Année politique Suisse 1990 : Grundlagen der Staatsordnung / Rechtsordnung
 
Staatsschutz
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Fichen
Nachdem im Vorjahr die Parlamentarische Untersuchungskommission (Puk) die Existenz einer sehr umfangreichen Registratur mit Karteikarten (sog. Fichen) der politischen Polizei an die Offentlichkeit gebracht hatte, stand das Berichtsjahr im Zeichen der Organisation der Gewährung des Einsichtsrechts in diese Fichen. Bis zu der vom Bundesrat gesetzten Frist von Ende März hatten mehr als 300 000 Personen mit einem Brief Einsicht in ihre Fiche verlangt. Die Behörden konnten nach einiger Zeit auch genauere Angaben über die Anzahl der Fichen machen. Demnach existieren 731 000 Fichen für Personen (davon 161 500 Schweizer und Schweizerinnen) und 119 000 für Organisationen [22]..
Bei der organisatorischen Regelung des Einsichtsrechts in die Staatsschutzakten tat sich der Bundesrat schwer. Zuerst sah er vor, dass den Gesuchstellern unter Aufsicht von Beamten der Bundesanwaltschaft in den Kantonshauptorten Einsicht in eine Kopie ihrer Karteikarte gewährt werden sollte [23]. Nachdem erste Versuche in der Stadt Bern unbefriedigend verlaufen waren, regelte er mit einer am 5. März erlassenen Verordnung das Einsichtsrecht in die nach Personen erschlossenen Staatsschutzakten (d.h. die Fichen und direkt dazugehörende Dossiers) neu. Zuständig für die Gewährung des Einsichtsrechts wurde ein vom Bundesrat eingesetzter Sonderbeauftragter. Die Gesuchsteller erhalten von diesem Sonderbeauftragten eine Kopie ihrer Fiche zugeschickt, wobei bestimmte Angaben (z.B. über private und ausländische Informanten und laufende Ermittlungen) abgedeckt werden. Zur Behandlung von Beschwerden, welche sich aus der Anwendung dieser Verordnung ergeben, wurde eine Ombudsstelle geschaffen, welche alle Staatsschutzakten des Polizeidienstes der Bundesanwaltschaft einsehen kann [24]. Verschiedene von der Linken und den Grünen eingereichte Motionen zur Offenlegung der Fichen und Dossiers wurden danach vom Nationalrat entweder als bereits erfüllt abgeschrieben, oder aber nur in Postulatsform überwiesen. Eine Motion der SP, welche eine automatische Benachrichtigung aller Fichierten — mit Ausnahme derjenigen, gegen welche ein gerichtspolizeiliches Verfahren läuft — verlangte, wurde hingegen abgelehnt [25].
Zum Sonderbeauftragten für Staatsschutzakten wählte der Bundesrat den Präsidenten der Puk, Nationalrat Leuenberger (sp, ZH). Nachdem ein vom Büro des Nationalrates angefordertes Gutachten rechtliche Bedenken gegen die Ausübung dieses Amtes durch einen Parlamentarier angemeldet hatte, gab Leuenberger sein Mandat zurück. An seiner Stelle übernahm der ehemalige Luzerner Regierungsrat Walter Gut (cvp) das Amt [26]. Leiter der Ombudsstelle blieb der im Vorjahr ernannte alt Bundesrichter Arthur Haefliger [27].
In der erwähnten Verordnung ist auch festgehalten, dass von kantonalen und kommunalen Polizeiorganen erstellte Akten zu Bundesakten geworden sind, wenn sie an die Bundespolizei weitergeleitet worden sind, oder als Vorarbeiten zu solchen Akten gedient haben. Da diese Umschreibung für die Mehrzahl der Akten der kantonalen Staatsschutzstellen zutrifft, sind die Kantone demnach in den meisten Fällen nicht berechtigt, in eigener Regie Einsicht in diese in einzelnen Kantonen sehr umfangreichen Datensammlungen zu gewähren. Diese Regelung wurde nicht nur von den Fichierten, sondern in mehreren Kantonen auch von den Behörden und von Staatsrechtlern bestritten. Unter anderem sprach der Genfer Regierungsrat mit einer beim Bundesgericht eingereichten staatsrechtlichen Klâge dem Bund die Kompetenz zum Erlass dieser Verordnung ab [28]. Einen ersten Entscheid in dieser Angelegenheit fasste das Verfassungsgericht von Baselland. Es stellte fest, dass keine rechtlichen Grundlagen für die Tätigkeit einer politischen Polizei vorhanden seien, und deshalb der Bund auch kein Verfügungsrecht über vom Kanton angelegte Akten aus diesem Bereich anmelden könne [29]. In den meisten Kantonen beschlossen die Parlamente, die Tätigkeit und die Registraturen der kantonalen politischen Polizei zu untersuchen [30].
