Année politique Suisse 1983 : Sozialpolitik
Soziale Gruppen
Le nombre des résidents étrangers en Suisse demeure stationnaire; le Conseil fédéral poursuit sa politique de stabilisation et d'intégration en établissant de nouveaux contingents de travailleurs étrangers au niveau cantonal et en adaptant le traité relatif à l'émigration avec l'Italie — L'Action nationale lance une nouvelle initiative contre la «surpopulation étrangère» — Dans un rapport, le canton de Zurich recommande d'augmenter les responsabilités assumées par les jeunes générations et de les leur confier plus rapidement — Malgré un sensible progrès, l'égalité complète des sexes ne se réalise que lentement, en particulier dans le monde du travail — Le lancement d'une initiative visant à libéraliser l'interruption de grossesse est ajourné — Le Conseil national délibère de la révision du droit matrimonial — Discussions à propos de la révision envisagée de la législation sur le divorce — Le parlement autorise la ratification par le Conseil fédéral de deux conventions internationales concernant les enlèvements d'enfants par l'un des parents — La révision de la loi sur les allocations familiales agricoles apporte une amélioration des prestations; le canton de Lucerne propose la mise en place d'un régime général au niveau fédéral.
Ausländerpolitik
Mit seiner Ausländerpolitik musste der Bundesrat auch 1983 eine angemessene Antwort auf die oft gegensätzlichen Forderungen der Sozialpartner sowie jener Parteien und Organisationen finden, die überhaupt erst im Zusammenhang mit der sogenannten «Überfremdungsfrage» entstanden sind. Infolge der anhaltenden Arbeitslosigkeit sowie des
starken Andrangs von asylsuchenden Flüchtlingen hat das Ausländerproblem allmählich wieder schärfere innenpolitische Züge erhalten. Zu einer gesteigerten Beunruhigung hat sicher auch die Entwicklung des Ausländerbestandes beigetragen. Nach einem Tiefstand von 883 837 Jahresaufenthaltern und Niedergelassenen Ende 1979 (Höchststand 1974: 1 064 526) nahm die ausländische Wohnbevölkerung nämlich bis Ende 1982 wieder auf 925 826 Personen zu. 1983 war dann allerdings kein weiterer Zuwachs mehr zu verzeichnen (Ende Dezember: 925 551, davon 716 265 Niedergelassene und 209 286 Jahresaufenthalter). Erwerbstätig waren davon 57% (529 744, davon 405 175 Niedergelassene und 124 569 Jahresaufenthalter). Beschäftigt waren in der Schweiz auch noch 104 563 Grenzgänger sowie rund 100 000 Saisonarbeiter (Ende August). Ende 1983 waren die Ausländer mit 30% an der Gesamtzahl der Arbeitslosen beteiligt
[1].
Den Interessen der einheimischen Arbeitnehmer (Schweizer und Ausländer mit Niederlassungsbewilligung) sowie dem
Ziel der Stabilisierung der ausländischen Wohnbevölkerung Rechnung tragend, gab der Bundesrat die noch gesperrten Restkontingente des laufenden Ausländerjahres 1982/83 für das zweite Semester von Mai bis Oktober 1983 nicht vollständig frei. Insgesamt wurden somit die gemäss Fremdarbeiterregelung möglichen 10 000 neuen Jahresaufenthaltsbewilligungen nur zu 75 % ausgeschöpft und jene für Saisonniers zu 95%. Bei den Kurzaufenthaltsbewilligungen gab die Regierung hingegen auf Wunsch des Arbeitgeber-Zentralverbandes, des Gast- und Baugewerbes sowie einiger Kantone das ganze noch verbliebene Restkontingent frei (4000 von 8000 pro Jahr) und nicht bloss weitere 25 % wie geplant. Mit dem Bundesrat unzufrieden waren der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB), die Angestelltenverbände, die SP und die Antiüberfremdungsparteien, die sich in der Vernehmlassung gegen eine Freigabe der Restkontingente schlechthin ausgesprochen hatten, während die Mehrheit der konsultierten Kantone, Parteien und Organisationen den Vorschlag der Regierung begrüsste
[2].
