Année politique Suisse 1986 : Bildung, Kultur und Medien
Bildung und Forschung
Les cantons alémaniques commencent les travaux préparatoires pour le déplacement du début de l'année scolaire en automne — Malgré les vives protestations du corps enseignant, l'enseignement du français en Suisse alémanique est avancé à la 5e année scolaire; certains milieux d'opposition lancent une initiative populaire à Zurich — Présentation du rapport d'examen sur la situation dans les écoles primaires — Le Conseil fédéral termine la révision partielle de l'ordonnance sur la reconnaissance des certificats de maturité — L'égalité entre garçons et filles à l'école engendre d'autres arrêts juridictionnels — Le canton du Jura vote des mesures contre le chômage des enseignants — Dans la formation professionnelle, les règles sur les cours d'introduction et l'enseignement de la gymnastique ne sont qu'insuffisamment appliquées — L'initiative populaire sur les ateliers d'apprentissage, lancée par le Parti socialiste ouvrier, est rejetée — Les Chambres fédérales acceptent des mesures d'exception en faveur de la formation et de la recherche dans les domaines de l'informatique et des sciences actuarielles — Le projet «Avanti» concrétise le rapport Hayek en faveur d'une restructuration des deux écoles polytechniques — L'ordonnance intercantonale sur les hautes écoles pour 1986-1992 est prête — La Conférence des directeurs cantonaux de l'instruction publique publie ses thèses pour une harmonisation des bourses — Des entreprises privées et des instituts publics participent au programme européen de recherche EUREKA.
 
Seit den beiden negativen Volksentscheiden über den Bildungsartikel (1973) und das Hochschulförderungsgesetz (1978) wird die schweizerische Bildungspolitik immer mehr von den Kantonen getragen. Das finanzielle Engagement des Bundes hat sich gegenüber 1975 um 12% reduziert, so dass heute Gemeinden und Kantone für 85 % des öffentlichen Aufwandes für Schule und Forschung aufkommen. Ein positives Beispiel für diesen Bildungsföderalismus ist die neue interkantonale Vereinbarung über die Hochschulbeiträge, welche 1986 in Kraft gesetzt wurde. Zum wichtigsten Instrument der Bildungspolitik avancierte mittlerweile das Konkordat der Kantone über die Schulkoordination von 1970. Betreffend die äussere Koordination wurden im Berichtsjahr erste Entscheidungen für die Umstellung des Schuljahrbeginns auf den Spätsommer getroffen. Im Bereich der inneren Koordination schritt die Einführung der zweiten Landessprache im 5. Schuljahr — wenn auch unter heftiger Kritik — weiter voran. Damit wird ebenfalls dem Charakter der mehrsprachigen Schweiz Rechnung getragen. Dieselbe staatspolitische Absicht verfolgte der Bundesrat bei der Verabschiedung der Revision der Maturitäts-Anerkennungsverordnung (MAV), welche die Benachteiligung des Italienischen gegenüber dem Englischen aufhob und der Einführung in die Kulturen aller Sprachregionen der Schweiz verstärktes Gewicht verlieh.
Die Anpassung der Berufs- und Mittelschulen an die gesellschaftlichen Entwicklungen wurde insofern vollzogen, als beide Schultypen nun obligatorische Einführungs-, und Grundkurse in Informatik anbieten. Auf der Stufe der Volksschule laufen diesbezüglich in den meisten Kantonen Pilotversuche. Gewaltige Anstrengungen zugunsten der neuen Technologien unternahm der Bund im Bereich von Hochschule und Forschung: Im Berichtsjahr wurden von den eidgenössischen Räten entsprechende Sonderkredite genehmigt und im Anschluss an die Grobanalyse Hayek über die Situation der ETH und ihren Annexanstalten das Projekt «Avanti» lanciert, welches konkrete Vorschläge für eine tiefgreifende Neustrukturierung erarbeitet; erste Massnahmen wurden bereits beschlossen [1].
 
Grund- und Mittelschulen
Auf der Stufe der Primar- und Mittelschulen stand in der deutschsprachigen Schweiz die Umstellung des Schuljahrbeginns vom Frühling auf den Spätsommer zur Diskussion. Bereits 1985 waren die 13 «Frühlings-Kantone» im Anschluss an die vom Souverän beschlossene Vereinheitlichung des Schuljahrbeginns übereingekommen, den Wechsel zum Spätsommer mit einem Langschuljahr 1988/89 zu vollziehen. Im Berichtsjahr waren nun die entsprechenden Änderungen der Gesetze und Verordnungen vorzunehmen. Dabei stellten sich zur Hauptsache drei Probleme: die Festlegung des Einschulungsalters, die Dauer der Schulzeit bis zur Maturität und die zeitliche Anpassung der Berufsausbildung. Bezüglich des Einschulungsalters beschlossen die meisten Stände — zum Teil gegen den Willen der Kindergärtnerinnen —, den Stichtag entsprechend der Verschiebung des Schuljahrbeginns vier Monate später auf den 1. Mai anzusetzen. Nicht im Sinne einer weiteren Harmonisierung des Schulwesens in der Schweiz wurde die Dauer der Schulzeit bis zur Maturität geregelt; das Konkordat der Kantone über die Schulkoordination hatte sie 1970 auf 12 bis 13 Jahre festgelegt. Einige Kantone (BE, BL, SO) verschoben den Entscheid über eine Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungszeit auf einen späteren Zeitpunkt, andere hielten an der bisherigen Ausbildungsdauer fest (BS: 12 Jahre, ZH : 12' Jahre). Dem Entscheid des Kantons Zürich, wonach die Maturität ab 1990 jeweils im Januar erworben und somit ein direkter Anschluss an die Hochschule nicht mehr gegeben sein wird, dürften sich auch die übrigen Ostschweizer Kantone anschliessen. Nicht mit einem Langschuljahr kann die Berufsausbildung umgestellt werden, da ihre Dauer vom Bund auf volle Jahre genau festgelegt ist. Ab 1989 werden daher, solange noch «Frühlings-Lehrlinge» in der Ausbildung stehen, die Austretenden erst nach fünf Monaten durch Neueintretende ersetzt werden [2].
Im Bereich der inneren Koordination des Schulwesens erregte in der deutschsprachigen Schweiz die von der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) 1975 empfohlene Einführung des Französischunterrichts im 5. Schuljahr weiterhin die Gemüter. Als erste Kantone der Zentralschweiz beschlossen Luzern und Zug die Verwirklichung dieser Empfehlung auf 1993 respektive 1994. Die Innerschweizer EDK einigte sich nach einem Vernehmlassungsverfahren darauf, bis 1988 die nötigen Entscheidungsgrundlagen für die kantonalen Instanzen bereitzustellen und 1991/92 eine fünfjährige Einführungsphase zu lancieren. Gegen eine Vorverlegung des Französischunterrichts entschied sich der Erziehungsrat von Graubünden: Angesichts der Tatsache, dass die rätoromanisch- und italienischsprachigen Schüler ab der 4. respektive 5. Klasse bereits als erste Fremdsprache Deutsch lernen, würde eine Einführung des Französischen auf dieser Stufe zu einer allzu grossen Belastung führen. Die Kantone St. Gallen und Glarus wiederum beschlossen gegen Proteste der Lehrerschaft, den Unterricht der zweiten Landessprache ab der 5. Klasse einzuführen. In Zürich provozierte der Entscheid des Erziehungsrates, den Französischunterricht vorzuverlegen, jene Kreise, welche bereits 1985 die Verschiebung des Schulanfangs auf den Spätsommer bekämpft hatten. Sie lancierten eine Volksinitiative, um die Schulfächer gesetzlich zu fixieren, wobei der Französischunterricht für die Primarstufe explizit ausgeschlossen würde. Neu soll hingegen Biblische Geschichte in den Kanon der obligatorischen Fächer aufgenommen werden [3].
