Année politique Suisse 1992 : Bildung, Kultur und Medien / Kultur, Sprache, Kirchen
Das Verhältnis zwischen den Sprachgruppen
Das wuchtige
EWR-Nein der meisten deutschsprachigen Kantone
riss zwischen der Deutschschweiz und der Romandie eine Kluft auf, wie sie die Schweiz seit dem 1. Weltkrieg kaum mehr erlebt hatte. "Les Romands ont mal à la Suisse" diagnostizierte im Nationalrat der Genfer Eggly (lp). Obgleich politologische Analysen zeigten, dass das Erklärungsmuster "Röschtigraben" offensichtlich zu kurz griff und die Haltung zum EWR nicht allein von der Sprachkultur, sondern ebensosehr vom Gegensatz Stadt-Land geprägt gewesen war, regten doch Politiker aus allen Lagern Massnahmen an, welche ein weiteres sprachlich-kulturelles und politisches Auseinanderdriften der beiden Landesteile verhindern sollten. Dabei taten sich in erster Linie die Genfer Abgeordneten Brunner (sp), Tschopp (fdp) und Ziegler (sp) hervor, aber auch jener Teil der SVP (Zimmerli/BE sowie der Generalsekretär der Partei), welcher sich im Gegensatz zur Gesamtpartei für den EWR engagiert hatte. Unter anderem wurde die Einsetzung eines Rats der Weisen oder die Einberufung einer Art "Etats généraux" der kulturellen Kräfte bzw. einer nationalen Einigungskonferenz vorgeschlagen, ein dritter Bundesrat für die Romandie und die Schaffung eines ständigen Gremiums zur Diskussion gestellt, welches alle Parlamentsgeschäfte auf ihre Auswirkungen auf die Romandie durchleuchten sollte
[26].
Die Büros beider Räte beriefen je eine
parlamentarische ad-hoc-Kommission ein, die sich mit den Gründen sowie den Auswegen aus dem "Sprachengraben" befassen sollen. Der Nationalratskommission gehören 15 Mitglieder unter dem Präsidium des Waadtländers Leuba (lp) an, der Ständeratskommission sieben Mitglieder unter der Leitung des Deutschfreiburgers Piller (sp). Die beiden Kommission werden vorerst einen Bericht zur Lage erstellen und dann bis zum Herbst 1993 Vorschläge zur Überwindung des "Sprachengrabens" vorlegen
[27].
In den vergangenen zehn Jahren haben sich die
Sprachgrenzen in der Schweiz kaum verschoben,
mit Ausnahme Graubündens, wo das Rätoromanische weiterhin an Boden verloren hat. Dies ging aus den vom Bundesamt für Statistik (BFS) veröffentlichten Ergebnissen der Volkszählung 1990 zur Sprachenverteilung hervor. In acht Bündner Gemeinden hat sich in dieser Zeitspanne die Sprachmehrheit zugunsten des Deutschen verändert. In den Gemeinden mit weiterhin rätoromanischer Sprachmehrheit nahm diese um durchschnittlich zehn Prozentpunkte ab. Nur gerade in einer Gemeinde (Alvaschein im Bezirk Albula) wechselte die Mehrheit vom Deutschen zum Rätoromanischen. Die Angst gewisser Romands vor einer "germanisation rampante" konnte hingegen nicht bestätigt werden: Im Grenzkanton Freiburg änderte die Sprachmehrheit nur in zwei Gemeinden, einmal zugunsten des Deutschen, einmal zugunsten des Französischen
[28].
Die kleine Kammer, welche den
revidierten Sprachenartikel (Art. 116 BV) als Erstrat behandelte, trug den Befürchtungen der Romands — vor allem auf Druck von Ständerat Cavadini (lp, NE) — dennoch weitgehend Rechnung. Der Passus, der gemäss bundesrätlichem Vorschlag die individuelle Sprachenfreiheit garantiert hätte, wurde, entgegen einem Minderheitsantrag Onken (sp, TG), ersatzlos gestrichen, das strikte Territorialitätsprinzip für die Amts- und Schulsprachen also gestärkt. Die Kompetenz zur Erhaltung und Förderung der Landessprachen wurde ganz den Kantonen übertragen und nicht mehr gleichberechtigt dem Bund und den Kantonen, wie dies der Bundesrat vorgeschlagen hatte. Der Bund soll hier lediglich subsidiär wirken sowie die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften unterstützen. Unbestritten war, das Romanische zur halbamtlichen Sprache zu erheben
[29].
