Année politique Suisse 1992 : Sozialpolitik / Soziale Gruppen
Stellung der Frau
In seinem Bericht über die Richtlinien der Regierungspolitik, kündigte der Bundesrat an, dass er dem Parlament in der laufenden Legislatur die Ratifikation der UNO-Konvention von 1979 zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frauen beantragen werde
[40].
Bei der Beratung der Legislaturplanung wollte eine Kommissionsminderheit den Bundesrat mit einer Richtlinienmotion dazu verpflichten, das Thema Gleichstellung auch in den nächsten vier Jahren schwergewichtig zu behandeln. Auf Antrag des Bundesrates wurde der Vorstoss als Postulat überwiesen
[41].
Insbesondere Frauenorganisationen und Gewerkschaften thematisierten in der EWR-Diskussion die Frage, was ein Beitritt zum europäischen Binnenmarkt den Frauen bringen würde. Ausgehend von einem Postulat von Fetten (sp, BS) liess der Bundesrat einen diesbezüglichen Bericht ausarbeiten. Dieser kam zum Schluss, dass ein EWR-Beitritt mittelfristig positive Impulse für die Frauen zeitigen würde. Bezüglich ihrer rechtlichen Stellung könnten die Frauen nur gewinnen, da die zwischen 1975 und 1986 erlassenen fünf EG-Richtlinien, die zum "Acquis communautaire" im EWR-Vertrag gehören, die formale Gleichstellung der Frauen im Erwerbsleben und bei den Sozialversicherungen vorschreiben. Auf dem Arbeitsmarkt hätten es die Frauen aufgrund ihrer schlechteren Ausbildung hingegen anfänglich etwas schwerer als die Männer
[42].
Auf gleichstellungsbedingte Gesetzesänderungen im Eurolex-Paket wird an anderer Stelle eingegangen (unten, Familienpolitik sowie oben, 7c, Einleitung, Eurolex).
Ein Postulat Bär (gp, BE) für eine geschlechtsspezifische Formulierung in den Schweizer Pässen, welches im Vorjahr noch von Dreher (ap, ZH) bekämpft worden war, wurde nun, da der Bundesrat diese Änderung für 1993 ankündigte, diskussionslos überwiesen
[43].
Die Gleichstellung von Mann und Frau soll durch ein vom Nationalfonds ausgeschriebenes
Nationales Forschungsprogramm gefördert werden. Im Rahmen des fünf Jahre dauernden NFP 35 ("Frauen in Recht und Gesellschaft — Wege zur Gleichstellung") sollen Forscherinnen und Forscher wissenschaftliche Grundlagen erarbeiten, die es erlauben, Handlungsstrategien zur Gleichstellung zu entwickeln. Für das Projekt steht ein Gesamtbetrag von 6 Mio Fr. zur Verfügung
[44].
Die Forderung nach einer möglichst an beide Geschlechter gerichtete bzw.
geschlechtsneutralen Formulierung von Gesetzen kam beim revidierten Urheberrechtsgesetz erstmals zum Tragen. Der Nationalrat erteilte der Redaktionskommission den Auftrag, die Vorlage in diesem Sinn zu überarbeiten. In ihrem Bericht, welcher die Zustimmung beider Kammern fand, übernahm die Redaktionskommission die Empfehlungen einer interdepartementalen Arbeitsgruppe, welche sich für eine "kreative" Lösung ausgesprochen hatte, bei der neutrale oder Paarformen eingesetzt werden
[45].
