Année politique Suisse 2001 : Sozialpolitik
Bevölkerung und Arbeit
Die durchschnittliche Arbeitslosenquote ging gegenüber dem Vorjahr von 2,0% auf 1,9% zurück. – Mit einem Plus von 1,5% erfuhren die Reallöhne die stärkste Zunahme seit 1991. – Das Parlament lehnte die Volksinitiative der Gewerkschaften „Für eine kürzere Arbeitszeit“ ab.
Bevölkerungsentwicklung
2001 nahm die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz um rund 54 500 Personen zu (2000: 39 600) und erreichte Ende Jahr den Stand von 7 258 500. Die
Zuwachsrate von 0,8%
war leicht
höher als im Vorjahr (0,6%). Die Zunahme ergab sich aus einem Geburtenüberschuss von 13 000 und einem Einwanderungsüberschuss von 41 500 Personen. Die Zahl der Schweizerinnen und Schweizer erhöhte sich um 19 700 Personen (+0,3%, Vorjahr +0,4%), was erneut ausschliesslich auf den Erwerb des Schweizer Bürgerrechts zurückzuführen war
[1].
Die detaillierten Zahlen des BFS für 2000 zeigten, dass sich der Trend zu stärkerem Bevölkerungswachstum in den
städtischen Gebieten (+0,7%) fortgesetzt hatte. Die fünf Grossagglomerationen (Zürich, Basel, Genf, Bern und Lausanne) verzeichneten eine Zunahme von 0,8%, die ländlichen Gebiete legten nur 0,3% zu. Elf Kantone wiesen überdurchschnittliche Zuwachsraten auf; an der Spitze befanden sich Zug (+1,7%), Schwyz (+1,5%) und Genf (+1,4%). Sechs Kantone mussten einen Bevölkerungsrückgang hinnehmen: am stärksten der Kanton Uri mit -0,7%, gefolgt von Basel-Stadt, Glarus und Appenzell Ausserrhoden (je -0,4%). Im Zeitraum 1990-2000 wuchsen die Kantone Zug (+17,7%), Schwyz (+17,2%) und Freiburg (+14,4%) prozentual am meisten
[2].
Seit 1984 veröffentlicht das Bundesamt für Statistik (BFS) periodisch
Bevölkerungsszenarien für die kommenden Jahrzehnte. Die neuesten publizierten Schätzungen stützten im Wesentlichen die früher errechneten Tendenzen. In einem stabilen sozioökonomischen und politischen Kontext dürfte die Zahl der in der Schweiz wohnhaften Personen in den nächsten 30 Jahren noch leicht zunehmen, um dann bis 2060 unter den heutigen Stand zu sinken. Als grösste Herausforderung bestätigte sich das Problem der zunehmenden
Alterung der Bevölkerung und des Rückgangs des Anteils erwerbstätiger Personen ab dem Jahr 2015. Gemäss den Erwartungen des BFS steigt die Zahl der über 65-Jährigen bis ins Jahr 2060 von heute 14% auf 24% an. Auf Grund der demographischen Faktoren (Alterung und geringe Geburtenrate) nimmt der Anteil der Erwerbstätigen an der Gesamtbevölkerung ab und verringert sich von heute 4 Mio auf 3,7 Mio. 100 Erwerbspersonen schweizerischer Nationalität stehen im Jahr 2060 63 Personen gegenüber, die älter als 65 Jahre sind, während es heute erst 36 sind. Als mögliche Lösungen erwähnte das BFS Massnahmen zur Sicherung des Erwerbspersonenpotenzials (späterer Altersrücktritt und stärkerer Einbezug der Frauen) sowie eine offene Migrationspolitik
[3].
Arbeitswelt
Die Schweizerische Arbeitskräfteerhebung (SAKE) 2001 des BFS erfasste erstmals auch
neuere Arbeitsformen und mass den Arbeitsbedingungen mehr Gewicht zu. Demnach arbeiteten zum Zeitpunkt der Erhebung bereits 5% der Erwerbstätigen nach einem Jahresarbeitszeitmodell. Arbeit auf Abruf leisteten 4%, 1,7% waren mit Heimarbeit (inkl. Telearbeit) beschäftigt und 9,1% arbeiteten regelmässig Schicht. Die Bedeutung der Teilzeitarbeit nahm nochmals zu (von 29,3% auf 30,7%), sowohl bei den Frauen (55,1% gegenüber 53,5% im Vorjahr) als bei den Männern (11,1% vs. 10,3%); rund die Hälfte der Teilzeiterwerbenden leisteten ein Pensum von 50% und mehr. Festgestellt wurde auch, dass Frauen häufiger als Männer und Ausländer öfter als Einheimische unter atypischen Arbeitsbedingungen tätig sind
[4].
Gemäss einer Studie der Caritas erfüllt jedes zehnte Arbeitsverhältnis die Kriterien des Prekären. Unter dieser zunehmenden Arbeitsform verstanden die Autoren Arbeitsverhältnisse, die in mehrfacher Hinsicht Unsicherheiten aufweisen, und welche die Existenzsicherung, die Kontinuität sowie die soziale Sicherheit nicht gewährleisten.
