Année politique Suisse 1998 :   / Die Gesetzgebung in den Kantonen
 
6. BILDUNG UND KULTUR – EDUCATION ET CULTURE
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Schulen – Ecoles
AARGAU: 1) Volksinitiative ”Ja zur Jugendförderung”. Vom Regierungsrat zugunsten eines Gegenvorschlags zur Ablehnung empfohlen (AZ, 31.7.; vgl. SPJ 1995, S. 337). – 2) Revision des Schulgesetzes (1. Revisionsetappe). Vom Grossen Rat in 2. Lesung verabschiedet. In der Volksabstimmung vom 7.6. mit 76,1% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 36,3% (AZ, 18.3.; 1.4., 8.6.; vgl. SPJ 1997, S. 370). – 3) Revision des Schulgesetzes (2. Revisionsetappe). Zusammenlegung kleiner Oberstufenschulen (Real- und Sekundarschulen) zu grösseren Zentren. In die Vernehmlassung gegeben (AZ, 9.6.). – 4) Volksinitiative “Marreal” ”für ein zukunftsgerichtetes Aargauer Gymnasium”. Beibehaltung des gegenwärtigen Maturitätssystems. Lanciert. Regierung legt dem Grossen Rat eine neue Maturaverordnung in Form eines Dekrets vor, der auch indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative Marreal ist. Eine klare Mehrheit des Grossen Rats folgt dem mit der Änderung des Dekrets über die Organisation der Mittelschulen vorgeschlagenen Modell (AZ, 10.2., 25.2., 29.5., 19.8). – 5) Strukturreform der Volksschule. Der Regierungsrat gibt den Startschuss für die Projektarbeiten an der Strukturreform der Volksschule. Ein Gesamtbericht soll Ende 2000 als erstes vor das Parlament kommen. Das Vorlegen eines separaten Gesamtberichts entspreche der Bedeutung dieser dritten Etappe der Schulgesetzesrevision (AZ, 16.10.). – 6) Volksinitiative der Jusos ”Qualität statt Quantität”. Vom Regierungsrat ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung empfohlen (AZ, 29.12.; vgl. SPJ 1997, S. 370).
APPENZELL AUSSERRHODEN: Totalrevision des Schulgesetzes. Einjähriges Kindergartenobligatorium; nur noch pauschale Betriebskostenbeiträge des Staats im Volksschulbereich; Beibehaltung des Mindestschulpflichtalters bei 8 Jahren und des Rechtsanspruchs von 10 Jahren. In die zweite Vernehmlassung gegeben (SGT, 28.10.).
BASEL-LANDSCHAFT: Änderung des Schulgesetzes. Verzicht auf die 1991 beschlossene Verkürzung des Maturalters um ein halbes Jahr. Vom Landrat angenommen. Die von Gymnasiallehrern eingereichte Volksinitiative ”für eine Maturität ohne Qualitätsabbau” wird zurückgezogen (BaZ, 20.3., 6.6.; vgl. SPJ 1997, S. 370).
BASEL-STADT: 1) Pflichtstundenzahl für Lehrkräfte. Erhöhung der Pflichtstundenzahl für Lehrkräfte um eine Lektion pro Woche; Massnahme im Rahmen des Sparpakets ”Haushalt 2000”. In der Volksabstimmung vom 26.4. mit 67,5% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 45% (BaZ 20.1., 24.1., 24.4., 27.4.; vgl. SPJ 1997, S. 358). – 2) Volksnitiative ”für die Sicherung der Basler Schulqualität”. Mit 6187 gültigen Unterschriften zustandegekommen. Ein ”Lektionenboden” soll dem vom Erziehungsrat beschlossenen ”Lektionendach” entgegengesetzt werden (BaZ, 23.6., 29.7.). – 3) Volksinitiative ”Internet-Anschlüsse an allen Basler Schulen”. Das CVP-Initiativkomitee bricht die Unterschriftensammlung ab; das Anliegen sei mit dem rechtskräftigen Kredit für neue Informations- und Kommunikationstechnologien an den Basler Schulen erfüllt (BaZ, 26.9.; vgl. SPJ 1997, S. 370)
BERN: 1) Gesetz über die Schulgelder. Einführung von Schulgebühren auf der Sekundarstufe II. Ablauf der Vernehmlassungsfrist (Bund, 30.9.). – 2) Erhöhung der Lehrergehälter. Flexible Handhabung bzw. teilweise Streichung der jährlichen Gehaltserhöhung der Lehrkräfte. Gesetzliche Absicherung des Einschnitts in die Lehrerlöhne bzw. einer Revision des Lehreranstellungsdekrets (LAD). Auf ein klassisches Vernehmlassungsverfahren wird verzichtet (Bund, 6.11.).
