Année politique Suisse 2001 : Bildung, Kultur und Medien
Medien
Heftige Kritik lösten die Sparpläne der Subkommission der nationalrätlichen Finanzkommission aus, bereits im Bundesbudget 2002 erhebliche Kürzungen der Pressefördergelder vorzunehmen. – Der Schweizer Verband der Journalistinnen und Journalisten legte ein neues Reglement für das Berufsregister vor. – Erneute Pressekonzentrationsbewegungen ergaben sich durch die Kooperation von vier Tageszeitungen in den Kantonen Aargau und Solothurn im Rahmen der „Mittelland Zeitung“. – Das erste Echo auf den Vorentwurf zum revidierten Radio- und Fernsehgesetz war kontrovers und spiegelte den Verteilkampf um Konzessionsgelder und Werbeeinnahmen wider. – Ende des Berichtsjahres ging Tele24 zum letzten mal auf Sendung; die Tamedia musste ihrerseits das definitive Ende von TV3 verkünden.
 
Medienpolitische Grundfragen
Die jährliche Umfrage „Baromedia 2001“ wies einen starken Aufwärtstrend bei der Internetnutzung aus. 45% der Schweizer Bevölkerung nutzte das Internet regelmässig. Das Radio blieb zwar mit 73% regelmässiger Nutzung auf Platz eins, gefolgt vom Fernsehen mit 66%, der Tagespresse mit 61% und der Gratispresse mit 48%, doch das Internet hatte im Vergleich zum Vorjahr um 8 Prozentpunkte zulegen können. 84% der Befragten gaben an, dem an sich schwach genutzten (18%) Teletext am meisten Vertrauen entgegen zu bringen; als vertrauenswürdig wurde an zweiter Stelle das Radio (75%), dann erst das Fernsehen (69%) und die Presse (67%) genannt [1].
Nach der kleinen Kammer bewilligte auch der Nationalrat das zivile Bauprogramm 2002 des Bundes mit einem Bauvolumen von 345 Mio Fr., wovon 42,5 Mio Fr. für ein Medienzentrum, das bis 2005 an der Bundesgasse in Bern entstehen soll, vorgesehen sind. Anträge seitens der SVP, den Betrag für das geplante Medienhaus aus der Vorlage zu streichen, wurden abgelehnt [2].
Das Bundesgericht bestätigte den Schuldspruch des Zürcher Obergerichts gegen einen „Blick“-Reporter im Zusammenhang mit Recherchen über den Fraumünster-Postraub und löste damit eine heftige Kontroverse aus. Der Reporter hatte eine Verwaltungsbeamtin der Zürcher Staatsanwaltschaft nach den Vorstrafen der Verdächtigten gefragt und wurde deshalb der Anstiftung zur Amtsgeheimnisverletzung bezichtigt. Journalistinnen und Journalisten kritisierten den Bundesgerichtsentscheid als „Maulkorb-Urteil“ und fürchteten eine Einschränkung der Recherchierfreiheit, wenn blosses Fragen schon strafbar sein kann. Der „Blick“ zog das Urteil nach Strassburg weiter. An einer Tagung des Medieninstituts des Verbands Schweizer Presse zum Thema „Medienrecht aktuell“ warnte Peter Studer, neuer Präsident des Schweizer Presserates, vor einer Verrechtlichung des Medienalltags, die der Pressefreiheit mitunter sehr enge Grenzen setze. Studer nannte das Bundesgerichtsurteil „skandalös“ [3].
Gemäss seiner schriftlichen Urteilsbegründung im Fall Jagmetti kam das Bundesgericht im weiteren zum Schluss, daß die Veröffentlichung einer in vertretbarer Weise für geheim erklärten Information grundsätzlich strafbar bleibt. Damit lehnte es das Gericht ab, eine grosszügigere Gesetzesauslegung im Hinblick auf die Meinungsäusserungsfreiheit für zulässig zu erklären. Die "SonntagsZeitung" hatte 1997 eine vertrauliche Lageanalyse von US-Botschafter Carlo Jagmetti über die Forderungen jüdischer Organisationen im Zusammenhang mit den Holocaust-Geldern zitiert, worauf dieser zurücktrat. Die „SonntagsZeitung“ zog ihre Verurteilung wegen Veröffentlichung vertraulicher Dokumente des ehemaligen Botschafters an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg weiter [4]. In Strassburg blitzte die SRG mit ihrer Beschwerde gegen das sogenannte „Kassensturz“-Urteil des Bundesgerichts ab. Im Jahr 1998 hatte dieses einen Entscheid des bernischen Handelsgerichts bestätigt, wonach der Sendung "Kassensturz" eine isolierte Berichterstattung über das Schmerzmittel "Contra-Schmerz" verboten wurde, weil die Nebenwirkungen nicht nur bei diesem Medikament, sondern bei einer ganzen Medikamentenkategorie auftreten [5].
Das Prinzip der staatlichen Presseförderung stand im Berichtsjahr erneut im Kreuzfeuer der Kritik. Von der Befürchtung ausgehend, die gegenwärtigen Entwicklungen im Mediensektor gefährdeten die angemessene Meinungsbildung im schweizerischen direktdemokratischen Staat, plädierte unter anderem Nationalrat Fehr (sp, SH) für den Erlass eines Vielfaltgesetzes, das die Subventionierung jener Radios, Fernsehsender, Pressetitel und Online-Medien regeln soll, die zur Erhaltung von „demokratiegerechten Öffentlichkeiten“ erforderlich sind. Die Tatsache, dass die Regulierung von Radio und Fernsehen ein ganzes Gesetz beanspruche, wohingegen für die Presse nur ein einziger Artikel im Postgesetz vorgesehen sei, zeuge von der falschen Grundüberzeugung, dass die Presselandschaft vom Markt allein, die elektronischen Medien hingegen vom Staate geformt werden sollten. Mittelfristig seien für den Erhalt der Medienvielfalt weitergehende gesetzgeberische Massnahmen – losgelöst vom Postgesetz wie auch vom RTVG – zu ergreifen. Kurzfristig müsse angesichts der Zunahme regionaler Medienmonopole eine Neuverteilung der gegenwärtig 100 Mio Fr. Bundesgelder zur Verbilligung der Posttaxen für den Zeitungsversand angestrebt werden. Tatsächlich profitierten von den indirekten Subventionen vorrangig die Kundenblätter der Grossverteiler Coop und Migros, die Mitgliederzeitung des TCS sowie die grossen Zeitungen aus den Konzernen Ringier, Edipresse, NZZ und Tamedia. In eine ähnliche Richtung zielte die Kritik seitens der SPK des Nationalrates an der indirekten Presseförderung als „Giesskannenprinzip“. Eine von der SPK eingesetzte Subkommission „Medien und Demokratie“ unter der Leitung des Zürcher Nationalrats Gross (sp) arbeitete an einem Entwurf für eine entsprechende Verfassungsgrundlage. Absicht der SPK war es, im Rahmen einer Kommissionsinitiative den Einsatz der 100 Mio Fr. an staatlicher Presseförderung künftig zur Förderung der Vielfalt, Qualitätssicherung sowie Aus- und Weiterbildung zu erwirken. Das Fazit einer vom UVEK in Auftrag gegebenen Studie lautete denn auch, dass die vom Bundesrat gewünschte nachhaltige Förderung der Lokal- und Regionalpresse nur über einen Systemwechsel zur gezielten, direkten Förderung von wirtschaftlich bedrohten regionalen und lokalen Presseerzeugnissen zu erzielen sei [6]. Die Presseförderung stand auch an der Jahrestagung des Verbands Schweizer Presse im September zur Diskussion, wobei insbesondere direkte staatliche Unterstützungsmassnahmen umstritten blieben [7].
Im November kam es zu heftiger Kritik an den Sparplänen der Subkommission der nationalrätlichen Finanzkommission, bereits im Bundesbudget 2002 erhebliche Kürzungen der Pressefördergelder vorzunehmen. Vorgesehen waren Einsparungen von 30 Mio Fr. jährlich, indem Zeitungen und Zeitschriften mit einer Auflage von über 100 000 Exemplaren vom heutigen System der Presseförderung ausgeschlossen werden sollen. Titel mit Auflagen bis zu 50 000 Exemplaren hingegen sollen in den Genuss eines höheren Rabatts auf dem Grundpreis kommen. Gegen das als überstürzt und überfallartig empfundene Vorgehen – den betroffenen Kreisen wurde der entsprechende Vorschlag der Subkommission zuhanden der Finanzkommission nur für eine Kurzkonsultation von wenigen Tagen unterbreitet – lehnten sich der Schweizerische Dachverband der Zeitungsverleger, der Westschweizer Verlegerverband Presse Romande, aber auch Vertreter der Lokal- und Regionalzeitungen, Vertreter der Post und nicht zuletzt die Subkommission „Medien und Demokratie“ auf [8].
In einem Musterprozess gab das Berner Obergericht sieben grossen Zeitungshäusern recht, die gegen die MMS Media Monitoring Switzerland AG wegen Verletzung des Urheberrechts geklagt hatten. Die 1998 gegründete MMS hatte täglich rund 100 Zeitungen in ihre Datenbanken eingescannt und auf diesen Daten basierend Trend- und Inhaltsanalysen angeboten sowie nach individuellen Kundenwünschen zusammengestellte Zeitungsartikel via Fax oder Email vertrieben. Das Obergericht stützte die Klage und hielt fest, dass das Einscannen und digitale Abspeichern urheberrechtlich geschützter Werke ganz klar zu den Vervielfältigungsrechten des Urhebers gehöre. Die MMS stellte aufgrund dieses Urteils per Ende Juni des Berichtsjahres ihren Betrieb ein [9].
top
 