Umstritten in dieser Verordnung war auch der Auftrag an den Staatsschutzbeauftragten, nicht mehr benötigte Fichen zu vernichten. Linke Parlamentarier und auch Geschichtswissenschafter protestierten gegen diese Aktenvernichtung unter anderem mit dem Argument, dass damit die wissenschaftliche Erforschung der neueren Schweizer Geschichte erschwert oder gar verunmöglicht werde. Der Bundesrat hielt zwar grundsätzlich an seiner Meinung fest, dass es nicht sinnvoll sei, die Fichen zu archivieren. Da er aber ein Wissenschafterteam unter der Leitung des Basler Geschichtsprofessors Georg Kreis mit der Aufarbeitung der Entwicklung des schweizerischen Staatsschutzes beauftragt habe, werde über Ausmass und Zeitpunkt der Aktenvernichtung ohnehin erst später entschieden [31]. Angesichts des grossen personellen Aufwands, den die Bearbeitung der mehr als 300 000 Einsichtsgesuche erfordert, wurden auch Stimmen laut, welche die Übung nach der Verschickung der Fichenkopien beenden möchten. Der Ständerat überwies in diesem Sinn ein Postulat Hunziker (fdp, AG), welches die Dossiers nur in speziellen Fällen (z.B. bei Schadenersatzklagen) zugänglich machen möchte [32]. Nationalrat Eisenring (cvp, ZH) verlangte mit einem noch nicht behandelten Postulat, dass angesichts der geschätzten Kosten von rund 50 Mio Fr. sogar die Offenlegung der Fichen abgebrochen werden soll. Im Ständerat reichte der Freisinnige Hunziker (AG) ein ähnliches Postulat ein [33].
Aus den Eintragungen in einzelnen offengelegten Fichen erhärtete sich der Verdacht, dass auch vom Militärdepartement Personen wegen ihrer politischen Meinungen und Aktivitäten registriert worden waren. Diesen Tatbestand musste auch das EMD, das ihn anfänglich abgestritten hatte, bestätigen. Es hielt allerdings fest, dass diese Kartei seit 1977 nicht mehr geführt werde. Einen Tag später musste Bundesrat Villiger jedoch bekanntgeben, dass von der Untergruppe Nachrichtendienst und Abwehr (UNA) immer noch eine rund 5 000 Personen umfassende Kartei geführt werde. Nachdem auch noch ein Journalist in einer Fernsehsendung berichtet hatte, dass ihn ein Vertreter der UNA für die Informationsbeschaffung über eine Mediengewerkschaft habe gewinnen wollen, reagierte das Parlament. Die Freisinnigen und die SVP, welche die Tätigkeit der UNA von den Geschäftsprüfungskommissionen hatten untersuchen lassen wollen, gaben ihren Widerstand gegen die Einsetzung einer mit grösseren Kompetenzen ausgestatteten Parlamentarischen Untersuchungskommission (Puk II) auf [34].
Nach der Aufdeckung der Karteien des EMD wurden die auf Weisung des EJPD-Chefs losgeschickten Beamten in der Bundesanwaltschaft erneut fündig: zusätzlich zu den von der Puk festgestellten Fichen fanden sie weitere, zum Teil seit Jahrzehnten nicht mehr nachgeführte Karteien über "Extremisten", "vertrauensunwürdige Bundesbeamte", "Jura-Aktivisten" und so weiter [35].
