Année politique Suisse 1979 : Wirtschaft
Landwirtschaft
L'agriculture suisse connaît aussi bien des problèmes d'ordre social, culturel qu'économique — L'Union suisse des paysans, adepte du principe du revenu paritaire, demande au Conseil fédéral d'augmenter la quantité de base et le prix de base du lait — Au lendemain du vote négatif sur la réforme des finances fédérales l'exécutif prend la décision de relever que légèrement le prix du lait, ce qui suscite des critiques aussi bien au sein des consommateurs que parmi les producteurs — Dans le but de rapprocher davantage les revenus des paysans de montagne à ceux des paysans de la plaine, le parlement approuve une loi instituant des contributions à l'exploitation agricole du sol et octroie un premier crédit-cadre — La révision de l'arrété sur l'économie laitière 1977 par les Chambres permet au Conseil fédéral d'assouplir voire de supprimer le régime du contingenternent laitier individuel dans les zones de montagnes; ces dernières étant plus sérieusement mises à contribution — Le gouvernement tend à faciliter la vente des bestiaux d'élevage de montagne — Les Chambres acceptent une modification de la loi sur l'agriculture visant à limiter les effectifs du cheptel —Elaboration d'une ordonnance concernant la protection des animaux — Le parlement approuve les deux nouveaux arrêtés sur l'économie sucrière et sur les mesures en faveur de la viticulture — Suite aux difficultés rencontrées dans la vente des fruits et légumes, le Conseil fédéral prend des mesures qui sont contestées autant par les consommateurs que par les importateurs — Intérêts contradictoires à propos de l'utilisation des forêts — Une commission d'experts présente un projet de révision du droit de bail agricole — Développement des stations de recherche — Croissance de l'intérêt pour les méthodes agricoles alternatives.
 
Landwirtschaftspolitik
Wie wir in der Darstellung für das Jahr 1978 näher ausgeführt haben, bereiten die in der Bundesverfassung verankerten Zielsetzungen der Landwirtschaftspolitik den Behörden wie den Produzenten wachsende Schwierigkeiten [1]. Zu den wirtschaftlichen Widersprüchen, die in den erwähnten Ausführungen im Vordergrund standen, treten soziale und kulturelle Probleme. welche die bäuerliche Bevölkerung belasten.
Infolge der weltweiten Strukturveränderungen befindet sich auch die schweizerische Landwirtschaft im Umbruch. Zwischen 1939 und 1975 hat sich die Zahl der Betriebe um 44% verringert, und der familienfremde landwirtschaftliche Arbeitnehmer ist selten geworden [2]. Die Landarbeit hat einer Technologie Platz gemacht, die den Bauern vom Landmann zum Unternehmer und Mechaniker verwandelt. Dazu kommt die zunehmende Verschuldung. die bei den Eigentümerbetrieben in den letzten Jahren auf nahezu die Hälfte des Kapitals gestiegen ist [3]. Heute lassen sich die Bauern in drei Gruppen gliedern: eine kleine reiche Minderheit. eine arme kleinbäuerliche Gruppe. die im Interesse einer Strukturverbesserung der verbleibenden Betriebe zum Aufgeben verurteilt ist, und dazwischen eine grosse Masse die trotz überdurchschnittlicher Anstrengungen kaum die angestrebte Einkommensparität mit industriellen und gewerblichen Berufen erreicht. Der wirtschaftliche Strukturwandel hat zudem eine soziale und geistige Krise ausgelöst, die mit der Zeit nicht minder folgenschwer werden dürfte: da sind die Generationenkonflikte zwischen den Alten, die auf dem Hergekommenen beharren wollen, und den Jungen. die mit neuen Ideen aus den landwirtschaftlichen Schulen kommen; da ist der Verlust an Brauchtum und schliesslich die Resignation. Diese äussert sich in den vielen Betriebsaufgaben. aber auch in der Auswanderung nach Übersee, wo man ganz neu beginnen will [4].
Trotz der vielfachen Krisenerscheinungen sind in der ökonomischen Entwicklung der Landwirtschaft auch wesentliche Verbesserungen zu verbuchen: so hat sich die jährliche Milchleistung pro Kuh seit 1950 annähernd verdoppelt, und der Inlandanteil an der kalorienmässigen Deckung des Gesamtbedarfs an Lebensmitteln wurde von 56% im ersten Nachkriegsjahrzehnt auf rund 60% um die Mitte der 70er Jahre gesteigert, wobei aber die zunehmende Bedeutung der importierten Futtermittel nicht ausser acht gelassen werden darf. In der Ernährungsbilanz weisen Käse und Kartoffeln Überschüsse auf, bei Früchten und Gemüsen zeigen sich je nach Sorte und Jahreszeit Überschüsse oder Mangelsituationen, während beim Fleisch die Versorgung nur zu ca. 90% gedeckt ist und bei Getreide, Eiern, Zucker und Wein die Anteile weit darunter liegen. Die Steigerung der Produktivität pro Arbeitskraft ermöglichte aber auch, dass der Preisanstieg der Nahrungsmittel deutlich hinter demjenigen der übrigen Konsumgüter zurückblieb [5].
1979 war ein verhältnismässig günstiges Landwirtschaftsjahr. Nicht nur weil Bund und Kantone sich der Landwirtschaft mit verschiedenen Gesetzen und Verordnungen im grossen und ganzen recht entgegenkommend zeigten, sondern auch weil die Erträge im allgemeinen mehr als nur befriedigend ausfielen.
