Année politique Suisse 2004 : Bildung, Kultur und Medien / Bildung und Forschung
Hochschulen
Oppositionslos gab der Ständerat einer parlamentarischen Initiative Plattner (sp, BS) Folge, welche die
Ausarbeitung eines Hochschulartikels in der Bundesverfassung verlangt, der die Kompetenzen von Bund und Kantonen für den Hochschulbereich neu regelt. Der neue Verfassungsartikel soll eine gemeinsame Rechtsgrundlage für die ETH, die Universitäten und die Fachhochschulen bilden und ihnen eine gewisse Autonomie gewähren. Angestrebt wird eine bessere Steuerung des Hochschulsystems, eine grössere Transparenz bei der Mittelzuteilung und eine bessere Aufgabenteilung zwischen den Hochschulen
[34].
Diskussionslos überwies der Nationalrat ein Postulat Riklin (cvp, ZH), welches vom Bundesrat verlangt, bei der
zukünftigen Hochschulfinanzierung verstärkt qualitative Aspekte zu berücksichtigen und die Hochschulen nicht lediglich durch Pro-Kopf-Beiträge pro Studierende zu unterstützen. Letzteres sei zu einseitig und verleite die Schulen dazu, ohne Rücksicht auf die Qualität möglichst viele Studierende anzuwerben, weil dies zusätzliche Gelder einbringe
[35].
Im April präsentierte die wirtschaftsnahe Institution Avenir Suisse ihre Vorstellungen zur
Hochschullandschaft der Schweiz mit drei Hochschultypen: Die „globale Hochschule“ biete Spitzenforschung auf höchstem internationalen Niveau nach dem Vorbild der London School of Economics, mit englisch als Unterrichtssprache und einem Anteil inländischer Studierender von 10%; als Beispiel diene die ETH Zürich. Die „europäische Hochschule“ (wie die Hochschule St. Gallen oder das Departement für Wirtschaft der Fachhochschule beider Basel) orientiere sich stärker an der Praxis und richte sich an Studierende, die nach dem Studium einen Beruf ergreifen und nicht in die akademische Lehre oder Forschung einsteigen möchten; Unterrichtssprachen seien die jeweiligen Landessprachen und englisch. Die „nationale Hochschule“ (z.B. die Universität Luzern, die Hochschule für Holzwirtschaft Biel oder die neu geschaffenen Pädagogischen Hochschulen) bereite Studierende, die vorwiegend aus der Schweiz stammen, auf berufliche Tätigkeiten im Inland vor; Forschung habe nur einen geringen Stellenwert. Gemäss Avenir Suisse soll sich die Finanzierung der Hochschulen nicht nach dem Bildungsangebot, sondern nach der Nachfrage richten. Damit der Bund die notwendige Steuerungsmacht erhalte, seien Beiträge für Studierende aus anderen Kantonen nicht mehr interkantonal zu regeln, sondern vom Bund zu übernehmen. Dessen Beiträge an die Hochschulen richteten sich nach Indikatoren wie Zahl der Studierenden, Dauer der Studienzeiten oder Zahl der Zitierungen in Publikationen. Unternehmerisches Verhalten der Hochschulen zusammen mit höheren Studiengebühren (bei verbessertem Stipendien- und Darlehenssystem) sollten die Qualität der Ausbildung sicherstellen
[36].
An einer Bildungstagung der FDP regte Bundesrat Couchepin an, dem
Bund die
Zuständigkeit für die beiden ETH, die Forschung und neu für die Hochschulmedizin zu überlassen. Die
Kantone hingegen übernähmen die vollständige Verantwortung für die Universitäten und die Fachhochschulen, welche sie ohne Bundesbeiträge finanzieren müssten. Von diesen Reformen erhoffte sich Couchepin eine verbesserte Koordination zwischen den Universitäten. Der Präsident der EDK äusserte sich ablehnend zu diesen Ideen. Die Schweizerische Universitätskonferenz (SUK) reagierte mit der Forderung, die Hochschulbildung auf Bundesebene in einem einzigen Departement anzusiedeln (die Universitäten sind dem EDI, die Fachhochschulen dem EVD zugeordnet). Der Bund müsse in Hochschulfragen endlich mehr Verantwortung übernehmen, aber in Partnerschaft mit den Kantonen. Nötig sei nicht ein zentralistisches, dirigistisches Organ, sondern eine nationale Leitung, die dem Bundesrat unterstellt sei und eine gesamtschweizerische Planung erarbeite
[37].
