Année politique Suisse 1995 : Allgemeine Chronik / Öffentliche Finanzen
 
Finanzhaushalt der Kantone
Die Rechnungsabschlüsse 1995 der 26 Kantone wiesen insgesamt noch ein Defizit von 1,52 Mia Fr. (1994: 3,7 Mia Fr.) auf. Gegenüber dem Budget entspricht dies kumuliert einer Verbesserung um 897 Mio Fr. Nur vier Kantone (LU, GE, TG, JU) erreichten geringere Einnahmen als budgetiert. Während zwölf Kantone (GE, VD, BE, BS, SO, ZH, AG, LU, NE, VS, TG, JU) einen Aufwandüberschuss von zusammen 1,71 Mia Fr. verzeichnen mussten, wiesen 14 Kantone in den Laufenden Rechnungen 1995 Ertragsüberschüsse von kumuliert 188 Mio Fr. auf. Der Kanton Schwyz erreichte dabei das beste Ergebnis. Demgegenüber trugen die drei Kantone Genf (389 Mio), Waadt (355 Mio) und Bern (351 Mio) allein über zwei Drittel zum Gesamtdefizit bei [45].
Für das Jahr 1996 wiesen die Kantone Voranschläge mit einem kumulierten Defizit von rund 2,6 Mia Fr. (1995: 4,2 Mia) aus. Die Ausgaben wurden auf 55,2 Mia Fr. budgetiert, was einem Zuwachs von 1,3 Mia (2,4%) entspricht (Zahlen gemäss FkF). Gleichzeitig nahmen aber auch die Einnahmen um 2,9 Mia (5,8%) auf 52,6 Mia Fr. zu. Die Verbesserung der kantonalen Finanzen beruht in erster Linie auf der erwarteten Rückzahlung kantonaler Darlehen an die Arbeitslosenkasse. Diese Darlehen belasteten die Budgets der Kantone 1995 mit 1,35 Mia Fr., die Rückzahlungen sollen sich auf 600 Mio Fr. belaufen, womit ein Verbesserungseffekt von 1,95 Mia Fr. entsteht. Zur Verbesserung beitragen sollen ausserdem die Sparmassnahmen. Als einziger Kanton rechnet Schaffhausen für 1996 nicht mit einem Finanzierungsfehlbetrag. 13 Kantone konnten ihre Finanzlage gegenüber dem Budget 1995 verbessern, in den Kantonen Genf, Waadt, Freiburg, Aargau, Solothurn und Luzern ist die Verbesserung markant ausgefallen [46].
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Finanzausgleich
Der Bundesrat hat für die Jahre 1996 und 1997 die Finanzkraft der Kantone neu festgelegt und dabei zum Teil für grosse Verschiebungen beim Finanzausgleich gesorgt. Die Finanzkraft von 14 Kantonen wurde höher eingestuft als bisher, während jene von 11 Kantonen neu schwächer taxiert worden ist. Einzig Appenzell Innerrhoden wurde gleich eingestuft wie bisher. Der Kanton Basel-Landschaft ist neu in die Gruppe der finanzstarken Kantone eingereiht worden, während Freiburg zu den finanzschwachen Kantonen abgerutscht ist. Als finanzstärkster Kanton steht weiterhin Zug an der Spitze, während der Jura das Wallis als finanzschwächsten Kanton abgelöst hat [47].
Nur als Postulat überwies der Nationalrat eine LdU/EVP-Motion, die eine Entflechtung der öffentlichen Haushalte forderte. Der Bundesrat begrüsste zwar das Anliegen der Motionäre, wonach den Kantonen konkrete Leistungen zugunsten des Bundes (z.B. in Bereichen wie Militär, Asyl) abzugelten und zweckgebundene Subventionen auf ein Minimum zu beschränken sind. Einen Abbau der Subventionen des Bundes an die Kantone innert nur fünf Jahren auf die Hälfte des heutigen Standes lehnte der Bundesrat jedoch ab. Er verwies auf eine grundlegende Reform des Finanzausgleichs, für die der Bundesrat im Juni grünes Licht erteilt hat, und die 1996 vorliegen soll [48].
Auch eine Motion Strahm (sp, BE), die verlangte, im Rahmen der Neuordnung des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen auch die Abgeltung von Zentrumslasten der Städte durch die Kantone als Verteilungskriterium zu berücksichtigen, wurde nur als Postulat überwiesen. Der Bundesrat wies darauf hin, dass grundsätzlich nicht die Städte, sondern die Kantone Ansprechpartner des Bundes seien. Es gelte, den innerkantonalen und interkantonalen Finanzausgleich zu fördern, um die Zentrumslasten der Städte besser zu berücksichtigen [49].
 
[45] Zahlen gemäss SDA (NZZ, 4.6.96). Jene des Rechnungswesens der öffentlichen Haushalte der Fachgruppe für Kantonale Finanzfragen (FkF) konnten zeitlich nicht mehr berücksichtigt werden. Eine Motion Spielmann (pda, GE), die dieses Rechnungsmodell der öffentlichen Haushalte auch für den Bund einführen wollte, wurde vom NR auf Antrag des BR klar verworfen (Amtl. Bull. NR, 1995, S. 565 ff.).45
[46] Presse vom 18.11.95; Lit. Witschard.46
[47] SoZ, 29.10.95; Presse vom 23.11.95.47
[48] Amtl. Bull. NR, 1995, S. 326 ff.48
[49] Amtl. Bull. NR, 1995, S. 572 ff.49