print
Qualitätssicherung und Selbstkontrolle
Beim Presserat gingen im Berichtsjahr erneut mehr Beschwerden ein als in den vergangenen Jahren. Hatten 1999 noch 39 Klagen behandelt werden müssen, war die Zahl im Jahr 2000 auf 55 gestiegen und belief sich im Berichtsjahr auf 68. Zwei Fälle griff der Presserat von sich aus auf, und 70 Verfahren wurden abgeschlossen. Die Mehrarbeit wurde unter anderem auf die wachsende Bedeutung des Rats als Organ der medialen Selbstreflexion zurückgeführt. Die Statistik widerspiegelte zudem die vermehrte Bereitschaft, das Gremium auch wegen unbedeutenderen Angelegenheiten anzurufen: die Zahl der abgewiesenen Beschwerden stieg auf 25 (1999: 11; 2000: 17) sowie diejenige der zurückgezogenen Beschwerden auf 15 (1999: 4; 2000: 9). Im Präsidialverfahren, das im Jahr 2000 zur Entlastung des Presserats von Fällen untergeordneter Bedeutung eingeführt worden war, konnten 32 Fälle erledigt werden. Gutgeheissen wurden 6, teilweise gutgeheissen 18 Beschwerden. Von den 54 Stellungnahmen, die der Rat im Berichtsjahr veröffentlichte, betrafen 20 den Persönlichkeitsschutz, wobei es in etlichen Fällen nicht „nur“ um die Privat-, sondern auch um die Intimsphäre gegangen war. Unlautere Recherchen und die Behandlung von Leserbriefen standen an zweiter bzw. dritter Stelle [10].
Peter Studer, ehemaliger Chefredaktor des Schweizer Fernsehens DRS sowie des „Tages-Anzeigers“ und seit Februar des Berichtsjahres neu gewählter Präsident des Presserates, legte die künftige Agenda des Rates dar. Dabei betonte er unter anderem die Wichtigkeit eines stärkeren Einbezugs der Verleger in die mediale Selbstkontrolle, einer besseren Berücksichtigung der Medienethik in der hausinternen Aus- und Weiterbildung sowie einer dezidierten Abwehr von Verrechtlichungstendenzen im Mediensektor [11].
Der Presserat stellte in der Kriminalberichterstattung eine Zunahme rassistischer Vorurteile fest und empfahl, auf die Nationalitätennennung zu verzichten, ausser diese sei für den Kontext einer Tat relevant. Die Medienschaffenden hätten bei Berichten über kriminelle Ereignisse besonders darauf zu achten, dass einzelne Gruppierungen nicht diskriminiert würden. Rassistisch und deshalb zu unterlassen sei die Zuordnung von negativen Eigenschaften als typisch für die Angehörigen einer Nation, Ethnie oder Religion [12]. Für einiges Aufsehen sorgte die Rüge des Presserats an die Adresse des Chefredaktors des Westschweizer Wirtschaftsmagazins „Bilan“. Dieser hatte eine Uhr im Wert von über Fr. 1000 zum 70% tieferen Fabrikpreis erworben und sich für einen Foto-Auftritt im Jahresbericht eines Westschweizer Unternehmens ablichten lassen. Obwohl Medienschaffende durch öffentliche Auftritte das Image ihres Mediums fördern dürfen, sei es ihnen laut Presserat untersagt, sich zugunsten von Werbung für Dienstleistungen oder Produkte Dritter einspannen zu lassen [13].
An der Konferenz der Chefredaktoren rief der ehemalige Präsident des Presserats, Roger Blum, zur Einrichtung flächendeckender Ombudsstellen auf. Der Schweizer Presserat sei als nationales Selbstkontrollorgan finanziell zu sichern und auszubauen, denn eine Branche, die als mächtiger als der Staat angesehen werde, bedürfe auch der Kontrolle. Der neue Präsident der Konferenz, Chefredaktor des Schweizer Fernsehens DRS Filippo Leutenegger, sprach sich gegen eine Verrechtlichung des Presserats aus. Dieser müsse eine publizistische Instanz sein und nicht zum juristischen Gremium verkommen. Den Tendenzen zur Überregulierung sei die Selbstkontrolle entgegenzuhalten [14].
Die AZ-Medien Gruppe setzte erstmals einen Ombudsmann für ihre Zeitungen und Online-Auftritte ein. In das Amt wurde Josef Rennhard, ehemaliger Chefredaktor des „Beobachters“, gewählt. Der Ombudsmann soll zwischen Nutzerinnen und Nutzern, von Medienberichten betroffenen Personen und Institutionen sowie den Macherinnen und Machern der AZ-Medien vermitteln. Dabei hat er für eine Weiterentwicklung der Diskussionskultur wie auch für Verständnis gegenüber den Regeln und Gesetzesmässigkeiten des Medienalltags zu sorgen [15].
Der Schweizer Verband der Journalistinnen und Journalisten (SVJ) legte Ende des Berichtsjahres ein neues Reglement für das Berufsregister (BR) zuhanden der beiden anderen Mediengewerkschaften comedia und Schweizer Syndikat Medienschaffender (SSM) vor. Ziel ist es, ein neues und gesamtschweizerisch einheitliches BR für Medienleute zu schaffen, wobei die wichtigsten Änderungen eine Flexibilisierung des Registers sowie eine Betonung der ethischen Aspekte anstreben und insbesondere die Aufnahmebedingungen in das Register betreffen: Nicht mehr die Einkommenshöhe, sondern die eingesetzte Zeit (mindestens 50% während zweier Jahre) definiert die „hauptberufliche Tätigkeit“. Zudem gilt die journalistische Tätigkeit an sich und nicht das Medium als Aufnahmekriterium. Aufnahmewillige müssen sich künftig auf die Standesregeln des Berufs verpflichten [16].
 