Die Teilrevision der
Verordnung über die Begrenzung der Zahl der erwerbstätigen Ausländer brachte auf Anfang November 1983 eine Neuverteilung der seit 1979 unveränderten kantonalen Fremdarbeiterkontingente. In der Regel wurden die Kontingente (Saisonniers und Jahresaufenthalter) der Grenzkantone sowie der Kantone mit Wanderungsgewinnen (AG, VD, ZH) etwas herabgesetzt und jene der Binnenkantone mit Wanderverlusten an Fremdarbeitern ein wenig erhöht. Gesamtschweizerisch blieben dagegen die Kontingente für Jahres- und Kurzaufenthalter unverändert, und die Höchstzahl der Saisonniers (110 000) darf künftig nicht mehr überschritten werden. U.a. zur Bekämpfung der Schwarzarbeit wurden Kurzaufenthalter (bis zu drei Monaten) nun auch in Saisonbetrieben zugelassen. Ferner wurden die nicht unter die Kontingentierung fallenden Einreisen, die rund 80% aller neu einreisenden Ausländer umfassen, leicht eingedämmt und die Kontingente für die Periode 1983/84 gleich ganz freigegeben. In der Vernehmlassung zu der neuen Regelung zeichneten sich weitgehend die gleichen Fronten ab wie schon bei der Frage der Behandlung der Restkontingente. Die Arbeitgeber verlangten eine flexiblere Verordnung und wiesen darauf hin, dass trotz Arbeitslosigkeit ein Mangel an bestimmten Arbeitskräften herrsche. Die Gewerkschaften ihrerseits traten für eine klar restriktive Politik ein und kritisierten insbesondere die fehlende Begrenzung der Zahl der Grenzgänger sowie die Einführung einer neuen Kategorie von Kurzsaisonniers
[3]. Eine Anpassung des Auswanderungsabkommens von 1964 mit Italien wurde dagegen mit Ausnahme der eigentlichen Überfremdungsgegner von allen Lagern begrüsst. Wie bereits mit 12 andern westeuropäischen Staaten vereinbart, können seit dem 1. Januar 1984 auch die italienischen Jahresaufenthalter bereits nach fünf statt wie bisher nach zehn Jahren eine Niederlassungsbewilligung erlangen. Die Verkürzung der Frist zum Familiennachzug von 15 auf 12 Monate kommt seit dem 1. November 1983 allen Jahresaufenthaltern, unabhängig von ihrer Staatszugehörigkeit, zugute
[4].
In seinen Stellungnahmen zu verschiedenen parlamentarischen Vorstössen, die u.a. von seiten der Nationalen Aktion (NA) im Anschluss an die knappe Verwerfung des revidierten Ausländergesetzes vom Juni 1982 unternommen worden waren, bekräftigte der Bundesrat mehrmals seine seit 1970 betriebene Stabilisierungspolitik
[5]. Einen Rückschlag erlitten die Bemühungen zur Integration der zweiten Ausländergeneration durch die ablehnende Haltung des Volkes gegenüber einer Erleichterung von deren Einbürgerung. Vor dem Hintergrund der Wahlerfolge der Überfremdungsparteien in den Kantonen Basel-Land, Genf und Zürich sowie der Wahlen ins eidgenössische Parlament
lancierte die NA zudem ein
neues Volksbegehren zur Begrenzung der Einwanderung. Nach diesem soll die Zahl der jährlich neu erteilten Daueraufenthaltsbewilligungen die Zahl der jeweils im Vorjahr ausgewanderten Daueraufenthalter auf keinen Fall mehr überschreiten dürfen. Eine auf 15 Jahre begrenzte Übergangsbestimmung sieht zudem vor, die jährlich auswandernden Daueraufenthalter gar nur zu zwei Dritteln zu ersetzen, solange :in der Schweiz mehr als 6,2 Mio Menschen leben. Die Presse sah in dieser sechsten Überfremdungsinitiative seit 1965 trotz ihres eher gemässigten Inhalts den «alten Ungeist» walten und hielt fest, die NA sehe nach wie vor in den Ausländern die Wurzel aller Probleme. Der SGB erklärte das Begehren gar vollends für unannehmbar. Eine weitere Initiative lancierte die NA ferner im Kanton Luzern mit dem Ziel, den Bauunternehmern, die Saisonniers beschäftigen, jegliche Aufträge von Kanton und Gemeinden zu entziehen. Um einen allfälligen Gegenvorschlag seitens des Parlaments zu verhindern, rief daraufhin der Gewerbeverband in Inseraten zu einem Boykott der Unterschriftensammlung auf
[6].
Wie nötig Anstrengungen zur Verbesserung der rechtlichen und menschlichen Situation der Ausländer sowie des Zusammenlebens zwischen In- und Ausländern sind, beweisen verschiedene
Fälle von offener fremdenfeindlicher Diskriminierung. In diesem Sinn gelangten rund 120 Organisationen mit einer Petition an den Bundesrat. In verschiedenen Städten der Deutschschweiz wurde im Oktober ein Aktionstag zur Förderung der Kontakte zwischen jungen Ausländern der zweiten Generation und jungen Schweizern von der Eidgenössischen Kommission für Ausländerprobleme (EAK) in Zusammenarbeit mit Jugendverbänden durchgeführt. Diese Kommission hat ausserdem in einem Bericht die Probleme der national gemischten Ehen aufgezeigt und darin u.a. eine Verbesserung der Rechtsstellung der ausländischen Ehegatten von Schweizerinnen gefordert
[7].
Jugend
Die bewegte Jugend der Jahre 1980/81
verharrte weitgehend in resignativem Schweigen. Während in manchen Fällen die Justiz das letzte Wort sprach, war es auf den Strassen der grossen Städte ruhig. Die Jugendfragen traten wieder etwas in den Hintergrund
[8]. Blieben manche Probleme nicht weniger junger Menschen wie der Drogenkonsum, die Wohnungsnot und die Arbeitslosigkeit auch weiter aktuell, so wandte sich doch die Aufmerksamkeit vermehrt der grossen Mehrheit der sehr integrationswilligen Jugendlichen zu, die sich nicht an den Demonstrationen beteiligt hatten. Diese nachrückende Generation ist gegenüber dem bestehenden politischen und gesellschaftlichen System grundsätzlich positiv eingestellt, auch wenn ihr Begriff der sozialen «Normalität» gegenüber jenem der älteren Generationen da und dort deutlich verlagert erscheint
[9]. In einem Anfang 1983 veröffentlichten Bericht, der 1981 durch den Kantonsrat von Zürich entgegen dem Willen der Regierung veranlasst worden war, wurden die Unruhen von 1980/81 als Folge von natürlichen Entwicklungsprozessen der Jugend, von Mitläufertum und Abenteuerlust sowie den zunehmenden Schwierigkeiten beim Erwachsenwerden gedeutet. Um das länger gewordene Jugendstadium nicht noch weiter auszudehnen, sondern eher zu verkürzen, sollte der Jugend u.a. durch Herabsetzung des Mündigkeitsalters mehr und früher Verantwortung übertragen werden
[10].
