Année politique Suisse 1993 : Bildung, Kultur und Medien
Medien
Die Pressekonzentration setzte sich mittels weiterer Fusionen fort. — Die Nachrichtenagentur Schweizerische Politische Korrespondenz musste ihren Betrieb aus wirtschaftlichen Gründen einstellen. — Die rechtsbürgerliche Volksinitiative gegen die Monopolstellung der SRG ist nicht zustande gekommen. — Nachdem Margrit Trappe die Finanzierung ihres privaten "Tell TV"-Projekts nicht mehr garantieren konnte, wurde ihr die im Vorjahr erteilte Konzession wieder entzogen.
Medienpolitische Grundfragen
Eine UNIVOX-Umfrage über das Verhältnis der Bevölkerung zu den Medien zeigte auf, dass immer weniger Menschen Vertrauen in die Unabhängigkeit der Medien setzen: Nur noch 30% (1988 und 1990: 40%) der Befragten glaubten, dass die Medien sich gegen wirtschaftliche und politische Druckversuche behaupten können. Insgesamt wurden die Medien trotzdem als verlässliche Informationsquellen bezeichnet. Die
Glaubwürdigkeit der Printmedien nahm gegenüber 1988 bei den Befragten sogar um 5% auf 68% zu, hingegen nahm jene von Radio und Fernsehen leicht ab
[1].
Eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe namens "Immedia" arbeitete ein Studienprojekt zum Thema "Öffentlichkeit, Kultur und Medienwandel" aus, welches im Rahmen der sozial- und geisteswissenschaftlichen Schwerpunktprogramme des Nationalfonds ab 1996 anlaufen sollte
[2].
Im Kanton Neuenburg wurde die Diskussion um das
Zeugnisverweigerungsrecht für Journalisten neu belebt, als der Chefredaktor der in La Chaux-de-Fonds erscheinenden Tageszeitung "L'Impartial", Gil Baillod, mit einer Busse belegt wurde. Er hatte sich geweigert, den kantonalen Justizbehörden die Quelle zu enthüllen, die ihn mit Informationen über einen Notar, welcher in dubiose Geschäfte verwickelt war, beliefert hatte
[3].
Im Strafverfahren betreffend die Ausschreitungen an der Bauerndemonstration vom 9. Januar 1992 in Bern wurde SRG-Generaldirektor Antonio Riva erstinstanzlich von einem Berner Untersuchungsrichter wegen Zeugnisverweigerung zu 300 Fr. Busse verurteilt. Die SRG hatte sich geweigert, unveröffentlichtes Bild-Rohmaterial zwecks Identifikation gewalttätiger Demonstranten an den Untersuchungsrichter herauszugeben. Im Rekursverfahren wurde Riva vom Berner Obergericht jedoch freigesprochen. Dieses gewichtete die Informationspflicht der SRG sowie die Versammlungs- und Meinungsäusserungsfreiheit stärker als das öffentliche Interesse an der Aufklärung der strafbaren Handlungen, deren Sachschaden relativ gering war
[4]. Der gesamte Problemkreis der
zunehmenden Verrechtlichung der journalistischen Arbeit wurde im übrigen in einem Podiumsgespräch zum zehnjährigen Bestehen der juristischen Fachzeitschrift "Plädoyer" erörtert. Dabei strichen Experten heraus, dass medienrelevante Gesetzesbestimmungen häufig sehr schwammig formuliert seien, wodurch die Richter in Wirklichkeit gesetzgeberische Funktionen übernehmen würden. Kritik wurde ausserdem an der Akkreditierung von Gerichtsjournalisten geübt, insbesondere weil dieselbe Instanz, deren Urteil Gegenstand der Gerichtsberichterstattung ist, damit über die Sachlichkeit der Darstellung befinden kann
[5].
Anlässlich der
Bundesratsersatzwahl Ende Februar und anfangs März des Berichtsjahres kam das gespannte Verhältnis zwischen Medien und Politik eklatant zum Vorschein. Einerseits wurde in gewissen Medien ausführlich über einen anonymen Brief berichtet, mit dem die Bundesratskandidatin Brunner (sp, GE) in Misskredit gebracht werden sollte. Andererseits bezogen viele Printmedien schon früh Stellung zugunsten der Wahl Brunners. Verschiedene Parlamentarier fühlten sich durch diese Unterstützungskampagne zugunsten Brunners genötigt und bezichtigten die Medien der Erpressung. Exponenten der bürgerlichen Parteien behaupteten sogar, die Wahl von Ruth Dreifuss in den Bundesrat sei nur durch die geballte Medienmacht zustande gekommen, was wiederum Anlass zu Kontroversen bot
[6].
Eine Motion Hess (cvp, ZG), welche die Einführung des
Öffentlichkeitsprinzips mit Geheimhaltungsvorbehalt
in der Bundesverwaltung forderte, wurde als Postulat überwiesen
[7].
Nach Informationspannen und Indiskretionen zum aussenpolitischen Bericht des Bundesrates, die im Wirtschaftsmagazin "Cash" erschienen waren, forderten 80 bürgerliche Nationalräte in einem Postulat unter Federführung Reimanns (svp, AG), dass Medienschaffende, welche vertrauliche Informationen an die Öffentlichkeit brächten, mittels Änderung der Akkreditierungsverordnung aus dem Bundeshaus zu verbannen seien
[8].
Das Bundesgericht hat, aufgrund verschiedener Verbandsklagen, eine Regelung der SRG gutgeheissen, wonach politische Kleinstgruppierungen kein Anrecht auf die Selbstdarstellung in
Wahlkampagnesendungen haben. Die SRG-Regelung sieht vor, dass nur diejenigen Parteien ein Anrecht auf diese Wahlsendungen haben, welche schon mindestens einen Vertreter in den eidgenössischen Räten haben oder welche mit mindestens 7% der Sitze in einem kantonalen Parlament vertreten sind
[9].
