Année politique Suisse 1991 : Wirtschaft
Allgemeine Wirtschaftspolitik
Bei anhaltend hoher Teuerung geriet die Schweiz in eine leichte Rezession. – Trotz rasch steigender Arbeitslosigkeit wurden noch keine Konjunkturstützungsprogramme gefordert. – Der Ständerat ging bei der Aufstockung des Fonds für Investitionshilfe an Berggebiete weit über die Anträge des Bundesrates hinaus. – Das Parlament beschloss, auch Zinsen der wettbewerbspolitischen Preisüberwachung zu unterstellen; die zweite Preisüberwachungsinitiative wurde daraufhin zurückgezogen. Nach acht Jahren parlamentarischer Behandlung konnte die Aktienrechtsreform zum Abschluss gebracht werden.
 
In den letzten Jahren häuften sich Analysen, welche einen zunehmenden ordnungspolitischen Zerfall der schweizerischen Wirtschaftspolitik konstatierten und nach Deregulierung und Privatisierung riefen. Einig war man sich, dass der Wirtschaftsstandort Schweiz infolge der Liberalisierungspolitik der meisten europäischen Staaten an Attraktivität eingebüsst hat. Ins Schussfeld der Kritik geriet dabei vor allem die Landwirtschaftspolitik und der weiter wachsende Staatsanteil am Bruttosozialprodukt. Je nach Interessenlage wurden aber auch das Bau- und Mietrecht, der mangelnde Wettbewerb beim öffentlichen Beschaffungswesen, die Restriktionen bei der Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte, die staatlichen Umweltschutzvorschriften und der hohe Kartellierungsgrad der Privatwirtschaft an den Pranger gestellt. Im Berichtsjahr stellten unter anderem namhafte Unternehmer ein gemeinsam mit Wirtschaftsprofessoren erarbeitetes umfassendes Deregulierungsprogramm vor [1].
 
Konjunkturlage
print
Weltwirtschaft
In den OECD-Staaten setzte sich 1991 die Verringerung des wirtschaftlichen Wachstums fort. Insgesamt wurde nach ersten Schätzungen noch ein reales Wachstum von 1,1% verzeichnet. In den USA, Kanada und Grossbritannien bildete sich wie bereits im Vorjahr das Bruttosozialprodukt zurück. In den meisten westeuropäischen Industriestaaten flaute die Konjunktur ab, wobei es aber nur in wenigen Ländern (u.a. Schweden und die Schweiz) zu negativen Zuwachsraten kam. Einzig noch Japan und die alten Bundesländer der BRD wiesen weiterhin ein starkes, wenn auch im Vergleich zum Vorjahr ebenfalls reduziertes Wachstum auf (+4,5% resp. +3,2%). Die wirtschaftliche Abkühlung führte zu einer Zunahme der Arbeitslosigkeit; deren Quote stieg in den grossen OECD-Ländern von 5,6% auf 6,7% an. Die restriktive Geldpolitik und die rezessiven Tendenzen wirkten sich hingegen positiv auf die Teuerung aus. Der Anstieg der Konsumentenpreise verringerte sich in den OECD-Ländern (ohne Türkei) von 5,2% auf 4,5%.
In den ehemals kommunistischen Ländern Mittel- und Osteuropas setzte sich die Anpassungskrise fort, welche durch die politischen Umwälzungen (Auflösung des COMECON und der UdSSR) und durch den 1990 eingeleiteten Übergang zur Marktwirtschaft ausgelöst worden war. Die asiatischen Schwellenländer und die erdölexportierenden Staaten erzielten hingegen wie bereits im Vorjahr überdurchschnittliche Expansionsraten. Weiter verschlechtert hat sich die Situation der übrigen Entwicklungsländer, deren ohnehin ungenügendes Wirtschaftswachstum sich nochmals abgeschwächt hat [2].
top
 
