Année politique Suisse 1979 : Bildung, Kultur und Medien
Medien
La commission pour une conception générale des mass media continue son travail — La politique d'information de l'administration est vivement critiquée — Une commission du Conseil national élabore un nouvel article constitutionnel destiné à soutenir la presse — Les difficultés de la presse partisane subsistent — La procédure de consultation concernant l'article constitutionnel en matière de radio-TV s'est terminée — La Société suisse de radiodiffusion et télévision (SSR) approuve ses nouveaux statuts — L'augmentation des taxes radio-TV est finalement acceptée par le Conseil fédéral — Les journalistes craignent une influence toujours plus conséquente de l'Etat dans le domaine de la radio-TV — Une motion demande que l'instance d'appel de la radio-TV devienne indépendante — L'émetteur «Radio-24», situé en territoire italien, suscite une intensification des discussions au sujet du monopole de la SSR.
Informationspolitik
Anders als im kulturellen Bereich, wo Neues sich häufig nur am Rande artikuliert und kaum beachtet wird, verdeutlichten die technischen Neuerungen auf dem Mediensektor die Notwendigkeit einer neuen
Medienordnung. Die jüngsten Auseinandersetzungen in diesem Bereich liessen erkennen, dass es dabei nicht nur um blosse rechtliche Festschreibungen, sondern vor allem um politische und wirtschaftliche Macht sowie um die Freiheit der Information und des Medienschaffenden geht. Dabei wird offenbar von interessierten Kreisen versucht, die bevorstehenden Entscheidungen zu präjudizieren. Dies umso mehr, als die im Vorjahr eingesetzte Kommission für eine Medien-Gesamtkonzeption ihre Arbeit erst Mitte 1981 abschliessen wird. Sie hat 1979 noch keine formellen Beschlüsse gefasst und sich neben der Erfassung des Ist-Zustandes vor allem den dringlich vorzuziehenden Massnahmen gewidmet und ihre Arbeit mit den andern medienrelevanten Rechtssetzungsprojekten koordiniert. Die von der Kommission erarbeiteten kommunikationspolitischen Zielsetzungen legen Wert auf eine Konsolidierung der Medienfreiheit und lehnen eine Qualitätskontrolle der Medien durch den Staat ab
[1]. Medienfreiheit ist nach Ansicht der Schweizerischen Journalistenunion (SJU) auch von anderer Seite gefährdet. Sie fordert deshalb von der Medien-Gesamtkonzeption die Garantie, dass private Medienkonzerne nicht in bisherige und neue elektronische Massenmedien eindringen können
[2].
Eine Voraussetzung der Medienfreiheit wäre die Pflicht zur Information durch die Behörden. In dem aufden 1. Juni in Kraft getretenen Verwaltungsorganisationsgesetz des Bundes ist die Informationspflicht für Regierung und Verwaltung unter Voraussetzung eines allgemeinen Interesses und unter Vorrang wesentlicher öffentlicher und privater Ansprüche formell verankert. Kritische Stimmen bemerkten, dass die Informationspolitik des Bundes seither zurückhaltender geworden sei, und forderten eine umfassende Informationspflicht für Behörden aller Stufen. Der Verband der Schweizer Journalisten (VSJ) möchte diese als vorzuziehende Massnahme im Rahmen der Medien-Gesamtkonzeption verwirklicht wissen
