Année politique Suisse 2004 : Infrastruktur und Lebensraum
Boden- und Wohnwirtschaft
Das Parlament billigte eine Änderung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland. – Die Teilrevision des Mietrechts scheiterte in der Volksabstimmung. – Die Stimmberechtigten verwarfen das Steuerpaket, welches auch Änderungen bei der Besteuerung von Wohneigentum gebracht hätte.
Raumplanung
Eine Studie der Bundesämter für Raumentwicklung und Umwelt, Wald und Landschaft ergab, dass in der Schweiz 17 Mio m2
ungenutzte Industrieflächen vorhanden sind; dies entspricht der Fläche der Stadt Genf und ihrem Umland mit 190 000 Einwohnern und 140 000 Arbeitsplätzen. In seiner Antwort auf eine Anfrage Leutenegger Oberholzer (sp, BL) erklärte der Bundesrat, dass innerhalb des Siedlungsgebiets vor allem das Militär, die SBB und die Post über nicht mehr oder nur noch teilweise genutzte Bauten und Anlagen verfügten. Der Bund schreibe seine nicht mehr benötigten Bauten, Anlagen und Landreserven in der Regel öffentlich zum Erwerb aus, und für die Umnutzung grösserer Areale arbeiteten die federführenden Bundesstellen mit den betroffenen Kantonen zusammen. So werde beispielsweise für den ehemaligen Militärflugplatz Interlaken im Rahmen der Agglomerationsstrategie Interlaken ein Nutzungskonzept erarbeitet
[1].
Damit sich ein amerikanischer Konzern mit einer Pharmafabrik, welche rund 1 200 Arbeitsplätze bringen soll, allenfalls in Galmiz (FR) ansiedeln kann, bewilligte der Freiburger Staatsrat die Umzonung von 550 000 m2 Landwirtschaftsland in eine Industriezone. In seiner Antwort auf eine Frage Teuscher (gp, BE) erklärte der Bundesrat, der
„Fall Galmiz“ verletze das Raumplanungsrecht nicht. Die Kompetenz, über derartige Einzonungen zu entscheiden, liege bei der Gemeinde; die im Rahmen der Nutzungsplanung getroffenen Festlegungen bedürften der Genehmigung durch den Kanton. Bestünden Zweifel an der Bundesrechtskonformität der getroffenen planerischen Festlegungen, könnten Anwohner, zum Teil Nachbargemeinden und in bestimmten Fällen Umweltverbände dagegen gerichtlich vorgehen. Selbst wenn der Bund zur Auffassung käme, dass Bundesrecht verletzt würde, wäre er nach geltendem Recht nicht zur Anfechtung der Einzonung legitimiert. Es sei aber vorgesehen, diese Rechtslücke im Rahmen des Bundesgerichtsgesetzes, das sich in der parlamentarischen Beratung befinde, zu schliessen. Aufgrund der dargelegten Kompetenzordnung habe der Bund zurzeit nicht die Möglichkeit zu einer kantonsübergreifenden Koordination und könne sich daher auch nicht für einen anderen infrage kommenden Standort einsetzen. Dies wäre nur möglich, wenn der Bund die Kompetenz erhielte, bei Standortkonkurrenz aus gesamtschweizerischer Sicht übergeordnete Interessen einzubringen und den Kantonen gestützt darauf verbindliche Vorgaben zu machen. Ob es sinnvoll sei, dem Bund solche Kompetenzen zu erteilen, soll im Rahmen der im Legislaturprogramm 2003-2007 vorgesehenen Revision des Raumplanungsgesetzes geprüft werden
[2].
In einer ausführlichen Nationalratsdebatte zum Verhältnis zwischen Wirtschaftswachstum und
Verbandsbeschwerderecht betonte der Bundesrat, er sei nicht bereit, das Verbandsbeschwerderecht aufzuheben, wolle aber strenge Massnahmen ergreifen, um dessen Anwendung zu verbessern, insbesondere die Koordination des Vollzuges von Raumplanungs- und Umweltschutzgesetz bei publikumsintensiven Einrichtungen wie Einkaufszentren
[3].
