Année politique Suisse 2004 : Allgemeine Chronik / Öffentliche Finanzen
 
Direkte Steuern
Zu den kantonalen Steuervorlagen siehe unten, Teil II, 2b.
Auf Antrag des Bundesrates verabschiedete das Parlament in der Frühlingssession eine dringliche Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer, welche die Folgen der kalten Progression bis zum Inkrafttreten der Reform der Ehe- und Familienbesteuerung berücksichtigt. Zu reden gab nicht der an sich unbestrittene Ausgleich der kalten Progression, sondern die Kurzfristigkeit der Vorlage, bei welcher der Bundesrat auf ein Vernehmlassungsverfahren verzichtet und damit dem Mitbestimmungsrecht der Kantone nicht Rechnung getragen hatte. Kantonsvertreter und Ratslinke kritisierten, dass die Vorlage in das laufende Abstimmungsverfahren zum Steuerpaket eingreife. Die bürgerliche Mehrheit setzte sich jedoch mit ihrer Ansicht durch, dass mit der Vorlage die notwendige Transparenz und Klarheit für die Stimmbürger geschaffen werde. Im Gegensatz zum Bundesrat, der die im Steuerpaket verankerten neuen Tarife und Abzüge nur um die bis Ende 2004 aufgelaufene Teuerung von 6,5% hatte ausgleichen wollen, entschied das Parlament, die Teuerung erst dann auszugleichen, wenn sie effektiv 7% erreicht hat; der mit dem Steuerpaket verbundene neue Tarif wäre voll der Teuerung anzupassen, die neuen Abzüge hingegen der seit dem Inkrafttreten des Steuerpakets (2005) aufgelaufenen Teuerung [1].
Am 16. Mai 2004 kam das Steuerpaket zur Abstimmung. Insbesondere aufgrund der befürchteten Einbussen bei der Wohneigentumsbesteuerung sprachen sich neben den elf Kantonen (BS, BE, GL, GR, JU, OW, SG, SH, SO, VD, VS), welche erstmals seit 1874 das Standesreferendum ergriffen hatten, auch neun weitere für die Ablehnung der Vorlage aus. Linke und Grüne, welche ebenfalls das Referendum ergriffen hatten, Gewerkschaften und der Schweizerische Mieterverband gaben die Nein-Parole heraus. Zur Befürworterseite zählten die FDP und die SVP sowie die Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände und der Schweizerische Hauseigentümerverband. Auch die CVP befürwortete das Steuerpaket, allerdings hatten viele Kantonalsektionen die Nein-Parole herausgegeben [2].
Steuerpaket
Abstimmung vom 16. Mai 2004

Beteiligung: 50,8%
Ja: 821 475 (34,1%)
Nein: 1 585 910 (65,9%)

Parolen:
Ja: CVP (9*), FDP (1*), SVP (1*), LP, EDU, FP, Lega; economiesuisse, SGV, ZSA, Hauseigentümerverband, Gemeindeverband.
Nein: SP, GP, CSP, EVP, PdA, SD; SGB, Travail.Suisse, Mieterverband, Städteverband, Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren.
Stimmfreigabe: SBV

* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen
Bei einer hohen Stimmbeteiligung von 50,8% verwarf das Volk das Steuerpaket mit 65,9% Nein- Stimmen. Lediglich in den drei Bezirken Meilen (ZH), Höfe (SZ) und Rheintal (SG) waren Ja-Mehrheiten zustande gekommen. Gemäss der Vox-Analyse lehnten Frauen, die städtische Bevölkerung und Personen mit niedrigem Einkommen die Vorlage noch deutlicher ab als Männer, die Landbevölkerung und Personen mit höherem Haushaltseinkommen. Ausschlaggebend für das Stimmverhalten waren die Parteiverbundenheit und die Einstufung auf der Links-Rechts-Achse: Unter den Befragten, welche Sympathien für die SVP bekundeten, nahmen 52%, bei der FDP 58% das Steuerpaket an, bei der SP stiess es auf massive Ablehnung (17% Ja). Ein differenzierteres Bild zeigte sich bei der CVP, wo lediglich 31% der Befragten, die der CVP nahe standen, das Steuerpaket gemäss der nationalen Parteiparole annahmen (9 kantonale Sektionen hatten die Nein-Parole herausgegeben). Diese Tendenz zur Polarisierung zwischen den Parteien bestätigte sich durch die Positionierung der Befragten auf einer Links-Rechts-Achse: Je weiter links sich die Befragten auf der Achse einstuften, desto stärker fiel die Ablehnung des Steuerpakets aus, je weiter rechts die Einstufung, desto stärker die Zustimmung. Aus der Untersuchung der Stimmmotive ging hervor, dass nach Auffassung der Gegnerinnen und Gegner das Steuerpaket zu stark den gut Verdienenden zugute kam und zu viele unterschiedliche Massnahmen enthielt [3].