Für die Verwirklichung der Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern ist die Lösung des Problems der
Kinderbetreuung von zentraler Bedeutung. In einem Bericht dokumentierte die Eidg. Kommission für Frauenfragen den Mangel an Krippen-, Hort- und anderen Betreuungsplätzen und appellierte an die Mitverantwortung von Staat und Gesellschaft bei der Kindererziehung, die nicht als "privates Hobby" allein an die Familie — und vorab an die Mütter — delegiert werden dürfe. Mit diesem Bericht liegen erstmals aussagekräftige Daten zur familienexternen Kinderbetreuung in der Schweiz vor, welche die grosse Diskrepanz zwischen Angebot und Nachfrage aufzeigen: In den Kantonen der Deutschschweiz stehen den rund 320 000 Kindern erwerbstätiger Mütter bloss zwischen 12 000 und 15 000 Betreuungsplätze zur Verfügung. Die Kommission forderte deshalb generell die Anerkennung der familienexternen Kinderbetreuung als öffentliche Aufgabe. Für die Betreuung von Kleinkindern verlangte sie neben einer Mutterschaftsversicherung auch einen finanzierten Elternurlaub. Der öffentliche Kindergarten — mit Blockzeiten und Mittagsverpflegung — soll Kinder schon ab drei Jahren aufnehmen. Auch für die Schule postulierte die Kommission Blockzeiten und Mittagstische, dazu den Aufbau von Tagesschulen und die Harmonisierung von Schulbeginn und Schulschluss für alle Stufen
[46].
Als erster Kanton führte St. Gallen auf Jahresbeginn die
Feuerwehr-Dienstpflicht auch für Frauen ein. Wer den Dienst nicht leistet, muss eine Ersatzabgabe bezahlen, wobei Ehepaare nur einfach belastet werden. In Basel-Stadt nahm das Stimmvolk eine analoge Änderung des Feuerwehrgesetzes an, während dies im Kanton Solothurn an der Urne abgelehnt wurde
[47].
In der Januarsession lehnte der Nationalrat mit deutlichem Mehr drei parlamentarische Initiativen ab, welche eine angemessenere
Vertretung der Frauen in den eidgenössischen Gremien anstrebten, nämlich die Initiative einer Kommissionsminderheit für Männerquoten im Ständerat, jene von Leutenegger Oberholzer (gb, BL) für Frauenquoten bei den Bundesbehörden sowie jene der SP-Fraktion für mehr Frauen im Parlament. Auf Antrag der Nationalräte Steffen (sd, ZH) und Moser (ap, AG) wurden ebenfalls zwei Postulate der vorberatenden Kommission zurückgewiesen, welche den Bundesrät beauftragen wollten, Frauenquoten bzw. geschlechtsspezifische Quotenregeln für Bundesbehörden zu prüfen
[48].
Die beiden von Frauenorganisationen bzw. der PdA lancierten
Volksinitiativen "Nationalrat 2000" und "Frauen und Männer", welche ebenfalls Quoten für politische Gremien verlangten, kamen nicht zustande. Die für "Nationalrat 2000" gesammelten rund 30 000 Unterschriften wurden der Bundeskanzlei in Form einer Petition eingereicht
[49].
Für den Bereich der ausserparlamentarischen
Expertenkommissionen des Bundes statuierte der Bundesrat im März eine weiche Quotenregelung mit dem Ziel, den Frauenanteil in diesen Gremien auf mindestens 30% anzuheben. Längerfristig wird eine paritätische Vertretung beider Geschlechter angestrebt. Bei der Neubesetzung dieser Kommissionen auf den 1.1.1993 kam nur das EDI mit einem Frauenanteil von 25% annähernd in den Bereich der Zielvorgabe. Das EDA erreichte 18%, das EJPD 17%, das EVD 14%, das EMD 13%, das EVED 12% und das EFD 11%
[50].
Rund sechs Monate nach der Wahl Hanna Muralts zur Vizekanzlerin ging ein weiterer hoher Bundesposten an eine Frau. Auf einmütige Empfehlung der Koordinationskonferenz von National- und Ständerat wählte der Bundesrat die 44jährige Freisinnige
Annemarie Huber-Hotz zur
Generalsekretärin der Bundesversammlung. Frau Huber, bisher stellvertretende Generalsekretärin, trat die Nachfolge des in den Ruhestand tretenden Jean-Marc Sauvant an
[51].
