Année politique Suisse 1984 : Wirtschaft
Allgemeine Wirtschaftspolitik
Débat sur le rôle de l'Etat dans la promotion de l'économie — Nette reprise de la conjoncture; la croissance du produit national brut atteint environ 3 % — Malgré cette évolution positive, le caractère persistant du chômage indique toujours la présence de problèmes structurels — Grâce à la politique monétaire menée par la Banque nationale le renchérissement reste dans des normes acceptables — Pour rendre plus attractive la constitution de réserves de crise bénéficiant d'allégements fiscaux, le gouvernement propose une révision de la loi — Le projet de garantie contre les risques à l'innovation passe le cap du parlement après avoir été considérablement édulcoré; les milieux patronaux ont toutefois manifesté leur opposition en lançant un référendum — Le projet de loi sur la surveillance des prix prévoit la réintroduction d'une autorité de surveillance des prix, à la grande satisfaction des organisations des consommateurs — Le Conseil fédéral consulte les associations intéressées à propos de deux révisions de loi visant à améliorer la position des consommateurs — Le Conseil des Etats a encore affaibli la teneur de la nouvelle loi sur les petits crédits, telle qu'elle a été proposée par le gouvernement.
Von der vor allem durch das starke Wachstum in den Vereinigten Staaten ausgelösten Verbesserung der weltwirtschaftlichen Lage vermochte 1984 auch die Schweiz zu profitieren. Dabei gelang es mittels der Fortführung der geldpolitischen Stabilitätspolitik, das niedrige Inflationsniveau beizubehalten. Ähnlich wie in den andern europäischen Staaten führte jedoch der konjunkturelle Aufschwung lediglich zu einer Abschwächung des Beschäftigungsrückgangs. Das Weiterbestehen einer im internationalen Vergleich freilich geringen Arbeitslosigkeit deutet darauf hin, dass dieses Problem in erster Linie strukturelle Ursachen hat. Die wichtigsten wirtschaftspolitischen Kontroversen in der Schweiz drehten sich denn auch um die Wahl der optimalen Strategien zur Überwindung dieser strukturellen Schwierigkeiten sowie um die ordnungspolitischen Implikationen dieser Konzepte. Daneben dauerten — namentlich im Zusammenhang mit der Ausführungsgesetzgebung zum Verfassungsartikel über die Preiskontrolle in kartellisierten Märkten — die Diskussionen über die Gestaltung der Wettbewerbspolitik an
[1].
Wirtschaftsordnung
Wie bereits im Vorjahr standen 1984 kaum Grundsatzdebatten über das Wirtschaftssystem im Vordergrund. Vielmehr ging es um die Frage, von welchem Moment an staatliche Aktivitäten und Interventionen sich negativ auf die Entwicklungsmöglichkeiten eines grundsätzlich marktwirtschaftlichen Systems auszuwirken beginnen. Der weitgehend graduelle Charakter dieser Kontroverse zeigte sich in der
Strukturpolitik, wo die bürgerlichen Parteien staatliche Interventionen im Rahmen der Regionalpolitik zwar günstig beurteilten und für ausbauwürdig hielten, ein Teil von ihnen hingegen Eingriffe zur Unterstützung der Unternehmen bei der Entwicklung und Verwendung neuer Technologien kategorisch ablehnte. In diesem Bereich ist ihrer Meinung nach der Wirtschaft am besten mit der Schaffung günstiger Rahmenbedingungen, d.h. einem Abbau von fiskalischen und administrativen Belastungen sowie einer auf die Bedürfnisse der Wirtschaft ausgerichteten Forschungs- und Bildungspolitik geholfen
[2].
In der Frage der
Überführung bisher vom Staat wahrgenommener Aufgaben an Private ist bei den Befürwortern eine gewisse Ernüchterung eingetreten. Dazu beigetragen haben sicher neben den politischen Widerständen die oft wenig ermunternden Versuche auf kommunaler Ebene wie auch die verstärkten Bemühungen der öffentlichen Verwaltungen um Effizienzsteigerung
[3].
Konjunkturlage
Die sich seit der Mitte des Vorjahres abzeichnende
Verbesserung der Konjunkturlage setzte sich 1984 fort. Gemäss ersten offiziellen Schätzungen stieg das reale Bruttosozialprodukt um 2,9% an. Der private Konsum von Gütern und Dienstleistungen entwickelte sich im Rahmen des Vorjahres (+ 1,5%), während sich die Beschaffungen der öffentlichen Haushalte weniger stimulierend auswirkten (+ 3,4%). Deutliche Wachstumstendenzen wiesen die Investitionen auf (+ 6,7 %), wobei die Ausrüstungsinvestitionen — bei Ausklammerung der aussergewöhnlich grossen Flugzeugbeschaffungen des Vorjahres — relativ am stärksten zunahmen. Dank der verbesserten weltwirtschaftlichen Lage und begünstigt durch den tieferen Aussenhandelswert des Schweizerfrankens vermochte nun auch die Auslandnachfrage einen wesentlichen Wachstumsbeitrag zu leisten (+ 5,2 %). Daran waren in erster Linie die Exporte von Gütern (+ 6,0%), hingegen weniger die Dienstleistungsexporte (+ 2,5%) beteiligt. Noch stärker nahmen allerdings die Importe zu (+ 6,5 %), so dass sich ein höheres Handelsbilanzdefizit ergab als im Vorjahr. Der Ertragsbilanzüberschuss dürfte sich jedoch infolge von vermehrten Einnahmen aus den Arbeits- und Kapitaleinkommensbilanzen etwa im Rahmen des Vorjahres halten
[4]. Der Vergleich der Aufschwünge nach den vier letzten Rezessionen (untere Wendepunkte 1967, 1972, 1976 und 1982) zeigt, dass zum erstenmal nicht die Exportwirtschaft das Zugpferd der konjunkturellen Erholung darstellt, sondern diese in ihrer Entwicklung zeitlich hinter der Inlandnachfrage nachhinkt. Dies ist in den Augen der wirtschaftspolitischen Behörden ein Anzeichen dafür, dass sich die internationale Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen Wirtschaft verschlechtert hat und deshalb vermehrte Anstrengungen zur Anpassung an den Wandel vor allem im technologischen Bereich erforderlich sind
[5].