Eine im Sommer 1990 publizierte Reportage der Schweizer Illustrierten (SI) über die "Teufelsdroge Free Base (Crack)" wurde vor Gericht zweitinstanzlich als rechtmässig erklärt. Das Zürcher Obergericht hatte im Januar 1992 den Chefredaktor der Schweizer Illustrierten zu einer Busse verurteilt, weil seiner Ansicht nach aufgrund der Reportage und der Fotoserie eine Anleitung zur Herstellung und zum Konsum von Betäubungsmitteln und damit ein Verstoss gegen das Betäubungsmittelgesetz vorgelegen habe. Der Kassationshof des Bundesgerichts hob im Berichtsjahr diesen Schuldspruch auf, da die Einschränkung der Pressefreiheit einer klaren gesetzlichen Grundlage bedürfe, die im vorliegenden Zusammenhang nicht gegeben sei
[10].
Presse
Die Verhandlungen über einen
neuen Gesamtarbeitsvertrag zwischen Verlegern und den Medienverbänden in der Deutschschweiz und im Tessin blieben im Berichtsjahr trotz Eingeständnissen bezüglich der Lohnforderungen, des Teuerungsausgleichs sowie der Wochenarbeitszeit seitens des Schweizerischen Verbandes der Journalistinnen und Journalisten (SVJ) blockiert. Der noch bestehende Kollektivvertrag in der Westschweiz lief auf Ende 1993 ebenfalls aus. Um doch noch eine einvernehmliche Lösung zu finden, gelangten die welsche Fédération suisse des journalistes (diese ist Teil des SVJ) für die Romandie sowie die SJU und SVJ zusammen für die Deutschschweiz an das Eidgenössische Einigungsamt
[11].
Die PTT stellte im Berichtsjahr die bestehende
Presseförderung in Form der Transporttarifvergünstigungen, welche das Regieunternehmen pro Jahr 280-300 Mio Fr. kostet, grundsätzlich in Frage. Gemäss den Verantwortlichen der PTT könne die Presseförderung nicht alleinige Aufgabe der Post sein, weshalb die Kosten gemäss einem Drittelsmodell auf die PTT, die Verleger und die öffentliche Hand aufgeteilt werden müssten. Bis zum Ende des Berichtsjahres lief die Vernehmlassung für eine entsprechende Änderung des Postverkehrsgesetzes. Verleger von kleineren Regional- und Lokalblättern kritisierten vor allem die bisher praktizierte und weiterhin vorgesehene Subventionierung nach dem Giesskannenprinzip
[12]. Im Zusammenhang mit der Presseförderung lehnte das Parlament eine aus dem Jahr 1991 stammende Motion Spielmann (pda, GE) zur Erhaltung der Meinungspresse ab. Der Motionär hatte vom Bundesrat Massnahmen verlangt, welche die PTT zum Verzicht auf die Tariferhöhungen und die restriktiveren Bestimmungen über jene Zeitungen, die von einem Sondertarif profitieren, bewegen sollten
[13].
Gemäss einer Untersuchung der eidgenössischen Kartellkommission ist die Anzahl der Titel 1992 um 8% zurückgegangen. Während die grossen Verlagshäuser ihren Marktanteil ausbauen konnten, schieden verschiedene lokale und regionale Publikationen aus dem Rennen. Die Kommission schlug unter anderem die Schaffung einer Fusionskontrolle vor, was seitens der Verleger abgelehnt wurde
[14].
Die anhaltende Rezession, welche einen Rückgang des Inseratevolumens in den Printmedien zur Folge hatte, führte auch vermehrt zu
Druckversuchen und Boykottdrohungen von Inserenten gegenüber den Printmedien. Der Schweizerische Verband der Zeitungs- und Zeitschriftenverleger (SZV) hat deshalb eine Stelle eingerichtet, bei welcher betroffene Medienschaffende und Verlage Meldung erstatten können. Die Denner AG zog beispielsweise Inserateaufträge für Ringier Presseprodukte in der Höhe von rund vier Mio Fr. zurück, weil das Wirtschaftsmagazin "Cash" einen kritischen Artikel zur Denner-Geschäftsleitung publiziert hatte
[15].
Aus wirtschaftlich-strategischen Gründen rückten das "Aargauer Tagblatt", das "Zofinger Tagblatt" sowie das "Oltner Tagblatt" näher zusammen und beschlossen, auf Anfang 1994 als "
Mittelland-Zeitung" im überregionalen Bereich und im Inseratesektor eng zusammenzuarbeiten. Innerhalb der Dreier-Gruppe erhält das Aargauer Tagblatt die stärkste Stellung, da es in Zukunft den Mantel resp. den überregionalen Teil mit den Rubriken Inland, Ausland, Wirtschaft und Sport produzieren wird. Die Synergieeffekte sollen den drei Tageszeitungen, welche in Zukunft immer noch unter dem eigenen Namen auftreten, zusammen aber eine Auflage von rund 100 000 Exemplaren erreichen wollen, dazu verhelfen, langfristig die Eigenständigkeit zu sichern
[16].
Unter argen Druck geriet erneut die
rot-grüne Presse; die zürcherische "DAZ" und die "Berner Tagwacht" konnten zwar genügend Neuabonnenten finden, um das Uberleben zu sichern. Die "Solothurner AZ", welche schon 1991 vom bürgerlichen Verlagshaus Dietschi übernommen worden war, überlebte jedoch nicht. Die im Mai lancierte sozialdemokratische Wochenzeitung der Romandie, "Jet d'Encre", musste schon im Dezember aus finanziellen Gründen wieder eingestellt werden
[17].