[3]. Nachdem sich schon vorher einzelne Fälle von Indiskretionen aus Protokollen und Kommissionsunterlagen ereignet hatten, führte die vorzeitige Veröffentlichung eines SRG-Papiers der nationalrätlichen Geschäftsprüfungskommission zuerst zu einer Pauschalverwarnung der Bundeshausjournalisten durch das Nationalratsbüro und schliesslich zu einer Strafanzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung gegen Parlamentarier und Journalisten bei der Bundesanwaltschaft. Diese Massnahmen stiessen weithin auf Kritik, wobei die wenig offene Informationspraxis des Bundes, auch als Geheimniskrämerei bezeichnet, für die Pannen verantwortlich gemacht wurde. Vorstösse im Nationalrat griffen das Problem auf. Aus Gründen der Verhältnismässigkeit wurden Ende Jahr zumindest die Ermittlungen gegen die Parlamentarier eingestellt
[4]. Die offizielle Informationspolitik geriet auch in Zürich unter Beschuss, als der kantonale Polizeikommandant Grob vier ausgewählte Journalisten über das KIS informierte, den Vertreter des «Volksrechts» abwies und den nichteingeladenen Presseorganen eine Tonbandaufzeichnung zustellte, aus der die kritischsten Teile eliminiert worden waren. Dies wurde als willkürliche Behinderung der Presse von mehreren Parteien im Kantonsrat verurteilt
[5]. An früherer Stelle ist bereits die Kontroverse um die Abstimmungserläuterungen des Bundes zur Atominitiative zu Sprache gekommen ; der Einwand, den Gegnern der bundesrätlichen Meinung werde zuwenig Platz eingeräumt und ihre Argumentation selektioniert, wurde auch bei anderer Gelegenheit vorgebracht. Zwei ähnlich lautende Vorstösse im Nationalrat forderten deshalb, dass den Vertretern von Initiativ- und Referendumskomitees genügend Raum zu eigenen Stellungnahmen gesichert wird
[6].
Presse
Die Vielfalt der Presse ist weiterhin und verstärkt durch Abhängigkeit von der Wirtschaft, Konkurrenz unter Grossverlagen und Konkurrenz durch neue elektronische Medien bedroht. Die fortschreitende Pressekonzentration hat zu regionalen Vormacht und Monopolstellungen geführt
[7]. Nationalrat Muheim (sp, LU) erachtete ein Warten auf die Medien-Gesamtkonzeption als zu gefährlich und hatte deshalb noch im Vorjahr eine parlamentarische Initiative zur Presseförderung vorgelegt. Eine Kommission des Nationalrats stimmte dieser im Grundsatz zu und konnte im November einen
Presseförderungsartikel zuhanden von Bundesrat und Parlament verabschieden, der sich vom Expertenentwurf aus dem Jahre 1975 im wesentlichen nur durch das Fehlen von Steuererleichterungen unterscheidet. Der Bund soll Massnahmen zur Förderung einer vielfältigen und unabhängigen Presse in den einzelnen Landesteilen treffen, gegebenenfalls unter Abweichung von der Handels- und Gewerbefreiheit. Dazu soll er die berufliche Aus- und Fortbildung im Pressebereich fördern. Über eine baldige Realisierung dieses Presseförderungsartikels scheinen allerdings keine Illusionen zu bestehen. Mit radikaleren Forderungen wartete die SJU auf, die verlangte, dass der Staat die publizistischen Monopole brechen, allenfalls Konkurrenzzeitungen gründen und die Verfügungsgewalt. der Verleger sowie den Einfluss der Grossinserenten gesetzlich beschränken solle
[8]. Dieser Einfluss kann kaum noch verdeckt werden: Wegen eines kritischen Artikels des «Tages-Anzeigers» über das Autogewerbe wurden bereits disponierte Inserate sistiert und die Zeitung in der Folge von den bedeutendsten Autoimporteuren faktisch boykottiert, was nach den Angaben des Chefredaktors zu einem monatlichen Einnahmeausfall von 500 000 Fr. führte. Die Kartellkommission begann mit Ermittlungen, um abzuklären, ob ein juristisch verbotener Boykott vorliege
[9]. Das Ganze zeigte, dass viele Grossinserenten ein werbefreundliches redaktionelles Umfeld erwarten und dass die Pressefreiheit dem Staat gegenüber verfassungsmässig garantiert, jedoch von privaten Mächten bedroht sein kann.