Der
Rückgang der Zahl der Beschäftigten setzte sich, wenn auch merklich abgeschwächt, im Berichtsjahr fort. Der konjunkturelle Aufschwung vermochte demzufolge die durch den Strukturwandel verursachten Beschäftigungsprobleme nicht vollständig zu kompensieren. Im Vergleich zum Vorjahr nahm die Gesamtzahl der Beschäftigten um 8 300 oder 0,4% ab, wobei der Rückgang bei den Männern ausgeprägter war als bei den Frauen. Wie bereits 1983 stagnierte die Beschäftigung im Dienstleistungsbereich, so dass die im industriellen Sektor freigesetzten Arbeitskräfte nicht von ihm aufgenommen werden konnten. Am stärksten vom Personalabbau betroffen war wiederum die Uhrenindustrie (– 7,5%); in der Textilindustrie und im Maschinenbau konnte demgegenüber der Schrumpfungsprozess abgebremst werden (– 0,9% resp. – 1,9% gegenüber je rund -5 % im Vorjahr). Positive Zuwachsraten wiesen andererseits die Chemie, die Holzindustrie und Teile des Baugewerbes auf. Im Dienstleistungssektor expandierten vor allem die Banken, die Versicherungen, der Detailhandel, die PTT sowie der Bereich Unterricht und Forschung. Kennzeichnend für den Strukturwandel ist zudem, dass vom Beschäftigungsrückgang im 2. Sektor in erster Linie das Betriebs- und nicht das Büropersonal betroffen wurde. Die Arbeitslosenzahl stieg im Jahresdurchschnitt auf 35 185 (+ 25,8%) und übertraf in allen Monaten den Vorjahresstand. Die Arbeitslosenquote von 1,2 % am Jahresende blieb aber immer noch deutlich unter den Werten den übrigen Industriestaaten (OECD-Durchschnitt 8,1 %)
[6].
Der Index der
industriellen Produktion veränderte sich in den meisten Branchen positiv, einzig in der Bekleidungs- und der Maschinenindustrie war er leicht rückläufig (– 2% resp. – 1%). Die Bereiche Textil, Holz, Leder/Kautschuk/Kunststoff, Druck, Chemie und Uhren wiesen demgegenüber Steigerungsraten zwischen 6 und 7% auf; in der Metallindustrie erreichte der mengenmässige Produktionsfortschritt gar 10%. Die Bautätigkeit war namentlich dank einer Zunahme der Renovationsarbeiten im Wohnungsbau ebenfalls etwas grösser als im Vorjahr. Leicht günstiger präsentierte sich die Lage auch im Fremdenverkehr, wo der Kursverlust des Frankens gegenüber dem Dollar die Anzahl amerikanischer Gäste in die Höhe schnellen liess
[7].
Die
Teuerung hielt sich ungefähr im Rahmen des Vorjahres, wobei die potentiell inflationsfördernde Wirkung des Wertverlustes des Schweizerfrankens durch die sinkende Tendenz der Erdöl- und Rohstoffpreise (auf Dollarbasis) kompensiert wurde. Der Index der Konsumentenpreise erhöhte sich im Jahresmittel um 2,9% (1983: 2,9%), jener der Grosshandelspreise um 3,2% (1983: 0,5%). Bei letzterem fiel, nicht zuletzt wechselkursbedingt, die Preissteigerung bei den Importwaren etwas grösser aus als bei den im Inland produzierten Gütern und Dienstleistungen
[8]. Einmal mehr wurde allerdings die Aussagekraft des Konsumentenpreisindexes in Frage gestellt. Namentlich von Seite der Konsumentenvertreter wurde bemängelt, dass dieser die Ausgaben der einkommensschwachen Haushalte nur ungenügend repräsentiere
[9].
Konjunkturpolitik
Die verbesserte Konjunkturlage und die Erkenntnis, dass die weiterhin bestehenden Probleme auf dem Arbeitsmarkt in erster Linie strukturelle Ursachen haben, führten dazu, dass sich die Konjunkturpolitik wieder vorwiegend auf die Erhaltung einer relativen Preisstabilität ausrichten konnte. Das im Vorjahr in Gang gesetzte Beschäftigungsprogramm wurde zwar planmässig weitergeführt, eine Neuauflage wurde hingegen weder gefordert noch von den Behörden in Aussicht genommen. Die Ausdehnung der bereinigten Notenbankgeldmenge blieb mit 2,6% (vorgesehen waren 3,0%) im Rahmen der stabilitätspolitischen Zielsetzung; auch für 1985 ist mit einer Expansion um rund 3% die Beibehaltung dieses Kurses geplant
[10].
Die seit 1951 gültigen Vorschriften über die freiwillige Bildung von
steuerbegünstigten Arbeitsbeschaffungsreserven hatten sich in den letzten Jahren als zuwenig attraktiv erwiesen, um ihren Zweck erfüllen zu können. Nachdem die Vernehmlassung zum
Entwurf für ein neues Gesetz weitgehend positiv verlaufen war, legte der Bundesrat eine entsprechende Botschaft vor. Dadurch, dass die steuerliche Begünstigung bereits bei der Reservenbildung und nicht erst bei ihrer Auflösung eintritt, will er die Unternehmen wieder vermehrt zur Bildung von Rücklagen für schwierige Zeiten animieren. Im Gegensatz zur bisherigen Regelung sollen die Arbeitsbeschaffungsreserven nicht nur in konjunkturellen Krisenzeiten branchenweise (und bloss als Ausnahme für Einzelbetriebe) freigegeben werden, sondern auch unter normalen Verhältnissen individuell für Unternehmen, die sich mit Investitionen präventiv gegen strukturelle Probleme wappnen wollen. Um eine genügende Liquidität der Mittel zu gewährleisten, müssen diese gemäss dem Entwurf vollständig auf einem zinstragenden Sperrkonto beim Bund oder im Bankensystem angelegt werden. Anrecht auf diese Begünstigungen haben Unternehmen des zweiten und dritten Sektors mit mindestens 20 Arbeitnehmern. Wie in der bisherigen Regelung soll die Reservenbildung auf freiwilliger Basis erfolgen. Der Bundesrat will sich allerdings die Kompentenz einräumen, im Falle ungenügenden Zuspruchs dem Parlament ein Obligatorium für Betriebe mit mindestens 100 Arbeitnehmern zu beantragen
[11].