Die grosse Kammer gab einer parlamentarischen Initiative Joder (svp, BE) Folge, welche eine
Änderung des Raumplanungsgesetzes verlangt. Künftig sollen auch Nichtlandwirte Gebäude in der
Landwirtschaftszone für die Kleintierzucht und -haltung nutzen können. Die kleine Kammer lehnte eine Standesinitiative des Kantons Bern zur Neukonzeption des Raumplanungsgesetzes ab. Mit der Stossrichtung des Begehrens erklärte sie sich zwar einverstanden, doch ging ihr die abschliessende Kompetenz der Kantone, Vorschriften zur Umnutzung von nicht mehr landwirtschaftlich genutztem Wohnraum zu erlassen, zu weit
[4].
Bodenrecht
Diskussionslos stimmte der Nationalrat einer vom Ständerat im Vorjahr überwiesenen Motion Lauri (svp, BE) zu, welche Erleichterungen für die Kantone bei der
Bereinigung der Grundbücher verlangte, da diese viele bedeutungslose Einträge aufweisen
[5]. Auf Antrag ihrer Rechtskommission schrieb die kleine Kammer eine parlamentarische Initiative Dettling (fdp, SZ) betreffend die Publikationspflicht beim Grundstückerwerb ab, weil sie im Rahmen der Behandlung des Bundesgesetzes über Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur umgesetzt wurde
[6].
In seiner Antwort auf eine Anfrage Müller (fdp, AG) betreffend die
Vereinheitlichung des Baurechtes erklärte der Bundesrat, dass der Bund nicht über die nötigen verfassungsrechtlichen Kompetenzen zur Harmonisierung der kantonalen Regelungen verfüge. Deshalb solle die Umsetzung der vereinheitlichten Begriffe in das kantonale Recht über eine interkantonale Vereinbarung erfolgen. Mit ihrem Beitritt zu dieser Vereinbarung verpflichteten sich die Kantone, ihre Planungs- und Bauvorschriften entsprechend anzupassen
[7].
Das Parlament verabschiedete eine Änderung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (Lex Koller). Ausgangspunkt der Revision bildete ein im Nationalrat angenommenes Postulat Theiler (fdp, LU), wonach der
Erwerb von Aktien an Immobiliengesellschaften gleich behandelt werden soll wie der Erwerb von Anteilen an Immobilienanlagefonds. Nachdem sich Bundesrat Blocher im Ständerat für die Vorlage ausgesprochen hatte, weil sich die Aufhebung des Gesetzes, welche die FDP mit einer Motion verlangt, verzögern könne, zog der Freisinnige Hans Hess (OW) seinen Nichteintretensantrag zurück. Der Rat hiess den Entwurf mit einer kleinen technischen Korrektur gut. Im Nationalrat hatte ein Nichteintretensantrag von Bernhard Hess (sd, BE) keine Chancen; der Rat schloss sich den Beschlüssen des Ständerates an. Das Gesetz passierte die Schlussabstimmung mit 42:0 (Ständerat) resp. 131:5 Stimmen bei 46 Enthaltungen von Seiten der Grünen und der Mehrheit der SP, die raumplanerische Bedenken geäussert hatten (Nationalrat). In der Wintersession schrieb die grosse Kammer den Vorstoss der FDP, welche die Aufhebung der Lex Koller verlangt hatte, ab
[8].
Mietwesen
Anfang Februar kam die Vorlage zur
Revision des Mietrechts zur Volksabstimmung. Sie stellte einen indirekten Gegenvorschlag des Parlaments zu der im Mai 2003 von Volk und Ständen abgelehnten Volksinitiative „Ja zu fairen Mieten“ des Mieterinnen- und Mieterverbandes dar. Der Verband hatte gegen die Mietrechtsrevision das Referendum ergriffen, weil er vom neuen Recht massive Mietzinserhöhungen befürchtete. Kernstück der Vorlage bildete der Systemwechsel bei der Berechnungsgrundlage für zulässige Mietzinsveränderungen: Neu sollte nicht mehr der Hypothekarzins, sondern der Landesindex der Konsumentenpreise als Basis dienen. In der Abstimmungskampagne entsprachen die Fronten in der Deutschschweiz und im Tessin dem bei wirtschaftspolitischen Vorlagen typischen Links-Rechts-Schema: Auf der Befürworterseite standen die meisten bürgerlichen Parteien und die Unternehmerverbände, auf der Seite der Gegner die SP, die GP und die Gewerkschaften. In der Westschweiz hingegen empfahlen mit Ausnahme der Liberalen auch die meisten bürgerlichen Parteien und der Hauseigentümerverband ein Nein
[9].