Der Vorverlegung des Fremdsprachenunterrichts liegen pädagogische und staatspolitische Überlegungen zugrunde. Die staatspolitischen Aspekte, welche namentlich den mehrsprachigen Charakter der Schweiz und den Umgang mit sprachlichen Minderheiten betreffen, standen freilich bei den Auseinandersetzungen eher im Hintergrund; beherrscht wurde die Diskussion vielmehr von der Frage des stetig wachsenden Lehrstoffs und der steigenden Belastung der Lehrer und Schüler. Um sich diesbezüglich Klarheit zu verschaffen, hatte die EDK bereits 1978 das Projekt «Sipri» (Überprüfung der Situation der Primarschule) in Auftrag gegeben, welches eine Bestandesaufnahme an der Primarschule vornehmen und konkrete Verbesserungsvorschläge ausarbeiten und erproben sollte. Im Berichtsjahr wurde das Sipri-Projekt abgeschlossen. Ein Schlussbericht fasst die Ergebnisse in 22 Thesen und Handlungsanleitungen zusammen. Die Ausgangsfrage des Sipri-Projekts nach dem Vorverlegen des Fremdsprachenunterrichts in der Primarschule wurde in einem speziellen Bericht («Treffpunkte») positiv beantwortet; Voraussetzung sei allerdings, dass der Unterricht stufengemäss erteilt werde und nicht als Selektionsfach fungiere [4].
Während die Primarlehrer diesen Reformvorschlag der EDK mit grosser Mehrheit ablehnen, unterstützen manche von ihnen das Projekt «Schule ohne Noten» (SoNo), welches in verschiedenen Kantonen seit Jahren ermunternde Ergebnisse hervorbringt. Zugunsten einer ganzheitlichen Beurteilung wird bereits in den Kantonen Baselstadt und Neuenburg auf Noten in den ersten zwei Primarschuljahren gänzlich verzichtet; in Baselland ist die Benotung fakultativ. Eine reduzierte Beurteilung durch Noten erfahren ferner die Schüler der Unterstufe in den Kantonen Bern, Jura, Tessin, Waadt und Zug. Aufsehen erregte das Verhalten des Luzerner Erziehungsrates: Nach einem zweijährigen Vorversuch verzichtete er auf die Einführung eines fünfjährigen Versuchs ohne Noten in 75 Klassen, da die vorgelegten Ergebnisse durch das zu grosse Engagement der Pilotlehrer positiv verfälscht seien. Die heftigen Proteste der Lehrerorganisationen bewirkten jedoch eine Rücknahme dieses Entscheides. Die Bewilligung der örtlichen Schulpflegen vorausgesetzt, kann im Kanton Luzern während der nächsten vier Jahre das Projekt «Schule ohne Noten» durchgeführt werden [5].
Der Bundesrat verabschiedete die Teilrevision der Maturitäts-Anerkennungsverordnung (MAV), welche sofort in Kraft trat und bis 1989 gänzlich realisiert sein soll. Die Revision ist von zwei Anliegen geprägt: einerseits soll die Ausbildung den neueren gesellschaftlichen Entwicklungen angepasst und andrerseits — quasi als Korrektiv zur schnellebigen Zeit — die Pflege des Geschichtsbewusstseins und des Verständnisses für die Kulturen der schweizerischen Sprachregionen gefördert werden. So haben fortan alle Maturitätsschüler einen obligatorischen Einführungskurs in Informatik zu besuchen mit der Möglichkeit, anschliessend das Fach freiwillig weiter zu belegen. Der Bundesrat lehnte es hingegen ab, Informatik als Maturitätsfach beim mathematisch-naturwissenschaftlichen Typus C einzuführen. Weiter wird die Zahl der Prüfungsfächer von vier auf fünf erhöht, wobei das fünfte Fach entweder ein Sprachfach oder Geschichte sein soll. Unterstrichen wird, dass jeder Maturitätstypus in die Kulturen aller Sprachregionen der Schweiz, speziell aber des italienischsprachigen Landesteils, einführen soll. Geleitet vom staatspolitischen Bestreben, die verschiedenen Kulturen der Schweiz einander näherzubringen, ist auch die Empfehlung an die Adresse der Deutschschweiz, dass die Unterrichtssprache grundsätzlich Hochdeutsch und nicht etwa Dialekt sein soll. Im modernsprachlichen Typus D wird die reglementarische Bevorzugung des Englischen gegenüber dem Italienischen aufgehoben und ein besonderes Gewicht auf die Vermittlung der geschichtlichen Aspekte gelegt. Der Bundesrat verzichtete auf eine Aufwertung von Turnen und Sport zum obligatorischen Maturitätsfach; es sollen jedoch künftig die Noten dieses Fachs im Zeugnis aufgeführt werden. Die Schulen können zudem ihren Schülern gestatten, Turnen und Sport wie auch gewisse andere Fächer zu einem für die Matura zählenden Fach zu erheben. Bezüglich der Notengebung und Bestehungserfordernisse beschloss die Bundesregierung, neben ganzen auch halbe Noten zuzulassen und das Notenminimum für das Bestehen der Maturität von 58 auf 60 Punkte anzuheben [6].
Auf heftige Proteste stiess im Vernehmlassungsverfahren die vorgeschlagene Revision der Verordnung über die Begrenzung der Zahl der Ausländer, welche eine Verschärfung der Vorschriften für nichterwerbstätige Ausländer vorsah. Danach hätten Schüler bei ihrer Einreise in die Schweiz nicht älter als 16, Studierende nicht älter als 22 Jahre sein dürfen; zudem wäre die Aufenthaltsbewilligung nach dem vierten Studienjahr nicht mehr erneuert worden. Die Privatschulen und Universitäten der Westschweiz, die Jugend- und Studentenverbände, die Mehrzahl der Kantone sowie sämtliche Parteien mit Ausnahme der FDP und der nationalistischen Rechtsparteien forderten die Streichung dieser Bestimmung. Bundesrätin Kopp kam diesen Einwänden entgegen und zog die Vorlage zurück [7].
Die Diskussionen über die Gleichberechtigung von Mädchen und Knaben in der Schule dauerten auch fünf Jahre nach der Verankerung des Gleichheitsartikels in der Bundesverfassung an. Das Bundesgericht lehnte eine staatsrechtliche Beschwerde gegen das Nidwaldner Schulgesetz ab, welches die Ausbildung nur als gleichwertige, nicht aber als für beide Geschlechter gleiche vorschreibt. In seinem Entscheid bejahte es eine geschlechtsspezifische Differenzierung in Schulfächern wie Turnen, Lebenskunde, Handarbeit und Hauswirtschaft ; letztere zwei müssten jedoch für Mädchen und Knaben zugänglich sein. Der Solothurner Regierungsrat legte dem Parlament neue Vorschläge für die Änderung des Schulgesetzes vor, wie dies die Volksinitiative von SP und Gewerkschaften «für eine gleiche Ausbildung für Mädchen und Knaben» verlangte. Der Kantonsrat und das Volk — dieses allerdings nur knapp — stimmten der Teilrevision zu. Bis 1991 müssen somit die Lehrpläne im Sinne des gleichen Unterrichtsangebots für beide Geschlechter überarbeitet werden. Im Kanton Zürich genehmigte der Souverän das Gesetz über die hauswirtschaftliche Fortbildung deutlich im Verhältnis von 2 :1. Damit werden Hauswirtschafts- und Handarbeitskunde für Mädchen und Knaben in die Volksschule integriert und das Obligatorium der hauswirtschaftlichen Fortbildung für Mädchen nach der Schulpflicht abgeschafft; eine freiwillige hauswirtschaftliche Fortbildung muss fortan von den Gemeinden angeboten werden [8].
Der Beschäftigungslage für stellenlose Lehrerinnen und Lehrer hat sich noch nicht entspannt. Der Aufruf der Lehrervereine nach Abbau von Uberstunden wird zwar mancherorts befolgt und verschafft einigen arbeitslosen Lehrern wieder eine Beschäftigung. Nur in geringem Masse wird hingegen von der Möglichkeit der Stellenteilung Gebrauch gemacht, obwohl die bisherigen Erfahrungen allgemein positiv gewertet werden. Die arbeitslosen Lehrkräfte — zum grössten Teil Frauen, vor allem verheiratete — weichen daher immer mehr auf andere Berufe aus oder ziehen sich in ihre Familien zurück. Mit rigorosen Massnahmen versucht der Kanton Jura seiner hohen Lehrerarbeitslosigkeit zu begegnen. Nach dem Beschluss des Parlamentes soll künftig Lehrern, welche vorzeitig aus dem Dienst scheiden, eine einmalige Entlassungsentschädigung in der Höhe von maximal sechs Monatslöhnen gewährt werden; Lehrer, die wegen Klassenschliessungen arbeitslos werden, können ab dem 57. Altersjahr vorzeitig und ohne Rentenverlust in Pension gehen. Weiter wurden die Anstellungsbedingungen für geteilte Pensen verbessert und die Uberstunden aufgehoben. Indirekt mit der Frage der Arbeitslosigkeit verknüpft ist die Forderung der Lehrer nach einer Reduktion der Arbeitszeit um 4,5%, wie sie überall dem übrigen Staatspersonal zugestanden wird. Begründet wurde dieses von den meisten kantonalen Lehrerverbänden vorgebrachte Begehren mit der zunehmenden Stress-Situation in der Schule. Nur wenige Kantonsregierungen gingen auf diese Forderungen ein; einige schlugen anstelle der Arbeitszeitverkürzung eine Altersentlastung im Sinne einer Pensenverminderung um drei Stunden ab dem 58. Altersjahr vor [9].
