Année politique Suisse 2002 : Infrastruktur und Lebensraum / Boden- und Wohnwirtschaft
 
Bodenrecht
Auf Antrag seiner Rechtskommission überwies der Ständerat eine parlamentarische Initiative Dettling (fdp, SZ), die statt einer generellen Publikationspflicht der wesentlichen Daten des Grundstückserwerbs ein Einsichtsrecht ins Grundbuch verlangte. Zwar sei eine Botschaft, die das Anliegen in die Teilrevision des Immobiliarsachenrechts einbezöge, für die nächste Legislatur geplant. Die Kommission vertrete jedoch die Meinung, dass die kostspielige Publikationspflicht sofort abgeschafft werden soll [6].
Der Bund forderte den Kanton Tessin auf, Regeln für den Ausbau von Rustici festzulegen, um den unkontrollierten Ausbau dieser früher landwirtschaftlich oder als einfache Unterkünfte genutzten Bauten ausserhalb der Bauzone zu verhindern; Rustici sind als Ferienhäuschen sehr begehrt [7].
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Grundstücksverkäufe an Ausländer
In der Frühjahressession billigte das Parlament einstimmig eine Änderung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland. Die auf eine 1999 gutgeheissene parlamentarische Initiative Epiney (cvp, VS) zurückgehende Änderung sieht Erleichterungen beim Weiterverkauf von Ferienwohnungen unter Ausländerinnen und Ausländern vor [8]. Im Sommer gab das EJPD eine Revision des gleichen Gesetzes in die Vernehmlassung, wonach künftig der Erwerb von Anteilen an Immobiliengesellschaften grundsätzlich gleich behandelt werden soll wie der Erwerb von Anteilen an Immobilienanteilsfonds. Ausserdem schlug der Bundesrat vor, in der Ausführungsverordnung die Beschränkung der Nettowohnfläche für Zweit- und Ferienwohnungen von 100 auf 200 m2 zu erhöhen. Schliesslich sollen die Kantone neu für die Bezeichnung der Fremdenverkehrsorte zuständig sein, in denen Ausländer Immobilien erwerben können [9].
 
[6] AB SR, 2002, S. 548 und III, Beilagen, S. 73 f.; vgl. auch SPJ 2001, S. 152.
[7] BZ und NZZ, 9.7.02.
[8] BBl, 2002, S. 1052 ff.; AB SR, 2002, S. 189 ff. und 264; AB NR, 2002, S. 470; BBl, 2002, S. 2748; LT, 19.3.02; NF, 20.3.02; Lit. Zinniker. Vgl. SPJ 1999, S. 210.
[9] BBl, 2002, S. 4640; BüZ, 13.9.02; NLZ, 9.10.02.