Année politique Suisse 2003 : Bildung, Kultur und Medien / Kultur, Sprache, Kirchen
 
Kulturpolitik
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Kulturpolitik des Bundes
Anfangs Dezember nahmen Bundespräsident Couchepin und der Präsident der Erziehungsdirektorenkonferenz den von einer Steuergruppe ausgearbeiteten Vorschlag zu einem Kulturförderungsgesetz zur Kenntnis. Das neue Gesetz, das auf Art. 69 der neuen Bundesverfassung beruht, soll den rechtlichen Rahmen für die bundesstaatliche Kulturförderung bilden und die Abstimmung zwischen Bund und Kantonen – bei denen die Kulturhoheit liegt – sowie Städten und Gemeinden erleichtern. Mit dem Gesetzeswerk will man zudem bestehende Doppelspurigkeiten, wie sie etwa zwischen dem Bundesamt für Kultur (BAK) und der Stiftung Pro Helvetia bestehen, so weit als möglich eliminieren. Vorgesehen ist, dass der Bundesrat für jeweils vier Jahre Schwerpunkte bei der Kulturförderung formuliert und diese mit entsprechenden Kreditbegehren dem Parlament vorlegt [1].
Der Nationalrat überwies ein Postulat seiner WBK, das den Bundesrat beauftragt, einen Bericht über die inhaltlichen und finanziellen Grundlagen zu erstatten, mit welchen der wissenschaftlich-kulturelle Auftrag des Istituto svizzero di Roma gewährleistet wird [2].
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Kulturgüterschutz
Zu Beginn der Frühjahrssession befasste sich der Nationalrat als erster mit dem bereits im Vorfeld der Beratungen heftig umstrittenen Kulturgütertransfergesetz, mit dem eine Unesco-Konvention von 1970 umgesetzt werden soll. Ziel des Gesetzes ist der Schutz von in- und ausländischen Kulturobjekten vor Diebstahl, Raubgrabungen und Schmuggel. Kunsthändler, Sammler, verschiedene Museen, aber auch bürgerliche Politiker hatten von Anfang an den Entwurf des Bundesrates bekämpft, der zu perfektionistisch sei und eine für die Schweiz wichtige Branche in die illegale Ecke dränge. Nationalrat Fischer (fdp, AG) hatte kurz vor der Verabschiedung der Botschaft einen eigenen und bedeutend liberaleren Vorschlag in Form einer parlamentarischen Initiative eingereicht, der von branchennahen Experten ausgearbeitet worden war [3].
In der Eintretensdebatte herrschte Einigkeit darüber, dass Missbräuche beim Handel mit Kunstwerken wirksam zu bekämpfen seien. Während aber SP, Grüne und CVP grundsätzlich dem Entwurf des Bundesrates folgen wollten, erklärten SVP, FDP und Liberale, sie würden der Initiative Fischer den Vorzug geben, falls nicht die von bürgerlicher Seite geforderten Korrekturen Aufnahme ins Gesetz fänden. In der Detailberatung nahm der Nationalrat eine Anregung Fischers an, wonach nicht mehr alle Gegenstände unter das Gesetz fallen sollen, sondern nur solche von wesentlicher Bedeutung für das kulturelle Erbe. Umgekehrt wollte er sich nicht auf archäologische, sakrale oder ethnologische Kulturgüter beschränken, wie dies der Bundesrat vorgeschlagen hatte, sondern dehnte den Schutz auch auf andere Bereiche aus. Unbestritten war der Antrag des Bundesrates, dass die Schweiz künftig Projekte zur Erhaltung des Kulturgutes anderer Staaten finanziell soll unterstützen können, wenn sie durch politische oder kriegerische Ereignisse gefährdet sind.
Bei den mehr technischen Fragen der Meldepflicht, der Verjährung der Rückgabepflicht und der Entschädigung bei der Rückgabe eines Kunstwerks waren die unterschiedlichen Meinungen umso ausgeprägter. Die Meldepflicht für vermutete oder beobachtete Verletzungen des Gesetzes (Geschäfte mit illegal eingeführten Kunstwerken und Kulturobjekten) war im Vernehmlassungsentwurf des Bundesrates enthalten gewesen, war dann aber auf Drängen jener Kreise, die hinter der parlamentarischen Initiative Fischer standen, zum Bedauern der damaligen Bundesrätin Dreifuss gestrichen worden. Die Kommission hatte die Bestimmung in Analogie zur Meldepflicht in Fällen von Verdacht auf Geldwäscherei wieder aufgenommen. Eine von Randegger (fdp, BS) angeführte Minderheit auf Streichen setzte sich jedoch mit 85 zu 81 Stimmen durch, nachdem auch Bundespräsident Couchepin als neuer Vorsteher des EDI erklärt hatte, die Festschreibung der Sorgfalts- und Aufzeichnungspflicht sei ein genügendes Instrumentarium.
