Année politique Suisse 2001 : Allgemeine Chronik / Öffentliche Finanzen
 
Indirekte Steuern
Zum Demographie-Prozent bei der 11. AHV-Revision siehe unten, Teil I, 7c (AHV).
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Umsatzabgabe
Die dritte Vorlage des Steuerpakets 2001 betrifft die Umsatzabgabe und bezweckt, die beiden dringlichen Revisionen vom 19. März 1999 und vom 15. Dezember 2000 ins ordentliche Recht überzuführen, da sie Ende 2002 auslaufen. In der Herbstsession hiess der Nationalrat die Vorlage gut. Gegen den Bundesrat folgte er dabei den Anträgen Kaufmann (svp, ZH), auch Pensionskassen und Lebensversicherungen und deren im Ausland domizilierte Kunden von der Stempelsteuer zu befreien. Im Einverständnis mit dem Bundesrat beschloss der Rat zudem eine Steuerbefreiung der AHV- und Arbeitslosenkassen 23 BBl 2001, S. 2983 ff., insbesondere S. 3087 ff.; AB NR, 2001, S. 1165 ff., insbesondere S. 1205 ff. Vgl. SPJ 1999, S. 157 und 2000, S. 123 f. 23.
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Zollgesetz
Im Februar gab der Bundesrat einen Vorentwurf zum neuen Zollgesetz in die Vernehmlassung, welcher das Zollgesetz von 1925 den geänderten wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen anpasst. Der Entwurf lehnt sich an das Zollrecht der EU an. Die weitgehende Übereinstimmung vereinfache den grenzüberschreitenden Warenverkehr und diene somit vor allem der Wirtschaft 24 BaZ, 2.2.01; NZZ, 6.2.01. 24.
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Zinsbesteuerung
Die EU will die effiziente Besteuerung von Zinserträgen sicherstellen und beabsichtigt, zu diesem Zweck einen automatischen Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten einzuführen. Um Umgehungen des künftigen EU-Rechts zu vermeiden, ist sie daran interessiert, dass Drittstaaten gleichwertige Massnahmen anwenden. Diese Massnahmen bilden Gegenstand der zweiten Runde bilateraler Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU. Mit der Verrechnungssteuer kennt die Schweiz ein System der Quellenbesteuerung, das zusammen mit einer moderaten Einkommenssteuer eine effektive Besteuerung von Zinserträgen sicherstellt. In den Vorgesprächen widersetzte sich der Bundesrat, sekundiert von der Schweizerischen Bankiervereinigung, wegen des Bankgeheimnisses vehement einem automatischen Meldeverfahren, wie es die EU vorsah. Stattdessen schlug er eine Zahlstellensteuer auf ausländischen Zinserträgen vor und forderte, dass die EU-Lösung auch für die abhängigen und assoziierten Gebiete der EU-Mitgliedstaaten, insbesondere für die britischen Kanalinseln, gelte 25 NZZ, 30.3.01; BZ, 15.12.01. Siehe auch oben, Teil I, 2 (Europe: UE) und SPJ 2000, S. 103. 25.
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Mehrwertsteuer-Gesetz
Das Parlament beschloss, Dienstleistungen der AHV- und Familienausgleichskassen 26 BBl, 2001, S. 1472 ff. (Bericht WAK) und 1479 ff. (BR); AB NR, 2001, S. 53 f.; AB SR, 2001, S. 240 f.; BBl, 2001, S. 2926 f.; NZZ, 7.3.01; vgl. SPJ 2000, S. 125. 26 sowie Prüfungen und Dienstleistungen Dritter im Bildungsbereich von der Mehrwertsteuer zu befreien 27 Den Anstoss zur Änderung gab die Pa.Iv. (00.452) Tschäppät (sp, BE). Da Einigkeit zur Materie herrschte, reichte die WAK-NR selber eine Pa.Iv. (01.418) ein, während der Initiant seinen Vorstoss zurückzog (BBl, 2001, S. 3171 ff. (Bericht WAK) und 5982 ff. (BR); AB NR, 2001, S. 863 f., 955, 1654 f. und 2013; AB SR, 2001, S. 475, 603 ff., 931 und 1044); vgl. SPJ 2000, S. 125. 27.
Der Ständerat überwies eine Motion Lustenberger (cvp, LU) aus dem Nationalrat, die für KMU eine jährliche statt vierteljährliche Abrechnung der MWSt verlangte. Bundesrat Villiger teilte mit, dass die Botschaft bereits in Bearbeitung sei 28 AB SR, 2001, S. 241 f.; SPJ 2000, S. 124. 28.
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Grundsätzliche Steuerreform
Nationalrätin Vallender (fdp, AR) wollte vom Bundesrat wissen, ob er nach der Ablehnung der Energielenkungsabgabe im Herbst 2000 die Einführung einer ökologischen Steuerreform beispielsweise im Rahmen der Revision der Bundesfinanzordnung 2006 weiterverfolge. Finanzminister Villiger wies darauf hin, dass er es aus staatspolitischen Gründen ablehne, in der laufenden Legislatur einen neuen Verfassungsartikel für eine Verlagerung der Steuerbelastung von der Arbeit zur Energie zu unterbreiten. Er wolle jedoch am Ende der laufenden Legislaturperiode eine Neubeurteilung der Lage vornehmen und den Räten bis Ende 2003 einen Bericht über die geplanten Massnahmen vorlegen 29 AB NR, 2001, I, Beilagen, S. 264 f. 29.
Nationalrätin Lalive d’Epinay (fdp, SZ) fragte den Bundesrat in einer Interpellation, ob er im Hinblick auf die Transformation von der Industrie- zur Informations- oder Wissensgesellschaft beabsichtige, das bestehende Steuersystem grundsätzlich zu überdenken. Der Bundesrat verwies auf das Finanzleitbild 1999. Dieses hätte eine Finanzordnung mit ökologischen Anreizen vorgesehen, doch hätten Volk und Stände die Basis für die neue Finanzordnung verworfen. Immerhin beabsichtige das Steuerpaket 2001, Ehepaare und Familien zu entlasten und die indirekten Steuern stärker zu gewichten, so dass die direkten Steuern möglichst tief gehalten werden könnten 30 AB NR, 2001, S. 362. 30.