Année politique Suisse 1999 : Infrastruktur und Lebensraum / Boden- und Wohnwirtschaft
 
Wohnungsbau und -eigentum
Der Nationalrat lehnte eine Motion Aguet (sp, VD), durch die der Bundesrat aufgefordert wurde, zwei Postulaten aus den Jahren 1988 und 1993 betreffend die gesetzliche Regelung von Teilzeiteigentum nachzukommen und dem Parlament einen europakompatiblen Erlassentwurf zu unterbreiten, auf Anraten von Bundesrat Koller zunächst ab. Nachdem Aguet seinen Vorstoss nochmals in Postulatform eingereicht hatte, wurde er vom Nationalrat überwiesen [18].
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Entwicklung auf dem Wohnungsmarkt
Der Leerwohnungsbestand war 1999 seit acht Jahren erstmals wieder rückläufig. Am Stichtag vom 1. Juni wurden in der Schweiz insgesamt 58 000 leer stehende Miet- und Eigentumswohnungen sowie Einfamilienhäuser gezählt. Der Rückgang um 6100 Einheiten betraf alle Wohnungskategorien und stellt im Vergleich zum Vorjahr eine Verminderung um 10% dar. Die Leerwohnungsquote ermässigte sich von 1,85% im Vorjahr auf 1,66% im Berichtsjahr. Im kantonalen Vergleich war sie in den Kantonen Thurgau (3,2%), Glarus (3,0%), Solothurn (2,8%) und Schaffhausen (2,6%) am höchsten. Am unteren Ende der Rangliste befanden sich die Kantone Zug (0,5%), Basel-Landschaft (0,6%), Zürich (1,0%) und Nidwalden (1,0%) [19].
Laut einer Studie soll sich in Zukunft die Nachfrage nach Eigenheimen und Grosswohnungen stark erhöhen. Diese Prognose wird mit demographischen und gesellschaftlichen Trends begründet. Das Wohnen werde ausserdem wieder teurer. Die Talfahrt der Immobilienpreise habe ihren Tiefpunkt erreicht und die Hypothekarzinsen würden bald eine Trendwende erleben. Im Berichtsjahr sanken die Hypothekarzinsen allerdings noch einmal. Im April kündigte sich eine neue Senkungsrunde an. Zahlreiche Kantonalbanken gaben nach der Diskontsatzsenkung der Nationalbank bekannt, den Zinssatz für variable Hypotheken per 1. August von 4% auf 3,75% zu senken, ein Tiefstand, der zuletzt 1958 erreicht worden war. Sie folgten damit dem Beispiel der Migrosbank, die bereits Ende 1998 den Zinssatz auf ein historisches Tief von 3,625% gesenkt hatte [20].
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Wohneigentumsförderung (WEG)
Im Berichtsjahr wurden im Rahmen des WEG 1589 Wohnungen gefördert. Damit war die Zahl der geförderten Objekte weiterhin rückläufig (1998: 1829 Einheiten). Die Unterstützung für den Erwerb von Eigentumswohnungen lag mit 899 Einheiten im Bereich des Vorjahres und die Unterstützung für Wohnungserneuerungen nahm mit 548 Einheiten sogar leicht zu. Die Zahl der mit Hilfe des Bundes neu erstellten Mietwohnungen ging auf 142 Einheiten zurück. Die vom Bundesrat vor Jahresfrist auf 2000 Einheiten limitierte Förderung wurde somit nicht erreicht. Dass die bewilligten Rahmenkredite damit nicht ausgeschöpft worden sind, war auf Grund der Marklage jedoch erwünscht. Wieweit der Bund in Zukunft sein Engagement in der Wohnbauförderung wahr nehmen wird, hängt vom Neuen Finanzausgleich ab, der die Förderungsaufgabe an die Kantone abtreten will. Der Bundesrat will bis zum definitiven Entscheid über den Neuen Finanzausgleich die Förderung auf dem gegenwärtigen Niveau fortführen und sich in erster Linie auf Eigentums- und Erneuerungsobjekte konzentrieren [21].