Die Herausgeber von
Gratisblättern machten die Erfahrung, dass auch ihnen Grenzen gesetzt sind: Der Ende 1978 in Genf mit 600 000 Exemplaren gestartete «Romandie-Hebdo» stellte schon Ende Januar sein Erscheinen ein, die zwei als Konkurrenz zu «Biel-Bienne» vom «Bieler Tagblatt» lancierten Gratisblätter wurden bald nur noch den Abonnenten beigelegt, und die Fusion der «Basler Woche» mit dem Gratisanzeiger «Doppelstab» zu einer neuen Gratiszeitung wurde wieder abgeblasen
[10]. Dennoch blieben Gratisblätter eine Gefahr vor allem für die Meinungspresse. Als die «Luzerner Neusten Nachrichten», die dem Ringier-Konzern zugehören, ihre Freitagnummer als Gratisanzeiger in Stadt und Agglomeration Luzern zu streuen begannen, stiessen sie auf erbitterten Protest ihrer lokalen Konkurrenzzeitungen «Vaterland» und «Luzerner Tagblatt». Die hinter diesen stehenden Parteien (CVP, FDP) sekundierten mit einer gemeinsamen Erklärung, in der sie dem Ringier-Konzern eine Verdrängungspolitik vorwarfen. Dessen Vorgehen wurde auch als Konkurrenz unter den grossen Verlagen, die sich wachsende Marktanteile sichern wollen, interpretiert. Dieselbe Tendenz fand sich ebenfalls bei der Ausweitung des Textteils im städtischen Amtsblatt «Tagblatt der Stadt Zürich», das vom Jean Frey-Konzern herausgegeben wird
[11]. Grosses Aufsehen in Pressekreisen erregte ferner der Verkauf des «Beobachters» an den Verwaltungsratsdelegierten dieser Verlagsgruppe, Beat Curti, der bekantgab, dass er zu einem spätem Zeitpunkt aus dem Verlag ausscheiden und dass sich der Kurs der Zeitschrift nicht ändern werde. Dennoch kamen Zweifel an einer unveränderten Zielsetzung und die Vermutung auf, dass der «Beobachter» nach einer Anstandsperiode zu einem seichten Unterhaltungsblatt absinken werde. Beachtung fand ebenfalls die Fusion der linken Alternativzeitungen «Focus» und «Leser-Zeitung» zum Zweiwochenblatt «Tell», wovon man sich höhere Auflagen und grössere politische Wirkung versprach. Diese Hoffnungen scheinen sich aber nicht zu verwirklichen, da nach nur zwei Monaten die früheren Mitarbeiter der «Leser-Zeitung» die Redaktion geschlossen verliessen
[12].
Die Parteipresse hatte weiterhin mit Schwierigkeiten zu kämpfen: Während das «SVP-Bulletin» ab Herbst nicht mehr erschien, war der sozialdemokratische «Freie AargauerNolksrecht» wegen geringen Inserateneinnahmen gezwungen, ab November seine Samstagnummer einzustellen. Ebenfalls wegen fehlenden finanziellen Mitteln beschloss das Zentralkomitee der PdA, seine französischsprachige Tageszeitung «Voix Ouvrière» ab Januar 1980 nur noch als Wochenzeitung erscheinen zu lassen. Neu erschien «Der Freisinn » als monatliche Parteizeitung der FDP
[13]. Wegen der oft geringen Verbreitung ihrer Organe sind die Parteien gezwungen, bei Wahlen und Abstimmungen ihre Parolen auch in der parteiungebundenen Presse als Inserate zu publizieren. Wie problematisch dies sein kann, erfuhr die SP, als ihr ohne vorherige Information ein Wahlinserat im «Blick» wegen angeblich nicht bewiesenen Behauptungen zensiert wurde
[14].
