Année politique Suisse 1992 : Sozialpolitik / Gesundheit, Sozialhilfe, Sport
 
Suchtmittel
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Drogen
Gemäss den offiziellen Statistiken starben im Berichtsjahr 419 Menschen am Drogenkonsum, 14 mehr als 1991. In den Kantonen Bern, Waadt und Zürich nahm die Anzahl der Drogentoten ab, in angrenzenden Kantonen wie Genf, Luzern, Solothurn, St. Gallen, Tessin und Wallis stieg sie dagegen an [33].
Anfangs Jahr gab das BAG eine Verordnung in die Vernehmlassung, welche die Betreuungs-, Präventions- und Ausbildungsprogramme auf nationaler Ebene regelt und die Rahmenbedingungen für die vom Bund übernommene wissenschaftliche Begleitforschung absteckt. Eine Neuausrichtung erfuhr die Drogenpolitik insofern, als Versuche mit der ärztlich kontrollierten und von therapeutischen Massnahmen flankierten Abgabe von injizierbaren Betäubungsmitteln zugelassen werden sollten. Wie bereits zu Ende des Vorjahres von Bundesrat Cotti angedeutet, wurden dafür Morphin und Methadon vorgesehen, nicht aber Heroin, da dieses nach geltendem Betäubungsmittelgesetz nicht zu den verschreibbaren Medikamenten gehört. Drogenfachleute und Verantwortliche der vom Drogenproblem besonders betroffenen Städte und Kantone distanzierten sich von diesem Entscheid. Sie kritisierten, dass ohne Einbezug von Heroin die wissenschaftlichen Versuche nicht aussagekräftig seien. In einer mehrheitlich vom Heroinkonsum geprägten Drogenszene sei die Untersuchung der Auswirkungen einer medizinischen Abgabe auf die Verelendung oder die Aidsprophylaxe nur relevant, wenn dafür auch die am meisten konsumierte Droge eingesetzt werden könne. Zudem sei es wenig sinnvoll, ein Betäubungsmittel (Morphium) zusätzlich einzuführen, welches heute kaum gehandelt und konsumiert werde [34].
Als die Vernehmlassung klar zeigte, dass mit Ausnahme der SVP alle Bundesratsparteien und eine Mehrheit der Kantone sowie der Städteverband Versuche mit der medizinisch indizierten Abgabe von Heroin befürworten, begann sich ein Sinneswandel Cottis abzuzeichnen. Nun war es aber der Gesamtbundesrat, der sich mit einem Entscheid schwer tat und diesen deshalb wiederholt vertagte. Mitte Mai gab der Bundesrat dann doch noch grünes Licht für die Heroinversuche, wenn auch unter sehr strengen Rahmenbedingungen: Die bis Ende 1996 befristeten wissenschaftlichen Versuche brauchen eine Bewilligung des Bundes sowie des jeweiligen Kantons und sind auf 50 Personen zu beschränken. Das BAG rechnete damit, dass ungefähr zehn Projekte durchgeführt werden, davon maximal fünf mit Heroin, die restlichen mit Morphin oder injiziertem Methadon [35].
Die Drogenfachleute reagierten erleichtert, bedauerten aber die geringe Teilnehmerzahl, da damit kaum schlüssige Resultate erreicht werden könnten. Die Städte Basel, Bern, Freiburg, St. Gallen, Solothurn, Zug und Zürich meldeten umgehend ihr Interesse an, mindestens einen Versuch mit harten Drogen durchzuführen. Der Beginn der Versuche wurde auf Herbst in Aussicht gestellt. Der Erlass der entsprechenden Verordnung verzögerte sich jedoch bis Ende Oktober, so dass frühestens 1993 damit gestartet werden kann. Die vom Bundesrat gesetzten Rahmenbedingungen lassen 13 Versuche zu, fünf davon mit Heroin. In die Heroinversuche können nur schwerstabhängige, verelendete oder sich prostituierende Drogensüchtige einbezogen werden, welche volljährig und seit mindestens zwei Jahren nachweisbar drogenabhängig sind sowie mindestens zwei gescheiterte Entzüge hinter sich haben und für andere Therapieprogramme nicht in Frage kommen [36].