In seiner Botschaft vom 24. Februar verabschiedete der Bundesrat zuhanden des Parlaments zwei Massnahmenpakete zur Eindämmung der im Rahmen der Wohneigentumsförderung entstehenden Verluste. Die Rezession in den 90er Jahren, verbunden mit stark sinkenden Werten im Immobilienmarkt, hat dem Bund bislang 270 Mio Fr. Verluste zugeführt. Aufgrund der gesunkenen Mietzinse konnten die Bundeskredite bei weitem nicht zurückgezahlt werden. Zudem mussten in den vergangenen Jahren viele Wohnbaugenossenschaften Konkurs anmelden; der Bund musste seine Bürgschaftspflichten wahrnehmen und Teile des Schadens selber tragen. Obwohl mit dem Neuen Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen die Wohneigentumsförderung in Zukunft ein immer kleineres Engagement des Bundes vorsieht, wird ein weiterer Anstieg der Schulden auf 700 Mio Fr. erwartet. Der Bundesrat will nun einerseits das System des WEG revidieren. Die Empfängergruppe und die Zahl der Engagements soll stark eingeschränkt werden. Die Vorschläge des Bundesrates zur Revision des WEG fussen auf fünf Pfeilern: Die Förderung soll zukünftig nur noch Empfänger berücksichtigen, die eindeutig darauf angewiesen sind; die Erneuerung ganzer Quartiere in Städten und Agglomerationen soll ins Zentrum gerückt werden; mit den Baugenossenschaften will der Bund enger zusammenarbeiten; die Bundesbeiträge sollen nicht mehr à fonds perdu vergeben werden; schliesslich soll die Grundlagenforschung über die Wohneigentumsförderung verstärkt werden. Zum anderen soll zum Auffangen der bestehenden Risiken der Rahmenkredit von heute 700 Mio Fr. um weitere 240 Mio Fr. erweitert werden. 140 Mio Fr. davon sollen zur Ablösung von Hypotheken durch rückzahlbare Darlehen eingesetzt werden. Mit weiteren 100 Mio Fr. will sich der Bund zusätzlich an der Auffanggesellschaft Sapomp AG beteiligen, welche vorübergehend notleidende Liegenschaften aufkauft und nach einer Erholung im Immobilienmarkt wieder verkaufen will. Schliesslich soll der Bund mit einem Kredit von 1,4 Mia Fr. die Vorschusskredite der Banken übernehmen und zu einem günstigeren Zins an die WEG-Nutzniesser abgeben [22].
Der Ständerat hiess als Erstrat sowohl die Änderung des WEG wie auch den Bundesbeschluss über Massnahmen zur Minderung der Verluste und Zahlungsrisiken aus der Wohnbau- und Eigentumsförderung in seiner Sommersession gut. Ständerat Brändli (svp, GR) erläuterte als Berichterstatter der WAK-SR, dass sich viele Mieter der Rückzahlung der Wohnbauförderung in Form steigender Mieten durch Wegzug entzögen und sich oft keine Nachmieter zu den bestehenden Bedingungen finden lassen würden. Die Finanzinstitute als Kreditgeber würden sich zudem bei der Kreditvergabe immer stärker zurückhalten und teilweise sogar Kredite aufkündigen. Nach Meinung der Kommission sei diese Entwicklung und vor allem das Ausmass und die Dauer der Immobilienkrise nicht absehbar gewesen. Sie beurteilte die Gesetzesänderungen und die Massnahmen positiv und beantragte Zustimmung. Ständerat Loretan (fdp, AG) forderte, dass in Zukunft die Auslagerung der Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums weiterverfolgt werde und für die Unterstützung der Wohnungs- und Siedlungserneuerung ein kostenneutrales System geschaffen werde. Die geplante Unterstützung von gemeinnützigen Bauträgern und Dachorganisationen wie auch die Hilfe an finanziell und sozial schwache Personen bei der Wohnungsversorgung seien wichtige Aufgaben des Bundes, könnten allerdings teilweise an die Kantone delegiert werden. Hingegen sei der Rückzug des Bundes aus der allgemeinen Wohnbauförderung angezeigt. Der hohe Leerwohnungsbestand zwinge eine Deregulierung der Wohnbauförderung und die Einführung der Markmiete geradezu auf. In seiner Herbstsession stimmte der Nationalrat beiden Vorlagen ohne Gegenantrag zu. In der Schlussabstimmung im Nationalrat wurde die Revision des Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetzes mit 186 Stimmen gegen die Stimmen von Blocher (svp, ZH), Bonny (fdp, BE) und Steinemann (fp, SG) verabschiedet [23].