Als Antwort auf die Mehrheitsbeteiligung Ringiers beim Berner "
Bund" und die dadurch entstandene Konkurrenzsituation unter Publicitaspartnern auf dem Inseratemarkt Bern ergaben sich bei den Inseratekombis diverse Verschiebungen
[18]. Der bisherige
Inseratepool "Swiss Combi" (TA, BZ, LNN, La Suisse) wurde durch den neuen Inserateverbund "Swiss Pool" (BaZ, LZ, SGT, 24 Heures, TG, TA, BZ) ersetzt, welcher Anzeigen in einer Gesamtauflage von 820 000 Exemplaren ermöglicht und eine Leserschaft von über 2 Mio erreicht. Zusätzlich entstand im westlichen Mittelland ein Kleinverbund zwischen "Berner Zeitung", "Solothurner Zeitung" und "Bieler Tagblatt" namens "Presse 99", der an den "Swiss Pool" angedockt werden kann. Ringier kündigte daraufhin als Gegenmassnahme für 1994 einen eigenen Inserateverbund unter dem Namen "Ringier Media Tools" an. Ebenso antworteten diverse Tageszeitungen der Romandie (L'Express, L'Impartial, Le Nouvelliste, La Liberté, Le Quotidien jurassien, Le Journal du Jura) mit der Gründung des "Romandie Combi" auf die neue Herausforderung
[19].
Bei der 1992 neu gegründeten, aus der Fusion des "Eco di Locarno" und "Il Dovere" entstandenen Tageszeitung "
La Regione" hatte die Berichterstattung über den Mailänder Schmiergeldskandal sowie eine Stellungnahme Ständerat Salvionis (fdp, TI) zur Stempelsteuer direkte Drohungen aus Bankenkreisen zur Folge; der verantwortliche Redaktor wurde fristlos entlassen. Schon ein Jahr nach der Fusion "Politica nuova-Libera Stampa" musste die einzige linke Tessiner Tageszeitung "Nuova libera Stampa" ihr Erscheinen aus wirtschaftlichen Gründen wieder einstellen. Eine neue Konkurrenz erhielten die bestehenden Tessiner Presseerzeugnisse durch die von Lega-Nationalrat Maspoli lancierte Tageszeitung "L'altra notizia", die in einer Auflage von 35 000 Exemplaren gedruckt wird
[20].
Die Curti Medien AG haben sich mit der National-Zeitung und Basler Nachrichten AG — Herausgeberin der Basler Zeitung — zur drittgrössten Mediengruppe der Schweiz zusammengeschlossen
[21]. Das Projekt für eine
zweite Tageszeitung der Region Basel mit dem Titel "Neue Zeitung (NeZ)" — geplant war die Herausgabe der neuen Zeitung ab April in einer Auflage von 15 000 — kam mangels ausreichenden Kapitals nicht zustande
[22].
Auf dem hart umkämpften Pressemarkt Genf musste das
Journal de Genève im technischen Bereich Entlassungen vornehmen, um gegen seine Konkurrenten weiter bestehen zu können. Mit ernsthaften Schwierigkeiten sah sich auch die "La Suisse" konfrontiert. Bis Ende des Berichtsjahres konnte noch keine Lösung zur langfristigen Sanierung der Gesellschaft gefunden werden
[23].
Wie in der Innerschweiz ein Jahr zuvor, haben auch im Kanton
Jura die zwei parteipolitisch gefärbten Regionalblätter, der seit 116 Jahren erscheinende freisinnige "
Démocrate" und das 120 Jahre alte christlichdemokratische "
Le Pays", fusioniert, um ab Juni des Berichtsjahres in neuer Aufmachung als "Quotidien jurassien" in einer Anfangsauflage von 35 000 (spätere Normalauflage soll ca. 26 000 sein) zu erscheinen
[24].
Die Ausarbeitung und Lancierung des
Projekts einer rätoromanischen Tageszeitung namens "La Quotidiana" wurde dem unter alt-Nationalrat Toni Cantieni (cvp) als Präsident amtierenden neu gegründeten Verein "Pro Svizra Rumantscha" (PSR) übertragen. Ziel des Vereins ist es, die Herausgabe der Quotidiana im Umfang von acht Seiten und in einer Anfangsauflage von 5000 Exemplaren bis im Herbst 1994 zu realisieren, wobei eine Stiftung die Finanzierung des Projekts sichern soll. Gemäss den Vorstellungen der PSR soll die Quotidiana eine Forumszeitung werden und konfessionell sowie politisch unabhängig sein. Geplant ist, die Regionalteile in den jeweiligen romanischen Idiomen erscheinen zu lassen, während für die überregionalen, nationalen und internationalen Rubriken die Einheitsschriftsprache Rumantsch Grischun verwendet werden soll. Erneut stellte sich jedoch die Vereinigung der Bündner Zeitungsverleger aus Angst vor einem Verdrängungskampf gegen das Projekt und schlug vor, zur Spracherhaltung ein vierseitiges, täglich erscheinendes Gratis-"Leseblatt" für alle rätoromanischen Haushaltungen zu lancieren
[25]. Im Nationalrat äusserte sich bei der Beratung des Sprachenartikels Bundesrätin Dreifuss positiv zur Unterstützung einer rätoromanischen Tageszeitung, ohne jedoch den Namen der Quotidiana zu erwähnen. Gestützt auf den geplanten Sprachenartikel in der Bundesverfassung sieht das EDI die Ausarbeitung eines Bundesgesetzes zur Förderung der rätoromanischen Kultur vor, in dessen Rahmen unter anderem Bundesgelder auch einer Tageszeitung zugute kommen könnten. Die Bündner Regierung gab bekannt, sie halte eine finanzielle Unterstützung unter Umständen für möglich, wenn beispielsweise die bestehenden Titel in das Projekt miteinbezogen würden. Darauf wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt, in welcher sowohl Vertreter der Zeitungsverleger als auch der sprachkulturellen Organisationen Einsitz nahmen
[26].
Die Gesellschaft zur Förderung der schweizerischen Wirtschaft (wf) gab bekannt, ihre Sponsorengelder an die
Schweizerische Politische Korrespondenz (SPK) in der Höhe von rund fünf Mio Fr. pro Jahr nur noch bis Ende 1994 auszurichten. Schon im September kündigte die SPK nach 76jähriger Tätigkeit ihre Schliessung auf Ende des Berichtsjahres an. Die Schweizerische Depeschenagentur (SDA) wird somit nur noch durch die weniger verankerte Associated Press (AP) konkurrenziert
[27].