Presse
In einer erstmalig vom Bundesamt für Statistik durchgeführten Studie wurden die vom Wandel der Zeitungslandschaft zwischen 1980 und 1999 ausgehenden Einflüsse auf die Pressevielfalt untersucht. In dieser Zeitspanne war die Zahl der Zeitungstitel um fast ein Viertel geschrumpft. Seit dem konjunkturellen Einbruch der 90er Jahre prägten Fusionen, Einstellungen und Konzentrationen das Bild – allein von 1990 bis 1999 ging die Anzahl der mindestens einmal wöchentlich erscheinenden Blätter um 22% zurück. Ein Rückgang von 29% war bei den sogenannt publizistischen Einheiten – Zeitungen mit einem gemeinsamen überregionalen Teil – zu verzeichnen; gleichzeitig wuchs die durchschnittliche Anzahl der in einer publizistischen Einheit vereinten Titel um 10%, wobei der Zuwachs bei den deutschsprachigen Tageszeitungen mit 25% besonders hoch war [17]. Mit der „MACH Basic 2001“ wurden die für den Zeitraum April 2000 bis April 2001 relevanten Leserzahlen zum zweiten Mal aufgrund einer neuen, international standardisierten Erhebungsmethode präsentiert. Generell konnte beobachtet werden, dass die grösseren Schweizer Tages- und Wochenzeitungen relativ stabile Leserzahlen auswiesen. An der Spitze der Tageszeitungen stand erneut der „Blick“ mit 739 000 Leserinnen und Lesern. Der „Tages-Anzeiger“ büsste als einzige grosse Deutschschweizer Tageszeitung mit einem Reichweiten-Rückgang von 8% statistisch signifikant an Leserschaft ein. Der Verlust war insbesondere auf die Konkurrenz der Gratiszeitungen „20 Minuten“ und „Metropol“ zurückzuführen, die erstmals erfasst wurden und mit 314 000 resp. 216 000 Leserinnen und Lesern pro Ausgabe aufwarten konnten. Ganz allgemein hatten die Gratiszeitungen einzelnen Titeln Leserschaft abgenommen und den Wettbewerb verschärft, jedoch nicht zu grundsätzlichen Kräfteverschiebungen geführt [18]. Die Gratiszeitung „Metropol“ wurde ab November aus Kostengründen nur noch im Grossraum Zürich verteilt [19].
Mit dem Vormarsch französischer Medienhäuser in die Westschweiz erhielt das Quasimonopol von Edipresse Konkurrenz. Die Pariser Tageszeitung „Le Monde“ beteiligte sich mit 20% am Westschweizer Blatt „Le Temps“; 47% des Kapitals verblieben im Besitz von Edipresse als Hauptaktionärin. Das Verlagsimperium „Hersant“, zu dem unter anderem „Le Figaro“ gehört, stieg seinerseits beim Lokalblatt „La Côte“ ein. Während das Ziel von „Le Monde“, mit „Le Temps“ sein europäisches Netzwerk unabhängiger Zeitungen auszubauen, auf allgemeines Wohlwollen stiess, witterte die ebenfalls am Kauf von „La Côte“ interessierte Edipresse bei „Hersant“ eine gezielte Konkurrenzstrategie mit der Absicht, weitere Akquisitionen auf dem regionalen Zeitungsmarkt zu tätigen [20].
Erneute Konzentrationsbewegungen in der Schweizer Presselandschaft ergaben sich durch die Kooperation von vier Tageszeitungen in den Kantonen Aargau und Solothurn im Rahmen der „Mittelland Zeitung“. Mit dem Zusammenschluss von „Aargauer Zeitung“, „Solothurner Zeitung“, „Oltner Tagblatt“ und „Zofinger Tagblatt“ entstand zwischen Baden und Grenchen die drittgrösste Schweizer Tageszeitung mit einer Auflage von 200 000 Exemplaren und einer Reichweite von 374 000 Leserinnen und Lesern. Die vier Blätter erscheinen ab Januar 2002 mit dem gemeinsamen Untertitel „Mittelland Zeitung“, wobei die „Aargauer Zeitung“ klar den Ton angeben wird [21]. Als Reaktion auf diese Kooperation vollzog die Berner Espace Media Groupe – vormals Berner Tagblatt Mediengruppe (BTM) – ihre im Mai angekündigte Expansion in den Wirtschaftsraum Jurasüdfuss nicht wie geplant erst im Januar 2002, sondern bereits im Oktober des Berichtsjahres und lancierte das „Solothurner Tagblatt“ als Kopfblatt der BZ [22].
Im Juli gaben die Freiburger Nachrichten AG und die Espace Media Groupe als Herausgeberinnen der „Freiburger Nachrichten“ (FN) beziehungsweise der „Berner Zeitung“ (BZ) die Zusammenarbeit der beiden Blätter bekannt. Ab September bezog die FN die überregionalen Seiten von der BZ, welche damit die „Solothurner Zeitung“ als bisherige Lieferantin dieser Seiten ablöste. Die BZ bezog ihrerseits redaktionelle Beiträge von der FN. Betont wurde, dass die Selbständigkeit sowie die redaktionelle Unabhängigkeit der beiden Blätter durch diese Zusammenarbeit nicht tangiert würden [23]. Die Freiburger Tageszeitung „La Liberté“ stieg beim „Quotidien jurassien“ ein, indem ihre Herausgeberin das Druck- und Verlagshaus „Le Pays“ – seinerseits mit 50% an der Herausgeberin des „Quotidien jurassien“ beteiligt – übernahm [24].
Im Waadtland kam es zum Zusammenschluss von „La Presse“ und „Le Nord Vaudois“, womit den beiden Zeitungen das Überleben gesichert werden sollte. Die Titel erscheinen mit einer kumulierten Auflage von 35 000 Exemplaren neu unter den Namen „La Presse/Riviera Chablais“ und „La Presse/Nord vaudois“ [25].
Ende des Berichtsjahres gab die Basler Mediengruppe den Verkauf des Zürcher Verlagshauses Jean Frey AG an Ringier bekannt und führte dazu finanzielle Gründe an. Unterschrieben worden war vorerst nur ein Vorvertrag; für einen definitiven Entscheid standen noch eine Überprüfung der finanziellen Situation des Unternehmens sowie die Zustimmung der Weko aus. Was Ringier mit den wichtigsten Verlagsprodukten der Jean Frey AG – so die „Weltwoche“, „Bilanz“, der „Beobachter“ oder „TR7“ – vor hatte, blieb unklar [26].
Ende Mai kündigte die „Neue Zürcher Zeitung“ die Lancierung einer NZZ-Sonntagsausgabe ab Frühling 2002 an und forderte damit die zwei schon bestehenden Produkte auf dem lukrativen Sonntagszeitungsmarkt – die „SonntagsZeitung“ aus dem Hause Tamedia sowie Ringiers „SonntagsBlick“ – heraus. Mit einer eigenständigen Redaktion und einer spezifischen Ausrichtung auf den Schweizer Markt wurde mittelfristig eine Auflage von 150 000 Exemplaren angestrebt [27].
Im Oktober erschien erstmals die von den Gewerkschaften GBI, VHTL und SMUV getragene Zeitung „Work“. Im Zeitungsformat soll „Work“ ein nicht nur links orientiertes Zielpublikum, sondern die arbeitende, lohnabhängige Bevölkerung ganz allgemein alle vierzehn Tage über Themen aus der Arbeitswelt informieren. Die Gewerkschaftsmitglieder erhalten das Blatt kostenlos; auf dem freien Markt wollen die Trägerinnen 20 000 Abonnentinnen und Abonnenten gewinnen [28].
Ab April erschien mit „Tacheles“ ein neues jüdisches Wochenblatt, das die „Jüdische Rundschau“ und das „Israelische Wochenblatt“ ersetzte. Laut der Basler Mediengruppe – zusammen mit dem Serenada-Verlag Herausgeberin des Magazins – richtet sich „Tacheles“ an eine jüdische Leserschaft, ohne jedoch den Austausch mit einem nichtjüdischen Publikum vernachlässigen zu wollen. Nicht tangiert von dieser Neuerscheinung wurde die französischsprachige Schwesterpublikation „Revue juive“ [29].
 