Ein absolutes Spitzenergebnis konnten die Frauen bei den
Wahlen in der Stadt Bern feiern. Im siebenköpfigen Gemeinderat (Exekutive) sind sie inskünftig zu dritt vertreten, im Stadtrat (Legislative) nehmen sie
42,5% aller Sitze ein. Damit wurde Bern zur Vorreiterin der politischen Frauenförderung und liess die bisher führenden Städte Zürich (32%) und Genf (35%) weit hinter sich
[52].
Frauen und Männer sollen nicht nur Lohn-, sondern auch andere Formen der Diskriminierung im Erwerbsleben vor Gericht anfechten können und dabei vor Kündigungen geschützt sein. Dies beschloss der Bundesrat bei seinem Entscheid, das EJPD aufgrund der im Vorjahr durchgeführten Vernehmlassung zu beauftragen, ein eigenständiges Gleichstellungsgesetz auszuarbeiten. Er verzichtete damit auf die Variante von Teilrevisionen bestehender Gesetze, welche die kantonalen Beamtinnen und Beamten nicht erfasst hätte. Der Anwendungsbereich des Gesetzes soll – wie es unter anderem die Eidg. Kommission für Frauenfragen verlangt hatte – nicht auf Lohngleichheitsfragen beschränkt sein, sondern auf alle Diskriminierungen im Erwerbsleben ausgedehnt werden. So könnte beispielsweise auch der Zugang beider Geschlechter zu einem bestimmten Beruf vor Gericht durchgesetzt werden. Die überwiegend positiven Reaktionen im Vernehmlassungsverfahren sowie europapolitische Überlegungen ermutigten den Bundesrat, das im Entwurf erst provisorisch vorgesehene Diskriminierungsverbot und den verstärkten Kündigungsschutz definitiv aufzunehmen.
Verankert wird im neuen Gesetz auch die
Beweislastumkehr, wonach eine Klägerin nur glaubhaft machen muss, für die gleiche Arbeit weniger Lohn zu erhalten als ihr männlicher Arbeitskollege, worauf der Arbeitgeber zu beweisen hat, dass er die Frau lohnmässig nicht diskriminiert. Das Verbandsklagerecht, das unabhängig von der Zustimmung der betroffenen Arbeitnehmerin ausgeübt werden kann, soll hingegen – hier die Konzession an die Arbeitgeberverbände – Frauen- oder Arbeitnehmerinnenorganisationen, welche seit mindestens zwei Jahren bestehen, vorbehalten und auf Fälle beschränkt werden, die mehrere Frauen betreffen
[53].
In seinem Kompetenzbereich will der Bundesrat das Postulat der Frauenförderung konsequent umsetzen. Er erliess im Februar
Weisungen über die Verbesserung der Vertretung und der beruflichen Stellung des weiblichen Personals in der allgemeinen Bundesverwaltung, welche die Bereiche Besetzung von Stellen, Aus- und Weiterbildung, Teilzeitbeschäftigung und Wiedereinstieg von Frauen umfassen. Solange Frauen in einer Verwaltungseinheit untervertreten sind, sollen sie explizit zur Bewerbung eingeladen werden. Bei der Stellenbesetzung soll bei gleicher Qualifikation so lange Frauen der Vorzug gegeben werden, bis innerhalb einer grösseren Verwaltungseinheit ein paritätisches Verhältnis erreicht ist. Frauen sollen auch systematisch ermuntert werden, sich unabhängig vom Beschäftigungsgrad weiterzubilden. Im Hinblick auf einen beruflichen Wiedereinstieg können ehemalige oder beurlaubte Beamtinnen an zielgerichteten Weiterbildungskursen teilnehmen. Schliesslich sollen Gesuche um Teilzeitbeschäftigung insbesondere in höheren Funktionen gutgeheissen werden, soweit Organisation und Geschäftsgang dies nicht ausschliessen
[54].
