Année politique Suisse 2001 : Bildung, Kultur und Medien / Bildung und Forschung
Hochschulen
Der Bundesrat gab im September einen Entwurf zu einem
neuen Hochschulartikel in die Vernehmlassung, mit dem die gemeinsame Verantwortung von Bund und Kantonen verdeutlicht sowie die FHS in die gleiche umfassende Politik wie die Universitäten einschliesslich der ETH einbezogen werden sollen. Der neue Verfassungsartikel sieht die Festlegung gemeinsamer Grundsätze von Bund und Kantonen unter anderem für die Autonomie der Hochschulen, für den Zugang und die Anerkennung von Studiengängen und -leistungen sowie für die Finanzierung vor. Ziel der Vorlage ist es, eine tragfähige Verfassungsgrundlage für eine gesamtheitlich konzipierte und landesweit abgestimmte Hochschulpolitik zu schaffen. Der Hochschulbereich soll als Einheit betrachtet werden, die verschiedene Trägerschaften umfasst und als Ganzes handlungsfähig ist
[35].
Im weiteren gab der Bundesrat eine Vorlage zur
Teilrevision des ETH-Gesetzes in die Vernehmlassung. Ziel der Revision ist es, das Gesetz an die Tatsache anzupassen, dass der ETH-Bereich vom Bundesrat seit Beginn des Jahres 2000 mit Leistungsauftrag und Globalbudget geführt wird. Die Verordnung zum ETH-Gesetz war schon einer entsprechenden Änderung unterzogen worden, nicht aber das Gesetz
[36]. Der Nationalrat überwies in diesem Zusammenhang ein Postulat Haering (sp, ZH) sowie ein Postulat Widmer (sp, LU), welche den Bundesrat einladen, im Hinblick auf die anstehende Revision des ETH-Gesetzes die Tätigkeit des ETH-Rates zu evaluieren sowie die Aufgabe und Stellung der Forschungsanstalten im ETH-Bereich zu überprüfen
[37]. Sowohl der National- als auch der Ständerat genehmigten das
Bauprogramm 2002 der Sparte ETH-Bereich [38].
Je in ein Postulat umgewandelt überwies der Nationalrat im Winter zwei Motionen Kofmel (fdp, SO) betreffend eine
autonome Hochschule Schweiz bzw. eine
verstärkte finanzielle Unterstützung der Hochschulen. Erstere verlangte vom Bundesrat im Rahmen der Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Technologie in den Jahren 2004-2007 (BFT-Botschaft) eine klare Trennung der operativen von der strategischen Ebene im Gesamtsystem „Hochschule Schweiz“ dank einem möglichst autonomen strategischen Führungsorgan. In diesem sollen nicht nur Vertretungen von Bund und Kantonen, sondern auch Persönlichkeiten aus der Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft vertreten sein. Die Kooperation der einzelnen Hochschulen auf der operativen Ebene soll durch die Konferenz der einzelnen Schulleitenden sichergestellt werden. Die zweite Motion forderte, dass ebenfalls im Rahmen der BFT-Botschaft Massnahmen zu folgenden Punkten ergriffen werden: mehr Grund- und Leistungsbeiträge an die kantonalen Universitäten zur Förderung deren internationaler Wettbewerbsfähigkeit; Überprüfung der Bemessungskriterien der Grundbeiträge und eventuell Ersetzen derselben durch output- und qualitätsorientierte Kriterien; angemessenere Ausstattung der FHS mit den nötigen Ressourcen für ihren Leistungsauftrag im Transferbereich
[39].
Oppositionslos überwies der Ständerat eine Motion Plattner (sp, BS) für eine
substanzielle Erhöhung der Grundsubventionen
an die kantonalen Universitäten in der Periode 2002 bis 2012 gegenüber dem heutigen Finanzplan. Die Begründung der Motion fokussiert insbesondere auf die Tatsache, dass die Schweiz im Vergleich zu anderen Wirtschaftsnationen zu wenig in die Hochschulbildung investiert, was dem veritablen internationalen Wettrüsten in diesem Bereich zuwiderläuft; im weiteren fordert die Motion einen Ausgleich des Finanzierungsgefälles zwischen den ETH und den Universitäten. Wie im Ständerat war das Anliegen, den Wissenschaftsstandort Schweiz zu fördern, auch im Nationalrat unbestritten, der die Motion seinerseits überwies
[40].