Seinen Widerstand gegen jede weiterführende Liberalisierung im Drogenbereich unterstrich Bundesrat Cotti bei der Behandlung von drei Vorstössen im Ständerat. Eine Motion Onken (sp, TG), welche auch im bürgerlichen Lager vereinzelte Unterstützung fand, forderte den Bundesrat auf, seine bisherige restriktive Haltung zu überprüfen und das Betäubungsmittelgesetz entsprechend zu revidieren. Insbesondere sollte eine Entkriminalisierung des Konsums vorgenommen sowie die Möglichkeit der ärztlich kontrollieren Abgabe von Drogen ermöglicht werden. Ebenfalls mit einer Motion verlangte der Tessiner Lega-Abgeordnete Morniroli die Aufwertung der Subkommission Drogenfragen in eine Eidgenössische Drogenkommission, die Erarbeitung eines gesamtschweizerischen Drogenkonzepts sowie die Gründung eines nationalen Institutes für Grundlagenforschung über die Drogensucht. In einer Interpellation wollte Ständerätin Weber (ldu, ZH) vom Bundesrat wissen, wie er sich die weitere Drogenpolitik vorstelle und welche Massnahmen er gegen die Drogenkriminalität zu ergreifen gedenke. Cotti beantwortete die drei Vorstösse mit dem Hinweis auf die Uneinigkeit sowohl der nationalen wie der internationalen Experten und erklärte, vor der Auswertung seines im Vorjahr vorgelegten Massnahmenpakets könne kein Richtungswechsel in der Drogenpolitik des Bundesrates erwartet werden. Auf seinen Antrag wurden die beiden Motionen nur als Postulate überwiesen [37].
Die ebenfalls zum Massnahmenpaket des Bundes gehörende Informationskampagne zur Drogensuchtprävention kam in der Bevölkerung gut an und konnte im Laufe des Sommers in eine zweite; vertiefende Phase treten, in welcher das BAG seine Zusammenarbeit mit Beratungsstellen und Hilfsorganisationen auf nationaler, regionaler und kommunaler Ebene verstärken will, um zu gewährleisten, dass gefährdeten Menschen eine Beratung und Betreuung in der näheren Umgebung zur Verfügung steht [38].
Die Grüne Partei stellte ihre Vorschläge zur Drogenpolitik vor. Kurzfristig verlangten die Grünen eine breitangelegte, medizinisch kontrollierte Drogenabgabe sowie Betreuungsangebote und Ausstiegshilfen für Süchtige. Langfristig, meinten sie, müsse eine kontrollierte Regelung des Handels eingeführt werden, um dem illegalen Markt den Boden zu entziehen. Die Einfuhr, die Herstellung, der Verkauf und die fiskalische Belastung von Betäubungsmitteln solle ausschliesslich dem Bund zustehen. Auch die Sozialdemokratische Partei sprach sich an ihrem Parteitag für eine weitgehende Legalisierung der Drogen sowie für ein Staatsmonopol bei der Herstellung dem Handel und dem Vertrieb aus [39].
Sinngemäss sicherten beide Parteien auch der für 1993 geplanten Drogenliberalisierungsinitiative, deren Text der Verein gegen gesellschaftliche Gleichgültigkeit (VGGG) in eine Vernehmlassung bei Parteien und politischen Behörden schickte, ihre grundsätzliche Unterstützung zu. Die Initiative verlangt die Straffreiheit des Drogenerwerbs und -konsums sowie die Legalisierung eines staatlich kontrollierten Drogenhandels. Auch hier sollten Einfuhr, Herstellung und Verkauf von Betäubungsmitteln ausschliesslich dem Bund zustehen [40].