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Neue Finanzordnung
In der Frühlingssession bereinigten die Räte die letzten Differenzen bei der neuen Finanzordnung und schrieben in der Verfassung fest, dass grundsätzlich 5% des nicht zweckgebundenen Mehrwertsteuerertrages für die Prämienverbilligung der Krankenkassen eingesetzt werden sollen, sofern das Gesetz nicht eine andere Verwendung zur Entlastung der unteren Einkommensschichten festlegt. Die Vorlage passierte die Schlussabstimmung in beiden Räten einstimmig [4].
Die Vorlage zur neuen Finanzordnung wurde im Vorfeld der Abstimmung kaum bekämpft. Einzig die politisch unbedeutende Partei der Arbeit und drei Kantonssektionen der SVP (SG, VS, ZG) gaben die Nein-Parole heraus [5].
Neue Finanzordnung
Abstimmung vom 28. November 2004

Beteiligung: 36,8%
Ja: 1 258 895 (73,8%) / 19 6/2 Stände
Nein: 446 662 (26,2%) / 1 Stand

Parolen:
Ja: CVP, FDP, SP, SVP (3*), GP, LP, CSP, EDU, EVP, FP, Lega, SD; ZSA, economiesuisse, SGV, SBV, SGB, Travail.Suisse.
Nein: PdA.

* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen
Am 28. November 2004 stiess die neue Finanzordnung bei einer grossen Mehrheit der Stimmenden (73,8%) und allen Kantonen ausser Zug (51% Nein) auf Zustimmung. Die Vox-Analyse zeigte auf, dass eine deutliche Mehrheit der Stimmbevölkerung keine Ahnung hatte, um was es bei der Vorlage ging. Manche glaubten, sie bilde einen Teilaspekt des neuen Finanzausgleichs (NFA), über den sie am selben Wochenende zu befinden hatten. Auf den Abstimmungsentscheid hatte dies jedoch keine Auswirkungen: Nichtinformierte stimmten exakt gleich wie die wenigen, welche sich mit dem Inhalt der neuen Finanzordnung befasst hatten. Die schlechten Kenntnisse und die Verwechslung mit der NFA führten dazu, dass die Einstellung zu letzterer zum wichtigsten Bestimmungsgrund für den Entscheid über die neue Finanzordnung wurde. Wer der NFA zustimmte, hiess zu 92% auch die neue Finanzordnung gut; wer die NFA ablehnte, votierte zu 65% ebenfalls gegen die Finanzordnung. Wie bei der NFA waren auch bei der Finanzordnung die Einkommensverhältnisse das einzige soziale Merkmal, das die Stimmabgabe beeinflusste; am deutlichsten war die Zustimmung bei Personen in gutsituierten Haushalten [6].
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Steuerhinterziehung
Basierend auf einer Standesinitiative des Kantons Jura billigte das Parlament den Gesetzesentwurf der ständerätlichen Rechtskommission zur Abschaffung von „Erbenbussen“. Damit trug es zum einen der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte Rechnung, wonach solche Bussen persönlich und demzufolge unvererblich sind und zum andern dem Schweizerischen Strafgesetzbuch, nach dem eine Busse mit dem Tod des Verurteilten wegfällt [7].