FRIBOURG: Agrandissement et rénovation de l'Ecole cantonale de degré diplôme. Crédit de 35,4 millions de francs accepté par les fribourgeois par 76% (participation: 35,2%) lors de la votation du 29.11 (24 Heures, 30.11).
GENEVE: Initiative pour la gratuité du parascolaire. Le comité d’initiative (AdG, PS, divers syndicats et associations de parents d’élèves et d’enseignants) prône un retour à la gratuité du parascolaire. Refusée par les Genevois par 59,9% le 27.9. Participation: 49,1% (TG, 5.9, 28.9; 24 Heures, 28.9).
GRAUBÜNDEN: Teilrevision des Mittelschulgesetzes. Anpassung an das eidgenössische Maturitätsanerkennungsreglement. Vom Grossen Rat verabschiedet. In der Volksabstimmung vom 27.9. mit 78,7% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 42,1% (BüZ, 26.3, 28.9.).
LUZERN: 1) Neues Volksbildungsgesetz. Erstes Bereichsgesetz im Rahmen des Erziehungsgesetzes. Festhalten an selbständigen Langzeitgymnasien; Start von Kurzzeitgymnasien an fünf Standorten; kein Einbezug der Musikschulen in die Volksschule; Senkung des Schuleintrittsalters um ein halbes Jahr; Kindergartenobligatorium von mindestens einem Jahr; keine Festschreibung des Klassenhöchstbestände im Gesetz; neu zahlt der Kanton nicht mehr Beiträge an die Lehrerlöhne, sondern pro Kopf der Schülerinnen und Schüler; den Gemeinden wird die Organisation der Volksschule nicht vollständig überlassen und es wird keine Volksschuldelegation geschaffen. Vom Grossen Rat in 1. Lesung verabschiedet (NLZ, 2.7., 14.9, 16.9., 27.10., 28.10., 24.11., 2.12.). – 2) Volksinitiative ”für eine massvolle und kostengünstige Reform der Primarlehrerinnen- und Primarlehrerausbildung”. Erhalt der Lehrerseminare. Mit 7290 Unterschriften eingereicht (NLZ, 24.9.; vgl. SPJ 1997, S. 370).
ST. GALLEN: 1) III. Nachtragsgesetz über die Besoldung der Volksschullehrerschaft. Einführung des Leistungslohns; Kompetenz des Schulrats, über den Aufstieg in die nächste Lohnklasse zu entscheiden; Reduktion des Unterrichtspensums an der Volksschule; kein Anrecht auf Bildungsurlaub für Hilfskräfte; Beibehaltung des bestehenden Pensionsalters. Vom Grossen Rat in 1. Lesung angenommen und definitiv genehmigt (SGT, 18.2., 19.2., 24.9.). – 2) Dreifach-Referendum der SP gegen die im Zusammenhang mit dem Massnahmenpaket 1997 zur dauerhaften Entlastung des Staatshaushalts stehende Streichung der Kantonsbeiträge für das freiwillige 10. Schuljahr (III. Nachtragsgesetz zum Finanzausgleichsgesetz), Kürzung der Kantonsbeiträge an Amortisationslasten der Volksschulen und Lehrerbesoldungen (Grossratsbeschluss) sowie Einführung einer Prüfungsgebühr an Mittelschulen für Matura- und Diplomprüfungen (VIII. Nachtragsgesetz zum Mittelschulgesetz) beinhaltet. Lanciert, vom Lehrerverband sowie dem VPOD unterstützt und zustandegekommen. In der Volksabstimmung vom 29.11. wird das Nachtragsgesetz zum Finanzausgleich (10. Schuljahr) mit 52% der Stimmen abgelehnt (Stimmbeteiligung: 34,5%); hingegen werden die Staatsbeiträge an die Lehrerbesoldung mit 53,1% der Stimmen (Stimmbeteiligung: 34,8%) und die Einführung von Prüfungsgebühren mit 52% der Stimmen (Stimmbeteiligung: 34,5%) angenommen (SGT, 7.5., 18.6., 8.7, 29.10., 9.11., 10.11., 30.11). – 3) Interkantonale Universitätsvereinbarung. In der Volksabstimmung vom 29.11. mit 76,1% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 34,5% (SGT, 30.11.; NZZ, 30.11.).
