Année politique Suisse 2000 : Sozialpolitik / Soziale Gruppen
Familienpolitik
Im Rahmen der Legislaturplanung 1999-2003 verabschiedete der Nationalrat mit 111 zu 69 Stimmen eine Richtlinienmotion, welche den Bundesrat beauftragen wollte, die
Rolle der Familien in der Gesellschaft zu bewahren und auszubauen. Dazu sollte die wirtschaftliche Eigenständigkeit durch die Berücksichtigung der wirklichen Kosten der Familien bei der Besteuerung gestärkt sowie alle politischen Entscheide und Erlasse einer gesetzlich verankerten
Familienverträglichkeitsprüfung unterzogen werden. Im Nationalrat beantragte der Bundesrat vergeblich mit dem Hinweis auf ein neu geschnürtes Steuerpaket sowie auf die Tätigkeit der (personell allerdings sehr knapp dotierten) Zentralstelle für Familienfragen Abschreibung des Vorstosses. Der Ständerat zeigte sich hingegen der Argumentation des Bundesrates zugänglich und strich den Vorstoss von der Traktandenliste
[56].
Das vom Finanzdepartement zur Entlastung der Familien präsentierte
Steuerpaket, fand die
SP völlig unzureichend, da es vor allem Familien der höheren Einkommensklassen begünstigen würde. Als weitaus wirksamere Familienpolitik schlugen verschiedene SP-Parlamentarier, in erster Linie die Zürcher Nationalrätin Fehr, einen ganzen Strauss von familienfreundlichen Massnahmen vor: einheitliche und höhere
Familienzulagen, wie sie die auf Eis gelegte parlamentarische Initiative von alt Nationalrätin Fankhauser (sp, BL) seit Jahren fordert,
Ergänzungsleistungen für minderbemittelte Familien nach dem Modell der EL in der AHV und IV, Befreiung der Kinder und Jugendlichen von den
Krankenkassenprämien, eine echte
Mutterschaftsversicherung sowie eine Anstossfinanzierung des Bundes zur Schaffung von
Kindertagesstätten [57]. Fehrs parlamentarische Initiative, die für finanzschwache Eltern mit Kindern im betreuungsbedürftigen Alter einen Anspruch auf Ergänzungsleistungen einführen wollte, wurde ganz knapp mit 84 zu 83 Stimmen abgelehnt. Angenommen wurde hingegen ihr Postulat, mit welchem sie den Bundesrat bittet, in einem Bericht die Möglichkeiten einer Zertifizierung von Unternehmen aufzuzeigen, die eine familienfreundliche Unternehmenskultur fördern
[58].
Mit ihren Vorschlägen nahm die SP die wesentlichsten Ergebnisse einer Studie voraus, welche im Berichtsjahr im Auftrag der Eidgenössischen
Koordinationskommission für Familienfragen (EKFF) durchgeführt wurde. Erstmals wurden die Wirkungen des gegenwärtigen Systems des Familienlasten- und -leistungsausgleichs sowie alternative Szenarien systematisch analysiert. Aufgrund der Resultate dieser Studie sprach sich die EKFF für ein
Drei-Säulen-Modell des Ausgleichs aus. Das gegenwärtige System mit Steuerabzügen und Kinderzulagen soll einerseits verbessert werden und andererseits mit bundesrechtlichen Ergänzungsleistungen für bedürftige Familien (nach dem „Tessiner Modell“) vervollständigt werden
[59].
Die Sozialvorstände von 40 Schweizer Städten schlossen sich zur Initiative „Ja zur sozialen Sicherung“ zusammen. Handlungsbedarf sahen sie vor allem im Bereich der Familienarmut. Sie begrüssten deshalb die bundesrätlichen Modelle zur Reform der Familienbesteuerung, vertraten aber die Auffassung, dies könne nur ein Anfang sein. Es seien weitere Schritte notwendig, um die
strukturelle Familienarmut zu verhindern. Gefordert wurde ein gesamtschweizerisch vereinheitlichter Sockel der Kinderzulagen. Darüber hinaus müssten bedarfsabhängige ergänzende Kinderleistungen ausgerichtet werden, abgestimmt auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
[60].