Die unabhängige welsche Agentur "Bureau de reportage et de recherche d'informations (
BRRI)" in Rossens (FR) unter Leitung von Roger de Diesbach musste nach acht Jahren den Betrieb einstellen
[28].
Radio und Fernsehen
Im Rahmen der Swisslex führte das Parlament
im Radio- und Fernsehgesetz das Nichtdiskriminierungsprinzip gegenüber ausländischen Veranstaltern ein. Die Konzessionserteilung an eine ausländische natürliche Person mit Wohnsitz in der Schweiz oder an eine ausländisch beherrschte Unternehmung mit Sitz in der Schweiz ist somit möglich, wenn deren Herkunftsstaaten Schweizer Bürgern oder schweizerisch beherrschten Firmen Gegenrecht gewähren. Eine schweizerische Teilnahme am audiovisuellen "Media 95"-Programm der EG sollte aufgrund dieser revidierten Rechtsgrundlage trotz des Neins zum EWR möglich sein
[29].
Die revidierte Konzession von Schweizer Fernsehen DRS, welche vom Bundesrat auf den 1. Januar 1993 in Kraft gesetzt wurde, nahm Rücksicht auf eine seit längerer Zeit geäusserte Forderung der Romands, wonach das Deutschschweizer Fernsehen über national bedeutende Themen aus Politik, Kultur und Sport auf Hochdeutsch berichten sollte, um dem nicht dialektkundigen Publikum das Verstehen zu ermöglichen
[30]. Auf eine
bessere Verständigung unter den verschiedenen Landessprachen und Kulturen zielte auch ein Postulat Loeb (fdp, BE) ab. Der Nationalrat überwies das Anliegen, welches den Bundesrat beauftragte, möglichst rasch dafür zu sorgen, dass die SRG in den deutschsprachigen Radio- und Fernsehprogrammen mehrsprachige Sendungen ausstrahlt. Die SRG reagierte auf den sprachpolitischen Vorstoss, indem sie mehrere Informations- und Diskussionssendungen des deutschweizerischen und welschen Programms simultan in die andere Landessprache der jeweiligen Sprachregion übersetzte; diese übersetzte Version konnte im Zweikanalton von denjenigen Zuschauern empfangen werden, welche ein Fernsehgerät mit entsprechender Stereoton-Einrichtung besitzen
[31]. Gegen die sprachpolitischen Vorwürfe wehrten sich Fernsehchefredaktor Studer und Radiodirektor Blum allerdings mit dem Argument, dass der Gebrauch des Dialekts in der Deutschschweiz eindeutig einen Marktvorteil gegenüber den Programmen in hochdeutscher Sprache darstelle
[32].
Im Zusammenhang mit der Unterschriftensammlung des rechtsbürgerlichen Initiativkomitees "Für eine freiheitliche Medienordnung ohne Medienmonopole" verlangte eine Interpellation Moser (ap, AG) vom Bundesrat Auskunft über eine angebliche Sabotage durch Radio DRS. Die Initianten hatten eine 155er Telefon-Nummer eingerichtet, über welche kostenlos Unterschriftenbögen bestellt werden konnten. Laut Moser wurde diese Nummer über eine Computerleitung von Radio DRS Basel während längerer Zeit missbräuchlich besetzt gehalten um die Aktion des Komitees zu sabotieren. Die Untersuchungen ergaben jedoch keine konkreten Hinweise auf die Täterschaft
[33]. Die Unterschriftensammlung für diese im Vorjahr lancierte Volksinitiative wurde knapp zwei Monate vor Ablauf der Sammelfrist abgebrochen, da noch über 30 000 Unterschriften fehlten
[34].
Die Radio- und Fernsehgesellschaft DRS plante erneut eine
Strukturreform für das Fernsehen namens "Führungsstruktur 94", um im Konkurrenzkampf gegen private Sender flexibler und produktorientierter handeln zu können. Unter anderem wurde eine Reduktion von sechs auf drei Abteilungen vorgesehen, wobei die drei Abteilungen Dramatik, Familie und Bildung sowie Kultur und Gesellschaft aufgelöst und in die neuen Bereiche Information und Kultur sowie Unterhaltung und Fiktion integriert würden. Viele Medienschaffende und ihre Verbände sahen in der Reform einen weiteren Schritt in Richtung Kommerzialisierung des SF DRS, da mit dieser eine Abwertung von Kultursendungen einhergehe und die Kulturinteressierten in der Geschäftsleitung nicht mehr genügend vertreten wären. Verschiedene National- und Ständeräte wandten sich in einem Brief an den Departementsvorsteher, um gegen eine derartige Schmälerung des Kultur- und Bildungsauftrags zu protestieren. Der Regionalratsauschuss des Fernsehens DRS genehmigte jedoch die Reformvorschläge, welche anfangs 1994 in Kraft treten
[35].
Die Programm- und Strukturreformen des Fernsehens DRS wurden nicht zuletzt aus Angst vor dem auf April 1994 angekündigten Programmfenster des deutschen Privatsenders RTL plus relativ rasch vorangetrieben. Neben der Verlegergruppe Curti Medien AG als Hauptaktionär der RTL Schweiz Fernseh AG beteiligten sich auch die Tages-Anzeiger Media AG, die Basler Zeitung und die Luzerner Zeitung am Projekt eines Programmfensters RTL Schweiz, für welches sie im August ein Konzessionsgesuch einreichten. Die Gesellschaft RTL Schweiz Fernseh AG plante ein einstündiges Programm mit Schweizer Information und Unterhaltung zur Hauptsendezeit. Die daran beteiligten schweizerischen Verleger reichten wenige Monate später Konzessionsgesuche für die Ausstrahlung von Sendungen in diesem Fenster ein. Die SRG sprach sich bis Ende Jahr vehement gegen die Erteilung einer Konzession für RTL plus aus, da ein ausländisches Programmfenster ihrer Meinung nach die Stellung der SRG unbotmässig beeinträchtigen und ausserdem ein Präjudiz für die Erteilung weiterer Konzessionen zugunsten von anderen privaten ausländischen Sendern wie beispielsweise Sat 1 darstellen würde. Ausserdem äusserte SRG-Generaldirektor Riva die Befürchtung, durch die private Konkurrenz den bisherigen Finanzausgleich zwischen den Sprachregionen zuungunsten der Minderheiten neu regeln zu müssen
[36].