Mit einer Motion wollte die Basler SP-Nationalrätin von Felten den Bundesrat beauftragen, als Arbeitgeber ein Impulsprogramm zu lancieren, welches auch auf Niveau der Kaderstellen eine Förderung der partnerschaftlichen Teilung der Betreuungsarbeit ermöglicht, wobei auch eine Quotierung zum Zuge kommen müsste. Der Bundesrat verwies auf die obenerwähnten Weisungen und den Umstand, dass die Arbeitsgruppe "Arbeitszeit 2000", welche verwaltungsintern Modelle für eine zukunftsgerichtete Arbeitszeit erarbeitet, die weiteren von der Motion aufgeworfenen Punkte (Recht auf Reduktion der Arbeitszeit bei Betreuungsaufgaben von Angehörigen, Uberzeitverbot für Betreuungspflichtige sowie Elternurlaub) bereits in ihre Uberlegungen einbeziehe. Auf Antrag des Bundesrates wurde die Motion nur als Postulat überwiesen
[55].
Der Nationalrat nahm diskussionslos ein Postulat Wanner (fdp, SO) an, welches den Bundesrat beauftragt, die Verordnung über den Paritätslohnanspruch in der Landwirtschaft in dem Sinn zu ändern, dass die Bewertung der Frauenarbeit mit jener der Männer gleichgesetzt wird
[56].
Das Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann publizierte eine Studie über die Entstehung von Lohndiskriminierungen sowie eine Wegleitung zu deren Verhinderung oder Beseitigung. Die Broschüre weist auf die Schwachstellen des heute vor allem in mittleren und grösseren Betrieben angewendeten analytischen Arbeitsbewertungsverfahren hin und empfiehlt unter anderem, Lohnstrukturen transparenter zu machen und Bewertungskommissionen paritätisch zu besetzen
[57].
Um die Gleichstellung von Frau und Mann auf gerichtlichem Weg einzufordern, verklagte die Gewerkschaft Druck und Papier (GDP) den Verein der Buchbindereien der Schweiz (VBS) sowie die Schweizerische Graphische Gewerkschaft (SGG) und verlangte über eine einstweilige Verfügung die
Ungültigkeitserklärung des 1990 abgeschlossenen Gesamtarbeitsvertrages (GAV). Die Erneuerung dieses Vertrages, welcher zumindest vorderhand unterschiedliche Mindestlöhne für Frauen und Männer vorsieht, hatte bereits in früheren Jahren für Turbulenzen gesorgt. 1991 erreichten die GDP-Frauen vor Gericht, dass die Ur-Abstimmung, mit welcher die GDP den GAV angenommen hatte, für ungültig erklärt wurde. Die GDP verhandelte darauf weiter mit ihren Vertragspartnern, allerdings ohne Erfolg. Die Klage erfolgte, weil VBS und SGG beabsichtigten, den GAV samt den Mindestlohnbestimmungen ungeachtet der Tatsache anzuwenden, dass dessen Verfassungswidrigkeit gerichtlich festgestellt worden war
[58].
Mit einem Grundlagenpapier zum Thema der
sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz wandte sich die 1986 gegründete Initiative "Taten statt Worte" an die Öffentlichkeit. Dabei wurde vor allem an die Verantwortung der Arbeitgeber appelliert
[59].
Auf frauenspezifische Probleme bei den Sozialversicherungen wird an anderer Stelle eingegangen (oben, Teil I, 7c). Die Auswirkungen der Rezession auf die Frauenarbeitslosigkeit und die Diskussionen um die Aufhebung des Nachtarbeitsverbotes für Frauen in der Industrie werden oben, Teil I, 7a (Arbeitsmarkt, Arbeitszeit) behandelt.
[40] BBl, 1992, III, S. 114.