SCHAFFHAUSEN: Revision des Schulgesetzes. Teilharmonisierung der Löhne für Lehrkräfte am Kindergarten und an der Volksschule; Anpassung an die Besoldungsordnung des übrigen Kantonspersonals. Vom Grossen Rat gegen den Willen der SVP verabschiedet. In der Volksabstimmung vom 23.8. mit 70,4% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 53,5% (NZZ, 21.8., 24.8.).
SOLOTHURN: 1) Änderung des Kindergartengesetzes. Einführung eines obligatorischen Angebots für zwei Jahre Kindergartenunterricht. Realisation der 1996 zustandegekommenen Kindergarten-Initiative ”zwöi Johr bruchts”. Vom Kantonsrat verabschiedet. Nein-Parole von CVP, SVP und FP. In der Volksabstimmung vom 7.6. mit 51,4% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 45,3% (SZ, 5.3., 8.6.; vgl. SPJ 1995, S. 337). – 2) Revision des Kantonsschulgesetzes und des Gesetzes über die Berufs- und Erwachsenenbildung. Einführung von Freikursgebühren. Massnahme im Rahmen des Struma-Pakets. In der Volksabstimmung vom 27.9. mit 50,3% der Stimmen abgelehnt; Stimmbeteiligung: 55,5% (SZ, 28.9.). – 3) Einführung von Schulgeldern für die nachobligatorische Schulzeit. Massnahme im Rahmen des Struma-Pakets. In der Volksabstimmung vom 27.9. bei einer Stimmbeteiligung von 55,5% mit 57,6% Nein-Stimmen abgelehnt (SZ, 28.9.). – 4) Studienurlaub der Volksschullehrer. Die Streichung des Studienurlaubs. Massnahme im Rahmen des Struma-Pakets. In der Volksabstimmung vom 27.9. bei einer Stimmbeteiligung von 55,5% mit 76,7% angenommen (SZ, 28.9.). – 5) Erhöhung der Lehrerpensen. Die Erhöhung der Lehrerpensen für den Unterricht an den ersten drei Klassen des Gymnasiums. Massnahme im Rahmen des Struma-Pakets. In der Volksabstimmung vom 27.9. bei einer Stimmbeteiligung von 55,5% mit 68,4% angenommen (SZ, 28.9.).. 6) Revision des Volksschulgesetzes. Aufhebung der Schülerunfallversicherung; neue Regelung für die Wählbarkeit von Lehrkräften, nach welcher die Gemeinden die Kompetenz erhalten, Absolventen des letzten Studienjahres an einer Lehrerbildungsanstalt provisorisch zu wählen, bevor sie einen Wählbarkeitsausweis haben; für die Wählbarkeit der Lehrkräfte braucht es neu ein schweizerisches Lehrdiplom und nicht ausschliesslich ein solothurnisches. Vom Kantonsrat angenommen. In der Volksabstimmung vom 29.11. mit 67,7% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 39,3% (AZ, 9.7.; SZ, 3.9., 30.11.). – 7) Schulkreisreduktion. Die Reduktion der Oberstufen-Schulkreise. Massnahme im Rahmen des zweiten Struma-Pakets. Im Sinne des Kommissionsantrags (kein Blankocheck für die Regierung zur Schliessung von Schulen) abgeschwächt (SZ, 17.12.).