Prekäre Arbeitsverhältnisse sind beispielsweise Temporärjobs, Arbeit auf Abruf, Gelegenheitsarbeit, Teilzeit- und Schwarzarbeit. Auch Kleinstselbständige befinden sich oft in einer vergleichbaren Lage. Besonders Frauen sind von diesen Arbeitsformen betroffen. Die Autoren schätzten, dass jede sechste Erwerbstätige (16,8%) in einer prekären Arbeitssituation lebt
[5].
Die vom Bundesrat geplante Offensive gegen die
Schwarzarbeit wurde in der Vernehmlassung mehrheitlich begrüsst, insbesondere von der Linken und den Gewerkschaften. Die bürgerlichen Parteien sowie Arbeitgeberkreise bedauerten, dass die Ursachen der Schattenwirtschaft zu wenig berücksichtigt wurden; diese lägen bei zu hohen Steuern und schwerfälligen administrativen Abläufen. Gegen schärfere Sanktionen hatten die Parteien nichts einzuwenden. Umstritten war hingegen der Vorschlag, fehlbare Arbeitgeber bis zu fünf Jahren von öffentlichen Aufträgen auszuschliessen. Die SVP und der Arbeitgeberverband bezeichneten dies als unverhältnismässig. Demgegenüber fand der Baumeisterverband, die Massnahme sei nötig, um einen fairen Wettbewerb zu garantieren. Linke und Gewerkschaften forderten noch höhere Bussen. Im bürgerlichen Lager rief die Einführung tripartiter Kommissionen Skepsis hervor. FDP und CVP waren der Ansicht, die Überwachung der Branchen ohne Gesamtarbeitsvertrag sollte allein den Kantonen obliegen. Die Idee, die Deklaration der Arbeit von Haushalthilfen zu vereinfachen, stiess allgemein auf positives Echo, doch wollten die Bürgerlichen „Bagatellfälle“ wie das Babysitting davon ausnehmen
[6].
In der Schweiz werden jeden Monat 44 Mio Stunden an unbezahlter Arbeit geleistet. Dies entspricht dem Arbeitsvolumen von rund 248 000 Vollzeitstellen. Gemäss dem BFS führt jede vierte Person mindestens eine
ehrenamtliche freiwillige Tätigkeit aus, etwa in Sport- und Kulturvereinen oder bei Interessenvereinigungen. Während sich Männer stärker in der organisierten Freiwilligenarbeit engagieren, findet man Frauen häufiger in der informellen Nachbarschaftshilfe. Der Zeitaufwand dafür beträgt bei den Frauen im Durchschnitt 5,7 Stunden pro Monat (bzw. 20 Stunden, wenn es sich um verbindliche Engagements wie regelmässige Kinderbetreuung oder Pflege handelt), während es bei den Männern nur 2 bzw. 13 Stunden sind
[7].
Da ihm die darin enthaltenen Forderungen zu weit gingen, lehnte der Nationalrat eine parlamentarische Initiative Zisyadis (pda, VD) ab, die eine breite Anerkennung der
gemeinnützigen Arbeit verlangte (bezahlter Urlaub, Weiterbildung, System der sozialen Sicherheit, Steuerabzug für persönliche Auslagen). Hingegen nahm er gegen den Antrag des Bundesrates, der auf den enormen administrativen Aufwand verwies, knapp ein Postulat seiner WAK an, das die Regierung beauftragte, die Schaffung gesetzlicher Rahmenbedingungen zu prüfen, damit Steuerabzüge für Aufwendungen, die durch die Ausübung gemeinnütziger Arbeit entstehen, zugelassen werden
[8].
Arbeitsmarkt
Im Laufe des Jahres begann sich die abflauende Konjunktur auf den Arbeitsmarkt auszuwirken. Während die Indikatoren des vom BFS vierteljährlich veröffentlichten Beschäftigungsbarometers im ersten Quartal noch eine Fortsetzung des
Beschäftigungswachstums gegenüber dem Vorjahr auswiesen (+1,7%), zeigte sich im zweiten Quartal bereits eine
Verlangsamung (+1,0%), die im vierten Quartal gegen Null tendierte (+0,4%). Im sekundären Sektor (-0,6%) und in der Grossregion Zürich (-0,2%) war die Beschäftigung sogar rückläufig. Im Jahresverlauf schuf die Wirtschaft aber immer noch netto rund 30 000 neue Arbeitsplätze. Das BFS zählte am Jahresende 16 000 Stellen mehr als ein Jahr zuvor (+0,4%), die Erwerbstätigenstatistik wies eine Zunahme um 47 000 Einheiten aus (+0,7%). Auffällig war weiterhin die Diskrepanz zwischen Voll- und Teilzeitarbeit: Die Zahl der Vollzeitbeschäftigten blieb praktisch konstant, während die Teilzeitstellen stark zulegten, wobei sich auch der Beschäftigungsgrad erhöhte
[9].