[41] Amtl. Bull. NR, 1992, S. 1105 ff. Dreher (fp, ZH) widersetzte sich erfolglos der Überweisung als Postulat. Zu den utopischen Vorstellungen von Parlamentarierinnen aus CVP, GP und SP von einer "Frauenlegislatur 1991-1995" siehe Presse vom 11.6.92.
[42] BZ, 3.2. und 31.8.92; LZ, 7.3.92; NZZ, 16.6. und 24.10.92; Suisse, 27.6.92; VO, 16.7.92; Ww, 20.8.92; SHZ, 22.10.92; TA, 17.11.92; T'W, 24.1 1.92. Bericht des BR: Presse vom 25.8.92. Siehe dazu auch Amtl. Bull. NR, 1992, S. 2773 ff.
[43] Amtl. Bull. NR, 1992, S. 2647 f.
[44] BaZ, 23.3.92; Bund, 24.7.92.
[45] Amtl. Bull. NR, 1992, S. 14 und 1984 ff.; Amtl. Bull. StR, 1992, S. 1026 ff. Bericht der Redaktionskommission: BBl, 1993, I, S. 129 ff. Siehe auch SPJ 1991, S. 248 f. sowie oben, Teil I, 1c (Einleitung).
[46] Lit. Eidg. Kommission; Presse vom 25.11.92.
[47] In einem Musterreglement empfahlen die St. Galler Kantonsbehörden den Gemeinden, namentlich Schwangere, Mütter von schulpflichtigen Kindern, Hortnerinnen sowie Frauen, die Samariter- oder andere Rettungsdienste leisten, von der Pflicht zu dispensieren (LNN, 14.1.92). BS und SO: Bund, 7.12.92. Siehe auch SPJ 1990, S. 241.
[48] Amtl. Bull. NR, 1992, S. 151 ff.
[49] BBl, 1992, Il, S. 715 und III, S. 1538; Presse vom 2.3 und 19.6.92. Siehe dazu SPJ 1991, S. 250.
[50] BBl, 1992, II , S. 711 f.; BZ, 11.12.92; Presse vom 17.3.92; SoZ, 10.1.93. Siehe dazu auch die Ausführungen des BR in Amtl. Bull. NR, 1992, S. 1107 und 1274 f. In der Fragestunde der Herbstsession sprachen Parlamentarierinnen quer durch die Parteien den BR auf diese Frage an: a.a.O., S. 1772 f. Einzig die Waadtländer Liberale Sandoz stiess sich an dieser sanften Quotenregelung (a.a.O. S. 1933).
[52] Bund und BZ, 7.12. und 8.12.92. Für weitere Wahlerfolge der Frauen, insbesondere in den kantonalen Exekutiven, siehe oben, Teil I, 1e.
[53] Presse vom 27.2.92. Siehe auch SPJ 1991, S. 251 f.
[54] BBl, 1992, II, S. 604 ff.; Presse vom 12.2.92. Das EDI, welches sich zu Beginn des Jahres eine Frauenquote von 30% zum Ziel gesetzt hatte, erreichte diese knapp nicht. Ende 1992 waren 29,4% der Beschäftigten im EDI Frauen; 1990 waren es erst 25,8% gewesen. Das frauenfreundlichste Departement war das EDA mit 42,9% Frauen (Presse vom 16.1.93).
[55] Amtl. Bull. NR, 1992, S. 2163 f.
[56] Amtl. Bull. NR, 1992, S. 1216 f.
[57] Lit. Eidg. Büro; Presse vom 16.5.92. Gemäss einer Studie der Hochschule St. Gallen verdienten 1991 die Arbeitnehmerinnen in der Schweiz im Durchschnitt für gleiche Arbeit immer noch 8% weniger als ihre männlichen Kollegen (Presse vom 5.1.93). Für eine Analyse der Lohnstruktur im Kanton Genf siehe oben, Teil I, 7a (Löhne).
[58] Presse vom 2.7.92. Siehe auch SPJ 1991, S. 252. Die GDP gehört zum SGB, die SGG hingegen zum CNG.
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