Der Verein "Schweizer Hanf-Freunde und -Freundinnen", lancierte im Herbst eine Volksinitiative ("Schweizer Hanf"), welche sich für einen freien Anbau, Vertrieb und Verbrauch von einheimischem Haschisch einsetzt sowie die Aufhebung aller Hanfverbote und Hanfurteile rückwirkend bis 1951 verlangt. Ohne den Tatbestand des Handels mit Cannabis als solchen zu würdigen, lehnten beide Kammern aus rechtspolitischen Gründen eine Petition desselben Vereins für eine Amnestie für Haschischhändler ab. Der Verein hatte sich auf ein im Vorjahr gefälltes Urteil des Bundesgerichtes berufen, wonach Cannabis nicht zu einer Gefährdung der Gesundheit vieler Menschen führen könne [41].
Aber auch die dezidierten Gegner jeglicher Liberalisierung blieben nicht untätig. Mit einer Motion wollte der Berner AP-Nationalrat Scherrer den Bundesrat verpflichten, sich in seiner Drogenpolitik am Modell Schwedens zu orientieren, welches auf harte Repression und Zwangstherapie setzte. Da sich die Erfahrungen und Modelle anderer Staaten wegen des spezifischen gesellschaftlichen Umfeldes, in welchem sie zur Anwendung kommen, nicht ohne weiteres von einem Land auf das andere übertragen lassen, und weil das Massnahmenpaket des Bundesrates mit seinen Schwerpunkten Prävention, Betreuung, Therapie und Forschung in eine andere Richtung tendiere, beantragte der Bundesrat der grossen Kammer, die Motion abzulehnen. Der Rat folgte mit grossem Mehr diesem Antrag [42].
In der Januarsession gründeten National- und Ständeräte aller bürgerlicher Parteien eine parlamentarische Gruppe "Drogenpolitik". Als Präsidentin und Co-Präsident wurden Aubry (fdp, BE) und Morniroli (lega, TI) gewählt. Ziel der neuen, rund 50 Mitglieder umfassenden Gruppierung ist die Unterstützung einer nationalen Drogenpolitik auf der Basis des geltenden Betäubungsmittelgesetzes und der verschiedenen Uno-Konventionen. Die Gruppe warnte denn auch verschiedentlich vor einer Liberalisierung der Drogenpolitik, welche die Schweiz zum "Platzspitz Europas" werden liesse, und sprach sich gegen jeden Versuch mit einer medizinisch indizierten Abgabe von Heroin aus [43].
Vertreter dieser Gruppe gehörten federführend zum Initiativkomitee, welches Ende Jahr eine Volksinitiative "Jugend ohne Drogen" lancierte. Dem Copräsidium gehören die Nationalrätinnen und Nationalräte Aubry (fdp, BE), Borer (ap, SO), Bortoluzzi (svp, ZH), Dreher (ap, ZH), Friderici (lp, VD), Giezendanner (ap, AG), Leuba (lp, VD), Miesch (fdp, BL), Moser (ap, AG), Müller (svp, AG), Philipona (fdp, FR), Rohrbasser (svp, FR), Sandoz (lp, VD), Jürg Scherrer (ap, BE), Werner Scherrer (edu, BE), Steinemann (ap, SG) und Tschuppert (fdp, LU) sowie die beiden Ständeräte Kündig (cvp, ZG) und Morniroli (lega, TI) an. Massiv vertreten im Initiativkomitee sind Sportler vorab aus dem Umkreis der schweizerischen Ski-Nationalmannschaft und einige Prominente aus der Unterhaltungsbranche. Gemäss dem Initiativtext soll der Bund das Rauschgiftproblem mit einer restriktiven, direkt auf Abstinenz ausgerichteten Drogenpolitik bekämpfen und die notwendigen Gesetze dazu erlassen, zudem eine aktive Drogenprävention verfolgen und Entzugs- und Wiedereingliederungsmassnahmen fördern. Ausdrücklich verbieten wollen die Initianten die Abgabe von Betäubungsmitteln. Vorbehalten ist eine Abgabe zu rein medizinischen Zwecken, wobei Heroin und Kokain allerdings ausgeschlossen sind [44].