Im Berichtsjahr konnte das Schweizer Fernsehen DRS seinen
Marktanteil sowohl im 24-Stunden-Vergleich als auch in der Prime Time gegenüber dem Vorjahr zum ersten Mal seit mehreren Jahren wieder leicht verbessern
[37].
Die SRG schloss einen Zusammenarbeitsvertrag mit dem iranischen Staatsfernsehen ab, der den Austausch von Nachrichtenmaterial und Forschungsergebnissen sowie Koproduktionen vorsieht. Medien und Kulturschaffende kritisierten dieses Abkommen heftig, weil die Fernsehgesellschaft ein Propaganda-Instrument der diktatorischen Regierung Irans ist
[38].
Die Rechnung 1992 der SRG konnte bei Aufwendungen von 938, 8 Mio Fr. einen über dem Budget liegenden Ertragsüberschuss von 34,4 Mio Fr. erwirtschaften. Damit konnte das Eigenkapital auf 115 Mio Fr. erhöht werden. Unter anderem erreichten die Erträge aus dem Sponsoring, welches seit April 1992 erlaubt ist, mit 6,8 Mio Fr. mehr als das Doppelte des budgetierten Betrages
[39].
Als Direktor der
vierten Senderkette des Schweizer Fernsehens "S plus" wählte der Zentralratsausschuss der SRG auf Antrag Generaldirektors Riva den ehemaligen Kulturabteilungsleiter der SRG und Direktor von Schweizer Radio International, Roy Oppenheim. Mit einmonatiger Verspätung konnte der Betrieb am 25. September aufgenommen werden. Das Verlagshaus Ringier äusserte erstmals Interesse daran, die vierte Senderkette zu privatisieren und einen gewichtigen Aktienpaketanteil von "S plus" zu erwerben
[40]. In einer Interpellation verlangte Nationalrat Vollmer (sp, BE) vom Bundesrat unter anderem Auskunft bezüglich der Finanzierung von "S plus". In seiner Stellungnahme wies der Bundesrat auf den positiven Rechnungsabschluss der SRG im vergangenen Jahr hin, welcher eine Startphase für "S plus" ohne Verschuldung und ohne Abstriche für die sprachregionalen Programme erlaubte. Langfristig soll sich die vierte nationale Senderkette auch aus Werbe- und Sponsoreinnahmen finanzieren können. Für 1994 war ein Jahresbudget von 30 Mio Fr. vorgesehen, was rund einem Siebtel des DRS-Budgets entspricht
[41]. Im übrigen erteilte der Bundesrat der "AG für die Neue Zürcher Zeitung" eine auf vier Jahre befristete Konzession für die Ausstrahlung eines Informationsmagazins "Format NZZ" auf der neuen Senderkette. Ebenso erhielt die Ringier ihre Konzession für die Ausstrahlung des Wirtschaftsmagazins "Cash-TV" auf DRS und "S plus"
[42].
Die SRG beschloss im Berichtsjahr, als zwölftes Mitglied am öffentlichrechtlichen europäischen Fernsehnachrichtenkanal "
Euronews" teilzunehmen. Ausschnitte von Euronews" sollen ab 1994 auf TSI sowie auf "S plus" übertragen werden
[43]. Im übrigen erklärte das Bundesamt für Kommunikation, es bestehe fortan die Möglichkeit, schweizerischen Radio- und Fernsehveranstaltern von Programmen oder Sendungen auf internationaler Ebene Finanzhilfen zu gewähren. Voraussetzungen zur Gewährung dieser Finanzhilfen seien lediglich ein besonderes öffentliches Interesse an der internationalen Programmveranstaltung sowie der Umstand, dass die Leistung ohne Finanzhilfe nicht in befriedigender Weise erbracht werden kann
[44].
Der PTT Verwaltungsrat fasste den Beschluss, den seit 1976 defizitären Telefonrundspruch auf Ende 1997 einzustellen; eine Aufrechterhaltung liesse sich betrieblich, technisch und finanziell nicht mehr rechtfertigen. Durch die verbesserten UKW-Empfangsmöglichkeiten schrumpfte die Abonnentenzahl von 440 000 im Jahre 1969 auf 215 000 im Jahre 1993. Die teilweise problematische gesamtschweizerische Verbreitung der ersten sprachregionalen Radio-Programme kann in den Fällen, in welchen nicht genug Frequenzen für die SRG-Programme bestehen, wenigstens durch die Verbreitung über die Kabelnetze sichergestellt werden
[45].
Als Nachfolger des an die Spitze der vierten Fernsehkette "S plus" berufenen Roy Oppenheim wurde
Ulrich Kündig vom SRG-Zentralratsausschuss zum
neuen Direktor von Schweizer Radio International (SRI) gewählt
[46]. Der Bundesrat erteilte der SRG im übrigen eine neue Konzession für die Ausstrahlung von Radiosendungen ins Ausland
[47].