An einer Tagung Ende Juni nahm sich die
FDP der Thematik „Familien und Erwerbsleben im Einklang“ an. Parteipräsident Steinegger erklärte, wirtschafts- und sozialpolitische Aspekte sprächen für die Schaffung von
Tagesbetreuungsstätten. Die FDP betonte aber die primäre Verantwortung der Familien. Der Staat habe die Infrastrukturen bereit zu stellen, die Finanzierung müsse hingegen in erster Linie auf privater Basis erfolgen. Die Partei will mit einer Muster-Motion in den Kantonsparlamenten Vorstösse zugunsten familienunterstützender Tagesstrukturen in der Volksschule initiieren
[61]. Unter dem Druck eines langsam austrocknenden Arbeitsmarktes entdeckte auch der Arbeitgeberverband die Vorteile einer familienfreundlicheren Politik. Mit einer Informationskampagne unter seinen Mitgliedern will er dafür sorgen, dass Familienpflichten und Beruf besser vereinbart werden können. Der Verband plädierte für mehr Kinderhorte und Blockzeiten an den Schulen
[62].
Die Förderung der
familienexternen Kinderbetreuung scheint umso sinnvoller zu sein, als daraus ein eindeutiger
volkswirtschaftlicher Gewinn entsteht. Eine im Auftrag des Sozialdepartements der Stadt Zürich erstellte Studie rechnete vor, dass für jeden Franken, der in Kindertagesstätten investiert wird, der vierfache Betrag an die Gesellschaft zurückfliesst. Die Untersuchung wies nach, dass Eltern, deren Kinder in Tagesstrukturen betreut werden, ihre Erwerbszeit wöchentlich zwischen sieben und 17 Stunden erhöhen können. Das führt zu einem Mehreinkommen von jährlich rund 44 Mio Fr. mit dem entsprechenden Steuerfluss. Zusätzlich leisten Eltern und Arbeitgeber höhere Beiträge von rund 10 Mio Fr. pro Jahr an die AHV und die berufliche Vorsorge. Die Steuerzahlenden profitieren davon, dass durch die berufliche Integration der Eltern die Kosten bei der Sozialhilfe gesenkt werden. Ein gutes Betreuungsangebot macht Gemeinden als Wohnort gerade für gut ausgebildete Eltern attraktiver und zieht zudem Firmen an, die immer wieder die Verfügbarkeit von qualifizierten Arbeitskräften als einen der wichtigsten Standortfaktoren bezeichnen
[63].
Mit einer parlamentarische Initiative verlangte Nationalrätin Teuscher (gp, BE) für alle Angestellten des Bundes einen
Elternurlaub, der sowohl Vätern wie Müttern zustünde und in Ergänzung zum Mutterschaftsurlaub bezogen werden könnte. Sie betrachtete ihren Vorstoss als Beitrag zur Förderung partnerschaftlicher Lösungen innerhalb der Familien. Auf Antrag der vorberatenden Kommission, welche geltend machte, derartige Lösungen seien nicht zu dekretieren, sondern von den Sozialpartnern auszuhandeln, wurde die Initiative mit 92 zu 59 Stimmen abgelehnt
[64].
Der Ständerat übernahm weitgehend die Vorschläge des Nationalrates zur Gleichstellung von Frau und Mann beim Familiennamen und beim Bürgerrecht. In einem wichtigen Punkt folgte er allerdings dem Bundesrat. Einstimmig beschloss er,
Doppelnamen weiter zuzulassen, um die Einheit der Familie zu unterstreichen. Zudem nahm er gegenüber dem Nationalrat eine Änderung beim Familiennamen der Kinder unverheirateter Paare vor. Diese sollen grundsätzlich den Namen der Mutter tragen; bei gemeinsam wahrgenommenem Sorgerecht sollen die Eltern auch den Namen des Vaters wählen dürfen
[65].