Im März gab der Bundesrat die Unterlagen für die Ratifizierung von drei UNO-Drogenkonventionen in die Vernehmlassung. Während der Beitritt zum Psychotropen-Abkommen von 1971 und zum Zusatzprotokoll von 1972 zum Einheitsübereinkommen von 1961 kaum bestritten war, schieden sich die Geister an der Wiener Konvention von 1988, welche aufgrund ihrer repressiven Grundhaltung jeden liberalen Ansatz in der Drogenpolitik verunmöglichen würde. Der Bundesrat schloss deshalb nicht mehr aus, die Auswirkungen dieses Abkommens auf die Schweiz allenfalls mit einer auslegenden Erklärung abzuschwächen. Dennoch lehnten FDP, SP und GPS sowie mehrere Kantone und der Städteverband eine Ratifikation ab, da sie zu einem ungünstigen Zeitpunkt erfolge und falsche Signale setze. CVP und SVP stimmten dem Beitritt aus Gründen der internationalen Solidarität zu, votierten aber für verschiedene Vorbehalte [45].
Wie bereits im Vorjahr angekündigt, wurden im Verlauf des Winters und des Frühjahres die offenen Szenen in Zürich (Platzspitz) und Bern (Kocherpark) aufgelöst, doch gelang vor allem in Zürich die Dezentralisierung in die weitere Umgebung nicht. Stadtpräsident Estermann richtete im Sommer einen dringenden Appell an Bund, Kanton und Gemeinden, Zürich bei der Bewältigung des Drogenproblems nicht allein zu lassen. In erster Linie forderte er bessere Auffangstrukturen in den Wohngemeinden der Drogenabhängigen und eine Revision des Betäubungsmittelgesetzes in Richtung Entkriminalisierung sowie die breite Abgabe von Heroin an Schwersüchtige. Er bat aber auch um vermehrte Unterstützung bei der Repression des Drogenhandels, insbesondere um die Internierung von delinquierenden Asylbewerbern. Sowohl EDI wie EJPD lehnten dies ab [46].
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Tabak und Alkohol
Der Bundesrat beantragte dem Parlament die Ablehnung der "Zwillingsinitiativen" zur Verminderung der Alkohol- und Tabakprobleme, welche 1989 mit der Forderung nach einem totalen Werbeverbot für Alkoholika und Tabakwaren eingereicht worden waren, und leitete den Räten seine Botschaft für einen indirekten Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe zu. Dabei zeigte er Bereitschaft, den in der Vernehmlassung vorgebrachten Bedenken der betroffenen Kreise (Industrie, Gewerbe, Medien) zumindest teilweise Rechnung zu tragen und seinen ursprünglichen Vorschlag etwas zu lockern. Als Erklärung für diesen partiellen Rückzieher – beispielsweise bei der Tabakwerbung in den Printmedien oder beim Sponsoring – führte er an, dass neben der hohen Priorität, welche dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung gebühre, auch die Handels- und Gewerbefreiheit, die Rechtsgleichheit und das Informationsbedürfnis der Konsumentinnen und Konsumenten berücksichtigt werden müssten.