Im Rahmen der Budgetdebatte erhöhte der Ständerat im Einverständnis mit dem Bundesrat den Kredit an die kantonalen Hochschulen um
zusätzliche 32 Mio Fr. Ein Antrag Plattner (sp, BS) auf eine verstärkte Hochschulförderung und eine Beibehaltung des Wachstums von 8% gegenüber dem laufenden Jahr auch in den Jahren 2003 und 2004, löste eine bildungspolitische Debatte über die Sicherstellung des Universitätsniveaus aus, wurde aber schliesslich abgewiesen. Der Nationalrat folgte hierbei dem Ständerat
[41]. Ein Postulat Pelli (fdp, TI), welches die Prüfung einer
Erhöhung der
Investitionsbeiträge an die Hochschulen verlangt und anregt, der Bund solle rechtzeitig seinen Verpflichtungen nachkommen und insbesondere Anzahlungen leisten, wurde vom Nationalrat in seiner Herbstsession überwiesen
[42].
Der Bundesrat regelte im Frühjahr die Zuteilung eines Sonderbeitrags von 35 Mio Fr. an die kantonalen Universitäten zur
Entschärfung des Problems der doppelten Matura-Jahrgänge [43].
Mit einem im November als Inserat publizierten „
Manifest für den Denkplatz Schweiz“ forderten die vier Präsidenten des Schweizerischen Wissenschafts- und Technologierats (SWTR), der Rektorenkonferenz, des ETH-Rats und des Nationalfonds ein Mittelwachstum für FHS, Universitäten und Forschung für die Periode 2004 bis 2007. Um 10% jährlich solle das Budget durch Umverteilung anwachsen. Im Hinblick auf die Vorbereitung der nächsten BFT-Botschaft warnten die Exponenten der vier wissenschaftspolitischen Organe in einem seltenen gemeinsamen Auftritt vor der sich ausweitenden Krise in Bildung und Forschung, welche doch die Grundlage von Wohlstand und Sicherheit des Landes seien
[44]. Bereits im September hatte der SWTR betreffend
akademische Nachwuchsförderung Alarm geschlagen. Um eine drohende Ausblutung des Forschungsplatzes Schweiz zu verhindern, sei ein einheitliches Karrieresystem für junge Forschende dringend. Der SWTR forderte die Ausarbeitung eines Gesamtkonzepts über die Förderung des akademischen Nachwuchses, das unter anderem die Förderung von Doktorierenden insbesondere in den Geistes- und Sozialwissenschaften dank Graduiertenkollegs, die Förderung von Nachwuchsprofessuren und die Einführung des in angelsächsischen Ländern erprobten Tenure Track Systems vorsieht
[45].
Einen eher zaghaften Schritt in diese Richtung machte der Nationalrat, indem er zwei Motionen Randegger (fdp, BS) in abgeschwächter Form als Postulate überwies. Erstere hatte für eine
aktive Nachwuchsförderung an den Schweizer Hochschulen im Rahmen der BFT-Botschaft das Vorantreiben des Tenure Track Systems, die Umwandlung von Föderprofessuren in Tenure Track Assistenzprofessuren, die Vereinheitlichung der Förderung von Post doctoral fellows – insbesondere eine Erleichterung deren Rückkehr in die Schweiz dank Stipendien und aktiver Betreuung – sowie die Förderung des Mittelbaus an den FHS verlangt. Die zweite Motion hatte ihrerseits für den Aufbau einer
exzellenten Forschung Schweiz gefordert, dass im Rahmen der BFT-Botschaft die Grundlagenforschung langfristig gefördert sowie der Wissens- und Knowhow-Transfer zu diesem Ziel intensiviert werde; zudem sollte der Auf- und Ausbau der angewandten Forschung an den FHS unterstützt, die Validierung des mit staatlichen Forschungsgeldern generierten Wissens und dessen Schutz (Patente) sichergestellt sowie die Evaluation und Vergabe der Ressortforschungsprojekte nach dem System der Peer Review eingeführt werden
[46].