THURGAU: 1) Lehrerbesoldungsordnung. Künftig bestimmt fast ausschliesslich das Kriterium der Leistung die Höhe der Besoldung; Einführung eines für Lehrkräfte lohnwirksamen Qualifikationssystems. Vom Grossen Rat in 2. Lesung angenommen (SGT, 22.10.). – 2) Gesetz über die Finanzierung der Volksschule. Subventionsmodell, das statt einer garantierten Kostendeckung neu ein System mit Schülerpauschalen für Sparanreize in den Schulgemeinden vorsieht. In die Vernehmlassung gegeben (SGT, 8.12.).
VALAIS: Loi sur le statut des enseignants. Combattue par les enseignants. Refusée par le peuple (participation: 45,7%) lors de la votation du 7.6 par 64,5% de non (NF, 8.6; cf. APS 1997, p. 371).
ZUG: Änderung des Schulgesetzes. Neugestaltung der Sekundarstufe I; kooperative Oberstufe mit Niveaukursen in Mathematik, Französisch und Deutsch. Vom Kantonsrat in 1. Lesung verabschiedet (NLZ, 17.2.).
ZÜRICH: Neues Mittelschulgesetz. Teilweise staatliche Subventionierung von Privatschulen unter bestimmten Bedingungen; freie Wahl der Mittelschule; mehr Kompetenzen für Aufsichtskommissionen. Von der Regierung vorgelegt (NZZ, 11.7.).
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Berufsbildung, Berufsberatung –
Formation et orientation professionelle
APPENZELL INNERRHODEN: Neues Berufsbildungsgesetz. Flexible Handhabung des Lehrortprinzips; Berufsmaturität für Berufsleute; Ausklammerung der landwirtschaftlichen Berufsbildung. Vom Grossen Rat in 1. und 2. Lesung zuhanden Landsgemeinde verabschiedet (SGT, 11.6.).
BASEL-STADT: Lehrstellenvolksinitiative der FDP. Honorierung jener Unternehmen, die Lehrlinge ausbilden. Lanciert (BaZ, 5.11.).
BERN: Neues Berufsbildungsgesetz. Streichung der Reisekostenentschädigung für Lehrlinge mit langem Schulweg; Verzicht auf Prüfungsgebühren für Lehrmeister. Vom Grossen Rat in 2. Lesung angenommen (Bund, 22.1.).
JURA: Révision partielle de la loi sur la formation professionnelle. Approuvée en deuxième lecture (QJ, 19.2).
NEUCHÂTEL: Loi sur la Haute école neuchâteloise. Création d'une Ecole supérieure de gestion commerciale. Approuvée par le Grand Conseil (Express, 25.3).
ST. GALLEN: Änderung des Ergänzungsgesetzes zur Bundesgesetzgebung über die Berufsbildung. Vom Grossen Rat in 2. Lesung angenommen (SGT, 17.2., 19.2.).
TESSIN: Nouvelle loi sur la formation scolaire, professionnelle et continue. Normes relatives à ce secteur regroupées dans la nouvelle loi. Approuvée par le parlement (CdT, 2.2, 5.2).
ZÜRICH: 1) Lehrstellenvolksinitiative der FDP und JFDP. Pauschale Gutschriften auf die Staatssteuer in der Höhe von 4000 Fr. für jede Lehrstelle, die ein Unternehmen unterhält. Lanciert (NZZ, 20.8.). – 2) Gesetz über die Zuordnung der Berufsbildung und die Schaffung eines Bildungsrates. Transfer der Berufsbildung von der Volkswirtschaftsdirektion zur Bildungsdirektion; Vereinigung des Erziehungs- bzw. Berufsbildungsrats zu einem Bildungsrat; Regierungsrat als Wahlgremium des Bildungsrats. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet. In der Volksabstimmung vom 29.11. wird dem Gesetz zur Schaffung eines Bildungsrats mit 73,5% der Stimmen und der entsprechenden Verfassungsänderung mit 80,3% der Stimmen zugestimmt; Stimmbeteiligung: 40,3% (NZZ, 23.6., 3.11., 7.11., 30.11.).
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Hochschulen – Universités
BASEL-STADT: Forschungsgesetz. Die Regierung legt einen Gesetzesentwurf über biomedizinische Forschung mit Menschen vor. Der Grosse Rat tritt auf die Vorlage nicht ein (BaZ, 25.9., 12.11.; SGT, 25.9).