Der Ergänzungsbericht der Puk zu den Vorkommnissen im EJPD ergab danach kaum grundsätzlich Neues. Er befasste sich unter anderem mit diesen Spezialkarteien, deren Vorhandensein erst nach der Publikation des ersten Berichts aufgedeckt worden war. In der Untersuchung einiger Fälle stellte die Puk die systematische Verletzung des Postgeheimnisses durch einzelne Postämter und Zollstationen fest [36] .In der parlamentarischen Behandlung dieses Zusatzberichts forderten die Fraktionen der SP und der Grünen im Nationalrat erfolglos weitere Abklärungen durch die Puk und die Feststellung der administrativen und politischen Verantwortlichkeit. Die bürgerlichen Fraktionen und die Untersuchungskommission selbst lehnten weitere Untersuchungen durch die Puk ab. Mehrere Sprecher betonten, es sei wichtig, nun einen Schlussstrich unter Vergangenes zu ziehen; der freisinnige Parteipräsident Steinegger (UR) warnte in diesem Zusammenhang davor, sich mit einer "Musealisierung der Politik" um die Lösung von Zukunftsaufgaben zu drücken [37]. Dass die bürgerliche Mehrheit des Nationalrats von den Auseinandersetzungen über die Karteien der Bundesanwaltschaft offenbar genug hatte, demonstrierte sie ebenfalls am Schlusstag der Sommersession, als sie anlässlich der Behandlung von Interpellationen drei Anträge auf Diskussion ablehnte [38].
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Politische Polizei
Auf den 19. Januar setzte der Bundesrat eine sogenannte vorläufige Negativliste in Kraft, welche die erlaubten Aktivitäten der politischen Polizei stark einschränkt. Darin wird den kantonalen Stellen und der Bundesanwaltschaft untersagt, weiterhin Daten über die Ausübung demokratischer Rechte zu erheben und zu sammeln, sofern nicht der Verdacht einer strafbaren Handlung besteht. Reisen ins Ausland sowie die politische Tätigkeit von Parteien und Parlaments- und Regierungsmitgliedern dürfen nur noch im ausdrücklichen Auftrag des Bundes überwacht werden [39].
In der Märzsession befasste sich der Nationalrat mit den mehr als dreissig persönlichen Vorstössen, welche nach der Publikation des Puk-Berichts Ende 1989 eingereicht worden waren. Zu Beginn der Debatte gab Bundespräsident Koller eine längere Erklärung zum Staatsschutz ab. Er äusserte dabei sein Verständnis für die Enttäuschung und Verärgerung in der Bevölkerung über "die Missstände und Fehler, welche im Bereiche des Staatsschutzes und der militärischen Abwehr in den letzten Monaten bekannt geworden sind". Mit der Schaffung von Transparenz und mit Reformen wolle der Bundesrat verlorenes Vertrauen wieder zurückgewinnen. Angesichts der Notwendigkeit der Fortführung des Kampfs gegen Terrorismus und Spionage, aber auch gegen Drogen- und illegalen Waffenhandel sprach er sich aber für die Beibehaltung der Staatsschutzorgane aus. Er forderte jedoch eine parlamentarische Kontrolle durch eine Sonderkommission, der volle Akteneinsicht zu gewähren sei. Die Aufgaben des Staatsschutzes müssten in einem Gesetz deutlich umschrieben werden, wobei klar sei, dass die Uberwachung der Ausübung politischer Rechte nicht dazu gehören dürfe [40].
In einer Namensabstimmung über eine sozialdemokratische Motion konnte sich der Nationalrat grundsätzlich zum Fortbestand der politischen Polizei äussern. Mit 123 zu 60 Stimmen lehnte er die Motion ab. Dabei waren die Positionen klar parteipolitisch bestimmt: der Freisinn und die CVP (bei je einer Enthaltung) sowie die SVP, die Liberalen und die EVP lehnten den Vorstoss geschlossen ab, die SP (bei einer Enthaltung) und die GPS stimmten ihm ebenso einstimmig zu. Einzig beim Landesring gab es neben den acht befürwortenden auch eine ablehnende Stimme [41].
Der Nationalrat überwies zwei Motionen von Landesring-Vertretern zur Reorganisation der Bundesanwaltschaft als Postulate. Sie verlangten namentlich eine Unterstellung der Bundesanwaltschaft unter den Gesamtbundesrat und die Wahl des Bundesanwalts durch die Bundesversammlung. Eine Motion der Grünen, welche die Uberwachung der Reorganisation der politischen Polizei durch die Puk verlangte, wurde mit dem Argument abgelehnt, dass dies eine Aufgabe für die GPK sei [42]..
