Année politique Suisse 1991 : Wirtschaft / Allgemeine Wirtschaftspolitik
 
Wettbewerbspolitik
Nachdem die wenigen noch verbliebenen Differenzen rasch ausgeräumt waren, verabschiedeten beide Räte die Revision des Preisüberwachungsgesetzes. Damit sind Zinsen in kartellierten oder wettbewerbsschwachen Märkten sowie von der Verwaltung festgelegte oder genehmigte Preise, Prämien und Tarife ebenfalls der Preisüberwachung unterstellt. Da mit diesem indirekten Gegenvorschlag die Hauptanliegen der zweiten Preisüberwachungsinitiative erfüllt waren, wurde diese zurückgezogen. Die neuen Bestimmungen wurden auf den 1. Oktober in Kraft gesetzt [22].
Unter den verschiedenen wettbewerbshemmenden Faktoren der schweizerischen Wirtschaft geriet auch die staatliche Auftragsvergebung unter Beschuss. Der Ständerat überwies ein Postulat Gadient (svp, GR), welches eine Revision der eidgenössischen Submissionsverordnung verlangt. Diese soll insbesondere zum Ziel haben, wettbewerbsverzerrende und verteuernde Vorschriften zu eliminieren [23].
Nach Ansicht von Nationalrat Eisenring (cvp, ZH) wird das für die wettbewerbsrechtliche Aufsicht zuständige Fachorgan des Bundes, die Kartellkommission, den zukünftigen Anforderungen nicht mehr genügen können. Gerade die europäische Integration werde an die Wettbewerbsaufsicht Aufgaben herantragen, welche nicht mehr von einer nebenamtlichen Expertenkommission und ihrem kleinen Sekretariat bewältigt werden könnten. Er wollte deshalb den Bundesrat mit einer Motion beauftragen, dem Parlament die Schaffung eines Bundesamtes für Wettbewerb vorzuschlagen. Nachdem der Bundesrat betont hatte, dass er im Moment und auch in naher Zukunft keine Notwendigkeit für die Ersetzung der Kartellkommission erkennen könne, überwies der Nationalrat den Vorstoss diskussionslos als Postulat [24].
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Konsumentenschutz
Der Nationalrat überwies die im Vorjahr von der kleinen Kammer gutgeheissene Motion Affolter (fdp, SO) für die gesetzliche Erfassung des Kleinkreditwesens. Dieses neue Gesetz soll vor allem die Bekämpfung von Missbräuchen zum Ziel haben. Gleichzeitig lehnte er eine parlamentarische Initiative Oehler (cvp, SG) ab, welche das Parlament hatte beauftragen wollen, in eigener Regie ein entsprechendes Gesetz auszuarbeiten [25].
Der Nationalrat befasste sich mit der 1988 eingereichten parlamentarischen Initiative Neukomm (sp, BE) für die Schaffung eines eigentlichen Touristenrechts. Dieses soll das Betreiben von Reisebüros gesetzlich regeln und die Rechtsstellung der Touristen als Vertragspartner verbessern. Im Juni 1990 hatte die EG eine neue Richtlinie über Pauschalreisen verabschiedet, welche von den EG-Staaten bis Ende 1992 ins nationale Recht zu integrieren ist, und die als Teil der flankierenden Massnahmen im Bereich Konsumentenschutz auch im EWR sofort Gültigkeit haben wird. Der Schweizerische Reisebüro-Verband, dem zwar nur ein Drittel der Reiseveranstalter angeschlossen sind, der aber rund 80% des Branchenumsatzes erzielt, hatte sich bereit erklärt, diese Richtlinie freiwillig einzuführen. Trotz dieser neuen Situation übernahm der Rat die Argumentation der Kommissionsmehrheit aus dem Jahre 1988. Er überwies ein Kommissionspostulat, das den Bundesrat auffordert, die Rechtsentwicklung in der EG zu verfolgen und gegebenenfalls Antrag auf eine Angleichung schweizerischer Vorschriften vorzuschlagen. Die parlamentarische Initiative Neukomm und eine ähnliche Motion der Kommissionsminderheit für einen verbindlichen Auftrag zur Anpassung lehnte er diskussionslos ab [26].
Seit 1985 besteht im Rahmen der EG eine Richtlinie über eine einheitliche Produktehaftpflicht. Diese schreibt vor, dass ein Produzent auch dann für Schäden, welche Konsumenten durch ein fehlerhaftes Produkt erleiden, haftet, wenn ihn kein Verschulden trifft. Der Nationalrat überwies auf Antrag seiner vorberatenden Kommission eine aus dem Jahre 1989 stammende parlamentarische Initiative Neukomm (sp, BE) für die Einführung einer verschuldensunabhängigen . Produktehaftung. Zwar hatte der Bundesrat bereits 1988 eine Expertenkommission für die Totalrevision des Haftpflichtrechts eingesetzt; diese konnte aber ihre Studien noch nicht abschliessen. Nach Ansicht der Nationalratskommission ist die Einführung einer Produktehaftpflicht jedoch derart dringlich, dass sie, wenn möglich in enger Zusammenarbeit mit der Verwaltung, prioritär behandelt werden soll. Gegen Jahresende setzte das EJPD eine Expertenkommission ein, welche Vorschläge für die Ausgestaltung dieser neuen Haftpflichtregel erarbeiten soll [27].
 
[22] Amtl. Bull. NR, 1991, S. 200 ff. und 814; Amtl. Bull. StR, 1991, S. 332; BBl, 1991, I, S. 1324 (Initiative) und S. 1365 f. (Gesetz) sowie III, S. 1265 (Rückzug der Initiative). Vgl. auch LNN, 5.3.91; BZ, 24.8.91; Presse vom 7.9.91 (Rückzug); NZZ, 9.10.91. Siehe SPJ 1990, S. 101 f.
[23] Amtl. Bull. StR, 1991, S. 1040. Vgl. dazu auch die Berechnungen in Lit. Borner. Zur Liberalisierung des öffentlichen Beschaffungswesens im Rahmen des EWR siehe oben, Teil I, 2 (Europe) sowie BaZ, 27.11.91.
[24] Amtl. Bull. NR, 1991, S. 757 und 1977. Der Vorstoss regt ebenfalls die Ersetzung der Bankenkommission durch ein Bundesamt für Banken und Finanzen an.
[25] Amtl. Bull. NR, 1991, S. 727 ff.; Presse vom 10.10.91. Vgl. SPJ 1990, S. 103. Vgl. auch BaZ, 14.6.91. Zum Thema Drogensucht und Kleinkreditwesen siehe auch Ww, 25.4.91.
[26] Amtl. Bull. NR, 1991, S. 236 ff. Siehe SPJ 1988, S. 95.
[27] Parl. Initiative: Amtl. Bu!!. NR, 1991, S. 367 ff.; BaZ, 12.3.91; SPJ 1989, S. 97. Experten: NZZ, 20.11.91.