Année politique Suisse 1979 : Infrastruktur und Lebensraum / Energie
Kernenergie
Mit zwei eidgenössischen Abstimmungen und einer Reihe von kantonalen Volksinitiativen blieb die Nutzung der Kernenergie auch im Berichtsjahr eines der meistumstrittenen Sachgebiete der schweizerischen Politik. Am Rande der zwar äusserst engagiert, aber doch im wesentlichen mit demokratischen Mitteln ausgetragenen Auseinandersetzung zwischen Gegnern und Befürwortern von Atomkraftwerken kam es auch zu mehreren Sprengstoffanschlägen gegen das Eigentum von Kernkraftwerkgesellschaften und deren Repräsentanten. Sämtliche Organisationen der Atomenergiegegner distanzierten sich mit Nachdruck von diesen Aktionen, deren Urheber bisher nicht identifiziert werden konnten
[17].
Am 18. Februar gelangte die
Volksinitiative «zur Wahrung der Volksrechte und der Sicherheit beim Bau und Betrieb von Atomanlagen», kurz Atom- oder Atomschutzinitiative genannt,
zur Abstimmung. Obwohl die Initiative kein Verbot für Atomanlagen forderte, hätte der von ihr postulierte Abstimmungsmodus in Anbetracht der negativen Haltung der Bevölkerung in bestimmten Regionen gegenüber der Atomenergie doch wohl eine Verunmöglichung der Inbetriebnahme weiterer Kernkraftwerke bedeutet. Bei dieser Ausgangslage erstaunt es nicht, dass sich einer der heftigsten und aufwendigsten Abstimmungskämpfe der letzten Jahre entwickelte. Die Kontrahenten waren in der Wahl ihrer Mittel oft nicht zimperlich und auch der Bundesrat musste sich vorwerfen lassen, dass er mit seinen Abstimmungserläuterungen wenig zur objektiven Meinungsbildung beigetragen habe. Zur Kritik und zu staatsrechtlichen Bedenken gab insbesondere der massive finanzielle Einsatz der sich im Besitz der Öffentlichkeit befindlichen Elektrizitätsgesellschaften Anlass. Die Landesregierung und die ebenfalls kritisierten Kantonsregierungen sahen jedoch das Funktionieren der Demokratie durch die propagandistische und finanzielle Beteiligung staatlicher Stellen am Abstimmungskampf nicht beeinträchtigt
[18]. Die SPS und die links von ihr stehenden Parteien, der Landesring, die NA und die Genfer Vigilants sowie die Organisationen des Umweltschutzes sprachen sich für das Volksbegehren aus. In den Reihen der Sozialdemokraten erregte zwar das eifrige Eintreten von Bundesrat Ritschard gegen die Initiative einigen Unwillen, zu einer Zerreissprobe oder einem ernsthaften Infragestellen der Regierungsbeteiligung kam es aber nicht. Gegen die Atomschutzinitiative nahmen FDP, CVP, SVP, die Liberalen, die Evangelische Volkspartei und die Republikaner, ferner der Gewerbeverband, der Vorort und die Bankiervereinigung Stellung. Die beiden grossen Gewerkschaftsverbände hatten auf die Herausgabe einer Parole verzichtet
[19]. Die Stimmbürger lehnten die Initiative bei einer Stimmbeteiligung von rund 50%
mit 920480 Ja: 965 927 Nein bei 9: 14 Standesstimmen relativ knapp ab. Von den Kantonen hatten die beiden Basel, die Westschweiz ohne das Wallis sowie Graubünden, Tessin und Uri angenommen. Wie eine unmittelbar nach dem Urnengang durchgeführte Meinungsforschung ergab, scheint das ablehnende Volksmehr allerdings auf recht eigenartige Weise zustande gekommen zu sein, meinten doch rund 15 % der befragten Nein-Stimmenden, sie hätten ein Votum gegen den Bau von Atomkraftwerken (und nicht gegen die Atomschutzinitiative) abgegeben
[20].