Radio und Fernsehen
Eine Trendwende im Fernseh- und Radiobereich konnte den neusten Nutzungszahlen nicht entnommen werden. Die Fernsehnutzung stieg im Berichtsjahr in der Deutschschweiz von 137 auf 139 Minuten und in der Romandie von 159 auf 164 Minuten leicht an, wohingegen sie im Tessin von 171 auf 169 Minuten minim zurückging. In allen Sprachregionen blieb die Fernsehnutzung unter den vergleichbaren Werten in den Nachbarländern. In der Deutschschweiz erreichte das Fernsehen durchschnittlich 73,5% der Bevölkerung; der Marktanteil von SF DRS (SF1 und SF2) stieg um 0,1 auf 32,9%. Das im letzten Quartal des Berichtsjahres angestiegene Informationsbedürfnis spiegelte sich in den Zahlen der einzelnen Stationen wider. Insbesondere in der Deutschschweiz konnten SF1 und ausländische Sender mit seriösem Image zulegen; beliebtester ausländischer TV-Kanal war RTL mit einem Marktanteil von 7,7%. Alle ausländischen Sender mit Ausnahme von ZDF mussten Verluste verzeichnen. In der Romandie blieben TF1 (15,9%) und F2 (9,3%) die wichtigsten Konkurrenten für TSR, welches einen Marktanteilverlust von 1,2 auf 31% hinnehmen musste. Der französische Privatsender M6 konnte seine Position von 7,4% auf 8,8 % ausbauen. Der Marktanteil des Tessiner Fernsehens blieb unverändert bei 31,5%. Die beiden grössten italienischen Konkurrenten Canale5 (14,5%) und RAI1 (11,7%) konnten sich hingegen leicht steigern. Der SRG-Forschungsdienst präsentierte im Radiobereich zum ersten Mal Resultate, die mit der neuen elektronischen Messmethode Radiocontrol erhoben worden waren. Dank dem sogenannten „dritten Ohr am Handgelenk“ kann seit 1.1.2001 die Radionutzung in der Schweiz – analog zur Fernsehnutzung dank Telecontrol – elektronisch gemessen werden. Die Schweizer Bevölkerung hörte täglich 113 Minuten lang Radio, wobei der Wert von 115 Minuten in der Deutschschweiz leicht über demjenigen in der Romandie (107) und demjenigen im Tessin (109) lag. In allen Sprachregionen führte die SRG den Markt an (Deutschschweiz 63%, Romandie 56%, Tessin 80%). Bei den Privatstationen hielt Radio 24 die beste Position inne, gefolgt von Radio Z, Radio Top und Radio Argovia [30].
Das erste Echo auf den im Jahr 2000 vorgelegten Vorentwurf zum revidierten Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) war kontrovers und spiegelte den Verteilkampf um Konzessionsgelder und Werbeeinnahmen wider. Der Bundesrat nahm Ende des Berichtsjahres 206 Vernehmlassungsantworten zur Kenntnis, in welchen insbesondere die Werbeordnung, die Stellung der SRG, die Kontrollgremien sowie das Gebührensplitting umstritten waren, und stellte eine entsprechende Botschaft bis Sommer 2002 in Aussicht [31]. In seiner Stossrichtung hatte der Entwurf bei den Parteien allgemeine Zustimmung gefunden. Kritisiert wurde jedoch eine weiterhin zu hohe Regelungsdichte – so insbesondere hinsichtlich der geplanten Werberegelung, der hohen Staatskontrolle und den Zentralisierungstendenzen. Wenig Kritik wurde der im Entwurf vorgesehenen weiterhin starken Stellung der SRG entgegen gebracht. Dass der Entwurf eine Reduktion des Gebührensplittings auf ein paar Ausnahmefälle zugunsten eines dualen Systems vorsieht, bemängelten CVP und SP, die auch private Anbieter von Gebühren profitieren lassen wollen. Telesuisse, der Verband schweizerischer Privatfernsehen, forderte gar einen Gebührenanteil von 10% für die Privaten. FDP und SVP bevorzugten demgegenüber eine Konzentration der Gebührengelder auf die SRG [32]. Einigkeit herrschte in der Ablehnung des Sponsoringverbots sowie zu starker Einschränkungen bei der Werberegelung für die SRG. Befürchtet wurde, dass von solchen Fesseln nicht die einheimischen Privaten, als vielmehr die ausländische Konkurrenz profitieren würde.
Kritik wurde auch an der geplanten Behördenorganisation geübt, welche alle Mitglieder der entscheidenden Gremien der Wahl durch den Bundesrat unterstellt und unter anderem die Einsetzung einer Kommission für Fernmeldewesen und elektronische Medien vorsieht. Insbesondere der Presserat widersetzte sich in seiner Vernehmlassungsantwort vehement einer intensivierten staatlichen Kontrolle und Verrechtlichung des Journalismus. Er schlug mehr Selbstregulierung und die Schaffung eines einfacheren Kontrollsystems in Form eines Medienrats mit Branchen- und Publikumsvertretern vor, der den Presserat selbst und die im Gesetzesentwurf vorgesehenen neuen Kontrollinstanzen ersetzen würde. Zu zaghaft erschien die Liberalisierung den Westschweizer Lokalradios sowie dem Westschweizer Radio RSR, die sich erstmals gemeinsam äusserten, um ihrer ablehnenden Haltung dem neuen RTVG-Entwurf gegenüber mehr Gewicht zu verleihen. Der Entwurf zwinge die Schweizer Sender, mit ungleich langen Spiessen gegenüber den ausländischen zu kämpfen, zementiere eine schwerfällige Staatskontrolle und präsentiere mit der Abkehr von der gemischten Finanzierung einen unbrauchbaren Finanzierungsplan. Gute Noten erhielt der Gesetzesentwurf wiederum vom Verband Schweizer Privatradios (VSP), der nur an den Wettbewerbsvorteilen der SRG etwas zu bemängeln hatte und dementsprechend die weitgehende Gleichstellung der Privaten mit der SRG forderte [33].
Schwerwiegende Kritik am RTVG-Entwurf meldete die SRG an ihrer Jahresmedienkonferenz an. Das geplante duale System – eine starke SRG mit Service-public-Auftrag und Gebührenmonopol sowie ein freier Wettbewerb zwischen Privatanbietern – führe unweigerlich zu einer Überreglementierung, die das Funktionieren beider Seiten bedrohe. Die Zentralisierung der Kontrolle sowie die strenge Fassung des Service public widersprächen den legitimen Ansprüchen des Publikums, denn stark sei die SRG im Laufe der Zeit nicht zuletzt dank der ihr zugestandenen Freiheit geworden. SRG-Generaldirektor Armin Walpen plädierte dafür, private Anbieter grundsätzlich nicht mehr dem Rundfunkrecht zu unterstellen. Im weiteren seien statt Prozess-Kontrollen Resultate-Kontrollen zu institutionalisieren sowie bei einem allfälligen Ausbau des Gebührensplittings auch der SRG Radiowerbung zuzugestehen [34].
Das im Zusammenhang mit der Werberegelung immer wieder aufflackernde Kräftemessen zwischen den Interessen der Werbewirtschaft, der Privatsender, der SRG und den Anliegen der Volksgesundheit widerspiegelte sich in den Beratungen des Ständerats zu einer parlamentarischen Initiative Schmid (cvp, AI). Schmid verlangt eine vorgezogene Teilrevision des RTVG zur Lockerung der Unterbrecherwerbung sowie zur Zulassung von Werbung für Alkoholika entsprechend der Konvention des Europarates. In seiner Herbstsession überwies der Rat die Initiative mit 29 zu 10 Stimmen [35]. Im Mai hatte bereits die ständerätliche Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) eine Lockerung der Werberegeln für private Fernsehstationen unterstützt [36].
Das Bundesgericht hatte anfangs des Berichtsjahres eine Beschwerde des Privatsenders TV3 definitiv abgewiesen und damit einen Entscheid des Bakom gestützt, wonach die Unterbrechung von einstündigen Sendungen durch Zwischenschalten von Sendeblöcken mit Werbespots, Wetterbericht oder Publikumsspielen als unzulässig gilt. Das Bundesgericht führte als Begründung Art. 18 des RTVG an, der Unterbrecherwerbung bei in sich geschlossenen Sendungen von weniger als 90 Minuten Dauer untersagt [37]. Das UVEK wies seinerseits eine Beschwerde der SRG gegen eine Verfügung des Bakom ab, die den Auftritt des Kreditkartenunternehmens Europay in der sogenannten „Tagesschau-Uhr“ des Fernsehens DRS als Grenzüberschreitung zwischen Sponsoring und Werbung taxiert hatte. In ähnlichen Fällen von Unterbrecherwerbung wurden die Beschwerden von Tele24 und Tele Tell vom UVEK abgewiesen. Gutgeheissen wurde hingegen eine zweite SRG-Beschwerde gegen die Einschätzung des Bakom, die Werbung für Kirschstengeli sei mit dem Alkoholwerbeverbot unvereinbar [38].
Die Festschreibung einer Quote für das Schweizer Musikschaffen im neuen RTVG forderte die „Action CH-Rock“ zusammen mit anderen Interessengruppen. Insbesondere durch die Neuausrichtung von DRS 3 sei der Schweizer Musikszene eine nicht unwichtige Plattform verlustig gegangen [39].
top
 
