Année politique Suisse 1993 :   / Die Gesetzgebung in den Kantonen
 
3. WIRTSCHAFT - ECONOMIE
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Allgemeines — Généralités
BASEL-LAND: Wirtschaftsförderungsgesetz. In 2. Lesung zuhanden der Volksabstimmung verabschiedet. In der Volksabstimmung vom 6.6. mit 78,2% der Stimmen angenommen; Nein-Parole der FDP; Stimmbeteiligung: 53,9% (BaZ, 12.1., 7.6.).
BASEL-STADT: Neues Submissionsgesetz. Wegfall der Bestimmung, dass die Vergabe staatlicher Aufträge an ein Firmendomizil im Kanton gebunden sein muss. Von der Regierung vorgelegt (BaZ, 13.7., 21.10.).
OBWALDEN: Einführungsgesetz über die Bildung steuerbegünstigter Arbeitsbeschaffungsreserven. Vom Kantonsrat in 2. Lesung angenommen. Von allen Parteien befürwortet. In der Volksabstimmung vom 7.3. mit 72,7% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 43,3% (LZ, 29.1., 8.3.; vgl. SPJ 1992, S. 314).
TESSIN: Submissionsgesetz. Möglichkeit der Vergabe an Generalunternehmer. In die Vernehmlassung gegeben (CdT, 25.9.).
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Land- und Forstwirtschaft — Agriculture et sylviculture, faune domestique
BASEL-LAND: Neues Waldgesetz. Regelung der Benützung des Waldes durch die Einwohnergemeinden; Erlass von Waldgrenzkarten durch den Kanton. Vom Regierungsrat in die Vernehmlassung gegeben (BaZ, 22.9.).
FRIBOURG: Loi modifiant la loi sur l'assurance du bétail. Adoptée par le Conseil d'Etat. Approuvée par le Grand Conseil (Lib., 15.7., 29.9.).
GRAUBÜNDEN: 1) Neues Landwirtschaftsgesetz. Beschränkung der Thematik auf ein Gesetz und zwei Verordnungen; Sicherstellung des Vollzugs der eidgenössischen Agrarpolitik; Eröffnung eines Fonds von höchstens 5 Mio Fr. zur Finanzierung einer kantonalen Agrarpolitik; Zusammenfassung der Bildungs- und Beratungskommission in einem Gremium. Von der Regierung vorgelegt (BüZ, 8.12.) – 2) Neues Waldgesetz. Anpassung an die eidgenössische Gesetzgebung; Vereinfachung der Bewilligung von Rodungen. Von der Regierung vorgelegt (BüZ, 15.10.).
LUZERN: Neues Landwirtschaftsgesetz. Zusammenfassung der 33 entsprechenden kantonalen Erlasse; Förderung der Ökologie und der naturnahen Produktion; Förderung der Wettbewerbsfähigkeit, Hilfe bei Innovationen und Produktionsalternativen; Berücksichtigung der Priorität der Tierzucht in der Luzerner Landwirtschaft. Vom Regierungsrat in die Vernehmlassung gegeben (LZ, 25.6.; vgl. SPJ 1991, S. 315).
SOLOTHURN: 1) Landwirtschaftsgesetz. Abschluss der Vernehmlassung (SZ, 9.12. ; vgl. SPJ 1992, S. 317) – 2) Revision des Forstgesetzes. Anpassung an die Bundesgesetzgebung. Beiträge des Kantons an die Forstbetriebe; Neuregelung des Finanzausgleichs der Bürgergemeinden; Befreiung der Bürgergemeinden von Sozialhilfeaufgaben. Von der Regierung vorgelegt (SZ, 7.5:).
THURGAU: Neues Waldgesetz. Übertragung der bisherigen Verordnung in ein Gesetz; Festschreibung des naturnahen Waldbaus als Grundsatz; Beibehaltung der Zugänglichkeit des Waldes für die Allgemeinheit, des Kahlschlag- und des Rodungsverbots. Botschaft der Regierung (SN, 16.7.).