print
Schweiz
Die Schweiz geriet im Berichtsjahr in eine leichte Rezession bei anhaltend hoher Teuerung. Allerdings zeichnete sich im letzten Quartal sowohl bei den wirtschaftlichen Aktivitäten als auch bei der Teuerung eine Besserung ab. Das Bruttosozialprodukt war 1991 mit einer realen Veränderung um -0,5% zum erstenmal seit 1982 rückläufig. Wachstumsimpulse gingen einzig noch vom privaten Konsum und den laufenden Käufen des Staates und der Sozialversicherungen aus. Von den Privaten waren vor allem Dienstleistungen, namentlich im Tourismussektor gefragt, die Nachfrage nach Gütern stagnierte hingegen. Die erlahmende Nachfrage führte bei den Investitionen zu einem Einbruch (—2,8%), von dem nicht nur wie im Vorjahr das Baugewerbe, sondern auch die Ausrüstungsinvestitionen betroffen waren. Sowohl die Importe als auch die Exporte gingen in realen Werten leicht zurück (-1,4% resp. -1,3%). Nach ersten Schätzungen hat sich der Uberschuss der Ertragsbilanz um 0,8 Mia Fr. auf 12,8 Mia Fr. erhöht [3].
Der Arbeitsmarkt reagierte schnell auf die verschlechterte wirtschaftliche Lage. Während im ersten Quartal die Beschäftigung im Vergleich zum Vorjahresquartal noch leicht anstieg und im zweiten Quartal stagnierte, setzte in der zweiten Jahreshälfte ein Rückgang ein, welcher im vierten Quartal -0,9% ausmachte. Im Jahresmittel zählte man 0,3% weniger Beschäftigte als im Vorjahr. Damit wurde eine siebenjährige Wachstumsperiode beendet, während der rund 300 000 neue Arbeitsplätze geschaffen worden waren. Im Dienstleistungsbereich setzte sich die Expansion zwar noch in abgeschwächter Form fort, im 2. Sektor kam es jedoch zu einem Abbau um 1,9%. Davon war nicht nur das Baugewerbe (—2,3%), sondern auch die verarbeitende Produktion (—1,7%) betroffen. Diese branchenmässige Verteilung bildet wahrscheinlich den Hintergrund für die Tatsache, dass der Beschäftigungsrückgang sich nur bei den Männern auswirkte (—0,7%), während bei den Frauen im Jahresmittel eine weitere Zunahme um 0,5% registriert wurde. Auch in bezug auf die regionale Verteilung wirkte sich der Konjunktureinbruch unterschiedlich aus. Die Kantone Schaffhausen (—2,1 %), Genf (—1,5%) und Neuenburg (—1,3%) waren vom Beschäftigungsrückgang am meisten betroffen; in Teilen der Ostschweiz (St. Gallen, Thurgau, Graubünden) und in der Innerschweiz wuchs demgegenüber die Beschäftigtenzahl nochmals an. Trotz der verschlechterten Arbeitsmarktlage nahm die Zahl der beschäftigten Ausländer weiter zu, wenn auch schwächer als im Vorjahr. Einem leichten Abbau bei den Saisonniers und den Grenzgängern stand eine starke Zunahme bei den Niedergelassenen (+6,7% zu Jahresende) gegenüber. Die Zahl der Arbeitslosen erhöhte sich kontinuierlich auf 58 580 im Dezember, was einer Arbeitslosenquote von 1,9% entspricht; im Jahresdurchschnitt betrug diese Quote 1,3% (1990: 0,6%). Diese im internationalen Vergleich tiefe Rate stellt für die Schweiz einen Rekordwert für die Nachkriegszeit dar [4].
Das Wachstum der industriellen Produktion schwächte sich auf 1 % ab. Eine deutliche Zunahme um 7% verzeichnete die Maschinenindustrie, welche bereits im Vorjahr die höchste Zuwachsrate erzielt hatte. Starke Einbrüche erlitten hingegen die baunahen Industrien Holz bzw. Steine und Erden mit -5% bzw. -12%. Die Investitionen bildeten sich um 2,8% zurück, wobei der Rückgang bei den Bauinvestitionen (—3,6%) spürbar deutlicher ausfiel als bei den Ausrüstungsinvestitionen (—1,6%). Die Rezession im Baugewerbe drückte sich auch in einer Schrumpfung des Auftragsbestands um 9% aus [5].
Noch nicht von rezessiven Tendenzen berührt war die schweizerische Tourismusbranche. Dank einer vermehrten Nachfrage sowohl von inländischen als auch von ausländischen Gästen stieg der Umsatz auf eine neue Rekordhöhe von 20,9 Mia Fr. Die Einnahmen aus dem internationalen Tourismus erhöhten sich um 7,4% auf 12,8 Mia Fr., wovon rund 40% auf die Hotellerie entfielen. Damit konnte die Tourismusbranche ihre Stellung als drittwichtigste Devisenverdienerin hinter der Maschinenindustrie und der Chemie festigen. Da die Ausgaben von Schweizer Touristen im Ausland nur um 1,3% zunahmen, verbesserte sich der Aktivsaldo der Tourismusbilanz um mehr als einen Drittel auf 2,9 Mia Fr. [6].
Die Teuerung blieb auf dem hohen Niveau des Vorjahres. Der jährliche Anstieg des Index der Konsumentenpreise erreichte im Juni und Juli mit jeweils 6,6% einen Höchststand. Anschliessend verflachte sich die Kurve wieder auf 5,1 % (Oktober); nach einem vor allem mietzinsbedingten Anstieg auf 5,5% im November betrug die Teuerung zu Jahresende 5,2%. Im Jahresmittel wurde mit einem Anstieg der Konsumentenpreise um 5,9% der höchste Wert seit 1981 (6,5%) erreicht. Die Schweiz lag damit deutlich über dem westeuropäischen Mittelwert von etwa 4,5%. Erneut war die Teuerung weitgehend hausgemacht: die Inflationsrate betrug bei den Inlandwaren 6,8%, bei den Importen hingegen bloss 3,2%. Wie bereits im Vorjahr fiel der Anstieg bei den Wohnungsmieten mit 9,9% weit überdurchschnittlich aus. Die Inflationsrate der Grosshandelspreise bildete sich weiter zurück: sie betrug im Jahresmittel noch 0,4% [7].
Der Landesindex der Konsumentenpreise soll bis Ende 1992 auf eine neue Basis gestellt werden. Der Bundesrat stimmte im März einem Grobkonzept zu, welches vorsieht, die Erhebungsgrundlage zu erweitern und sich nicht mehr ausschliesslich an den Ausgabenstrukturen der Arbeitnehmer-Haushalte zu orientieren. Als zweite wichtige Neuerung ist geplant, in Zukunft von den effektiv vom Konsumenten bezahlten Preisen (sogenannte Transaktionspreise) auszugehen. Darin wären auch alle indirekten Steuern enthalten. Gerade im Zusammenhang mit der Diskussion um die Einführung von Lenkungsabgaben im Energie- und Umweltbereich wird dieses Konzept jedoch kritisiert. Da der Konsumentenpreisindex in der Regel als Basis für die Berechnung von vertraglich oder gesetzlich vorgesehenen automatischen Teuerungsausgleichen auf Löhnen und Rènten dient, besteht die Gefahr, dass sich Lenkungsabgaben bloss inflationär auswirken und die mit ihnen beabsichtigte Steuerung des Konsumverhaltens nicht erreicht wird. Der Freisinnige Hunziker (AG) plädierte deshalb in einem von der Hälfte des Ständerats unterzeichneten und ohne Gegenstimme überwiesenen Postulat für eine Ausklammerung. Bundesrat Cotti stellte sich nicht gegen die Überweisung des Vorstosses, erinnerte jedoch daran, dass sich die mit der Neugestaltung der Berechnungsgrundlagen für den Index beauftragte Expertenkommission gegen eine Ausklammerung entschieden hatte [8].
 