Im Mai informierte der Staatssekretär für Wissenschaft und Forschung, Charles Kleiber, über die Pläne der Schweiz zur
Umsetzung der Bologna-Deklaration. Das Bologna-Abkommen war 1999 von der Schweiz unterzeichnet worden und soll mit der Einführung einer dreijährigen Bachelor- und einer ein- bis zweijährigen Master-Stufe sowie eines europaweit geltenden Kreditpunktesystems (ECTS) erleichterte Mobilität für Studierende, Lehrende und Forschende sowie vergleichbare Ausbildungsstandards im europäischen Raum schaffen. Die Teilnahme der Schweiz an diesem Projekt sei laut Kleiber auch eine Chance für die Überprüfung und Modernisierung des schweizerischen Hochschulsystems. Eine Vorreiterrolle nahm in diesem Rahmen die
Hochschule St. Gallen (HSG) ein, die als erste Hochschule der Schweiz ihr gesamtes Studienangebot ab Herbst des Berichtsjahres auf das Bologna-Modell abstimmte
[47]. Im Juli stimmte der ETH-Rat der Einführung von zweistufigen Studiengängen nach der Gliederung von Bachelor- und Master-Stufen zu. Die neue Struktur wird zunächst an der
ETH Zürich (ETHZ) realisiert werden. Das Departement für Elektrotechnik der ETHZ wird bereits Ende 2002 die ersten Bachelor-Titel verleihen können; ab 2002 soll in mindestens acht weiteren Studiengängen das Modell eingeführt werden
[48]. Von Seiten der FHS wurde hingegen eine Schlechterstellung derselben befürchtet, sollte das Bachelor-Master-System künftig auch die universitären Studiengänge prägen. Ein FH-Abschluss könne heute auf dem Arbeitsmarkt mit dem Lizentiat konkurrieren. Probleme werde es jedoch bei Einführung der zweistufigen Studiengänge geben, wenn der Bachelor künftig der FHS, der Master hingegen den Universitäten zugeschlagen werde
[49].
Der Ständerat gab einer vom Nationalrat bereits überwiesenen Motion Neirynck (cvp, VD) für die
Integration ausländischer ETH-Ingenieure nur als Postulat Folge. Die Diskussion zu einer Interpellation Neirynck betreffend die konkreten Massnahmen zur Umsetzung des Postulats wurde im Nationalrat verschoben
[50].
Zum vierten Mal führten die Universitäten Basel, Bern, Freiburg und Zürich einen Eignungstest im Sinne eines
Numerus Clausus für das Medizinstudium durch. 8% der Anwärterinnen und Anwärter fielen beim Test durch; im Vorjahr waren es 9% gewesen. 845 Plätze für das Studium der Human- und Veterinärmedizin wurden in der Folge zur Verfügung gestellt
[51].
Im April fällten erstmals Vertreter von Bund und Kantonen in der
Schweizerischen Universitätskonferenz (
SUK) gemeinsam
verbindliche Finanzentscheide. Bewilligt wurden 38 Mio Fr. für acht Kooperations- und Innovationsprojekte in den Jahren 2001 bis 2003, 14,5 Mio Fr. für drei Vorhaben aller Universitäten, 10 Mio Fr. für eine zweite Tranche des „Virtuellen Campus“ sowie eine Million für Frauenförderung – insbesondere zur Erhöhung des Frauenanteils im Lehrkörper sowie zur Stärkung von Mentoring- und Kinderbetreuungsstrukturen. Die SUK unterstützte damit zeitlich befristet Vorhaben von jeweils mindestens zwei Universitäten oder einer Universität und einer FHS mit der Auflage, dass diese Vorhaben lokal verankert sind, zur Hälfte von den Hochschulen mitfinanziert werden, Strukturen schaffen und Vorbildcharakter haben
[52].