Trotz nach wie vor bestehender Arbeitslosigkeit klagten mehrere Branchen über einen austrocknenden Arbeitsmarkt. Der
Mangel an Arbeitskräften scheint besonders die beiden Extreme der Qualifikationsskala zu betreffen. In seiner Antwort auf eine Interpellation Simoneschi (cvp, TI) anerkannte der Bundesrat, dass in den Branchen, welche hochqualifizierte Arbeitskräfte verlangen, tatsächlich Engpässe bestehen, weshalb er sich entsprechend seiner neuen Ausrichtung der Ausländerpolitik auch bereit erklärte, gut ausgebildeten Arbeitnehmenden aus Staaten ausserhalb der EU und der EFTA kontingentierte Arbeitsbewilligungen zu erteilen. Er bestritt aber einen Mangel an unqualifizierten Arbeitskräften aus dem EU-Raum (insbesondere aus Südeuropa); seiner Ansicht nach ist das Fehlen ausreichender Hilfsarbeiter darauf zurückzuführen, dass Betriebe in strukturschwachen Branchen, insbesondere in der Landwirtschaft und im Gastgewerbe nicht gewillt sind, angemessene Löhne auszurichten
[10].
Sorgen bereitet sowohl dem Arbeitgeberverband wie den Angestelltenverbänden die hohe
Fluktuation im Arbeitsmarkt. Über alle Branchen hinweg beträgt sie seit der Konjunkturerholung Ende 1999 10,3%, was über dem internationalen Durchschnitt von 9% liegt. Für die Arbeitgeber bringt die neu erwachte „Wanderlust“ der Arbeitnehmenden – wobei es sich in erster Linie um jüngere, männliche Kader ohne Familienpflichten handelt – hohe Anwerbungs- und Einarbeitungskosten. Die Angestelltenverbände befürchten ob dem von den jungen Kaderleuten praktizierten „Lohnjumping“ (rascher Wechsel zu besser bezahlten Stellen) eine verstärkte Frustration der älteren und erfahreneren Kaderleute
[11].
Mit durchschnittlich 67 200 Personen erreichte die Arbeitslosigkeit den
tiefsten Stand seit 1991. Die Arbeitslosenquote verbesserte sich gegenüber dem Vorjahr von 2,0% auf
1,9% der Erwerbsbevölkerung. Ende Juni erreichte sie sogar das Rekordtief von 1,6%. Allerdings schlug die Konjunkturverlangsamung in der zweiten Jahreshälfte auf die Situation am Arbeitsmarkt durch: Ende Jahr waren über 86 000 Personen als arbeitslos gemeldet. Gesamthaft gesehen
bestätigten sich die Trends der letzten Jahre: Die Westschweiz und das Tessin waren stärker von Arbeitslosigkeit betroffen (2,8%) als die Deutschschweiz (1,5%), Frauen (2,3%) mehr als Männer (1,6%) und ausländische Arbeitskräfte (3,8) über dreimal so viel wie Schweizer (1,3%). Während die Arbeitslosigkeit in allen Sektoren und den meisten Wirtschaftszweigen zurückging (am stärksten im Gastgewerbe: von 6,1% auf 5,3%) nahm sie in den Bereichen Energie, Wasser und Bergbau, Banken sowie Beratung, Planung und Informatik leicht zu. Die Konjunkturabkühlung führte auch zu wieder steigender
Kurzarbeit. Betroffen waren 134 Betriebe (2000: 91) und 2424 Arbeitnehmende (655); 143 921 (44 542) Arbeitsstunden fielen aus
[12].
Löhne
Gemäss den Berechnungen des
BFS stiegen die Nominallöhne 2001 um durchschnittlich 2,5% gegenüber dem Vorjahr. Angesichts der schwachen Inflationsrate machten die
Reallöhne mit einem Plus von
1,5% den grössten Sprung nach oben seit 1991. Die Lohnentwicklung profitierte vom deutlichen Konjunkturaufschwung im Jahr 2000 und den positiven Aussichten für 2001. Mit einem Plus von 2,7% verzeichnete der sekundäre Sektor ein kräftigeres Nominallohnwachstum als der tertiäre (+2,3%) und der primäre Sektor (+1,7%). Die bedeutendsten Steigerungen ergaben sich im industriellen Sektor bei der Herstellung elektrischer und elektronischer Geräte (+3,6) sowie in der chemischen Industrie (+3,0%). Im Dienstleistungssektor konnten die Branchen Versicherungsgewerbe (+3,6%) und Banken (+4,2%) klar überdurchschnittlich zulegen; unter der 2%-Marke blieb das Lohnwachstum hingegen im Gastgewerbe (+1,8%) sowie in der öffentlichen Verwaltung und im Gesundheits- und Sozialwesen (je +1,5%). Die Konjunkturforschungsstelle der ETH (
KOF), die von anderen Daten ausgeht als das BFS (AHV- anstatt SUVA-Statistik) kam demgegenüber auch dieses Jahr zu höheren Werten. Gemäss KOF nahmen die Löhne real um mindestens
2,4% zu
[13].