Im Berichtsjahr wurden mit 10 511 Scheidungen
nur halb so viele Ehen aufgelöst wie im Rekordjahr 1999 (20 809). Laut BFS war dafür nicht eine Verhaltensänderung, sondern das neue Scheidungsrecht verantwortlich. Dessen Inkrafttreten auf Anfang 2000 hat bei den Gerichten zu einer Verlängerung der Prozessdauer geführt, weshalb erst wenige Scheidungen nach neuem Recht durchgeführt wurden. Nach altem Recht hängige Scheidungen waren im Vorjahr von den Richtern im Eilzugstempo durchgezogen worden, um für 2000 möglichst reinen Tisch zu machen; der Höchststand von 1999 war zu 70% auf Scheidungen in den Monaten November und Dezember zurückzuführen
[66].
Der Bundesrat verabschiedete seine Botschaft zur
Volksinitiative „für Mutter und Kind – für den Schutz des ungeborenen Kindes und für die Hilfe an seine Mutter in Not“, die eine
äusserst restriktive Regelung der Schwangerschaftsabbruchs verlangt, der lediglich noch bei akuter Lebensgefahr für die Mutter erlaubt sein sollte. Er beantragte dem Parlament, die Initiative
ohne Gegenvorschlag abzulehnen. Er erklärte dazu, die Initiative, die praktisch ein Abtreibungsverbot in der Verfassung verankern würde, lasse die Veränderungen der gesellschaftlichen Verhältnisse und Werte der letzten 30 Jahre ausser Acht. Zudem zeigte er sich überzeugt, dass das Parlament in der zur Debatte stehenden Frage der Fristenlösung ein mehrheitsfähiges Ergebnis vorlegen werde
[67].
Im Berichtsjahr nahm der
Ständerat die Beratung der 1993 eingereichten parlamentarischen Initiative Haering (sp, ZH) auf, welche einen straffreien Abbruch in den ersten 14 Wochen der Schwangerschaft verlangt, und die vom Nationalrat 1998 in diesem Sinn verabschiedet worden war. Neben einem Nichteintretensantrag Hofmann (svp, ZH) lag dem Plenum ein Antrag Schmid (svp, BE) auf
Rückweisung an die Kommission vor, um die parlamentarische Initiative koordiniert mit der Volksinitiative behandeln sowie noch offene Fragen zwischenzeitlich abklären resp. nach weiteren möglichen Lösungen suchen zu können. Nach längerer Diskussion, die sich vor allem um ethische Fragen drehte, und in der Epiney (cvp, VS) erneut das von seiner Partei favorisierte „Schutzmodell“ einer Fristenlösung innerhalb der ersten 12 Wochen mit obligatorischer Beratungspflicht durch eine staatliche Stelle ins Spiel brachte, wurde mit 35 zu 6 Stimmen zwar Eintreten beschlossen, aus Rücksicht gegenüber der CVP, die im Fall einer Ablehnung ihres Modells bereits offen mit dem Referendum drohte, aber der Rückweisungsantrag Schmid mit 25 zu 18 Stimmen angenommen
[68].
Die Rechtskommission des Ständerates ging daraufhin noch einmal über die Bücher. Sie hielt an ihrer liberalen Haltung (14 Wochen straffreier Abbruch) fest, schlug aber einen
Mittelweg zwischen den Beschlüssen des Nationalrates (Fristenlösung ohne Wenn und Aber) und dem CVP-Schutzmodell vor. Demnach sollte die Frau schriftlich eine körperliche oder seelische Notlage geltend machen, und die behandelnden Ärzte gesetzlich verpflichtet werden, die betroffenen Frauen eingehend auf die medizinischen Risiken und auf die bestehenden
Beratungsmöglichkeiten hinzuweisen; ein Zwang zur Beratung sollte aber nicht bestehen
[69]. In letzterem Punkt folgte die kleine Kammer mit 21 zu 19 Stimmen und gegen den erneut von Bundesrätin Metzler zum Ausdruck gebrachten Wunsch des Bundesrates, der sich bereits im Vorjahr für das Modell der CVP ausgesprochen hatte, ihrer Kommission. Im Entgegenkommen an die CVP fügte sie aber noch einige Verschärfungen ein. Der straffreie Schwangerschaftsabbruch soll nur in den ersten 12 Wochen erlaubt sein (Antrag Pfister, svp, SG), und die zu einem Abbruch berechtigten Stellen seien von den Kantonen zu bezeichnen (Antrag Schmid, svp, BE)
[70].