VALAIS: Loi sur l'agriculture. Approuvée par le Grand Conseil (NF, 22.6., 24.6., 25.6., 29.9.; cf. APS 1992, p. 317).
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Jagd, Fischerei, Tierschutz — Chasse, pêche, protection des animaux
BERN: 1) Kantonales Tierschutzgesetz. Der Grosse Rat beschliesst, nicht auf die Vorlage einzutreten (Bund, 12.6., 30.6.; vgl. SPJ 1992, S. 317 f.) – 2) Gesetz über das Halten von Hunden. Umschreibung der Pflichten der Hundehalter sowie der Rechte der Hunde. Beibehaltung der Kontrolle der Hundehaltung durch die Gemeinden, welche die Einnahmen der Hundesteuer für zweckgebundene Projekte zu verwenden haben. Vom Regierungsrat in die Vernehmlassung gegeben (Bund, 11.11.) – 3) Neues Fischereigesetz. Abschaffung der massiv höheren Patentgebühren für Fischer aus anderen Kantonen und dem Ausland. Vom Regierungsrat in die Vernehmlassung gegeben (Bund, 24.11.).
GRAUBÜNDEN: 1) Vier Volksinitiativen für die Abschaffung der Sonderjagd, der Verhinderung einer Regional- oder Revierjagd, für einen besseren Schutz der Mutter- und Jungtiere sowie soziale und gerechte Jagdgebühren. Mit zwischen 5000 und 6000 Unterschriften zustandegekommen (BüZ, 26.8., 11.12.; vgl. SPJ 1992, S. 318) – 2) Neues Veterinärgesetz mit dazugehöriger grossrätlicher Verordnung. Rahmenerlass. Vom Regierungsrat beantragt (BüZ, 8.12.).
SANKT GALLEN: Neues Jagdgesetz. Anpassung an das Bundesrecht; Verlängerung der Pacht; konsequente Zweckbindung der Pachtzinserträge des Staates. Von der Regierung vorgelegt (SGT, 8.9.).
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Industrie, Gewerbe, Handel — Industrie, arts et métiers, commerce
BASEL-STADT: Neues Ruhetags- und Ladenschlussgesetz. Ermöglichung eines Abendverkaufs bis 20 Uhr pro Woche; Einführung von Ausnahmeregelungen zur weiteren Liberalisierung; Erleichterungen für Bäckereien, Konditoreien, Blumengeschäfte, Kioske, Geschäfte mit Milchprodukten und offene Stände für Esswaren für den Verkauf an Sonn- und Feiertagen; Erlaubnis von Theatervorführungen und ähnlichen Veranstaltungen an hohen Feiertagen. Von der Regierung vorgelegt. Vom Grossen Rat angenommen (BaZ, 18.6., 14.10.).
BERN: Volksinitiativen der Jungfreisinnigen für eine Verlängerung der Ladenöffnungszeiten. Gescheitert (Bund, 23.3.; vgl. SPJ 1992, S. 318).
FRIBOURG: Loi modifiant la loi d'application du code des obligations révisé et de l'ordonnance fédérale sur le registre du commerce. Adoptée par le Gouvernement et transmise au Grand Conseil (Lib., 19.8.).
LUZERN: Neues Gewerbepolizeigesetz. Verzicht auf eine Regelung der Bereiche Marktwesen, Wandergewerbe, Ausverkäufe und ähnliche Veranstaltungen, Pfandleihanstalten sowie gewerbsmässige Vermittlung im Grundstücksverkehr. Von der Regierung in die Vernehmlassung gegeben (LZ, 8.7.).
OBWALDEN: Neues Markt- und Gewerbegesetz. Zuständigkeit der Einwohnergemeinde für die Bewilligung von Vieh- und Warenmärkten; Verzicht auf die Bewilligungspflicht für Wanderläden und Wanderlager; Beibehaltung des kantonalen Patents für das Hausiergewerbe; Beschränkung der Bewilligungspflicht im Unterhaltungsgewerbe auf gewerbsmässige Schaustellungen, die geeignet sind, die Sicherheit von Personen und Sachen zu gefährden oder die öffentliche Ruhe und Ordnung zu stören; Unterstellung der Betriebe mit Waren-, Dienstleistungs- und Spielautomaten sowie von Spiellokalen unter die Bewilligungspflicht; Einführung einer Bedürfnisklausel für Spiellokale. Vom Regierungsrat vorgelegt. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung angenommen (LZ, 18.6., 16.10., 20.11.; vgl. SPJ 1992, S. 318).