Radio und Fernsehen
Die grössten Umwälzungen in der Medienlandschaft zeichnen sich bei Radio und Fernsehen ab. Insbesondere scheint es, dass im Radiobereich Stellungen bezogen werden, die die kommende Medienordnung präjudizieren sollen. Die Auseinandersetzungen drehen sich letztlich darum, ob und wie das Monopol der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) gebrochen werden soll und wer damit schliesslich das Sagen haben wird: die privaten Medienkonzerne, denen sich bei einer Verkommerzialisierung dank den neuen technischen Möglichkeiten neue Gewinnchancen eröffnen, oder der Staat, der die Medien auf gesellschaftspolitische Zielsetzungen verpflichten kann.
Das
Vernehmlassungsverfahren zum neuen Verfassungsartikel über Radio und Fernsehen, der wegen des Tempos der technischen Entwicklung der Medien-Gesamtkonzeption vorgezogen werden muss, wurde Mitte Jahr abgeschlossen. Mit Ausnahme der FDP, der SVP und des Arbeitgeberverbandes, die einen reinen Kompetenzartikel befürworteten, sprachen sich die andern Stellungnahmen für eine inhaltsreichere Verfassungsaussage aus. Mehrheitlich wurde auch die Schaffung einer unabhängigen Beschwerdeinstanz gefordert. Die SRG selbst würde zwei getrennte Artikel begrüssen, um zu verhindern, dass die Kompetenzfrage nochmals der inhaltlichen Regelung zum Opfer fällt
[15]. Sie hatte zu Jahresbeginn ihre neuen Statuten genehmigt, die im wesentlichen die Öffnung der bis anhin geschlossenen Mitgliederorganisationen der Westschweiz, die Erleichterung der Neugründung von Mitgliedergesellschaften und die Vergrösserung des Zentralvorstands brachte. Die SRG meinte damit die Grundvorschläge der Hayek-Reformstudie aus dem Jahre 1973 verwirklicht zu haben, ihre Kritiker waren sich jedoch darin einig, dass sie damit begraben worden seien. Sie bemängelten insbesondere, dass eine repräsentative Zusammensetzung der Mitgliedgesellschaften und der Gremien weiterhin nicht gewährleistet ist und dass die zentralistischen Tendenzen eher verstärkt worden sind. Ende Jahr revidierten auch die Regionalgesellschaften der deutschen und rätoromanischen sowie der französischen Schweiz (DRS und SRTR) ihre Statuten, wobei letztere zur Bildung von sieben Kantonalgesellschaften aufrief, die die beiden bisherigen Trägerorganisationen in Genf und Lausanne ersetzen sollen
[16]. Die im Vorjahr vom Nationalrat überwiesene Motion Oehler (cvp, SG), die sich gegen eine 15-prozentige SRG-Gebührenerhöhung wandte, wurde vom Ständerat abgelehnt ; dieser forderte jedoch in einem Postulat, dass die zusätzlichen Einnahmen zur Verbesserung der Programmqualität verwendet werden. In entsprechendem Sinne wurde die Gebührenerhöhung dann vom Bundesrat mit etlicher Verspätung im Herbst in Kraft gesetzt. Oehler gab sich damit jedoch nicht zufrieden und verlangte in einer neuen Motion die Zuständigkeit des Parlaments zur Festsetzung der SRG-Gebühren
[17].