Weil der revidierte Sprachenartikel im Parlament im Berichtsjahr nicht abschliessend behandelt wurde, unterschrieb die Schweiz die Charta der Regional- und Minderheitssprachen des Europarates vorderhand nicht. Mit Frankreich und Grossbritannien, welche sich mit ihren Minderheitssprachen Baskisch, Bretonisch, Korsisch bzw. Walisisch schwer tun, befand sich die Schweiz damit in prominenter Gesellschaft
[30].
Gemäss den Ergebnissen der Pädagogischen Rekrutenprüfung 1985 ist für die jungen
Deutschschweizer der
Dialekt ein überaus wichtiges Identitätsmerkmal. Sie grenzen sich damit von den anderen Deutschsprachigen in Deutschland und Osterreich ab, was die Romands — entgegen einer vorherrschenden Auffassung — nicht stört, da sie die Spannungen zwischen deutscher und welscher Schweiz als nicht mundartbedingt empfinden. Während die Antworten der befragten jungen Deutschschweizer eine bereits früher beobachtete Tendenz bestätigten und kaum Neues brachten, überraschten jene der Romands. Ihre Einstellung zur deutschschweizerischen Sprachsituation ist offenbar viel sachlicher als gemeinhin angenommen. Eine Mehrheit vertrat die Meinung, von einer hohen Sprachenbarriere könne nicht die Rede sein, wenn sich ein Romand in der deutschen Schweiz niederlasse. Gemäss den mit der Auswertung beauftragten Wissenschaftern ist nicht die Mundartwelle schuld am "malaise" zwischen Deutschschweiz und Romandie, sondern die Angst vor einer alemannischen Dominanz namentlich in der Wirtschaft
[31].
Bei der Erteilung der neuen Konzession wurde die
SRG darauf verpflichtet, vermehrt die Hochsprache zu verwenden und damit einer Forderung der Romands und Tessiner zu entsprechen. Namentlich Nachrichten und Informationssendungen von übergreifendem Interesse sollen in der Regel in Hochdeutsch gestaltet werden
[32].
In Bern konnte Ende November nach längerem finanzierungsbedingtem Tauziehen die Gründung der "
Maison latine" bekanntgegeben werden. Diese neue Begegnungsstätte zwischen deutscher und lateinischer Kultur wird getragen von einer Stiftung mit der Burgergemeinde Bern als Initiatorin, sowie von der Einwohnergemeinde Bern, den Kantonen Aargau, Freiburg, Graubünden, Solothurn, Tessin, Waadt und Wallis sowie den Organisationen Helvetia Latina, Pro Grigioni Italiani, Lia Rumantscha, Pro Ticino, Neue Helvetische Gesellschaft, Anciens Helvétiens Vaudois und der Vereinigung der Kader des Bundes als Mitstifter
[33].
Um die
Mehrausgaben, die ihnen aus der Zweisprachigkeit entstehen, wenigstens teilweise abzugelten, reichten die Kantone Freiburg und Wallis je eine entsprechende Standesinitiative ein. Sie schlossen sich damit dem ebenfalls zweisprachigen Kanton Bern an, welcher bereits im Vorjahr einen analogen Vorstoss eingereicht hatte
[34].
Der Berner Grosse Rat bewilligte mit klarem Mehr jedoch mit zahlreichen Enthaltungen einen Kredit von 570 000 Fr. für das Forschungsprojekt "Mehrsprachigkeit im Kanton Bern". Die Studie soll dem Kanton Erkenntnisse zu seiner kulturellen Identität bringen und ihm helfen, seine traditionelle Brückenfunktion zwischen den Sprachgebieten wahrzunehmen
[35].
Eine vom Universitären Forschungszentrum für Mehrsprachigkeit (UFM) der Universität Bern durchgeführte Umfrage unter Politikerinnen und Politikern in den zweisprachigen Kantonen Bern und Wallis ergab erste Anhaltspunkte über das Verhältnis zwischen den Sprachgruppen. Grundsätzlich äusserten sich die Befragten positiv zur Zweisprachigkeit: Das Beherrschen beider Sprachen wurde als Vorteil angesehen und das Zusammenleben in beiden Kantonen von der Mehrheit als zufriedenstellend bis gut bezeichnet
[36].
Die schweizerische Gruppe der Internationalen Versammlung der Parlamentarier französischer Sprache (AIPLF) legte erstmals ihren Tätigkeitsbericht vor. Diese Delegation war 1989 aufgrund einer parlamentarischen Initiative des damaligen Nationalrates de Chastonay (cvp, VS) gebildet worden. Ursprünglich von Nationalrat Guy-Olivier Segond (fdp, GE) angeführt, wird die Gruppe seit 1990 von Ständerat Jean-François Roth (cvp, JU) präsidiert. Beide Räte nahmen zustimmend vom Bericht Kenntnis
[37].