Am 10. Juni sagte die Waadtländer Stimmbevölkerung Ja zu einem
Transfer der „Ecole romande de Pharmacie“ nach Genf zugunsten des „projet triangulaire“ – der Hochschulkoordination im „Arc lémanique“. Die Stimmergebnisse für den jährlichen Beitrag von 4,6 Mio Fr. an die in Genf konzentrierte Westschweizer Pharmazie-Schule sowie für eine Gesetzesänderung, mit welcher der Verzicht auf eine Apothekerschule in Lausanne beschlossen wurde, fielen relativ knapp aus. Dem Transfer war unter anderem seitens der Waadtländer Apothekerinnen und Apotheker sowie von Seiten der Studentenschaft etliche Skepsis entgegengebracht worden
[53]. Im Oktober kam es mit der Angliederung der Sektion Chemie der Universität Lausanne an die ETH Lausanne (ETHL) zum Vollzug der ersten von vier Etappen des Kooperationsprojektes der beiden Hochschulen. In der Frage nach der zukünftigen Struktur der so ausgedünnten Universität beging das Rektorat einen Tabubruch, indem es in einem Bericht an den Waadtländer Staatsrat die
Fusion mit der benachbarten ETHL vorschlug und gezielt die bisherige Abhängigkeit der Universität vom Kanton bzw. ganz allgemein die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen kritisierte. Die gemeinsame Verwaltung der beiden Hochschulen dank einer gemeinsamen Trägerschaft von Bund und Kanton würde eine bessere Zusammenarbeit erlauben und so das Standhalten gegenüber dem internationalen Wettbewerb ermöglichen. Im November stimmte der ETH-Rat einer im Rahmen des „projet triangulaire“ geplanten
Strukturänderung der ETHL zu, wonach diese auf Januar 2002 in eine eigentliche Technische Universität umgewandelt werden soll. Die zwölf bestehenden Departemente der ETHL werden in fünf Fakultäten mit einer klaren Schwerpunktsetzung auf den Lebenswissenschaften zusammengefasst
[54].
In einer
gemeinsamen Vereinbarung bestärkten die
Universität Zürich und die
ETHZ ihrerseits die Tradition ihrer Zusammenarbeit und gaben dem Willen Ausdruck, gegenseitige Durchlässigkeit und Absprachen zu verbessern sowie gemeinsame Projekte und Einrichtungen zu vermehren. Ein neues Zentrum für Genomik, ein Lehrerbildungsinstitut mit Beteiligung der Pädagogischen Hochschule sowie ein Sprachzentrum wurden dabei als Beispiele angeführt
[55].
Der Bund entsprach einem Beitragsgesuch der Universitäten Bern, Neuenburg und Freiburg und unterstützte das seit 1993 bestehende Universitätsnetzwerk
BeNeFri mit neun Mio Fr. Damit sollen sechs Projekte, die ein gemeinsames Lehrangebot zwischen den drei Universitäten schaffen, während vier Jahren unterstützt werden. Der grösste Teil des Geldes fliesst an juristische Einrichtungen, indem drei Institute in den Bereichen Wirtschaftsrecht (Bern), Europarecht (Freiburg) und Gesundheitsrecht (Neuenburg) gegründet werden sollen. Im weiteren wird die Konzentration der Teilbereiche Romanische Sprachen und Literaturen an einem der drei Standorte sowie die Zusammenarbeit in der Slavistik angestrebt
[56].
Der Verband der schweizerischen StudentInnenschaften (VSS) übergab Aussenminister Deiss eine Petition mit 4500 Unterschriften „für eine
rasche Aufnahme der Schweiz in das Sokrates/Erasmus-Programm der EU“. Der VSS fordert, dass bei den nächsten bilateralen Verhandlungen mit der EU die Frage nach einer Re-Integration der Schweiz in das Studentenaustauschprogramm Sokrates (Ex-Erasmus) geklärt wir. Zurzeit habe die Schweiz bei den Austauschprogrammen lediglich eine Partnerfunktion, ohne wichtige Entscheide mitbeeinflussen zu können, und der Austausch zwischen Universitäten in der Schweiz und der EU seien vertraglich nicht abgesichert
[57].
Die Diskussion zu einer Motion der SVP-Fraktion für
leistungsabhängige Stipendien wurde im Nationalrat verschoben. Der Vorstoss verlangt eine Änderung des Ausbildungsbeihilfengesetzes, so dass die Höhe der nicht rückzahlbaren Stipendien von den erbrachten Leistungen der Stipendienempfängerinnen und -empfänger abhängig gemacht wird
[58].
[35]
BBl, 2001, S. 5669;
Vision, 1/2001, S., 23-27, 3/2001, S. 25, sowie; 4/2001, S. 20-22;
NZZ, 12.2. und 22.5.01;
TG, 23.5.01; Presse vom 29.9.01.35
[36]
BBl, 2001, S. 3152. Vgl.