Als erster ausländischer Privatfernsehkanal startete
RTL plus im Berichtsjahr den Betrieb eines
Schweizer Werbefensters. Dies bot auch Anlass für eine Interpellation Stamm (fdp, AG), welche das Werbefenster als ein unzulässiges Abschöpfen des schweizerischen Werbemarktes durch einen ausländischen Veranstalter beklagte. In seiner Antwort wies der Bundesrat auf das dem nationalen Recht übergeordnete Europäische Ubereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen hin, welches die Grundlage für den Zulassungsentscheid des EVED gebildet hatte. Dieses Ubereinkommen sieht einerseits die Möglichkeit von Werbefenstern, die sich an ein Vertragsland richten, ausdrücklich vor. Ein Gegenrecht könnte demgemäss auch von einem Schweizer Veranstalter geltend gemacht werden. Andererseits genügt es gemäss Europäischem Ubereinkommen für die Weiterverbreitung, wenn wichtige Teile eines Programms gleichzeitig, vollständig und unverändert ins Programm aufgenommen werden. Im übrigen präzisierte der Bundesrat, dass RTL plus über Satelliten drahtlos in die Schweiz übermittelt wird. Die für die Schweiz bestimmten Werbesplits werden erst in den Kopfstationen der Schweizer Kabelnetze in das deutsche Programm eingefügt und über Kabel weiterverbreitet
[48].
Das unter der Leitung von Margrit Trappe projektierte "
Tell-TV" der AG Schweizer Fernsehen International (AG SFI) konnte wegen mangelnder Finanzierung nicht realisiert werden. Verschiedene ausländische Investoren hielten ihre finanziellen Zusicherungen, welche die entscheidende Voraussetzung für die Konzessionserteilung im Dezember 1992 gewesen war, nicht ein, nachdem sowohl das RTL Werbefenster als auch " S plus" bewilligt resp. konzessioniert worden waren. Nachdem Trappe bis Mitte Mai die Finanzierung ihres Privatfernseh-Projekts nicht klarstellen konnte, wurde ein Konkursverfahren gegen die AG SFI eröffnet, worauf das EVED die im Dezember des Vorjahres erteilte Konzession wieder entzog
[49].
Der private Pay-TV-Sender der welschen Schweiz,
Télécinéromandie, stellte im Herbst des Berichtsjahres seinen Betrieb ein. An seiner Stelle ist ein gesamteuropäischer Sender in fünf Sprachen namens "Cinévision" für 1994 geplant
[50].
Erstmals in der Schweiz wurde in der Stadt Bern — infolge einer entsprechenden Auflage durch die Exekutive — eine
differenzierte Abrechnung beim Konsum verschiedener Fernsehkanäle möglich. Die Kabelgesellschaft Rediffusion schuf neben dem Vollangebot aller auf dem Netz aufgeschalteten Sender die Möglichkeit, durch eine Teilplombierung nur ein Minimalpaket von zehn Sendern für einen wesentlich geringeren Preis zu empfangen
[51].
Angesichts der Tatsache, dass die
Erteilung der neuen Konzessionen an die Lokalradios auf Ende 1994 verschoben worden war und das wirtschaftliche Überleben von einigen Sendern bis dahin in Frage gestellt ist, verlangte die Interpellation Duvoisin (sp, VD) vom Bundesrat dringliche Massnahmen, um die Attraktivität der einzelnen Lokalsender zu erhöhen. Nach Ansicht des Interpellanten ist dies die einzige Überlebensmöglichkeit der kleinen Stationen, um gegen die mit starken Sendern ausstrahlende ausländische Konkurrenz weiter bestehen zu können. In seiner Antwort konnte der Bundesrat allerdings nur auf die neue Frequenzzuweisung durch die PTT sowie auf das vorgezogene Gebührensplitting zugunsten der kleinen Lokalradios verweisen
[52].
Von den insgesamt 39 konzessionierten Lokalradios waren 24 berechtigt, einen
finanziellen Beitrag aus dem SRG-Gebührenertrag gemäss dem Splitting-Modell zu beziehen. 6,4 Mio Fr. konnte das BAKOM aus den Radio- und Fernsehgebühren zugunsten der kleineren Privatradios, welche in ihrem Einzugsgebiet weniger als 150 000 Einwohner über 15 Jahren zählen und die ein spezielles öffentliches Interesse geltend machen können, bereitstellen. Erstmals kamen auch acht Lokalfernsehstationen in den Genuss von Splitting-Gebührengeldern
[53].
Der Presserat des Schweizer Verbandes der Journalistinnen und Journalisten stiess in einer Untersuchung über Lokalradios und deren Berichterstattung über Veranstaltungen oder Unternehmen auf gravierende Fälle von Gesetzesüberschreitungen. Entgegen den Bestimmungen des Radio- und Fernsehgesetzes, welche eine
klare Trennung von Information und Werbung vorschreiben, lassen sich in der Praxis viele Lokalradios Berichterstattungen über bestimmte Unternehmen oder Veranstaltungen bezahlen, ohne dies in der Sendung zu erwähnen. Die Richtlinien für das Sponsoring, welche mehr Klarheit als das bestehende Gesetz bringen, wurden vom BAKOM gegen Ende des Berichtsjahres bekanntgegeben. Diese halten unter anderem fest, dass Unternehmen, deren Produkte oder Dienstleistungen mehrheitlich unter das Werbeverbot in elektronischen Medien fallen (politische und religiöse Werbung, Alkohol, Tabak, Heilmittel), nicht als Sponsoren auftreten dürfen
[54].
Im Berichtsjahr hat sich die Unabhängige Beschwerdeinstanz (UBI) mit insgesamt 16 Beschwerden befassen müssen. Unter anderem hat das Informationsmagazin " 10 vor 10" des Fernsehens DRS von der UBI eine Rüge erhalten, weil es bei der Berichterstattung über den Tod eines Schülers auf einem Schulhof in Zürich die Sorgfaltspflicht verletzt hat und dabei insbesondere den Eindruck erweckte, die Behörden würden die genauen Umstände des Todes verschleiern
[55].
Die 1992 eingeführte Ombudsstelle unter Leitung von alt Ständerat Hänsenberger (fdp, BE) bearbeitete im Berichtsjahr 111 Beanstandungen. Unter den 97 definitiv abgeschlossenen Fällen befanden sich 14 (13%), welche als Beschwerden bei der UBI eingereicht worden waren. Damit setzte sich die schon 1992 festgestellte Entlastung der UBI mittels der vorgeschalteten Vermittlungsstelle deutlich fort. Viele Beanstandungen betrafen die Berichterstattung über die Bundesratsersatzwahl und die beiden Armeeinitiativen
[56].