Der Berner Grosse Rat verabschiedete einen Gegenentwurf zur «Äkenmatter»-Initiative, welche die Schliessung von Primarschulklassen mit mehr als 10 Schülern von der Zustimmung der betroffenen Gemeinde abhängig machen will. Der Gegenvorschlag ist einerseits umfassender, da er neben den Primarschulen auch den Kindergarten und die Mittelschule miteinschliesst, andrerseits ist er für die Verwaltung weniger verbindlich: Gegen den Willen der betroffenen Gemeinden könnten Schulklassen geschlossen werden, wenn die Schülerzahl während mindestens drei Jahren im unteren Überprüfungsbereich der von der Erziehungsdirektion erlassenen Richtlinien liegt. Das Initiativkomitee zog aber — gestützt auf die deutliche Meinungsbekundung der Sympathisanten und Unterzeichner in einer Abstimmung — das Volksbegehren nicht zurück [10].
In der Entwicklung der Schülerzahlen kamen die seit 1979 registrierten Schwankungen in der Geburtenrate zum Ausdruck. Auf den obligatorischen Schulstufen nahm die Gesamtzahl zwar weiterhin ab (1976/77: 904 000; 1985/86: 723 000), doch war im Kindergarten und in der ersten Primarklasse wieder ein leichtes Ansteigen zu verzeichnen. Eine Verminderung ergab sich nun auch in der nachobligatorischen Ausbildungsstufe (Sekundarstufe II: 319 800); die Zahl der Maturitätsschüler sank um 1,8% auf 54 500. Der Geburtenrückgang wirkt sich also bereits stärker aus als die verbreiterte Zulassungspraxis [11]. Die erwähnte Geburtenbewegung wurde auch in den Prognosen über die Entwicklung der Schülerzahlen berücksichtigt, welche nach 1976 und 1980 zum dritten Mal erschienen. Danach wird die Primarschule 1986/87 mit 370 000 Schülern ihren tiefsten Stand erreichen (Höchststand von 1976/77: 543 300). Ein massiver Schülerschwund kann bei den Maturitäts- und Berufsschulen erwartet werden: Die Maturitätsschulen dürften gegenüber 1983 20% weniger Eintritte und insgesamt 17% weniger Schüler verzeichnen; die Zahl der Berufsschüler wird für 1993 gar um 22% kleiner als 1983 prognostiziert [12].
 
Berufsbildung
Als ein praktisches Problem bei der Berufsbildung erwies sich das Turn- und Sportobligatorium, lief doch im Berichtsjahr die 10jährige Einführungsfrist, welche das Bundesgesetz über die Förderung von Turnen und Sport einräumt, ab, und waren verschiedene Kantone dieser Auflage nicht nachgekommen. Der Bundesrat zeigte sich auf Anfrage nicht gewillt, diese Frist allgemein zu erstrecken [13]. Zwei Monate, nachdem männiglich gegen die Lehrwerkstätten-Initiative die Vorteile des bestehenden Berufsbildungssystems hervorgehoben hatte, überraschte der Schweizerische Gewerbeverbandes (SGV) die Öffentlichkeit mit seinem neuen «Berufsbildungsbericht», in welchem er die Relativierung der bestehenden Gesetzesbestimmungen über die Lehrlingsausbildung befürwortet. So wird unter anderem darin angeregt, das Turn- und Sportobligatorium aufzuheben, sofern dabei die Arbeits- und Schulzeit beansprucht werde, und als Freifächer während der Arbeitszeit nur noch jene zuzulassen, welche einen direkten Bezug zum Beruf haben [14].
Der 1985 vom BIGA beschlossene Informatikunterricht ist seit 1986 (in der romanischen Schweiz ab 1987) mit einem Grundkurs von 20 Lektionen ein fester Bestandteil der Lehrlingsausbildung; mittelfristig soll dieser Grundkurs durch einen fachspezifischen und anwendungsorientierten Einbezug der Informatik in den obligatorischen Berufsschulunterricht abgelöst werden. Auf eine weitere Verstärkung der Informatik und anderer neuer Technologien in der Berufs- und Erwachsenenbildung zielten mehrere parlamentarische Vorstösse ab. Eine Motion von W. Carobbio (psa, TI) verlangte die Schaffung eines Zentrums für Berufsbildung, welches angesichts der tiefgreifenden technologischen Veränderungen künftige Strukturen der Berufe erarbeiten soll. In einer Publikation verlangte die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände (SAJV) den Abbau der beruflichen Spezialisierungen und die Entwicklung von übertrieblichen Lehrgängen [15].
Als eine Antwort auf die gesellschaftlichen Probleme des wirtschaftlichen und technologischen Wandels verstand die Sozialistische Arbeiterpartei (SAP) ihre Initiative «für eine gesicherte Berufsbildung und Umschulung», die nach Ablehnung auch durch den Ständerat im Herbst zur Volksabstimmung kam. Die Initiantin wollte einerseits das Recht auf eine vollwertige Berufsbildung in der Verfassung verankern, und andrerseits die Kantone dazu anhalten, zu diesem Zweck Lehrwerkstätten und Ausbildungsstätten für Umschulung und Weiterbildung zu errichten. Die bürgerlichen Parteien und die Unternehmer- und Gewerbeverbände sahen durch diesen Vorstoss die Meisterlehre angegriffen und bildeten eine geschlossene Ablehnungsfront. Unterstützt wurde das Begehren lediglich von den Linksparteien, wobei sechs Kantonalsektionen der SP — wie zuvor schon die Fraktion in den eidgenössischen Räten — der Ja-Parole des Parteivorstandes nicht folgten. Der Christlichnationale Gewerkschaftsbund (CNG) gab die Stimme frei ; entgegen der ablehnenden Empfehlung des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) sprachen sich dessen Frauen- und die Jugendkommission, der Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD) und die Gewerkschaft Bau und Holz (GBH) für das Begehren aus. Die dezidierte Ablehnung der Initiative durch die Bürgerlichen bewirkte, dass im Abstimmungskampf weniger über die konkreten Forderungen der Volksinitiative diskutiert als vielmehr die Gefahr einer Systemveränderung und marxistische Unterwanderung beschworen wurde. Das Volksbegehren wurde mit 81,6 % Nein-Stimmen deutlich verworfen. Die höchsten Ja-Stimmen-Anteile wurden in den Kantonen Baselstadt und Tessin erreicht, wo bereits 1985 über eine ähnliche Forderung abgestimmt worden war.
Eine Nachanalyse der Volksabstimmung ergab, dass die SAP-Initiative nur von den Sympathisanten der kleinen Linksparteien mehrheitlich unterstützt wurde, während sich bei denjenigen der SP die Ja- und Nein-Stimmenanteile die Waage hielten. Die den bürgerlichen Parteien Nahestehenden verwarfen die Initiative zu 98 bis 100%; von den parteipolitisch Indifferenten reihten sich 88% ins gegnerische Lager ein. Als Entscheidmotive eruierte die Analyse bei den Nein-Stimmenden ein deutliches Bekenntnis zur bisherigen Meisterlehre sowie eine gewisse Skepsis gegenüber weiterreichenden Staatseingriffen in die Berufsbildung; Hauptmotiv der Befürworter war das Bedürfnis, die Situation der Lehrlinge sowie die Möglichkeiten zur Umschulung zu verbessern [16].
Die Zahl der Jugendlichen in der Berufsausbildung war 1986 erstmals wieder leicht rückläufig (-0,3%; Neueintritte -1,8%) und betrug 240 300. Damit trat nach dem Wachstum der letzten zehn Jahre ein Stillstand ein (Steigerung gegenüber 1976: +26%). Nach der oben erwähnten Prognose soll die Zahl der Lehrlinge, der Geburtenrate folgend, bis 1992 wieder auf das Niveau von 1976 sinken. Dieser Rückgang könnte jedoch vermindert werden durch das Verhalten der weiblichen und ausländischen Jugendlichen, welche immer häufiger eine Berufsausbildung absolvieren. Der Anteil dieser beiden Gruppen am Total der Absolventen einer Berufslehre lag im Berichtsjahr bei 40,2% (Frauen) respektive 12% (Ausländer). Regional und in einigen Branchen machte sich eine Entspannung auf dem Lehrstellenmarkt bemerkbar. Nach einer Umfrage des SGV stimmten bei etwa 30% aller Berufe Angebot und Nachfrage von Lehrstellen überein ; ein Viertel der Berufe wies eine überhöhte Nachfrage auf, während sich in der restlichen knappen Hälfte ein Lehrlingsmangel bemerkbar machte [17].