Im November gaben die Bundesräte Couchepin und Deiss in Absprache mit der EDK bekannt, die Strukturen im Hinblick auf die „
Hochschullandschaft 2008“ zu straffen; die Universitätsförderung ist bis 2007 beschränkt und soll durch eine dauerhafte Regelung abgelöst werden, in die auch das bisher eigenständige Fachhochschulgesetz integriert wird. Der Gesetzesentwurf soll in der zweiten Hälfte 2005 in die Vernehmlassung gehen. Vorgesehen ist, die grosse Zahl an
Steuerungsgremien zu reduzieren und durch drei Organe zu ersetzen: Die Gesamtsteuerung soll die Konferenz der Hochschulträger übernehmen, in der ein Vertreter des Bundesrates und 14 Kantonsvertreter Einsitz nehmen. Sie legt die Studienstrukturen, die Qualitätssicherung und die Finanzierungsregeln fest. Die Rektorenkonferenz koordiniert die Institutionen und setzt die Entscheide der Trägerkonferenz um. Der Schweizerische Hochschulrat schliesslich soll als beratendes Organ die gesamtgesellschaftliche Sicht einnehmen. Wie bisher beteiligt sich der Bund an den Kosten der kantonalen Universitäten und der Fachhochschulen. Für sie wie auch für die ETH soll neu aber eine einheitliche Finanzierung basierend auf den Standardkosten gelten. Der Bund soll kein Recht erhalten, Angebotsbereinigungen zu erzwingen, Subventionen jedoch von der Koordination zwischen den Hochschulen abhängig machen
[38].
In seiner Antwort auf verschiedene parlamentarische Fragen hielt der Bundesrat fest, das VBS und die Armee bemühten sich, Lösungen zu finden, um die
terminliche
Vereinbarkeit des Hochschulstudiums mit der militärischen Grundausbildung zu verbessern
[39].
Der Bundesrat anerkannte die Stiftung
Fernstudien Schweiz als beitragsberechtigte universitäre Institution im Sinn des Universitätsförderungsgesetzes. Der 1992 gegründete Verbund, der das Nationale Kompetenz- und Studienzentrum Brig (VS), das Studienzentrum Pfäffikon (SZ) und das Centre d’enseignement à distance Sierre (VS) umfasst, bietet Studiengänge in den Bereichen Recht, Mathematik und Wirtschaftswissenschaften an, die von ausländischen Partner-Hochschulen wie der Fernuniversität Hagen (D) geführt werden. Fernstudien Schweiz wurde seit 2002 gemäss Universitätsförderungsgesetz provisorisch unterstützt und erhält ab 2005 Bundesbeiträge im Rahmen eines Leistungsauftrags
[40].
Anfang Jahr präsentierte der Rat der
Universität Basel seine Strategie für die Jahre 2005-2008. Einerseits wolle die Universität ihre Leistungen verbessern, d.h. die Life Sciences als Schwerpunkt ausbauen (Aufbau des Institutes für Systembiologie zusammen mit der ETHZ), dem Nachholbedarf in den Rechts- und Sozialwissenschaften Rechnung tragen und die Modernisierung der Lehre weiterführen. Um Defizite zu vermeiden, seien neben Kürzungen in den Fächern Theoretische Mathematik, Kernphysik, Analytische Chemie, Pflanzenphysiologie, Ur- und Frühgeschichte sowie Musikwissenschaften die vollständige Aufhebung der Bereiche Astronomie, Slawistik und Erdwissenschaften notwendig; insgesamt sollen 13 Professuren eingespart resp. umgelagert werden. Gemäss dem Präsidenten des Universitätsrates handle es sich um die grösste
Veränderung des Portfolios, die von der Universität je verlangt wurde. Die Pläne lösten eine Protestwelle bei den Studierenden aus, worauf die Universitätsleitung nochmals über die Bücher ging und zum Schluss kam, dass die von der Schliessung bedrohten drei Fächer erhalten werden könnten, wenn sie mit anderen Bereichen oder Hochschulen kooperierten
[41].