SPJ 1999, S. 317 f.36
[37]
AB NR, 2001, S. 354 und 9379.37
[38]
BBl, 2001, S. 2946 (BB III Rechnung), 4151 ff. (Botschaft), 6540 f. (BB Bauvorhaben) und 6551 (BB III Voranschlag);
AB NR, 2001, S. 1289 ff.;
AB SR, 2001, S. 814 f.;
NZZ, 2.10. und 30.11.01.38
[39]
AB NR, 2001, S. 1989.39
[40]
AB SR, 2001, S. 210 ff.;
AB NR, 2001, S. 1292 ff.;
NZZ, 16.2. und 7.6.01;
BaZ, 23.3. und 19.9.01;
AZ, 28.5.01.40
[41]
BBl, 2001, S. 6546 ff.;
AB SR, 2001, S. 761 ff., 932 ff. und 970 f.;
AB NR, 2001, S. 1662 ff., 1847 ff. und 1876 ff. Siehe auch oben, Teil I, 5 (Voranschlag 2002);
NZZ, 2.10.01; Presse vom 29.11.01.41
[42]
AB NR, 2001, S. 1439.42
[44]
TA, 7.11.01; Presse vom 8.11.01;
NZZ, 9.11.01.44
[45]
NZZ, 6.9.01; Presse vom 20.9.01;
Vision, 4/2001, S. 31.45
[46]
AB NR, 2001, S. 1988 f.46
[47]
AZ, 21.5.01; Presse vom 23.5. und 28.6.01;
SGT, 29.6.01;
NZZ, 18.10. und 6.11.01. In diesem Zusammenhang schrieb der NR im Winter eine Motion Zbinden (sp, AG) ab, welche die Umsetzung der Bologna-Deklaration an den Schweizer Hochschulen verlangt hatte. Gemäss BR waren alle entsprechenden organisatorischen und institutionellen Massnahmen für ein koordiniertes Vorgehen von Bund und Kantonen bereits getroffen worden sind (
AB NR, 2001, S. 1988). Vgl. hierzu auch die Antworten des BR auf die Interpellationen Bieri (cvp, ZG) und Riklin (cvp, ZH) (
AB SR, 539 ff.;
AB NR, 2001, S. 1448).47
[48] Presse vom 11.5. und 13.7.01.48
[49] Presse vom 23.5.01.49
[50]
AB SR, 2001, S. 627;
AB NR, 2001, S. 2004. Vgl.
SPJ 2000, 276 f.50
[51]
NZZ, 25.8. und 27.8.01.51
[52] Presse vom 6.4.01.52
[53] Presse vom 10.5., 18.5., 23.5., 31.5., 8.6. und 11.6.01;
LT, 2.6.01;
24h, 5.6. und 7.6.01; vgl.
SPJ 2000, S. 272 f. Eine Stimmrechtsbeschwerde gegen die Tatsache, dass die Waadtländer Stimmberechtigten nur über den Jahresbeitrag an die Pharmazieschule abstimmen konnten und nicht über den grösseren, im Rahmen des „projet tirangulaire“ umzulenkenden Betrag von 32, 8 Mio Fr., wurde im März vom Bundesgericht abgewiesen. Bei letzterem Betrag handle es sich um gebundene Ausgaben, die zur Erfüllung der im Universitätsgesetz gestellten Aufgaben notwendig sind und deshalb nicht dem obligatorischen Referendum unterstünden (Presse vom 30.3.01).53
[54]
LT, 18.9.01;
NZZ, 25.9.01 und 2.10.01;
TA, 26.9.01;
BaZ, 17.10.01; Presse vom 16.11. und 21.11.01.54
[55] Presse vom 12.9.01.55
[56] Presse vom 11.5.01.56
[57] Presse vom 26.6.01. Siehe in diesem Zusammenhang auch die bundesrätliche Antwort auf die Frage Neirynck (cvp, VD) betreffend Beteiligung der Schweiz als Nicht-Mitgliedstaat der EU an den Mobilitätsprogrammen Socrates und Leonardo da Vinci (
AB NR, 2001, S. 648).57
[58]
AB NR, 2001, S. 1988.58
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