 
Hochschulen
Der Nachholbedarf in Ausbildung und Forschung auf dem Gebiet der neuen Technologien bewog das Parlament, zugunsten der Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH) mehrere Kreditbegehren zu genehmigen. Einmütige Zustimmung von National- und Ständerat erhielten drei Bundesbeschlüsse über Sondermassnahmen zugunsten der Ausbildung und der Forschung in der Informatik und den Ingenieurwissenschaften. Danach sollen in den Jahren 1986-1991 207 Mio Fr. für zusätzliche Dozenten- und Assistentenstellen, die Beschaffung von Arbeitsplatzstationen in der Informatikausbildung sowie eines Hochleistungsrechners aufgewendet werden. Ein Viertel der Sonderkredite ist für entsprechende Förderungsbestrebungen bei den kantonalen Hochschulen und Höheren Technischen Lehranstalten (HTL) vorgesehen. In den Parlamentsverhandlungen fanden freisinnige Anträge, welche den Beitrag an die HTL von 25 auf 50 Mio Fr. verdoppeln und zusätzliche 4 Mio Fr. für die Förderung des Informatikunterrichts an den Sekundar-, Mittel und Berufsschulen bewilligen wollten, keine Mehrheit; ebenfalls abgelehnt wurde ein technologiekritischer Vorstoss für ein Forschungsprogramm über die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Wirkungen des Informatikeinsatzes. In einer weiteren Botschaft an das Parlament beantragte der Bundesrat für Bauvorhaben der beiden ETH und des Schweizerischen Instituts für Nuklearforschung (SIN) sowie für den Bau einer Trambahn zu den Hochschulstandorten in Lausanne Kredite von 428 Mio Fr. Beide Räte hiessen die Vorlage gut [18].
Hauptthema der ETH im Berichtsjahr war das Projekt «Avanti», welches im Auftrag des Schweizerischen Schulrates die Grobanalyse der Hayek Engineering AG von 1985 weiterführt: Mit gegen 40 Teilstudien sollen Abklärungen getroffen werden, um das Verhältnis zwischen Aufwand und Ertrag im Bereich der ETH und ihrer Annexanstalten zu optimieren und den Anschluss an die Erfordernisse der neuen technologischen Entwicklung zu gewährleisten. Eckstein des «Avanti»-Projektes ist der Auftrag nach einer tiefgreifenden Neustrukturierung der beiden Bundeshochschulen. Diesbezüglich fällte die Landesregierung aufgrund von Vorschlägen des Schulrates bereits einige Vorentscheidungen, indem sie eine Revision des ETH-Gesetzes veranlasste. Danach sollen die beiden ETH statt wie bisher dem Gesamtbundesrat neu direkt dem EDI unterstellt werden. An die Stelle des Schulrates soll ferner ein Milizorgan, der «Eidgenössische Hochschulrat», treten, der nicht mehr vornehmlich aus Politikern, sondern aus Vertretern der Wissenschaft und der Wirtschaft zu bilden wäre. Dem Hochschulrat käme namentlich die strategische Führung und die Oberaufsicht zu. Für die Wahrung der Exekutivverantwortung würde ihm eine «Eidgenössische Hochschuldirektion» unterstellt. Bereits genehmigt wurden vom Bundesrat ferner Pläne für die Fusion von zwei ETH-Annexanstalten. Politisch brisant ist der Vorschlag, den ETH-Komplex aus der Bundesverwaltung herauszulösen und flexiblere Anstellungsbedingungen zu schaffen. Die Verbände der Studierenden und weitere universitäre wie auch gewerkschaftliche Organisationen protestierten gegen diese Reformbestrebungen des Schulrates: Der Grobanalyse Hayek seien einerseits Fehler und Fehlinterpretationen unterlaufen, andrerseits übergehe sie mit ihren «wirtschaftshörigen» Vorschlägen grundlegende Bedürfnisse von Bildung und Forschung; neben Effizienz und Wirtschaftsinteresse seien Postulate wie Koordination und Mitbestimmung sowie Bedürfnisse nach breiter Grundlagenforschung und persönlicher Bildung ebenfalls zu berücksichtigen [19].
Nach dem Nationalrat stimmte auch der Ständerat dem Bundesbeschluss über die Gebührenverordnung betreffend die Medizinalprüfungen zu. Der Vorschlag des Bundesrates von 1984 wurde insofern abgeändert, als keine Gebühr um mehr als 50% erhöht wurde. Die neue interkantonale Hochschulvereinbarung, welche bis 1992 die Beiträge der Nichthochschulkantone pro Studierenden auf 8000 Fr. erhöht, trat in Kraft, nachdem ihr der Grossteil der Kantone und das Fürstentum Liechtenstein zugestimmt hatten. In den Kantonen Bern und Tessin fanden hochschulpolitische Volksabstimmungen statt. Überraschend deutlich stimmte der Berner Souverän Krediten in der Höhe von 54 Mio Fr. für den Ausbau des Areals der Firma Chocolat Tobler zu. In diesen Gebäulichkeiten sollen die drei Fakultäten der Geisteswissenschaften zusammen untergebracht werden, wenn die Stimmberechtigten der Stadt Bern noch der erforderlichen Zonenplanänderung zustimmen. Abgelehnt wurden hingegen mit Zweidrittelsmehrheit die Pläne für ein Tessiner Hochschulzentrum («Centro universitario della Svizzera Italiana», CUSI). Mit der Verwerfung der Vorlage, gegen welche Mitglieder der rechtsbürgerlichen «Alleanza Liberi e Svizzeri» das Referendum ergriffen hatten, beendete der Souverän eine jahrzehntelange Diskussion und fügte der Reihe der gescheiterten Hochschulprojekte der 70er Jahre (Aargau, Luzern, Solothurn, St. Gallen) ein weiteres an. Nicht geschlagen aber gab sich darob der Tessiner Freisinnige Giudici. Mit einem vom Nationalrat überwiesenen Postulat lud er den Bundesrat ein, die Möglichkeit zur Errichtung einer Annexanstalt der ETH im Tessin zu prüfen; damit sollte ein Kern für Lehre und Forschung geschaffen werden, welcher die spätere Errichtung eines postuniversitären Zentrums der italienischen Schweiz durch den Kanton Tessin begünstigen könnte [20].
Die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für akademische Berufs- und Studienberatung (AGAB) veröffentlichte ihre 5. Erhebung zur «Beschäftigungssituation der Neuabsolventen der Schweizer Hochschulen»: Gesamthaft hatte sich die dargestellte Situation (1985) gegenüber der letzten Erhebung (1983) leicht verbessert. Die Erwerbsquote stieg um 2,6% auf 84% und die Zahl der Arbeitslosen sank um 0,7% auf 5,1%. Diese Entwicklung war vor allem auf den günstigen Konjunkturverlauf zurückzuführen, der sich in einer erhöhten Aufnahmebereitschaft der Privatwirtschaft niederschlug. Dementsprechend nahm die Arbeitslosigkeit vor allem in jenen Bereichen ab, in denen die Absolventen zur Hauptsache auf eine Erwerbstätigkeit in der Privatwirtschaft ausgerichtet sind (Wirtschafts- und Ingenieurwissenschaften sowie einzelne naturwissenschaftliche Fächer). Wie in früheren Jahren war die Arbeitslosenquote bei den Sozial- und Geisteswissenschaften am höchsten. Bei den Phil. I-Absolventen war dies namentlich durch die Entwicklung im Schulsektor bedingt. Evident waren ferner die erhöhten Schwierigkeiten von Frauen sowie von Westschweizern. Ein andere Studie untersuchte die sogenannte «Arzteschwemme», welche in 5-10 Jahren ihren Höhepunkt erreichen dürfte. Die Autoren sehen keinen Anlass, den Zugang zum Studium oder zur Berufsausübung einzuschränken; vielmehr raten sie den angehenden Arztinnen und Arzten, sich vom traditionellen Artzbild zu lösen und sich neuen Tätigkeitsfeldern wie der Arbeitsmedizin oder der Pharmaindustrie zuzuwenden [21].