Im
Kanton Freiburg eskalierte der Sprachenstreit weiter und wird nun auch das Bundesgericht beschäftigen. Ende 1991 hatte der Staatsrat (Exekutive) in seiner Stellungnahme zu einer Beschwerde befunden, die Gemeinde Marly dürfe weiterhin deutschsprachigen Kindern den Schulbesuch in ihrer Muttersprache in der Kantonshauptstadt finanzieren. Marly, welches an der Sprachgrenze, aber im französischen Sprachraum liegt und mit 23% der Einwohner eine bedeutende deutschsprachige Minderheit aufweist, hatte diese Regelung vor über 20 Jahren eingeführt, um den dort ansässigen deutschsprachigen Angestellten eines Zweigwerkes von Ciba-Geigy entgegenzukommen. Gemäss dem Staatsrat verstösst dies aufgrund der Gemeindeautonomie und des Schulgesetzes nicht gegen das seit zwei Jahren in der Kantonsverfassung verankerte
Territorialitätsprinzip. Mit Unterstützung der lokalen SP-Sektion beschloss die Beschwerdeführerin, diesen Entscheid des Staatsrates an das Bundesgericht weiterzuziehen
[38].
Im Gegensatz zum Nationalrat, der das Begehren zumindest teilweise überwies, wollte der Ständerat eine Motion Cavadini (fdp, TI) zur
Gleichstellung des Italienischen bei der Parlamentsarbeit, welche von allen Tessiner Abgeordneten unterzeichnet worden war, nicht mittragen. Für die Ablehnung wurden finanzpolitische Überlegungen ins Feld geführt. Einstimmig gab der Rat aber einer parlamentarischen Initiative seines Büros Folge, die den Parlamentsbeschluss von 1988 über die Organisation der Parlamentsdienste um Bestimmungen zu einem Sekretariat italienischer Sprache ergänzt, welches inskünftig die italienischsprachigen Parlamentarier fachlich und administrativ unterstützen soll. Die grosse Kammer schloss sich daraufhin einstimmig dem Ständerat an
[39].
Bei der Behandlung einer weiteren Motion Cavadini zur
Gleichstellung der italienischen Sprache in der Bundesverwaltung schloss sich der Ständerat hingegen dem Erstrat an und überwies den Punkt 4 der Motion, welcher verlangt, dass in den Stellenausschreibungen der Bundesverwaltung die Beherrschung der italienischen Sprache postuliert werden muss, ebenfalls in der verbindlichen Form. Da der Nationalrat drei wertere Punkte der Motion nur als Postulat überwiesen hatte, war die kleine Kammer nicht verpflichtet, sich dazu zu äussern. Um aber die Bedeutung dieser Frage zu unterstreichen, entschloss sie sich auf Antrag ihrer Kommission, die drei Anregungen (Erstellen einer Beamtenstatistik nach Sprachgruppen, Förderung der Anstellung von italienischsprachigen Beamten im mittleren und höheren Kader, Prüfung einer Quotenregelung) in eigener Regie ebenfalls als Postulat zu verabschieden
[40].
Einigen Wirbel löste Bundesrat Cotti mit seiner Willensäusserung aus, Italienisch zum Pflichtfach für die eidgenössisch anerkannte Matura zu machen ; Englisch sollte stattdessen nur noch fakultativ unterrichtet werden. Bereits im Vorfeld der Vernehmlassung zur revidierten Maturitätsanerkennungsverordnung (MAV) stiess der Vorschlag des Tessiner Bundesrates auf starken Widerstand. Die primär betroffenen Kreise – Erziehungsdirektorenkonferenz und Lehrerschaft – begrüssten eine vermehrte
schulische Förderung des Italienischen durchaus, befürchteten jedoch, bei der angestrebten Reduktion der Pflichtfächer von elf auf acht würde dies zwangsläufig zu einer Abwertung des Englischen führen, was als unverantwortbare Schwächung des Wirtschafts- und Forschungsstandortes Schweiz erachtet wurde. Zudem bezweifelten sie, dass in der Deutschschweiz und in der Romandie die Akzeptanz für eine derartige Lösung vorhanden wäre
[41].