Strikt verboten sein soll die Werbung am Schweizer Radio und Fernsehen, bei den Lokalradios, in den Kinos und auf Plakatwänden. In allen anderen Bereichen würde die Werbung bloss eingeschränkt. An den Verkaufsstellen darf informativ geworben werden. Degustationen bleiben hier – mit Ausnahme der gebrannten Wasser – erlaubt, hingegen dürfen keine Gratismuster von Raucherwaren mehr abgegeben werden. Sachbezogene Werbung für Alkoholika und Tabak soll auch in den Printmedien mit Ausnahme der Jugendzeitschriften möglich sein. Ebenfalls zugelassen bleiben das Sponsoring und die Markendiversifizierung, sofern damit nicht die Förderung des Verkaufs von Alkohol und Tabakwaren bezweckt wird [47].
Zu heftigen Wortgefechten kam es, als der Nationalrat im Rahmen der Revision des Lebensmittelgesetzes Werbeeinschränkungen für Tabak und Alkohol behandelte. Der Ständerat hatte 1990 einer Kompetenznorm, wonach der Bundesrat zum Schutz der Gesundheit insbesondere von Jugendlichen die Werbung für alkoholische Getränke sowie für Tabak- und Raucherwaren einschränken kann, nach langer Diskussion zugestimmt. Im Nationalrat versuchten Vertreter des bürgerlichen Lagers, angeführt von Nationalrat Oehler (cvp, SG), Präsident des Verbandes der schweizerischen Tabakindustrie, mit vielfältigen Argumenten einen völligen Verzicht auf Werbebeschränkungen zu erreichen. So weit wollte der Rat nicht gehen, doch schwächte er den Beschluss des Ständerates ab. Gemäss nationalrätlicher Variante kann der Bundesrat die Werbung für alkoholische Getränke und für Tabakartikel nur dann einschränken, wenn sie sich speziell an die Jugend richtet. Der Ständerat stimmte dieser Version zu [48].
Um den einschneidenden Forderungen der Volksinitiative den Wind aus den Segeln zu nehmen, erlegte sich der Verband Schweizerischer Zigarettenfabrikanten freiwillig Einschränkungen bei der Zigarettenwerbung auf. Die Einhaltung dieses "Werbekodexes", der sich in erster Linie an den Anliegen des Jugendschutzes orientiert, wird von der Kommission für Lauterkeit in der Werbung kontrolliert [49].
Zum erstenmal in der Schweiz erstellte das Institut für Sozial- und Präventivmedizin der Universität Bern im Auftrag des BAG eine epidemiologische Studie über rauchenbedingte Todesfälle. Die Studie ergab, dass in der Schweiz jährlich rund 10 000 Raucherinnen und Raucher an den Folgen ihres Tabakkonsums sterben. Dies entspricht einem Anteil von 16,6% aller Todesfälle. Das BAG erinnerte in diesem Zusammenhang daran, dass Rauchen die wichtigste vermeidbare Einzelursache von Krankheit und vorzeitiger Mortalität in Europa ist [50].
Recht knapp wurden im Ständerat zwei Motionen (Seiler, svp, SH und Weber, Idu, ZH) abgelehnt, welche ein verschärftes Strafmass für Fahren in angetrunkenem Zustand bzw. die Absenkung des Alkoholpromille-Grenzwerts auf 0,5 Promille verlangten. In beiden Fällen hatte der Bundesrat Umwandlung in ein Postulat beantragt, ein Ansinnen, dem sich die Motionäre angesichts der hohen Anzahl von Verkehrsunfällen unter Alkoholeinfluss nicht anschliessen konnten. Hingegen war der Bundesrat bereit, eine Motion Gonseth (gp, BL), welche systematische Atemluftkontrollen verlangt, zumindest teilweise anzunehmen, worauf der Nationalrat den unbestrittenen Teil des Vorstosses überwies [51].
 
[33] Presse vom 24.3.93.
[34] Presse vom 9.1. und 10.1.92. Zum Ausschluss von Heroin siehe auch Amtl. Bull. NR. 1992, S. 334. Vgl. auch SPJ 1991. S. 216 f. Für eine nationale Kundgebung gegen die bundesrätliche Drogenpolitik siehe WoZ, 20.3.92; JdG, 26.3.92; Presse vom 30.3.92.
