Année politique Suisse 2001 : Bildung, Kultur und Medien / Kultur, Sprache, Kirchen
Kulturpolitik
Zur Bestimmung, welche Aufgaben dem Bund durch die
Aufnahme eines Kulturartikels in die neue Bundesverfassung erwachsen, unterzeichneten Bundesrätin Dreifuss und der Präsident der schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren Ende Juni ein gemeinsames Umsetzungsmandat. Dieses sieht die Einberufung einer Projektorganisation von Bund und Kantonen unter der Beteiligung der Städte sowie der kulturellen Organisationen und Einrichtungen vor. Sie soll bis Ende 2002 erheben, welche Ausbildungsbedürfnisse im Bereich der Kultur nicht oder nur unzulänglich abgedeckt sind und wo aus kulturpolitischer Sicht Handlungsbedarf besteht. Erwartet wird ein erläuterter Gesetzesentwurf für die vom Bund zu treffenden Förderungsmassnahmen sowie Vorschläge für allfällige Anpassungen bestehender Erlasse
[1].
Der erste Band der Veröffentlichungen der Bergier-Kommission zu den Beziehungen zwischen der Schweiz und dem Dritten Reich war dem Handel mit Raubgütern und
Raubkunst in den Jahren 1933-1945 gewidmet, insbesondere der Rolle der Schweiz als Umschlagplatz von Kulturgut zwischen Europa und Übersee. Zu der vielerorts erwarteten Anklageschrift gegen den einheimischen Kunsthandel wurde der Bericht nicht, da nach Auffassung der Autoren die Schweiz im internationalen Kunstmarkt der 30er und 40er Jahre letztlich nur eine untergeordnete Rolle spielte. Die nach dem Krieg vor Bundesgericht geltend gemachte (und von diesem weitgehend geschützte) „Gutgläubigkeit“ einzelner Galerien (Fischer in Luzern, Beyeler in Basel), Museen (Kunstmuseum Basel) und Käufer (Bührle), die im Nachhinein behaupteten, nichts von der Herkunft der Bilder gewusst zu haben, wurde allerdings als nicht zutreffend bezeichnet; kritischere Sammler seien sich durchaus im Klaren gewesen, dass es sich bei den Angeboten aus Deutschland um eine direkte Subventionierung der nationalsozialistischen Kriegsmaschinerie (sog. „Kanonenauktionen“) gehandelt habe
[2].
Der vom Bundesrat im Vorjahr in die Vernehmlassung gegebene Entwurf für ein Kulturgütertransfer-Gesetz zur Umsetzung der UNESCO-Konvention von 1970 über Massnahmen zur Verhinderung der unerlaubten Einfuhr, Ausfuhr und Eigentumsübertragung von Kulturgütern, die sowohl irreparable Schäden am Kulturerbe einzelner Länder als auch den Handel im Dunstkreis des organisierten Verbrechens verhindern will, war heftig umstritten. Widerstand meldeten Kunsthandelskreise sowie die FDP und die SVP im Namen der Gewerbefreiheit an, während die SP, die CVP und die meisten Kantone das Gesetz als gutes Mittel erachteten, damit die Schweiz nicht zur Drehscheibe für illegal erworbenes Kulturgut verkommt
[3]. Mitte November leitete der Bundesrat dem Parlament die
Botschaft zur Ratifikation der UNESCO-Konvention und zu einem Bundesgesetz über den Kulturgütertransfer zum Schutz von in- und ausländischen Objekten von archäologischer, ethnologischer oder religiöser Bedeutung vor Diebstahl, Raubgrabungen und Schmuggel zu. In drei Punkten trug er der Kritik in der Vernehmlassung Rechnung: er verzichtete auf die geplante Meldepflicht der Händler für rechtwidrig eingeführte oder gestohlene Ware sowie auf Polizeiaufgaben der neu zu schaffenden Fachstelle des Bundes; diese sollen Sache des Zolls und der Strafverfolgungsbehörden bleiben. Zudem bestimmte er, dass Kulturgut aus politisch unruhigen Staaten erst zurückgegeben werden muss, wenn sichergestellt ist, dass es im Ursprungsland nicht gefährdet ist. Gegen den Widerstand aus Kunsthandelskreisen hielt er – analog zur Regelung in den EU-Staaten – aber an einem 30-jährigen Anspruch auf Rückforderung fest; heute beträgt dieser nach schweizerischem Recht lediglich fünf Jahre
[4].