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Wohnbauförderung im Berggebiet
Ständerat Maissen (cvp, GR) verlangte mit einer Motion eine Verlängerung der Wohnbauförderung im Berggebiet. Das Bundesgesetz vom 20. März 1970 über die Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebieten (VWBG) läuft Ende 2000 aus und soll laut Bundesrat nicht erneuert werden, weil man diese Aufgabe zukünftig im Rahmen des Neuen Finanzausgleichs den Kantonen überlassen will. Der Motionär gab zu bedenken, dass die Einführung des Neuen Finanzausgleichs noch einige Jahre auf sich warten lasse und die im Gegensatz zur WEG sehr erfolgreiche und sinnvolle VWBG dadurch in eine ungünstige Übergangsfrist gerate. Primär diene die Wohnbauförderung jungen Familien in bescheidenen Verhältnissen und leiste zum Verbleib junger Leute in peripheren Lagen einen wichtigen Beitrag, zumal mit der Agrarpolitik 2000 des Bundes im landwirtschaftlichen Bereich mit Einkommensrückgängen gerechnet werden müsse. Der Bundesrat sprach sich gegen die Motion aus, weil er der Meinung war, dass diese Form der Förderung auch über das bestehende WEG geleistet werden könne. Entgegen der Auffassung des Bundesrates wurde die Motion während der Wintersession vom Ständerat mit 14 zu 7 Stimmen überwiesen [24].
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Volksinitiative „Wohneigentum für alle“
Am 7. Februar kam die Volksinitiative "Wohneigentum für alle“ des Hauseigentümerverbandes zur Abstimmung. Auf der Gegnerseite wurde vor der Abstimmung durch den Mieterverband und den Gewerkschaftsbund eine intensive Kampagne geführt. Der Mieterverband stellte in grossen Zeitungsinseraten die Fairness der Vorlage in Frage. Der Eigenheimbesitzer sei nach dem geltenden Gesetz bereits bevorzugt, weil er im Gegensatz zu den Mieterinnen und Mietern einen Teil der Aufwendungen fürs Wohnen von den Steuern abziehen könne. Mit seiner Initiative wolle nun der Hauseigentümerverband zusätzlich eine Reduktion des Eigenmietwertes und damit ein weiteres Steuergeschenk erwirken. Auch die Parteileitung der SP empfahl die Initiative einstimmig zur Ablehnung. Ein überparteiliches Komitee "Nein zur Hauseigentümer-Initiative", welches durch die Ständeräte Zimmerli (svp, BE) und Beerli (fdp, BE) präsidiert wurde und welchem über 100 Parlamentarier beigetreten waren, warnte vor Steuererhöhungen und Kürzungen im Sozialbereich, die nach der Annahme notwendig würden [25]. Schützenhilfe erhielten die Gegner der Initiative auch durch Bundesrat Villiger, der auf die enormen Steuerausfälle hinwies. Die kantonalen Finanzdirektoren schlugen ebenfalls Alarm. Sie bezifferten die jährlichen Steuerausfälle in neun untersuchten Kantonen insgesamt auf über 500 Mio Fr. [26]
Auf der Befürworterseite machten sich in erster Linie Exponenten des Hauseigentümerverbandes für die Initiative stark. Sie präsentierten eine Studie des Basler Wirtschaftsprofessors Tobias Studer, wonach die Initiative zu einer starken Zunahme der privaten Bauinvestitionen und damit zu Steuermehreinnahmen führen würde. Die SVP beschloss mit 235 zu 22 Stimmen – entgegen der Meinung ihrer Kantonalsektionen Graubünden, Jura und Appenzell-Ausserrhoden – deutlich die Ja-Parole [27].
FDP und CVP taten sich schwer damit, eine Parole zu verabschieden. Die Delegiertenversammlung der FDP spaltete sich in zwei fast gleich grosse Lager. Bundesrat Kaspar Villiger und Parteipräsident Steinegger plädierten für die Nein-Parole, weil die Initiative hauptsächlich jenen diene, die bereits Wohneigentum besässen und sich hinter der Vorlage heimliche Subventionen in Milliardenhöhe verbergen würden. Für die Initiative sprach Nationalrat Dettling (fdp, SZ), Präsident des Schweizerischen Hauseigentümerverbandes. Zum Schluss obsiegten die Gegner mit 101 zu 83 Stimmen. In der Folge fassten nicht weniger als 16 Kantonalsektionen die Ja-Parole. Das knappe Nein wurde von Steinegger als Auftrag verstanden, nach erfolgreicher Sanierung der Bundesfinanzen die allgemeinen Steuersätze zu senken. Die Parteispitze schlug den Delegierten zudem vor, auf die Abschaffung des Eigenmietwertes bei gleichzeitiger Streichung des Schuldzinsabzugs hinzuarbeiten. Die Abzüge für den Unterhaltsaufwand hingegen sollen beibehalten werden. Die Parole der CVP, die an der Delegiertenversammlung vom 17. Januar gefasst wurde, war im Vergleich zur FDP deutlicher ausgefallen. Nationalrat Baumberger (cvp, ZH), seinerseits Vorstandsmitglied des Hauseigentümerverbandes, versuchte seine Partei vergeblich für eine Zustimmung zur Initiative zu gewinnen. Mit 215 gegen 68 stimmten die Delegierten gegen die Annahme der Initiative und folgten damit dem Apell ihres Parteipräsidenten Durrer, an den Beschlüssen des Runden Tisches zur Haushaltssanierung festzuhalten [28].