Konjunkturpolitik
print
Gesetzgebung
Das EVD gab im September den Vorentwurf für ein Stabilitätsgesetz in die Vernehmlassung. Dieser war von einer Expertengruppe unter der Leitung des im Oktober neu in den Nationalrat gewählten Genfer Wirtschaftsprofessors Tschopp (fdp) erarbeitet worden. Der als Rahmengesetz konzipierte Entwurf orientiert sich am Primat der Selbstregulierungskräfte der Wirtschaft und will die Aktivitäten des Bundes vor allem auf die Gewährleistung von günstigen Rahmenbedingungen und die Förderung der Innovations- und Anpassungsfähigkeit konzentrieren. Nur in aussergewöhnlichen Situationen soll der Bund mit kurzfristigen Massnahmen wie z.B. Arbeitsbeschaffungsprogrammen und Sonderabgaben zur Abwehr drohender Gefahren oder zur Bekämpfung eingetretener Störungen eingreifen dürfen [9].
Ohne Diskussion überwies der Ständerat eine Motion Jelmini (cvp, TI), welche die Ausarbeitung eines konjunkturpolitischen Instrumentariums fordert. Dabei soll auf die Institutionalisierung der Zusammenarbeit von Bund, Kantonen, Gemeinden, der Wirtschaft und der Nationalbank besonderes Gewicht gelegt werden [10].
top
 
print
Massnahmen
Nachdem Ende August die Zahl der Arbeitslosen auf 40 000 und diejenige der Kurzarbeitenden auf 20 000 angestiegen war, reichten die Fraktionen der SP und der FDP sowie CVP-Nationalrat Widrig (SG) dringliche Interpellationen zur Wirtschaftspolitik ein. Diese boten dem Nationalrat anfangs Oktober Gelegenheit, die sich rapide verschlechternde Wirtschaftsund Beschäftigungslage zu diskutieren. Alle Parteien waren sich einig, dass der Zeitpunkt für ein konjunkturpolitisches Ankurbelungsprogramm noch nicht gekommen sei; immerhin verlangten die Sozialdemokraten diesbezügliche Vorbereitungen. Während die SP neben verstärkten Bemühungen auf dem Ausbildungssektor auch eine Lockerung der Geldpolitik anregte, betonten sowohl der freisinnige Fraktionssprecher Schüle (SH) als auch Widrig für die CVP und Fischer (AG) für die SVP die Bedeutung von Massnahmen zur Belebung des Wettbewerbs und forderten zudem den Staat zum Masshalten sowohl bei den Ausgaben als auch bei der Produktion von gesetzlichen Vorschriften auf. Konkret kritisierte die FDP namentlich die relativ schlechter gewordenen Rahmenbedingungen für den Finanzplatz. Vertreter der CVP und der SVP prangerten insbesondere die zeitraubenden Baubewilligungsverfahren an, welche verantwortlich seien, dass investitionswillige Unternehmen ins Ausland abwandern würden.
Der Bundesrat verteidigte seinen bisherigen Kurs, der darin besteht, trotz des wirtschaftlichen Einbruchs weiterhin der Teuerungsbekämpfung das Primat einzuräumen. Eine Lockerung der Geldpolitik lehnte er deshalb als kontraproduktiv ab. Gestützt auf die Annahme, dass sich die Konjunktur im Jahre 1992 wieder erholen werde, lehnte er auch spezielle Beschäftigungsprogramme, die in der Debatte allerdings auch von niemandem gefordert worden waren, ab. Er verwies zudem auf die positiven Wirkungen der vom Bund bereits beschlossenen Massnahmen zur Förderung des Wohnungsbaus und die auf Anfang 1992 in Kraft tretenden Verbesserungen bei der Arbeitslosenversicherung, welche es den Unternehmen erleichtern werde, konjunkturelle Schwächen mit Kurzarbeit statt mit Entlassungen zu überbrücken. Überdies kündigte er eine Freigabe der Arbeitsbeschaffungsreserven an [11] .
Einen Tag nach dieser Debatte überwies der Nationalrat diskussionslos ein Postulat Leuenberger (sp, SO), welches den Bundesrat aufforderte, für den Fall einer Rezession Beschäftigungsprogramme vorzubereiten. Diese sollten den Hauptakzent nicht auf die traditionellen Aufträge in den Bereichen Strassenbau und militärische Ausrüstung legen, sondern — neben der Förderung der beruflichen Umschulung und Weiterbildung — beschäftigungswirksame Massnahmen in den Gebieten Energiesparen und öffentlicher Verkehr enthalten [12]. Der einzige Ruf im Parlament nach dem sofortigen Einsatz eines staatlichen Investitionsprogramms kam von einem Vertreter der Zürcher SVP. Bundesrat Delamuraz lehnte jedoch in der Dezembersession das in der Fragestunde vorgetragene Begehren des neu in den Nationalrat gewählten Präsidenten des kantonalen Gewerbeverbandes Neuenschwander ab [13].
Auf den 1. Dezember gab der Bundesrat die freiwillig gebildeten steuerbegünstigten Arbeitsbeschaffungsreserven der Unternehmen frei. Damit wurden rund 700 Unternehmen ermächtigt, blockierte Mittel im Betrag von rund 400 Mio Fr. für Investitionen einzusetzen. In den von Arbeitslosigkeit besonders betroffenen Regionen (v.a. französische Schweiz und Tessin) verlängerte er die Anspruchsberechtigung für den Bezug von Arbeitslosengeldern [14].
Eine Eingabe des Konsumentinnenforums Schweiz an den Bundesrat, welche angesichts der ungebremsten Teuerung die Einführung einer allgemeinen konjunkturpolitischen Preisüberwachung mittels dringlichem Bundesbeschluss forderte, wurde von der Regierung abschlägig beantwortet. Ständerätin Weber (ldu, ZH) hatte in einer im Juni eingereichten Interpellation ebenfalls eine derartige Intervention angeregt, erwähnte diese jedoch bei der mündlichen Begründung ihres Vorstosses anfangs Oktober nicht mehr [15].
 