BERN: Revision des Hochschulgesetzes. Einführung einer Zugangsbeschränkung in platzknappen Fächern. Ablauf der Vernehmlassungsfrist (Bund, 28.5., 30.9.).
GLARUS: Beitritt zur Interkantonalen Universitätsvereinbarung. An der Landsgemeinde vom 3.5. angenommen (NZZ, 4.5.).
GRAUBÜNDEN: 1) Beitritt zur Interkantonalen Universitätsvereinbarung. In der Volksabstimmung vom 15.3. mit 86,6% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 35,9% (BüZ, 16.3.). – 2) Neues Gesetz über die Pädagogische Hochschule. Vom Grossen Rat verabschiedet. In der Volksabstimmung vom 27.9. mit 75% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 42,1% (BüZ, 26.3., 28.9.; NZZ, 28.9.).
JURA: Loi sur les contributions aux universités. Adoptée en deuxième lecture par le parlement (QJ, 22.10).
ST. GALLEN: Pädagogische Hochschule. Abschaffung der seminaristischen Lehrgänge und Errichtung einer Pädagogischen Hochschule für die Ausbildung der Kindergarten- und Primarlehrkräfte. Von der Regierung vorgelegt (SGT, 22.10.).
ZÜRICH: 1) Neues Universitätsgesetz. In der Volksabstimmung vom 15.3. mit 76,8% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 33,2% (NZZ, 16.3.; vgl. SPJ 1997, S. 371). – 2) Lehrerbildungsgesetz. Vereinigung der sieben Lehrerseminare in einer Pädagogischen Hochschule. Von der Regierung vorgelegt (NZZ, 18.8.). – 3) Gesetz über die Fachhochschulen und die höheren Fachschulen. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung angenommen. In der Volksabstimmung vom 27.9. mit 86,1% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 45,2% (NZZ, 10.3., 5.9., 28.9.).
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Kulturförderung – Promotion de la culture
BASEL-STADT: 1) Neues Museumsgesetz. Sicherung weitgehender Selbstverantwortung und Autonomie für die fünf grossen staatlichen Museen Basels. Von der Regierung zuhanden Grossen Rat verabschiedet (BaZ, 11.7.). – 2) Revision des Filmvorführungsgesetzes. Zutrittsalter in Kinos für Jugendliche ab 16 Jahren. Vom Grossen Rat angenommen (BaZ, 15.10.).
URI: Sanierung Tellspielhaus. Kredit von 2 Mio Fr. an die 5,16 Mio Fr. teure Sanierung des Tellspielhauses in Altdorf. In der Volksabstimmung vom 29.11. mit 61% der Stimmen bewilligt; Stimmbeteiligung: 38,3% (NZZ, 24.11., 30.11.).
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Kirchen – Eglises
BASEL-STADT: Gesetz gegen die Sekten-Werbung im Rahmen einer Revision des kantonalen Übertretungsstrafgesetzes. Verbot aufdringlicher Werbemethoden auf öffentlichem Grund, insbesondere der umstrittenen Werbe- und Verkaufsmethoden von Scientology. Vom Grossen Rat angenommen. Staatsrechtliche Beschwerde der Organisation Scientology mit aufschiebender Wirkung erhoben (BaZ, 10.7., 17.9., 19.11.; NZZ, 10.7., 30.10.).
GENEVE: 1) Loi interdisant l’utilisation trompeuse du terme «église» par des organisations commerciales. Adoptée par le Conseil d’Etat (TG, 10.6). – 2) Loi sur l’aide aux victimes des associations religieuses. Adoptée par le Conseil d’Etat (TG, 10.6).
SCHWYZ: Gesetz über die Neuordnung des Verhältnisses zwischen Kirche und Staat. Änderung des Steuergesetzes und drei weiterer Gesetze infolge der 1992 von den Stimmberechtigten beschlossenen Verfassungsänderung für eine selbständige Organisation der beiden Kantonalkirchen. In Volksabstimmung vom 7.6. mit 71,9% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 35,5% (NZZ, 8.6.; vgl. SPJ 1992, S. 337).
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E.E. / F.H.
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