In der Abstimmung lehnte das Schweizer Stimmvolk die Initiative "Wohneigentum für alle" mit 58,7% Neinstimmen ab. Nur die Kantone Aargau, Glarus und Schwyz hiessen die Initiative gut. Am klarsten gegen die Vorlage gestimmt haben städtische Gebiete (Basel-Stadt 79,4%), aber auch ländliche Kantone wie Uri oder Graubünden lehnten die Initiative mit mehr als 60% Nein ab. Überdurchschnittlich stark fiel die Ablehnung auch in der französischen Schweiz aus [29].
Eidgenössische Volksinitiative 'Wohneigentum für alle'
Abstimmung vom 7. Februar 1999

Beteiligung: 38,2%
Ja: 721 717 (41,3%) / 3 Stände
Nein: 1 025 025 (58,7%) / 17 6/2 Stände


Parolen:
Ja: SVP (3*), FP, Lega, LP (3*), SD; Baumeisterverband, SGV, Bauernverband.
Nein: SP, FDP (16*), CVP (2*), GP, LdU, EVP, PdA, EDU; SGB, VSA, Mieterinnen- und Mieterverband, Hausverein Schweiz, CNG.
Stimmfreigabe: Vorort

* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen
Eine nach der Abstimmung durchgeführte Befragung (Vox-Analyse) ergab, dass Personen, die in einer Mietwohnung leben, die Initiative sehr deutlich abgelehnt haben (24% Ja) und sie von Hauseigentümern relativ knapp (52%) angenommen worden ist. Sehr deutlich fiel die Ablehnung auch bei den Sympathisanten der SP aus (22% Ja). Die Anhängerschaft der FDP und der CVP war erwartungsgemäss gespalten, lehnten die Initiative aber ebenfalls ab, während diejenigen, welche der in dieser Frage geschlosseneren SVP nahe stehen, ihr relativ knapp (54%) zustimmten. Als wichtigstes Argument wurde auf Befürworterseite das Eigeninteresse angeführt. Bei den Gegnern wurden die einseitige Begünstigung einer Bevölkerungsgruppe und die Sorge um die Bundesfinanzen etwa gleich oft genannt [30].
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Besteuerung von Wohneigentum
Nach der Ablehnung der Volksinitiative "Wohneigentum für alle" wurde im Parlament eine breite Debatte über den Eigenmietwert geführt. In der Wintersession hatte der Ständerat drei Vorstösse dazu zu beraten. Die parlamentarische Initiative Maissen (cvp, GR), die bereits im vorigen Jahr eingereicht worden war, verlangte die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung bei gleichzeitiger Neuregelung der Hypothekarzinsabzüge. Solche sollten nach dem Begehren nur noch in den ersten zehn bis 15 Jahren nach Erwerb für selbstbewohntes Eigentum möglich sein. Für Mietobjekte sollten sie aber weiterhin aufrechterhalten werden. Die Unterhaltspauschale sollte in einem geringeren Ausmass als es die Hauseigentümer-Initiative gefordert hatte weiterhin gewährt werden. Die Neuregelung sei schliesslich während einer Übergangszeit von zwölf Jahren schrittweise einzuführen. Der Initiative wurde auf Anraten seiner WAK vom Ständerat Folge geleistet. Ebenfalls einen Erfolg zu verzeichnen hatte die parlamentarische Initiative Bisig (fdp, SZ), die auch eine Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung unter gleichzeitiger Aufgabe der Hypothekarzinsabzüge bei selbstbewohntem Eigentum forderte. Darüber hinaus will das Begehren zur Förderung des Ersterwerbes ein steuerlich begünstigtes Bausparen einführen. Ferner wird für Ersterwerber während einer grosszügig bemessenen Dauer ein degressiv ausgestalteter Hypothekarzinsabzug gefordert. Eine parlamentarische Initiative Büttiker (fdp, SO) verlangte, dass es den Kantonen frei überlassen werden solle, bei gebundenen Bausparrücklagen den aufgelaufenen Zins von der Einkommenssteuer und das Sparkapital von der Vermögenssteuer zu befreien. Auch dieser Vorlage wurde auf Anraten der WAK Folge gegeben. Ein Vorstoss im Nationalrat, die parlamentarische Initiative Gysin (fdp, BL), forderte, das Bundesgesetz über die direkten Steuern der Kantone und Gemeinden dahingehend zu ändern, dass es den Kantonen zukünftig frei gestellt werde, gebundene Bausparrücklagen, die geäufnet werden, um erstmalig ausschliesslich und dauernd selbstbenutztes Wohneigentum in der Schweiz zu beschaffen, bis zu einem bestimmten Betrag von der Steuer zu befreien. Der Initiative wurde gegen den Widerstand der SP Folge geleistet [31].