[35] Bund, 31.3.92; Presse vom 1.4., 3.4., 28.4., 1.5., 7.5. und 14.5.92. Für den weiterhin bestehenden Graben zwischen der eher liberalen Deutschschweiz und der repressiveren Romandie und dem Tessin siehe NQ, 3.4. und 30.4.92; Lib., 7.4.92; NZZ, 21.4.92; Presse vorn 15.5.92.
[36] Presse vom 14.5. und 22.10.92; 7A, 15.5. und 10.9.92; BZ, 19.8.92; LNN, 23.10.92.
[37] Amtl. Bull. StR, 1992, S. 1061 ff. Eine der Motion Morniroli ähnliche Motion der SD/Lega-Fraktion wurde im NR auf Antrag des BR abgelehnt (Amtl. Bull. NR, 1992, S. 1109). Siehe dazu auch die Ausführungen des BR in Amtl. Bull. NR, 1992, S. 2179 f. und 2202 f.
[38] Presse vom 1.6.92.
[39] GP: Presse vom 16.10.92. Zu Realisierung ihrer kurz- und mittelfristigen Perspektiven reichte die Fraktion der GP zudem eine parlamentarische Initiative ein (Vorhandl. B.vers., 1992, IV/V, S. 31). SP: Presse vont 26.10.92; NQ, 27.10.92.
[40] TW, 1.4. und 29.7.92; BZ, 12.5.92; WoZ, 23.10. und 30.10.92; NZZ, 26.10.92. Siehe auch SPJ 1991, S. 219.
[41] BBl, 1992, VI, S. 207; Amtl. Bull. StR, 1992, S. 298 ff.; Amtl. Bull. NR, 1992, S. 1189 f. Presse vom 20.10.92; BZ, 26.10.92. Siehe auch SPJ 1991, S. 219.
[42] Amtl. Bull. NR, 1992, S. 250 ff.
[43] NZZ, 1.2. und 22.7.92; SGT, 15.4.92; JdG, 28.10.92.
[44] BBl, 1992, VI, S. 522 ff. Als bekannt wurde, dass auch der umstrittene Verein zur Förderung der psychologischen Menschenkenntnis (VPM) hinter der Initiative steht, distanzierten sich einzelne Sportler von ihrem Engagement (TA, 12.1.93).
[45] Presse vom 10.3. und 23.6.92; NZZ, 3.7.92. Siehe auch SPJ 1991, S. 217 f. Einer Ratifizierung des Wiener Abkommens ohne weitreichende Vorbehalte erwuchs auch in der Ämterkonsultation innerhalb der Departemente heftige Opposition (BZ, 18.9.92).
[46] Presse vom 10.1., 15.1. und 5.2.92; TA, 25.7.92. Bern: TW, 10.6.92. Zürich: TA, 1.7.92; Presse vom 2.7.92; BaZ, 11.7.92. Zur Präsenz von Asylsuchenden im Drogenhandel siehe auch unten, Teil I, 7d (Flüchtlinge).
[47] BBl, 1992, II, S. 1149 ff.; Presse vom 23.1. und 10.3.92. Siehe auch SPJ 1991, S. 219 f. Das Aktionskomitee zeigte sich enttäuscht vom Gegenvorschlag und beschloss, seine Initiativen nicht zurückzuziehen (Presse vom 24.1.92).
[48] Amtl. Bull. NR, 1992, S. 73 ff., 1092 ff. und 2217; Amtl. Bull. StR, 1992, S. 305 ff. und 1069. Vgl. SPJ 1990, S. 213.
[49] Presse vom 9.9.92; SHZ, 29.10.92.
[50] BAG-Bulletin, 1992, Nr. 8; Presse vom 4.3.92.
[51] Amtl. Bull. StR, 1992, S. 41 ff.; Amtl. Bull. NR, 1992, S. 2158.