In den Herbstverhandlungen für die
Löhne 2002 verlangten die Gewerkschaften über alle Branchen hinweg Lohnerhöhungen von vier bis fünf Prozent. Sie argumentierten, die Arbeitnehmenden hätten in schlechten Zeiten auf den Teuerungsausgleich verzichtet und zur Produktivitätssteigerung beigetragen, weshalb jetzt Nachholbedarf bestehe. Die Explosion der Managerlöhne beweise, dass bei den Firmen das Geld dazu vorhanden sei. Zudem sollten ihrer Auffassung nach der Teuerungsausgleich und kollektive Lohnanpassungen wieder mehr Gewicht gegenüber der individuellen Leistungskomponente erhalten
[14]. Die Arbeitgeber, die im Juni noch eine Erhöhung um drei Prozent nicht ausgeschlossen hatten, krebsten im Lauf des Sommers und des Herbsts auf rund zwei Prozent zurück. Sie machten die Konjunkturflaute geltend, die durch die Ereignisse vom 11. September und das Swissair-Grounding noch verstärkt worden sei
[15]. Gemäss BFS wurden in den Verhandlungen im Rahmen der wichtigsten Gesamtarbeitsverträge (GAV) Nominallohnerhöhungen von
2,5% ausgehandelt. Davon wurden 1,3% generell und 1,2% individuell zugesichert. Deutlich über dem Durchschnitt lag der tertiäre Sektor mit +2,9% (1,8% generell). Starke Anstiege erzielten unter anderem die Branchen Gesundheits- und Sozialwesen (+4,6%), Landverkehr (+3,5%) und Nachrichtenübermittlung (+3,2%). Die in den GAV festgelegten Mindestlöhne wurden im Mittel um 2,6% erhöht; besonders ins Gewicht fiel die Lohnanpassung im Gastgewerbe (+3,8%)
[16].
Nach den Ergebnissen der neuesten
Lohnstrukturerhebung des BFS betrug der Medianlohn für eine 100%ige Stelle im Jahr 2000 monatlich 5220 Fr. brutto. Hinter diesem gesamtschweizerischen Mittelwert verbergen sich grosse Unterschiede je nach
Branche, Geschlecht und Staatsangehörigkeit. Zwischen den Hochlohnbranchen (Banken, Versicherungen, Forschung und Entwicklung, Chemie und Tabakindustrie) und den Tieflohnbranchen (Detailhandel, persönliche Dienstleistungen, Gast- und Reinigungsgewerbe, Bekleidungsindustrie) bestehen selbst für Tätigkeiten mit ähnlichen Anforderungen Differenzen von bis zu 3000 Fr. Während die Durchschnittslöhne seit 1998 im Jahresmittel nominal um 1,1% zunahmen und damit teuerungsbedingt stabil blieben, stiegen jene der Kader um 1,9%, wobei die „Fringe benefits“ der Führungskräfte (Firmenwagen, Zuschüsse an 2. Säule etc.) nicht berücksichtigt wurden. Fast so viel zulegen (+1,8%) – wenn auch auf viel tieferem Niveau – konnten die einfachen und repetitiven Tätigkeiten. Bescheiden blieb hingegen der Zuwachs für Arbeiten, die Berufs- und Fachkenntnisse voraussetzen (+1,1%), gar abgenommen hat der Medianlohn für qualifizierte Arbeiten (-0,2%).
Frauen verdienten nach wie vor im Mittel
21% weniger als Männer, selbst für Stellen mit ähnlichem Anforderungsprofil. Der Medianlohn der ausländischen Arbeitskräfte lag im Durchschnitt 15% unter jenem ihrer inländischen Kollegen
[17].
Im Berichtsjahr sorgten die hohen
Managerlöhne insbesondere in den ehemaligen Regiebetrieben des Bundes für publizistischen Wirbel. Ausgehend von parlamentarischen Aufträgen überprüfte der Bundesrat diese Saläre und beurteilte sie letztlich als marktkonform
[18]. Während Arbeitgeberverbandsdirekor Hasler die hohen Kaderlöhne (und die damit verbundene Intransparenz der Bezüge) rechtfertigte, massregelte der neue Präsident des Arbeitgeberverbands, Fritz Blaser, die Firmenverantwortlichen insbesondere im Finanzbereich, deren Löhne „eine Zumutung für die Bevölkerung“ seien. Die Schere zwischen hohen und tiefen Löhnen dürfe nicht noch weiter aufgehen, da sonst ein staatliches Eingreifen unvermeidbar werde
[19].
Eine Motion Leutenegger Oberholzer (sp, BL), die vom Bundesrat verlangte, die gesetzlichen Grundlagen für eine volle
Transparenz der Löhne der Geschäftsleitung (inkl. Boni, Aktienoptionen und „Fringe benefits“) und der Verwaltungsratsentschädigungen zu schaffen – und zwar sowohl bei den Aktiengesellschaften des privaten Rechts als auch bei spezialgesetzlichen Anstalten des Bundes – wurde von den Nationalräten Baumann (svp, TG) und Steiner (fdp, SO) bekämpft und somit vorderhand der Diskussion entzogen
[20].