Gegen den Antrag des Bundesrates und den Widerstand der Linken gab nach der kleinen Kammer im Vorjahr auch der Nationalrat einer Standesinitiative des Kantons Tessin Folge, welche eine allgemeine Steueramnestie für eidgenössische und kantonale Steuern fordert; er hiess auch eine parlamentarische Initiative Polla (lp, GE) gut, welche in dieselbe Richtung zielt. Im Gegenzug überwies er ein Postulat der Minderheit seiner WAK, welches die Erhöhung der Zahl der Steuerinspektoren verlangt, um die Steuerkontrolle zu verbessern. Gegen die Empfehlung des Bundesrates lehnte der Ständerat eine Motion der WAK-NR ab, welche den Bundesrat aufforderte, im Falle einer allgemeinen Steueramnestie gleichzeitig eine Verschärfung der Strafbestimmungen und der Steuererfassungspraxis vorzubereiten [8].
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Steuerharmonisierung
In der Herbstsession nahm der Nationalrat diskussionslos eine Motion Banga (sp, SO) an, welche analog dem Sold für Militär- und Zivilschutzdienst sowie dem Taschengeld für Zivildienst den Feuerwehrsold von der direkten Bundessteuer befreien will. Eine parlamentarische Initiative Studer (evp, AG), welche die Einführung einer eidgenössischen Erbschafts- und Schenkungssteuer verlangte, wurde mit dem Argument abgelehnt, eine solche Steuer käme einem Eingriff in die kantonale Steuerhoheit gleich, da verschiedene Kantone diese Steuer entweder abgeschafft oder reduziert hätten [9].
Im November verabschiedete der Bundesrat seine Botschaft zum Bundesgesetz über die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen. Da Mitarbeiteraktien und -optionen als Salärbestandteil stark zugenommen haben, sollen sie künftig nach einheitlichem Recht besteuert werden: Mitarbeiteraktien grundsätzlich zum Zeitpunkt des Erwerbs, wobei bei gesperrten und damit nicht verfügbaren Aktien der Verkehrswert mit einem Einschlag von 6% während maximal zehn Jahren reduziert wird. Bei den Mitarbeiteroptionen, die an der Börse kotiert und damit frei verfüg- und ausübbar sind, will der Bundesrat den geldwerten Vorteil zum Zeitpunkt des Erwerbs besteuern; Optionen, die nicht an der Börse kotiert oder gesperrt sind, sollen dagegen erst dann besteuert werden, wenn sie der betroffene Mitarbeiter ausübt. Allgemein soll der geldwerte Vorteil, der bei der Ausübung der Option erzielt wird, für die Steuerbemessung pro Sperrjahr um 10% (bis maximal 50%) vermindert werden. Mit der vorgesehenen Regelung müssen Arbeitnehmer keine Steuern mehr auf einem geldwerten Vorteil zahlen, den sie wegen eines späteren Kursverfalls an der Börse gar nie realisieren können [10].
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Familienbesteuerung
Der Nationalrat lehnte eine Motion Aeschbacher (evp, ZH), welche die Einführung einer zivilstandsunabhängigen Individualbesteuerung verlangt, ab. Er folgte der Argumentation des Bundesrates, der mit dem definitiven Systementscheid noch zuwarten will. Anfang Dezember präsentierte eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern der eidgenössischen und der kantonalen Steuerverwaltung, der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren, der städtischen Steuerkonferenz und der Wissenschaft in Beantwortung eines Postulats Lauri einen Bericht mit drei Modellen zur Einführung der Individualbesteuerung: Modell 1 sieht eine konsequente Individualbesteuerung mit Zuordnung nach den zivilrechtlichen Verhältnissen vor, Modell 2 eine Individualbesteuerung mit teilweise pauschaler Zuordnung unterteilt nach zwei Untervarianten bei der Deklaration, und Modell 3 ein Veranlagungswahlrecht für Ehepaare (Wahl zwischen Zusammenveranlagung mit Teilsplitting oder Individualbesteuerung, die den Regeln der Besteuerung von Alleinstehenden folgt). Der Wechsel hin zur Individualbesteuerung sei gemäss den Autoren nur langfristig machbar, da mit grossem Aufwand für die Kantone verbunden [11].