Hingegen scheiterte im Ständerat die Standesinitiative des Kantons Aargau für eine tiefere Bewertung des selbstgenutzten Wohneigentums mit 18 zu 17 Stimmen ganz knapp. Die WAK hatte in ihrem Bericht darauf hingewiesen, dass der Föderalismus in Sachen Steuern auch Grenzen habe, vor allem dann, wenn ein Kanton in erster Linie potente Steuerzahler anlocken wolle. Die Kommission empfahl mit sechs zu einer Stimme, der Standesinitiative nicht Folge zu leisten. Bundesrat Villiger kritisierte die zahlreichen Vorstösse zur Wohneigentumsförderung in beiden Räten. Er betonte, er habe sein Versprechen gehalten und nach der Verwerfung der Volksinitiative "Wohneigentum für alle" im März eine Expertenkommission zur Prüfung eines Systemwechsels in der Wohneigentumsbesteuerung eingesetzt, in der auch die Anliegen der Kantone vertreten seien. Das Instrument der parlamentarischen Initiative oder der Standesinitiative werde ja eingesetzt, wenn der Bundesrat nicht handle. Das sei aber hier nicht der Fall [32].
Im Nationalrat wurde in der Dezembersession zwei parlamentarischen Initiativen der CVP-Fraktion resp. von Hegetschweiler (fdp, ZH) auf Antrag der WAK Folge geleistet. Beide fordern die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung. Ebenso wurde eine Motion der FDP-Fraktion in dieser Angelegenheit gegen die Stimmen der SP überwiesen. Nationalrat Strahm (sp, BE) führte an, dass die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung gepaart mit der Aufhebung des Abzuges der Hypothekarzinsen auf selbstgenutztem Wohneigentum in der WAK von allen Mitgliedern unterstützt worden sei. Umstritten sei allerdings der ebenfalls geforderte Abzug der Unterhaltskosten, weil hier eine Bürokratisierung drohe [33].
 
[18] Amtl. Bull. NR, 1999, S. 106 und 1324. 18
[19] Lit. BfS, Der Leerwohnungsbestand. 19
[20] Presse vom 13.4. und 27.10.99; BaZ, 12.5.99; Lit. Wüst & Partner. 20
[21] Pressemitteilung BWO vom 5.1.00; vgl. oben, Teil I, 5 (Finanzausgleich). 21
[22] BBl, 1999, S. 3330 ff.; Presse vom 25.2.99. 22
[23] Amtl. Bull. StR, 1999, S. 580 ff. und 996; Amtl. Bull. NR, 1999, S. 1679 ff. und 2315; BBl, 1999, S. 8754 f. 23
[24] Amtl. Bull. StR, 1999, S. 1153 ff. 24
[25] NZZ, 19.12.98; TA, 5.1.99; Presse vom 7.1.99; SPJ 1998, S. 207 f. 25
[26] NZZ, 14.12.98; BaZ, 8.1.99. 26
[27] Die Studie erschien im März 1997 im Auftrag des Schweizerischen Hauseigentümerverbandes, vgl. NZZ, 18.1.99. 27
[28] Presse vom 11.1.99 (FDP); AZ, 18.1.99 (CVP). Siehe auch Bund, 8.2.99. 28
[29] BBl 1999, S. 2912; Presse vom 8.2.99. 29
[30] Bisang, Kurt, Vox. Analyse der eidgenössischen Abstimmungen vom 7. Februar 1999, Zürich 1999. 30
[31] Amtl. Bull. NR, 1999, S. 1842 ff.; Amtl. Bull. StR, 1999, S. 1180 ff. 31
[32] Amtl. Bull. StR, 1999, S. 1184 f. Expertenkommission: Presse vom 1.3.99. 32
[33] Amtl. Bull. NR, 1999, S. 2591. 33