Von einiger Bedeutung für die Effizienz politischer und ganz besonders wirtschaftspolitischer Massnahmen ist die
Qualität der zur Verfügung stehenden Statistiken. Mit einem neuen Bundesgesetz über die amtliche Statistik sollen klare rechtliche Grundlagen für entsprechende Erhebungen geschaffen und namentlich die Koordination der diesbezüglichen Aktivitäten bei den diversen Verwaltungsstellen verbessert werden. In der im Berichtsjahr abgeschlossenen Vernehmlassung fand diese Zielsetzung zwar allgemein Anerkennung, von Wirtschaftskreisen wurde jedoch unter anderem kritisiert, dass die Bereiche, in denen die Verwaltung Erhebungen durchführen könne, zu weit gefasst seien. Der Bundesrat beauftragte das EDI mit der Ausarbeitung einer Botschaft, die er aber laut der Prioritätenordnung zu den Richtlinien für die Regierungspolitik nicht vor Ende der laufenden Legislaturperiode vorlegen wird
[12].
Als Nachfolger für den 1983 in den Nationalrat gewählten J.P. Bonny (fdp, BE) wurde auf Jahresbeginn Klaus Hug zum neuen Direktor des BIGA gewählt. Obwohl die fachlichen Qualitäten des CVP-Mitglieds Hug nicht bestritten wurden und er zuletzt als Sekretär beim Schweizerischen Arbeitgeberverband war, verursachte sein Wahl bei der FDP und der SVP einiges Unbehagen. Sprecher beider Parteien monierten, dass Bundesrat Furgler in seinem Departement in erster Linie Leute aus seiner Partei zum Zuge kommen lasse
[13].
Strukturpolitik
Die am heftigsten geführte wirtschaftspolitische Auseinandersetzung fand auf dem Gebiet der Strukturpolitik statt. Die regional stark differenzierte Verfassung des Arbeitsmarktes einerseits und der Verlust von Weltmarktanteilen in einigen der sogenannten Wachstumsbranchen andererseits sind Anzeichen dafür, dass sich die schweizerische Wirtschaft weiterhin strukturellen Problemen ausgesetzt sieht
[14]. Der Bundesrat hatte deshalb im Vorjahr ein Paket mit «Massnahmen zur mittel- und langfristigen Stärkung der Wirtschaft» vorgelegt. Darin schlug er. den Ausbau des bestehenden regionalpolitischen Instrumentariums sowie die Schaffung einer Innovationsrisikogarantie vor. Ziel dieser staatlichen Massnahmen ist die Verbesserung der Angebotsbedingungen, um der privaten Wirtschaft den Anschluss an die internationale Entwicklung und den beschleunigten technischen Fortschritt zu erleichtern sowie die im Inland bestehenden räumlichen Ungleichgewichte abzubauen
[15]. Da die Innovationsrisikogarantie im Gegensatz zum Ausbau des regionalpolitischen Instrumentariums auf heftige Gegenwehr stiess, wurde sie vom erstberatenden Ständerat aus dem Paket herausgelöst und separat behandelt.
Die im regionalpolitischen Bereich vorgesehenen Anpassungen fanden eine weitgehend gute Aufnahme und wurden ohne namhafte Anderungen gutgeheissen. Die wichtigste Neuerung im Gesetz über
Investitionshilfe für Berggebiete (IHG) besteht darin, dass künftig nicht bloss die Erschliessung, sondern auch der Erwerb von Grundstücken zu Industrie- und Gewerbezwecken durch Gemeinden oder Kantone begünstigt werden kann
[16]. Beim Bundesbeschluss über Finanzierungsbeihilfen zugunsten wirtschaftlich bedrohter Regionen wurde durch die Entkoppelung von Bürgschaftsgewährung und Zinskostenbeiträgen die Hilfe flexibler gestaltet. Trotz einiger Opposition aus den bürgerlichen Reihen drang auch der Vorschlag durch, in Zukunft Innovationsberatungsstellen zu subventionieren. Sowohl beim IHG als auch beim erwähnten Bundesbeschluss wurden ferner die erforderlichen Mittel aufgestockt
[17].
Wie wir in unserem letzten Jahresbericht ausführlich dargestellt haben, war das
Projekt einer Innovationsrisikogarantie für kleine und mittlere Unternehmen (IRG) bereits vor seiner Publikation sehr umstritten. Seine Befürworter im EVD, die namentlich bei der SP und den Gewerkschaften Unterstützung fanden, sahen darin ein geeignetes und auch im Ausland bewährtes Mittel, der privaten Wirtschaft den Anschluss an den rasanten Technologiewandel zu erleichtern. Infolge der hohen Investitionskosten bei technologisch hochwertigen Innovationen gelingt es ihrer Meinung nach kleinen Firmen mit geringem Eigenkapital oft nicht, ihre Produkte bis zur Marktreife zu entwickeln
[18]. Die Gegner — allen voran die Unternehmerverbände — erblickten demgegenüber in der Abdeckung des unternehmerischen Risikos durch den Staat eine
systemwidrige Wettbewerbsverzerrung. Ein Vergleich mit der ähnlich konzipierten Exportrisikogarantie sei nicht statthaft, da es sich dort vorab um die Abdeckung von politischen Risiken handle. Zudem stellten sie in Abrede, dass in der Schweiz überhaupt ein echter Mangel an Risikokapital bestehe. Wolle der Staat etwas zugunsten der Bereitstellung von Kapital für risikoreiche Vorhaben unternehmen, so tue er besser daran, die Rahmenbedingungen insbesondere im fiskalischen Bereich zu verbessern. So sollte es beispielsweise den Aktiengesellschaften erlaubt werden, die ausgeschütteten Dividenden als Aufwand vom steuerbaren Gewinn abzuziehen. Damit und mit der Abschaffung der Stempelsteuer auf Emissionen könnte die Eigenfinanzierungskraft entscheidend erhöht werden
[19]. Die FDP reichte in beiden Parlamentskammern Motionen ein, in denen sie neben der Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen den Abbau administrativer Auflagen sowie ein vermehrte Ausrichtung der Bildung und Forschung auf die Bedürfnisse der Wirtschaft forderte
[20].