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Unternehmensbesteuerung
In der Sommersession gab der Nationalrat diskussionslos einer parlamentarischen Initiative der CVP-Fraktion Folge, welche im Rahmen einer Unternehmenssteuerreform II insbesondere eine Halbierung der steuerlichen Doppelbelastung des Risikokapitals, eine Erleichterung der Unternehmernachfolge bei Einzelfirmen und Personengesellschaften und eine Verbesserung des Beteiligungsabzugs verlangt. Im Winter erklärte Bundesrat Merz anlässlich der Diskussion zu einer Interpellation Wicki (cvp, LU), dass die Vernehmlassung zum letzten Jahr in Konsultation gegebenen Vorentwurf einer Unternehmenssteuerreform II für keine der drei vorgeschlagenen Varianten eine klare Mehrheit ergeben habe. Basierend auf der aber inzwischen vorliegenden Einigung zwischen den Kantonen und dem Finanzdepartement beabsichtige die Regierung, in der ersten Hälfte des kommenden Jahres ihre Botschaft zu präsentieren, damit das Parlament noch im gleichen Jahr die Beratungen aufnehmen könne. Voraussetzung sei, dass der Gesamtbundesrat der Vorgehensweise des Finanzdepartements folge und weiterhin beim Unternehmer und nicht bei der Unternehmung eine steuerliche Entlastung anstrebe [12].
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Neuer Lohnausweis
Mit 94:61 Stimmen gab der Nationalrat einer parlamentarischen Initiative Gysin (fdp, BL) Folge, welche verlangt, die Grundsätze für die Erstellung des Lohnausweises auf Gesetzesstufe festzuhalten. Arbeitgeber sollen auf dem neuen Lohnausweis nur in gesetzlich festgelegten Fällen Gehaltsnebenleistungen aufführen müssen. Damit soll verhindert werden, dass die Steuerbehörden in Zukunft weiterhin von ihrer Kompetenz Gebrauch machen, zusätzliche materielle Bestimmungen in den Lohnausweis aufzunehmen. SP und Grüne sprachen sich nicht grundsätzlich gegen die Initiative aus, befürchteten aber, mit der im Begehren vorgeschlagenen Formulierung würden Steuerschlupflöcher geschaffen. Ende November einigten sich die Wirtschaftsverbände und die Kantone nach langem Seilziehen darauf, den neuen Lohnausweis 2006 definitiv einzuführen [13].
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Andere Steuerfragen
Der Ständerat überwies eine Motion David (cvp, SG) als Postulat. Es verlangte, dass die Kosten der berufsorientierten Weiterbildung als Weiterbildungskosten steuerlich in Abzug gebracht werden können. In seiner Antwort auf eine Interpellation Sommaruga (sp, BE) stellte der Bundesrat eine Aufstellung der Steuerabzüge und welche Einkommensklassen davon profitierten, auf Ende Jahr in Aussicht [14].
Nachdem der Ständerat im Vorjahr einer Standesinitiative des Kantons Jura Folge gegeben hatte, billigte der Nationalrat das Begehren diskussionslos. Es verlangt eine Anpassung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer. Steuerpflichtige sollen in einem Nach- oder Strafsteuerverfahren nicht mit Ordnungsbussen zur Herausgabe von Unterlagen gezwungen werden dürfen; der europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte die Schweiz wegen ihrer diesbezüglichen Rechtspraxis gerügt [15].