In seinen Antworten auf die Anfragen Müller-Hemmi und Marty Kälin (beide sp, ZH) erklärte der Bundesrat, dass das seit Beginn des Jahres
neu strukturierte Departement Umweltwissenschaften an der ETHZ aus der Fusion der bisherigen Departemente für Umweltnaturwissenschaften und Forstwissenschaften hervorgegangen sei. Da mit der Fusion keine neuen Professuren geschaffen wurden und sich unter den bisherigen einundzwanzig Dozenten keine Frau befinde – die Lehrstuhlinhaberin für Pflanzenbiodiversität wurde 2003 an eine amerikanische Universität berufen – entspreche die rein männliche Führungsstruktur im Departement Umweltwissenschaften nicht den BFT-Grundsätzen, wonach die Genderperspektive in die Bildung und die Forschung zu integrieren sei
[42].
Anlässlich einer dringlichen Interpellation der FDP führte der Nationalrat eine längere Diskussion über das
Programm „Innovation und Valorisierung des Wissens“. Die geplante Verteilung von 16 Mio Fr. durch den Bund für den Wissens- und Technologietransfer stiess auf Kritik. Die beiden WBK waren sich einig gewesen, dieses Geld nicht in Form von Giesskannensubventionen an die Hochschulen zur Verbesserung der Administration auszuschütten; sie hatten sich gegen den Aufbau einer neuen Verteilungsorganisation ausgesprochen. Genau dies sei jedoch geschehen. Aus Sicht der WBK besser geeignet für die Transferaufgabe sei die Kommission für Technologie und Innovation (KTI)
[43].
Ohne Gegenstimme überwies die kleine Kammer eine Motion Bürgi (svp, TG), welche die Gewährung von Hochschulbeiträgen von einer materiell
verstärkten Zusammenarbeit der Hochschulen abhängig machen will. Teure Fächer sollen an einzelnen Standorten konzentriert werden, so dass entsprechende Portfoliobereinigungen stattfinden. Der Nationalrat stimmte einer gleichlautenden Motion Randegger (fdp, BS) zu
[44].
Im Oktober wurden die
theologischen Fakultäten von Genf, Lausanne und Neuenburg zur „Fédération des Facultés de théologie romandes“ zusammengelegt
[45]. Die theologische Fakultät der Universität Luzern und die theologische Hochschule Chur wählten eine andere Zusammenarbeitsform. Sie teilen sich die Professur für Liturgiewissenschaften, während die vakante Stelle in Pastoraltheologie von Luzern und der Universität Freiburg gemeinsam besetzt wird
[46].
Im Berichtsjahr verabschiedete das Parlament die
Revision des Fachhochschulgesetzes. Eintreten war in beiden Kammern unbestritten. In der Detailberatung stimmte der
Ständerat der Einführung der zweistufigen Ausbildung (Bachelor/Master) im Sinne der Bologna-Reform zu, ergänzte aber die Befugnisse der Kantone dahingehend, dass sie zum Erwerb des Masters zusätzliche Zulassungsvoraussetzungen erlassen dürfen; Ziel sei es, den Bachelor als berufsqualifizierenden Regelabschluss in den Fachhochschulen (FHS) aufzuwerten. Der Rat entschied, die Land- und die Forstwirtschaft als eigenständige Fachbereiche aufzuführen und sie nicht unter dem Begriff Life Sciences zu subsumieren. Der Bund habe auf die Besonderheit der Organisationsstrukturen von FHS Rücksicht zu nehmen, an welchen mehr als ein Kanton oder ausländische Staaten beteiligt sind; diese Präzisierung trug der Situation in der Ostschweiz Rechnung, wo sich auch das Fürstentum Liechtenstein engagierte. Der Ständerat lockerte die Zulassungsbedingungen für die Inhaberinnen und Inhaber einer gymnasialen Maturität; angesichts der Schwierigkeit für künftige Studierende, einen Arbeitsplatz für das Vorpraktikum zu finden, sei es sinnvoll, dass diese ihre Praxiserfahrung auch während des Studiums und nicht zwingend davor erwerben können. Der Kernpunkt der Revision, die Integration der Studiengänge in den Bereichen Gesundheit, Soziales und Kunst, war unbestritten. Zu deren Finanzierung sah der Bundesrat eine Subventionierung in der Höhe von jährlich 20 Mio Fr. bis 2007 und ab 2008 eine Gleichstellung mit den anderen FHS vor, wollte aber – ebenso wie die Finanzkommission – die Möglichkeit offen halten, diese Gleichstellung aufzuschieben, falls die Finanzlage des Bundes dies erforderte. Mit 22:19 Stimmen lehnte die kleine Kammer diesen Antrag ab, weil sie Unsicherheiten vermeiden wollte und der Bund gegenüber den Kantonen glaubwürdig bleiben sollte. Sie stellte sich, unterstützt von Bundesrat Joseph Deiss, gegen den Antrag, die Subventionierung anstelle des bisherigen festen Drittels auf „höchstens“ ein Drittel der Investitions- und Betriebskosten zu beschränken. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 37 Stimmen einhellig angenommen
[47].