Der Nationalrat hatte über eine von der CVP-Fraktion eingereichte Motion sowie ein Postulat Schüle (fdp, ZH) zu befinden, die beide eine
Verankerung der gesamtschweizerischen Jugendpolitik in den Regierungsrichtlinien verlangten. Die Hauptforderungen betrafen die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zur Anerkennung und Unterstützung der Jugendorganisationen, die Förderung von Jugendzentren, die Sicherung von Ausbildungsplätzen sowie die Einführung eines bezahlten Urlaubes für Verantwortliche in der Jugendpolitik. Das letztgenannte Anliegen war zudem auch Gegenstand einer von der «Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände» lancierten Petition
[11]. Um der Jugendarbeitslosigkeit zu begegnen, die gesamtschweizerisch Ende Januar 1983 rund 7500 Personen unter 25 Jahren betraf (27% aller Ganzarbeitslosen), bot die Stadt Bern ein umfangreiches Weiterbildungs- und Einsatzprogramm an, welches auch die Aufmerksamkeit anderer Städte zu wecken vermochte
[12].
Stellung der Frau
Seit den beiden bedeutsamen Verfassungsänderungen von 1971 und 1981 über die Gleichberechtigung der Geschlechter hat sich die rechtliche Stellung der Frau in unserer Gesellschaft in verschiedener Hinsicht erheblich verbessert. Auf dieser Linie bewegt sich insbesondere die weiterhin zügig vorangetriebene Eherechtsrevision
[13]. Dass noch viel zu tun ist, bis sich Männer wie Frauen von ihren alten Rollenfixierungen lösen können, geht nicht nur aus dem Aktionsprogramm der SGB-Frauen von 1982, sondern auch aus jüngsten wissenschaftlichen Untersuchungen hervor
[14]. Die negativen Einflüsse der wirtschaftlichen Rezession auf die Verwirklichung von Frauenpostulaten kamen an der nationalen Demonstration in Biel, mit welcher der internationale Frauentag 1983 begangen wurde, zum Ausdruck. Neben dem Recht auf Arbeit für alle Frauen (bzw. der Bekämpfung der Frauenarbeitslosigkeit) sowie der Lohngleichheit von Mann und Frau wurden überdies der straflose Schwangerschaftsabbruch, ein verbesserter Mutterschutz und der Verzicht auf die Einbeziehung der Frauen in die Gesamtverteidigung gefordert
[15]. Die Arbeitssituation der Frauen, die im Vergleich zu jener der Männer durch relativ niedrige Löhne, eine überdurchschnittliche Arbeitslosigkeit, Probleme beim beruflichen Wiedereinstieg sowie einen Mangel an Teilzeitstellen gekennzeichnet ist, ändert sich allerdings nur sehr langsam. Die Lohngleichheit aufgrund von Art. 4 BV lässt sich nur schwer durchsetzen, weil der Nachweis der Gleichwertigkeit einer Arbeit nicht leicht zu erbringen ist und weil allfälligen Klägerinnen schlicht die fristgerechte Kündigung droht
[16].
Zudem begannen auch im Schuljahr 1982/83 immer noch deutlich weniger Mädchen als Knaben eine
Berufsausbildung. Nach wie vor fiel die Wahl der Mädchen dabei zum grossen Teil auf Berufe aus dem traditionellen Frauenbereich mit eher kurzen Ausbildungszeiten
[17]. Dass arbeitslose Frauen auf Stellensuche sich des öftern Prostitutionsangeboten ausgesetzt sahen, wurde in der Presse kritisch vermerkt. Forderungen nach einer Besserstellung der Opfer von Vergewaltigungen wurden insbesondere im Zusammenhang mit einem aufsehenerregenden Prozess in Genf laut, in dem die Täter einer kollektiven Vergewaltigung, die sich 1981 ereignet hatte, schwer bestraft wurden
[18].
Die Diskussion um den Schwangerschaftsabbruch stand vor allem im Zeichen des 1980 eingereichten
Volksbegehrens «Recht auf Leben», von dem schon an anderer Stelle die Rede war. Die Anhänger einer Liberalisierung im Sinne der Fristenlösung verschoben die Lancierung einer neuen Initiative auf einen späteren Zeitpunkt, weil nun hauptsächlich die Bekämpfung des erwähnten Volksbegehrens sowie die Unterstützung der Mutterschutzinitiative im Vordergrund stehen soll. Ein entsprechender Beschluss der interessierten Parteien und Organisationen kam auch deshalb zustande, weil sich die bürgerlichen Kreise wegen der begrenzten Erfolgsaussichten eher zurückhaltend gaben und die Linke eine Fristenlösung ohne Krankenkassenentschädigung nicht mehr mittragen mochte. Als bislang einziges Ergebnis der in den 70er Jahren geführten Abtreibungsdebatte ist zu erwähnen, dass seit Neujahr 1984 sämtliche Kantone Schwangerschaftsberatungsstellen einzurichten haben
[19].