Da das bundesrätliche Projekt angesichts dieser starken Opposition nur geringe Verwirklichungschancen aufwies, erarbeitete das EVD auf Anregung der vorberatenden Ständeratskommission eine
abgeschwächte zweite Vorlage. Das von Ständerat Muheim (cvp, UR) massgeblich initiierte Kompromisswerk reduziert die Rolle des Staates auf die eines Rückversicherers. Die Garantie wird nicht wie ursprünglich vorgesehen dem Unternehmer gewährt, sondern den privaten Risikokapitalgebern. Dabei hat der Unternehmer mindestens 20% der Kosten aus eigenen Mitteln aufzubringen und die rückversicherbaren Gelder (von Dritten zur Verfügung gestelltes Kapital resp. Bürgschaften) dürfen nicht mehr als die Hälfte der Projektkosten ausmachen. Im Gegensatz zum ersten Entwurf muss also eine bestehende oder zu gründende Firma auf jeden Fall aussenstehende Geldgeber finden, wenn ihr Vorhaben mittels staatlicher Leistungen gefördert werden soll. Damit entfällt auch die besonders kritisierte Projektbeurteilung und -begleitung durch die Verwaltung. Als ergänzende Massnahme ist ferner die steuerliche Begünstigung sowohl des Unternehmers (Wegfall der Stempelabgabe auf Emissionen) als auch der Risikokapitalgeber (Anrechnungsberechtigung von Verlusten) aufgenommen worden. Die Geltungsdauer des Beschlusses wurde auf zehn Jahre beschränkt und das Einlagekapital in die Rückversicherung — die im Prinzip langfristig selbsttragend sein soll — auf 100 Mio Fr. begrenzt
[21].
Bei der
Behandlung durch das Parlament zeigte sich, dass auch dieser Entwurf die Gegner einer Innovationsrisikogarantie nicht zu überzeugen vermochte. Die Fraktionen der FDP, der SVP und der Liberalen blieben dabei, dass es sich bei der IRG um ein systemwidriges, wettbewerbsverzerrendes Instrument handle. Dieses Argument gründete sich nicht zuletzt darauf, dass die an sich begrüssten Steuererleichterungen lediglich bei Inanspruchnahme der IRG gewährt werden sollen. Neben den sachlichen Argumenten war jedoch nicht zu überhören, dass bei der ganzen Auseinandersetzung auch die Unzufriedenheit der Freisinnigen mit dem zum erstenmal nicht aus ihrer Partei stammenden Vorsteher des EVD mitspielte. Immerhin waren die Reihen nicht ganz geschlossen. So sprach sich etwa im Nationalrat der Freisinnige Etique (JU) für das Projekt von Bundesrat Furgler aus, während sich umgekehrt Ständerat Kündig (cvp, ZG) im gegnerischen Lager befand. In beiden Kammern unterlagen die Nichteintretensanträge ungefähr im Verhältnis eins zu zwei. Die in den Detailberatungen noch gerinfügig modifizierte Vorlage passierte die Schlussabstimmung mit Stimmenzahlen von 26 : 8 resp. 114 : 56. Gleichzeitig hiessen die Räte einen Bundesbeschluss über die Finanzierung der IRG gut
[22]. Mit der Überweisung einer entsprechenden Motion der Ständeratskommission gab das Parlament im weiteren dem Bundesrat den Auftrag, dafür zu sorgen, dass die Ausleihe und Bildung von Risikokapital auch dann in den Genuss von Steuererleichterungen gelangt, wenn die IRG nicht in Anspruch genommen wird
[23].
Wie bereits während der parlamentarischen Behandlung abzusehen war, ergriffen die Gegner der IRG unter Anführung des
Gewerbeverbandes, dem sich mit dem Vorort auch die andere grosse Unternehmerorganisation anschloss, das
Referendum. Dabei stützten sie sich neben den bereits erwähnten ordnungspolitischen Argumenten auch auf Umfragen unter ihren Mitgliedern, die diese Art staatlicher Innovationsförderung mehrheitlich ablehnten. Dieses Desinteresse ist freilich nicht überraschend, da einerseits nur ein kleiner Teil von ihnen im allein begünstigten Bereich der Entwicklung technologisch fortgeschrittener Produkte, Verfahren und Dienstleistungen tätig ist und ihnen andererseits von derartigen Innovationen unliebsame Konkurrenz erwachsen kann
[24]. Die Banken, denen bei der Aufbringung und Vermittlung von Investionskapital eine wichtige Rolle zukommt, haben gegen die IRG in ihrer redimensionierten Form keine grundlegenden Einwände, obwohl auch' sie generelle fiskalische Entlastungen für Risikokapital vorziehen würden
[25].
Mit der einmütigen Zustimmung zu der vom Bundesrat beantragten
Veräusserung des Anteils des Bundes am Aktienkapital des Uhrenkonzerns ASUAG zog das Parlament einen Schlussstrich unter ein in der Wirtschaftskrise der dreissiger Jahre begonnenes Kapitel der Strukturpolitik. Unter den Politikern — mit Ausnahme der äussersten Linken — ist man sich heute weitgehend einig, dass die direkte Staatsbeteiligung an Privatfirmen eine wenig wirksame und oft gar kontraproduktive Form der Wirtschaftsförderung darstellt
[26].