Ende 2000 hatte die Stiftung Pro Helvetia dem EDI als ihrem Aufsichtsorgan konkrete Vorschläge zur Reform ihrer Strukturen und Abläufe gemäss dem im Vorjahr vom Stiftungsrat verabschiedeten Modell „Renovation“ unterbreitet
[5]. Im Februar erteilte ihr das Departement klare Vorgaben; diese betrafen die rasche Umsetzung der Reformen, die Neubesetzung des Stiftungsrates, eine deutliche
Straffung der Strukturen, die Klärung der Kompetenzen und Verantwortlichkeiten der verschiedenen Stiftungsorgane sowie eine effizientere Behandlung der Unterstützungsgesuche
[6]. Im Mai hiess der Stiftungsrat die in diesem Sinn überarbeiteten Statuten in den Grundzügen nahezu einstimmig gut; insbesondere wurde beschlossen, den Stiftungsrat auf die gesetzlich vorgeschriebene Mindestzahl von 25 Mitgliedern zurückzuführen. Er wird neu aus einem personell reduzierten Leitenden Ausschuss, der für die operativen Belange zuständig ist, und einem Expertenrat bestehen, der sich eher grundsätzlicher Fragen (grössere oder umstrittene Gesuche sowie eigene Projekte) annimmt. Die Geschäftsleitung erhält die Kompetenz, vier Fünftel der Gesuche selber zu entscheiden; die Stellung des Direktors wird im Bereich der Zielsetzungsprozesse und bei interdisziplinären Projekten aufgewertet. Mitte August wurden die bereinigten, per 1.1.2002 in Kraft tretenden Reglementsänderungen definitiv verabschiedet. Anfangs Dezember bestellte der Bundesrat den
neuen Stiftungsrat; dabei fiel auf, dass drei der sieben Mitglieder des Leitenden Ausschusses nicht aus der Kulturszene, sondern aus dem Management stammen
[7].
„Präsenz Schweiz“, die neue Auslandlobby des Bundes, und Pro Helvetia unterzeichneten eine Vereinbarung, welche die Kompetenzen der beiden Organisationen regelt. Es ist vorgesehen, dass das
kulturelle Schaufenster im Ausland zum Gegenstand eines regelmässigen Informations- und Meinungsaustauschs zwischen den involvierten Stellen wird. Gemäss EDA sind auf operationeller Ebene verschiedene Koordinationsgruppen unter der Federführung von „Präsenz Schweiz“ vorgesehen
[8].
