Année politique Suisse 1994 : Allgemeine Chronik / Öffentliche Finanzen
 
Finanzhaushalt der Kantone
Die Rechnungen der Kantone schlossen 1994 insgesamt mit einem Defizit von 3,7 Mia Fr. ab (1993: 4,8 Mia Fr.) und präsentierten zumeist bessere Rechnungen als in den Voranschlägen erwartet. Budgetiert worden war für 1994 ein Fünf-Milliarden-Defizit, die günstigere Entwicklung der Arbeitslosigkeit bescherte aber, wie dem Bund, auch den Kantonen kleinere Defizite. Zudem fielen die Nettoinvestitionen der Kantone um 10% tiefer aus. Die laufende Rechnung 1994 konnten 12 Kantone positiv abschliessen, wobei St. Gallen das beste Ergebnis erzielte. 4 Stände - St. Gallen, Tessin, Schwyz und Glarus - konnten für 1994 einen Finanzierungsüberschuss ausweisen. Graubünden, Appenzell Innerrhoden, Uri, Obwalden, Schaffhausen, Nidwalden, Appenzell Ausserrhoden befinden sich in einer befriedigenden Finanzlage. In diesen acht Kantonen betrug der Anteil an den Nettoinvestitionen, der über eigene Mittel finanziert wurde, zwischen 60% und 100%. 12 Kantone befinden sich in einer kritischen Finanzlage: Basel-Stadt (55,8%), Thurgau, Basel-Landschaft, Luzern, Freiburg, Zürich, Zug, Solothurn, Wallis, Jura, Bern und Neuenburg (3,8%) verzeichneten einen Selbstfinanzierungsgrad unter 60%. Die Kantone Genf und Waadt mussten einen negativen Selbstfinanzierungsgrad verzeichnen und wiesen damit gesamtschweizerisch die besorgniserregendste Finanzsituation auf. Im Durchschnitt betrug der Selbstfinanzierungsgrad der Kantone für die Nettoinvestitionen 33,2%.
Für das Jahr 1995 präsentierten sämtliche Kantone Budgetentwürfe mit Finanzierungsfehlbeträgen. Demnach wird kein Kanton die Nettoinvestitionen vollständig aus eigenen Mitteln finanzieren können. Das total der budgetierten Fehlbeträge beläuft sich auf 5 Mia Fr. (wie 1994). Für die Kantone Genf, Waadt, Bern und Solothurn wurde eine negative Selbstfinanzierungsquote prognostiziert [43].
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Finanzausgleich
Eine Expertise, die im Auftrag der Eidgenössischen Finanz-verwaltung und der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren erarbeitet wurde, bezeichnet den Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen, bei dem jährlich rund 12 Mia Fr. verschoben werden, als reformbedürftig. Dieser beinhalte keinerlei Anreiz für den sparsamen Umgang mit Geld, sei zu zentralistisch und nicht geeignet, das Gefälle zwischen reichen und armen Kantonen zu verringern. Die Experten schlagen deshalb vor, den Finanzausgleich über die Subventionen abzuschaffen. Ausgebaut werden soll dafür der wirksamere Ausgleich über die finanzkraftabhängigen Kantonsanteile an den Bundeseinnahmen. Zudem soll der Ausgleich unter den Kantonen und Regionen selber verstärkt werden. Der Bundesrat kündigte für 1996 eine Vorlage für eine Reform des Finanzausgleichs an [44].
 
[43] Die Volkswirtschaft, 68/1995, Nr. 3, S. 46 ff.; Presse vom 17.11.94.43
[44] Presse vom 29.4.94; NZZ, 8.6. und 11.11.94; Die Volkswirtschaft, 67/1994, Nr. 7, S. 10 ff. Vgl. Lit. Frey.44