Familien
Auf dem Gebiet der Familienpolitik trat nach der Ständekammer nun der Nationalrat auf die
Revision des Ehe-, Ehegüter- und Erbrechts ein. Ein im Namen der unabhängigen und evangelischen Fraktion gestellter Rückweisungsantrag Schalcher (evp, ZH) sowie ein Begehren auf Nichteintreten von C. Blocher (svp, ZH) wurden mit 130: 35 bzw. 143:8 Stimmen abgelehnt. Alle übrigen Fraktionen votierten für die Behandlung der von der zuständigen Ratskommission gründlich vorbereiteten Vorlage und bejahten damit die Anpassung des Eherechts an die veränderten gesellschaftlichen Verhältnisse. In der Detailberatung gingen die Meinungsverschiedenheiten oft quer durch die Fraktionen hindurch, wobei vor allem bezüglich der Wahl des Familiennamens die verschiedensten Lösungen vorgeschlagen wurden. Beim Familiennamen und beim Bürgerrecht wurde allerdings auf eine völlige Gleichstellung der Ehepartner verzichtet, aber den Persönlichkeitsrechten der Ehefrau Rechnung getragen. Mit der Verabschiedung von Sonderregelungen für die Landwirtschaft und das Gewerbe im Eherecht wurde ein weiterer möglicher Referendumsgrund beseitigt. Mit 139:7 Stimmen nahm der Rat einschliesslich der LdU/EVP-Fraktion das neue Gesetz sehr überzeugend an. Die wenigen ins Gewicht fallenden Differenzen zu den Beschlüssen des Ständerates (Familienname, Bürgerrecht usw.) wurden von dessen Kommission im November allerdings erst zu einem geringen Teil bereinigt
[20].
Im Rahmen der sich in Vorbereitung befindenden
Revision des
Scheidungsrechts wird die Scheidung aufgrund gegenseitiger Übereinstimmung nach einer bestimmten Trennungszeit, die gemeinsame Ausübung der elterlichen Gewalt bei Übertragung des Sorgerechts auf einen Elternteil sowie die Berechnung der Alimente entsprechend dem Leistungsvermögen beider Elternteile diskutiert. Da in der Schweiz etwa jede dritte Ehe geschieden wird, dürfte die allfällige Ermöglichung der sogenannten Konventionalscheidung einem verbreiteten Bedürfnis entsprechen. Im Hinblick auf diese Revision lancierte eine «Interessengemeinschaft geschiedener und getrennt lebender Männer» eine nationale Petition, um eine Gleichstellung der Männer mit den Frauen im Scheidungsverfahren (Zuteilung der Kinder), eine Begrenzung der Pflicht zum Unterhalt der geschiedenen Frauen auf höchstens fünfJahre sowie die Einführung eines vereinfachten und verkürzten Scheidungsprozesses zu erreichen. Die etwas weiter gediehene Revision des Sexualstrafrechts im Sinne einer gedämpften Liberalisierung ist an anderer Stelle behandelt worden
[21].
Im Zusammenhang mit dem
Scheitern von national gemischten Ehen kommt es immer wieder vor, dass ein Elternteil die Kinder einfach in seine Heimat mitnimmt oder sie nach Ablauf eines Besuchs- oder Ferienaufenthalts nicht mehr zurückschickt. Zur Lösung dieses Problems, das 1982 zur Gründung einer «Schweizer Gruppe gegen die Entführung von Kindern» geführt hatte, unterbreitete der Bundesrat Anfang 1983 dem Parlament zwei entsprechende internationale Übereinkommen zur Ratifikation. Beide Verträge, die unter aktiver Mitarbeit der Schweiz zustande gekommen sind, bezwecken die möglichst rasche
Rückgabe der entführten Kinder an die sorgeberechtigte Person und sehen die Schaffung zentraler Antragsbehörden vor. Ein Abkommen des Europarats will die Anerkennung und Vollstreckung von Sorgerechtsentscheiden erleichtern, und eine von der Haager Konferenz für internationales Privatrecht paraphierte Vereinbarung hat die administrative Rechtshilfe zwischen den Vertragsstaaten zum Inhalt. Unter Warnung vor übertriebenen Hoffnungen wurden die beiden Übereinkommen von den Räten oppositionslos gebilligt
[22]. Im Interesse des Wohlergehens der Familien wurden ferner auch verschiedene parlamentarische Vorstösse verabschiedet
[23].