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Preisbegehren
Alljährlich wiederkehrendes Traktandum in der Landwirtschaftspolitik sind die Preisbegehren, mit denen der Schweizerische Bauernverband (SBV) das landwirtschaftliche Einkommen zu stützen bestrebt ist. Sie beruhen auf dem Grundsatz des Paritätslohnes, nach welchem der bäuerliche Arbeitsverdienst demjenigen der gelernten Arbeiter in vergleichbaren Industrie- und Gewerbezweigen entsprechen soll. Auch bei guten Produktionsbedingungen stellt das Verbandssekretariat bei seinen Kontrollbetrieben so gut wie jedes Jahr ein Manko der Landwirtschaft fest; 1979 erreichte man in den Talgebieten ausnahmsweise einen Überschuss (Fr. 6.70 pro Tag). Sonst pflegt sich der Fehlbetrag in den Talbetrieben zwischen 1 und 19 Fr. pro Tag zu bewegen, in der Berglandwirtschaft dagegen bei 40-50 Fr., so dass ein krasser Unterschied zwischen den beiden Regionen besteht [6]. Der SBV ist der Meinung, dass zumindest für das Talgebiet die Einkommensparität über den Preis erzielt werden sollte. Grundsätzlich erstrebt er eine Vergrösserung der offenen Ackerfläche, eine Veredelungswirtschaft (Fleisch, Eier) auf eigener Futterbasis, Flächenbeiträge für das Berggebiet und in der Milchwirtschaft kostendeckende Preise. Schon seit mehreren Jahren fordert er auch eine Überprüfung der Agrarhandelspolitik [7]. Der Rationalisierung und Produktivitätssteigerung, durch welche bisher immer noch gewisse Mehrerträge erwirtschaftet werden konnten, sind jedoch obere Grenzen gesetzt: vermehrte Mechanisierung braucht zusätzliche Investitionen und mehr Energie, und der Einsatz der Agrochemie stellt ökologische Probleme. Schon heute wird daher von der Wissenschaft eine Beschränkung dieser Entwicklung verlangt [8].
Als die Begehren des SBV im Frühjahr eingereicht wurden, standen einige wesentliche Konzessionen an die Landwirtschaft bereits mehr oder weniger fest, so die Ausdehnung der Zuckerrübenfläche und die Bewirtschaftungsbeiträge. Deshalb — und weil der Endrohertrag der Landwirtschaft zu 77% aus der Tierhaltung stammt — betrafen die Hauptforderungen vor allem die Milchwirtschaft: nämlich eine Erhöhung der. Basismilchmenge, für die der volle Milchgrundpreis garantiert wird, von 29,0 auf 29,5 Mio q und einen Mehrpreis pro Liter Milch von 4 Rp. Noch vor der Behandlung dieser Begehren entstand in der Presse eine heftige Polemik, wobei sich in erster Linie Kreise um die SP und die Konsumentenschaft den Forderungen energisch widersetzten. Da diese den Zahlen des Bauernsekretariats misstrauten, verlangten sie eine Neuberechnung des Paritätslohnes. Die SP möchte in der landwirtschaftlichen Preispolitik grundsätzlich andere Wege gehen; so schlägt die Parlamentarische Initiative Schmid (sp, SG) für die Agrarprodukte eine Anpassung an die Marktpreise und die Kompensierung der Einkommenseinbussen der Landwirtschaft durch generelle Bewirtschaftungsbeiträge vor [9]. Das Bauernsekretariat begründete seine Forderungen vor allem damit, dass es einen jährlichen Anstieg des Paritätslohnes um 3% seit 1977 feststellte und auf die Facharbeit der Bauernfrau hinwies [10].
Der Bundesrat ging auf die Forderungen nicht vor der Abstimmung über die Finanzvorlage ein. Damit wollte er einerseits die Bauern zu einem Ja veranlassen, anderseits aber vermeiden, dass diese durch ein nur unvollständiges Entgegenkommen zu einem Protestnein provoziert würden. Schon vor der Behandlung der Forderungen durch die Behörden trug der SBV der weitverbreiteten Kritik an den Einkommensunterschieden zwischen Berg und Tal dadurch Rechnung, dass er eine Arbeitsgruppe einsetzte, die sich mit diesem Problem befassen sollte [11].
Erst im Juni behandelte der Bundesrat die Begehren. Er setzte den Übernahmepreis pro Liter Milch um 3 Rp. (für den Konsumenten aber um 5 Rp.) herauf und erhöhte auch die Preise für Brotgetreide. Dagegen beliess er die Basismilchmenge gleich und gab auch der Forderung, die Agrarhandelspolitik zu überdenken, keine Folge. Damit nahm er Rücksicht auf die Bundesfinanzlage und vermied es zugleich, die Konsumenten allzu stark zu belasten [12]. Das teilweise Entgegenkommen wurde von beiden Seiten kritisiert. Die Konsumenten warfen dem Bundesrat ein zu rasches Nachgeben gegenüber den Forderungen der Bauern vor. Aus Kreisen der SP wurde nun zwar der Einkommensrückstand nicht mehr bestritten, die Mehrbelastung des Konsumenten und des Steuerzahlers aber dennoch beanstandet [13]. Auch bäuerliche Kreise waren enttäuscht. In einer neuen Eingabe doppelte der Bauernverband nach und verlangte namentlich eine Verbesserung des Zuchtvieh- und Fleischabsatzes sowie einmal mehr eine Anderung des handelspolitischen Instrumentariums durch Verschärfung der Importbeschränkungen [14]. Dabei erhielt er auch die Unterstützung der bäuerlichen Komitees und der Union des producteurs suisses, die von «skandalösen Preisbeschlüssen» sprachen und mit dem Referendum gegen das revidierte Landwirtschaftsgesetz drohten [15]. Der Bundesrat senkte aber lediglich den im Sommer auf 3 Rp. angehobenen Milchrückbehalt auf den 1. November wieder um 1 Rp. [16].
Da und dort versuchen heute Bauern, den Einkommensrückstand durch eigene Initiative wettzumachen. Während sie im Einkaufssektor über gut funktionierende landwirtschaftliche Genossenschaften verfügen, ist ihnen der lukrativere Absatz weitgehend entglitten. Hier wird nun vermehrt wieder eingesetzt, sei es durch das Ausfindigmachen von Marktlücken, durch Marktbesuch oder auch durch Gründung von Absatzgenossenschaften [17].