Bei der Verjährung von Rückgabeforderungen hatten Bundesrat und Kommission eine Verlängerung der heute geltenden Frist von fünf auf neu 30 Jahre beantragt. Müller-Hemmi (sp, ZH) wollte noch weiter gehen und verlangte 50 Jahre, wie sie die Unidroit-Konvention vorschreibt, welcher der Bundesrat vorderhand nicht beitreten will. Mit dem Argument, 30 Jahre seien für die Rechtssicherheit des neuen Besitzers eines Kunstwerks zu lang, forderte Baumann (svp, TG) eine Verkürzung auf 15 Jahre. Gegen die Empfehlung von Couchepin wurde dieser Antrag mit 76 zu 72 Stimmen angenommen. Nicht durchsetzen konnten sich Bundesrat und Kommission auch bei der Frage, woran sich die Entschädigung bei der Rückgabe eines Kunstwerks orientieren soll. Statt des Kaufpreises als Richtlinie brachte Wirz-von Planta (lp, BS) mit 81 zu 79 Stimmen den Verkehrswert durch. Couchepin erläuterte umsonst die Schwierigkeit, den Verkehrswert eines Objekts zu bestimmen, das gar nicht mehr auf dem Markt ist. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 131 zu 23 Stimmen verabschiedet. Angesichts der Drohung der noch liberaleren parlamentarischen Initiative Fischer stimmten CVP, Grüne und SP zähneknirschend der in wesentlichen Fragen entschärften Vorlage zu. Die Ratifikation der Unesco-Konvention wurde mit 123 zu 3 Stimmen bei 25 Enthaltungen gutgeheissen. Die Nein-Stimmen zum Gesetz und die Enthaltungen bei der Konvention stammten grossmehrheitlich von der SVP. Mit der Begründung, dass zahlreiche Forderungen seines Vorschlags Eingang in die Vorlage gefunden hätten, zog Fischer seine parlamentarische Initiative zurück [4].
Der Ständerat wich in der Folge in zentralen Punkten vom Nationalrat ab. Praktisch diskussionslos schloss er sich in der Frage der Verjährung wieder dem Bundesrat an: Die vom Nationalrat vorgeschlagene Frist von 15 Jahren sei national und international untauglich, eine Verjährung nach 30 Jahren hingegen entspreche internationalen Regeln. Das Argument der Rechtsunsicherheit für heutige Besitzer sei nicht stichhaltig, da das Gesetz keine rückwirkende Geltung habe. Bei der Entschädigung hielt man den von der grossen Kammer bevorzugten Verkehrswert für unvereinbar mit der Unesco-Konvention; zudem fördere eine Entschädigung in der Höhe des Verkehrswerts die Spekulation und erschwere es einem nicht finanzstarken Staat, ihm zustehendes Kulturgut zurückzuerhalten. Zwar war auch der Ständerat dagegen, eine Meldepflicht im Falle des Verdachts von illegalen Geschäften mit Kulturgütern aufzunehmen, er verstärkte jedoch die Sorgfalts- und Aufzeichnungspflicht durch einen inhaltlich nicht neuen, aber durch die Bündelung der Forderungen präziseren, zusammenfassenden Artikel. Sowohl das Gesetz als auch die Ratifikation der Konvention wurden einstimmig angenommen [5].