Obgleich der Entwurf des Bundesrates zu einem neuen
Bundesgesetz über Filmproduktion und Filmkultur durch den Verzicht auf eine generelle Lenkungsabgabe zugunsten kleinerer Filmproduktionen („Hollywood-Rappen“) bereits einem hart erkämpften Kompromiss zwischen dem BAK und der Branche entsprach, scheiterte die Vorlage vorerst an der bürgerlichen Opposition im
Ständerat. Die beiden CVP-Abgeordneten Schmid (AI) als Vertreter der Werbebranche und Cottier (FR) als Präsident der Filmverleihvereinigung Procinéma liessen kaum einen guten Faden an dem Gesetz, das sie als „dirigistisch“ und „existenzgefährdend“ für kleine Kinounternehmen bezeichneten. Zur Garantie der Vielfalt des gezeigten Filmschaffens wollten sie allein auf die Gewerbefreiheit und die Verantwortung der Branche setzen und auch die dem Bund zugestandene Möglichkeit, subsidiär eine Abgabe zu erheben, falls trotz Branchenintervention in einer Region nur noch ausländische Grossproduktionen gezeigt werden, aus dem Gesetz kippen. Vergeblich machten die Freisinnigen Beerli (BE), Langenberger (VD) und Marty (TI) geltend, das neue Gesetz sei viel liberaler als das alte von 1962 und die Lenkungsabgabe lediglich die „ultima ratio“ für den Fall, dass es der Branche nicht gelinge, in Eigenregie die von der Verfassung (Art. 71) postulierte kulturelle Diversität herzustellen; sie vermochten nicht einmal alle ihre Parteikollegen zu überzeugen. Auch die Feststellung von Bundesrätin Dreifuss, man könne in einem Markt, der von einem (amerikanischen) Oligopol beherrscht sei, nicht allein auf die Gesetze der Marktwirtschaft setzen, fruchtete nichts. Mit 27 zu 12 Stimmen wurde der Entwurf zur Überarbeitung
an den Bundesrat zurückgewiesen [9].
Noch bevor die Vorlage von der zuständigen Nationalratskommission behandelt wurde, einigten sich BAK und Procinéma auf Vermittlung der beiden Ständeräte Bieri (cvp, ZG) und Schiesser (fdp, GL) auf eine
weitere Stärkung der Verleih- und Betreiberbranche. Die Erhaltung der Vielfalt soll ganz dem Gewerbe und seinen Branchenvereinbarungen überlassen bleiben, das BAK nur noch die Einhaltung der Ziele regelmässig evaluieren. Die subsidiäre Erhebung einer Förderabgabe durch den Bund – falls die Selbstregulierung dennoch versagen und das Filmangebot einer Region verkümmern sollte – wurde zwar aufrecht erhalten, aber redimensioniert; insbesondere sollen bei wiederholtem Zuwiderhandeln lediglich geringfügige Bussen verhängt werden
[10]. Dieser informelle Weg führte in der Sommersession zu einem ersten Etappensieg für das neue Gesetz. Zwar etwas erstaunt über das Vorprellen der beiden Ständeräte und ohne die Vorlage inhaltlich diskutieren zu können, sprachen sich die meisten Fraktionssprecher im
Nationalrat gegen die Rückweisung an den Bundesrat aus, um den Gesetzgebungsprozess wieder in Gang zu bringen. Einzig der Zürcher SVP-Abgeordnete Mörgeli benutzte die Gelegenheit zu einem Rundumschlag gegen die Kulturbehörden und das schweizerische Filmschaffen; da er es aber verpasst hatte, seinerseits einen Rückweisungsantrag zu stellen, wurde das Geschäft stillschweigend an den Ständerat zurückgeschickt
[11].
Nach diesem Vorgeplänkel stand der einlässlichen Behandlung des Gesetzes durch den Ständerat nichts mehr im Wege. Die Vorschläge der vorberatenden Kommission übernahmen in den wesentlichen Punkten das
Vermittlungsergebnis und waren damit näher beim Entwurf des Bundesrates als bei den (allerdings nie positiv formulierten) Anträgen der Gewerbelobby. Diesmal erwuchs der Vorlage keinerlei Widerstand, Abänderungsanträge über die Detailkorrekturen der Kommission hinaus wurden keine gestellt. Das Gesetz passierte problemlos mit 27 zu 3 Stimmen. In der Wintersession stimmte der Nationalrat dem Gesetz im Eiltempo (und ohne eine einzige Differenz zum Ständerat zu schaffen) mit 120 zu 25 Stimmen zu, worauf das Gesetz
definitiv verabschiedet werden konnte
[12].