Um die Vorlage nicht zu gefährden, schwenkte der
Nationalrat teilweise auf die Ständeratslinie ein. Der Schwangerschaftsabbruch wird in den
ersten zwölf Wochen seit Beginn der letzten Periode
straffrei. Für den Abbruch braucht es eine
ärztliche, aber keine staatliche
Beratung. Für diesen Kompromiss setzte sich eine Koalition aus FDP, SP, LP und GP ein; der neuerliche Versuch der geschlossen auftretenden CVP, eine Mehrheit hinter ihr „Schutzmodell“ zu scharen, scheiterte mit 116 zu 40 Stimmen klar. Die Bedingung der schriftlich formulierten Geltendmachung einer Notlage lehnte der Nationalrat ebenso ab wie die Erstellung kantonaler Listen von Abtreibungskliniken
[71].
Mit einer Motion wollte die Rechtskommission des Ständerates den Bundesrat beauftragen, im Einvernehmen mit den Kantonen Massnahmen zu treffen, um dem medizinischen Personal das Recht einzuräumen, die
Mitwirkung an Schwangerschaftsabbrüchen aus ethischen Gründen zu verweigern. Der Bundesrat vertrat die Auffassung, persönliche religiöse und weltanschauliche Überzeugungen seien im Grundkatalog der Bundesverfassung weitgehend geschützt. Zudem liege das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis, dem die meisten Medizinalpersonen in den Spitälern unterstellt sind, in der Kompetenz der Kantone. Auf seinen Antrag wurde der Vorstoss nur als Postulat überwiesen
[72].
Das Bundesamt für Sozialversicherung erklärte die verschärft rezeptpflichtige Abtreibungspille
Mifegyne auf den 1.12.2000 für
kassenpflichtig. Der Verein „Schweizerische Hilfe für Mutter und Kind“, der sich mit allen Mitteln gegen die Zulassung dieser medikamentösen Form des Schwangerschaftsabbruchs gewehrt hatte, erklärte, er werde nun mit kantonalen Beschwerden weiter gegen Vertrieb und Anwendung des Medikaments ankämpfen. Ein erster Rekurs wurde im November im Kanton St. Gallen eingereicht
[73].
Der Bundesrat nahm Kenntnis von den Antworten auf seine Vernehmlassung zur
rechtlichen Besserstellung gleichgeschlechtlicher Paare. Mit Ausnahme von EDU und EVP bejahten alle Parteien einen gesetzgeberischen Handlungsbedarf, ebenso alle Kantone ausser dem Thurgau. Über die konkrete Umsetzung gingen die Meinungen allerdings auseinander. Wenn sich auch eine deutliche Mehrheit für eine registrierte Partnerschaft aussprach (und nicht für die ebenfalls zur Diskussion stehende obligationenrechtliche Lösung), so spaltete die Frage, ob es sich dabei um eine Partnerschaft mit relativ eigenständigen oder über eine mit weitgehend ehelichen Wirkungen handeln soll, die Vernehmlassungsteilnehmer in zwei ungefähr gleich grosse Lager. Der Bundesrat entschied sich für die erste Variante, da sie rechtlich präziser gefasst werden könne; bei einer eheähnlichen Partnerschaft wären die Abgrenzungen zum Institut der Ehe schwierig. Eingeführt werden soll damit ein neues Rechtsinstrument, das homosexuellen Paaren sowohl eine
staatliche Anerkennung als auch eine rechtliche Absicherung ihrer Beziehung ermöglicht. Im Vorentwurf für das Gesetz sollen Regelungen im Erb-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht ausgearbeitet werden. Als besonders heikel dürfte sich die Frage des Aufenthaltsstatus für ausländische Partner erweisen. Das Gesetz soll aber auch klare Schranken setzen. So soll etwa die gemeinsame Adoption von Kindern durch schwule Paare ebenso ausgeschlossen werden wie der Zugang lesbischer Partnerschaften zur medizinisch unterstützten Fortpflanzung. Die Verbände der Schwulen und Lesben zeigten sich einerseits erfreut darüber, dass nun erste Schritte zur rechtlichen Besserstellung getan werden, andererseits aber enttäuscht darüber, dass die vorgeschlagene Lösung eher in die Richtung von Sonderregelungen, denn von gleichen Rechten gehe
[74].