In einzelnen Fällen reagierten die SRG und viele Medienschaffende empfindlich aus Furcht vor Übergriffen des Staates. Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats prüfte die
Aufsicht des Bundes über die SRG und kam zum Schluss, dass diese im administrativen und finanziellen Bereich verstärkt werden sollte. Obwohl die Kommission ausdrücklich festhielt, dass sie kein Staatsfernsehen anstrebe, wurde sie einer solchen Tendenz verschiedentlich beschuldigt, zumal der Kommissionsbericht auch Auswirkungen auf die bevorstehende Anpassung der SRG-Konzession haben könnte
[18]. Sodann veranlasste die unsachgemässe Kürzung eines Fernsehinterviews mit dem damaligen iranischen Vizepremierminister Entezam den Bundesrat zur Einleitung einer Untersuchung, obschon der Fehler sofort eingestanden und korrigiert wurde. Insbesondere der Vorwurf, dass das Interview überhaupt inopportun gewesen sei und die äussere Sicherheit der Schweiz gefährdet habe, sowie die Forderung nach einer wirksameren Überwachung von Konzeption, Realisation und Ausstrahlung von Informationssendungen stiess auf vehemente Pressekritik, wobei sich vor allem die welsche Presse für die Informationsfreiheit einsetzte. Gegen eine weitere vom EVED registrierte Konzessionsverletzung am Westschweizer Fernsehen erhob die Generaldirektion SRG Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Bundesgericht. Andere Beschwerden gegen Radio- und Fernsehsendungen wurden abgewiesen, wobei das Unbehagen über die SRG-internen Beschwerdeinstanzen bestehen blieb
[19]. Um die Entscheide des EVED in Beschwerdesachen breiter abzustützen, verfügte Bundesrat Ritschard im Sommer die Einsetzung einer fünfköpfigen verwaltungsunabhängigen Beschwerdeinstanz, die als beratendes Organ seines Departements fungieren soll. Zu ihrem Präsidenten wurde der Publizist Oskar Reck gewählt. Die Schaffung einer SRG-externen unabhängigen Beschwerdeinstanz forderte in der Dezembersession eine Motion von Ständerat Guntern (cvp, VS), die überwiesen wurde
[20].
Die neue Programmstruktur des Deutschschweizer Fernsehens brachte als wesentlichste Neuerungen die Vorverlegung der Tagesschau und die Einführung eines fünften Werbeblocks. Dies wie auch die Beschränkung auf unterhaltende oder sonstwie publikumswirksame Sendungen in der Zeit zwischen 18 und 21 Uhr lösten Befürchtungen aus, dass der redaktionelle Teil den Anforderungen der Werbung angepasst werde. Die ebenfalls angestrebte Regionalisierung der Tagesschau scheint erst ab Herbst 1981 realisierbar zu sein. Programmdirektor G. Frei vom Fernsehen DRS trat zurück und wurde durch U. Kündig ersetzt
[21].
Die Mitte 1981 auslaufende Kabelrundfunkverordnung schliesst Werbesendungen aus und gibt der SRG ein Monopol für drahtlose Übertragungen. Dieses wird zunehmend von illegalen
Piratensendern gebrochen, die hauptsächlich im Raum Zürich auftreten. Dabei scheinen vor allem die politischen unter ihnen von der PTT gestört zu werden. Die Bestimmungen der Kabelrundfunkverordnung umging geschickt der ehemalige «Tat»-Chefredaktor R. Schawinski, der seit dem November vom italienischen Grenzberg Pizzo Groppera aus mit seinem starken UKW-Sender «Radio-24» die Region Zürich rund um die Uhr mit Popmusik und Werbespots bedient. Das EVED verlangte in mehreren Gesprächen mit den italienischen Behörden die Schliessung des Senders und setzte eine Frist bis Ende Jahr. Innert Wochenfrist wurden Ende Dezember über 200 000 allerdings nicht beglaubigte Unterschriften gesammelt, die den Bundesrat aufforderten, nichts gegen «Radio-24» zu unternehmen. Die Grossverlage Ringier und Jean Frey deuteten an, dass sie im Falle einer Nichtverhinderung von «Radio-24» ihrerseits ins Radiogeschäft einsteigen könnten. Das angesprochene EVED begrüsst prinzipiell die publizistische Konkurrenz, allerdings nicht ihre Kommerzialisierung, und will private Sender nicht von heute auf morgen zulassen. Es möchte präjudizierende Entwicklungen möglichst verhindern und fürchtet, dass mit einer vorzeitigen Freigabe das Medienkonzept Schweiz unterlaufen werden könnte
[22].
[1] BaZ, 31. 6.2.79; LNN, 149, 30.6.79; NZZ, 208, 8.9.79; 211. 12.9.79; JdG, 212, 12.9.79; Ldb, 210. 12.9.79; Vr, 213. 12.9.79; vgl. SPJ, 1978. S. 147.
