Année politique Suisse 2001 : Infrastruktur und Lebensraum / Boden- und Wohnwirtschaft
Wohnungsbau und -eigentum
Die Knappheit auf dem Wohnungsmarkt verschärfte sich weiter. Im Vergleich zum vorangehenden Jahr sank der
Leerwohnungsbestand um 9,5% auf 47 700 leerstehende Miet- und Eigentumswohnungen sowie Einfamilienhäuser. Während sich das Angebot an Einfamilienhäusern leicht verbesserte, herrschte eine sehr grosse Nachfrage nach Mietwohnungen. Die
Leerwohnungsziffer
sank zum dritten aufeinanderfolgenden Mal, von 1,49% im Jahr 2000
auf 1,34% (Stichtag 1. Juni 2001). Am grössten war die Knappheit in den Kantonen Zug (0,31%) und Genf (0,39%), wo der Leerwohnungsbestand um 45% sank, und Zürich (0,47%). Über die meisten Leerwohnungen verfügten Glarus (3,48%), Schaffhausen (3,24%) und Thurgau (2,76%)
[10].
2001 wurden zum letzten Mal im Rahmen des WEG für Mietwohnungen Bundeshilfen gewährt. Im Vergleich zum Vorjahr vervierfachte sich die Zahl der geförderten Objekte (2000: 250, 2001: 971). Auch die Zahl der begünstigten Eigentumswohnungen, die weiter auf finanzielle Unterstützung des Bundes zählen können, nahm zu (2000: 762, 2001: 877)
[11].
Im Frühjahr 2001 gab der Bundesrat den
Entwurf für ein Wohnraumförderungsgesetz (BFW) in die Vernehmlassung. Dieses soll das Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG) von 1974 ablösen. An die Stelle der allgemeinen Förderung des Wohnungsbaus soll die gezielte Unterstützung wirtschaftlich schwächer gestellter Personen treten. Auf die bisherige Verbilligung der Anfangsmieten, welche zu grossen Verlusten für den Bund geführt hatte, will der Bundesrat verzichten. An ihre Stelle sollen zinsgünstige oder zinslose Darlehen für den Bau und die Erneuerung von Wohnraum treten. Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer stimmte dem Entwurf grundsätzlich zu. Kritisch äusserten sich die SVP und die welschen Immobilienverbände, die keinen Bedarf für die Fortsetzung der Wohnbauförderung durch den Bund sahen
[12].
Bis das BFW in Kraft sei, sollte der Bundesrat einen
Rahmenkredit für die Jahre 2001 bis 2003
für Darlehen an den sozialen Wohnungsbau gewähren, verlangte CVP-Nationalrätin Bader (SO) in einer Motion. Laut Bundesrat Couchepin beabsichtige die Regierung, Anfang 2002 ihre Botschaft vorzulegen, so dass das neue Gesetz 2003 in Kraft treten könne. Falls die Gesetzgebung jedoch in Verzug gerate, müsse ein neuer Rahmenkredit basierend auf dem noch geltenden Recht beantragt werden. Entgegen dem Wunsch des Bundesrats, der das Anliegen nur als Postulat entgegen nehmen wollte, überwies der Nationalrat die Motion mit 76:70 Stimmen. Der Ständerat wandelte sie gegen die Empfehlung seiner WAK, die den im Zusammenhang mit dem neuen Finanzausgleich aufgetretenen Verunsicherungen begegnen wollte, mit 20:16 Stimmen in ein Postulat um
[13].
Ausserdem überwies der Nationalrat zwei Postulate des Tessiners Robbiani (cvp) für die Einführung einer Toleranzmarge bei der Mietzinsverbilligung in der WEG-Verordnung resp. die Überprüfung der Einkommensgrenzen, die einen Anspruch auf eine Zusatzverbilligung für die Wohneigentumsförderung geben
[14].
Mit 95:71 Stimmen gab der Nationalrat auch einer parlamentarischen Initiative de Dardel (sp, GE) Folge, die eine
Verstärkung des Konsumentenschutzes bei der Teilnutzung von Immobilien verlangte. Dieses sogenannte Timesharing betrifft vor allem Ferienwohnungen und gibt dem Käufer das Recht, sich in einer Ferienwohnung, einer Freizeitanlage oder einem Hotel für eine bestimmte Zeit kostenlos aufzuhalten. De Dardel und die Kommissionsmehrheit forderten im Einklang mit dem EU-Recht eine Informationspflicht des Verkäufers und ein Rücktrittsrecht des Erwerbers. Oft würden mit einer Lockvogelpolitik potentielle Käufer mit sehr niedrigen Jahresbeiträgen angelockt, die dann nach Abschluss des Kaufvertrages massiv anstiegen
[15].
Im Februar präsentierte der Bundesrat im Rahmen der
Botschaft zum „Steuerpaket 2001“ seinen Vorschlag zur
Revision der Wohneigentumsbesteuerung. Er hielt sich an seine Vernehmlassungsvorlage des Vorjahres und sprach sich für den Verzicht auf die Besteuerung des Eigenmietwerts und somit für einen Systemwechsel aus. Schuldzinsen sollten nur noch während der ersten zehn Jahre nach dem Erwerb und Unterhaltskosten nur noch limitiert von den Steuern abgezogen werden können. Ausserdem wäre bis zum 45. Altersjahr eine steuerbegünstigte Bauspareinlage im Rahmen der Säule 3a zugelassen. Damit sich die Hauseigentümerinnen und -eigentümer auf den Systemwechsel vorbereiten könnten, sollte das neue System erst 2008 in Kraft treten. Um insbesondere in den Tourismuskantonen die durch die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung bedingten Ausfälle kompensieren zu können, würde auf kantonaler Ebene eine Zweitwohnsteuer eingeführt. Diese Massnahmen würden die Hauseigentümer pro Jahr etwa um 100 Mio Fr. entlasten
[16].