In der Herbstsession stimmte der
Nationalrat in den meisten Punkten den von der kleinen Kammer vorgenommenen Änderungen zu. Eine wichtige Differenz schuf er bei den Zulassungsbedingungen, wo er – wie der Bundesrat – die Inhaberinnen und Inhaber einer gymnasialen Maturität verpflichten wollte, vor dem Eintritt in eine FHS ein einjähriges Berufspraktikum zu absolvieren. Die Absolventen der verschiedenen Maturitäten seien gleich zu behandeln, wer die Berufsmatura abgeschlossen habe, werde auch nicht prüfungsfrei zur Universität zugelassen; zudem gelte es zu vermeiden, dass die FHS zu Light-Universitäten würden. Kompromissanträge, welche für das Praktikum eine Frist bis ein Jahr vor Diplomabschluss resp. bis Ende des ersten Studienjahres vorsahen, wurden abgelehnt. Bei der Anerkennung ausländischer Diplome verpflichtete der Nationalrat im Gegensatz zur kleinen Kammer den Bundesrat dazu, den berufspraktischen Teil in den Ausbildungsgängen zu berücksichtigen. Bei der Akkreditierung unterstützte die Ratsmehrheit die Vorlage der Regierung, wonach das Volkswirtschaftsdepartement mit den Kantonen vereinbaren kann, die Akkreditierung der FHS und ihrer Studiengänge Dritten zu übertragen, um die Qualität und die Besonderheiten des dualen Ausbildungssystems in der Schweiz zu sichern; die finanzielle Beteiligung des Bundes habe sich auf die Hälfte der akkreditierungsbedingten Kosten zu beschränken. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage einstimmig angenommen
[48].
In der
Differenzbereinigung einigten sich die beiden Kammern darauf, bei der Akkreditierung von FHS und ihrer Studiengänge die Kantone beim Entscheid mit einzubinden, da diese Träger der Fachhochschulen sind; bei der Anerkennung ausländischer Diplomabschlüsse soll auch der berufspraktische Teil der Ausbildung berücksichtigt werden. In der Einigungskonferenz setzte sich der Nationalrat mit seiner Auffassung durch, dass Maturanden zwingend ein Berufspraktikum absolvieren müssen, um prüfungsfrei in eine Fachhochschule eintreten zu können. Das Fachhochschulgesetz passierte die Schlussabstimmung mit 40:0 Stimmen bei 2 Enthaltungen (Ständerat) und 190:0 Stimmen (Nationalrat)
[49].
Um die
Mehrkosten für die Forschung und die
Bologna-Reform aufzufangen, beschlossen Bund und Kantone, bis 2007 insgesamt 450 Mio Fr. einsparen, indem sie die Studiengebühren bis 300 Fr. erhöhen und Subventionen für Zusatzangebote (v.a. berufsbegleitende Nachdiplomstudien) streichen
[50].
Im März erhielt die
Fachhochschule Ostschweiz, bestehend aus der Interstaatlichen Hochschule für Technik in Buchs, der Hochschule für Technik und Wirtschaft in Chur, der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Soziale Arbeit in St. Gallen und der Hochschule für Technik Rapperswil die definitive Anerkennung durch den Bund. Die FHS Ostschweiz basiert auf einer Zusammenarbeit der Kantone Zürich, Schwyz, Glarus, Schaffhausen, Appenzell Inner- und Ausserrhoden, St. Gallen, Graubünden und Thurgau; das Fürstentum Liechtenstein ist an den Sitzungen des Fachhochschulrates als ständiger Gast vertreten
[51].