[2] Vr, 63. 15.3.79; BaZ, 64. 16.3.79; 66. 19.3.79; TA, 65, 19.3.79.
[3] Informationspflicht: TA, 53. 5.3.79; 93. 23.4.79; Ldb, 240, 17.10.79; Kritik VSJ: Bund, 243. 17.10.79. Vgl. SPJ, 1978. S. 22.
[4] Vgl. Presse vom 1 1.9.79 und 18.9.79. dazu Ww, 36, 5.9.79 ; 41, 10.10.79 ; BaZ, 232. 4.10.79 ; 234, 6.10.79 ; TW, 233. 5.10.79; NZZ, 292. 15.12.79. Vorstösse: Parlamentarische Initiative Gerwig (sp, BS) betreffend Gewährleistung von Pressefreiheit und Redaktionsgeheimnis durch Geschäftsreglement des NR (Behandlung hängig, Verbandl. B. vers.. 1979, IV, S. 17): Interpellation Carobbio (psa, TI) betreffend Schutz der Stellung des Journalisten (Amtl. Bull. NR, 1979. S. 1154 f.)
[5] Vr, 289. 17.12.79; 290, 18.12.79; TA, 294. 18.12.79. Vgl. oben. Teil I, 1b (Öffentliche Ordnung).
[6] Atominitiative : vgl. oben, Teil I, 1c (Volksrechte) und 6a (Kernenergie); dazu BaZ, 182.7.8.79; 293. 14.12.79. Vorstösse: Postulat Carobbio (psa, TI), überwiesen (Amtl. Bull. NR, 1979. S. 1265 f.) und Motion Euler (sp, BS), als Postulat überwiesen (Amtl. Bull. NR, 1979, S. 1679 ff.).
[7] Zur Pressekonzentration vgl. P. Conzett, Die Pressekonzentration in der Schweiz als wirtschaftliches Problem, Diss. Zürich 1978.
[8] Presseförderung: LNN, 37, 14.2.79; 38, 15.2.79; NZZ, 38. 15.2.79; 117, 22.5.79; 266. 15.11.79; TLM, 249. 6.9.79; Val.. 265. 15.11.79; vgl. SPJ, 1978. S. 148. SJU: Vr, 63, 15.3.79; BaZ, 64, 16.3.79; 66, 19.3.79.
[9] BaZ, 85,10.4.79 ;232.4.10.79 ; TA, 85,11.4.79 ;136, 15.6.79 ; 220, 22.9.79 ; 237, 12.10.79 ;248, 25.10.79 ; 277, 28.11.79. Im NR interpellierte dazu Renschler (sp. ZH): Amtl. Bull. NR, 1979, S. 1415 f.
[10] Genf: TLM, 15. 15.1.79 ;NZZ, 26, 1.2.79 ; 24 Heures, 26, 1.2.79; JdG, 27.2.2.79 ; vgl. SPJ, 1978, S. 149. Biel: BaZ, 39. 15.2.79; JdG, 39, 16.2.79; Basel: BaZ, 125, 31.5.79; 260, 6.11.79; TA, 124, 31.5.79; 259, 7.11.79.
[11] LNN-Gratisnummer: Vat., 202, 1.9.79; 213. 14.9.79; LNN, 203, 3.9.79; 219, 21.9.79; BaZ, 206, 4.9.79; TA, 204, 4.9.79; 214. 15.9.79; Zürich: Vr, I. 3.1.79; 31, 6.2.79.
[12] «Beobachter»: TA, 280, 1.12.79; 292, 15.12.79; NZZ, 281, 3.12.79; TW, 283. 3.12.79; LNN, 281, 4.12.79. «Tell»: BaZ, 146, 26.6.79; 151, 2.7.79; 295, 17.12.79; TA, 150, 2.7.79; 200, 30.8.79; 293, 17.12.79; Tell, 1, 11.10.79; 6, 20.12.79.