Die Zahl der Studierenden stieg 1985/86 auf 74 800. Die Zuwachsrate (3%) lag erneut unter jener des Vorjahres, da die Studienanfängerquote seit 1984 deutlich gesunken ist. Die Entwicklung bei den Studierenden der letzten 10 Jahre lässt sich mit drei Stichworten charakterisieren: mehr Frauen (Anteil 1976: 28%, 1986: 35,8%), weniger Mediziner und Zuwachs bei den Ingenieur- und den Naturwissenschaften. Ebenfalls noch im Zunehmen begriffen ist die Gruppe der Geistes- und Sozialwissenschaften (57,6% aller Studierenden). Zum dritten Mal legte das Bundesamt für Bildung und Wissenschaft gesamtschweizerische Studentenprognosen (für 1985-1993) vor. Danach wird die Zahl der Studienanfänger in den nächsten Jahren infolge der Geburtenentwicklung weiter zurückgehen. Solange aber die geburtenstarken Jahrgänge die Hochschulen nicht verlassen haben, werden die Gesamtstudentenzahlen noch ansteigen. Als absoluter Wachstumsspitzenreiter unter den Fachrichtungen präsentiert sich Informatik, für die man eine Verdoppelung der Studentenzahl bis 1993 erwartet [22].
Der Verein «feministische Wissenschaft Schweiz» trat mit mehreren Publikationen und Veranstaltungen zur Diskriminierung der Frau in Hochschule und Forschung an die Öffentlichkeit und formulierte entsprechende Forderungen.
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Studentenpolitik
Die Frage nach der VSSMitgliedschaft respektive nach dem politischen Mandat der verfassten Studentenschaften ist immer noch umstritten. In Zürich opponierte der Verband der Studierenden an der Universität (VSU) dem von der Regierung verabschiedeten Entwurf für die Neuschaffung einer studentischen Organisation, da dieser die politischen Ausserungsmöglichkeiten der Studentenschaft auf rein universitäre Angelegenheiten beschränke und ein Engagement in der Wohnungspolitik, Solidaritätsaktionen für andere Hochschulen sowie die Mitgliedschaft im VSS ausschliesse [23].
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Stipendien
Nachdem der Souverän 1985 in einer Volksabstimmung die Aufhebung der Bundesbeiträge an die Stipendien der Kantone abgelehnt hatte, wurden im Berichtsjahr Vorstösse für eine materielle Harmonisierung des Stipendienwesens unternommen. So überwies der Nationalrat eine Motion für eine entsprechende Anderung des Stipendiengesetzes, nachdem W. Carobbio (psa, TI) seine parlamentarische Initiative zurückgezogen hatte. Ebenfalls auf eine materielle Harmonisierung zielten die Thesen der EDK ab, welche den Mindeststandard definieren, dem die kantonalen Stipendienordnungen zu genügen haben. Dabei wird am Vorrang der Stipendien als Ausbildungsbeiträge — gegenüber den Darlehen — grundsätzlich festgehalten; ebenfalls soll nicht nur die Erstausbildung, sondern auch eine Zweitausbildung mit Stipendien unterstützt werden. Weiter wird von einer abschliessenden Altersgrenze für die Bezugsberechtigung abgeraten. Diese Thesen, welche das «Modell eines kantonalen Stipendiengesetzes» (1981) der EDK ergänzen, wurden von den Parteien, Kantonen und Studentenverbänden allgemein positiv aufgenommen [24].
Der Grosse Rat des Kantons Tessin verabschiedete eine neue Stipendienregelung, die unter anderem vorsieht, dass während der Normalstudiendauer wieder vollumfänglich Stipendien gewährt werden. Damit wurde eine 1981 eingeführte Sparmassnahme, wonach ein Viertel der Unterstützung in Form eines Darlehens gewährt wurde, rückgängig gemacht. Heftige Proteste bei den Linksparteien, den Gewerkschaften und der Studentenschaft rief der Entwurf eines neuen Stipendiengesetzes hervor, den der scheidende bernische Erziehungsdirektor Favre in die Vernehmlassung schickte. Unter anderem wurde darin eine Beschränkung der Stipendienbezugsberechtigung auf Bewerber unter 25 Jahren vorgeschlagen [25].
Der Bundesrat verabschiedete eine Botschaft über die Stipendien an ausländische Studierende und Kunstschaffende in der Schweiz. Aufgrund der bisherigen guten Erfahrungen sowie der ausgewiesenen Bedürfnisse soll die seit 1961 jeweils befristete Stipendienaktion durch ein Bundesgesetz in Dauerrecht übergeführt werden [26].
 
Forschung
Die Bemühungen des Bundes, den Rückstand der schweizerischen Forschung im Bereich der neuen Technologien wettzumachen, bewegen sich auf zwei Ebenen: Einerseits werden landesintern Kredite für neue Stellen und Infrastrukturen bereitgestellt, andrerseits wird die Beteiligung schweizerischer Institute und Firmen an internationalen Projekten gefördert. Zu den genannten Massnahmen gehören die oben erwähnten Sonderkredite zugunsten der Ausbildung und Forschung in Informatik und Ingenieurwissenschaften. Im gleichen Sinne bestimmte der Schweizerische Nationalfonds (SNF) für 1987 beinahe zwei Drittel seiner Mittel für Forschungsprojekte aus den Gebieten der Biologie, Medizin, Mathematik und Exakte Naturwissenschaften [27]. Auf der Ebene der internationalen wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit stand im Berichtsjahr die Beteiligung der Schweiz am Unternehmen EUREKA (Europäische Forschungszusammenarbeit auf den Gebieten der Hochtechnologie) im Vordergrund. Ende 1986 waren bereits 16 Schweizer Firmen und Forschungsinstitute zur Mitarbeit zugelassen. Für den Bundesrat stellte sich trotzdem die Frage einer Änderung der bisherigen, nur die Forschungsinstitute berücksichtigenden Subventionspraxis, die auch finanzschwächeren Unternehmen die Beteiligung an EUREKA ermöglichen soll. Gegen eine solche staatliche Unterstützung der inländischen Unternehmen sprach sich der Vorort des Schweizerischen Handels- und Industrievereins (SHIV) aus und begründete dies mit der Gefahr von neuen Subventionstatbeständen [28].
Die konfliktreichen Beziehungen zwischen Persönlichkeitsschutz und Forschungsfreiheit lagen erneut schweizerischen Gerichten zur Beurteilung vor. Im Jahre 1983 hatte der Berner Geschichtsprofessor und alt SVP-Nationalrat Walther Hofer in einem Artikel über den Reichstagsbrand den 1961 verstorbenen Zürcher Wilhelm Frick, einen Hauptinitianten der «Eingabe des 200» aus dem Zweiten Weltkrieg, als Vertrauensanwalt einer Gestapo-Abteilung bezeichnet. Darauf wurde der Autor von den Nachkommen des Angegriffenen wegen übler Nachrede verklagt und nach einem bis vor das Bundesgericht gezogenen Verfahren verurteilt. In einer Erklärung solidarisierten sich namhafte Persönlichkeiten mit Professor Hofer und gaben ihrer Befürchtung Ausdruck, dass mit solchen Gerichtsurteilen das öffentliche Interesse an Aufklärung und wissenschaftliche Wahrheitsfindung immer mehr privaten Schutzinteressen geopfert werde, was eine kritische Geschichtswissenschaft verunmögliche [29].
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W.S.
 
[1] NZZ, 24.2.86 ; M. Arnet, «Braucht die künftige Bildungspolitik neue Instrumente?», in Schweizer Erziehungsrundschau, 59/1986, S. 114 ff. ; siehe auch E. A. Kägi, Experimente mit der Bildung. Wege und Holzwege einer Reform, Zürich 1986; P. L. Frei, Chancengleichheit durch öffentliche Bildung? Die Oberstufe im Kanton Zürich, Zürich 1986; Civitas, 41/1986, S. 259 ff.; Freitung (Freie Liste Bern), 2, 7.11.86; TAM, 51, 20.12.86. Informatik: Coop-Zeitung, 3, 16.1.86; Bund, 28.1.86; SZ, 24.3.86; Vat., 8.9.86. Vgl. auch EDK, Jahresbericht 1985/86, Bern 1987; SPJ, 1985, S. 167.