print
SRG
Die SRG musste im Berichtsjahr zum ersten Mal seit 1998 wieder einen Verlust verbuchen. Das Defizit belief sich auf 18,3 Mio Fr., wohingegen im Jahr 2000 noch ein Gewinn von 24,5 Mio Fr. hatte ausgewiesen werden können. Als Grund für das schlechte Ergebnis gab die SRG die rückläufigen Werbeeinnahmen an, welche von 304,4 Mio Fr. im Jahr 2000 auf 267 Mio Fr. gesunken waren [40]. Im November kündigte die SRG eine Erhöhung der Gebühren für das Radio um 65 Rappen sowie derjenigen für das Fernsehen um Fr. 1.10 an. Als Begründung führte die SRG die Gebührenbefreiung von Ergänzungsleistungsbezügerinnen und -bezügern an. Nach der Überweisung einer Empfehlung Studer (sp, NE) durch den Ständerat, wonach Empfänger von AHV/IV-Ergänzungsleistungen von der Gebührenpflicht befreit werden sollen – falls sie darum ersuchen, hatte der Bundesrat im Sommer eine entsprechende Änderung der Radio- und Fernsehverordnung in Kraft gesetzt [41].
Im Streit um die Zentralisierung der DRS-Radiostudios konnte im September ein Kompromiss gefunden werden. Der DRS-Regionalratsausschuss (RRA) entschied sich für einen Mittelweg, den sogenannten „status quo plus“, wonach den drei traditionell gewachsenen Hauptstudios ihre tragende Rolle belassen, gleichzeitig aber auf eine Verbesserung der betrieblichen und programmlichen Strukturen abgezielt wird. Die gewählte Variante sieht eine Ansiedlung mindestens einer Programmkette oder Programmabteilung an jedem der drei Hauptstandorte Bern (Information und Onlineredaktion), Basel (DRS 2 und Virus sowie die Direktion) und Zürich (DRS 1 und DRS 3 sowie „Musigwälle 531“) vor. Alle Redaktionen sollen zudem mit ihren Stammredaktionen soweit möglich zusammengelegt werden. Die Variante „status quo plus“ gab zudem grünes Licht für die Realisierung eines Studioneubaus in Bern sowie für die Evaluierung eines zentraleren Standortes in Basel. Der parallel laufende Prozess der Regionalisierung, wonach die DRS-Studios in Graubünden, Tessin und der Westschweiz künftig mehr Präsenz zeigen sollen, wurde durch die Umstrukturierung nicht tangiert [42].
Bernhard Cathomas, ehemaliger Direktor der Kulturstiftung Pro Helvetia und neuer Direktor von Radio e Televisiun Rumantscha (RTR), stellte bei seinem Amtsantritt eine verstärkte Fernsehpräsenz der vierten Landessprache in Aussicht. Hierzu skizzierte er ein neues Programm, das unter anderem eine verlängerte Sendezeit von „Telesguard“, ein Überdenken der Sommerpause sowie die Vereinigung des romanischen Fernsehens und Radios in einem SRG-Zentrum in Chur vorsah [43].
top
 