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Berglandwirtschaft
Mit den Preisbegehren des SBV können die Einkommensprobleme der Berglandwirtschaft nur sehr beschränkt bewältigt werden. Den grossen Differenzen zwischen den Einkommen der Berg- und Talbauern ist auf dem herkömmlichen Wege der Produktionspreise und -subventionen nicht beizukommen. Werden nämlich die Produktionspreise gehoben, so fördert man einerseits durch diesen Anreiz die Überproduktion, vor allem bei der Milch; anderseits begünstigt man weiter das unter leichteren Bedingungen produzierende Talgebiet und vergrössert die Unterschiede noch mehr. Landwirtschaftliche Betriebe mit erschwerten Produktionsverhältnissen bedürfen daher einer Art Kompensation fir ihre Benachteiligung. Durch einzelne Beitragsleistungen wird bereits seit einiger Zeit versucht, für die Berglandwirtschaft einen gewissen Ausgleich zu schaffen: wir kennen Familienbeiträge, Kinderzulagen, diverse Investitionskostenbeiträge, Viehabsatzförderungen und neuerdings auch eine Begünstigung in der Milchkontingentierung [18]. Einer Vereinfachung und Vereinheitlichung dieses Systems könnte aber leicht von der einen oder anderen Seite Opposition erwachsen.
Die Berglandwirtschaft ist nicht nur aus ökonomischen, sondern auch aus ökologischen Gründen unentbehrlich. Gerade in den letzten Jahren hat man der Rolle des Bergbauern als «Landschaftsgärtner» vermehrte Beachtung geschenkt, da das Brachliegen von Bergland schwerwiegende Folgen zeitigt. Wo kein Vieh mehr weidet und kein Heu geschnitten wird, entstehen Erdrutsche, Brände, Steinschlag, eine Vergandung und die Gegend wird unansehnlich, was nicht nur dem Interesse der Bauern, sondern auch dem des Tourismus widerspricht, da dessen Hauptkapital eine intakte Landschaft ist.
In der Absicht, den benachteiligten Gebieten eine Aufbesserung ihrer Einkommenslage zu gewähren, hatte die Landesregierung ein «Bundesgesetz über Bewirtschaftungsbeiträge an die Landwirtschaft mit erschwerten Produktionsbedingungen» ausarbeiten lassen. Dieses sieht vor allem für die landwirtschaftliche Nutzung von starken Hanglagen die Ausrichtung von Beiträgen pro Flächeneinheit vor. Der Bundesrat wollte die Vorlage zuerst von der Annahme der Finanzreform abhängig machen. Die unbestrittene Notwendigkeit einer Einkommensverbesserung für die Bergbevölkerung liess aber eine Hinausschiebung nicht verantworten [19]. Der Nationalrat behandelte das Gesetz im Juni. Die SP begrüsste es, da es ihrer agrarpolitischen Tendenz entsprach. Auch bei den bürgerlichen Parteien war die Vorlage im Prinzip unbestritten; es forderten indessen einige Votanten eine Ausklammerung der Hanglagen im Talgebiet. Der Rat verwarf jedoch eine solche Beschränkung, ebenso die Anträge, Bauzonen auszunehmen und die Bergzonen 2 und 3 ganz statt nur an den Hanglagen zu berücksichtigen. Dagegen fügte er auf Antrag seiner Kommission eine Finanzierungsbestimmung bei, welche vorsah, dass die erforderlichen Beträge nach Möglichkeit den Preiszuschlägen auf eingeführten Futtermitteln zu entnehmen und alle fünf Jahre in Rahmenkrediten vom Parlament zu bewilligen seien. Das Gesetz wurde mit nur wenigen Gegenstimmen gutgeheissen und gleichfalls ein erster Rahmenkredit von 400 Mio Fr. für die Periode 1980-84 ; eine höhere Summe, wie sie bäuerliche Vertreter wünschten, wurde mit Rücksicht aufdie Finanzlage des Bundes abgelehnt. Der Ständerat vermochte noch eine Anderung zugunsten von Betrieben in ebener, aber sehr hoher Lage (wie z.B. Obergoms und Oberengadin) durchzusetzen; diese bilden künftig eine neue Bergzone 4, in der als Korrektiv für die ausfallenden Flächenbeiträge erhöhte Viehhaltungsbeiträge ausgerichtet werden. Im Dezember stimmten beide Räte der bereinigten Vorlage zu [20].
Wie der Bundesrat in seiner Botschaft ankündigte, sollen Bauern im Berg- und Hügelgebiet für die Bewirtschaftung von Hängen mit mehr als 18% Steigung jährliche Beiträge von 200 Fr. pro ha Wiese oder Ackerland und 80 Fr. pro ha Weide erhalten. Das Gesetì sieht jedoch die Festlegung einer Maximalfläche sowie oberer Einkommensgrenzen vor, um die Unterstützung von rentablen Grossbetrieben zu vermeiden. Für bestossene Sömmerungsweiden werden «Alpungsbeiträge» pro Vieheinheit ausbezahlt. Etwas völlig Neues bildet die Verpflichtung der Grundeigentümer. die Bewirtschaftung von Brachland durch Fremde unentgeltlich zu dulden, wenn dafür ein öffentliches Interesse besteht. Diese Bestimmung gab in den Räten Anlass zu Diskussionen. ob sie mit der Eigentumsgarantie der BV vereinbar sei, doch wurde sie schliesslich gebilligt. Ihre Dringlichkeit wird durch die Tatsache illustriert, dass in einigen Tälern der Kantone Wallis und Tessin bereits bis zu 75% des Kulturlandes brachliegen [21].
Den Problemen der Bergregionen trug man auch dadurch Rechnung. dass die Familienzulagen für landwirtschaftliche Arbeitnehmer und Kleinbauern erhöht wurden. wie wir in anderem Zusammenhang zeigen werden. Dagegen fanden Vorstösse für eine Erweiterung der Investitionshilfe und der Wohnbausanierung im Berggebiet weder beim Bundesrat noch im Parlament Zustimmung [22].
 
Tierische Produktion
Auch 1979 wurden wiederum verschiedene Versuche unternommen, der Überschusssituation in der tierischen Produktion Meister zu werden. Die Erfolge hielten sich aber eher in bescheidenem Rahmen. Fast schien es, als würde, kaum habe man irgendwo ein Loch gestopft, an einem andern Ort die Flut erneut hervorbrechen. Wegen der Milchkontingentierung waren viele Bauern auf die Mast ausgewichen, so dass nun auch der Fleischmarkt mehr als üblich gesättigt war. Das Ausweichen auf die Viehzucht im Mittelland brachte Schwierigkeiten für die Züchter im Berggebiet und die Umstellung auf Ackerbau oder Obst eine Überschreitung des Kontingents für die Rübenproduktion sowie Kollisionen mit den Walliser und Tessiner Obst- und Gemüseproduzenten. Trotzdem stiegen die Milchlieferungen 1979 erneut an und überschritten gehörigdie vom Bundesrat bewilligte Basismenge [23].