[2] Schulkoordination: Vat., 26.7.86. Opposition gegen Verschiebung des Einschulungstermins: SZ, 7.2.86; AT, 27.5.86. Maturitätsregelung: TA, 28.7.86 (Überblick); BaZ, 4.6.86; 26.11.86; 12.12.86 (BL); Bund, 12.7.86 (BE); NZZ, 21.7.86; 27.9.86; 22.10.86 (ZH), TA, 28.7.86 (SO). Berufsausbildung: SGT, 12.2.86; BaZ, 21.7.86; Bund, 20.9.86 ; TW, 20.9.86. Siehe auch EDK, Interkantonale Zusammenarbeit im Bildungswesen. Rechtsgrundlagen, Bern 1986 und SPJ, 1985, S. 168.
[3] Allgemein: SGT, 14.3.86; Bund, 18.6.86; LNN, 20.10.86. Innerschweizer EDK: Vat., 18.12.86; 23.12.86; LNN, 27.12.86. Glarus: Bund, 24.10.86. Graubünden: NZZ, 5.11.86. Luzern: Vat., 27.8.86. St. Gallen: SGT, 15.2.86; 28.8.86; 3.9.86; 5.9.86; 15.9.86; 20.9.86; 1.10.86 (Der Grosse Rat von SG unterstützte den Entscheid des Erziehungsrates: SGT, 23.12.86). Zug: Vat., 29.12.86. Zürich: Zürcher Presse vom 12.3.86 und 20.9.86; NZZ, 5.4.86; 12.9.86; TA, 30.10.86. Die welschen Primarlehrer beklagten sich über die Dialektwelle in der Deutschschweiz, welche ihre Bemühungen um das Hochdeutsche unterlaufe (BaZ, 18.6.86); siehe auch Amtl. Bull. NR, 1986, S. 1037 und P. Sieber / H. Sitta, Mundart und Standardsprache als Probleme der Schule, Aarau 1986; Schweizer Erziehungsrundschau, 59/1986, S. 120 ff. Vgl. auch Staatskanzlei St. Gallen (Hg.), Schule im Wandel Französisch in der Primarschule? Informatikunterricht. Umwelterziehung, St. Gallen 1986 und SPJ, 1985, S. 169.
[4] W. Heller, Primarschule Schweiz. 22 Thesen zur Entwicklung der Primarschule. Projekt SIPRI, Bern 1986 (vgl. auch das Verzeichnis und den Kurzbeschrieb der etwa 20 SIPRI-Publikationen der vergangenen 8 Jahre im Anhang des Schlussberichts) ; EDK, Treffpunkte, Bern 1986 (provisorische Ausgabe) ; NZZ, 4.9.86 ; Vat., 23.9.86 ; Presse vom 19.11.86.
[5] LNN, 15.2.86; Wir Brückenbauer, 15, 9.4.86; SGT, 21.4.86; Coop-Zeitung, 39, 25.9.86. Luzern: LNN, 16.1.86; 29.1.86; 15.2.86; 19.9.86; 26.11.86; Vat., 16.1.86; 15.2.86; 26.2.86; 26.11.86. Die Schulpflege der Stadt LU lehnte die Durchführung des Projekts «SoNo» ab (LNN, 27.11.86).
[6] AS, 1986, S. 944 ff. (Kommentar in Gymnasium Helveticum, 40/1986, S. 213 ff.) ; Presse vom 3.6.86 ; SGT, 13.8.86. Siehe auch M. Arnet, «Maturität und Hochschulzugang: Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Kantonen », in Gymnasium Helveticum, 40/1986, S. 67 ff. ; A. Suter, «Gemeinsames Anliegen der Mittelschulen und der ETH », in ebenda, S. 267 ff.; J. Fonjallaz, «Introduction à l'informatique à l'école: beaucoup plus qu'un mal nécessaire pour des motifs économiques», in ebenda, S. 209 ff. Siehe ferner Gymnasium Helveticum, 40/1986, S. 7 ff., 89 ff., 131 ff., 135 ff., 273 ff. und 281 ff. Vgl. auch SPJ, 1985, S. 169 f.
[7] L'Hebdo, 33, 14.8.86; Schweizer Erziehungsrundschau 59/1986, S. 131 ff. und 155; welsche Presse vom 19.8.86 ; SGT, 20.8.86 ; BaZ, 21.8.86 ; 28.8.86 ; BZ, 21.8.86 ; JdG, 23.8.86 ; NZZ, 30.8.86 ; 7.10.86 ; TA, 30.8.86. Siehe auch oben, Teil I, 7d (Politique à l'égard des étrangers).
[8] Nidwalden: TA, 5.7.86; Presse vom 11.7.86. Solothurn: SZ, 20.6.86; 1.7.86; 19.11.86; 8.12.86; NZZ, 5.12.86. Zürich: Zürcher Presse vom 8.4.86; 13.5.86; 20.9.86; 29.9.86; NZZ, 19.9.86; 25.9.86. Der Regierungsrat von SH genehmigte die neue Stundentafel, welche den Hauswirtschaftsunterricht für Knaben und Mädchen für ein Jahr als obligatorisch und für ein weiteres als fakultativ erklärt (SN, 7.6.86 ; 24.7.86). Siehe auch A. Cels-Offermans, « Education et égalité des chances pour les jeunes filles et les femmes», in Gymnasium Helveticum, 40/1986, S. 79 ff.; Studienkommission zur Abklärung der Stellung der Frau im Wallis, Schule und Mädchenbildung, 1986. Siehe ferner SPJ, 1985, S. 170.
[9] LNN, 24.1.86 ; 1.2.86; 27.8.86; Bund, 30.5.86. Pensenteilung: Gymnasium Helveticum, 40/1986, S. 53. Als Folge der Lehrerarbeitslosigkeit gingen die Schülerzahlen an den Lehrerseminarien markant zurück; der gesamtschweizerische Schnitt lag bei – 4,5%, im Kanton BE betrug er – 20% (BZ, 15.1.86 ; Bund, 27.2.86). Jura: FAN, 20.2.86; 25.4.86; Suisse, 20.2.86; 21.3.86. Seit 1979 ist die Zahl der Schüler im JU um 26%gesunken ; bis 1992 dürfte sie nochmals um 12 % zurückgehen. Arbeitszeitreduktion : Vat., 8.2.86 ; Bund, 5.12.86. Der Grosse Rat von BS lehnte den Vorschlag der Regierung auf Altersentlastung ab und genehmigte eine Arbeitszeitverkürzung für Lehrer (BaZ, 19.7.86; 18.12.86). Vgl. auch SPJ, 1985, S. 170 f.
[10] «Äkenmatter»-Initiative: Berner Presse vom 24.1.86; 18.2.86; 12.9.86; 4.10.86; siehe auch SPJ, 1985, S. 171. Der Souverän der Stadt St. Gallen lehnte die Einführung eines 6jährigen Tagesschul-Versuches in einer Volksabstimmung ab (SGT, 1.10.86; 19.11.86; 3. und 4.12.86; 8.12.86; NZZ, 5.12.86; TA, 6.12.86; WoZ, 48, 28.11.86).
[11] Bundesamt für Statistik, Schülerstatistik 1976/77, Bern 1978 ; dass., Schülerstatistik 1984/85, Bern 1986 ; dass., Schülerstatistik 1985/86, Bern 1986; dass., Bildungsstatistik Nr. 3 (Ausländer in der Schule), Bern 1986; dass., Maturitäten 1970-1985, Bern 1986; Schweizer Erziehungsrundschau, 59/1986, S. 105 und 166 ff.; Presse vom 9.8.86. Siehe auch Wissenschaftspolitik, 15/1986, S. 217 ff. (Berufs- und Studienwahl von Maturanden) und 309 ff. (eidg. Maturitätsprüfungen ).
[12] EDK / Bundesamt für Statistik, Morgen... wieviele Schüler?, Bern 1986; Schweizer Erziehungsrundschau, 59/1986, S. 17 ff. und 37 ff.; Presse vom 14.1.86. Vgl. auch SPJ, 1979, S.129; 1980, S. 118.
[13] Amtl. Bull. NR, 1986, S. 1038 ; NZZ, 10.5.86. Auch mit der Realisierung der vom Bundesgesetz über die Berufsbildung (BBG) vorgeschriebenen Einführungskurse für Lehrlinge liegen die meisten Kantone in beträchtlichem Rückstand. Im Kanton Bern wurde die Vorlage für ein Zentrum für Lehrlingsturnen und Sport vom Souverän abgelehnt (Berner Presse vom 17.3.86). Zu den Einführungsgesetzen zum BBG siehe unten, Teil Il. Vgl. auch SPJ, 1985, S. 171 f.