Im Nationalrat führten daraufhin die Verfechter einer grösseren Handelsfreiheit letzte Rückzugsscharmützel. Eine Minderheit um Pfister (svp, AG) beantragte eine Verjährungsfrist von 20 Jahren, zwei Minderheiten um Randegger (fdp, BS) und Scheurer (lp, NE) verlangten bei der Entschädigung eine Mischrechnung, die sich am Kaufpreis, der zwischenzeitlich erfolgten Wertsteigerung und den Aufwendungen zur Erhaltung des Kulturgutes resp. am Kaufpreis umgerechnet auf den Geldwert im Zeitpunkt der Rückführung orientieren sollte. Alle Minderheitsanträge unterlagen klar, am deutlichsten jener von Pfister, der mit 123 zu 42 Stimmen abgeschmettert wurde. Die Minderheiten Randegger und Scheurer scheiterten mit 110 zu 60 resp. 114 zu 55 Stimmen. Das Einschwenken des Nationalrats wurde in den Medien allgemein als Reaktion auf die (in der Folge in diesem Ausmass nicht bestätigten) Berichte über Plünderungen während des Irakkriegs interpretiert, die für den Irak zu Kulturverlusten in unermesslicher Höhe geführt hätten. Nachdem diese Differenzen zum Ständerat ausgeräumt waren, wurde das neue Gesetz vom Ständerat erneut einstimmig und vom Nationalrat mit 135 zu 22 Stimmen gutgeheissen [6].
Da sich in den Konflikten jüngerer Zeit, insbesondere im ehemaligen Jugoslawien, gezeigt hatte, dass das Haager Abkommen von 1954 für den Schutz von Kulturgut vor bewaffneten Konflikten mehrere normative Mangel aufweist, welche auch durch die Zusatzprotokolle von 1977 zu den Genfer Abkommen von 1949 zum Schutz der Kriegsopfer nicht behoben werden konnten, wurde 1999 in Den Haag das zweite Zusatzprotokoll verabschiedet, welches von der Schweiz umgehend unterzeichnet wurde. Es dehnt sämtliche Bestimmungen auf nicht-internationale bewaffnete Konflikte aus und präzisiert die Massnahmen, welche die Vertragsstaaten bereits in Friedenszeiten zum Schutz des Kulturgutes, insbesondere auch gegen Naturkatastrophen treffen müssen. Als Erstrat stimmte der Ständerat der vom Bundesrat beantragten Ratifizierung einstimmig zu [7].
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Pro Helvetia
Die Stiftung Pro Helvetia (PH) beantragte für die Vierjahresperiode 2004-2007 knapp 180 Mio Fr.; gut 149 Mio Fr. für die Erfüllung des gesetzlichen Mindestauftrags und rund 30 Mio Fr. für fünf Schwerpunkte, bei denen sie in den nächsten Jahren klare Akzente setzen wollte (Tanz, Film, neue Informations- und Kommunikationstechnologien, Verständigung im Inland, interkultureller Dialog). In seiner Botschaft ans Parlament anerkannte der Bundesrat zwar das überzeugende Programm der Stiftung, zeigte sich aber angesichts der schwierigen Finanzlage nicht imstande, der Forderung nachzukommen. Mit einer Erhöhung um 7 Mio Fr. (+5,5%) gegenüber der Vierjahresperiode 2000-2003 glich der bundesrätliche Antrag knapp die aufgelaufene Teuerung aus. Deutlich kürzte die Regierung vor allem das Begehren der PH beim gesetzlichen Mindestauftrag. Dafür sollten lediglich 121 Mio Fr. zur Verfügung stehen (eine Mio mehr als 2000-2003), ein klarer Fingerzeig an die Stiftung, die Verwaltungs- und Personalkosten, welche rund 35% der Gesamtausgaben ausmachen, unter die 30%-Marke hinunterzufahren. Der Bundesrat schloss auch nicht aus, dass es bei der PH künftig zu einem Personalabbau kommen könnte oder dass Aussenstellen stillgelegt werden müssten. Ganz strich der Bundesrat die Ausgaben für die Schwerpunkte Film und neue Medien (zusammen 4 Mio Fr.); die Budgetposten Verständigung im Inland und interkultureller Dialog kürzte er um 1,3 resp. 4,3 Mio Fr. Gesamthaft beantragte er dem Parlament einen Finanzrahmen von 137 Mio Fr. Im Nationalrat, der das Geschäft als Erstrat behandelte, verlangte Pfister (svp, SG) im Namen einer Mehrheit seiner Fraktion, den Kredit auf die für die Basisleistungen notwendigen 121 Mio Fr. zu beschränken. Mit 110 zu 32 Stimmen übernahm die grosse Kammer aber die Vorgabe des Bundesrates; der Ständerat folgte diskussionslos [8].