Im November schlossen die Regierungen des Kantons Aargau, beider Basel und Solothurns einen Staatsvertrag über eine gemeinsame
Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) in den Bereichen Technik, Bau, Wirtschaft, Gestaltung und Kunst, Soziale Arbeit, Pädagogik sowie Musik (diese ab 2008). Die Kooperation soll in eine Vollfusion münden. Das von Solothurn favorisierte Modell mit drei Teilschulen drang nicht durch. Die FHNW wird einer einheitlichen Führung unterstehen (mit Hauptsitz Windisch, AG) und einen umfassenden Leistungsauftrag erhalten, jedoch an den bisherigen Standorten präsent bleiben. Weil Solothurn und Aargau hohe Mehrkosten zu tragen haben, Basel-Stadt aber entlastet wird, erklärte sich der Stadtkanton bereit, drei Jahre lang Abfederungen von insgesamt 3,4 Mio Fr. zu entrichten. Die Kantonsregierungen trugen dem insbesondere von den freisinnigen Kantonalparteien konzertiert vorgebrachten Hauptkritikpunkt aus der Vernehmlassung Rechnung und stellten eine Bereinigung der Portfolio-Frage vor den Parlamentsberatungen auf Ende Januar 2005 in Aussicht
[52].
Der Kanton Bern beteiligte sich an der von den Westschweizer Kantonen betriebenen
Fachhochschule Westschweiz (HES-SO), indem er die Ecole d’ingénieurs von St. Imier in die von Jura und Neuenburg betriebene Hochschule ARC Bern-Jura-Neuenburg überführte sowie durch ein Engagement an der Fachhochschule Westschweiz für Gesundheit und soziale Arbeit
[53].
An den 13 Schweizer Universitäten waren im Wintersemester 2003/2004 insgesamt 109 333 Studierende eingeschrieben – rund 4600 mehr als im Vorjahr (+4,4%). 43 624 Personen (+15%) studierten an Fachhochschulen. Wie das BFS mitteilte, ist der
starke Zuwachs an den Fachhochschulen auf die Neueröffnung der Pädagogischen Hochschulen zurückzuführen
[54].
Diskussionslos lehnte der Nationalrat eine Motion Pfister (svp, SG) ab, welcher für die Masterausbildung Darlehen statt Stipendien verlangt hatte. In seiner Antwort auf eine Interpellation Randegger (fdp, BS) erklärte der Bundesrat, er werde im Rahmen der zweiten NFA-Botschaft seine Vorschläge zu den
Ausbildungsbeihilfen unterbreiten. Die EDK habe diesbezüglich eine interkantonale Vereinbarung in Aussicht gestellt. Die Arbeiten sollen so vorangetrieben werden, dass die Vereinbarung gleichzeitig mit der NFA in Kraft treten kann
[55].
Zu Beginn des Jahres setzte eine Debatte um die
Erhöhung von Studiengebühren ein. Der von economiesuisse und Avenir Suisse unterstützte Arbeitskreis Kapital und Wirtschaft schlug vor, diese von 1300 auf 5000 Fr. pro Jahr anzuheben, Stipendien und staatliche Darlehen sollten sicherstellen, dass alle, unabhängig von ihrer finanziellen Situation, an einer Universität oder Fachhochschule studieren könnten; denn der zur Zeit kostengünstige Studienzugang komme eher einer Subventionierung von besser gestellten Schichten gleich. Mit den zusätzlichen Mitteln könnten die Universitäten rund 800 neue Professuren schaffen. Der Verband der Schweizer Studierendenschaften sprach sich gegen eine Erhöhung der Studiengebühren aus, da so der Zugang zu den Hochschulen für sozial schlechter gestellte Personen erschwert werde. Auch solle das bisherige Stipendiensystem nicht durch ein System von zwingend rückzahlbaren Darlehen ersetzt werden. Der Verband der schweizerischen Hochschulstudierendenschaften, in dem die beiden ETH und die Universität St. Gallen organisiert sind, begrüsste hingegen den Vorschlag. Der Leiter des Staatssekretariats für Bildung und Forschung, Charles Kleiber, sprach sich für nach Einkommensverhältnissen gestaffelten Studiengebühren bei gleichzeitiger Erhöhung von Stipendien und Darlehen aus; armen Studierenden sollten die Gebühren vollständig erlassen werden. Grundsätzlich hielt er eine Verdoppelung der Semesterbeiträge für sinnvoll. Der neue Präsident des ETH-Rates, Alexander Zehnder, plädierte für höhere Studiengebühren vor allem für Masterlehrgänge, wo sich die Hochschulen ihre Studierenden selber aussuchen sollten. Eine Umfrage bei Studierenden ergab, dass diese eine Erhöhung bis maximal 2000 Fr. für akzeptabel hielten. Auf den September hin erhöhten ETHZ und EPFL ihre Studiengebühren um 5% von 1100 auf 1160 Fr. pro Jahr
[56].