Wettbewerbspolitik
Das bedeutendste Ereignis auf der Ebene der Wettbewerbspolitik stellte die Veröffentlichung der
Botschaft zu einem Preisüberwachungsgesetz für Märkte mit Kartellen und marktmächtigen Unternehmen dar. Es handelt sich dabei um die Ausführungsgesetzgebung zur 1982 vom Volk gegen den Willen der Regierung und des Parlamentes gutgeheissenen Initiative der Konsumentenschutzverbände. Der Geltungsbereich des neuen Gesetzes umfasst Preise für Waren, Dienstleistungen und Kredite auf Märkten mit Kartellen oder marktmächtigen Unternehmen auf der Anbieterseite. Besteht auf solchen Märkten allerdings trotzdem ein wirksamer Wettbewerb, so wird Preismissbrauch grundsätzlich ausgeschlossen. Als missbräuchlich befundene Preise im privaten Bereich können von der Kontrollbehörde mittels einer Verfügung korrigiert werden, bei sogenannt administrierten Preisen (z.B. Posttaxen oder Tarife öffentlicher Verkehrsunternehmungen) steht ihr hingegen bloss ein Empfehlungsrecht zu. In seiner Botschaft spricht sich der Bundesrat für ein eigenes Gesetz und gegen eine Integration in das Kartellgesetz aus. Mit der Überwachungsaufgabe soll eine in die Verwaltungshierarchie eingegliederte Einzelperson — mit zugehörigem Stab — betraut werden. Nachdem in diesen beiden Punkten den Wünschen der Initiantinnen Rechnung getragen wurde, berücksichtigt der Entwurf in anderen Bereichen auch anlässlich der Vernehmlassung von Arbeitgeberseite sowie von der Kartellkommission vorgebrachte Einwände. So bildet bei der Frage, wann ein Preismissbrauch vorliegt, das Kostenprinzip nur noch eine der verschiedenen zu berücksichtigenden Evaluationsmethoden. Aufgrund der Annahme, dass der Preisüberwacher ohnehin ausreichend mit Meldungen aus dem Publikum versorgt werden wird, verzichtet der Entwurf auf die beträchtlichen administrativen Aufwand verursachende Meldepflicht für Preiserhöhungen
[27].
Der Gesetzesentwurf wurde sowohl von den Befürwortern als auch von den seinerzeitigen Gegnern der Volksinitiative als
politisch gangbarer Kompromiss gewertet. Es wurde freilich ebenfalls darauf aufmerksam gemacht, dass sich in weiten Bevölkerungskreisen Enttäuschung verbreiten könnte, wenn diese konstatieren müssten, dass der von ihnen herbeigewünschte Preisüberwacher bei einer Vielzahl von Preiserhöhungen infolge der wettbewerbspolitischen Beschränkung seines Aktionsfeldes gar nicht eingreifen kann. Die namhafteste Opposition kam von den Banken, die sich gegen den Einbezug der Kredite und damit der Zinsen wandten. Da in diesem Bereich oft in sogenannten Konvenien lokale Absprachen vorgenommen werden, könnten gewisse Zinsen (z.B. für Hypotheken) von der Kontrolle erfasst werden. Vorgesehen ist allerdings, dass die geldpolitisch motivierten Massnahmen der Nationalbank damit nicht unterlaufen werden dürfen. Die vorberatende Kommission des Nationalrates stimmte mit knapper Mehrheit für die Unterstellung der Kredite unter das Preisüberwachungsgesetz und nahm auch sonst am Entwurf keine bedeutenden Anderungen vor
[28].
Nachdem 1982 der Ständerat an der bundesrätlichen Vorlage für ein
neues Kartellgesetz wesentliche Abstriche vorgenommen hatte, sprach sich nun die Kommission der Volkskammer mit allerdings zum Teil knappen Stimmenverhältnissen wieder für eine Verschärfung aus. So will sie Wettbewerbsbehinderungen nur dann tolerieren, wenn ihre Auswirkungen im Gesamtinteresse liegen und nicht bereits dann, wenn sie gegen dieses nicht verstossen. Für die Definition des Gesamtinteresses wurde zudem eine präzisere Formulierúng gefunden. Im weitern sollen, wie dies im Regierungsentwurf vorgesehen war, nicht nur Abreden und schriftliche Abmachungen, sondern bereits Empfehlungen dem Gesetz unterliegen. Als letzte wichtige Differenz zum Ständerat will die Kommission schliesslich neben andern Wirtschaftsorganisationen auch den Konsumentenverbänden ein Klagerecht einräumen
[29].
Eine wesentlich härtere wettbewerbspolitische Gangart wird für gewisse Teilmärkte von der im Berichtsjahr eingereichten «
Konsumentenschutz-Initiative» verlangt. Dieses im Alleingang vom Lebensmitteldiscountgeschäft Denner AG lancierte und innert Rekordzeit zustandegekommene Volksbegehren verlangt nichts weniger als ein Verbot sämtlicher kartellistischer Praktiken und gesetzlicher Mindestpreisvorschriften im Bereich des Handels mit Lebensmitteln und anderen Konsumgütern. Dass sich die kleingewerblichen Detaillisten von dieser Initiative des mit wesentlich günstigeren Kostenstrukturen arbeitenden Discounters bedroht fühlen, liegt auf der Hand. Aber auch die Konsumentenorganisationen konnten sich bisher für diesen radikalen Vorstoss nicht erwärmen
[30].
Bei der Vorberatung des
Bundesgesetzes über den unlauteren Wettbewerb (UWG) hat sich die Nationalratskommission weitgehend der bundesrätlichen Vorlage angeschlossen. In bezug auf die Lockvogelpreise wurde allerdings präzisiert, dass solche Angebote nur dann unzulässig seien, wenn sie unter dem Einstandspreis liegen und der Kunde damit über die Leistungsfähigkeit des Anbieters getäuscht werden soll. Mit dieser Formulierung entfernte sich die Kommission noch weiter von den Erwartungen des gewerblichen Detailhandels, welcher sich vom Verbot der Lockvogelpreise ein wirksames Mittel im Konkurrenzkampf gegen Grossfirmen erhofft
[31].