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Milchwirtschaft
Bereits vor der Volksabstimmung über den Milchwirtschaftsbeschluss 1977 (MWB 77) im Dezember des Vorjahres war der Bundesrat durch verschiedene Motionen beauftragt worden, die in diesem Beschluss verankerte Milchkontingentierung zu differenzieren und namentlich Entlastungen für die Berggebiete zu schaffen [24]. Entsprechend wurde der MWB 77 im März vom Parlament bereits wieder abgeändert, was dem Bundesrat erlaubte, die vorgesehenen Modifizierungen zu verfügen. Die wichtigste von ihnen brachte die Ausnahme der Bergregionen 2 und 3 aus der Kontingentierung [25]. Diese Massnahme brauchte aber dringend ein Korrektiv, als feststand, dass durch Zukauf von Futtermitteln sowie durch Umzüge über die Zonengrenzen Missbräuche entstehen könnten, welche die Überproduktion wieder anheizen würden. Im Mai verfügte der Bundesrat daher Massnahmen gegen übermässige Milchlieferungen in den Zonen 2 und 3 des Berggebietes; diese brachten mindestens eine nach der Betriebsfläche bemessene Begrenzung. In der Tat drohten die Milchlieferungen in diesen Zonen innert Jahresfrist um 20-30% anzusteigen. Offenbar wurde die Produktion vor allem deshalb forciert, weil man die Wiedereinführung einer strengeren Kontingentierung befürchtete, für die man sich durch vorherige grosse Ablieferungen in eine gute Ausgangsposition versetzen wollte [26].
Die Reaktionen der Bauernsame auf die Massnahmen waren allgemein kritisch bis ablehnend und zeigten wenig Verständnis für die finanzpolitische Situation des Bundes. Wohl nahm man meist zähneknirschend das Prinzip der Kontingentierung hin, doch wurden viele Abänderungsvorschläge gemacht und die zuständigen Amtsstellen mit Rekursen überhäuft. Die Bauern der Zentralschweiz und der Hügelzone erklärten sich benachteiligt: sie könnten nicht auf Ackerbau ausweichen und ihre Zuchttiere trügen ihnen beim Verkauf ins Mittelland keine Zusatzkontingente ein; dadurch gerieten sie auch gegenüber dem Berggebiet ins Hintertreffen. Schliesslich wurde verbittert bemerkt, dass der Bauer in der Hochkonjunktur als Bremser der Teuerung habe dienen müssen und dass nun in der Rezession erst recht kein Geld mehr für ihn da sei. Die Milchkontingentierung bedeute ganz einfach einen Einkommensrückgang [27].
Auch das verfeinerte System, das ab 1. Mai in Kraft war, konnte Härten und Missbräuche nicht ganz vermeiden. Die Mehrproduktion im Berggebiet war nicht nur die Folge der Kontingentierungsangst, sondern auch verursacht durch Absatzprobleme mit dem Zuchtvieh, da nun das Mittelland seinerseits mehr züchtete. Daraufhin wurden auf den 1. Juli vom Bundesrat die 1977/78 veränderten Bestimmungen des Viehabsatzgesetzes vollständig in Kraft gesetzt und eine Viehabsatzverordnung erlassen. Die Verordnung sichert den Absatz aus dem Berggebiet im Inland und sucht die Arbeitsteilung zwischen Berg- und Talgebiet zu erhalten [28]. Für weitere Korrekturen setzten sich CVP-Kreise in parlamentarischen Vorstössen ein [29]. Die Überproduktion von Milch wirkte sich besonders auf den Käsemarkt aus, der noch zusätzlich durch Absatzschwierigkeiten im Ausland belastet wurde; die Lagerbestände schwollen übermässig an [30].
Die vom Bundesrat angestrebte Liberalisierung des Milchverkaufs drang nicht durch. Die Räte versagten sich dem Argument, die bestehende Reglementierung sei angesichts der Verlagerung des Milchabsatzes auf Grossverteiler unwirksam geworden [31].
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Fleich und Eier
Um die industriell betriebenen Grossmästereien und Geflügelfarmen, deren Produktion fast ausschliesslich auf ausländischen Futtermitteln basiert, wieder in den Griff zu bekommen, hatte' der Nationalrat 1978 einer Anderung des Landwirtschaftsgesetzes zugestimmt. Diese sah Höchstzahlen für die Tierbestände sowie Beiträge für deren Abbau vor und brachte eine gesetzliche Verankerung der Bewilligungspflicht für Stallbauten. Durch solche Massnahmen sollten die Klein- und Mittelbetriebe die Möglichkeit erhalten, in der Fleisch- und Eierproduktion wieder konkurrenzfähig zu werden, und man hoffte. auf diese Weise auch die Milchschwemme weiter eindämmen zu können. Zum Hauptstreitpunkt der Gesetzesrevision wurde die Frage der Frist für die Anpassung zu grosser Tierbestände. Die vom Nationalrat vorgesehene Begrenzung auf 10 Jahre löste bei den Betroffenen energische Proteste aus; sie sprachen, gestützt aufein Gutachten des Zürcher Juristen Prof. Jagmetti, von entschädigungsloser Enteignung. Obwohl ihr Aktionskomitee eine Verdoppelung der Frist forderte, einigten sich die eidgenössischen Räte schliesslich in der Junisession auf 12 Jahre [32]. Noch im Sommer änderte darauf der Bundesrat die Verordnung über die Bewilligung von Stallbauten ab und verschärfte dabei das Erfordernis einer gewissen betriebseigenen Futterbasis. Auch die Höchstbestände der Tiere wurden auf dem Verordnungswege festgelegt, wobei eine Mittellösung zwischen den rigorosen Forderungen der landwirtschaftlichen Hauptverbände und den Begehren der Geflügel- und Mästereihalter getroffen wurde [33]. Das revidierte Gesetz und die darauf basierenden Verordnungen erschienen in bäuerlichen Kreisen in der Regel nicht als genügend. So zog der Zentralverband schweizerischer Milchproduzenten seine 1978 lancierte Futtermittelinitiative nicht zurück [34]. Die Union des producteurs suisses erwog. das Referendum gegen die Gesetzesrevision zu ergreifen, fand aber für ein solches Verhalten zuwenig Unterstützung [35].
