 130, 7.6.79. SP : TW, 149.29.6.79. LdU : NZZ (sda), 128, 6.6.79. FdP : NZZ, 165, 19.7.79. SVP : NZZ (sda). 156, 9.7.79.
[21] Schweiz. Handels- und Industrieverein (Vorort). Jahresbericht 1978/79. S. 39 tf. und 120 ff.; SAZ, 74/1979, S. 477 f.; NZZ, 11. 15.5.79; 193, 22.8.79; 198. 28.8.79; 217, 19.9.79; 234, 9.10.79: 237. 12.10.79.
[22] SAZ, 75/1980. S. 106. Auslandseinkäufe: JdG, 257. 3.11.79; 260. 7.11.79.
[23] Veröffentlichungen der Schweizerischen Kartellkommission, 14/1979. Heft 3/4. S. 273 f.: Amtl. Bull. NR, 1979, S. 1135. Vgl. ebenfalls NZZ, 264. 13.11.79; 276. 27.11.79; Brückenbauer, 19, 11.5.79.
[24] BBl, 1979, I, S. 674 f. ; Vat., 51, 2.3.79. Die Initiative wird auch vom Schweizerischen Detaillisten-Verband unterstützt (NZZ, 62. 15.3.79). Freiburg: Lib., 298. 26.9.79; TLM, 4. 4.1.80.
[25] Verhandl. B.vers.. 1979. IV, S. 16; TW, 56. 8.3.79.
[26] 24 Heures, 304. 31.10.79; BaZ, 294. 15.12.79: LNN, 292. 18.12.79.
[27] BBl, 1979, II, S. 53 ff. (Bericht der NR-Kommission) und 745 ff. (Botschaft und Gegenvorschlag zur Volksinitiative); Amtl. Bull. NR, 1979. S. 1082 ff.; NZZ, 220. 22.9.79. VgI. auch SPJ, 1978. S. 59; Ernst. A. Kramer. «Konsumentenschutz als neue Dimension des Privat- und Wettbewerbsrechts», in Zeitschrift für Schweiz. Recht, 98/1979, I, S. 49 ff und F. J. Albrecht, Konsumerismus und Konsumenteninformation als verbraucherpolitisches Instrument, Zürich 1979.
[28] Amtl. Bull. NR, 1979. S. 596 tT. ; Amtl. Bull. StR, 1979, S. 344 ff.
[29] Amtl. Bull. NR, 1979. S. 1155 ff Der StR lehnte eine gleichlautende Motion Lieberherr (sp, ZH) ab (Amtl. Bull. StR, 1979. S. 352 ff.).
[30] Amtl. Bull. NR, 1979, S. 594 ff. Siehe auch Gewerkschaftliche Rundschau, 71/1979, S. 318 ff. Vgl. SPJ, 1978, S. 59 f.
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