Seit 1944 werden Familienzulagen an landwirtschaftliche Arbeitnehmer und an Kleinbauern im Berggebiet ausgerichtet, seit 1962 zusätzlich auch an Kleinbauern im Unterland. Anlässlich der Gesetzesrevision von 1979 waren die Kinderzulagen erstmals gestaffelt worden; sie beliefen sichnun im Talgebiet auf 60 Fr. im Monat für die beiden ersten und auf 70 Fr. für alle weiteren Kinder, im Berggebiet dagegen auf 70 bzw. 80 Fr. Eine neue
Änderung des Gesetzes über die
Familienzulagen in der Landwirtschaft wurde durch Vorstösse im Parlament sowie durch Eingaben interessierter Organisationen ausgelöst. Entgegen den Vorschlägen einer 1982 eingesetzten Arbeitsgruppe verzichtete der Bundesrat aus Kostengründen darauf, in seinem Vorentwurf einheitliche Kinderzulagen von 100 Fr. im Tal- und 120 Fr. im Berggebiet vorzusehen. Mit einer Heraufsetzung der gestaffelten Kinderzulagen um generell 20 Fr. waren in der Vernehmlassung dann wohl die FDP, die Arbeitgeber und die grosse Mehrheit der Kantone zufrieden, nicht aber die angesprochenen Kreise der Landwirtschaft und des Berggebietes, von denen im Verein mit SP, CVP, SVP und Gewerkschaften höhere Ansätze gewünscht wurden. Im parlamentarischen Verfahren setzte sich schliesslich eine Anhebung der betreffenden Beträge um 20 Fr. für das Tal- und um 30 Fr. für das Berggebiet durch. Nur wenig umstritten waren die übrigen Revisionspunkte. Die Kompetenz zur künftigen Anpassung der Familienzulagen wurde dem Bundesrat übertragen. Die Haushaltzulagen für die landwirtschaftlichen Arbeitnehmer beliess man auf ihrem Niveau von 1974 (100 Fr. pro Monat), während die Kleinbauern auch weiterhin nicht in ihren Genuss kommen werden. Zudem wurde die Bestimmung aufgenommen, dass der Bundesrat, um Härtefälle zu vermeiden, die Einkommensgrenze, die für die Bezugsberechtigung der Kleinbauern massgebend ist, flexibel gestaltet oder die Zulagen abstuft. Dabei nimmt er auf die wirtschaftliche Entwicklung und die finanziellen Auswirkungen Rücksicht. Durch Verordnung des Bundesrats wurde die Einkommensgrenze auf den 1. April 1984 auf 23 500 Franken erhöht
[24].
Ein altes Problem griff schliesslich der Kanton Luzern mit seiner Standesinitiative zur
Vereinheitlichung der Kinder- und Ausbildungszulagen wie auch der je nach Kanton und Familienausgleichskasse sehr verschiedenen Arbeitgeberbeiträge auf. Die Schaffung einer bundesrechtlichen Ordnung über den Bereich der Landwirtschaft hinaus war zudem 1982 auch von der Arbeitsgruppe «Familienbericht» empfohlen worden. Eine entsprechende Kompetenz müsste nicht mehr begründet werden, da sie bereits seit 1945 in der BV (Art. 34quinquies Abs. 2) enthalten ist
[25].
[1] Arbeitslosigkeit: vgl. oben, Teil I, 7a (Marché du travail); NZZ, 19.1.83; 31.12.83; Mitteilung der Eidg. Kommission für Ausländerprobleme. Flüchtlinge: vgl. oben, Teil I, 2 (Asile politique); Bund, 11.2.83; AT, 12.2.83; SP-Information, 139, 9.5.83. Ausländerbestand: Die Volkswirtschaft, 57/1984, 5.186 ff.; Presse vom 11.2.83. Ende 1979 hatte der Anteil der Erwerbstätigen nur 55,5% betragen (490 709, davon 361569 Niedergelassene und 129 140 Jahresaufenthalter).
[2] AS, 1983, S. 460 ff.; NZZ, 5.3.83; 29.3.83; 19.4.83; TA, 5.3.83; TW, 8.3.83; 11.5.83; SGB, 11, 7.4.83; 14, 28.4.83; 22, 21.7.83; SAZ, 16, 21.4.83; Presse vom 28.4.83; 24 Heures, 10.5.83. Vgl. auch SPJ, 1982, S. 138.
[3] Neuregelung: AS, 1983, S. 1446 ff.; Presse vom 5.7. und 27.10.83. Vernehmlassung: NZZ, 30.6.83; 18.8.83; 6.9.83; 23.9.83; BaZ, 24.8.83; 9.9.83; 17.9.83; wf, Dok., 39, 26.9.83 (Arbeitgeber). SGB: NZZ, 22.7.83; 9.12.83; Suisse, 22.7.83; SGB, 24, 1.9.83; 32, 27.10.83; Presse vom 10.12.83; TA, 10.12.83; Vr,19.12.83; Motion Reimann (sp, BE) zur Frage der Saisonniers (Verhandl. B.vers., 1983, V, S. 66 f. ). Vgl. auch SP-Information, 149, 12.10.83.
[4] Abkommen : Presse vom 3.5.83 ; Vat., 13.7.83 (Haltung der NA); vgl. SPJ, 1965, S. 194 ff. Haltung des SGB : SGB, 15, 5.5.83; I, 12.1.84; Suisse, 22.7.83. Vgl. fernerAmd. Bull. NR, 1983, S. 1839 ff. (Motion Meier, na, ZH, und Interpellation Hofmann, svp, BE, zum Abkommen).