print
Privates sprachregionales Fernsehen
Ende August musste Tele24-Besitzer Roger Schawinski die Einstellung des nationalen Privatsenders Tele24 auf November des Berichtsjahres sowie den Verkauf von Radio24 und TeleZüri für 92 Mio Fr. an die Tamedia AG bekanntgeben. Gegen einen Kauf von Tele24 entschied sich die Tamedia – Besitzerin des bislang ebenfalls defizitären Senders TV3 – aus wirtschaftlichen Gründen, glaubte man doch nicht, dass Tele24 schwarze Zahlen schreiben könne. Schon anfangs August waren wegen zu tiefer Werbeeinnahmen und zu hohen Kosten massive Entlassungen bei Schawinskis Vermarktungsgesellschaft Belcom ins Auge gefasst worden, die nun zu 100% an die Tamedia überging. Um es nicht bis zur Pleite kommen zu lassen, schritt der Medienpionier dann zum Verkauf – nicht ohne schwere Vorwürfe an die staatliche Medienpolitik zu äussern, die gemäss Schawinski für private Anbieter nur unfaire Chancen biete. Ende November ging Tele24 zum letzten mal auf Sendung [44]. Im Dezember musste die Tamedia ihrerseits das definitive Ende von TV3 verkünden. Zusehends hatte sich der Sender zum Sorgenkind der Zürcher Mediengruppe entwickelt – einerseits, weil sich das Experimentieren mit dem Medium Fernsehen als äusserst kostspielig erwies, andererseits weil TV3 seinen Inhalten wegen das Image des Unternehmens belastete. [45].
Das Aus sowohl für Tele24 als auch für TV3 heizte die Diskussionen über die Realisierbarkeit von Privatfernsehen in der Schweiz erneut an. Noch vor Schliessung der beiden Sender war seitens der Privaten harsche Kritik an der Politik des Bundes geübt worden. Roger Schawinski, Albert Stäheli (Tele Bärn) und Peter Wanner (Tele M1, Tele Tell) hatten zum Frontalangriff gegen die Schweizer Medienordnung ausgeholt und an einer Pressekonferenz die möglichst rasche Liberalisierung der Werberegelungen sowie einen massiven Zugriff auf die Gebührengelder gefordert. Es herrsche eine krasse Benachteiligung der privaten Anbieter gegenüber der SRG; die unfairen Wettbewerbsbedingungen müssten mit der Zuleitung von mindestens 10% der erhobenen Gebühren an die Privaten korrigiert werden [46].
Einem Werbefenster des französischen Fernsehsenders M6 für die Westschweiz widersetzte sich das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) mit der Begründung, die bestehenden Werbefenster auf den deutschen Privatsendern RTL, RTL2, ProSieben, Sat.1 und Kabel entzögen den Schweizer Medien bereits jährlich Werbegelder in der Höhe von rund 107 Mio Fr. Deutschland hatte diese Werbefenster ohne Zustimmung der Schweiz zugelassen; demgegenüber war die Zustimmung des französischen Conseil supérieur de L’Audiovisuel (CSA) für M6 nur unter der Bedingung zustandegekommen, dass auch die Schweiz ihre Zustimmung gebe. Schliesslich gab aber der CSA im Oktober trotz Widerstand des Bakom grünes Licht für das M6-Werbefenster [47].
top
 
print
Regionalfernsehen
Eine Expansion blieb den Regionalsendern TeleOstschweiz, Tele Top und Schaffhauser Fernsehen untersagt. Das UVEK lehnte entsprechende Gesuche ab – mit der Begründung, bei einer zusätzlichen Überlappung der einzelnen Versorgungsgebiete sei ein echter Wettbewerb angesichts der beschränkten wirtschaftlichen Ressourcen der Region verunmöglicht. Eine Ausnahme machte das UVEK bei TeleOstschweiz, das künftig auch im Linthgebiet (St. Galler Bezirke See und Gaster) empfangen werden kann und somit den gesamten Kanton St. Gallen abdeckt [48].
top
 
print
Spartenfernsehen
SRG und Presse TV konnten ab Januar das gemeinsame Informations-Wiederholungsprogramm SF-Info künftig in der ganzen Deutschschweiz senden. Der Bundesrat erteilte dazu die Bewilligung und genehmigte einen entsprechenden Zusammenarbeitsvertrag [49].
Eine nationale Konzession erhielt als erstes Schweizer Börsenfernsehen Roger Schawinskis Money 24, das ab Herbst als Multimedia-Projekt sowohl über Kabel als auch über Internet auf Sendung gehen sollte. Im November erteilte der Bundesrat Money 24 eine Fristverlängerung für die Aufnahme seines Sendebetriebes, wonach diese nun bis spätestens Ende Dezember 2002 erfolgen muss, ansonsten der Sender die Konzession verliert [50].
top
 
print
Schweizer Radio International
Die schrittweise Einstellung der Kurzwellenprogramme von Schweizer Radio International (SRI) wurde im Berichtsjahr fortgesetzt. Aus Kostengründen und wegen veränderter Konsumgewohnheiten des Zielpublikums wurden im März die Programme für den Westen Nord- und Zentralamerikas sowie für Australien ausgeschaltet. In einer zweiten Etappe verstummten im Oktober die Sendungen nach ganz Nord- und Zentralamerika sowie nach Europa und Asien. In einer letzten Etappe sollen bis Ende 2004 auch die Sendungen nach Afrika, Südamerika und den Nahen Osten eingestellt werden. Das SRI-Angebot wird sodann nur noch via Internet oder Satellitenradio empfangbar sein [51].
top
 
print
Sparten- und Lokalradios
Diversen Zentralschweizer Radios gestand der Bundesrat Erweiterungen ihrer Versorgungsgebiete zu, womit die Regierung den kommunikationsspezifischen Entwicklungen der Region – wie zum Beispiel Pendlerströme und Freizeitaktivitäten – Rechnung tragen wollte [52].
Keine Bewilligung zur Ausdehnung ihres Sendegebiets erhielten Radiostationen im Raum Zürich und Aargau. Der Bundesrat lehnte entsprechende Gesuche aus Zürich ab – mit der Begründung, die Zürcher Veranstalter hätten ihre kritische Grösse erreicht. Ebenfalls abgelehnt wurden die Gesuche von Radio Argovia und Radio Top im Sinne der Gleichbehandlung [53].
top
 
print
Ombudsstellen im Radio- und Fernsehbereich / UBI
Mit 141 Beschwerden gingen im Berichtsjahr deutlich weniger Beanstandungen bei der DRS-Ombudsstelle ein als im Jahr 2000 (356). Davon wurden 30% als berechtigt beurteilt und 7,5% an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) weitergezogen. 96 der Beschwerden betrafen Fernseh- und 33 Radiosendungen, worin sich die Verteilung in früheren Jahren widerspiegelte. Am häufigsten wurde der Vorwurf vorgebracht, eine Sendung sei unsachgemäss und politisch tendenziös; ein weiterer Kritikpunkt war die Diffamierung einer Person, Vereinigung oder Firma. Bei der UBI gingen im Berichtsjahr 22 neue Beschwerden ein, wovon 19 Fernseh- und Radiosendungen betrafen. Nur in einem Fall, der die Sendung „Il Regionale“ der TSI betraf, stellte die UBI eine Programmrechtsverletzung fest; dieser Entscheid wurde jedoch vom Bundesgericht wieder aufgehoben [54].
 