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Filmförderung
Trotz Protesten aus Kreisen der Denkmalpflege nahm der Bundesrat als Massnahme des Entlastungsprogramms im BAK einen Mitteltransfer von der Denkmalpflege zur Filmförderung vor. Er stimmte einem neuen Vierjahres-Zahlungsrahmen zu, der eine kontinuierliche Erhöhung des Förderungskredits vorsieht. Dieser soll für die Jahre 2004-2007 von 20,5 Mio Fr. (2003) stufenweise um 3 bis 4 Mio Fr. erhöht werden. Stillschweigend stimmte das Parlament dieser Verlagerung im Voranschlag 2004 zu [9].
Die Pro Helvetia, das Schweizerische Filmzentrum und die Kurzfilm Agentur Schweiz schlossen sich zur wirksameren Promotion des Schweizer Films im neuen Verein „Swiss Films“ zusammen, der als Versuchsbetrieb von 2004 bis 2006 geplant ist. Das operative Budget wird rund 1,6 Mio Fr. betragen [10].
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Museen
Der Bundesrat zeigte sich bereit, trotz allgemeiner Sparbemühungen das Verkehrshaus Luzern (VHS) weiterhin im bisherigen Rahmen finanziell zu unterstützen. Er beantragte dem Parlament, das Museum in den Jahren 2004-2007 mit jährlich 1,6 Mio Fr. zu subventionieren. Dieser Betrag stellte einen für alle beteiligten Parteien tragbaren Kompromiss dar. Einerseits war eine Studie zum Ergebnis gekommen, dass das Verkehrshaus – das meistbesuchte Museum der Schweiz – eine gemeinwirtschaftliche Leistung von 7 bis 8 Mio Fr. erbringt, die abgegolten werden müsste; andererseits war befürchtet worden, dass der Bund als Folge des Entlastungsprogramms das Verkehrshaus, das nicht der Eidgenossenschaft gehört, ganz fallen lässt. Das Parlament stimmte der Unterstützung ohne grössere Diskussionen zu. Kanton und Stadt Luzern wollen bis 2007 gemeinsam weitere 3,7 Mio Fr. pro Jahr an den Betrieb dieses Museums von Weltrang beisteuern [11].
Gegen den Willen des Bundesrates, der Umwandlung in ein Postulat beantragte, nahm der Nationalrat mit 78 zu 13 Stimmen eine Motion Widmer (sp, LU) an, die verlangt, das VHS sei dem Schweizerischen Landesmuseum insofern gleichzustellen, als es in die laufende Planung des Konzeptes für die Musée Suisse Gruppe einbezogen wird; ein längerfristiger Leistungsauftrag sollte zudem den Betrieb des Museums für die Zukunft planbarer machen. Der Bundesrat machte geltend, mit den heute zur Verfügung stehenden Ressourcen könne das Landesmuseum keine weiteren operativen Aufgaben übernehmen. Die Integration des VHS in seiner Grösse und unbewältigten finanziellen Problematik übersteige die vorhandenen Kapazitäten des Kompetenzzentrums Museen des Bundes. Der Ständerat folgte der Argumentation des Bundesrates und überwies die Motion lediglich als Postulat beider Räte [12].
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Bibliotheken
Der Bundesrat beantragte dem Parlament, die seit 1921 mitfinanzierte Stiftung Bibliomedia (vormals Schweizerische Volksbibliothek) in den Jahren 2004-2007 mit einem Zahlungsrahmen von 7 Mio Fr. zu unterstützen, d.h. wegen des Sparprogramms mit einer Million weniger als in den Vorjahren. Gleichzeitig wurde ein spezielles Bundesgesetz für die Unterstützung der Stiftung unterbreitet, das sich als Übergangsregelung bis zur definitiven Ausgestaltung einer Gesetzesgrundlage in dem in Vorbereitung befindlichen Kulturförderungsgesetz versteht. In beiden Räten wurde das Bundesgesetz oppositionslos angenommen. Zu Diskussionen Anlass gab hingegen die Höhe der Subvention. Im Nationalrat beantragte eine Kommissionsmehrheit zwar knapp, aber dennoch erfolgreich (mit 77 zu 73 Stimmen), angesichts der Bedeutung der Leseförderung die Unterstützung bei 8 Mio Fr. pro Jahr zu belassen. Mit 25 zu 14 Stimmen schloss sich der Ständerat wieder dem Bundesrat an. Gegen einen Minderheitsantrag, der vor allem von der SVP unterstützt wurde, hielt der Nationalrat in der Differenzbereinigung mit 96 zu 67 Stimmen an seinem ersten Beschluss fest, worauf der Ständerat zustimmte, gleichzeitig aber betonte, es handle sich lediglich um einen Zahlungsrahmen; es werde dann in der Budgetkompetenz des Parlaments liegen, die entsprechenden jährlichen Beträge einzustellen [13].