[5] Vgl. SPJ, 1982, S. 136 ff. sowie zu den Vorstössen Amtl. Bull. NR, 1983, S. 249 ff. (Motion der SP-Fraktion über verschiedene Aspekte der Ausländerpolitik, als Postulat überwiesen; Motion Gehen, na, BE, über eine Herabsetzung des Ausländeranteils, mit Ausnahme des als rassistisch eingestuften Punkts 2 entgegen einem Antrag Braunschweig, sp, ZH, auf Ablehnung als Postulat angenommen; Motion Meier über eine Begrenzung der Einwanderung, mit 117:2 Stimmen abgelehnt; Interpellation Jelmini, cvp, TI). Vgl. ferner Motion Meier über die Abschaffung der Eidg. Kommission für Ausländerprobleme, abgelehnt (Amtl. Bull NR, 1983, S. 1840 f.); Motion Leuenberger (sp, ZH) über die politische Tätigkeit von Ausländern (Verhandl. B.vers., 1983, I/II, S. 62); Motion Meier über die Schaffung von finanziellen Anreizen zur Förderung der Rückkehrwilligkeit arbeitsloser Ausländer (Verhandl. B.vers., 1983, III, S. 73).
[6] Einbürgerung: vgl. oben, Teil I, 1b (Bürgerrecht). 1960 wurden 3 005 Ausländer eingebürgert, 1974 waren es 14 354 und 1983 noch 8 722 (Die Volkswirtschaft, 57/1984, S. 186 ff.). Eidg. Initiative der NA: BBl, 1983, III, S. 990 ff.;NZZ, 18.2.83;13.8.83; 12.10.83 ; Suisse, 18.2.83 ; 16.5.83 ; 12.10.83 ; Presse vom 2.5.83; 8.8.83;12.8.83. Vgl. ferner auch SPJ, 1968, S.104 f.; 1970, 5.131 f.; 1974, S. 115 ff.; 1977, 5.119 f. Haltung des SGB: SGB, 26, 15.9.83 ; Vr, 19.12.83. Zu den Wahlerfolgen der NA und der Vigilants vgl. auch oben, Teil I, 1e (Conseil national) und TA, 14.4.83. Initiative LU: LNN, 4.5.83; Vat., 4.5.83; TA, 13.5.83.
[7] Diskriminierung: 24 Heures, 23.3.83; BaZ, 15.8.83; 19.10.83; TW, 17.8.83; M. Ebel / P. Fiala, Sous le consensus, la xénophobie. Paroles, arguments, contextes (1961-1981), Lausanne 1983; L'Impact suisse, Nr. 181, Juli 1983. Petition: Presse vom 25.3.83; NZZ, 6.7.83. Aktionstag: Presse vom 28.10.83; TA, 29.10.83; NZZ, 31.10.83. Ausländische Ehegatten: NZZ, 20.1.83; Presse vom 16.2.83; JdG, 14.5.83; 16.5.83; 17.5.83. Vgl. ferner R. Fibbi, «Die italienischen Vereine in der Schweiz in einer Übergangsphase», in Widerspruch, Heft 6, 1983, S.76ff.
[8] Bund, 5.2.83; Ww, 8, 23.2.83 (Literaturhinweise zu den Jugendunruhen); TLM, 13.3.83; BaZ, 14.3.83; 24 Heures, 13.8.83. Justiz: Ww, 3, 19.1.83; Bund, 16.2.83; 29.4.83; welsche Presse vom 16.-19.8.83 und 24.8.83).
[9] Probleme: vgl. SPJ, 1982, S. 139 f. ; oben, Teil I, 6c (Wohnungsbau), 7a (Marché du travail), 7b (Suchtmittel). Zum Jugendstrafvollzug vgl. oben, Teil I, 1b (Strafrecht). Vgl. auch R. Blancpain / P. Zeugin / E. Häuselmann, Erwachsen werden. Ergebnisse und Folgerungen aus einer Repräsentativbefragung, Bern 1983; M. Buchmann, Konformität und Abweichung im Jugendalter, Diessenhofen 1983. Vgl. ferner NZZ, 18.4.83 und Bund, 21.4.83 (pädagogische Rekrutenprüfung des Kreises VII von 1983); Presse vom 9.7.83 (Rekrutenbefragung 1981); JdG, 10.9.83 (Studie der OECD); NZZ, 28.9.83 (Untersuchung der Schweiz. Fachstelle für Alkoholprobleme über «Jugendliche in der Schweiz: Zwischen Resignation und Rebellion»).
[10] Bericht: TA, 11.2.83; SGT, 14.2.83; Vr, 11.7.83. Vgl. ferner auch oben, Teil I, 1b (Stimmrecht); NZZ, 9.9.83 und Politische Rundschau, 62/1983, Nr. 4 (Positionen der FDP zur Jugendpolitik); Zürcher Presse vom 1.3.83 und Vr, 7.3.83 (Bericht pro 1980-82 über die Situation der Jugendarbeit in der Stadt Zürich).