Gegen den von der Bundesversammlung 1978 im Sinne eines informellen Gegenvorschlags zur Atomschutzinitiative verabschiedeten befristeten
Bundesbeschluss zum Atomgesetz war vom radikaleren Flügel der Atomenergieopponenten das
Referendum ergriffen worden. Somit musste sich der Souverän auch dazu äussern. Da hier nicht die Frage zur Debatte stand, ob weitere Kernkraftwerke gebaut werden sollen, verlief die Abstimmungskampagne bedeutend ruhiger als bei der Volksinitiative. Im wesentlichen ging es darum., die Bewilligungsbedingungen für die drei Werke Kaiseraugst (AG), Graben (BE) und Verbois (GE), die bereits über eine Standortbewilligung verfügen, durch die Hereinnahme des Kriteriums des Bedarfsnachweises zu verschärfen. Gegen die ihnen zu wenig weitgehende Teilrevision des Atomgesetzes wandten sich die POCH, die RML, die Jungsozialisten sowie einige Kantonalsektionen der SP, der SVP. der PdA und der NA. Sie hätten einen Baustopp bis zu der ohnehin geplanten Totalrevision des aus dem Jahre 1959 stammenden Gesetzes vorgezogen. Bei einer Stimmbeteiligung von 37 %
fand die Gesetzesteilrevision am 20. Mai mit 982 634 Ja: 444 422 Nein eine deutliche Zustimmung. Da sich die Energieverbrauchsprognosen, welche die Grundlage für den Entscheid über den Bedarfsnachweis bilden, nicht nur aus den Prognosen über die wirtschaftliche Entwicklung ableiten lassen, sondern ebenfalls von politischen Entscheiden abhängig sind (zum Beispiel von Energiespargesetzen), werden auch in Zukunft in den eidgenössischen Räten, die nun über die Bewilligung zu entscheiden haben, heisse Atomenergiedebatten zu erwarten sein. Mit der unter dem Vorsitz des Tessiner Staatsrates Fulvio Caccia (cvp) stehenden Eidgenössischen Energiekommission hat das EVED ein in diesen Fragen beratendes Gremium geschaffen
[21].
Noch bevor das neue Gesetz zum erstenmal angewendet werden konnte, reichten atomenergiefeindliche Parlamentarier Vorschläge zu dessen Verschärfung ein: A. Gerwig (sp, BS) und F. Jaeger (Idu, SG) verlangen, dass der Entscheid der Bundesversammlung über die Rahmenbewilligung dem obligatorischen Referendum unterstellt wird; Doris Morf (sp, ZH) fordert, dass bereits bei der Erteilung der Rahmenbewilligung und nicht erst bei der Betriebsaufnahme eine sichere Endlagerung der radioaktiven Abfälle gewährleistet sein müsse
[22].
Die
Neuregelung der Haftpflicht für die Betreiber von Atomanlagen wurde nicht im Rahmen der Teilrevision des Atomgesetzes behandelt. In Anbetracht der hohen finanziellen Risiken bei der Nutzung der Kernenergie war man im Gesetz von 1959 vom sonst allgemein üblichen Prinzip der unbeschränkten Haftung abgerückt. Nachdem der Bundesrat bereits 1977 die Haftpflichtsumme von 40 auf 200 Mio Fr. erhöht hatte, schlug er nun die Anwendung des Prinzips der unbeschränkten Haftung auch für Kernkraftwerkbetreiber vor. Die versicherungspflichtige Schadensumme soll eine Milliarde Fr. betragen, wobei 200 Mio Fr. bei privaten Versicherungen, der Rest bei einem noch zu schaffenden eidgenössischen Versicherungsfonds abzudecken sind. In Anbetracht des Risikos von Langzeitschäden durch radioaktive Strahlung soll auch die Verwirkungsfrist verlängert werden. Obwohl sich in der Vernehmlassung die Elektrizitätswirtschaft gegen die unbeschränkte Kausalhaftung aussprach, hielt der Bundesrat am Entwurf des EVED fest und verabschiedete zuhanden des Parlaments eine entsprechende Botschaft
[23].
Der
Unfall im amerikanischen Kernkraftwerk Harrisburg löste auch in der Schweiz Bestürzung aus. Von den voreiligen Beschwichtigungsversuchen gewisser Kernenergiebefürworter hob sich die Haltung von Bundesrat Ritschard ab: er ordnete eine Neuüberprüfung der Sicherheitssysteme der sich bei uns in Betrieb oder im Bau befindlichen Anlagen an. Die Bundesexperten kamen zum Schluss, dass die schweizerischen Werke den amerikanischen sicherheitstechnisch überlegen sind, und deshalb das Eintreten ähnlicher Unfälle wesentlich unwahrscheinlicher ist. Als Negativum stellte sich allerdings heraus, dass dem Problem der Alarmierung und des Schutzes der Bevölkerung bei allfälligen grösseren Pannen bisher zuwenig Aufmerksamkeit geschenkt worden ist, sind doch selbst bei den seit Jahren in Betrieb stehenden Werken diese Alarmkonzepte erst in Ausarbeitung
[24].