Mietrechtsrevision
Abstimmung vom 8. Februar 2004
Beteiligung: 45,4%
Ja: 755 561 (35,9%)
Nein: 1 347 458 (64,1%)
Parolen:
– Ja: CVP (5*), FDP (1*), SVP (5*), LP, FP, Lega; economiesuisse, SGV, SBV, ZSA, Hauseigentümerverband Schweiz.
– Nein: SP, GP, CSP, EDU, EVP, PdA, SD; SGB, Travail.Suisse, Mieterverband, Westschweizer Hauseigentümerverband.
* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen
Die Stimmberechtigten lehnten
die
Mietrechtsrevision mit
64,1% Nein-Stimmen ab; sie stiess in keinem einzigen Kanton auf Zustimmung. Gemäss Vox-Analyse war das wichtigste Motiv für die Ablehnung die Angst vor Mietzinserhöhungen gewesen. Von Bedeutung waren auch die Vermutung, dass mit dem neuen Gesetz der Mieterschutz abgebaut würde, sowie eine allgemein negative Haltung gegenüber der Vorlage
[10].
Wohnungsbau und -eigentum
2004 stabilisierte sich der Leerwohnungsbestand, nachdem er seit 1998 ständig gesunken war. Am Stichtag 1. Juni 2004 standen 33 600 Miet- und Eigentumswohnungen sowie Einfamilienhäuser leer. Die
Leerwohnungsziffer verharrte
auf dem Vorjahresniveau von 0,91%. Am grössten war die Wohnungsknappheit in den Kantonen Genf (0,15%), Basel-Land (0,4%) und Zug (0,41%). Über die meisten Leerwohnungen verfügten Glarus (2,32%), Appenzell-Ausserrhoden (1,88%) und Thurgau (1,84%)
[11].
Diskussionslos überwies der Nationalrat eine Motion Imfeld (cvp, OW), welche eine Verlängerung der Geltungsdauer des Bundesgesetzes über die Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebieten bis zum Inkrafttreten der NFA verlangt, da die Unterstützung Ende 2005 ausläuft
[12].
In seiner Antwort auf eine Interpellation Chevrier (cvp, VS) betreffend
subventionierte Wohnungen hielt der Bundesrat fest, er habe die Verordnung zum WEG dahingehend geändert, dass Haushalte mit beschränktem Einkommen noch während maximal sechs Jahren von Zusatzverbilligungen profitieren könnten; vorläufig gelte aus Kostengründen eine Verlängerung um vier Jahre. Seit Ende 2001 werden keine neuen Gesuche um Grund- und Zusatzverbilligung mehr bewilligt, da das WEG 2003 durch das Wohnraumförderungsgesetz abgelöst wurde
[13].
Am 16. Mai 2004 entschied das Volk über das
Steuerpaket. Insbesondere aufgrund der befürchteten Einbussen bei der Wohneigentumsbesteuerung sprachen sich neben den elf Kantonen (BS, BE, GL, GR, JU, OW, SG, SH, SO, VD, VS), welche erstmals seit 1874 das Standesreferendum ergriffen hatten, auch neun weitere für die Ablehnung der Vorlage aus. Linke und Grüne, welche ebenfalls das Referendum ergriffen hatten, Gewerkschaften und der Schweizerische Mieterverband gaben die Nein-Parole heraus. Zur Befürworterseite zählten die FDP und die SVP sowie die Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände und der Schweizerische Hauseigentümerverband. Auch die CVP befürwortete das Steuerpaket, allerdings hatten viele Kantonalsektionen die Nein-Parole herausgegeben
[14].