Nachdem das neue Tierschutzgesetz in der Volksabstimmung vom Dezember 1978 angenommen worden war, arbeitete man in der Verwaltung eine Verordnung dazu aus. Obwohl diese im Berichtsjahr noch nicht in die Vernehmlassung ging, bekundeten die von den vorgesehenen Beschränkungen betroffenen Tierhalter einige Unruhe [36]. Anderseits protestierten Tierschutzkreise gegen eine Hysterektomiestation in Mauensee (LU) sowie gegen die Tierversuche des Europäischen Zentrums für Experimentalforschung in Itingen (BL) [37].
 
Pflanzliche Produktion
Auf dem Gebiet der pflanzlichen Produktion erstrebt das landwirtschaftliche Produktionsprogramm 1976–1980 eine weitere Förderung des Ackerbaus. Diese ist freilich nicht unbestritten, stellte doch der Delegierte für Raumplanung fest, dass der Ackerbau in gewissen Gegenden die Grenzen des ökologisch Zumutbaren erreicht habe. Angesichts der ständig drohenden Überproduktion von Milch und Fleisch möchte jedoch der SBV an der bisherigen Zielsetzung festhalten [38]. Der Vergrösserung der Ackerbaufläche dient auch eine Ausdehnung der Zuckerrübenproduktion, obwohl deren Verwertung dem Bund beträchtliche Verluste bringt. Der vom Nationalrat schon im Vorjahr gutgeheissene neue Bundesbeschluss über die inländische Zuckerwirtschaft wurde auch von der Ständekammer gebilligt. Als wesentliche Neuerung erweitert er die Anbaufläche von 14 000 auf 17 000 ha. Dieser Umfang entspricht dem für den Kriegsfall vorgesehenen Stand. Der Beschluss war in Konsumentenkreisen, wo man eine zu starke Belastung befürchtete, wie auch in der Schokolade- und Biscuitindustrie nicht unbestritten. Anderseits hätten bäuerliche Kreise die Produktionsfläche gerne noch grösser gesehen [39]. Das Referendum wurde aber nicht ergriffen.
Die aussergewöhnlich gute Rübenernte bereitete den Produzenten allerdings eine unliebsame Überraschung. Die abgelieferte Menge überschritt mit ca 50 000 t das vereinbarte Maximum. Trotz Protesten wurden den Bauern gemäss der geltenden Zuckerordnung für die Mehrproduktion nur 5.50 statt 15 Fr. pro q ausbezahlt [40].
Dank einer straffen Einfuhr- und Anbauordnung erscheint der Weinbau als der am wenigsten problembelastete Zweig unserer Landwirtschaft. Nach schlechten Erträgen im Vorjahr fiel die Weinernte 1979 überdurchschnittlich gut aus. Der 1978 vorgelegte neue Rebbaubeschluss, der die bestehenden Produktionsbeschränkungen beibehält und die Qualitätsförderung durch die Kantone unterstützt, erhielt die Zustimmung des Parlaments [41]. Im Tessin, wo namentlich die starke Bautätigkeit das Weinbauareal in den letzten 15 Jahren um fast einen Drittel reduziert hat, ergriff die Regierung Massnahmen, um vor allem den Merlot zu begünstigen [42].
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Obst
Die Produktion von Gemüse und vor allem von Obst bietet dagegen die grössten Probleme im Bereich des Pflanzenbaus. Starke saisonale Schwankungen, klimatische Einflüsse und die Unberechenbarkeit der ausländischen Landwirtschaftspolitik (Exportunterstützungen) bringen sie oft unvermittelt in Schwierigkeiten. Für die Importe wird normalerweise das sogenannte Dreiphasensystem angewandt (freier Import — beschränkter Import beim An- und Auslaufen der schweizerischen Ernte — Einfuhrsperre bei ausreichender inländischer Produktion [43]. Gleich zweimal war 1979 der Absatz erheblich behindert. Ende Juli fielen die Tomatenernten im Wallis und im Tessin zusammen und erzeugten kurzfristig ein grosses Überangebot. Einen Monat später kamen auch die Walliser Aprikosen und das erste Kernobst auf den Markt, zu einem Zeitpunkt, da die grossen Lager der reichen Ernte von 1978 noch lange nicht aufgebraucht waren [44]. Die Walliser Regierung intervenierte beim Bundesrat, der sofort die Abgaben auf importierten Pfirsichen drastisch erhöhte; im September folgten auch Mehrbelastungen auf Tafeltrauben [45]. Konsumenten und Importeure protestierten gegen die hohen Preise. Auch wurden Befürchtungen geäussert, das Ausland könnte seinerseits protektionistische Massnahmen, z.B. gegen den Schweizer Käse, ergreifen [46]. Anderseits schoben die Walliser Produzenten in anonymen Flugblättern die Schuld an der Misere der Milchkontingentierung zu, die vor allem in der Nord- und Ostschweiz die Bauern zur Obstproduktion gedrängt habe. Der Walliser Dupont (fdp) forderte im Nationalrat, dass durch eine Revision der allgemeinen Landwirtschaftsverordnung der Import ausländischer Produkte noch weiter eingeschränkt werde. In bescheidenem Masse waren Bestrebungen zu erkennen, der Überproduktion durch Anbau neuer Erzeugnisse (Beeren, Heilkräuter, Blumen) zu begegnen [47].
 
Forstwirtschaft
Für die Forstwirtschaft war 1979 ein günstiges Jahr. Wegen zunehmender Bautätigkeit stiegen Nachfrage und Preise für Bauholz, und die Energieknappheit liess das Interesse an Brennholz wachsen. War 1950 das Holz noch mit 12,9% am Energieverbrauch beteiligt gewesen, so erreichte es in den letzten Jahren gerade noch 1-2%. Allerdings erfordert eine intensivere Nutzung des Waldes, gerade auch für Brennholz, bedeutende Vorbereitungen und Investitionen, da die Erschliessung vor allem in den Bergregionen noch sehr wenig entwickelt ist [48].