Arbeitszeit
Gemäss den neuesten Ergebnissen des BFS nahm im Jahrzehnt 1990-2000
die
wöchentliche
Normalarbeitszeit der vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmenden um durchschnittlich 29 Minuten von 42,2 auf
41,8 Stunden ab. Die schrittweise Reduktion erfasste sämtliche Wirtschaftsbranchen. Am deutlichsten sank sie im Bausektor (-80 Min.) und im Gastgewerbe (-72 Min.), am wenigsten in der öffentlichen Verwaltung (-6 Min.) sowie im Gesundheits- und Sozialwesen (-12 Min.). Überdurchschnittlich blieb die Arbeitszeit in den Kantonen Graubünden und Wallis, was auf die grosse Bedeutung des Gastgewerbes zurückzuführen ist. 2000 wurden insgesamt 164 Mio
Überstunden geleistet, was rein rechnerisch rund 83 000 Vollzeitstellen entspricht. Die Rangliste führte mit 77 jährlichen Überstunden das Kredit- und Versicherungsgewerbe an, gefolgt von der Branche Immobilien und Informatik (51 Std.) und dem Unterrichtswesen (48 Std.)
[21].
Die 1999 von den Gewerkschaften eingereichte
Volksinitiative „Für eine kürzere Arbeitszeit“, die eine Verringerung der Arbeitszeit von heute durchschnittlich 42 Stunden auf 36 Stunden pro Woche mit Lohngarantie für kleine und mittlere Einkommen sowie eine drastische Eindämmung der Überstunden verlangte, hatte
im Parlament keine Chance. Als das Begehren 1998 nach Jahren hoher Arbeitslosigkeit lanciert worden war, schienen seine Forderungen nach einer besseren Verteilung der bezahlten Arbeit in breiten Kreisen zumindest prüfenswert. In einer wieder positiveren Konjunktur mit einem in vielen Branchen ausgetrockneten Arbeitsmarkt stand der Ruf nach gesetzlicher Senkung der maximalen Arbeitszeit hingegen im politischen Gegenwind. Am Anfang der Debatte lehnte der Nationalrat einen von der SP unterstützten Minderheitsantrag von Meier-Schatz (cvp, SG) auf Rückweisung an den Bundesrat mit dem Auftrag, einen sehr moderaten indirekten Gegenvorschlag auszuarbeiten, deutlich ab. In der Gesamtabstimmung wurde die Initiative vom geschlossenen bürgerlichen Lager mit 101 zu 50 Stimmen verworfen. Insbesondere die Sprecher der FDP machten geltend, diese „Rasenmäherinitiative“ schwäche den Wirtschaftsstandort und gefährde das „Jobwunder“ Schweiz; zudem sei die Regelung der Arbeitsbedingungen in erster Linie eine Angelegenheit der Sozialpartner. Hauptsächlich mit diesem Argument wurde die Initiative auch vom Ständerat mit 35 zu 4 Stimmen zur Ablehnung empfohlen
[22]. Trotz Widerstand in den eigenen Reihen beschloss der SGB, an seiner Initiative festzuhalten
[23].
Eine parlamentarische Initiative Rechsteiner (sp, SG), die eine obligationenrechtlich festgelegte
Entschädigung der geleisteten Überzeit durch Zeit- resp. Lohnzuschläge erreichen wollte, wurde vom Nationalrat mit 82 zu 60 Stimmen abgelehnt. Die grosse Kammer schloss sich damit der Mehrheit der vorberatenden Kommission an, welche die Arbeitsmarktflexibilität als Standortvorteil der Schweizer Wirtschaft höher wertete als sozialpolitische Bedenken gegenüber dem Stress am Arbeitsplatz
[24].
Obgleich der Bundesrat bereit war, den Vorstoss in Postulatsform entgegen zu nehmen, wurde eine Motion Teuscher (gp, BE), die verlangte, Betriebe, welche Arbeitnehmende
auf Abruf beschäftigen, seien von der Auftragsvergabe im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens auszuschliessen, von Stahl (svp, ZH) bekämpft und damit vorderhand der Diskussion entzogen
[25].
Kollektive Arbeitsbeziehungen
Eine im Auftrag des BFS erstellte Analyse der wichtigsten Gesamtarbeitsverträge (GAV) wies nach, dass die Verhandlungen über die Mindestlöhne vor allem für
unqualifizierte Arbeitnehmende Wirkung zeigen. Zwischen 1999 und 2001 stiegen so die gesamtarbeitsvertraglichen
Mindestlöhne der unqualifizierten Arbeitnehmer mit durchschnittlich 7% deutlich stärker als jene von qualifizierten (+2,9%) und höher qualifizierten Angestellten (+3,0%). Unqualifizierte Arbeitnehmende mit Einzelverträgen verdienen oft weniger als den gesamtarbeitsvertraglichen Mindestlohn; dies trifft vor allem auf Wirtschaftsbranchen zu, die nur schwach von GAV abgedeckt sind. 2001 waren in der Schweizer Privatwirtschaft 34% aller Arbeitnehmenden gesamtarbeitsvertraglich ausgehandelten Mindestlöhnen unterstellt. Die am stärksten abgedeckten Branchen, die auch aufgrund der gesamten Beschäftigungszahl bedeutend sind, waren das Gastgewerbe (89%), das Baugewerbe (70%), das Kreditgewerbe (61%) und der Detailhandel (40%)
[26].