Steuerpaket (inkl. Wohneigentumsbesteuerung)
Abstimmung vom 16. Mai 2004
Beteiligung: 50,8%
Ja: 821 475 (34,1%)
Nein: 1 585 910 (65,9%)
Parolen:
– Ja: CVP (9*), FDP (1*), SVP (1*), LP, EDU, FP, Lega; economiesuisse, SGV, ZSA, Hauseigentümerverband, Gemeindeverband.
– Nein: SP, GP, CSP, EVP, PdA, SD; SGB, Travail.Suisse, Mieterverband, Städteverband, Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren.
– Stimmfreigabe: SBV
* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen
Bei einer hohen Stimmbeteiligung von 50,8% verwarf das Volk das Steuerpaket mit
65,9% Nein- Stimmen. Lediglich in den drei Bezirken Meilen (ZH), Höfe (SZ) und Rheintal (SG) waren Ja-Mehrheiten zustande gekommen. Gemäss der Vox-Analyse lehnten Frauen, die städtische Bevölkerung und Personen mit niedrigem Einkommen die Vorlage noch deutlicher ab als Männer, die Landbevölkerung und Personen mit höherem Haushaltseinkommen. Obwohl die Wohneigentümer weniger negativ eingestellt waren, stimmten auch sie mehrheitlich dagegen. Ausschlaggebend für das Stimmverhalten waren die Parteiverbundenheit und die Einstufung auf der Links-Rechts-Achse: Unter den Befragten, welche Sympathien für die SVP bekundeten, nahmen 52%, bei der FDP 58% das Steuerpaket an, bei der SP stiess es auf massive Ablehnung (17% Ja). Ein differenzierteres Bild zeigte sich bei der CVP, wo lediglich 31% der Befragten, die der CVP nahe standen, das Steuerpaket gemäss der nationalen Parteiparole annahmen (9 kantonale Sektionen hatten die Nein-Parole herausgegeben). Diese Tendenz zur Polarisierung zwischen den Parteien bestätigte sich durch die Positionierung der Befragten auf einer Links-Rechts-Achse: Je weiter links sich die Befragten auf der Achse einstuften, desto stärker fiel die Ablehnung des Steuerpakets aus, je weiter rechts die Einstufung, desto stärker die Zustimmung. Aus der Untersuchung der Stimmmotive ging hervor, dass nach Auffassung der Gegnerinnen und Gegner das Steuerpaket zu stark den gut Verdienenden zugute kam und zu viele unterschiedliche Massnahmen enthielt
[15].
Weiterführende Literatur
Bassand, Michel, La métropolisation de la Suisse, Lausanne 2004.
Cunha, Antonio da / Both, Jean-François, Metropolisierung, Städte und Agglomerationen: soziodemografische Struktur und Dynamik von urbanen Räumen, Neuenburg (BFS) 2004.
Schuler, Martin / Perlik, Manfred / Pasche, Natacha, Nicht-städtisch, rural oder peripher – wo steht der ländliche Raum heute?, Bern (BA für Raumentwicklung) 2004.
Zinniker, Gertrud, „Erwerb von Ferienwohnungen durch Personen im Ausland in der Schweiz“, in Die Volkswirtschaft, 2004, Nr. 12, S. 56-58.
Bundesamt für Wohnungswesen (Hg.), Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge, Bern 2004.
Hauri, Ernst, „Wohnungsmarkt: Markante Veränderungen seit 1990“, in Die Volkswirtschaft, 2004, Nr. 1, S. 48-51.
Statistisches Amt des Kantons Zürich (Hg.), Genossenschaftlich wohnen – Wohnungen und die Bewohnerschaft von Baugenossenschaften im Spiegel der Volkszählungen 1970-2000, Zürich 2004.
[1]
AB NR, 2004, Beilagen V, S. 115 f.; Valda, Andreas / Westermann, Reto,
Die brachliegende Schweiz – Entwicklungschancen im Herzen von Agglomerationen, Bern (BA für Raumentwicklung / BA für Umwelt, Wald und Landschaft) 2004.