Gestützt auf den 1981 neu in die Verfassung aufgenommenen Artikel über den Konsumentenschutz gab der Bundesrat
zwei Gesetzesentwürfe in die Vernehmlassung. Der eine betrifft den Ausbau der
Konsumenteninformation und will die Voraussetzungen für eine einheitliche Deklaration von Waren und Dienstleistungen schaffen sowie den Konsumentenorganisation für ihre Aufklärungstätigkeit (Tests u.ä.) Bundesbeiträge ausrichten. Mit dem zweiten will die Regierung einige Bestimmungen auf dem Gebiet des
Vertrags- und Wettbewerbsrechts zugunsten der Konsumenten abändern. So soll beispielsweise für ausserhalb von Geschäftslokalen abgeschlossene Kaufverträge ein während sieben Tagen geltendes Widerrufsrecht eingeführt werden. Von den angefragten Organisationen sprachen sich diejenigen der Konsumenten und der Arbeitnehmer durchwegs positiv aus. Gemischt fiel demgegenüber die Reaktion der Detaillisten und der Unternehmer aus. Während der Abschnitt über die Verbesserung der Konsumenteninformation nur Teilkritiken herausforderte — so etwa an der Unterstellung der Dienstleistungen unter die Deklarationspflicht — wurde gegen die vorgesehenen vertragsrechtlichen Neuerungen grundsätzliche Opposition angemeldet
[32].
Sehr harzig geht es mit der Erarbeitung eines neuen
Gesetzes über das Konsum- und Kleinkreditwesen voran. Sechs Jahre nach der Veröffentlichung des Gesetzesentwurfs legte die Ständeratskommission ihrem Plenum einen Gegenentwurf vor. Dieser enthält gegenüber der 1982 vom Nationalrat verabschiedeten Fassung— und erst recht gegenüber dem ursprünglichen Projekt des Bundesrates — einige materielle Entschärfungen. Die wichtigste betrifft die Ausdehnung der höchstzulässigen Laufdauer von 24 auf 36 Monate. An einem Verbot der Kettenverschuldung (Aufnahme von Krediten zur Rückzahlung von früheren Darlehen) möchte hingegen die Kommission festhalten. Obwohl mit dieser auch stilistisch gestrafften Form die meisten Anliegen der Banken und des Gewerbes berücksichtigt waren, zeigte eine starke Minderheit der Standesvertreter gar keine Lust, überhaupt auf dieses Geschäft einzutreten. Sie begründeten ihre Haltung damit, dass sich dank der freiwilligen Regelungen der Banken das Problem entschärft habe. Nötig ist heute ihrer Meinung nach lediglich die Missbrauchsbekämpfung und nicht mehr allgemeine Vorschriften, die einen unverhältnismässigen Eingriff in die Vertragsfreiheit des Einzelnen darstellten. Trotz dieser Argumente entschied sich der Ständerat mit knappem Mehr für den Alternativvorschlag seiner Kommission
[33].
Gesellschaftsrecht
Die zuständige Nationalratskommission konnte die
Reform des Aktienrechts nicht ganz zu Ende beraten. Im wesentlichen folgte sie bisher den im Vorjahr gestellten Anträgen des Bundesrates
[34].
[1] Vgl. zur Wirtschaftsentwicklung und -politik auch die Ausführungen in Teil I, 2, 4b, sowie 7a (Marché du travail).
[2] Vgl. dazu den Abschnitt über Strukturpolitik. Siehe im weitern SGB, 26, 13.9.84; F. Ebner, Für bessere finanz- und wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen, Zürich 1984 sowie SPJ, 1983, S. 65 f. Eine wohl nicht ganz ernst gemeinte Volksinitiative «Eigentum für alle», mit der eine radikale Umkrempelung der Besitzverhältnisse angestrebt wurde, fand bei keiner bekannten politischen Organisation Unterstützung und ist nicht zustandegekommen (BBl, 1983, I, S. 1063 f. und BBl, 1984, II, S. 1510).
[3] Siehe dazu Bilanz, 1984, Nr. 12, S. 102 ff. ; wf, Dok., 17.9.84; SPJ, 1983, S. 66 und oben Teil I, 1a (Ausmass des Staatstätigkeit) sowie 1c (Verwaltung).
[4] Mitteilungen/Kommission für Konjunkturfragen, Nr. 292, Beilage zu Die Volkswirtschaft, 58/1985, Heft 1. Gemäss diesen neuesten Schätzungen hatte das reale BSP bereits 1983 um 1,0% zugenommen. Vgl. im weitem SNB, Geschäftsbericht, 77/1984, S. 5 ff. und 16 ff.; Gesch.ber., 1984, S. 250 f. und wf, Dok., 9, 4.3.1985. Zum Aussenhandel siehe oben, Teil I, 2.
[5] Gesch.ber., 1984, S. 252 f. sowie Mitteilungsblatt für Konjunkturfragen, 40/1984, S. 65 ff.
[6] Die Volkswirtschaft, 58/1985, S. 95 ff.; Mitteilungen/Kommission für Konjukturfragen, Nr. 293, Beilage zu Die Volkswirtschaft, 58/1985, Heft 3, S. 5; speziell zum Arbeitsmarkt vgl. unten, Teil I, 7a (Marché du travail).
[7] Die Volkswirtschaft, 58/1985, S. 118 ff. ; Mitteilungen/Kommission für Konjunkturfragen, Nr. 293, Beilage zu Die Volkswirtschaft, 58/1985, Heft 3, S. 12 f.; «Tourismus in der Schweiz in Hotels und Kurbetrieben», in Die Volkswirtschaft, 58/1985, S. 218 ff. Zur Lage in den einzelnen Branchen siehe auch SKA, Bulletin, 90/1984, Jahresendausgabe.
[8] Die Volkswirtschaft, 58/1985, S. 4* f., 29 ff. und 4 f. ; SNB, Geschäftsbericht, 77/1984, S. 21 f. Vgl. auch unten; Teil I, 4b (Geldmenge).
[9] Vgl. M. Weber (ldu, ZH) anlässlich der Behandlung des Geschäftsberichtes (Amtl. Bull. NR, 1984, S. 676) sowie das überwiesene Postulat Carobbio, pss, TI (Amtl. Bull. NR, 1984, S. 1930 f.). Ebenfalls als Postulat überwiesen wurde eine Motion von alt NR Räz (svp, BE), welche die Ersetzung des bisherigen Indexes durch einen Preisindex für den Grundbedarf und einen zweiten für den Wahlbedarf forderte (Amtl. Bull. NR, 1984, S. 432 und SPJ 1982, S. 52). Zur Berechnung des Konsumentenpreisindexes und zu dessen Repräsentativität vgl. Die Volkswirtschaft, 57/1984, S. 308 ff. sowie V. Gawronski, «Haushalterhebung des BIGA. Was sagt die Erhebung aus?», in Die Volkswirtschaft, 58/1985, S. 47 ff; vgl. auch unten, Teil I, 7a (Salaires).