Angesichts der guten Baukonjunktur starteten die Arbeitnehmerverbände des
Baugewerbes mit Rückenwind in die Verhandlungen für einen neuen Landesmantelvertrag. Sie verlangten die 37,5-Stunden-Woche, 250 Fr. mehr Lohn und eine allgemeine Pensionierung mit 60 Jahren
[27]. In der Frage des Rentenalters zeigten sich die Arbeitgeber entgegenkommend, nicht aber beim Lohn und der Arbeitszeit. Für ihre Haltung machten sie Kostensteigerungen aus früheren Lohnanpassungen sowie die harte Konkurrenz geltend. Die Gewerkschaften reagierten darauf mit einem nationalen Protesttag am 19. November, an dem rund 7000 Bauarbeiter teilnahmen
[28].
Die Sozialpartner im
Gastgewerbe einigten sich auf einen neuen GAV für die rund 225 000 Beschäftigten. Hauptpunkt war die teilweise substantielle Erhöhung der Mindestlöhne, die in der Regel nicht mehr unter 3000 Fr. liegen dürfen. Allerdings erreichten die Arbeitgeber, dass in wirtschaftlich schwachen Regionen – wozu sämtliche Regionen gehören, die unter das Bundesgesetz über die Investitionshilfe in Berggebieten fallen – die Mindestlöhne um 10% unterschritten werden dürfen. Die Löhne für Hilfskräfte können in den ersten sechs Monaten der Anstellung um 10% (ab 2002) resp. um 5% (ab 2003) unter den vertraglichen Mindestlöhnen liegen
[29].
Erstmals kam es in der
Reinigungsbranche zu einem GAV. Er sieht vor, dass alle Angestellten einen 13. Monatslohn und Nettolöhne von mindestens 3000 Fr. erhalten; über 50-jährigen Vollzeitbeschäftigten wird zudem eine fünfte Ferienwoche gewährt. Die Branche machte die Unterzeichnung allerdings davon abhängig, dass der GAV vom Bundesrat für allgemeinverbindlich erklärt wird, um nicht die Konkurrenzfähigkeit von Billigfirmen zu verstärken
[30].
Anders als im Vorjahr bei der SBB ging die Aushandlung des ersten GAV für die rund 50 000 Mitarbeitenden der
Post, die ab 2002 obligationenrechtlich angestellt sind, nicht so schlank über die Bühne. Während die christliche Gewerkschaft Transfair der Regelung deutlich zustimmte, meldeten die Westschweizer und Tessiner Sektionen der Gewerkschaft Kommunikation Widerstand an. Dank grosszügiger Ferienregelung und einer Garantie der bisherigen Löhne bis 2004 stimmte aber doch eine Mehrheit dem GAV zu
[31].
Die Gewerkschaft SMUV warf der
Maschinenindustrie eine „Verluderung der Sitten“ vor, weil bei Massenentlassungen die Pflicht zur Information und Konsultation der Arbeitnehmenden weitgehend ausgehöhlt werde. In rund 30 Abbaufällen des laufenden Jahres sei das im OR und im GAV vorgesehene Konsultationsverfahren missachtet worden. Die Gewerkschaft verlangte deshalb eine verschärfte Informations- und Offenlegungspflicht im OR und im GAV
[32].
Im März legten 7000 Aargauer Staatsbeamte für zwei Stunden die Arbeit nieder, um gegen das neue Lohnsystem zu protestieren
[33]. Mitte November demonstrierten landesweit rund 17 000 Angehörige der Pflegeberufe für eine bessere Anerkennung ihrer Arbeit
[34]. Wenige Tage später legten knapp 7000 Bauarbeiter einen halben Tag die Arbeit nieder; sie verlangten mehr Lohn und die Pensionierung mit 60 Jahren
[35]. Für den bedeutendsten Arbeitskonflikt des Berichtsjahres, in dem die Angestellten der bankrotten Swissair für einen Sozialplan kämpften, siehe oben, Teil I, 6b (Trafic aérien).
Schutz der Arbeitnehmenden
Nach dem Nationalrat im Vorjahr lehnte auch der Ständerat eine Standesinitiative des Kantons Aargau zur Einführung der Entgeltlichkeit der Verfahren im Arbeitsrecht diskussionslos ab. Die Sprecherin der vorberatenden Kommission erinnerte daran, dass das Parlament in der Wintersession 2000 einer Revision von Art. 343 OR zugestimmt und die Streitwertgrenze für unentgeltliche Verfahren auf 30 000 Fr. angehoben hatte. Zudem wurde bezweifelt, dass die
Unentgeltlichkeit der Verfahren zu einer stärkeren Beanspruchung der Gerichte führt. Die Frage soll allenfalls im Rahmen der Revision der Bundesrechtspflege überprüft werden; hiezu überwies die kleine Kammer ein Postulat
[36].