Der Wald ist zunehmend ins Spannungsfeld verschiedener Interessen geraten. Während die Forstwirtschaft auf Rentabilität ausgeht, sucht der Stadtmensch im Wald ein Erholungsgebiet, und der Jäger befürchtet von beiden Seiten eine empfindliche Störung von Flora und Fauna [49]. Angesichts solcher Gegensätze erschien es den am Wald interessierten Kreisen unverständlich, dass der Vorschlag für eine neue Bundesverfassung keinen Forstartikel enthält [50].
 
Übrige Agrarpolitik
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Bäuerliches Pachtrecht
Während einerseits die Zuteilung der Milchkontingente aufgrund der bewirtschafteten Fläche die Nachfrage nach Pachtland gesteigert hat, vermindert sich das Angebot infolge der gesteigerten Bautätigkeit. Der dadurch entstandene Landmangel wie auch Kündigungen durch Besitzer, die ihren Boden dem Bau oder der Spekulation zuführen wollten, verstärkten den Ruf nach einer Revision des bäuerlichen Pachtrechts [51]. Gegen Jahresende schloss eine Expertenkommission ihre Vorbereitungsarbeiten für ein entsprechendes Bundesgesetz ab, das an die Stelle der in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen zerstreuten Bestimmungen treten soll. Der Expertenentwurf sieht mehrere Neuerungen vor: Verlängerung der Mindestpachtdauer, Massnahmen gegen die Parzellenpacht. Vorpachtrecht der Nachkommen, flexiblere Pachtzinsberechnung, Verstärkung des Kündigungsschutzes sowie Pachterstreckung. Der Pächterverband kritisierte den Entwurf und erklärte den Kündigungsschutz für ungenügend. Bedenken wurden anderseits von Grundbesitzern und Juristen in der Expertenkommission laut, weil sie den verfassungsmässigen Grundsatz der Eigentumsgarantie nicht voll respektiert glaubten [52]. Über das Scheitern der von der Union des producteurs suisses lancierten Bodenrechtsinitiative werden wir an anderer Stelle berichten [53].
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Forschung
Angesichts der vielfältigen Probleme der Landwirtschaft wurden auf Kantons- und Bundesebene die Anstrengungen zur Förderung der Forschung und beruflichen Ausbildung vorangetrieben. Im Juni wurde in Changins (VD) eine neue Forschungsanstalt mit Technikum für Obst- und Gemüsebau eröffnet. Sie soll insbesondere auch Versuche anstellen über eine Einschränkung des Einsatzes chemischer Mittel. Es handelt sich hierbei um die ;grösste von sieben eidgenössischen Versuchsanstalten [54]. Das Pendant in der deutschen Schweiz existiert seit längerer Zeit in Wädenswil (ZH). In der Herbstsession bewilligte das Parlament einen Beitrag an die Neubauten des dortigen Technikums [55].
Die Aufgabenumschreibung von Changins weist darauf hin, dass man in der Landwirtschaft in eine Phase des Umdenkens gekommen ist. Der Agrochemie wird in zunehmendem Masse Misstrauen entgegengebracht. Alternative Methoden finden Interesse. Doch für weite bäuerliche Kreise ist der umweltgerechte biologische Landbau problematisch, weil er die Produkte verteuert und häufig arbeitsintensiver ist, wenngleich gewisse Fremdkosten (Dünger, Pestizide etc.) abnehmen oder wegfallen. Auch die landwirtschaftlichen Versuchsanstalten haben der neuen Denkweise bis jetzt weitgehend die Gefolgschaft verweigert. Einzig in Oberwil (BL) existiert ein Forschungsinstitut für biologischen Landbau. das aber trotz seiner wissenschaftlichen Kontakte mit der ETH und andern Forschungsanstalten von einer privaten Stiftung getragen wird. Noch kann also nicht von einer breiten Wirkung gesprochen werden, doch haben im vergangenen Jahr sowohl alternative Arbeitsgruppen und Tagungen als auch die steigende Nachfrage nach biologischen Produkten ein Fortschreiten der Bewegung bezeugt [56]. Entsprechende Vorstösse auf eidgenössischer und kantonaler Ebene wurden mit recht viel Verständnis aufgenommen [57]. Alternative Methoden werden aber auch durch die Energiekrise gefördert. So hat man nicht nur das Holz wieder mehr zu Ehren gezogen, noch andere pflanzliche Produkte werden auf ihre Verwendbarkeit als Energielieferanten geprüft [58].
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G.R.
 
[1] Vgl. SPJ, 1978, S. 81 IT.
[2] Betriebe 1939: 238 481: 1975: 133 126. Familienfremde Arbeitnehmer (ständige) 1939: 94 456; 1975: 17 815 (Statistisches Jahrbuch der Schweiz, 1957. S. 101, 107: 1976, S. 120 f.).
[3] 1977 betrug das Aktivkapital der Eigentümerbetriebe 20 393 Fr. pro ha Kulturfläche (1972: 16 256 Fr.). die Schulden 9 919 Fr. (1972: 7629 Fr.) (Statistisches Jahrbuch der Schweiz, 1979. S. 130). Vgl. dazu auch BBl, 1977, I, S. 303.
[4] Zur allgemeinen Lage der Bauern vgl. T. Locher. Bindung und Freiheit im bäuerlichen Leben. Eine agrarsoziologische Untersuchung. Diss. ETH Zürich, (Einsiedeln) 1978: C. Quartier, Paysans aujourd'hui en Suisse, Lausanne 1978: Lib., 271. 25.8.79; Vat., 238. 13.10.79. Auswanderung: vgl. unten. Pachtrecht. Anm. 51.
[5] Vgl. dazu BBl, 1977, I, S. 265 ff.; ferner NZZ, 30, 6.2.79; 47, 26.2.79.