Kurz vor der Wintersession riefen Filmschaffende das Parlament dazu auf, den Filmkredit massiv anzuheben; die im Budget 2002 vorgesehene Erhöhung um zwei Mio Fr. genüge nicht für ein längerfristiges Überleben des Schweizer Films. Die Aufstockung der Gelder reiche nicht einmal aus, um die bisher von privater Seite mitfinanzierte und im neuen Filmgesetz definitiv als Aufgabe des Bundes verankerte erfolgsabhängige Filmförderung (
„Succès cinéma“) aufrecht zu erhalten
[13]. Bei der Beratung des Voranschlags stellten vor allem Abgeordnete aus der lateinischen Schweiz mehrere Anträge zur Erhöhung der Mittel. Im Nationalrat setzte sich vorerst ein Antrag Simoneschi (cvp, TI) für eine zusätzliche Aufstockung um 3,5 Mio Fr. durch; angesichts des finanzpolitischen Widerstands in der kleinen Kammer einigten sich die Räte schliesslich auf eine Anhebung um total 3,75 Mio Fr. gegenüber dem Vorjahr
[14].
Der Tessiner Grosse Rat stimmte einem Kredit zu, der es der Kantonsregierung erlaubt, das
Filmfestival von Locarno in den nächsten fünf Jahren mit total 13 Mio Fr. zu unterstützen. Dieser Betrag, der die bisherigen ad hoc-Subventionen ersetzt, soll es den Organisatoren ermöglichen, das Festival auf eine finanziell gesunde Basis zu stellen, ohne Abstriche im künstlerischen Bereich zu machen und damit seine Stellung zu gefährden. Die kulturelle Ausstrahlung und das touristische Gewicht des Filmfestivals, die dem Ansehen und der Wirtschaft des Kantons zugute kommen, dienten als Rechtfertigung für diese Finanzspritze
[15].
Der Bundesrat beantragte dem Parlament, für die schon früher gewährten Finanzhilfen an das
Internationale Rotkreuz- und Rothalbmondmuseum in Genf in einem Bundesgesetz eine dauerhafte Rechtsgrundlage zu schaffen und mit einem separaten Beschluss diese Finanzhilfe für die Jahre 2002-2005 auf 964 000 Fr. festzulegen. Sowohl der Stände- wie der Nationalrat stimmten den beiden Vorlagen einstimmig zu
[16].
Nach einer vierjährigen umfassenden Erneuerung konnte im Juni das
Museo Vela in Ligornetto bei Mendrisio (TI) wieder für das Publikum geöffnet werden. Das Museum war der letzte Wohnsitz des aus dem Ort stammenden Bildhauers Vincenzo Vela (1820-1891) und wurde 1892 von dessen Sohn mit allen darin enthaltenen Werken der Eidgenossenschaft vermacht. Die Renovierung, die auch die Kunstsammlung betraf, kostete 6,45 Mio Fr., die vom Parlament 1996 bewilligt worden waren
[17].
Bereits im Vorjahr war im Nationalrat die finanzielle Unterstützung der
Genfer Buchmesse durch den Bund thematisiert worden. Der Bundesrat hatte damals darauf verwiesen, dass ein regelmässiges Engagement erst mit der gesetzlichen Umsetzung des Kulturförderungsartikels der Bundesverfassung möglich sein wird. In Anerkennung der Bedeutung dieser Messe als Brückenschlag zwischen den Sprachregionen hatte er einen einmaligen Beitrag von 500 000 Fr. aus dem Gedenkmünzenverkauf 1999 gesprochen. Da dieser Betrag nun aufgebraucht war, verlangte ein Postulat der nationalrätlichen WBK die Ausrichtung einer
jährlichen Subvention von rund 300 000 Fr. ab 2002. Der Bundesrat nahm den Vorstoss entgegen und versprach, das Anliegen im Voranschlag 2003 zu prüfen. Zwei Anträge im Parlament (Brunner, sp, GE im Ständerat und Neirynck, cvp, VD im Nationalrat), diesen Betrag bereits ins Budget 2001 aufzunehmen, wurden aus finanzpolitischen Gründen abgelehnt
[18].