Zunehmend in zeitliche Bedrängnis geraten die mit der
Suche nach Endlagermöglichkeiten radioaktiver Abfälle beauftragten Stellen. Gemäss den neuen Bestimmungen des Atomgesetzes sollen diejenigen Werke, die noch einer Rahmenbewilligung bedürfen, erst dann den Betrieb aufnehmen, wenn sie eine sichere Endlagerung ihrer Abfälle gewährleisten können. Aber auch die heute bereits in Betrieb oder im Bau befindlichen Anlagen müssen laut einer Anordnung des Bundesrates stillgelegt werden, wenn sie bis 1985 nicht im Stande sind, ein Endlagerprojekt vorzuweisen
[25]. Nur unter diesem Aspekt des Zeitdrucks ist es wohl zu verstehen, dass die Offerte des technologisch rückständigen und politisch unstabilen Argentinien, den schweizerischen Atommüll zu übernehmen, überhaupt in Erwägung gezogen wurde. Das Forschungskonzept für die Suche nach einer Lagerstätte in der Schweiz hat in letzter Zeit eine Anderung erfahren. Erachtete man bislang Anhydrit als das geeignete Lagergestein, soll nun — wenigstens für die Unterbringung der hochradioaktiven Abfälle — der Granit auf seine Eignung geprüft werden. Zu diesem Zweck reichte die mit der Lagersuche beauftragte NAGRA das Gesuch für die Errichtung eines Forschungslabors in einem Felsstollen auf der Grimsel (BE) ein und kündigte die Vornahme von Probebohrungen im Mittelland an. Das geplante Felslabor stiess allerdings — wie auch die meisten früheren Projekte der NAGRA — auf heftigen Widerstand der betroffenen Bevölkerung
[26]. Weniger politische Probleme bietet einstweilen die Lagerung von schwachradioaktiven Abfällen, werden diese doch auf dem Boden des Atlantiks abgelegt. Dem internationalen Abkommen zum Schutz der Meere, dessen Unterzeichnung Voraussetzung für die Beteiligung an diesen Versenkungsaktionen ist, stimmte nach dem Stände- nun auch der Nationalrat zu
[27].
Das Kernkraftwerk
Gösgen (SO) konnte im November offiziell in Betrieb genommen werden, womit sich die in der Schweiz installierte Kernkraftleistung nahezu verdoppelt hat
[28]. Die Kernkraftwerk Kaiseraugst AG reichte im Sommer ihre Gesuche um die Rahmen- und die nukleare Baubewilligung ein. Für den Bedarfsnachweis — um diesen allein geht es hier noch bei der Rahmenbewilligung— stützen sich die Gesuchsteller auf den neuesten « 10-Werke-Bericht» des Verbandes schweizerischer Elektrizitätswerke, welcher prognostiziert, dass auch nach der Inbetriebnahme von Leibstadt in der Elektrizitätsversorgung ab Winter 1984/85 Lücken auftreten werden. Gegen diese Voraussage erhoben die Regierungen beider Basel. des Jura und rund 7000 Bürger Einwendungen. Den definitiven Entscheid über die Rahmenbewilligung wird das Parlament wohl kaum früher als 1981 fällen können. Angesichts des Widerstands in der Region Basel ist es allerdings fraglich, ob es überhaupt je zu diesem Entscheid kommen wird. Bereits haben die Basler Behörden eine Standesinitiative eingereicht, welche die eidgenössischen Räte zum Widerstand gegen die projektierte Anlage verpflichten will. und auch in Liestal hat der Landrat die Kantonsregierung mit der Ausarbeitung eines ähnlichen Vorstosses beauftragt. Aber auch ein Teil der Kernenergiebefürworter glaubt offenbar nicht mehr an die politische Durchsetzbarkeit des Werks in Kaiseraugst: Der Ständerat überwies gegen den Willen von Bundesrat Ritschard ein Postulat Egli (cvp. LU). das die Landesregierung zu Verhandlungen mit der Kernkraftwerk Kaiseraugst AG über einen Verzicht auf die Baupläne und über die dafür vom Bund zu entrichtende Entschädigungssumme auffordert
[29].