SCHAFFHAUSEN: Gesetz über Warenhandel und Schaustellungen. Weitestgehende Delegation der Kompetenzen an die Gemeinden; Beibehaltung einer kantonalen Bewilligungspflicht nur dort, wo der Schutz öffentlicher oder privater Interessen dies erfordert, wie beim Hausierwesen oder bei öffentlichen Sammlungen; Aufhebung der Bewilligungspflicht dagegen im Bereich des Marktwesens, der Wanderlager, des Handels durch Verkaufswagen, der Schaustellungen und Aufführungen sowie der Warenautomaten; wesentliche Vereinfachung der Bewilligungspflicht bei Sonderverkäufen. Von der Regierung vorgelegt. Vom Grossen Rat in 1. Lesung angenommen (SN, 21.10., 14.12.).
ZÜRICH: 1) Einzelinitiative für eine Verlängerung der Ladenöffnungszeiten. Offnungszeiten von 6 bis 21 Uhr an Werktagen (mit Verlängerungsmöglichkeit bis 22 Uhr) und von 10 bis 17 Uhr an Sonntagen. Vom Regierungsrat zur Ablehnung empfohlen. Vom Kantonsrat definitiv unterstützt, jedoch zuhanden der Volksabstimmung zur Ablehnung empfohlen. Gegenvorschlag der Regierung: Änderung. des Gesetzes über die öffentlichen Ruhetage. Offnungszeiten an Werktagen von 6 bis 20 Uhr, mit der Möglichkeit für die Gemeinden, den Ladenschluss um eine Stunde hinauszuschieben; Beibehaltung des sonntäglichen Verkaufsverbots. Vom Kantonsrat angenommen. In der Volksabstimmung vom 28.11. wird die Einzelinitiative mit 63,9% der Stimmen verworfen, der Gegenvorschlag jedoch mit 52,6% angenommen; in der Stichfrage wäre der Gegenvorschlag mit 64,2% der Stimmen angenommen worden; Stimmbeteiligung: 47,5%; Ja-Parolen zur Einzelinitiative von FDP und LdU; Nein-Parolen zum Gegenvorschlag von SP, EVP, GP, SD und FraP (NZZ, 15.6., 13.7., 29.11.) — 2) Einzelinitiative für eine Unterstellung der Videotheken unter das Ladenschlussgesetz. Von Regierungs- und Kantonsrat abgelehnt. In der Volksabstimmung vom 28.11. mit 53,6% der Stimmen abgelehnt; Stimmbeteiligung: 47,5%; Ja-Parolen von CVP, SP, LdU, EVP, GP und SD (NZZ, 29.11.).
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Gastgewerbe, Fremdenverkehr, Sport — Hôtellerie, tourisme, sports
APPENZELL INNERRHODEN: Revision des Gastgewerbegesetzes. Abschaffung der Bedürfnisklausel; Beibehaltung der Polizeistunde, aber Abschaffung der entsprechenden Strafgebühr für die Gäste; Einführung des "Sirup-Artikels". Vom Landrat angenommen (SGT, 3.11., 23.11.).