Die Rekurskommission für Wettbewerbsfragen stützte Ende Mai aus formaljuristischen Gründen das 1999 durch die Wettbewerbskommission (Weko) verordnete
Preisbindungsverbot im Buchhandel, stellte aber die Frage, ob die Aufhebung der fixen Buchpreise nicht zu einer Verringerung der Sortimentsbuchhandlungen und damit zu einer Verminderung der Titelvielfalt führen werde
[19]. Der Buchhändler- und Verlegerverband (SBVV) zog seine im Vorjahr eingereichte Beschwerde daraufhin ans Bundesgericht weiter; dieses erteilte dem Rekurs die aufschiebende Wirkung, da die Nachteile einer sofortigen Aufhebung der fixen Buchpreise bei einem für die Branche positiven Entscheid kaum mehr gutzumachen wären
[20].
Mit einem überwiesenen Postulat wies Nationalrat Widmer (sp, LU) darauf hin, dass der Bundesrat gemäss Art. 8 des Kartellgesetzes ausnahmsweise Preisabsprachen zulassen kann, um überwiegende öffentliche Interessen zu schützen. Er bat den Bundesrat, im Fall der Buchpreisbindung von diesem Recht Gebrauch zu machen und dabei nicht nur die Gesetze von Angebot und Nachfrage zu berücksichtigen, sondern auch die gesamtgesellschaftliche und
kulturelle Bedeutung des Buches. In der Fragestunde der Sommersession erklärte der Bundesrat, er habe das BAK und das Seco mit einem Bericht über die kultur- und wirtschaftspolitischen Auswirkungen einer Aufhebung der Buchpreisbindung beauftragt; konkret werde es sich erst nach Vorliegen dieses Berichts zu dieser Frage äussern
[21].
Mit einer Motion wollte die Zürcher SP-Nationalrätin Aeppli erreichen, dass in die laufende Revision des Urheberrechtsgesetzes (URG) eine Bestimmung aufgenommen wird, die den Urheberinnen und Urhebern von Werken der bildenden Kunst ein
Folgerecht beim Weiterverkauf eines Originals („droit de suite“) einräumt. In seiner Stellungnahme erinnerte der Bundesrat daran, dass der Ständerat bei der Totalrevision des URG eine derartige Regelung beschlossen hatte, dann aber am Widerstand des Nationalrates gescheitert war, der die Interessen des Handels höher wertete als jene der Kunstschaffenden. Trotz zwischenzeitlich erfolgter Annahme einer entsprechenden Richtlinie durch die EU wollte sich der Bundesrat Zeit für eine eingehende Prüfung der damit aufgeworfenen Fragen lassen, weshalb er erfolgreich Umwandlung in ein Postulat beantragte
[22].
Der Nationalrat nahm ein Postulat seiner Rechtskommission an, das den Bundesrat bittet, bei den laufenden Revisionsarbeiten bezüglich der Abgeltung für Autoren- und Verfasserleistungen im Bereich Kunst, Kultur und Wissenschaft zu prüfen, inwieweit den Bestimmungen der Weltorganisation für geistiges Eigentum von 1996 und den in der EU weiterentwickelten Standards sowie der seitherigen Entwicklung bei den
neuen Darstellungs-, Präsentations-, Medien- und
Vermittlungstechniken Rechnung getragen werden kann
[23].
Der nun bereits seit Jahren andauernde Konflikt zwischen den Kantonen St. Gallen und Zürich über die Rückgabe der 1712 im Zweiten Villmergerkrieg von Zürich erbeuteten
Kulturgüter der Abtei St. Gallen ging in eine weitere Runde. Nach anfänglichem Einlenken widersetzte sich der Kanton Zürich der Errichtung einer gemeinsamen Kulturgüterstiftung, da die Eigentumsfrage nicht habe geklärt werden können
[24]. Gewappnet mit einem rechtshistorischen sowie einem staats- und völkerrechtlichen Gutachten beschloss die St. Galler Regierung daraufhin, beim Bundesgericht staatsrechtliche Klage gegen den Kanton Zürich einzureichen. Sie betonte, es gehe ihr nicht um eine Prestigefrage, sondern darum, eine einst zusammenhängende Sammlung wieder zu komplettieren; schliesslich sei die St. Galler Stiftsbibliothek gerade wegen ihrer Vollständigkeit als UNESCO-Weltkulturerbe bezeichnet worden
[25].