Telekommunikation
Das von der PTT vor fünf Jahren lancierte Projekt "
Kommunikations-Modellgemeinden" (KMG) wurde im Berichtsjahr abgeschlossen. Insgesamt hatten die zwölf Modellgemeinden zusammen mit den PTT und Privatunternehmen 81 Projekte realisiert
[57].
Weiterführende Literatur
D. Barrelet, «Les médias dans les législations suisse et communautaire sur la protection des données», in Aspects du droit européen. Hommage offert à la société suisse des juristes à l'occasion de son assemblée générale 1993, Fribourg 1993.
R. Blum, "Der Presserat des Verbandes der Schweizer Journalisten", in Nationale Schweizerische UNESCO-Kommission (Hg.), Nationales Seminar "Selbstkontrolle und/oder Fremdkontrolle in den Medien?", Bern 1993, S. 43 ff.
W. Catrina / R. Blum / T. Lienhard (Hg.), Medien zwischen Geld und Geist. 1893-1993, 100 Jahre Tages-Anzeiger, Zürich 1993.
M. Furrer, "Wettbewerb und Regulierung — Der schweizerische Telekomunikations- und Rundfunkmarkt im Lichte der Deregulationspolitik", in Die Volkswirtschaft, 66/1993 Nr. 5, S. 12 ff.
U. Saxer, "Medienwandel — Journalismuswandel", in Publizistik, 1993, Nr. 3, S. 292 ff.
M. Schanne / P. Schulz (Hg.), Journalismus in der Schweiz. Fakten, Überlegungen, Möglichkeiten, Aarau 1993.
G. Schmid, "Bildungspolitik, Forschungspolitik, Kulturpolitik, Medienpolitik", in G. Schmid (Hg.), Handbuch politisches System der Schweiz. Band 4, Politikbereiche, Bern (Haupt) 1993, S. 301 ff.
H. Bonfadelli, "Schweizerische Pressestrukturen in Bewegung", in Verkauf & Marketing Kommunikation, Nr. 10, 1993, S.15ff.
J.- P. Chuard, Des journaux et des hommes. Aspects de l'histoire et de l'évolution de la presse en Suisse romande, Yens sur Morges 1993.
F. Cotti, "100 Jahre Tages-Anzeiger", in Documenta, 1993, Nr. 1, S. 15 f.
E. Schuler, Die Pressedienste und ihr publizistisches Angebot im Mediensystem der Deutschschweiz, Zürich (Lizentiatsarbeit Uni) 1993.
W. A. Meier / H. Bonfadelli / M. Schanne, Medienlandschaft Schweiz im Umbruch. Vom öffentlichen Kulturgut Rundfunk zur elektronischen Kioskware, Basel 1993.
M. Steinmann / C. Aeschbacher / J. Aregger, Das Kulturpublikum von Radio und Fernsehen, Bern 1993.
D. Barrelet / W. Egloff, Le nouveau droit d'auteur. Commentaire de la loi fédérale sur le droit d'auteur et les droits voisins du 9 octobre 1992, Berne 1993.
A. Ogi, "Ein vielversprechendes KMGErbe für unsere Telecom-Zukunft", in Documenta, 1993, Nr. 2, S. 2 f.
[1] Univox 1 H-93; TA, 12.6.93.
[2] BaZ, 30.6.93. Vgl. auch Lit. Blum.
[3] NZZ und 24 Heures, 2.2.93.
[4] Presse vom 28.1. und 4.9.93; siehe auch Klartext, 1993, Nr. 6, S. 5 ff. sowie SPJ 1992, S. 286.
[5] Plädoyer, 1993, Nr. 2, S. 22 ff. und Nr. 3, S. 9 ff.; TA, 29.9.93.
[6] Vgl. oben, Teil I, 1c (Regierung).
[7] Amtl. Bull. NR, 1993, S. 981 f. Vgl. dazu auch oben, Teil I, 1c (Verwaltung).
[8] Verhandl. B.vers., 1993, V, S. 113 f.; Bund, 18.12.93.
[10] Bund und NZZ, 4.1.93.
[11] Klartext, 1993, Nr. 4, S. 19 und Nr. 6, S. 17; Telex, 1993, Nr. 4, S. 28 ff. und Nr. 6, S. 45; DP, 8.7.93. Vgl. dazu auch die Haltung des BR in Amtl. Bull. NR, 1993, S. 621 f.
[12] BZ, 13.2. und 2.7.93; NQ, 30.8.93; Presse vom 4.11.93; TA, 6.12.93 (Kritik).
[13] Amtl. Bull. NR, 1993, S. 68 ff.
[14] Presse vom 23.10.93; Klartext, 1993, Nr. 3, S. 19; Telex, 1993, Nr. 6, S. 10 ff.
[15] Bund, NQ und TA, 27.2.93; TA, 13.3.93. Denner: NZZ, 19.8.93; TA und NZZ, 20.8.93; DP, 26.8.93.
[17] DAZ: DAZ, 14.5.93; siehe dazu auch SPJ 1992, S. 289. TW: TW und Bund, 17.6.93; TW, 1.7. und 28.8.93; Klartext, 1993, Nr. 3, S. 21. Zum Jet d'Encre und zur Solothurner AZ vgl. auch unten, Teil IIIa (SP).
[18] NZZ, 18.1.93; Presse vom 26.6.93; BZ, 12.7.93; Bund, 31.7.93. Ringier hatte schon 1992 41% des "Bund"-Aktienkapitals übernommen und erwarb im Berichtsjahr weitere 10%. Zur Geschichte des "Bund" siehe auch TA, 19.7.93.
[19] NZZ und TA, 15.1.93; Presse vom 22.4.93; WoZ, 23.4.93 (Swiss Combi, Swiss Pool); Presse vom 27.7.93 (Presse 99); BaZ, 6.9.93; Klartext, 1993, Nr. 5, S. 27 f. (Ringier Media Tool); Express, 30.9.93 (Romandie Combi).