Der
Nationalrat befasste sich in der Herbstsession mit dem Geschäft. Entgegen ihrem im Vorjahr ausgearbeiteten Modell hielt die Mehrheit der WAK den vom Bundesrat vorgeschlagenen Systemwechsel nun nicht mehr für notwendig und beantragte lediglich Korrekturen am geltenden System. Sie wollte den Eigenmietwert generell auf 60% des Marktwerts festsetzen und ein Bausparmodell nach Baselbieter Muster einführen. Die SP-Fraktion war zwar für einen Systemwechsel, nicht aber für massive Steuererleichterungen für die Hauseigentümer; sie sprach sich zuerst für Nichteintreten aus. Knapp durchsetzen konnte sich schliesslich, dank der Unterstützung der SP und der GP, die CVP, welche den vom Bundesrat beantragten Systemwechsel unterstützte. In der Detailberatung sprach sich der Nationalrat gegen den Widerstand der Linken für höhere Abzüge aus als der Bundesrat vorgeschlagen hatte. Unterhaltskosten sollten bereits ab 4000 Fr. (Bundesrat 5000 Fr.) und Schuldzinsen für Ersterwerbende im Betrag von 15 000 Fr. für Verheiratete bzw. 7500 Fr. für Alleinstehende abgezogen werden können. Bundesrat Villiger plädierte vergeblich dafür, angesichts des prekären Zustandes der Bundeskasse und im Hinblick auf die Gleichbehandlung mit den Mietern mehr Vernunft und Mass walten zu lassen. Trotzdem stimmte die grosse Kammer für die Einführung eines
Bausparmodells nach basellandschaftlichem Muster. Dieses erlaubt Steuerpflichtigen unter 45 Jahren, während höchstens 10 Jahren bis zu 12 000 Fr. (Verheiratete 24 000 Fr.) jährlich auf ein Bausparkonto zu überweisen und von der Steuer abzuziehen. Nur bezüglich der Übergangsfrist folgte der Rat dem Bundesrat. In der Gesamtabstimmung hiess er die Vorlage mit 75:60 Stimmen bei 18 Enthaltungen gut; die SP und die Grünen hatten geschlossen dagegen gestimmt. Im Anschluss daran schrieb der Nationalrat die parlamentarischen Initiativen Gysin (fdp, BL) von 1998 zum Bausparen, Hegetschweiler (fdp, ZH) zur Besteuerung des Eigenmietwerts und die der CVP-Fraktion zur Wohneigentumsförderung ab. Nachdem bereits die kleine Kammer die Standesinitiative des Kantons Aargau für eine tiefere Bewertung des selbstgenutzten Wohneigentums abgelehnt hatte, schloss sich ihr der Nationalrat an
[17].
Durch die Anpassungen des Nationalrats steigen die
Ausfälle gegenüber dem bundesrätlichen Vorschlag (90 Mio Fr.) auf 280 Mio Fr. an. Dazu kommen noch rund 50 Mio Fr. für das Bausparmodell. Bezüglich der Auswirkungen auf die
Kantone nannte der Bundesrat als Antwort auf die Interpellation von Nationalrat Zanetti (sp, SO) zusätzliche Mindereinnahmen bei ihrem Anteil an der direkten Bundessteuer von 65 Mio Fr. (der Vorschlag des Bundesrates sah einen Ausfall von 35 Mio. Fr. vor). Dazu kommen noch nicht bezifferbare, aber erhebliche Mindererträge bei den Staats- und Gemeindesteuern
[18]. In ihren ersten Beschlüssen
korrigierte die
WAK des Ständerats die
Entscheide des Nationalrats wieder nach unten und sah geringere Einnahmeausfälle vor
[19].
[10] Presse vom 29.9.01;
Lit. Gurtner.10
[11] Angaben gemäss Auskunft BWO.11
[12] Presse vom 3.5.01;
BaZ, 4.5.01;
SHZ, 18.7.01; Presse vom 29.8.-1.9.01;
NZZ, 2.10.01. Vgl.
SPJ 2000, S. 168 f.12
[13]
AB NR, 2001, S. 521 f.;
AB SR, 2001, S. 890 f.13
[14]
AB NR, 2001, I, Beilagen, S. 359 ff. und IV, Beilagen, S. 418 f.14
[15]
AB NR, 2001, S. 1091 ff.15
[16]
BBl, 2001, S. 2983 ff., insbesondere S. 3027 ff.;
NZZ, 1.2.01;
AZ, 26.3.01. Vgl.
SPJ 2000, S. 170 f. Zu den übrigen Teilen des „Steuerpakets 2001“ siehe oben, Teil I, 5.16
[17]
AB NR, 2001, S. 1215 ff.; Presse vom 26.-27.9.01. Bausparmodell:
BaZ, 11.6. und 30.8.01. WAK-NR:
SPJ 2000, S. 170. Abgeschriebene Vorstösse:
AB NR, 2001, S. 1244 f.17
[18]
AB NR, 2001, VI, Beilagen, S. 412 ff.18
[19]
NZZ und
SGT, 27.10.01.19
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