[56]
AB NR, 2000, S. 803 ff.;
AB SR, 2000, S. 656. Zu den geplanten steuerlichen Entlastungen für Familien siehe oben, Teil I, 5 (Direkte Steuern). 56
[57]
Lit. Bauer / Fehr / Sax; Presse vom 27.7.00;
NZZ, 1.9.00 (Fehr). Zur Pa.Iv. Fankhauser siehe
BBl, 1999, S. 3220 ff. (Bericht Kommission) und 2000, S. 4784 ff. (BR). Vgl.
SPJ 1991, S. 253. Zur Mutterschaftsversicherung siehe oben, Teil I, 7c (Mutterschaftsversicherung). 57
[58]
AB NR, 2000, S. 822 ff. und 1602. 58
[59]
Lit. Bauer / Streuli und
Lit. Die Leistungen;
CHSS, 2000, S. 278 ff.; Presse vom 17.10.00. Zur Erhöhung der Familienzulagen siehe auch
CHSS, 2000, S. 211 ff. Für das „Tessiner Modell“ vgl.
SPJ 1994, S. 241 f. 59
[60] Presse vom 4.7.00. 60
[61] Presse vom 26.6.00. 61
[62]
TA, 16.12.00;
NZZ, 18
.12.00;
SGT, 20.12.00. 62
[63]
Lit. Müller Kucera / Bauer. Im Kanton Wallis verpflichtete der Grosse Rat die Gemeinden, für Kinder von 0-12 Jahren Kindertagesstätten einzurichten (
LT, 24.5.00). 63
[64]
AB NR, 2000, S. 504 ff. 64
[65]
AB
SR, 2000, S. 554 ff. Siehe
SPJ 1999, S. 302.65
[66] Presse vom 26.7.01. 66
[67]
BBl, 2001, S. 675 ff. Siehe
SPJ 1999, S. 303. 67
[68]
AB SR, 2000, S. 406 ff. Vgl.
SPJ 1998, S. 295 f. Für die Referendumsdrohungen der CVP siehe insbesondere:
LT, 9.6.00;
SGT, 14.6.00;
NZZ, 19.6.00. 68
[69] Presse vom 12.9.00. 69
[70]
AB NR, 2000, S. 533 ff. 70
[71]
AB NR, 2000, S. 1425 ff. 71
[72]
AB SR, 2000, S. 757. 72
[73] Presse vom 3.2.00;
NZZ, 9.11., 13.11. und 15.11.00. Beide Parlamentskammern nahmen eine Petition der Schweizerischen Vereinigung Ja zum Leben, die ein Verbot von Mifegyne verlangte, zur Kenntnis, gaben ihr aber keine Folge (
AB NR, 2000, S. 838;
AB SR, 2000, S. 939). 73
[74] Presse vom 5.1.00 (Vernehmlassung) und 26.10.00 (BR);
Bund, 13.6.00 (Meinungsbildung in den Parteien). 74
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