Strukturpolitik
print
Patentrecht
Die Bestrebungen, den Patentschutz auch für Erfindungen auf dem Gebiet der Biotechnologie zu ermöglichen, sind — zumindest in der Schweiz - einstweilen zum Stillstand gekommen. Der Nationalrat sanktionierte den Beschluss seiner vorberatenden Kommission, die Beratung der vom Bundesrat 1989 vorgeschlagenen Teilrevision des Patentgesetzes zu sistieren. Als Hauptgrund für diesen Beschluss wurde geltend gemacht, dass — unter Voraussetzung seiner Annahme in der Volksabstimmung — mit dem Gegenvorschlag zur Beobachter-Initiative über die Gen- und Fortpflanzungstechnologie in Kürze neue verfassungsrechtliche Grundlagen in Kraft treten werden. Da sich die angestrebte Patentrechtsrevision an diesen neuen Gegebenheiten orientieren soll, wurde der Bundesrat eingeladen, dem Parlament zu einem späteren Zeitpunkt eine neue Vorlage zu unterbreiten [16].
top
 
print
Markenschutz
Der im Vorjahr vom Bundesrat vorgelegte Entwurf für eine Totalrevision des Markenschutzgesetzes fand in der vorberatenden Kommission des Ständerates gute Aufnahme [17].
top
 
print
Berggebiete
Der Bundesrat reagierte rasch auf die im Vorjahr überwiesenen Motionen Gadient (svp, GR) und Steinegger (fdp, UR) für eine Aufstockung des Fonds für Investitionshilfe an die Berggebiete. Da seit 1987 sowohl die Anzahl der Unterstützungsgesuche als auch die in ihnen beantragten Beiträge stark angestiegen waren, hatten die vorhandenen Mittel nicht mehr ausgereicht, um allen begründeten Begehren fristgerecht zu entsprechen. Die aus diesem Grund zurückgestellten Gesuche hatten bis Ende 1990 einen Gesamtbetrag von rund 240 Mio Fr. erreicht. Der Bundesrat beantragte nun dem Parlament, den Fonds bis zum Jahr 2000 in variablen Jahresraten um insgesamt 670 Mio Fr. zu erhöhen. Angesichts der als positiv beurteilten Wirkungen des Investitionshilfegesetzes und der akuten Finanzknappheit des Fonds war das Anliegen unbestritten. Der Ständerat bezweifelte aber, dass die von der Regierung genannte Summe ausreichen würde. Er stimmte deshalb mit 17 zu 6 Stimmen der von der Kommissionsmehrheit beantragten Heraufsetzung auf 900 Mio Fr. zu. Im Nationalrat sprachen sich die Grünen, die Liberalen und die LdU/EVP-Fraktion sowie eine Minderheit der Freisinnigen und der Sozialdemokraten für ein Festhalten am bundesrätlichen Vorschlag von 670 Mio Fr. aus. Mit äusserst knappem Mehr setzte sich diese Ansicht durch. In der Differenzbereinigung fand jedoch der Kompromissvorschlag der kleinen Kammer, den Fonds um 800 Mio Fr. aufzustocken, auch im Nationalrat deutliche Zustimmung [18].
Im Anschluss an dieses Geschäft lehnten beide Räte Motionen ab, welche eine grundlegende Überprüfung und gegebenenfalls eine Revision des Investitionshilfegesetzes für Berggebiete verlangt hatten. Darin war vor allem eine vermehrte Berücksichtigung von Aspekten der Ökologie und der europäischen Integration sowie der Ausschluss von einigen Städten (z.B. Thun, Ascona und Locarno) aus den Berggebietsregionen gefordert worden. Nach Ansicht der nationalrätlichen Kommissionsmehrheit waren diese Motionen auch deshalb überflüssig, weil die Geschäftsprüfungskommission die Durchführung entsprechender Abklärungen bereits vorher beschlossen hatte [19].
Im Oktober 1989 hatten die Umweltschutzminister der sieben Staaten mit Alpenanteil (Frankreich, Italien,. Schweiz, Liechtenstein, Deutschland, Osterreich und Jugoslawien) beschlossen, unter dem Namen Alpenkonvention ein völkerrechtliches Vertragswerk zwischen den erwähnten Staaten und der EG zum Schutz der Alpen zu realisieren. Darin sollen die Grundlagen für eine langfristige Erhaltung der Alpen als Naturraum, aber auch als Lebens- und Wirtschaftsraum für die Bewohner festgelegt werden. Die vom EDI im Frühjahr eingeleitete Vernehmlassung ergab bei den grossen Parteien und auch in Umweltschutzkreisen Zustimmung. Die Mehrheit der Alpenkantone, insbesondere Graubünden und Wallis, äusserten sich hingegen skeptisch bis ablehnend. Sie befürchten, dass die sehr allgemein gehaltene Konvention die Grundlage zu Fremdbestimmung und zu Einschränkungen für die lokale Wirtschaft bilden könnte. Trotz diesem Widerstand beschloss der Bundesrat, die Konvention am 7. November in Salzburg zu unterzeichnen. Er will sie dem Parlament allerdings erst dann zur Ratifizierung vorlegen, wenn die zu ergreifenden Massnahmen für die einzelnen Politikbereiche ebenfalls vorliegen [20].
Mit Unterstützung der PTT hatten Organisationen aus der Tourismusbranche ein ausführungsreifes Projekt für ein nationales elektronisches Informations- und Reservationssystem mit dem Namen Swissline entwickelt. Diese im In- und Ausland abrufbare Dienstleistung soll allen touristischen Anbietern offenstehen und die internationale Konkurrenzfähigkeit des schweizerischen Fremdenverkehrs verbessern. Mit der Überweisung von Postulaten Dietrich (cvp, BE) resp. Lauber (cvp, VS) regten beide Räte än, die Einführung dieses neuen Systems mit Bundesmitteln zu unterstützen. Der vom Bundesrat im Rahmen des Budgets 1992 beantragte einmalige Beitrag von 3,5 Mio Fr. wurde jedoch gegen den Widerstand des Ständerates — der erst in der zweiten Runde der Differenzbereinigung nachgab — von der Volkskammer als ordnungspolitisch unerwünschte Subvention an die Privatwirtschaft gestrichen [21].
Zur Forschungsförderung und speziell zum Bundesbeschluss über zeitlich beschränkte Sondermassnahmen zur Förderung von neuen Technologien im Bereich der Mikroelektronik siehe unten, Teil I, 8a (Recherche).
 