Angesichts der heftigen Diskussionen, die sein Vorprellen auslöste, schwenkte Cotti auf eine flexiblere Linie ein. Insbesondere bestritt er, die Aufwertung des Italienischen auf Kosten des Englischen vornehmen zu wollen. Schliesslich einigten sich Cotti und die Erziehungsdirektorenkonferenz auf einen Kompromiss: In die offizielle Vernehmlassung zur MAV-Revision wurde der Vorschlag aufgenommen, dass an den höheren Mittelschulen inskünftig für jene Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen ihrer Wahlmöglichkeiten Englisch als Fremdsprache den Vorzug geben, Italienisch während zwei Jahren als Pflicht-, aber nicht Maturitätsfach eingeführt werden soll
[42].
Mit der Revision des Sprachenartikels soll das Rätoromanische in einem gewissen Umfang auch zur Amtssprache des Bundes erhoben werden. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass sich die Rätoromanen innert nützlicher Frist auf eine einheitliche Schriftsprache einigen können. Mit dem Publikationsgesetz von 1987 war die Möglichkeit geschaffen worden, Bundeserlasse von besonderer Tragweite auch ins Romanische zu übersetzen. Aus praktischen Uberlegungen wählte der Bund dafür die vor zehn Jahren geschaffene Einheitssprache
Rumantsch grischun, welche auf den fünf traditionellen Idiomen (Sursilvan, Sutsilvan, Surmiran, Putèr und Vallader) aufbaut
[43].
Gegen das vor allem von der Lia Rumantscha, dem Dachorgan der Rätoromanen, propagierte Rumantsch grischun regte sich aber
weiterhin heftiger Widerstand. Anfangs Jahr reichte ein Komitee aus dem Bündner Oberland eine mit knapp 3000 Unterschriften versehene Petition gegen die Verwendung der Einheitssprache auf Bundesebene ein. Der Entscheid darüber, welches romanische Idiom als offiziell gelten solle, sei eine kantonale Angelegenheit Graubündens und falle nur der romanischsprechenden Bevölkerung zu, hiess es in der an Bundesrat Cotti gerichteten Bittschrift. Nach Auffassung der Petenten entspricht eine konsequente Förderung des Rumantsch grischun in keiner Weise dem Willen der romanischen Mehrheit
[44].
Obgleich der Bundesrat zu Petitionen grundsätzlich nicht Stellung nimmt, wollte Cotti doch aus sprach- und staatspolitischen Überlegungen heraus ein Zeichen setzen. Ganz im Sinn der den revidierten Sprachenartikel der Bundesverfassung vorberatenden Ständeratskommission, welche die Sprachhoheit eindeutig den Kantonen belassen wollte, fragte der Vorsteher des EDI im Lauf des Sommers in Chur an, welches Romanisch die Bündner Regierung als die künftige schweizerische Halbamtssprache zu bezeichnen gedenke.
Für eine befriedigende Antwort musste die Bündner Regierung den Bundesrat allerdings auf Ende 1993 vertrösten. Bis dahin sollen die Ergebnisse einer wissenschaftlich begleiteten Umfrage unter den im Kanton lebenden Rätoromanen vorliegen, die ermitteln soll, ob das Rumantsch grischun – oder allenfalls ein gewachsenes rätoromanisches Idiom – genügend Akzeptanz geniesst, um als einheitliche Schriftsprache sowohl auf kantonaler wie auf eidgenössischer Ebene eingeführt zu werden. Als offizielle Verwaltungssprachen gelten heute im Kanton Graubünden die beiden Schriftidiome Ladin (in der Praxis Vallader) und Sursilvan. Einen endgültigen Entscheid zugunsten von Rumantsch grischun müssten die Bündner Bürgerinnen und Bürger an der Urne treffen
[45].
In den letzten Jahren hatte sich die Kontroverse um das Rumantsch grischun in erster Linie am Vorhaben entzündet, eine
primär in der Standardsprache verfasste romanische Tageszeitung zu lancieren. Am 1. Mai erschien die "Quotidiana" als Informationsnummer in einer Auflage von 25 000 Exemplaren erstmals an den Kiosken. Gleichzeitig übergab die Lia Rumantscha das Projekt dem Initiativverein Pro Svizra Rumantscha
[46].
[26] Presse vom 7.12. und 8.12.92. Zur bereits früher festgestellten Entfremdung zwischen den beiden Landesteile siehe TA, 7.9. und 31.10.92; JdG, 2.11.92; NQ, 31.12.92. Die Folgen des EWR-Neins für die nationale Identität werden oben, Teil I, 1a und 1d ausführlicher behandelt.
[27] Amtl. Bull. StR, 1992, S. 1363; Bund, 19.12.92.
[28] Presse vom 28.11.92. Der Behauptung eines alemannischen Sprachimperialismus widersprachen auch mehrere wissenschaftliche Arbeiten über das Sprachverhalten in den Grenzgebieten: siehe dazu Lit. Brohy und Windisch / Froidevaux.