Zur Beurteilung der Frage nach dem Bedarf für das Werk
Kaiseraugst waren auch die Kantone um ihre Meinung gebeten worden. In einer wachsenden Anzahl von Kantonen unterliegen solche Stellungnahmen der Volksabstimmung. Nach Schaffhausen hat Neuenburg eine entsprechende Erweiterung der Volksrechte als zweiter Kanton eingeführt. In Zürich stellte der Kantonsrat einer weitergehenden Initiative als Gegenvorschlag die Einführung des obligatorischen Referendums über kantonale Stellungnahmen zu Atomenergiefragen gegenüber. Die Initianten zogen ihr Begehren zurück und der Souverän hiess den Gegenvorschlag mit 95 121 Ja : 69 404 Nein gut
[30]. Volksinitiativen gleichlautenden Inhalts wurden im Berichtsjahr auch in den Kantonen Luzern und St. Gallen lanciert und in der Waadt bereits eingereicht. Im Kanton Freiburg scheiterte eine entsprechende Initiative hingegen an der erforderlichen Unterschriftenzahl. Die bernische SP lancierte eine Volksinitiative, welche die Einführung des fakultativen Referendums für Stellungnahmen zu Atomfragen vorsieht
[31].
[17] BaZ, 43. 20.2.79; 49. 27.2.79; 119. 23.5.79; Presse vom 5.11.79; Focus, 1979. Nr. 108. S. 11 ff. und Nr. 109. S. 34.
[18] SPJ, 1978. S. 95. Kritik an Abstimmungserläuterungen: Amtl. Bull. NR, 1979. S. 1679 ff.; TA, 4.6.1.79; LNN, 6. 9.1.79; 8, 11.1.79; BaZ, 11. 13.1.79; vgl. auch oben. Teil I, 1c (Volksrechte). Die Kritik bezog sich vor allem auf die Darstellung des von der Initiative postulierten Abstimmungsverfahrens. Politische Propaganda durch staatliche Betriebe: Amtl. Bull. NR, 1979. S. 86 ff.; SGT, 33.9.2.79; Vr, 37. 13.2.79; Bund, 113. 16.5.79. Zu den Kosten des Abstimmungskampfes: TLM, 51. 20.2.79; Focus, 1979. Nr. 108. S. 41. Siehe auch die kritischen Bemerkungen des CVP-Generalsekretärs H.P. Fagagnini zur Propagandaflut der Initiativgegner (BaZ, 46, 23.2.79).
[19] NZZ (sda), 31. 14.2.79. Von ihren Mutterparteien abweichende Parolen gaben folgende Kantonalsektionen heraus: Für die Initiative: FDP/GE, SVP/VD. REP/TG. Dagegen: NA/VD. Für Stimmfreigabe: LdU/ZH. Sozialdemokraten: BaZ, 28, 2.2.79; 29.3.2.79; 32. 7.2.79; JdG, 57. 9.3.79. Vgl. ebenfalls R. Lienhard, «Das Ja steht nicht im Parteiprogramm», in Profil, 58/1979. S. 33 ff. und unten. Teil Illa (Sozialdemokratische Partei).
[20] BBl, 1979, Il, S. 8 ff.; Presse vom 19.2.79; Vox, Analysen eidgenössischer Abstimmungen, 18.2.79. Der Anteil der auf Irrturn beruhenden Ja-Stimmen betrug 4%. Dass sich schlecht informierte Bürger gerade durch die von offizieller Seite verwendetete Bezeichnung «Atominitiative» verwirren liessen, wurde bereits vor dem Urnengang festgestellt ( SGT, 38, 15.2.79).
[21] SPJ, 1978, S. 93 ff. ; BBl, 1979, I, S. 377 f. ; BBl, 1979, II, S. 496 ff.; Presse vom 20.5.79; NZZ, 106. 9.5.79 ; TA, 109. 11.5.79; LNN, 114, 17.5.79; AS, 1979. S. 816 ff und 927 f. Zur Auslegung des Gesetzes vgl. auch BR Ritschard in Amtl. Bull. NR, 1979, S. 475 ff und Schweizerische Energiestiftung, Atomgesetz-Revision durchleuchtet. Ein Hearing, o.0., 1979. Energiekommission: TA, 225. 28.9.79.