Wettbewerbspolitik
Nachdem die wenigen noch verbliebenen Differenzen rasch ausgeräumt waren, verabschiedeten beide Räte die Revision des Preisüberwachungsgesetzes. Damit sind Zinsen in kartellierten oder wettbewerbsschwachen Märkten sowie von der Verwaltung festgelegte oder genehmigte Preise, Prämien und Tarife ebenfalls der Preisüberwachung unterstellt. Da mit diesem indirekten Gegenvorschlag die Hauptanliegen der zweiten Preisüberwachungsinitiative erfüllt waren, wurde diese zurückgezogen. Die neuen Bestimmungen wurden auf den 1. Oktober in Kraft gesetzt [22].
Unter den verschiedenen wettbewerbshemmenden Faktoren der schweizerischen Wirtschaft geriet auch die staatliche Auftragsvergebung unter Beschuss. Der Ständerat überwies ein Postulat Gadient (svp, GR), welches eine Revision der eidgenössischen Submissionsverordnung verlangt. Diese soll insbesondere zum Ziel haben, wettbewerbsverzerrende und verteuernde Vorschriften zu eliminieren [23].
Nach Ansicht von Nationalrat Eisenring (cvp, ZH) wird das für die wettbewerbsrechtliche Aufsicht zuständige Fachorgan des Bundes, die Kartellkommission, den zukünftigen Anforderungen nicht mehr genügen können. Gerade die europäische Integration werde an die Wettbewerbsaufsicht Aufgaben herantragen, welche nicht mehr von einer nebenamtlichen Expertenkommission und ihrem kleinen Sekretariat bewältigt werden könnten. Er wollte deshalb den Bundesrat mit einer Motion beauftragen, dem Parlament die Schaffung eines Bundesamtes für Wettbewerb vorzuschlagen. Nachdem der Bundesrat betont hatte, dass er im Moment und auch in naher Zukunft keine Notwendigkeit für die Ersetzung der Kartellkommission erkennen könne, überwies der Nationalrat den Vorstoss diskussionslos als Postulat [24].
top
 