[10] SNB, Geschäftsbericht, 77/1984, S. 7 und 22 ff. sowie unten, Teil I, 4b (Geldmenge). Zum Beschäftigungsprogramm 1983 siehe SPJ, 1983, S. 68 f. und Gesch.ber., 1984, S. 280 f.
[11] BBl, 1984, I, S. 1 129 ff. Vgl. auch SPJ, 1981, S. 59. In der vorberatenden NR-Kommission stiess namentlich die Kompetenz zum Erlass eines Obligatoriums auf eine gewisse Opposition (NZZ, 22.4.84).
[12] NZZ, 19.4.84; Gesch.ber., 1984, S. 76; BBl, 1984, II, S. 1337. Vgl. zur Kritik Schweiz. Bankiervereinigung, Jahresbericht, 72/1983-84, S. 231 ff.
[13] Vat., 11.1.84 ; NZZ, 12.1.84. Vgl. auch J.-P. Bonny, «Rückblick auf zwölf Jahre Tätigkeit im BIGA », in Die Volkswirtschaft, 57/1984, S. 125 f.
[14] Vgl. dazu Gesch.ber.,1984, S. 254 und «Die Ausgaben für Forschung und Entwicklung (F+E): Die Schweiz im internationalen Vergleich», in Mitteilungsblatt für Konjunkturfragen, 40/1984, S. 69 ff. In einem Bericht bescheinigte die OECD der Schweiz, dass sie den Anschluss an die technologische Entwicklung nicht verpasst hat ; in einigen Teilbereichen habe sie jedoch ihren früher innegehabten Vorsprung auf andere Industrieländer eingebüsst (vgl. NZZ, 17.12.84).
[15] Siehe dazu SPJ, 1983, S. 69 f. Anlässlich der Richtliniendebatte hatte der NR eine Motion der SP für ein Sofortprogramm zugunsten der Grundlagenforschung und der Regionalpolitik abgelehnt (Amtl. Bull. NR, 1984, S. 738 und 818 sowie oben, Teil I, 1c, Regierung).
[16] IHG: Amtl. Bull. StR, 1984, S. 78 ff. und 593 ; Amtl. Bull. NR, 1984, S. 1213 ff. und 1461 ; BBl, 1984, III, S. 77 f. BG über die Bürgschaftsgewährung in Berggebieten : Amtl. Bull. StR, 1984, S. 82 f. und 593 ; Amtl. Bull. NR, 1984, S. 1220 ff. und 1460; BBl, 1984, III, S. 79 ff. Für eine kritische Würdigung des regionalpolitischen Instrumentariums siehe Bund, 16.6.84 sowie D. Maillat e.a., La nouvelle politique régionale, Neuchâtel 1984.
[17] Bundesbeschluss über Finanzierungsbeihilfen zugunsten wirtschaftlich bedrohter Regionen: Amtl. Bull. StR, 1984, S. 72 ff., 532 ff., 557 und 593; Amtl. Bull. NR, 1984, S. 1177 ff. (v.a. 1199 ff.), 1336 und 1460; BBl, 1983, III, S. 84. Bundesbeschluss über zusätzliche Finanzmittel für wirtschaftlich bedrohte Regionen: Amtl. Bull. StR, 1984, S. 76 f. und 535 ; Amtl. Bull. NR, 1984, S. 1212 f. und 1336. Fondsäufnung für IHG: Amtl. Bull. StR, 1984, S. 77 f.; Amtl. Bull. NR, 1984, S. 1213; BBl, 1984, III, S. 115 und 354.
[18] Vgl. SPJ, 1983, S. 70; W. Jucker, « Erfahrungen und zukünftige Möglichkeiten der Technologieförderung», in Mitteilungsblatt für Konjunkturfragen, 40/1984, S. 5 ff.; J. Elias, «Innovationsrisikogarantie – Eine existenznotwendige Massnahme», in E.A. Brugger (Hrsg.), Regionale Innovationsprozesse und Innovationspolitik, Diessenhofen 1984, S. 455 ff.; SGB, 29, 4.10.84.
[19] Vgl. T. Staehlin, «Finanzierungsprobleme der Klein- und Mittelbetriebe, namentlich Probleme bei der Versorgung mit Eigenkapital », in Politische Rundschau, 63/1984, Nr. 1, S. 20 ff. ; K. Basler, «Wirtschaftsfeindliche Steuerordnung», in NZZ, 7/8.1.84. Da für den BR diese Doppelbesteuerung von Aktiengesellschaft und Dividendenempfänger keine ins Gewicht fallende Benachteiligung der AG darstellt, lehnt er in seinem Entwurf für ein BG über die Steuerharmonisierung eine entsprechende Systemänderung ab (BBl, 1983, III, S. 54 ff.).
[20] Amtl. Bull. StR, 1984, S. 83 ff.; Amtl. Bull. NR, 1984, S. 419 ff. Nachdem BR Furgler in seinen ausführlichen Antworten dargelegt hatte, dass sich der Bund stets für die Gewährung optimaler Rahmenbedingungen für die Wirtschaft einsetze, wurden beide Vorstösse als Postulate überwiesen. Für die finanzpolitischen Aspekte der FDP-Forderung siehe auch Politische Rundschau, 63/1984, Nr. 1, S. 60 ff.
[21] LNN, 18.2.84; NZZ, 5.4.84; Amtl. Bull. StR, 1984, S. 380 ff. (Text des überarbeiteten Entwurfs).
[22] Amtl. Bull. StR, 1984, S. 380 ff., 398 ff. und 593; Amt/ Bull. NR, 1984, S. 1223 ff., 1260 ff. und 1461; BBl, 1983, III, S. 88 ff. Finanzierungsbeschluss: Amtl. Bull. StR, 1984, S. 415; Amtl. Bull. NR, 1984, S. 1267.