[20] CdT, 1.7.93; BZ, 5.7.93 (Regione); NZZ, 29.10.93 (Nuova libera Stampa); NZZ und NQ, 3.11.93; WoZ, 5.11.93 (altra notizia).
[21] Presse vom 26.5.93; Klartext, 1993, Nr. 3, S. 18.
[22] BaZ und NZZ, 18.3.93; WoZ, 19.3.93; BaZ, 29.4.93. Siehe auch Sonderseite "Letzte Ausgabe der 'NeZ'" in BaZ, 30.4.93. Vgl. auch SPJ 1992, S. 287 f.
[23] JdG: NQ, 27.5.93. La Suisse: L'Hebdo, 10.9. und 21.10.93; NF, 3.11.93; JdG, 17.12.93; NQ, 21.12.93.
[24] JdG, 7.4.93; QJ, 1.6.93; Presse vom 2.6.93. Siehe auch TA, 20.9.93.
[25] Presse vom 19.3.93; BüZ, 26.3., 19.4., 16.6. und 22.12.93. Vgl. auch SFJ 1990, S. 269, 1991, S. 279 f. und 1992, S. 281 und 289 sowie oben, Teil I, 8b (Verhältnis zwischen den Sprachregionen).
[26] Dreifuss: Amtl. Bull. NR, 1993, S. 1557 f. Graubünden: BüZ, 2.10., 3.12. und 22.12.93; SGT, 23.10.93.
[27] Presse vom 12.6. und 17.9.93; Klartext, 1993, Nr. 5, S. 19; Express und LZ, 29.12.93. Vgl. auch SPJ 1991, S. 286 und 1992, S. 289.
[29] BBl, 1993, II, S. 940 ff.; Amtl. Bull. SIR, 1993, S. 193 und 583; Amtl. Bull. NR, 1993, S. 811 und 1455; NZZ, 19.3. und 29.4.93.
[30] JdG, 12.2.93; Bund, 13.2.93. Vgl. dazu auch die Interpellation Etique (fdp, JU) in Amtl. Bull. NR, 1993, S. 1424 f. Diese verlangte, dass im Radio und Fernsehen bei national interessierenden Sendungen die strikte Anwendung des Hochdeutschen gehandhabt wird.
[31] Amtl. Bull. NR, 1993, S. 74 f.
[32] 24 Heures, 4.6.93; Bund, 7.6.93.
[33] Amtl. Bull. NR, 1993, S. 633; BaZ, 17.8.93; SGT, 30.12.93.
[34] Presse vom 21.12.93. Siehe auch SPJ 1992, S. 291.
[35] NZZ, 18.8. und 24.8.93; Bund und NQ, 25.8.93; Presse vom 26.8. und 28.8.93; Ww, 21.10.93 (Kritik).
[36] Presse vom 6.9. und 22.12.93; SHZ, 23.9.93. Siehe auch Interview mit RTL.Geschäftsfihrer Thoma in BZ, 20.9.93 sowie Presse vom 19.11.93.
[37] DRS-Geschäftsbericht 1993, S. 24 f.
[38] TA, 9.11.93; Blick und NQ, 10.11.93.
[40] Presse vom 12.1. und 13.1.93 (Oppenheim), vom 10.7.93 (Programm), vom 27.9.93 (Betriebsaufnahme) sowie vom 10.11.93 (Ringier). Vgl. auch SPJ 1992, S. 292.
[41] Amtl. Bull. NR, 1993, S. 1444 f.
[42] BBl, 1993, III, S. 1237 ff. und 1241 ff.; TA, 18.8.93; Ww, 19.8.93; Presse vom 5.10.93.
[43] NZZ, 30.3.93; JdG, 23.8.93.
[44] BBl, 1993, III, S. 441.
[45] NZZ, 25.8.93. Zu sprachregionalen Programmen siehe Amtl. Bull. NR, 1993, S. 1764.
[46] BZ, 24.2.93. Siehe auch R. Oppenheim, "Schweizer Radio International und Europa", in Medienwissenschaft Schweiz, 1993, Nr. 2, S. 34 ff.
[47] BBl, 1993, II, S. 1062 ff.
[48] Amtl.Bull. NR, 1993, S. 1447 f.; TA, 9.1. und 8.3.93; NQ, 5.3.93.
[49] BBl, 1993, III, S. 271; Bund, 11.8. und 19.8.93. BZ, 24.2.93; TA, 5.5.93; Presse vom 22.7.93; Klartext, 1993, Nr. 4, S. 29 f.; Telex, 1993, Nr. 3, S. 16 f. Siehe dazu auch Amtl. Bull. NR, 1993, S. 1028 sowie SPJ 1992, S. 292 f.
[50] BBl, 1993, II, S. 531 ff.; NQ, 6.5., 21.6. und 22.9.93; Suisse, 9.9.93. Vgl. auch SPJ 1991, S. 290.
[52] Amtl. Bull. NR, 1993, S. 1423 f. Siehe auch SPJ 1992, S. 290 und 293.
[53] NQ, 21.4.93; SGT, 19.5.93; LNN, 3.8.93; TA und Bund, 18.8.93; NZZ, 11.12.93; Klartext, 1993, Nr. 3, S. 13; DP, 2.9.93.
[54] TA, 13.3.93; NZZ, 16.3. und 22.11.93; Telex, 1993, Nr. 2, S. 23 ff.
[55] Link, Monatsmagazin des Publikumsrates DRS, 1994, Nr. 3, S. 7 (Anzahl Beschwerden); Presse vom 13.10.93 (10 vor 10).
[56] Link, Monatsmagazin des Publikumsrates DRS, 1994, Nr. 4, S. 6 f. Vgl. auch SPJ 1992, S. 294.
[57] BZ, 7.4.93. Vgl. auch Lit. Ogi sowie SPJ 1991, S. 291 und 1992, S. 294. Siehe zur Telekommunikation auch oben, Teil I, 6b (PTT).
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