[14] TA, 19.11.86; NZZ 21.11.86; SZ 29.11.86 (BIGA-Direktor Hug) ; SGB, 37, 4.12.86 ; SHZ, 49 a, 8.12.86. Vgl. auch Deutschschweizerische Berufsbildungsämter-Konferenz, Handbuch für Lehrmeister, Luzern 1986. In einem Postulat verlangte NR Bircher (sp, AG) vom Bundesrat einen Bericht über den Stand der Realisierung des BBG und des Turn- und Sportobligatoriums ( Verhandl. B.vers., 1986, III/IV, S. 43).
[15] Amtl. Bull. NR, 1986, S. 445 f., 490, 951 f., 960 und 2089 ff.; SAJV, Neue Technologien und Berufsbildung: Berufsbildung wohin?(Bern, 1986); K. Furgler, «Gedanken zum Neubau des Instituts für Berufspädagogik», in Documenta, 1986, Nr. 3, S.13 f. ; E. Wettstein, «Informatik in der Berufslehre», in Die Volkswirtschaft 59/1986, S. 205 f.; wf, Notizen zur Wirtschaft, 1986, Nr. 5 (Jugendarbeitslosigkeit und Berufsbildung); NZZ, 29.11.86; 31.5.86; Vat., 18.6.86. Vgl. auch SPJ, 1985, S. 172.
[16] Der StR empfahl die Initiative mit 36:0 zur Ablehnung (Amtl. Bull. StR, 1986, S. 12 ff. und 215; BBl, 1986, I, S. 883 f.; Presse vom 5.3.86; siehe auch Amtl. Bull. NR, 1986, S. 493). Abstimmungskampf: SAP, Für eine gesicherte Berufsbildung und Umschulung. Neue Technik, öffentliche Lehrwerkstätten, für Aus- und Weiterbildung, Antwort auf die Herausforderung, (1986); Bresche, 282, 13.1.86; 287, 24.3.86; 291, 19.5.86 — 296, 1.9.86; 299, 13.10.86 ; Vat., 20.8.86 ; TA, 22.8.86; 28.8.86 ; LNN, 23.8.86; wf, Dok., 34, 25.8.86 ; wf, KK, 38, 22.9.86; 39, 29.9.86; BZ, 29.8.86; 20.9.86; 23.9.86; NZZ, 3.9.86; 6.9.86; 12.9.86; 22.9.86; PZ, 30, 28.8.86; WoZ, 39, 26.9.86. Zu den Abstimmungsparolen siehe NZZ, 24.9.86 und den Parolenspiegel der Parteien und Verbände (eidgenössisch und kantonal) des Forschungszentrums für schweizerische Politik, Bern. Am 28. September verwarf der Souverän die Lehrwerkstätten-Initiative mit 1 162 019: 261 979 (BBl, 1986, III, S. 897 ff.; Presse vom 29.9.86). Nachanalyse: Vox, Analyse der eidgenössischen Abstimmung vom 28. September 1986, Zürich 1986. Siehe auch SPJ, 1985, S. 172.
[17] EDK / Bundesamt für Statistik, Morgen... wieviele Schüler?, Bern 1985 ; Bundesamt für Statistik, Schülerstatistik 1985/86, Berufsausbildung (Sekundarstufen), Bern 1986; Die Volkswirtschaft, 59/1986, S. 80 ff., 207 ff., 210 ff. (Lehrabschlussprüfungen und Lehrverträge 1985) und 766 ff. (Berufsausbildung 1985/86); Schweizer Erziehungsrundschau, 59/1986, S. 17 ff. und 37 ff.; SZ, 9.1.86; Presse vom 14.1.86; BZ, 26.2.86; 10.5.86; CdT, 25.3.86 ; Vat., 4.11.86 ; 21.12.86 ; NZZ, 27.12.86. Siehe auch oben (Primar- und Mittelschule) sowie SPJ, 1985, S. 172.
[18] Sondermassnahmen : Amtl. Bull. NR, 1986, S. 2 ff. und 1034; Amtl. Bull. StR, 1986, S. 269 ff. und 436 ; AS, 1986, S. 1714 f.; BBl, 1986, I, S. 321 ff.; S. 674 f. und 679 ; 1987, I, S. 358 f.; Presse vom 4.3.86 ; 6.6.86. Anträge Bonny (fdp, BE), Longet (sp, GE) und Mühlemann (fdp, TG) : Amtl. Bull. NR, 1986, S. 15 ff. Baukredite: Amtl. Bull. NR, 1986, S. 1798 ff. und 1981 ff.; Amtl. Bull. StR, 1986, S. 573 ff.; BBl, 1986, II, S. 1149 ff. ; NZZ, 29.5.86; 7.8.86; 7.10.86; 9.12.86; 19.12.86. Siehe auch Schweiz. Hochschulkonferenz, «Die Entwicklung der Informatik an den kantonalen Hochschulen », in Wissenschaftspolitik, 15/1986, S. 95 ff. Im Baukredit enthalten waren auch 50 Mio Fr. für die Verlegung des ETH-Instituts für Pharmazie in die Gebäude der Universität Zürich. Die Befürworter einer Aufhebung der ETH-Pharmazie erwirkten, dass ein Postulat Lüchinger (fdp, ZH) für die Abschaffung der Pharmazie an der ETHZ entgegen dem Antrag des BR nicht abgeschrieben wurde (Amtl. Bull. NR, 1986, S. 1986 ff.; Presse vom 19.12.86). Siehe auch SPJ, 1983, S. 166 ; 1985, S. 172 f. und 176.
[19] Hayek Engineering AG, Grobanalyse, mit Optimierungs- und Konzeptstudie der Eidg. Technischen Hochschulen und ihrer Annexanstalten für den Schweizerischen Schulrat: Berichtsband, Zürich 1985; VSETH, Die Hochschule als Industriebetrieb, Zürich 1986; Wissenschaftspolitik, 15/1986, S. 61 ff. (Stellungnahme des Schweiz. Wissenschaftsrates) und 303 ff. ; TA, 17.1.86 ; 7.5.86 ; 2.7.86 ; 16.12.86 ; NZZ, 15.4.86 ; 18.4.86 ; 7.5.86 ; 31.5.86 ; 2.7.86 ; 10.7.86 ; 4.12.86 (Vorschlag für die Reorganisierung der ETHZ) ; 16.12.86 ; Zürcher Student/in, 13, 4.7.86 ; Ww, 46, 13.11.86; Der Monat, 1986, Nr. 7/8. Fusion von Annexanstalten (Eidg. Institut für Reaktorforschung und Schweiz. Institut für Nuklearforschung) : Ww, 33, 14.8.86 ; Presse vom 11.9.86 ; NZZ, 17.9.86 ; 19.9.86 ; 1.10.86. Vgl. in diesem Zusammenhang auch die überwiesenen Postulate von L. Uchtenhagen (sp, ZH) und der Kommission für Wissenschaft und Forschung sowie die Interpellationen Allenspach (fdp, ZH) und Lüchinger (fdp, ZH): Amtl. Bull. NR, 1986, S. 22 ff. und 980 f. Siehe ferner Gesch. ber., 1986, S. 130 ff. und SPJ, 1985, S. 172 f. Als Nachfolger des zurückgetretenen Präsidenten des Schweiz. Schulrates, M. Cosandey, wählte der Bundesrat H. Ursprung (TA, 14.6.86; 16.12.86; NZZ, 16.12.86); vgl. auch M. Cosandey, «Quelques réflexions sur la formation en général et celle des cadres en particulier», in Revue économique et sociale, 44/1986, S. 219 IT.; H. Ursprung, Hochschulwachstum in der Zwangsjacke, Zürich 1986.