[29] Amtl. Bull. StR, 1992, S. 1044 ff. und 1050 ff.; SGT, 3.3.92; Presse vom 7.3. und 6.5.92; NZZ, 7.4.92; Ww, 24.9.92; NQ, 7.10.92; Presse vom 9.10.92. Für eine Tagung auf dem Monte Verità zum Thema Sprache und Territorialitätsprinzip siehe CdT, 2.10.92; NZZ und TA, 5.10.92.
[30] Lib., 6.11.92; SZ, 7.11.92.
[31] Lit. Schläpfer et al.; Presse vom 11.2.92; BaZ, 12.2.92. Zu den Spannungen zwischen Deutschschweiz und Romandie siehe auch NQ, 26.1.92; BZ, 5.2. und 16.6.92; Suisse, 1.3.92.
[32] Presse vom 19.11.92. Diese Forderung war auch in der Ständeratsdebatte zum revidierten Sprachenartikel erhoben worden (Amtl. Bull. StR, 1992, S. 1044 ff. und 1050 ff.). Vgl. dazu auch unten, Teil I, 8c (Radio und Fernsehen).
[34] Verhandl. B.vers., 1992, IV/V, S. 20 f.
[36] Lit. Universitäres; Bund und TA, 25.9.92.
[37] Amtl. Bull. StR, 1992, S. 593 f.; Amtl. Bull. NR, 1992, S. 1185 ff.
[38] Presse vom 9.1.92. Gesamtkantonal zeigten sich die Sozialdemokraten jedoch uneins: im Kantonsrat wurde sowohl eine SP-Motion für eine klare sprachliche Zuordnung aller freiburgischen Gemeinden (mit Ausnahme von Freiburg und Murten) wie auch eine auf Einführung von gemischtsprachigen Gebieten eingereicht. Beide Motionen wurden auf Wunsch der Regierung nur als Postulate angenommen (Lib., 20.2., 9.5. und 13.11.92). Zu einem juristischen Gutachten über die mögliche Zweisprachigkeit von Freiburger Gemeinden siehe Lib., 12.9. und 17.9.92; LNN, 23.9.92.
[39] Amtl. Bull. StR, 1992, S. 194 ff. und 1362; Amtl. Bull. NR, 2516 ff. und 2791. Siehe auch SPJ 1991, S. 278.
[40] Amtl. Bull. StR, 1992, S. 598 ff. Für den Bericht der GPK des NR über die Vertretung der Sprachminderheiten in der Bundesverwaltung siehe oben, Teil I, 1c (Verwaltung).
[41] TA, 18.1.92; CdT, 20.1., 25.1. und 3.2.92; NQ, 29.1. und 22.3.92; SGT, 13.3.92. Siehe dazu auch oben, Teil I, 8a (Enseignement secondaire supérieur). Die Auswertung der Pädagogischen Rekrutenprüfung 1985 zeigte, dass Cottis Vorschlag weit an den Sprachpräferenzen zumindest der jungen Deutschschweizer vorbei zielte: 52% der Befragten erklärten, Englisch gefalle ihnen am besten; 18,4% nannten Französisch, 16,7% Hochdeutsch und nur 9,9% Italienisch (Presse vom 11.2.92).
[42] TA, 24.2.92; CdT, 12.5.92.
[43] Zum juristischen Verhältnis zwischen Rumantsch grischun und den gewachsenen Idiomen siehe den Artikel von Bundesrichter Giusep Nay ("Romanisch als Landes- und Amtssprache: Ein klärender Blick") in BüZ, 26.3.92.
[44] Presse vom 9.1.92; TA, 14.1.92; NZZ, 15.7.92. Vehemente Gegner des Rumantsch grischun erwogen sogar, beim Europäischen Gerichtshof in Strassburg eine Klage wegen Verletzung der Menschenrechte einzureichen (BüZ, 22.2.92). Die Lia rumantscha beschloss hingegen, das Rumantsch grischun in den kommenden drei Jahren wie bisher anzuwenden (BüZ, 15.6.92). Siehe auch SPJ 1991, S. 279.
[45] BüZ, 18.1., 11.6., 14.7., 8.8. und 11.8.92. In seiner Botschaft zum revidierten Sprachenartikel hatte sich der BR noch ziemlich deutlich für Rumantsch grischun ausgesprochen (BBl, 1991, II, S. 316 und 321 f.).
[46] LNN, 11.4.92; Bund, 1.5.92; BüZ, 18.6., 28.7. und 9.11.92. Siehe auch unten, Teil I, 8c (Presse) und SPJ 1991, S. 279 f.
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