[13] SP-Presse: Vr, 255.31.10.79; 263. TW, 260, 6.11.79. «Voix Ouvrière»: VO, 217, 12.11.79 ; 220, 15.11.79; 221. 16.11.79; 236, 7.12.79; 24 Heures, 264, 13.11.79; 286, 8.12.79; Der Freisinn, Nr. 1, Juli 1979.
[14] Vr, 252. 27.10.79; 257, 2.11.79; SP-Information, 63. 25.10.79.
[15] LNN, 98, 28.4.79 ; 146. 27.6.79 ; TW, 101. 2.5.79 ; TA, 101. 3.5.79 ; 210, 11.9.79 ; JdG, 104, 5.5.79 ; NZZ, 110. 14.5.79; 136. 15.6.79; BaZ, 113. 16.5.79; vgl. SPJ, 1978, S. 149 f.
[16] Statuten SRG: Presse vom 20.1.79, ferner TA, 9. 12.I.79; BaZ, 16, 19.I.79; vgl. dazu SPJ, 1973, S. 139. Statuten DRS und SRTR: NZZ, 268, 17.11.79; TA, 268, 17.11.79; TLM, 314, 10.11.79; 326, 22.11.79; 24 Heures, 262, 10.11.79; 272, 22.1 1.79.
[17] NZZ, 18.23.1.79; 56, 8.3.79; 154, 6.7.79; 24 Heures, 62. 15.3.79; 96. 26.4.79. Motionen Oehler: Amtl. Bull. StR, 1979, S. 76 ff. (Ablehnung der Erhöhung) und Verhandl. B. vers., 1979,1. S. 54 (Parlamentskompetenz). Postulat StR-Kommission: Amtl. Bull. StR, 1979. S. 85. Gegen die Gebührenerhöhung wandte sich auch die abgelehnte Motion Jaeger (Idu, SG): Amtl. Bull. NR, 1979. S. 429 ff. Vgl. SPJ, 1978. S. 150.
[18] Presse vom 16.10.79; NZZ, 124. 31.5.79; 237, 12.10.79; BaZ, 294. 15.12.79.
[19] Interview Entezam: TA, 68, 22.3.79; 81, 6.4.79; TLM, 81, 22.3.79; 88, 29.3.79; 94. 4.4.79; 95, 5.4.79; 24 Heures, 86. 12.4.79 ; JdG, 86, 12.4.79 ; Presse vom 1 1.4.79 und 1.6.79. Zweite Konzessionsverletzung (Sendung über Fragen der Untersuchungshaft): NZZ, 217. 19.9.79; 242, 18.10.79; 24 Heures, 217, 19.9.79. Weitere Beschwerden : Vgl. z.B. Interpellation Bommer (cvp, TG) zur Berichterstattung über Militärübungen: Amtl. Bull. NR, 1979, S. 1326 f
[20] Beschwerdekommission: LNN, 153, 5.7.79; TA, 153, 5.7.79; TW, 161, 13.7.79; NZZ, 205, 5.9.79. Motion Guntem: Amtl. Bull. StR, 1979. S. 572 ff.
[21] Programmstruktur: Vr, 48.26.2.79; TW. 57, 9.3.79; LNN, 59. 12.3.79; Presse vom 7.9.79. Vgl. SPJ, 1978. S. 151. Betreffend bessere Berichtérstattung über Parlamentsaktivitäten interpellierte Hofmann (svp. BE): Amtl. Bull. NR, 1979, S. 558 f. Programmdirektor: Presse vom 22.6.79 und 11.10.79.
[22] Piratensender: TA, 108. 11.5.79; Vr, 287. 13.12.79. «Radio-24»: TA, 193. 22.8.79; 199, 29.8.79; 265, 14.11.79; 278, 29.11.79; 298. 22.12.79; 302, 29.12.79; BaZ, 207. 5.9.79; Bund, 256, 1.11.79; NZZ, 280, 1.12.79; TLM, 364, 30.12.79. Haltung des EVED: BaZ, 222, 22.9.79; 224, 27.9.79.
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