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Buchmarkt
In Basel eröffnete die Buchmesse Basel Anfang Mai in kleinem Rahmen erstmals ihre Tore. Auffallend war das weitgehende Fehlen der grossen deutschen Verlagshäuser, die offenbar noch nicht abschätzen konnten, was ihnen diese neue Buchmesse im deutschsprachigen Raum bringt. Flankiert wurde die Messe von einem Literaturfestival, das in der ganzen Stadt seine Ausläufer hatte [14].
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Urheberrecht
Vermeintlich im Interesse der Schweizer Kinobranche hatte das Parlament bei der Revision des Filmgesetzes eine Bestimmung ins Urheberrechtsgesetz (URG) aufgenommen, die dazu führte, dass ab August 2002 die bis anhin tolerierten Parallel- und Grauimporte von Spielfilm-DVDs verboten wurden. Damit sollte verhindert werden, dass Filme schon auf DVD erhältlich sind, bevor sie in die Schweizer Kinos kommen. Betroffen sind vor allem US-Produktionen, die in Nordamerika oft viel früher als in Europa im Kino und auf DVD erscheinen. Die Bestimmung führte aber weniger zu einem Schutz der Kinobranche als vielmehr zu einer Abschottung des Marktes. Der Nationalrat hatte bereits im Vorjahr mit einem Postulat darauf hingewiesen. Im Rahmen der Kartellgesetzrevision beantragte die WAK des Ständerates erfolgreich eine Neuformulierung der Bestimmung im URG, die darauf abzielt, einerseits die Kaskadenauswertung für die audiovisuellen Werke zu schützen, andererseits aber den Parallelimport für Videos zu erlauben, sobald der Rechteinhaber selber mit der Videoauswertung seines Werkes begonnen oder dieser zugestimmt hat. Der Nationalrat wählte eine andere Formulierung, die noch klarer zum Ausdruck bringt, dass das Importverbot den Schutz der Kinoauswertung sicherstellen soll, ohne die Tätigkeit des Handels und der Videotheken ungebührlich einzuschränken. Danach dürfen Exemplare von audiovisuellen Werken so lange nicht weiterveräussert oder vermietet werden, als der Urheber oder die Urheberin dadurch in der Ausübung des Aufführungsrechtes beeinträchtigt wird. Der Ständerat stimmte dieser Version zu [15].
Indem er einer von 28 weiteren Abgeordneten unterzeichneten parlamentarischen Initiative Lombardi (cvp, TI) Folge gab, beschloss der Ständerat eine weitere Änderung des URG, welche die Radio- und Fernsehanstalten berechtigt, im Handel erhältliche Tonträger zu kopieren und zu senden, ohne dazu Verträge mit oftmals überhöhten Forderungen mit der in einem Kartell organisierten Tonträgerindustrie abschliessen zu müssen, welche über die Abgeltung der Autorenrechte an die Suisa hinausgehen [16].
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Kulturpolitik der Kantone und Städte
Der seit Jahren andauernde Streit zwischen den Kantonen St. Gallen und Zürich um die 1712 in den Villmergerkriegen von den Zürcher Truppen aus der Stiftsbibliothek St. Gallen entfernten Handschriften und astronomischen Geräte, die heute in der Zürcher Zentralbibliothek aufbewahrt werden, trat in eine neue Phase. Im November fand in Bern die erste Mediationssitzung unter Leitung des Bundesrates statt. Ermöglicht wird diese erste Vermittlung des Bundes in einer Streitsache zwischen Kantonen durch Art. 44 Abs. 3 der neuen Bundesverfassung [17].