[6] Die Kosten- und Ertragslage in der schweizerischen Landwirtschaft. Bericht des Schweiz. Bauernsekretariats vom 12.3.1980, Tabelle 25 (provisorische Ergebnisse); vgl. NZZ, 73, 28.3.79; Vat., 137, 16.6.79.
[7] Vgl. P. Gerber, Präsident des SBV, vor der Gesellschaft schweiz. Landwirte (NZZ, 13, 17.I.79).
[8] LNN, 274. 26.1 1.79.
[9] Begehren: TA, (ddp). 73, 28.3.79; Vat. (sda). 87, 14.4.79; vgl. dazu unten. Berglandwirtschaft (Bewirtschaftungsbeiträge) und Pflanzliche Produktion (Zucker). Kritik aus SP-Kreisen: TW, 82, 6.4.79; 89, 18.4.79. Zur Initiative Schmid vgl. SPJ, 1978, S. 83 sowie NZZ (sda), 34, 10.2.79.
[10] NZZ, 73, 28.3.79 Bund, 119, 23.5.79. Vgl. dazu SPJ, 1978, S. 84. Eine höhere Bewertung der Frauenarbeit wünschte auch das Postulat Muff (fdp. LU): Amtl. Bull. NR, 1979, S. 498 f.
[11] Bundesrat : BaZ, 90. 18.4.79. SBV : Bund, 119.23.5.79. Zur Abstimmung vom 20.5. über die Finanzvorlage vgl. unten. Teil I, 5 (Réforme des finances fédérales).
[12] Presse vom 19.6.79.
[13] TW, 141, 20.6.79; NZZ, 141, 21.6.79; Vat.. 141. 21.6.79.
[14] NZZ (sda), 164, 18.7.79; T4. 176. 2.8.79.
[15] Vat. (ddp), 141, 21.6.79; Union, 19. 27.6.79. Landwirtschaftsgesetz: vgl. unten, Tierische Produktion.
[16] Vat. (sda), 248, 25.10.79; NZZ (sda), 266, 15.11.79.
[17] SGT,104. 5.5.79; Bund, 119, 23.5.79; 275. 23.11.79; Vat., 218, 20.9.79; TLM, 344, 10.12.79.
[18] Zu den Kinderzulagen vgl. unten. Teil I, 7d (Politique familiale), zur Milchkontingentierung unten, Tierische Produktion. Vgl. dazu ferner J. C. Piot. Schwerpunkte der schweizerischen Agrarpolitik (Referat vom 2.3.1979 am Seminar der Ökonomischen und gemeinnützigen Gesellschaft des Kantons Bern) sowie BBl, 1977, I, S. 459 f.
[19] Botschaft: BBl, 1979, I, S. 1309 ff. Vgl. dazu NZZ, 105, 8.5.79 sowie SPJ, 1978, S. 84.
[20] Amtl. Bull. NR, 1979, S. 789 ff, 1402 f., 1462 f. ; Amtl. Bull. StR, 1979, S. 470 ff., 537 f. Vgl. dazu TA, 142, 22.6.79 ; Vat., 142. 22.6.79 sowie zur SP-Politik oben, Landwirtschaftliches Einkommen. Infolge der Einführung der Bergzone 4 wurde der Rahmenkredit für die Flächenbeiträge auf 385 Mio Fr. reduziert.
[21] Definitiver Text: BBl, 1979. III, S. 1145 ff.
[22] Familienzulagen: vgl. unten, Teil I. 7d (Politique familiale). Investitionshilfe: Motion Pini (fdp. TI), nur zum kleinsten Teil als Postulat überwiesen (Amtl. Bull. NR, 1979. S. 1409 ff.). Wohnbausanierung: Postulat Dirren (cvp. VS). abgelehnt (Amtl. Bull. NR, 1979. S. 1414): eine Revision des bestehenden Gesetzes ist in Vorbereitung (NZZ, sda, 200, 30.8.79).
[23] Ausweichen auf Viehzucht: NZZ, 253. 31.10.79. Zur Zuckerrüben-. Obst- und Gemüseproduktion vgl. unten. Pflanzliche Produktion. Zur Milchproduktion vgl. NZZ, 139, 19.6.79; 173, 28.7.79; Bund, 255, 31.10.79.
[24] Vgl. SPJ, 1978. S. 85 f.
[25] BBl, 1979, I, S. 258 ff.: Amtl. Bull. NR, 1979, S. 2 ff., 126 ff., 361 : Amtl. Bull. StR, 1979, S. 45 ff., 97, 135 ; AS. 1979. S. 453 ff. Die Abänderung wurde dringlich erklärt; sie gilt wie der ganze MWB 77 bis 1987. Die neuen Verordnungen (AS. 1979. S. 546 ff. u. 585 ff.) nützten freilich die zusätzlichen Befugnisse des BR noch nicht voll aus (Vat., 86,. 12.4.79).
[26] AS, 1979. S. 782 ff. Vgl. dazu LNN, 125, 31.5.79. Ober die verschiedenen Massnahmen orientiert zusammenfassend Jahresbericht des Leitenden Ausschusses des Schweiz. Bauernverbandes sowie des Schweiz. Bauernsekretariates, 82/1979, S. 50 f.
[27] LNN, 25,. 31.1.79; 30, 6.2.79; 44, 22.2.79; Vat., 32, 8.2.79; 147, 28.6.79; Lib., 147, 27.3.79.
[28] AS, 1979, S. 860 ff. Zum Viehabsatzgesetz vgl. SPJ, 1977, S. 90; Amtl. Bull. NR, 1978, S. 80; AS, 1978, S. 1407 ff.
[29] Vgl. Postulat der CVP-Fraktion (Amtl. Bull. NR, 1979, S. 1119 f.) sowie die als Postulat überwiesene Motion Risi (cvp, SZ) (Amtl. Bull NR, 1979, S. 1629 f.).
[30] NZZ, 173. 28.7.79.
[31] Amtl. Bull. StR, 1979. S. 40 ff. ; Amtl. Bull. NR, 1979. S. 496 f.: BBl, 1979, II, S. 391 ff. Vgl. dazu SPJ, 1978. S. 86.