Die Stimmberechtigten der Stadt Bern hiessen mit fast 78% Ja-Stimmen eine Kreditvorlage gut, welche die Beteiligung der Stadt am Aufbau und Betrieb des geplanten
Paul-Klee-Zentrums sicherstellt. Gleichzeitig wurde das dafür benötigte Areal im Osten der Stadt von der Landwirtschaftszone in eine Freifläche umgezont
[26].
In Hauterive (NE) wurde im September das grösste archäologische Museum der Schweiz eröffnet. Es soll ein europäisches Zentrum für die Pfahlbauerzeit und die La-Tène-Periode (450 bis 100 v. Chr.) werden, weshalb es auch den Namen
Laténium erhielt
[27].
[1] Äusserungen des BR zu einer Interpellation Gysin (sp, BS) in
AB NR, 2001, S. 1447.1
[2]
Lit. Tisa
Francini / Heuss / Kreis;
Ww, 23.8.01; Presse vom 31.8.01.2
[3] Presse vom 2.2.01. Die Schweiz ist heute einer der vier grösste Kunsthandelsplätze der Welt und der einzige in Europa, der nur eine minimale Reglementierung über Ein- und Ausfuhr von Kulturgütern kennt. 1993 hatte der BR die Ratifikation der UNESCO-Konvention bereits einmal in die Vernehmlassung gegeben, sie dann aber wegen der Opposition des Kunsthandels nicht weiter verfolgt (
SPJ 1994, S. 262).3
[4]
BBl, 2002, S. 535 ff.; Presse vom 22.11.01. Bereits vor Vorliegen der Botschaft deponierte NR Fischer (fdp, AG) eine pa.Iv. mit einem detaillierten Gegenvorschlag, der aus Kunsthändlerkreisen stammt; dieser will den verbesserten Schutz für Objekte aus Raubgrabungen, die Ausdehnung der Rückforderungsfrist und die von der Konvention postulierte internationale Rechtshilfe verhindern (Geschäft Nr.01.450;
BaZ, 6.11.01;
TA, 12.11.01;
TG, 14.11.01). Zum Zusammenhang zwischen Kunsthandel und Geldwäscherei siehe auch die Stellungnahme des BR zu einem überwiesenen Postulat Widmer (sp, LU) in
AB NR, 2001, IV, Beilagen, S. 411.4
[5] Zu den Auseinandersetzungen innerhalb der PH um die künftigen Strukturen siehe
SPJ 2000, S. 283. Der erst drei Jahre zuvor zur gründlichen Reorganisation der Stiftung berufene Direktor, Bernard Cathomas, zog die Konsequenzen aus seiner Niederlage im Strukturstreit und wechselte zu Beginn des Jahres als neuer Direktor von Radio e Televisiun Rumantscha zur SRG (Presse vom 9.1.-12.1.01). Bereits sein Vorgänger, Urs Frauchiger, hatte darunter gelitten, dass der Spielraum eines PH-Direktors angesichts des übermächtigen Stiftungsrats sehr eng ist; nach nur fünf Jahren hatte er 1997 sein Amt zur Disposition gestellt (
SPJ 1997, S. 321).5
[6] Presse vom 23.2.01;
BaZ, 24.2.01 (Interview BR Dreifuss). Siehe dazu auch die Antwort des BR auf eine Interpellation Seiler (svp, BE) in
AB NR, 2001, S. 943.6
[7] Presse vom 11.5., 8.8. und 8.12.01.7
[8]
NZZ, 13.9.01. Zu „Präsenz Schweiz“ siehe
SPJ 2000, S. 18.8
[9]
AB SR, 2001, S. 117 ff. Vgl.