print
Konsumentenschutz
Der Nationalrat überwies die im Vorjahr von der kleinen Kammer gutgeheissene Motion Affolter (fdp, SO) für die gesetzliche Erfassung des Kleinkreditwesens. Dieses neue Gesetz soll vor allem die Bekämpfung von Missbräuchen zum Ziel haben. Gleichzeitig lehnte er eine parlamentarische Initiative Oehler (cvp, SG) ab, welche das Parlament hatte beauftragen wollen, in eigener Regie ein entsprechendes Gesetz auszuarbeiten [25].
Der Nationalrat befasste sich mit der 1988 eingereichten parlamentarischen Initiative Neukomm (sp, BE) für die Schaffung eines eigentlichen Touristenrechts. Dieses soll das Betreiben von Reisebüros gesetzlich regeln und die Rechtsstellung der Touristen als Vertragspartner verbessern. Im Juni 1990 hatte die EG eine neue Richtlinie über Pauschalreisen verabschiedet, welche von den EG-Staaten bis Ende 1992 ins nationale Recht zu integrieren ist, und die als Teil der flankierenden Massnahmen im Bereich Konsumentenschutz auch im EWR sofort Gültigkeit haben wird. Der Schweizerische Reisebüro-Verband, dem zwar nur ein Drittel der Reiseveranstalter angeschlossen sind, der aber rund 80% des Branchenumsatzes erzielt, hatte sich bereit erklärt, diese Richtlinie freiwillig einzuführen. Trotz dieser neuen Situation übernahm der Rat die Argumentation der Kommissionsmehrheit aus dem Jahre 1988. Er überwies ein Kommissionspostulat, das den Bundesrat auffordert, die Rechtsentwicklung in der EG zu verfolgen und gegebenenfalls Antrag auf eine Angleichung schweizerischer Vorschriften vorzuschlagen. Die parlamentarische Initiative Neukomm und eine ähnliche Motion der Kommissionsminderheit für einen verbindlichen Auftrag zur Anpassung lehnte er diskussionslos ab [26].
Seit 1985 besteht im Rahmen der EG eine Richtlinie über eine einheitliche Produktehaftpflicht. Diese schreibt vor, dass ein Produzent auch dann für Schäden, welche Konsumenten durch ein fehlerhaftes Produkt erleiden, haftet, wenn ihn kein Verschulden trifft. Der Nationalrat überwies auf Antrag seiner vorberatenden Kommission eine aus dem Jahre 1989 stammende parlamentarische Initiative Neukomm (sp, BE) für die Einführung einer verschuldensunabhängigen . Produktehaftung. Zwar hatte der Bundesrat bereits 1988 eine Expertenkommission für die Totalrevision des Haftpflichtrechts eingesetzt; diese konnte aber ihre Studien noch nicht abschliessen. Nach Ansicht der Nationalratskommission ist die Einführung einer Produktehaftpflicht jedoch derart dringlich, dass sie, wenn möglich in enger Zusammenarbeit mit der Verwaltung, prioritär behandelt werden soll. Gegen Jahresende setzte das EJPD eine Expertenkommission ein, welche Vorschläge für die Ausgestaltung dieser neuen Haftpflichtregel erarbeiten soll [27].
 
Gesellschaftsrecht
Die langwierige Reform dés aus dem Jahre 1936 stammenden Aktienrechtes ist nach einer parlamentarischen Behandlung, die sich über acht Jahre erstreckte, zum Abschluss gebracht worden. Die neuen Bestimmungen, welche auf den 1. Juli 1992 in Kraft gesetzt werden sollen, erhöhen insbesondere die Transparenz und bauen damit den Schutz von Aktionären und Gläubigern aus. Zudem verbessern sie die Struktur und Funktion der Gesellschaftsorgane. Weitere erwähnenswerte Neuerungen stellen die Verdoppelung des erforderlichen Mindestkapitals der Aktiengesellschaften auf 100 000 Fr. und die Herabsetzung des Mindestnennwerts der Aktien von 100 Fr. auf 10 Fr. dar [28].
Beide Ratskammern bereinigten die letzten Differenzen und konnten in der Herbstsession die Schlussabstimmungen durchführen. Zuerst folgte der Ständerat in den meisten Punkten den Beschlüssen der Volkskammer. Bei der Vinkulierung von an der Börse kotierten Namenaktien hielt er nicht mehr an seiner ersten Fassung von 1988 fest, welche die Abwehr von Übernahmen durch Ausländer als möglichen Grund für die Verweigerung des Eintrags ins Register genannt hatte. Er entschied sich für eine nichtdiskriminierende Formulierung, welche neben der prozentualen Beschränkung des Anteils einzelner Aktionäre einzig die Erhaltung der wirtschaftlichen Unabhängigkeit als zulässiges Ausschlusskriterium anerkennt. In der Frage des Depotstimmrechts beharrte er auf seinem Entscheid, dass bei Nichtvorliegen von Weisungen die Depothalter den Anträgen des Verwaltungsrats zustimmen sollen [29].
Der Nationalrat gab in der Frage der Ausübung des Depotstimmrechts nach, blieb in der Regelung der Vinkulierung börsenkotierter Namenaktien jedoch standhaft. Als zulässiger Grund für die Verweigerung des Eintrags als Stimmberechtigter ins Aktienregister darf neben der Höchstquote für einzelne Eigentümer nur die Erfüllung von gesetzlichen Vorschriften über die Zusammensetzung der Aktionäre geltend gemacht werden; und dies darf auch nur dann geschehen, wenn die Statuten der Gesellschaft bereits vor dem Aktienkauf entsprechende Bestimmungen enthalten haben. Von Bedeutung ist dieses Erfordernis namentlich im Zusammenhang mit dem Gesetz über den Grundstückerwerb durch Ausländer und den Bestimmungen über die Führung des Titels "schweizerische Bank", welche beide ein mehrheitlich inländisches Aktionariat vorschreiben. Um deutlich zu machen, dass es sich dabei um ein Provisorium handelt, das im Zusammenhang mit dem EWR ohnehin obsolet werden dürfte, verbannte der Nationalrat diese Ausnahme vom Vinkulierungsverbot in die Schlussbestimmungen und fügte die Präzisierung an, dass sie nur solange zulässig ist, wie Gesetze mit entsprechenden Anforderungen noch in Kraft sind. Der Ständerat schloss sich dieser Version an [30].
Für die gesetzlichen Massnahmen zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität resp. für die Revision des Konkursrechts siehe oben, Teil I, 1b (Strafrecht) resp. (Privatrecht).
 