Der Nationalrat nahm oppositionslos zwei analoge parlamentarische Initiativen Eymann (lp, BS) und Tschäppät (sp, BE) zur Änderung der obligationenrechtlichen Bestimmungen über das
Arbeitszeugnis (Art. 330a OR) an. Anlass für die Vorstösse war die in den letzten Jahren weit verbreitete Praxis, Arbeitszeugnisse in verklausulierter Form abzufassen. Während die Initiative Eymann in der Form der allgemeinen Anregung gehalten war, verlangte jene von Tschäppät ausdrücklich, dass das Arbeitszeugnis „wahr, wohlwollend, klar und vollständig“ sein muss
[37].
Weiterführende Literatur
Bundesamt für Statistik (BFS); Szenarien zur Bevölkerungsentwicklung der Schweiz 2000-2060, Neuenburg 2002.
Münz, Rainer / Ulrich, Ralf, „Die Schweiz im Jahr 2060: alternative Bevölkerungsprognosen und ihre Konsequenzen“, in Schweizer Monatshefte, 2001, Nr. 11, S. 15-25.
Birchmeier, Urs, „Veränderungen der Arbeitswelt in der Wissensgesellschaft“, in Die Volkswirtschaft, 2001, Nr. 9, S. 47-53.
Kiener, Alain, „Stress am Arbeitsplatz: Ansätze für künftige Präventionsprogramme“, in Die Volkswirtschaft, 2001, Nr. 10, S. 55-59.
Prodoillet, Simone / Knöpfel, Carlo, Prekäre Arbeitsverhältnisse in der Schweiz, Luzern (Caritas) 2001.
, 2001, Nr. 7/8 (Schwerpunktthema Freiwilligenarbeit).
Aeppli, Daniel C., Die Ausgesteuerten, Bern 2001.
Birchmeier, Urs, „Ausgewählte Arbeitsmarkt- und Bildungsindikatoren im Lichte der Statistik. Ein Vergleich der Schweiz mit der EU, den USA und Japan“, in Die Volkswirtschaft, 2001, Nr. 1, S. 54-59.
Bonoli, Giuliano / Mach, André, „The New Swiss Employment Puzzle“, in Schweizerische Zeitschrift für Politikwissenschaft, 2001, Nr. 2, S. 81-96.
Grawehr, Andrea / Knöpfel, Carlo, Ergänzender Arbeitsmarkt. Ein erfolgreiches Konzept zur sozialen und beruflichen Integration?, Luzern (Caritas) 2001. (Zusammenfassung in CHSS 2001, S. 156-158).
Henneberger, Fred / Souza-Poza, Alfonso, Eine empirische Analyse von Stellenwechseln in der Schweiz, St. Gallen, 2001.
Oesch, Daniel, Arbeitszeiten in der Schweiz – eine Untersuchung der Entwicklung in 14 Branchen, Bern (SGB) 2001.
Sergenti, Mauro, „Das neue Arbeitsgesetz erhöht betriebliche Flexibilität und Arbeitnehmerschutz“, in Die Volkswirtschaft, 2001, Nr. 2, S. 29-33.
Häubi, Robert / Weber, Walter, „Kollektive Arbeitsstreitigkeiten des Jahres 2000“, in Die Volkswirtschaft, 2001, Nr. 10, S. 65-67.
Murer, Erwin, „Globalisierung und Sozialschutz: ein Blick in die Entstehungsgeschichte der ILO (IAO/OIT) aus schweizerischer Sicht“, in Mélanges en l’honneur de Jean-Louis Duc, Lausanne 2001, S. 197-214.
Portmann, Wolfgang, „Die flankierenden Massnahmen zum Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EG sowie ihrer Mitgliedsstaaten“, in Zeitschrift für Arbeitsrecht und Arbeitslosenversicherung, 2001, S. 3-25.
[1] Presse vom 27.2.02. Zu den Einbürgerungen siehe oben, Teil I, 1b (Bürgerrecht).1
[2] Presse vom 15.9.01. Siehe
SPJ 2000, S. 184.2
[3]
Lit. BFS; Presse vom 28.4.01;
Die Volkswirtschaft, 2002, Nr. 3 (Schwerpunktthema). Siehe
SPJ 1996, S. 223 f.3
[4] Presse vom 19.10.01.4
[5]
Lit. Prodoillet / Knöpfel; Presse vom 7.11.01.5
[6] Presse vom 20.1. und 26.4.01. Siehe
SPJ 2000, S. 185. Vgl. auch unten, Teil I, 7d, Ausländerpolitik. Das Seco schätzte, dass 2001 rund 37,5 Mia Fr. mit Schwarzarbeit erwirtschaftet wurden; das sind gut 9% des BIP (
WoZ, 16.8.01).6
[7]
NZZ, 23.5.01.Siehe dazu auch die Stellungnahme des BR zu einer Frage Simoneschi (cvp, TI) in
AB NR, 2001, S. 762.7
[8]
AB NR, 2001, S. 864 ff. Zur Freiwilligenarbeit siehe auch eine Interpellation Stähelin (cvp, TG) in
AB SR, 2001, S. 543.8
[9] Presse vom 30.5., 29.8., 28.11.01 und 1.3.02.9
[10]
AB NR, 2001, VI, Beilagen, S. 483 ff. Siehe unten, Teil I, 7d, Ausländerpolitik. Zum geltend gemachten Arbeitskräftemangel nach Branche vgl.