[22] Verhandl. B.vers., 1979, IV, S. 17; NZZ (sda), 296, 20.12.79.
[23] BBl, 1979, I, S. 374; BaZ, 20. 25.I.79; NZZ, 242, 18.10.79; 288, 11.12.79; BBl, 1980, I, S. 164 ff.
[24] Harrisburg: Presse vom 30.3.79 bis Mitte April. Vgl. auch Amtl. Bull. NR, 1979. S. 758 ff. Beschwichtigungsversuche: Vr, 78, 2.4.79; BZ, 91, 20.4.79; TA, 99. 30.4.79. Untersuchung: 24 Heures, 120. 25.5.79; TA, 120. 26.5.79; NZZ (sda), 213, 14.9.79. Alarmsysteme: 24 Heures, 78, 3.4.79; TW, 83, 9.4.79; 111, 15.5.79. Schwere Mängel im Alarmkonzept mussten auch anlässlich eines Fehlalarms in Lostorf bei Gösgen (SO) festgestellt werden (LNN, 178, 3.8.79; TA, 264, 13.11.79).
[25] E. Kiener, «Nukleare Entsorgung in der Schweiz», in Documenta, 1979, Nr. 3, S. 30 f.
[26] Argentinien: TA, 84, 10.4.79; Amtl. Bull. NR, 1979, S. 1717 f. Lagerkonzept: LNN, 9, 12.1.79; TA, 199, 29.8.79. SPJ, 1976, S. 95. Vgl. auch H. Bürgisser et al., Geologische Aspekte der Endlagerung radioaktiver Abfälle in der Schweiz, Zürich 1979. Grimsel: BBl, 1979, III, S. 999 ff.; Bund, 268. 15.11.79. Sondierbohrungen der NAGRA: Bund, 222. 22.9.79; SPJ, 1977, S. 98. Zum Bewilligungsverfahren für Sondierbohrungen und übrige vorbereitende Handlungen zur Erstellung von Atomanlagen vgl. AS 1979, S. 1422 ff. und Ldb, 254, 2.11.79.
[27] Amtl. Bull. NR, 1979, S. 201; AS, 1979, S. 1134 ff. Vgl. auch SPJ, 1978, S. 93.
[29] BBl, 1979, II, S. 837 f.; TA, 172, 27.7.79; NZZ, 274, 24.11.79 ; Bund, 299, 21.12.79. Zur Prognose siehe auch TA, 201, 31.8.79; NZZ, 255, 2.1 1.79. Standesinitiative von BS: Verhandl. B. vers.. 1979, IV, S. 12; BaZ, 85, 10.4.79; 86, 11.4.79; 148, 28.6.79; 242, 16.10.79; 291, 12.12.79. Der Genfer Grosse Rat verpflichtete seine Regierung zur Einreichung einer Standesinitiative für die Annullierung der Standortbewilligung für das in Verbois (GE) geplante Atomkraftwerk (24 Heures, 256, 3.11.791. Postulat Egli: Amtl. Bull. StR, 1979, S. 579 f.; vgl. auch NZZ, 105, 8.5.79.
[30] Neuenburg: SPJ, 1978, S. 96 ; TLM, 45, 14.2.79 ; NZZ, 41, 19.2.79 (28 000 Ja : 13 421 Nein). Zürich : SPJ, 1978, S.95; NZZ, 157, 10.7.79; 273, 23.11.79 ; Vr, 212, 11.9.79; TA, 281, 3.12.79. In Neuenburg hatten sich die Liberalen und die Freisinnigen. in Zürich die Freisinnigen gegen die Neuerung ausgesprochen.
[31] Luzern: LNN (ddp), 117, 21.5.79. St. Gallen: SGT, 59, 12.3.79; 182, 7.8.79. Waadt: TLM, 183, 2.7.79; 263, 30.9.79 ; 24 Heures, 297, 21.12.79. Freiburg: TLM, 96, 26.4.79 ; Lib., 253, 3.8.79. Bern : TW, 111 , 12.5.79 ; 197, 24.8.79.
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