BERN: 1) Neues Lotteriegesetz. Vom Grossen Rat in 2. Lesung angenommen (Bund, 5.5.; vgl. SPJ 1992, S. 318) — 2) Volksinitiative "Schneekanonen ja — aber mit Mass". Von Regierung und Parlament abgelehnt. In der Volksabstimmung vom 28.11. mit 63,3% der Stimmen abgelehnt; Stimmbeteiligung: 45,9%; Ja-Parolen von SP, LdU, EVP, PdA, GB und FL (Bund, 9.1., 12.5., 29.11.; vgl. SPJ 1992, S. 318 f.) — 3) Neues kantonales Gastgewerbegesetz. Der Grosse Rat beschliesst, die kantonale Hotelförderung sowie den staatlich anerkannten Wirteabschluss beizubehalten. Vom Grossen Rat in 1. und 2. Lesung angenommen (Bund, 6.3., 25.6., 29.6., 30.6., 12.11.; vgl. SPJ 1992, S. 318).
FRIBOURG: Loi sur les salons de jeu. Le Grand Conseil approuve une mise maximale de deux francs dans les machines à sous et un gain maximal de 50 francs; maintien de l'interdiction des machines à système accumulateur. Approuvée par le Grand Conseil (Lib., 24.11.; cf. APS 1992, p. 319).
GENEVE: 1) Loi sur le tourisme. Approuvée par le Grand Conseil (JdG, 23.1., 25.6.; cf. APS 1992, p. 319) – 2) Modification de la loi sur les établissements publics. Suppression de la clause du besoin; suppression du devoir de posséder une licence pour le débit d'alcool. Approuvée par le Grand Conseil (JdG, 4.12.; cf. APS 1991, p. 318).
GLARUS: 1) Volksantrag zu einer Änderung des Wirtschaftsgesetzes: Verbot von Geldspielautomaten. Von der Regierung abgelehnt; vom Landrat mit 33 zu 32 Stimmen abgelehnt (NZZ, 1.10.) – 2) Änderung des Wirtschaftsgesetzes: Verlängerung der Polizeistunde auf 24 Uhr. Von der Landsgemeinde am 2.5. abgelehnt (NZZ, 3.5.; Memorial für die Landsgemeinde des Kantons Glarus vom Jahre 1993).
NEUCHATEL: Loi sur les établissements publics. Approuvée par le Grand Conseil (Express, 2.2.; cf. APS 1992, p. 319).
SANKT GALLEN: Revision des Gastwirtschaftsgesetzes. Förderung der Liberalisierung und Deregulierung; Verzicht auf die Wirteprüfung; Abschaffung der Bedürfnisklausel. Vom Regierungsrat im Rahmen des zweiten Sparpakets vorgestellt (SCT, 9.6.).
SCHAFFHAUSEN: Kredit von 6,7 Mio Fr. zur Erstellung einer Sporthalle für die Kantonsschule, den KVS und den Vereinssport. Von allen Parteien befürwortet. In der Volksabstimmung vom 7.3. mit 69,6% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 72,5% (SN, 22.2., 23.2., 8.3.).
SCHWYZ: Volksinitiative zur Abschaffung der Bedürfnisklausel für Gaststätten. Lanciert durch eine Privatperson. Mit knapp 3600 Unterschriften eingereicht (LZ, 24.7.; LNN, 30.9.).
SOLOTHURN: Kredit von 17 Mio Fr. zum Kauf von vier Turnhallen für das Lehrlingsturnen in Olten. In der Volksabstimmung vom 7.3. mit 52,9% der Stimmen abgelehnt; Stimmbeteiligung: 57,0%; Ja-Parole von SP, FDP, CVP, LdU und SVP (SZ, 12.2., 20.2., 2.3., 8.3.).
ZÜRICH: l) Volksabstimmung über ein Verbot von Geldspielautomaten von 1991. Abweisung der Rekurse gegen die Volksabstimmung durch das Bundesgericht (NZZ, 12.8., 14.10.; vgl. SPJ 1992, S. 319) – 2) Volksinitiative zur Aufhebung des Verbots von Geldspielautomaten. Zustandegekommen (NZZ, 13.10.) – 3) Totalrevision des Gastgewerbegesetzes. Abschaffung der Bedürfnisklausel; Verzicht auf das Erfordernis einer Patentabgabe bei alkoholfreien Restaurants; Verzicht auf einen Fähigkeitsausweis für Wirte. Vom Regierungsrat vorgeschlagen (NZZ, 24.11.).