 
[1] BBl, 2004, S. 1287 ff.; AB NR, 2004, S. 236 ff., 288 ff., 324 ff., 383 f. und 500 f.; AB SR, 2004, S. 123 ff. und 167; BBl, 2004, S. 1381 f.; vgl. auch die Antworten des BR auf die Fra. Schibli (svp, ZH), die Ip. der SP-Fraktion und die EA Kiener Nellen (sp, BE) in AB NR, 2004, S. 321 f. und Beilagen III, S. 284 f. und 230 f. Zur Problematik der materiellen Steuerharmonisierung im Zusammenhang mit dem Steuerpaket vgl. die Antwort des BR auf die EA Hegetschweiler (fdp, ZH) in AB NR, 2004, Beilagen I, S. 147 ff.; Presse vom 4.-6.3. und 10.-17.3.04; NZZ, 30.3.04.
[2] Presse vom 27.1.-14.5.04; vgl. SPJ 2003, S. 130 f. Siehe auch unten, Teil I, 6c (Wohnungsbau und -eigentum).
[3] BBl, 2004, S. 981 ff. und 3943 ff.; Presse vom 17.5.04. Engeli, Isabelle, Vox – Analyse der eidgenössischen Abstimmungen vom 16. Mai 2004, VOX Nr. 83, Institut für Politikwissenschaft der Universität Genf und gfs.bern, Bern 2004. Das Postulat Hegetschweiler (fdp, ZH) zur Haltung des BR betreffend das Steuerpaket wurde in der Herbstsession abgeschrieben (AB NR, 2004, S. 1422 f.).
[4] AB SR, 2004, S. 5 f. und 165; AB NR, 2004, S. 180 und 499; BBl, 2004, S. 1363 f.; vgl. SPJ 2003, S. 131 f.
[5] Presse vom 23.10.04; SGT, 27.10. und 18.11.04; NZZ, 29.10., 24.11. und 26.11.04; LT, 13.11.04; AZ, 15.11.04.
[6] BBl, 2004, S. 4747 ff. und 2005, S. 951 ff.; Presse vom 29.11.04; Hirter, Hans / Linder, Wolf, Vox – Analyse der eidgenössischen Abstimmungen vom 28. November 2004, VOX Nr. 85, Institut für Politikwissenschaft der Universität Bern und gfs.bern, Bern 2004. Zur NFA siehe unten (Finanzausgleich).
[7] BBl, 2004, S. 1437 ff. (RK) und 5445 f. (BR); AB SR, 2004, S. 162 f. und 649; AB NR, 2004, S. 1408 f. und 1759; BBl, 2004, S. 5445 f.; vgl. SPJ 2003, S. 132.
[8] AB NR, 2004, S. 182 ff. und 185 f.; AB SR, 2004, S. 256 f.; Presse vom 9.3. und 28.10.04; vgl. SPJ 2003, S. 132.
[9] AB NR, 2004, S. 1726 ff. (Mo.) sowie 1741 und Beilagen IV, S. 346 (pa. Iv.).
[10] BBl, 2005, S. 575 ff.; TA, 18.11.04; vgl. SPJ 2003, S. 132.
[11] AB NR, 2004, S. 2171 und Beilagen V, S. 172 ff. (Mo.); Presse vom 4.12.04; vgl. SPJ 2003, S. 132 (Po.).
[12] AB NR, 2004, S. 1106 f.; AB SR, 2004, S. 912 ff. (siehe auch die gleichlautende Ip. 04.3545 der CVP-Fraktion im NR); NZZ, 4.5.04; vgl. SPJ 2003, S. 133 f. Zu administrativen Erleichterungen von Unternehmen siehe Presse vom 21.10.04.
[13] AB NR, 2004, S. 1734 ff. (siehe auch die von den WAK-NR und -SR gebilligte, aber in den Räten noch nicht behandelte pa. Iv. 04.413 Lustenberger (cvp, LU)). Zu den Diskussionen um den neuen Lohnausweis siehe NZZ, 12.3., 1.10., 6.10. und 8.10.04; SHZ, 24.3. und 6.10.04; Presse vom 26.5., 21.10. und 25.11.04; Lit. Häusermann.
[14] AB SR, 2004, S. 9 ff. sowie 494 und Beilagen IV, S. 86 f.
[15] AB NR, 2004, S. 195 und Beilagen I, S. 41 f.; vgl. SPJ 2003, S. 134.