Die drei bürgerlichen Bundesratsparteien hatten anfangs März je eine eigene Motion zur Schaffung eines Staatsschutzgesetzes eingereicht. Obwohl der Bundesrat bereit war, diese Aufträge entgegenzunehmen, konnte der Nationalrat noch nicht darüber entscheiden, da sie von den beiden Sozialdemokraten Leuenberger (SO) und Rechsteiner (SG) sowie von den Grünen bekämpft wurden und die Diskussion auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden musste. Der Ständerat seinerseits überwies eine von Onken (sp, TG) bekämpfte Motion Rüesch (fdp, SG) für die Schaffung eines Staatsschutzgesetzes mit 22:2 Stimmen. Bundespräsident Koller gab in der Wintersession bekannt, dass das EJPD prioritär mit der Ausarbeitung eines Staatsschutzgesetzes befasst ist, welches die notwendige präventive Polizeitätigkeit regeln soll [43].
Ende Oktober gab Bundespräsident Koller eine Verordnung über den Staatsschutz, welche als Übergangslösung bis zum Entscheid über ein Staatsschutzgesetz gedacht ist, in die Vernehmlassung. Sie sieht vor, dass sich die präventive Polizeitätigkeit auf die Bereiche Terrorismus, Spionage und organisiertes Verbrechen beschränken muss. Mit der politischen Aktivität von Personen darf sich der Staatsschutz nur noch befassen, wenn der konkrete Verdacht besteht, dass dabei strafbare Handlungen (wie zum Beispiel Gewalt gegen Personen oder Sachen) vorbereitet oder begangen werden. Die CVP lehnte die Verordnung ab, da sie unter anderem ohne gesetzliche Grundlage in die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen eingreife und zudem einige wichtige Fragen offen lasse. Sie empfahl als Übergangslösung den Erlass eines befristeten dringlichen Bundesbeschlusses. Auch die SP und die GP wiesen den Verordnungsentwurf mit dem Argument zurück, dass er sich auf keine gesetzlichen Grundlagen stützen könne. Während die FDP ebenfalls Einwände vorbrachte, konnte sich immerhin die SVP mit der Verordnung einverstanden erklären, falls der Bundesrat bereit sei, dem Parlament so rasch als möglich eine Regelung auf Gesetzesebene vorzulegen [44].
Noch im Dezember 1989 hatte sich auf Initiative von Parlamentariern ein Komitee "Schluss mit dem Schnüffelstaat" gebildet. Ihm gehören die linken und grünen Parteien (inkl. LdU), Gewerkschaften und eine Vielzahl von politischen Organisationen an. Dieses Komitee betrieb intensive Offentlichkeitsarbeit und eröffnete auch eine Beratungsstelle für Personen, welche Einsicht in ihre Fichen verlangt hatten [45]. Zu dieser Offentlichkeitsarbeit gehörte auch die Durchführung einer Demonstration gegen den "Schnüffelstaat" am 3. März in Bern, an welcher rund 30 000 Personen teilnahmen. Redner der linken und grünen Parteien sowie prominente Kulturschaffende forderten namentlich die Abschaffung der politischen Polizei. Am Rande der Kundgebung kam es allerdings auch zu Ausschreitungen. Eine Gruppe von etwa 200 vermummten Demonstranten lieferte der Polizei Strassenkämpfe und drang unter anderem in Gebäude des Bundes ein, wo sie Sachschaden in der Höhe von rund 350 000 Fr. verursachten [46] .
Ende April lancierte das Komitee die Volksinitiative "S.o.S. — Schweiz ohne Schnüffelpolizei". Diese fordert einen neuen Verfassungsartikel (Art. 65bis BV), welcher festhält, dass in der Schweiz keine politische Polizei geführt wird, und dass niemand bei der Wahrnehmung ideeller und politischer Rechte überwacht werden darf, solange er dabei keine strafbaren Handlungen begeht. Im Initiativkomitee figurieren neben namhaften Kulturschaffenden auch zahlreiche Nationalräte der SP und der kleineren grünen und linken Parteien; der Vorstand der SP beschloss, das Volksbegehren aktiv zu unterstützen [47]. Die über die Aktivitäten der politischen Polizei besonders empörten Kulturschaffenden riefen überdies zu einem Boykott der 700-Jahr Feier auf [48].
 
[22] Siehe SPJ 1989, S. 22 ff. Insgesamt gingen 311 857 Einsichtsgesuche ein (Presse vom 10.4.90; NZZ, 8.8.90). Anzahl Fichen: NZZ, 22.9.90.
[23] Presse vom 20.1.90.