Weiterführende Literatur
print
Allgemeines
H.Ch. Binswanger, Geld und Natur. Das wirtschaftliche Wachstum im Spannungsfeld zwischen Okonomie und Okologie, Stuttgart 1991.
S. Borner / M.E. Porter e.a., Internationale Wettbewerbsvorteile. Ein strategisches Konzept für die Schweiz, Zürich 1991.
R.L. Frey e.a. (Hg.), Mit Ökonomie zur Ökologie. Analyse und Lösungen des Umweltproblems aus ökonomischer Sicht, Basel 1991.
F. Jaeger, Natur und Wirtschaft: Grundlagen einer Politik des qualitativen Wachstums, Chur 1991.
A. Meier / Ch. Haudenschild, Der wirtschaftspolitische Problemlösungsprozess, Zürich 1991.
Mitteilungsblatt für Konjunkturfragen, 1991, Nr. 2 (Sonderheft Strukturberichterstattung).
P. Moser, Schweizerische Wirtschaftspolitik im internationalen Wettbewerb. Eine ordnungspolitische Analyse, hg. von H. Hauser e.a., Zürich 1991.
Schweiz. Handels- und Industrieverein, Für eine wettbewerbsfähige Schweiz von morgen. Ein wirtschaftspolitisches Leitbild, Zürich 1991.
Schweizerische Wirtschaftspolitik im internationalen Wettbewerb. Eine ordnungspolitisches Programm, von F. Leutwiler / E. Baltensberger e.a., Zürich 1991.
H. Seghezzi, Industriestandort Schweiz. Chancen und Risiken für die Wettbewerbsfähigkeit des Industriesektors, Baden 1991.
W. Wittmann, Marktwirtschaft für die Schweiz, Flaach 1991.
top
 
print
Regionalpolitik
BIGA (Hg.), 'EG 92': Neue Anforderungen an die Regionalpolitik?, Bern 1991.
B. Bursig, Die Regionalpolitik der europäischen Gemeinschaft, Bern 1991.
G. Fischer, "Innovationsfähigkeit und Innovationsverhalten aus regionaler Sicht", in Die Volkswirtschaft, 64/1991, Nr. 8, S. 17 ff.
J.-A. Kuonen, Implementation regionaler Entwicklungskonzepte und die Rolle politischer Führungsgruppen, Bern 1991.
C. Larrue (Hg.), Les problèmes régionaux et les politiques régionales en Suisse, Paris 1991.
top
 
print
Wettbewerbsrecht
P. Durey, Die Kartellrechte der Schweiz und der EG im grenzüberschreitenden Verkehr, Freiburg (Diss. jur.) 1991.
W. Schluep, " Wettbewerbsfreiheit — staatliche Wirtschaftspolitik. Gegensatz oder Ergänzung?", in Zeitschrift für schweizerisches Recht, 110/1991, I, S. 51 ff.
L. Schürmann (Hg.), Probleme des Kartellverwaltungsrechts. Festschrift für Bruno Schmidhauser zum 60. Geburtstag, Bern 1991.
R. Senti / J. Baltensberger, Binnenmarkt Schweiz. Wettbewerbsverzerrende Bestimmungen im öffentlichrechtlichen Bereich, Bern 1991.
top
 
print
Aktienrecht
E. Homburger, Leitfaden zum neuen Aktienrecht, Zürich 1991.
A. Biderbost, "Das neue Aktienrecht", in Plädoyer, 10/1992, Nr. 2, S. 33 ff.
M. Weber, Die Vinkulierung von Namenaktien in der Schweiz. Eine Untersuchung ausgewählter Folgen, Basel (Diss.) 1991.
top
H.H.
 