[11] Jugendarbeit: BBl, 1983, I, S. 709 f. (finanzielle Unterstützung); Amtl. Bull. NR, 1983, S. 521 f: (Postulat Schüle, überwiesen) und 980 f. (CVP-Motion, als Postulat überwiesen). Vgl. auch R. Nowotny, Jugendarbeit als Aufgabe in der Gemeinde, Zürich 1983. Petition: BaZ, 21.3.83; 30.12.83; NZZ, 21.3.83; Suisse, 21.3.8:1; Ww, 14, 6.4.83; Presse vom 2.9.83.
[12] Jugendarbeitslosigkeit: Amtl. Bull. NR, 1983, S. 539 f. (Interpellation Bircher, sp, AG); SAZ, 4, 27.1.83; LNN, 17.3.83; SGB, 9, 17.3.83. Einsatzprogramm: BaZ, 11.3.83; Bund, 11.3.83; NZZ, 28.9.83; Vr, 28.9.83.
[13] Zu den Verfassungsänderungen vgl. SPJ, 1971, S. 13 ff.; 1981, S. 147 f.; M. Chaponnière, Histoire d'une initiative. L'égalité des droits entre hommes et femmes, Zurich 1983. Eherecht: vgl. unten (Familienpolitik). Vgl. ferner M. Bigler-Eggenberger, «Die Lage der Frau im Recht der Arbeit und der Sozialen Sicherheit», in Schweiz. Zeitschrift für Sozialversicherung und berufliche Vorsorge, 27/1983, S. 1 ff.; Gewerkschaftliche Rundschau, 75/1983, S. 129 ff.; BaZ, 28.6.83 sowie oben, Teil I, 7a und 7c.
[14] Gewerkschaftliche Rundschau, 75/1983, S. 129 ff. (Aktionsprogramm); TA, 9.7.83 und TLM, 11.7.83 (Broschüre «Freisinnige Frauenpolitik»); TA, 11.1.83 und BaZ, 18.1.83 (Mitgliederbefragung des Bundes Schweiz. Frauenorganisationen zum Teil II des Berichts «Die Stellung der Frau in der Schweiz»; vgl. auch SPJ, 1982, S. 142). L. Gujer/E. Hunziker/R. Hungerbühler, Basler Frauenuntersuchung, Basel 1982; C. Ryffel, Männer in Familie und Beruf, Diessenhofen 1983.
[15] Kundgebungen in Biel und Zürich: 24 Heures, 2.3.83; BaZ, 5.-8.3.83; NZZ, 7.3.83; Suisse, 8.3.83 ; TW, 8.3.83. Vgl. auch oben, Teil I, 3 (Einbezug der Frau in die Gesamtverteidigung), 7c (Mutterschaftsversicherung) und unten, Schwangerschaftsabbruch; Amtl. Bull. NR, 1983, S. 1499 f. (Motion Huggenberger, cvp, ZH, über die Berücksichtigung der Zivilschutzdienstpflicht der Frauen im Arbeitsvertragsrecht, als Postulat überwiesen).
[16] Löhne: Presse vom 29.1.83 (erster Bundesgerichtsentscheid über den Wert der Arbeit im Haushalt). Im nichtlandwirtschaftlichen Bereich betrugen die Löhne der Frauen 1981 nur 67,8% jener der Männer (T.9, 5.2.83). Zum Wert der Hausfrauenarbeit vgl. auch Amtl. Bull. NR, 1983, S. 1072 (einfache Anfrage Bacciarini, fdp, TI). Zu den Problemen bei der Durchsetzung von Art. 4 BV sowie zur ersten, im Mai 1982 von sechs Krankenschwestern aus der Stadt Zürich eingereichten Lohngleichheitsklage, die vom Bundesgericht wegen «formeller Rechtsverweigerung» ans kantonale Verwaltungsgericht zurückgewiesen wurde, vgl. TA, 9.4.83; 22.4.83; 12.11.83; BaZ, 13.4.83; 14.6.83; 28.6.83; 15.11.83. Frauenarbeitslosigkeit: TA, 19.5.83; NZZ, 31.12.83. Wiedereinstieg: VO, 3, 20.1.83; BaZ, 19.7.83; TA, 19.9.83 (Projekt des Nationalfonds von K. Ley / U. Streckeisen / A. Borkowsky); Vat., 7.11.83; G. Gendron / G. Hiestand / K. Stuebig, Le temps d'après, Lausanne 1982. Über eine parlamentarische Initiative Nanchen (sp, VS) vgl. oben, Teil I, 7c (Mutterschaftsversicherung). Teilzeitstellen : NZZ, 1.6.83 und TA, 2.6.83 (Studie «Die Frau von heute — eine Untersuchung zum Wesen der Frau»). Vgl. auch oben, Teil I, 7a (Salaires).
[17] Die Volkswirtschaft, 56/1983, S. 708 ff. Von den 16-19jährigen besuchten im Schuljahr 1982/83 67% der Knaben und 46% der Mädchen eine Berufsschule, während es fünfJahre vorher erst 64% bzw. 38 % gewesen waren. Vgl. unten, Teil I, 8a (Bildungspolitik).