[24] Versuche: Presse vom 13.2.90. Neue Regelung: AS, 1990, S. 386 ff.; Presse vom 6.3. und 30.3.90.
[25] Amtl. Bull. NR, 1990, S. 206 ff. (Abstimmungen S. 238).
[26] Leuenberger: Presse vom 13.3. und 20.3.90.; Amtl. Bull. NR, 1990, S. 384 f. Gut: Presse vom 12.4.90.
[27] Vgl. SPJ 1989, S. 23.
[28] SGT, 14.6.90; Bund, 23.6.90; TW, 15.9.90 (T. Fleiner); NZZ, 6.11.90 (Aussprache Kollers mit Kantonsvertretern); Plädoyer, 8/1990, Nr. 6, S. 37. Genf: JdG, 7.6.90. Position des BR: Amtl. Bull. NR, 1990, S. 2455 f.
[29] BZ, 8.11.90; Plädoyer, 9/1991, Nr. 1, S. 66 ff. (Urteilsbegründung). Vgl. auch Ww, 15.11.90.
[30] TW, 31.3.90. Für einzelne Kantone vgl. z.B. BaZ, 16.2.90 (BS); SZ, 23.3.90 (SO); AT, 28.3.90 (AG); SGT, 30.3.90 (SG); BZ, 26.5.90 (BE). Vgl. auch WoZ, 16.2.90 und NZZ, 24.2.90 (Oberblicke über die politische Polizei in den Kantonen und den Städten Bern und Zürich).
[31] Proteste: WoZ, 16.3.90 (J. Tanner); NZZ, 17.3. (K. Urner) und 11.4.90 (Allg. Geschichtsforschende Gesellschaft); 24 Heures, 12.5.90 (Y. Collard). BR: BaZ 12.4.90 (Historikerteam) und Amtl. Bull. StR, 1990, S. 443 f. (vom StR abgelehntes Postulat Bührer sp, SH gegen die Vernichtung).
[32] Amtl. Bull. StR, 1990, S. 1050 f.
[33] Verhandl. B. vers., 1990, V, S. 85 (Eisenring) und S. 143 f. (Hunziker); SN, 28.9.90; TA, 9.10.90.
[34] TA, 13., 14.2.90 (Verdacht und EMD); Presse vom 15.2.90 (BR); TA, 21.2 und Presse vom 22.2.90 sowie unten, Teil I, 8a, Offizielle Informationstätigkeit (TV-Sendung); Presse vom 9.3.90 (Puk). Vgl. auch Ww, 15.2.90. Zu den Ergebnissen dieser Puk siehe unten, Teil 1, 3 (Défense nationale et société).
[35] Presse vom 17.2.90.
[36] BBI, 1990, Il, S. 1565 ff.; Presse vom 2.6.90.
[37] Amtl. Bull. NR, 1990, S. 1206 ff.; Amtl. Bull. StR, 1990, S. 428 ff.; Presse vom 22.6.90.
[38] Amtl. Bull. NR, 1990, S. 1300 ff. und 1304.
[39] Presse vom 20.1.90.
[40] Amtl. Bull. NR, 1990, S. 185 ff.; Presse vom 7.3.90.
[41] Amtl. Bull. NR, 1990, S. 238 ff.
[42] Amtl. Bull. NR, 1990, S. 196 ff.
[43] Amtl. Bull. NR, 1990, S. 1255 ff. (Motionen) und 2479 f. (BR); Amtl. Bull. StR, 1990, S. 438 ff. Zur Geschichte des Staatsschutzes siehe TA, 5.3. und 21.3.90 sowie Lit. Cattani und Engeler.
[44] Presse vom 25.10.90; NZZ, 19.12.90 (CVP); Bund, 20.12.90 (SP, GP). Vgl. auch Lit. Minelli.
[45] Vr, 8.2.90. Vgl. auch die vom Komitee in unregel mässigen Abständen in einer Auflage von 300 000 Exemplaren publizierte Zeitung Fichen-Fritz.
[46] Presse vom 5.3.90. Vgl. auch Amtl. Bull. NR, 1990, S. 317 f.
[47] BBI, 1990, II, S. 384 ff.; BaZ, 12.3.90; NZZ, 9.4.90 (SP); Presse vom 25.4.90.
[48] WoZ, 23.2.90. Siehe dazu oben, Teil 1, la (700-Jahr-Feier).