[32] Amtl. Bull. StR, 1979. S. 19 ff., 244 ff.. 315 ; Amtl. Bull. NR, 1979. S. 490 ff., 717 f. 872. Definitiver Text: AS, 1979, S. 2058 ff. Vgl. SPJ, 1978. S. 87. Proteste: TA (sda), 44, 22.2.79; TLM, 67, 8.3.79.
[33] Stallbauten: AS, 1979. S. 981 f. u. 2064 R.; vgl. NZZ (sda), 166, 20.7.79; 292, 15.12.79. Höchstbestände: AS, 1979. S. 2084 ff.: vgl. NZZ (sda). 292. 15.12.79. Vgl. auch NZZ (sda), 223, 26.9.79; Vat., 300, 29.12.79.
[34] Reaktionen: JdG,. 239. 13.10.79; NZZ, 249. 26.10.79; 253. 31.10.79; TA, 294. 18.12.79. Zur Futtermittelinitiative vgl. SPJ, 1978. S. 86: TA, 146, 27.6.79.
[35] Union, 21, 25.7.79; 22. 8.8.79; BZ, 176, 31.7.79.
[36] Tierschutzgeietz: vgl. SPJ, 1978. S. 87. Verordnung: Sonntags-Blick. 19. 13.5.79; LNN, 177. 2.8.79; Gesch.ber.. 1979, S. 256. Tierhalter: LNN, 266. 16.11.79; NZZ, 270, 20.1 1.79.
[37] Hysterektomie: Tötung aufgehängter trächtiger Schweine und operative Entnahme der Gebärmutter zwecks Gewinnung krankheitskeimfreier Ferkel. wodurch die Verwendung von Antibiotika im Futter vermieden werden soll (NZZ, sda, 58, 10.3.79; 70. 24.3.79; NZZ, 145, 26.6.79). Tierversuche: NZZ (ddp), 239, 15.10.79.
[38] Produktionsprogramm: Vat., 86. 12.4.79; vgl. SPJ, 1975, S. 93. Delegierter für Raumplanung: Bund, 202. 30.8.79. SBV : Vat.. 137, 16.6.79.
[39] Amtl. Bull. StR, 1979. S. 9 f. Definitiver Text : AS, 1979. S. 1019 ff. Vgl. SPJ, 1978, S. 88 sowie Vat., 86. 12.4.79; 261, 10.11.79.
[40] Lib.. 66. 18.12.79; NZZ, 294. 18.12.79; TA,. 302, 29.12.79; Bund (sda), 38, 15.2.80 (definitiver Mehrproduktionspreis).
[41] Amtl. Bull. StR, 1979, S. 112 ff., 268; Amtl. Bull. NR, 1979, S. 480 ff., 742 ff. Definitiver Text: AS, 1979, S. 1369 ff. Vgl. dazu SPJ, 1978. S. 88. Vgl. ferner J. C. Piot, Allocution d'ouverture de l'Assemblée générale de la Fédération internationale des industries du commerce en gros des vins, spiritueux, eaux-de-vie et liqueurs, 8.5.1979 in Lausanne. Zur Weinernte vgl. Bund, 240. 13.10.79; NZZ, 301, 28.12.79.
[42] CdT, 32, 8.2.79; TA, 35, 12.2.79; Vat., 87, 14.4.79.
[43] Probleme: NZZ, 137. 16.6.79. Dreiphasensystem: Vat., 178. 3.8.79.
[44] Tomaten: Vat., 173. 28.7.79. Obst: LNN, 146. 27.6.79.
[45] JdG, 197. 24.8.79; NZZ, 196, 25.8.79; 214. 15.9.79.
[46] TW, 202, 30.8.79 CdT. 217. 22.9.79; Coop-Zeitung. 40. 4.10.79.
[47] Walliser Produzenten: Bund, 198. 25.8.79. Motion Dupont: Amtl. Bull. NR, 1980, S. 247 ff.; NZZ (sda). 273, 23.11.79. Neue Produkte: SGT, 180, 4.8.79; 203, 31.8.79.
[48] NZZ, 250, 27.10.79; 282, 4.12.79.
[49] TA, 74, 29.3.79; BaZ. 116. 19.5.79; LNN-Magazin. 36, 8.9.79. Vgl. dazu H. P. Hertig. «Die Einstellung der Bevölkerung zu Problemen des Waldes und der Waldwirtschaft», in Schweiz. Zeitschrift für Forstwesen, 130/1979. S. 591 ff.
[50] LNN, 167. 21.7.79. Zum BV-Entwurf vgl. oben. Teil I, 1a (Totalrevision der Bundesverfassung).
[51] Vgl. Lib.. 108, 9.2.79; 249, 30.7.79; 24 Heures, 33, 9.2.79; 81, 6.4.79; 93. 23.4.79. Pächter wandern zunehmend nach Kanada aus (NZZ, sda, 53, 5.3.79; Lib., 131, 8.3.79; TW, 13, 28.3.79; LNN, 178, 3.8.79).
[52] SGT, 22. 27.1.79; TA, 251, 29.10.79; TLM, 306, 2.11.79; Vat., 258, 7.11.79; LNN, 296, 22.12.79. Vgl. auch SPJ, 1978. S. 38.
[53] Vgl. unten, Teil I, 6c (Droit foncier).
[54] JdG, 140, 19.6.79; 150, 30.6.79; NZZ, 149, 30.6.79.
[55] BBl, 1979, I, S. 21 ff.; Amtl. Bull. NR, 1979, S. 786 ff.: Amtl. Bull. StR, 1979, S. 338 ff.; AS, 1980. S. 186 f.
[56] Biologischer Landbau: JdG, 71, 26.3.79; BaZ, 84, 9.4.79; 198, 25.8.79; Bund, 86, 12.4.79; Ldb, 162, 17.7.79; TA, 203, 3.9.79. Oberwil: NZZ, 205. 5.9.79.
[57] Vgl. Motion Morel (sp. FR). als Postulat überwiesen (Amtl. Bull. NR, 1979. S. 20 ff.), ferner eine vom bernischen Grossen Rat angenommene Motion (Bund, 37. 14.2.79).
[58] Ldb, 117, 23.5.79; NZZ, 292, 15.12.79. Zum Holz vgl. oben, Forstwirtschaft.
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