[2]
AB NR, 2004, Beilagen V, S. 363. Zur Diskussion um den „Fall Galmiz“ siehe Presse vom 26.11.-24.12.04 und zu den Lehren für die Raumplanung insbesondere den Beitrag des Direktors des ARE, Pierre-Alain Rumley, in
NZZ, 14.12.04. Siehe auch Schweizerischer Bundesrat,
Realisierungsprogramm 2004–2007; Massnahmen des Bundes zur Raumordnungspolitik. Bericht des Bundesrates, Bern 2004, sowie die in den Räten noch nicht behandelte Mo. 04.3593 Marty Kälin (sp, ZH), Nachhaltige Bauzonen, und die Antwort des BR auf die Frage derselben Parlamentarierin in
AB NR, 2004, S. 395. Zur Revision des Bundesgerichtsgesetzes siehe oben, Teil I, 1c (Gerichte).
[3]
AB NR, 2004, S. 1663 ff. Zur Initiative der FDP-ZH zur Aufhebung des Verbandsbeschwerderechts siehe unten, Teil I, 6d (Politique de protection de l’environnement) und Teil IIIa (FDP); zu den Einsprachen gegen das Zürcher Fussballstadion, das im Hinblick auf die Europameisterschaft 2008 erstellt werden soll, siehe unten, Teil I, 7b (Sport).
[4] Pa. Iv.:
AB NR, 2004, S. 1733 f.;
24h, 15.3.04;
TA, 29.9.04. Standesinitiative:
AB SR, 2004, S. 550 f. Vgl.
SPJ 2003, S. 181.
[5]
AB NR, 2004, S. 1060; vgl.
SPJ 2003, S. 181 f.
[6]
AB SR, 2004, S. 48; vgl.
SPJ 2002, S. 166.
[7]
AB NR, 2004, Beilagen III, S. 196 f.;
SHZ, 16.6.04;
TA, 28.8.04;
AZ, 1.10.04.
[8]
AB SR, 2004, S. 33 ff. und 650;
AB NR, 2004, S. 1268 ff. und 1761;
BBl, 2004, S. 5499 ff.; vgl.
SPJ 2003, S. 182. Zur Aufhebung der Lex Koller siehe Mo. 02.3677;
NZZ, 9.11.04. Siehe auch
Lit. Zinniker.
[9] Presse vom 27.12.03-6.2.04; vgl.
SPJ 2002, S. 166 ff. und
2003, S. 182 f.
[10]
BBl, 2004, S. 2199 ff.; Presse vom 9.2.04. Hirter, Hans / Linder Wolf,
Analyse der eidgenössischen Abstimmungen vom 8. Februar 2004, VOX Nr. 82, Institut für Politikwissenschaft der Universität Bern und gfs.bern, Bern 2004.
[11]
NZZ und
QJ, 25.9.04.
[12]
AB NR, 2004, S. 1741 und Beilagen IV, S. 381.
[13]
AB NR, 2004, Beilagen III, S. 347 f.; vgl.
SPJ 2003, S. 183 f. Zur Konzentration wohnungsbezogener Staatstätigkeiten im BA für Wohnungswesen siehe die Motion 03.3553 Banga (sp, SO) in
AB NR, 2004, S. 487.
[14] Presse vom 27.1.-14.5.04; vgl.
SPJ 2003, S. 184 f. Siehe auch oben, Teil I, 5 (Direkte Steuern).
[15]
BBl, 2004, S. 981 ff. und 3943 ff.; Presse vom 17.5.04. Engeli, Isabelle,
Analyse der eidgenössischen Abstimmungen vom 16. Mai 2004, VOX Nr. 83, Institut für Politikwissenschaft der Universität Genf und gfs.bern, Bern 2004. Da das Steuerpaket in der Volksabstimmung gescheitert war, verlängerte der SR die Frist zur Behandlung der pa. Iv. Maissen (cvp, GR) zur Wohneigentumsförderung, Büttiker (fdp, SO) zum Bausparen und Bisig (fdp, SZ) zur Besteuerung des Eigenmietwertes um zwei Jahre (
AB SR, 2004, S. 258 f.). Zum Bausparen nach dem basellandschaftlichen Modell siehe auch die Antwort des BR auf die Anfrage Baader (svp, BL) in
AB NR, 2004, Beilagen V, S. 39 f.
Copyright 2014 by Année politique suisse