[20] Gebührenverordnung: Amtl. BulL NR, 1985, S.1904 ff.; Amtl. Bull. StR, 1986, S. 31 f.; AS, 1986, S. 817 ff. und 1564; BBl, 1984, III, S. 1104 ff.; 1986, II, S. 109 f.; siehe auch SPJ, 1984, S. 160. Konkordat: AS, 1986, S. 1659; 1987, S. 106 ; NZZ, 11.4.86; Vat., 18.9.86. Bern: Berner Presse vom 19.2.86; 8.12.86 (Abstimmungsresultate); BZ, 11.11.86; Bund, 25. und 26.11.86 ; Unikum (Studentenschaft der Universität Bern), 1986, Nr. 1, 3 und 4. Tessin: G. Broggini, Per un impegno universitario della Svizzera Italiana, Locarno 1986; Amtl. Bull. NR, 1986, S. 2042 f. CdT, 8.2.86 (Einreichung des Referendums); 8.4.86; 10.4.86; 12.4.86; 16.-18.4.86; 21.4.86 (Abstimmungsergebnis); NZZ, 16.4.86; TA, 19.4.86; 21.4.86; SGT, 21.5.86. Gescheiterte Hochschulprojekte: vgl. SPJ, 1973, S. 134 (SO); 1976, S. 143 (Medizinische Akademie SG); 1977, S. 144 f. (AG); 1978, S. 141 (LU). Hochschulausgaben 1985: Die Volkswirtschaft, 60/1987, S. 341 ff. Siehe auch die Serie über die Schweizer Universitäten : Vat., 7.8.86 ; 13.8.86; 19.8.86; 21.8.86 ; 28.8.86; 2.9.86 ; 4.9.86 sowie G. Kreis, Die Universität Basel 1960-1985, Basel 1986. Schweiz. Wissenschaftsrat (Hg.), Die Dienstleistungsfunktion der Hochschulen: Eine Entdeckungsreise, Bern 1986; ders., Die Dienstleistungsfunktion der Hochschulen. Fakten, Probleme, Vorschläge für eine Politik im Bereich der Dienstleistungsfunktion, Bern 1986. Das Bundesgericht trat auf eine Beschwerde zweier Studenten gegen die Zulassung von Primarlehrern an die Universität Bern nicht ein (Bund, 22.5.86). Vgl. auch SPJ, 1985, S.174.
[21] R. Rigoni / B. Junod, Démographie médicinale: quels débouchés?, Genf 1986; ABAB, «Die Beschäftigungssituation der Neuabsolventen der Schweizer Hochschulen 1985 », in Wissenschaftspolitik, 15/1986, Beiheft 34; BZ, 4.4.86; SHZ, 29, 17.7.86; Ww, 39, 25.9.86; NZZ, 11.10.86; 29.10.86; 25.11.86. Vgl. auch die Untersuchung über die Berufsaussichten der Mittelschullehrer in Gymnasium Helveticum, 40/1986, Nr. 5 A (Sondernummer) sowie die Studie der ETH-Lausanne über die Absolventen der Jahre 1974-84: Institut de Recherche sur l'Environnement Construit, « L'entrée dans la vie professionnelle. Diplômés EPFL 1974-1984 », in Politique de la science, 1986, Supplément 35. Siehe auch SPJ, 1984, S. 158 f.
[22] Bundesamt für Bildung und Wissenschaft, «Studienanfänger und Studenten an den schweizerischen Hochschulen. Ergebnisse der Prognose 1985-1993», in Wissenschaftspolitik, 15/1986, S. 13 ff. und 119 ff.; Bundesamt für Statistik, Schüler und Studenten 1985/86, Bern 1986 ; dass., Bildungsstatistik Nr. 2 (Hochschulstudium 1985/86), Bern 1986; Schweizer Erziehungsrundschau, 59/1986, S. 72 und 169 f.; Presse vom 22.1.86; 9.8.86. Den höchsten Frauenanteil weist mit 51,1% die Universität Genf auf. Siehe auch H. Ulrich u.a., Werthaltungen von Studenten in der Schweiz, Bern 1985 und SPJ, 1985, S. 174.
[23] H. Muralt, «Frauenfeindliche Strukturen im höheren Bildungswesen?», in Verein feministische Wissenschaft Schweiz, Rundbrief, 1986, Nr. 2; Verein feministische Wissenschaft Schweiz, Dokumentation über die Politik des Schweizerischen Nationalfonds am Beispiel des Nationalen Forschungsprogrammes Nr. 21, «Nationale Identität und kulturelle Vielfalt», Bern 1986; vgl. auch ders., Rundbrief; 1986, Nr.1 und 8; BZ, 31.10.86; TA, 31.10.86; BaZ, 1.12.86. VSS/UNES, Arbeitsprogramm 1986/1987 des leitenden Ausschusses, Bern 1986; ders., Aktuell, 1986, Nr. 14-17. Zürich: VSS/UNES, Aktuell, 1986, Nr. 14; TA, 15.10.86; NZZ, 4.10.86. Zum Wirbel um die Ausländer-Verordnung, welche vorsah, die Zahl der Schüler und Studenten zu reduzieren, siehe oben (Primar- und Mittelschule) sowie oben, Teil I, 7d (Politique à l'égard des étrangers). Vgl. auch SPJ, 1985, S. 174.
[24] Amtl. Bull. NR, 1986, S. 1465 f.; EDK, Thesen zur materiellen Harmonisierung der kantonalen Stipendienordnung der Kommission für Stipendienpolitik, Bern 1986; VSS/UNES, Ausbildungsbeiträge in der Schweiz, Bern 1986; ders., Aktuell, 1986, Nr. 17; NZZ, 18.7.86; 24.11.86; TA, 18.7.86; BZ, 22.11.86; Presse vom 10.10.86. Siehe auch D. Jeanbourquin, Bourse d'études et harmonisation: l'exemple des cantons latins, Lausanne 1986 und SPJ, 1985, S. 174 f.
[25] Tessin: CdT, 14.10.86; 22.10.86. Bern: Berner Presse vom 22.5.86; TW, 12.7.86; 12.9.86; 22.9.86; 25.9.86; Bund, 24.9.86. Nach einer Untersuchung über das Stipendienwesen sanken sowohl die reale Stipendiengesamtleistung (1973-1985: -2,6%) als auch die Stipendiatenquote (1977-1985: — 19%): Bundesamt für Statistik, Bildungsstatistik Nr. 4, Bern 1986; Presse vom 28.11.86.
[26] BBl, 1986, III, S. 165 ff.; Vat., 4.9.86; NZZ, 5.9.86; Presse vom 10.10.86. Siehe auch SPJ, 1983, S. 169.
[27] Wissenschaftspolitik, 15/1986, S. 81 ff. (Jahresbericht des SNF 1985). Zur Änderung der Förderungspolitik des SNF : NZZ, 6.9.86 ; siehe auch Bilanz, 1986, Nr. 5 ; BaZ, 21.11.86 ; 1.12.86 ; Presse vom 9.12.86. Gegen die Tendenz des SNF, geistes- und sozialwissenschaftliche Projekte einerseits und Forscherinnen andrerseits zu benachteiligen, protestierte der Verein feministische Wissenschaft Schweiz (siehe oben : Hochschule). Vgl. auch Schwarzmann, Der Schweizerische Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung, Zürich 1985; Schweiz. Wissenschaftsrat, Forschungspolitische Früherkennung: Kurzfassung der Expertisen, Band 1, Bern 1986; ETH Zürich, Forschung 1983-1985, Bericht der Institute, Zürich 1985 ; Universität Basel, Forschung—Entwicklung — Beratung, Basel 1985; Universität Bern, Forschungsberichte 1985 (Berichtsperiode 1983-1984), Bern 1985; R. Albonico u.a., Nutzniesser und Betroffene von Wissenschaften, Zürich 1986; Civitas, 41/1986, S. 155 ff . , 259 ff . und 349 ff . ; SHZ, 16, 22.4.86. Vgl. auch Gesch. ber., 1986, S. 121 ff . und SPJ, 1983, S. 170; 1985, S. 176.
[28] BBl, 1986, I, S. 564 ff. (Grundsatzerklärung EUREKA); SHIV, Schweizerische Forschungs- und Bildungspolitik im Konflikt zwischen dem Möglichen und dem Wünschbaren, 1986 ; Bundesamt für Bildung und Wissenschaft, «Die Beteiligung der Schweiz an der internationalen wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit», in Wissenschaftspolitik, 15/1986, S. 243 ff.; SHZ, 5, 30.1.86 ; 45, 6.11.86 ; BaZ, 30.6.86 ; 2.7.86 ; NZZ, 1.7.86; 15.8.86; Ww, 35, 28.8.86; TA, 18.12.86. Siehe auch die Interpellation Couchepin (fdp, VS) betreffend die internationale wissenschaftlichen Zusammenarbeit: Amtl. Bull. NR, 1986, S. 1109 f. und Gesch. ber. 1986, S. 123 f. und 337. Vgl. auch oben, Teil I, 4 a (Konjunkturpolitik).
[29] NZZ, 30.10.86; 5.11.86; 14.11.86; 14.12.86; 5.3.87 (Solidaritätserklärung); Bund, 13.11.86; 6.12.86. Vgl. auch SPJ, 1985, S. 176.
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