Année politique Suisse 1983 : Infrastruktur und Lebensraum / Verkehr und Kommunikation
Strassenbau
Im Bereich des Strassenbaus ist für 1983 die Eröffnung von 37 km Nationalstrassen zu vermerken, darunter von 9 km Gotthard-Autobahn bei Faido im Tessin sowie von. zwei Teilstücken der Bündner N13. Am Jahresende waren 1324 km oder 72% des geplanten Netzes in Betrieb. Der Vorschuss des Bundes an die Nationalstrassenrechnung konnte bis zum 1. Mai 1983 aus den Eingängen der Treibstoffzollzuschläge vollständig abgetragen werden. Seit 1959 hat der Bund rund 20 Mia Fr. für den Nationalstrassenbau ausgegeben
[35].
In mehreren Gegenden der Schweiz machte sich
Opposition gegen den Nationalstrassenbau bemerkbar. Die Neuenburger Sektion des Verkehrs-Clubs der Schweiz reichte eine kantonale Initiative ein, welche die direkte Mitsprache des Volkes bei allen zukünftigen Nationalstrassen-Projekten auf Neuenburger Boden verlangt. Die bürgerliche Mehrheit der kantonalen Legislative lehnte das Begehren ab und unterstützte einen Gegenvorschlag des Regierungsrates
[36]. Als erster Schritt in Richtung einer Verhinderung der N8 ist eine von der «Aktion Jugend Obwalden» eingereichte Initiative gedacht, die das heute dem Kantonsrat zustehende Standesinitiativrecht auf das Volk übertragen will
[37]. Im Kanton Solothurn genehmigten die Stimmbürger ein Volksbegehren für die Einreichung einer Standesinitiative zur Überprüfung der N5
[38]. Im Kanton Thurgau hingegen verwarfen die Stimmbürger eine entsprechende Initiative hinsichtlich der N7
[39]. Vor allem aus staatspolitischen Gründen bedeutungsvoll ist der geplante Bau einer Nationalstrasse durch den Jura (Transjurane). Der Bundesrat beauftragte das EDI mit der Ausarbeitung einer Botschaft über die Aufnahme der Transjurane ins Nationalstrassennetz
[40]. Eine Verstärkung der Mitspracherechte des Volkes im kantonalen Strassenbau wurde von den Luzerner Stimmbürgern gutgeheissen
[41].
Eine infrastrukturmässig benachteiligte Gruppe von Verkehrsteilnehmern bilden die Velofahrer. Anstrengungen in Richtung einer Änderung dieses Zustandes sind aber im Gange. Mit einer erstmals durchgeführten «Velo-Woche» warb man in der ganzen Schweiz für das
Fahrrad als Nahverkehrsmittel. In der Westschweiz wurden neue Fahrrâdnetze eröffnet; weitere sind geplant. Die Glarner Landsgemeinde nahm ein Gesetz über Radrouten an. Einen Gesetzesentwurf zur gleichen Thematik°legte der Zuger Regierungsrat vor. Im Kanton Zürich wurde eine Initiative für Fuss- und Velowege e:ingereicht
[42].
Im langwierigen Prozess der Ausführungsgesetzgebung zum 1979 von Volk und Ständen gutgeheissenen Verfassungsartikel über
Fuss- und Wanderwege rückte man im Berichtsjahr einen Schritt weiter. Die Landesregierung unterbreitete den eidgenössischen Räten einen Gesetzesentwurf. Dieser hat den Charakter eines föderalistischen Rahrnenerlasses. Planung, Anlage und Unterhalt der Wege sind Sache der Kantone. Der Bund stellt lediglich Grundsätze auf; als bedeutungsvoll erweist sich insbesondere die Vorschrift, wonach aufgehobene Fuss- oder Wanderwege künftig angemessen zu ersetzen sind
[43].
[35] LNN, 30.12.83; NZZ, 29.3.84. Zum Vorschuss des Bundes vgl. SPJ, 1965, S. 179 f.; 1981, S. 103.
[36] TLM, 1.5.83; 18.10.83; BaZ, 27.10.83. Zum Gegenvorschlag vgl. unten, Teil II, 1 i.
[37] Vat., 8.2.83; LNN, 31.3.83; 22.4.83; NZZ, 7.10.83.
[38] TA, 28.6.83; Verhandl. B.vers., 1983, V, S. 26. Eine Motion Gehler (svp, BE), die eine möglichst rasche Verwirklichung des auf bemischem Gebiet unumstrittenen Projekts der N5 forderte, wurde im NR abgelehnt: Amtl. Bull. NR, 1983, S. 1845 f. In bezug auf die N13 überwiesen die eidgenössischen Räte zwei gleichlautende Motionen von NR Oehler (cvp, SG) und von StR Schönenberger (cvp, SG) als Postulate; die Vorstösse hatten die Freigabe der für einen sofortigen Baubeginn der N13 nötigen Kredite verlangt : Amtl. Bull. NR, 1983, S. 1845 ; Amtl. Bull. StR, 1983, S. 713.
[40] BaZ, 7.7.83; NZZ, 7.7.83; TLM, 16.8.83; vgl. Suisse, 10.5.83 und Bund, 23.6.83; vgl. auch LITRA, Jahresbericht, 1982/83, S. 12 f. sowie SPJ, 1982, S. 103.
[41] Vat., 28.2.83; vgl. SPJ, 1982, S. 103.
[42] Velo-Woche: SGT, 27.5.83. Westschweiz: TLM, 10.6.83. Glarus: BaZ, 2.5.83; NZZ, 2.5.83. Zug: .LNN, 15.9.83; Vat., 15.9.83. Zürich: NZZ, 27.5.83; 22.11.83. Vgl. SPJ, 1982, S. 103.
[43] BBl, 1983, IV, S. 1 ff.; BaZ, 27.9.83 ; NZZ, 27.9.83; 24 Heures, 27.9.83; vgl. BaZ, 22.7.83 sowie SPJ, 1979, S. 127 f.; 1982, S. 103 f.
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