[34]
AB SR, 2004, S. 623 ff.;
BaZ, 8.10.04. Vgl. auch die Standesinitiativen der Kantone BE, BL und SO, siehe oben.
[35]
AB NR, 2004, S. 2173 und Beilagen V, S. 340.
[36] Presse vom 3.4.04;
WoZ, 8.4.04;
SGT, 24.6.04.
[37] Presse vom 21.6. und 26.6.04.
[38]
NZZ, 29.9.04; Presse vom 19.11.04. Zum Fachhochschulgesetz siehe unten, Fachhochschulen.
[39]
AB NR, 2004, Beilagen III, S. 218 f. und IV, S. 316 ff. und 336 f.;
Lib., 31.3.04;
TA, 1.10.04.
[41]
BaZ, 23.1., 19.2., 20.3. und 8.4.04;
NZZ, 23.1., 10.3. und 8.4.04; Presse vom 30.1.04. Zum Institut für Systembiologie siehe
NZZ, 23.1. und 26.6.04;
BaZ, 18.6.04; vgl.
SPJ 2003, S. 267 f.
[42]
AB NR, 2004, Beilagen III, S. 210 ff. und 223 f.
[43]
AB NR, 2004, S. 1625 ff.;
TA, 7.10.04.
[44]
AB SR, 2004, S. 897 ff.;
AB NR, 2004, S. 2171 und Beilagen V, S. 253 (siehe auch die Antwort des BR auf die Ip. Freysinger (svp, VS) in
AB NR, 2004, Beilagen III, S. 333 f.).
[45]
TA, 27.1. und 4.10.04;
LT und
TG, 24.9.04.
[47]
AB SR, 2004, S. 90 ff.; vgl.
SPJ 2003, S. 271.
[48]
AB NR, 2004, S. 1426 ff.; Presse vom 29.9.04.
[49]
AB SR, 2004, S. 758 ff., 855 ff., 887 und 946;
AB NR, 2004, S. 1965 ff., 2067 f., 2123 f. und 2188;
BBl, 2004, S. 7325 ff.
[51] Presse vom 13.3.04;
SGT, 22.3.04.
[52] Presse vom 14.4., 27.5. und 13.11.04; vgl.
SPJ 2003, S. 271.
[53]
BZ, 27.2. und 9.9.04.
[55]
AB NR, 2004, S. 1740 und Beilagen IV, S. 555 f. (Mo.) sowie 309 ff. Siehe auch die Mo. 04.3499 Pfister (cvp, ZG). Zur NFA siehe oben, Teil I, 5 (Finanzausgleich). Vgl.
SPJ 2003, S. 270.
[56] Presse vom 21.1., 6.4. (Studierende) und 20.10.04 (Zehnder);
TA, 22.-30.1.04;
LT, 24.3., 29.4. (Kleiber) und 13.5.04 (Gebühren ETH);
BaZ und
Bund, 15.5.04 (Kleiber);
BZ, 5.6.04 (Hochschulstudierendenschaften); siehe auch die Beiträge von Hans-Ulrich Dörig, Vorsitzender Arbeit und Wirtschaft, und Thomas Brassel, ehemaliger Leiter des zürcherischen Stipendiendienstes, in
NZZ, 12.2. und 11.9. resp. 2.3.04; vgl.
SPJ 2003, S. 270.
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