[23] Amtl. Bull. StR, 1984, S. 415 ; Amtl. Bull. NR, 1984, S. 1266 f. Eine Motion Brahier (fdp, JU), die fiskalische Erleichterungen auch für sich umstrukturierende Unternehmen forderte, wurde demgegenüber von BR Stich bekämpft und von der kleinen Kammer nicht überwiesen (Amtl. Bull. StR, 1984, S. 481 ff.).
[24] Referendum: NZZ, 10.11.84; Vat., 11.11.84 (SGV); wf, Dok, 29.10.84 (Vorort); BBl, 1985, I, S. 488 f. Umfragen: NZZ, 22.6.84; 18.10.84; 30.10.84; 5.12.84; wf, Dok, 9.7.84. Bezüglich der Interessenlage der bestehenden Unternehmungen vgl. TA, 13.1.84. Zur Kritik an der IRG siehe im weitern Gewerbliche Rundschau, Nr. 3, Beilage zu Chef-Magazin, 16/1984, Heft 4; H. Letsch in NZZ, 2.5.84 und W. Linder in Schweizer Monatshefte, 64/1984, S. 857 f.
[25] SBV, Jahresbericht, 72/1983-84, S. 118 ; R.E. Gut, « Wirtschaftliche Strukturprobleme und Bankenpolitik », in SKA, Bulletin, 90/1984, Nr. 4, S. 9 ff. Zur nicht zuletzt durch Sicherheitsvorschriften limitierten Rolle der Banken auf dem Risikokapitalmarkt siehe auch die Artikelserie in TA, 13.4.84; 19.4.84; 24.4.84; 27.4.84; 4.5.84; 11.5.84 und 18.5.84.
[26] SPJ, 1983, S. 71; Amtl. BulL StR, 1984, S. 109 ff. und 416; Amtl. Bull. NR, 1984; S. 630 ff. und 1010; BBl, 1984, II, S. 817.
[27] BBl, 1984, II, S. 755 ff. Vgl. ferner P. Rickli, «Zum Gesetzgebungsauftrag für die Preisüberwachung», in Zeitschrift für schweiz. Recht, 103/1984, I, S. 47 ff. Zur Vernehmlassung siehe auch SPJ, 1983, S. 71 f. sowie Veröffentlichungen der schweiz. Kartellkommission, 19/1984, S. 44 ff.
[28] Vat., 1.6.84; wf, Dok., 26.11.84. Vgl. auch Suisse, 11.6.84. Kredite: SBV, Der Monat, Dez. 1984. Noch vor der Veröffentlichung der Botschaft hatten der SGB, der Schweiz. Mieterverband und die Stiftung für Konsumentenschutz in einer gemeinsamen Eingabe die Unterstellung der Kredite unter das Gesetz verlangt (SGB, 12, 5.4.84 und 13, 12.4.84). Vgl. dazu auch NZZ, 14.2.84.
[29] NZZ, 22.2.84; 1.4.84; 27.4.84. Zur Behandlung durch den StR siehe SPJ, 1982, S. 56, zum Regierungsentwurf siehe SPJ, 1981, S. 60 f. Allgemein zum schweiz. Wettbewerbsrecht vgl. auch B. Schmidhauser, «Wettbewerbspolitik in den Klein- und Mittelbetrieben», in Politische Rundschau, 63/1984, Nr. 1, S. 8 ff
[30] BBl, 1984, I, S. 22 f. und II, S.1287 ff. Siehe auch Presse vom 24.1.84 ; TA, 3.2.84 ;17.2.84 ; 22.3.84 ; Schweiz. Detaillisten-Zeitung, 5, 24.5.84. Der Auslöser für diese Aktion war eingestandenermassen die Verärgerung von Denner über den Bundesgerichtsentscheid, die Preisbindung im Tabakwarenhandel als zulässig zu erklären (Veröffentlichungen der schweiz. Kartellkommission, 19/1984, S. 53 ff.; Blick, 26.1.84).
[31] NZZ, 18.1.84; 13.4.84; Schweiz. Detaillisten-Zeitung, 5, 24.5.84.
[32] Presse vom 1.6.84; SGB, 30, 18.10.84; NZZ, 9.11.84 (Konsumenten); wf, Dok., 19,1.84; 10.12.84; Schweiz. Detaillisten-Zeitung, 10, 22.10.84. Vgl. auch SPJ, 1981, S. 62. Die beiden wichtigsten Konsumentenorganisationen (Schweiz. Bund für Konsumentenschutz bzw. Stiftung für Konsumentenschutz) konnten im Berichtsjahr ihr zwanzigjähriges Bestehen feiern (NZZ, 3.4.84 und Presse vom 11.5.84).
[33] Amtl. Bull. StR, 1984, S. 171 ff. ; SPJ, 1978, S. 59 und 1982, S. 62. Vgl. auch Schweiz. Detaillisten-Zeitung, 6, 22.6.84 (contra) und P. Favre, De la nécessité d'une protection sociale en matière du crédit d la consommation, Lucerne 1984 (pro). Für die Banken ist auch eine Höchstlaufzeit von 36 Monaten zu kurz ; zur Zeit weisen 41 % der Kredite eine längere Dauer auf (Schweiz. Bankiervereinigung, Jahresbericht 72/1983-84, S. 66 ff.).
[34] NZZ, 7.2.84; 8.11.84. Zum Entwurf siehe SPJ, 1983, S. 72 f. Vgl. im weitern B. Kappeler in TA, 23.3.84; NZZ, 13.4.84 und 23.5.84; W.A. Eggenschwiler, Konzernpublizität. Beiträge zur Offenlegung in einem schweizerischen Konzernrecht, Bern 1984; C. Helbling, « Kritische Bemerkungen zur Aktienrechtsreform », in Der Schweizer Treuhänder, 58/1984, Nr. 2, S. 41 ff. und P. Böckli, «Revision des Aktienrechts », in Schweiz. Juristen-Zeitung, 80/1984, S. 257 ff.
Copyright 2014 by Année politique suisse
Dieser Text wurde ab Papier eingescannt und kann daher Fehler enthalten.