[18] Prostitutionsangebote: BaZ, 18.3.83; SGT, 18.3.83. Gewalt an Frauen: BaZ, 3.3.83; 14.5.83; Vat., 5.3.83; Ww, 19, 11.5.83; 26, 29.6.83; TLM, 9.11.83; TA, 25.11.83; 26.11.83; Amtl. Bull. NR, 1983, S. 530 (Interpellation Deneys, sp, NE, zum Bericht «Gewalt an Frauen in der Schweiz»). Prozess in Genf: Tout Va Bien, Nr. 184, Febr. 1983; TLM, JdG und 24 Heures vom 1.-11.3.83; Motion Christinat (sp, GE, 101 Mitunterzeichner) über Aufnahme der bandenmässigen Begehung als Straftatbestand ins StGB, eingereicht (Verhandl. B. vers., 1983, I/II, S. 43 ; 24 Heures, 17.3.83; Suisse, 11.6.83). Zur Vergewaltigung von Frauen in der Ehe vgl. oben, Teil I, 1b (Strafrecht).
[19] Recht auf Leben: vgl. oben, Teil I, 1b (Grundrechte) und 7b (Gesundheitspolitik). Fristenlösungsinitiative: Suisse, 16.1.83; 19.1.83; 26.1.83; NZZ, 25.1.83; BaZ, 26.1.83; TW, 8.2.83; SP-Information, 147, 19.9.83; vgl. SPJ, 1982, S. 141 f. Mutterschutzinitiative: vgl. oben, Teil I, 7c (Mutterschaftsversicherung). Beratungsstellen: NZZ, 13.12.83; TLM, 13.12.83. Zum Bundesgesetz, auf dem die erlassene Verordnung beruht, vgl. SPJ, 1981, S. 148 f.
[20] NR-Kommission: Suisse, 29.5.83; Bund, 31.5.83; Presse vom 3.6. und 6.6.83. Debatte im NR: Amtl. Bull. NR, 1983, S. 594 ff. und 702 ff. ; Presse vom 7.-10.6.83 und 14.6.83. StR-Kommission : Presse vom 15.11.83 ; NZZ, 22.11.83; 24 Heures, 22.11.83. Zur Revision vgl. auch SPJ, 1981, S.149.
[21] Scheidungsrecht: Suisse, 20.2.83; Lib., 25.3.83. Petition: Presse vom 25.3.83; TLM, 19.5.83; 24.7.83; 5.10.83. Sorgerecht: Amtl. Bull. NR, 1983, S. 1003 f. (Postulat Mascarin, poch, BS, über eine gemeinsame Ausübung der elterlichen Gewalt, überwiesen); BaZ, 12.2.83 ; 1.3.83; 4.3.83 ; 18.3.83 ; 6.4.83. Zur Alimentenfrage vgl. ferner V. Degoumois, Pensions alimentaires. Aide au recouvrement et avances, Genève 1982. Zur Alimentenbevorschussung in den Kantonen BL und BS vgl. BaZ, 9.2.83; 2.6.83; 6.9.83; 18.10.83; 19.11.83. Sexualstrafrecht: vgl. oben, Teil I, 1b (Strafrecht).
[22] BBl, 1983, I, S. 101 ff. (Botschaft) ; Amtl. Bull. NR, 1983, S.122 ff.; Amtl. Bull. StR, 1983, S. 320 ff.; Presse vom 7.1.83; TA, 1.3.83; Suisse, 18.7.83.
[23] Über eine parlamentarische Initiative Nanchen (sp, VS) vgl. oben, Teil I, 7c (Mutterschaftsversicherung). Vgl. ferner Motion Segmüller (cvp, SG) über die Absenz vom Arbeitsplatz wegen der Pflege eines erkrankten oder verunfallten Familienmitgliedes (Verhandl. B. vers., 1983, I/II, S. 81 f.); Postulat Darbellay (cvp, VS) über die Erforschung der Kaufkraft der Familien und anderer Haushalte, angenommen (Amtl. Bull. NR, 1983, S. 1506); einfache Anfrage Piller (sp, FR) über den Bericht Familienpolitik in der Schweiz (Amtl. Bull. NR, 1983, S. 387 ; vgl. auch SPJ, 1982, S. 142).
[24] BBl, 1983, IV, 205 ff. (Botschaft); Amtl. Bull. NR, 1983, S. 1776 ff. und 1871; Amtl. Bull. StR, 1983, S. 595 ff., 702 und 723; NZZ, 24.11.83 (StR-Kommission); 25.11.83 (NR-Kommission); Presse vom 30.11.83 (StR); 14.12.83 (NR); BaZ, 16.12.83 (Differenzenbereinigung). Zur Vorgeschichte und zur Vernehmlassung vgl. ferner die Presse vom 31.3.83; NZZ, 16.9.83; SPJ, 1979, 5.139; 1980, 5.133. Verordnung: AS, 1984, S. 343.
[25] Standesinitiative: Vat., 1.3.83; 28.6.83. Zur Frage einer bundesrechtlichen Familienzulagenordnung vgl. auch H.P. Tschudi, «Kantonale oder eidgenössische Kinderzulagenregelung», in Schweiz. Zeitschrift für Sozialversicherung und berufliche Vorsorge, 27/1983, S. 65 ff. (inkl. «Familienbericht») sowie SPJ, 1982, S. 134. Vgl. ferner parlamentarische Initiative Nanchen (sp, VS) (oben, Teil I, 7c, Mutterschaftsversicherung).
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