SPJ 2000, S. 284. Die Presse zeigte sich mehrheitlich konsterniert ob dieser als „Filmriss“ bezeichneten offenen Lobbyingpolitik der amerikanischen Filmgesellschaften, umso mehr, als im Vorfeld der Beratungen nichts auf diesen Eklat hingewiesen hatte (Presse vom 21.3.01).9
[10] Presse vom 28.4.01. 10
[11]
AB NR, 2001, S. 649 ff. 11
[12]
AB SR, 2001, S. 528 ff. und 1045;
AB NR, 2001, S. 1524 ff. und 2011. 12
[13] Presse vom 23.11.01;
NZZ, 26.11.01. Zur positiven Bilanz von „Succès cinéma“ nach fünfjähriger Versuchszeit siehe
Lit. Holzer;
NZZ, 4.8.01. Vgl. auch
SPJ 1996, S. 308,
1997, S. 322,
1998, S. 324,
1999, S. 330 und
2000, S. 284. 13
[14]
AB SR, 2001, S. 767 ff., 932 ff. und 970 f.;
AB NR, 2001, S. 1681 ff., 1847 ff. und 1877. 14
[15] Presse vom 7.6.01. Zum Bundesbeitrag an das Festival siehe die Antwort des BR auf eine Frage Fehr (sp, ZH) in
AB NR, 2001, S. 760. 15
[16]
BBl, 2001, S. 1561 ff.;
AB SR, 2001, S. 186 f. und 711;
AB NR, 2001, S. 989 ff. und 1455. 16
[17]
CdT, 8.6.01;
NZZ, 25.6.01. Siehe
SPJ 1996, S. 309. 17
[18]
AB NR, 2001, S. 1681 ff. (Voranschlag) und 1993 (Postulat);
AB SR, 2001, S. 767 f. Vgl.
SPJ 2000, S. 285. 18
[19] Presse vom 3.5. und 23.5.01. In Europa kennen lediglich Finnland, Griechenland, Grossbritannien, Irland und Schweden keine fixen Buchpreise; Italien hat sie 2001 neu eingeführt, obgleich die EU-Wettbewerbskommission sie bekämpft (
Bund, 25.5.01). Siehe
SPJ 1999, S. 331. 19
[20]
NLZ, 11.7.01; Presse vom 25.8.01. Trotz Buchpreisbindung hat die Konzentration im Schweizer Buchhandel stark zugenommen (
SGT, 29.10.01;
NLZ, 20.11.01). 20
[21]
AB NR, 2001, S. 760 f. (Fragestunde) und 1439 (Postulat). Vgl.
SPJ 2000, S. 285. Zur verwaltungsexternen Studie, die dem Bericht zugrunde liegen wird, siehe
Bund, 3.8.01 und
TA, 11.12.01. 21
[22]
AB NR, 2001, S. 1435. Siehe
SPJ 1992, S. 275 f. und
1993, S. 276 f. 22
[23]
AB NR, 2001, S. 1422. Zu einem neuen Designgesetz siehe oben, Teil I, 4a (Strukturpolitik). 23
[24] Presse vom 7.2.01;
NZZ, 31.3.01. Siehe
SPJ 2000, S. 286. Museumsfachleute erachteten diesen Händel als Präzedenzfall und verwiesen darauf, dass der Entwurf für ein Bundesgesetz über den internationalen Kulturgütertransfer ein Rückforderungsrecht von maximal 30 Jahren vorsieht (
TA, 8.2.01). 24
[25] Presse vom 5.4.01;
SGT, 7.4., 23.5., 30.5., 12.7. und 25.10.01. 25
[26]
Bund und
BZ, 5.3.01. Siehe
SPJ 2000, S. 286. 26
[27]
NZZ, 7.9.01;
Express, 8.9.01. 27
Copyright 2014 by Année politique suisse