Neue Kommunikationstechnologien
Zur Netzwerkkriminalität, zu den IKT in der Verwaltung (E-Voting, E-Government) sowie zur digitalen Unterschrift siehe oben, Teil I, 1c (Volksrechte) sowie 1b (Strafrecht bzw. Zivilrecht).
Die vom Bundesamt für Statistik (BfS) präsentierten neuesten Indikatoren zur Informationsgesellschaft zeigten einen hohen Infrastrukturstandard der Schweiz im Kommunikationsbereich auf. 1999 hatte die Schweizer Bevölkerung mit Fr. 3800 pro Kopf weltweit am meisten für Computer und Mobiltelefone ausgegeben; knapp zwei Drittel besassen im Berichtsjahr ein Handy und ein Drittel surfte regelmässig im Internet. Angesichts der unterschiedlichen Nutzung der Infrastruktur in der Bevölkerung widerspiegelten die Zahlen aber auch eine drohende Spaltung der digitalen Gesellschaft. Das die neuen Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) eine demokratisierende Wirkung hätten, liess sich laut BfS nicht bestätigen. Der digitale Graben trenne Geschlechter, Altersgruppen, Einkommensklassen und Bildungsniveaus. In dieser digitalen Zweiklassengesellschaft sei der typische Webuser nach wie vor jung, männlich und gut gebildet. Auch wenn die Frauen aufholten, verlaufe das Wachstum bei ihnen langsamer. So belief sich der Frauenanteil an den Internetnutzenden im Jahr 2000 erst auf 37%. Zur Überwindung der digitalen Kluft wurden vor allem Hoffnungen in die Vernetzung aller Schulen, in die Weiterbildung der Lehrkräfte und in Weiterbildungsanstrengungen der Privatwirtschaft gesetzt [55].
Im September riefen Vertreterinnen und Vertreter von Wirtschaft, Politik und Wissenschaft das Impulsprogramm CH 21 ins Leben, um der Schweiz im internationalen Wettstreit mit den Folgen der Digitalisierung einen Spitzenplatz zu sichern. Oberstes Ziel der privaten Initiative ist es, alle Aktivitäten und Programme zu bündeln und zu fördern, welche die Schweiz in den IKT einen Schritt weiter bringen. Dank dem Dialog zwischen den verschiedenen Interessengruppen soll Transparenz in den Dschungel der helvetischen IKT-Projekte gebracht werden – so beispielsweise durch die Veranstaltung von Kongressen und den Aufbau eines Internet-Portals. Die CH 21 Charta, Herzstück des Impulsprogramms, verpflichtet die Unterzeichnenden, sich aktiv in den zu bearbeitenden Themenbereichen zu engagieren – so insbesondere auf gesellschaftlicher Ebene (z.B. Internet für Frauen), in staatlichen Belangen (E-Government) und in der Ausbildung [56].
 
Weiterführende Literatur
print
Medienrecht
Studer, Peter / Mayr von Baldegg, Rudolf, Medienrecht für die Praxis, Zürich 2000.
Weber, Rolf H., Medienrecht für Medienschaffende. Einführung – Rechtsquellen, Zürich 2000.
Zölch, Franz A. / Zulauf, Rena, Kommunikationsrecht für die Praxis. Ein Hand- und Arbeitsbuch zur Lösung kommunikations- und medienrechtlicher Fragen, Bern 2001.
top
 
print
Presse
Marr, Mirko e.a., Journalisten in der Schweiz. Eigenschaften, Einstellungen, Einflüsse, Konstanz 2001.
Matthey, Alexis, Special Interest: Comic. Die Comic-Presse in der Schweiz. Einordnung, Produktions- und Vertriebsstrukturen, Typologie, Berner Texte zur Medienwissenschaft, Bd. 6, Bern 2001.
top
 
print
Radio und Fernsehen
Jarren, Otfried et al., Der schweizerische öffentliche Rundfunk im Netzwerk. Möglichkeiten der Absicherung und Bindung der SRG an die Gesellschaft, IPMZ Zürich 2001.
Saxer, Ulrich / Ganz-Blättler, Ursula, Fernsehen DRS: Werden und Wandel einer Institution. Ein Beitrag zur Medienhistoriographie als Institutionengeschichte, IPMZ Zürich 1998.
top
 
print
Neue Kommunikationstechnologien
Gfeller, Maria / Jaggi, Marco, Die Schweizer Parteien im Internet. Eine Modellstudie, Berner Texte zur Medienwissenschaft, Bd. 7, Bern 2001.
top
E.E.
 