LT, 15.6.01. Für Weiterbildungsmassnahmen zu Gunsten von weniger qualifizierten Arbeitnehmenden sowie von Frauen siehe unten, Teil I, 8a (Berufsbildung). 10
[11]
Lit. Henneberg / Souza-Posa;
TA, 27.6.01; Presse vom 21.11.01;
Bund, 23.11.01 (Arbeitgeberpräsident Hasler). 11
[12] Presse vom 9.1.2002;
Die Volkswirtschaft, 2002, Nr. 6, S. 76*-79*. 12
[13] Presse vom 12.4.02. Die KOF erklärte, aufgrund neuester Informationen müsse ihre Rechnung sogar noch um etwa einen Prozentpunkt nach oben korrigiert werden. 13
[14] Presse vom 24.7. und 16.8.01. 14
[15]
SoZ, 5.8.01; Presse vom 2.11. und 10.11.01;
BZ, 19.12.01. 15
[16] Presse vom 19.6.01. Siehe auch unten (Gesamtarbeitsverträge). Während in den Jahren 1999-2001 der 1994-1998 festgestellte Trend zu individuellen Lohnanpassungen gebrochen schien, nahmen diese gemäss BFS in den Verhandlungen für 2002 wieder zu: 47% der Erhöhungen wurden individuell und 53% generell gewährt. 16
[17] Presse vom 14.11.2001. Vgl.
SPJ 1999, S. 234 f. Eine internationale Vergleichsstudie zeigte, dass die Wettbewerbsposition der Industrieländer im letzten Jahrzehnt stärker durch die Wechselkurse als durch die Arbeitskostendynamik bestimmt wurde. Die Schweiz erwies sich dabei als das Land mit den moderatesten Lohnzuwachsraten in Europa (
NZZ, 29.6.01). 17
[18] Presse vom 6.6.07. Siehe oben, Teil I, 6b (Politique des transports). 18
[19] Presse vom 27.6.01. Gemäss der Untersuchung einer privaten Beratungsfirma nahmen die Löhne der Firmenchefs innerhalb eines Jahres (inklusive variable Salärbestandteile) um 21% zu (Presse vom 20.6.01). Zur Gegenseite, den Menschen, die trotz Vollzeitstelle nicht genügend zur Existenzsicherung verdienen, siehe unten, Teil I, 7b, Sozialhilfe. Während die Statistik der AHV-Einkommen bis 1997 keine Öffnung der Lohnschere nachwies, scheint sich gemäss den neuesten Zahlen (1999) diese doch allmählich zu vollziehen (
Bund, 27.7.01). 19
[20]
AB NR, 2001, S. 1436. 20
[21] Presse vom 16.2.02. 21
[22]
AB NR, 2001, S. 90 ff. und 953;
AB SR, 2001, S. 383 ff. und 473. Siehe
SPJ 2000, S. 189 f. 22
[23] Presse vom 20.6., 5.7. und 18.12.01;
SoZ, 29.7.01. 23
[24]
AB NR, 2001, S. 1623 ff. 24
[25]
AB NR, 2001, S. 1436. 25
[26] Presse vom 27.3.02. 26
[27] Presse vom 15.5.01. 27
[28]
TA, 30.5., 15.8. und 20.11.01. 28
[29]
TA, 30.5. und 19.6.01;
NZZ, 24.8.01. Die beiden Grossbetriebe des Detailhandels (Coop und Migros), die in den letzten Jahren besonders ins Visier der Gewerkschaften geraten waren, verpflichteten sich, keine Bruttolöhne unter 3000 Fr. mehr auszurichten; die Gewerkschaften blieben bei ihrer Forderung, dass im gesamten Detailhandel die Nettolöhne auf dieses Niveau angehoben werden müssen (
SHZ, 2.8.01). 29
[31]
TA, 4.9.01;
TG, 11.10.01. Die Direktion der SBB erklärte, die Einführung der im GAV festgehaltenen 39-Stunden-Woche habe sich nicht bewährt, sondern zu einer massiven Ausdehnung der Überzeit geführt:
LT, 17.12.01. Siehe
SPJ 2000, S. 190 f. 31
[32] Presse vom 24.11.01. 32
[34] Presse vom 15.11.01. 34
[35] Presse vom 20.11.01. 35
[36]
AB SR, 2001, S. 284 f. Siehe Siehe
SPJ 2000, S. 193. 36
[37]
AB NR, 2001, S. 818 ff. Im Vorfeld der Beratungen hatte der Arbeitgeberverband die bürgerlichen NR zur Ablehnung aufgerufen (
TA, 20.6.01). 37
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