Die Regierungen von Kanton und Stadt Zürich beschlossen, künftig viermal so viel Geld wie bisher für die Filmförderung einzusetzen, nämlich rund 9 Mio Fr. pro Jahr. Mit 20 Mio Fr. aus dem Fonds für gemeinnützige Zwecke, der mit den Gewinnen der Interkantonalen Landeslotterie (Swisslos) geäufnet wird, wurde die Zürcher Filmstiftung gegründet, welche die bisherige Filmförderungskommission ablöst. 3 Mio Fr. steuert die Stadt Zürich bei, die ihre jährliche Filmförderungssubvention damit vervierfachte [18].
 
[1] BaZ, 5.6.03; Presse vom 2.12.03; NZZ, 4.6. und 22.12.03. Siehe SPJ 2001, S. 236.
[2] AB NR, 2003, S. 1531.
[3] Siehe SPJ 2001, S. 236; TA, 4.3.03 (Bericht, wonach Fischer für seine Tätigkeit als „Berater“ von Kunsthandelskreisen ein Honorar bezogen habe; Fischer bestätigte, er habe dafür „wenige Tausend Franken“ kassiert).
[4] AB NR, 2003, S. 24 ff. und 35 ff.
[5] AB SR, 2003, S. 546 ff.
[6] AB NR, 2003, S. 1048 ff. und 1244 f.; AB SR, 2003, S. 716. Zu den im Zusammenhang mit den Plünderungen im Irak in der Schweiz ergriffenen Vorsichtsmassnahmen siehe NZZ, 17.4.03; BaZ, 19.4. und 13.6.03.
[7] BBl, 2003, S. 6091 ff.; AB SR, 2003, S. 1166.
[8] BBl, 2003, S. 4885 ff.; AB NR, 2003, S. 1523 ff.; AB SR, 2003, S. 1180 f.; Presse vom 30.5.03. Zur geplanten Neuorientierung der PH siehe die Antwort des BR auf eine Frage Galli (cvp, BE) in AB NR, 2003, S. 1014. Für einen abgelehnten Mehrheitsantrag der Kommission, im Rahmen des Entlastungsprogramms die Mittel für BAK und PH über die bundesrätlichen Vorschläge hinaus zu kürzen, siehe a.a.O., S. 1632 f.
[9] AB SR, 2003, S. 1071 f.; AB NR, 2003, S. 1916 ff.; TA, 9.8., 14.8. und 29.8.03; NZZ, 12.8.03. Siehe dazu auch die Antwort des BR auf eine Frage Galli (cvp, BE) in AB NR, 2003, S. 1014 f. Erstmals wurde im Nationalratssaal vor zahlreichen Parlamentariern ein Spielfilm projiziert, nämlich „Mais im Bundeshuus“, der die Beratung der Gen-Lex im NR (Kommission und Plenum) nachzeichnet (Presse vom 18.9.03).
[10] NZZ, 13.9.03.
[11] BBl, 2003, S. 628 ff.; AB NR, 2003, S. 1784 ff. und 2133; AB SR, 2003, S. 1176 ff. und 1248; TA, 12.9.03; NZZ, 18.11.03.
[12] AB NR, 2003, S. 884 f.; AB SR, 2003, S. 1179 f. Siehe SPJ 2002, S. 275.
[13] BBl, 2003, S. 6215 ff.; AB NR, 2003, S. 1780 ff.; 2045 ff. und 2133; AB SR, 2003, S. 1173 ff., 1221 f. und 1248. Die Nein-Stimmen im NR zum Bundesgesetz stammten vornehmlich aus den Reihen der SVP. Siehe SPJ 1999, S. 331.
[14] BaZ, 3.-5.5.03. Mit etwas Befremden reagierte die Romandie darauf, dass die Basler Messe praktisch zeitgleich mit dem seit Jahren etablierten Genfer Buch- und Pressesalon stattfand (LM, 11.1.03; TA, 26.2.03; Bund, 28.2.03).
[15] AB SR, 2003, S. 336 f. und 497; AB NR, 2003, S. 832 f.; SoZ, 20.4.03. Vgl. SPJ 2002, S. 276. Für die Kartellgesetzrevision siehe oben, Teil I, 4a (Wettbewerb).
[16] AB SR, 2003, S. 257.
[17] NZZ, 22.2., 6.5., 9.7. und 11.1.03; SGT, 25.2., 22.3. und 18.11.03; Presse vom 21.11.03. Siehe Lit. Schweizer / Hailbronner / Burmeister. Vgl. SPJ 2002, S. 276.
[18] TA, 31.10.03.