[1] Siehe Lit. Borner, Moser, Senti, SHIV, Wittmann sowie Schweizerische Wirtschaftspolitik (Programm der Unternehmer). Vgl auch Presse vom 5.6.91 und das Dossier in Bilanz, 1991, Nr. 6, S. 94 ff. Vgl. dazu auch die in dieselbe Richtung gehenden Ausführungen des BR in seinem Bericht zurAussenwirtschaftspolitik (BBl, 1992, I, S. 1020 ff.).
[2] SNB, Geschäftsbericht, 84/1991, S. 5 f. und 13 ff.
[3] SNB, Geschäftsbericht, 84/1991, S. 25 ff.; SNB, Monatsbericht, 1992, Nr. 5, S. 126 f.; Kommission für Konjunkturfragen, Die Wirtschaftslage, 334. und 335. Mitteilung, Beilagen zu Die Volkswirtschaft, 65/1992, Nr. 1 und 4. Siehe auch oben, Teil I, 2 (Commerce extérieur suisse) und unten, Teil I, 4b (Geld- und Währungspolitik).
[4] Die Volkswirtschaft, 65/1992, Nr. 5, S. 8* ff. Siehe auch unten, Teil I, 7a (Arbeitsmarkt) und 7d (Ausländerpolitik).
[5] Die Volkswirtschaft, 65/1992, Nr. 5, S. 4* (Investitionen) und 18* (Produktion).
[6] NZZ, 3.6.92. Zur Wertschöpfung des Tourismus siehe auch NZZ, 12.11.91; SHZ, 14.11.91.
[7] Die Volkswirtschaft, 65/1992, Nr. 5, S. 15* ff.
[8] Grobkonzept: BaZ, 5.3.91; siehe auch Bund, 7.9.91. Postulat: Amtl. Bull. StR, 1991, S. 558 ff. Vgl. auch SPJ 1985, S. 61.
[9] NZZ, 12.9.91. Siehe SPJ 1990, S. 100 f.
[10] Amtl. Bull. StR, 1991, S. 808 f.
[11] Amtl. Bull. NR, 1991, S. 1861 ff. Zur Geldmengenpolitik siehe unten, Teil I, 4b (Geld- und Währungspolitik). Zu den Massnahmen im Baubereich siehe unten, Teil I, 6c (Wohnungsbau).
[12] Amtl. Bull. NR, 1991, S. 1987.
[13] Amtl. Bull. NR, 1991, S. 2190 f.
[14] Amtl. Bull. NR, 1991, S. 2190 f.; TA und NQ, 30.11.91. Vgl. dazu auch unten, Teil I, 7a (Arbeitsmarkt).
[15] Eingabe: TA, 19.8.91. Interpellation: Amtl. Bull. StR, 1991, S. 822 f.
[16] Amtl. Bull. NR, 1991, S. 1288 f. Der StR war mit diesem Vorgehen ebenfalls einverstanden (Amtl. Bull. StR, 1991, S. 890 f.). Vgl. SPJ 1990, S. 101. Zum Verfassungsartikel siehe unten, Teil I, 7b (Gentechnologie).
[17] NZZ, 25.1.91. Vgl. SPJ 1990, S. 101 und SHZ, 4.1.91.
[18] BBl, 1991, I, S. 1548 ff.; Amtl. Bull. SIR, 1991, S. 440 ff. und 807 f.; Amtl. Bull. NR, 1991, S. 1636 ff. und 1891 f.; BBl, 1991, IV, S. 209; BüZ, 5.3.91. Vgl. SPJ 1990, S. 101.
[19] Amtl. Bull. StR, 1991, S. 449; Amtl. Bull. NR, 1991, S. 1645 f. Im StR war die Motion von Onken (sp, TG), im NR von der Kommissionsminderheit eingereicht worden. Vgl. dazu auch die recht positiv ausgefallene Beurteilung der schweizerischen Regionalpolitik in einer OECD-Studie (NZZ, 24.5.91).
[20] Zusammenfassung der Vernehmlassung: NZZ, 19.7.91. Kritik der Alpenkantone: BüZ, 12.7. und 16.10.91; Bund, 15.7.91; NZZ, 19.9.91. Unterzeichnung: Bund, 31.10.91; Presse vom 31.10. und 8.11.91 (Slowenien kündigte an, nach seiner völkerrechtlichen Anerkennung anstelle Jugoslawiens unterzeichnen zu wollen). Vgl. allgemein auch NZZ, 27.6., 19.7., 24.10. und 6.11.91; TA, 28.10.91; sowie unten, Teil I, 6d (Protection des sites et de la nature).
[21] Amtl. Bull. NR, 1991, S. 1647 f. (Postulat) bzw. S. 2259 f., 2356 f. und 2398 (Budget); Amtl. Bull. StR, 1991, S. 626 f. (Postulat) bzw. S. 1046 f., 1061 f. und 1088 f. (Budget). BR Stich hatte sich in der Budgetdebatte ebenfalls für eine Streichung ausgesprochen. Siehe auch BüZ, 7.12. und 12.12.91.
[22] Amtl. Bull. NR, 1991, S. 200 ff. und 814; Amtl. Bull. StR, 1991, S. 332; BBl, 1991, I, S. 1324 (Initiative) und S. 1365 f. (Gesetz) sowie III, S. 1265 (Rückzug der Initiative). Vgl. auch LNN, 5.3.91; BZ, 24.8.91; Presse vom 7.9.91 (Rückzug); NZZ, 9.10.91. Siehe SPJ 1990, S. 101 f.
[23] Amtl. Bull. StR, 1991, S. 1040. Vgl. dazu auch die Berechnungen in Lit. Borner. Zur Liberalisierung des öffentlichen Beschaffungswesens im Rahmen des EWR siehe oben, Teil I, 2 (Europe) sowie BaZ, 27.11.91.
[24] Amtl. Bull. NR, 1991, S. 757 und 1977. Der Vorstoss regt ebenfalls die Ersetzung der Bankenkommission durch ein Bundesamt für Banken und Finanzen an.
[25] Amtl. Bull. NR, 1991, S. 727 ff.; Presse vom 10.10.91. Vgl. SPJ 1990, S. 103. Vgl. auch BaZ, 14.6.91. Zum Thema Drogensucht und Kleinkreditwesen siehe auch Ww, 25.4.91.
[26] Amtl. Bull. NR, 1991, S. 236 ff. Siehe SPJ 1988, S. 95.
[27] Parl. Initiative: Amtl. Bu!!. NR, 1991, S. 367 ff.; BaZ, 12.3.91; SPJ 1989, S. 97. Experten: NZZ, 20.11.91.
[28] Vgl. SHZ, 18.7. und 26.9.91; LNN, 27.12.91. Siehe auch die Serie in NZZ, 8.1., 15.1., 23.1., 31.1., 4.2. und 11.2.92; Lit. Homburger sowie die Beilage "Neues Aktienrecht", in SHZ, 6.2.92. Zu den wichtigsten Differenzen zum EG-Recht siehe wf, Dok., 4, 27.1.91.
[29] Amtl. Bull StR, 1991, S, 65 ff. Siehe SPJ 1988, S. 96 und 1990, S. 103 f.
[30] Amtl. Bull. NR, 1991, S. 847 ff., 1108 und 2035; Amtl. Bull. StR, 1991, S. 469 ff. und 920; BBl, 1991, III, S. 1476 ff.
top