[1] Presse vom 9.6.01; NZZ, 15.6.01. Seit März des Berichtsjahres wird die Internetnutzung in der Schweiz kontinuierlich erhoben. Analog zur Fernseh- und Radiokontrolle ermittelt die MMXI Switzerland bei 4800 Nutzerinnen und Nutzern mittels einer auf dem PC installierten Software sämtliche Bewegungen im Internet und offline (Presse vom 29.3.01).1
[2] BBl, 2001, S. 4643 ff.; AB NR, 2001, S. 1656 ff.; AB SR, 2001, S. 595 ff.; BBl, 2001, S. 6552 ff.; TA, 16.6.02; NZZ, 28.9. und 27.10.01; BaZ, 4.12.01; vgl. SPJ 2000, S. 297.2
[3] TA, 31.5., 13.9. und 15.11.01; Presse vom 5.6.01; Bund, 6.6.01; NZZ, 7.6. und 8.6.01.3
[4] Presse vom 11.1.01; NZZ, 22.1.01; vgl. SPJ 1997, S. 333.4
[5] Presse vom 2.5.01; NZZ, 4.5.01; vgl. SPJ 1998; S. 333.5
[6] Lib., 19.1.01; LT, 22.2. und 23.5.01; WoZ, 1.3.01; TA, 2.3.01; SoZ, 18.3.01; NZZ, 18.7. und 23.8.01; Presse vom 16.8.01; Ww, 6.9.01; vgl. SPJ 2000, S. 295 f.6
[7] AZ, 19.9.01; Presse vom 22.9.01.7
[8] Lib. 9.11.01; NZZ, 13.11.01; LT, 14.11.01; TA, 15.11.01.8
[9] Bund, 22.5. und 3.7.01; NZZ, 23.5. und 6.7.01.9
[10] NZZ, 18.1.02; Bund, 13.4.02. 10
[11] TA, 25.1.01; NZZ, 26.1. und 20.4.01; AZ, 3.2.01; Presse vom 8.2.01. Entgegen Studers Empfehlung entschied sich die Trägerschaft des Presserats jedoch gegen einen Einbezug der Verlegerseite und lehnte die Erweiterung des Stiftungsrats durch Verleger und Veranstalter der elektronischen Medien ab (ssmgazette, 3/2001, S. 16 f.). 11
[12] Bund, 13.3.01; NZZ, 16.3.01; AZ, 22.3.01; TA, 12.7.01. 12
[13] Presse vom 1.3.01; NZZ, 2.3.01. 13
[14] NZZ, 15.6. und 23.11.01; TA, 16.6.01. 14
[15] AZ, 22.12.01. 15
[16] ssmgazette, 3/2001, S. 4 f.; Bund, 30.10.01; TA, 1.11.01; NZZ, 2.11.01. 16
[17] Presse vom 24.4.01. 17
[18] BaZ, 2.5.01 (Gratiszeitungen); Presse vom 11.9.01; vgl. SPJ 2000, S. 298. 18
[19] Presse vom 3.11.01; BaZ, 7.11.01; TA, 8.11.01; Bund, 10.11.01; vgl. SPJ 2000, S. 298 f. 19
[20] Presse vom 26.9.01; LT, 3.10.01; Bund, 5.10.01; NF, 9.11.01; TG, 11.10.01. 20
[21] Presse vom 15.3.01; NZZ, 3.7.01; Bund 3.7. und 6.10.01; BaZ, 4.9. und 29.12.01. 21
[22] Presse vom 18.5. und 22.10.01; Bund, 28.9.01; NZZ, 6.10.01. 22
[23] NZZ, 7.5.01. 23
[24] LT, 18.1.01; NZZ, 30.1.01. 24
[25] Presse vom 4.4.01. 25
[26] Presse vom 30.6. und 28.12.01; Bund,19.10.01; BaZ, 18.10.01. 26
[27] Presse vom 30.5.01; TA, 31.5.01; LT, 18.8.01. 27
[28] Presse vom 26.10.01. 28
[29] BaZ, 1.2.01; NZZ, 2.2.01. 29
[30] novelle, 5.6.01; Presse vom 31.8.01, 6.2.02 und 13.4.02; NZZ, 7.9.01, 25.1.02, 15.3.02 und 19.3.02. 30
[31] NZZ, 23.11.01; vgl. SPJ 2000, S. 301. 31
[32] Filippo Lombardi (cvp, TI), der im August zum neuen Präsident von Telesuisse gewählte Direktor von TeleTicino, blitzte im StR mit seiner Empfehlung ab, die Limite des Anteils der lokalen und regionalen Fernsehstationen an den Empfangsgebühren von 5 auf 7,5 Mio Fr. zu erhöhen. Im Einklang mit dem BR hielt der StR es für wenig sachgerecht, jetzt die Unterstützung lokaler Fernsehstationen zu erhöhen und sie damit künftig von der öffentlichen Hand abhängiger zu machen (AB SR, 2001, S. 964 f.); Bund, 23.8.01; NZZ, 29.11. und 12.12.01. 32
[33] Presse vom 8.3. (Presserat), 27.4. und 1.5.01; TA, 15.3. und 10.5.01; LT, 20.3.01 (Westschweiz); TG, 3.4.01; NZZ, 6.4. und 2.5.01; Bund 18.4. (VSP) und 17.5.01; NLZ, 25.4. und 7.8.01; SHZ, 25.4.01; SGT, 6.5.01; AZ, 9.5.01; Link, 3/01, S. 10 f.; vgl. SPJ 2000, S. 300 f. 33
[34] Presse vom 27.6.01. 34
[35] AB SR, 2001, S. 528 ff.; TA, 21.6.01; Presse vom 27.9.01. Die Diskussion zu einer Motion Giezendanner (svp, AG), die eine Werbeliberalisierung im RTVG fordert, wurde verschoben (AB NR, 2001, S. 1439). 35
[36] AZ, 19.5.01; LT, 19.5.01; NZZ, 22.5.01. 36
[37] Presse vom 5.1., 19.2. und 9.3.01. 37
[38] Presse vom 28.3.01; NZZ, 19.5.01. Vgl. auch die Antworten des BR auf die Anfrage Studer (evp, AG) betreffend unzulässige Weinwerbung am Fernsehen (AB NR, 2001, S. 2020) bzw. Vermot-Mangold (sp, BE) betreffend einem Alkohol- und Tabakwerbeverbot in Radio und Fernsehen (AB NR, 2001, S. 959) sowie Galli (cvp, BE) betreffend Werbung für rezeptfreie Medikamente (AB NR, 2001, S. 753). Der BR verwies auf die ausstehende Auswertung der Vernehmlassung zur Revision des RTVG. 38
[39] Bund, 23.3. und 9.4.01; vgl. in diesem Zusammenhang die Antwort des BR zur Motion Hess (sd, BE) sowie zur Motion Leuthard (cvp, AG), welche im Rahmen des revidierten RTVG die Schaffung einer Quote für einheimische Musikwerke in den Radioprogrammen bzw. die Förderung von Schweizer Kultur am Radio und im Fernsehen fordern (AB NR, 2001, S. 1438 bzw. S. 1437). Zur Neuausrichtung von DRS 3 vgl. auch SPJ 2000, S. 303.  39
[40] NZZ, 21.3.02. 40
[41] BZ, 27.9.01; NZZ, 2.10.01. 41
[42] BaZ, 24.2. und 2.6.01; NZZ, 26.2. und 6.9.01; Bund, 12.3. und 12.5.01; Presse vom 21.4., 28.8. und 5.9.01; Ww, 31.5.01; vgl. SPJ 2000, S. 302 f. 42
[43] BüZ, 8.1. und 12.1.01; BaZ, 9.1.01; Bund, 4.9.01. 43
[44] BBl, 2001, S. 5674; Ww, 2.8.01; Presse vom 11.8., 12.8., 23.8., 24.8., 28.8., 1.11., 27.11., 29.11. und 30.11.01; SGT, 18.8.01; AZ, 19.9.01; Bund, 26.9.01; ssmgazette, 3/2001, S. 8 ff. 44
[45] Presse vom 10.5., 22.11., 24.11. und 14.12.01; BaZ, 3.12.01; vgl. SPJ 2000, S. 304. Siehe hierzu auch die Anfrage Jossen (sp, VS) betreffend eine finanzielle Rettung von TV3 durch die Swisscom (AB NR, 2001, S. 1637). 45
[46] Presse vom 3.5.-5.5.01; SHZ, 9.5.01; AZ, 5.7.01. 46
[47] Presse vom 11.9. und 16.10.01; NZZ, 12.9. und 6.10.01; Bund, 14.9.01; LT, 3.10.01. 47
[48] Presse vom 30.10.01. 48
[49] BBl, 2001, 1277 f. und 1279 f.; Presse vom 18.1.01; Bund, 29.1.01; vgl. SPJ 1999, S. 347. 49
[50] BBl, 2001, 1483 ff.; NZZ, 22.2.01. 50
[51] Bund, 25.10.01; NZZ, 26.10.01; Medienmitteilung UVEK vom 7.11.01; vgl. SPJ 2000, S: 306; vgl. hierzu auch die Antwort des BR auf die Anfrage Rennwald (sp, JU) (AB NR, 2001, S. 2016). 51
[52] Pressemitteilung Bakom vom 15.6.01; vgl. auch BBl, 2001, S. 3679. 52
[53] Pressemitteilung UVEK vom 19.12.01. 53
[54] Bund, 2.3.02; NZZ, 13.3.02. 54
[55] Presse vom 21.2.01; TA, 22.2.01; vgl. auch oben, Teil I, 8a (Bildung). Vgl. hierzu die Antwort des BR zur Interpellation Ehrler (cvp, AG) betreffend Entwicklung der Informationsgesellschaft und Stand der Dinge bei diversen Projekten wie Schulen ans Netz, KIG, E-Government, E-Voting und E-Commerce (AB NR, 2001, S. 25 f.). 55
[56] NZZ, 25.9.01; 24h, 16.10.01. 56
top