Année politique Suisse 2006 : Grundlagen der Staatsordnung
Institutionen und Volksrechte
Die Vereinigte Bundesversammlung wählte die CVP-Präsidentin Doris Leuthard zur Nachfolgerin von Bundesrat Joseph Deiss. – Das Parlament bekräftigte seine Absicht, sämtliche mit Bildung, Forschung und Innovation befassten Bundesämter in einem einzigen Departement zu vereinigen. – Mit der Verabschiedung des totalrevidierten Gesetzes über die Pensionskasse des Bundespersonals wurde der Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat beschlossen. – Der Nationalrat lehnte den Übergang zu einem neuen Sitzungsrhythmus mit einer Sessionswoche pro Monat ab. – Das Parlament beschloss eine Reduktion der Zahl der Bundesrichter. – Die Erarbeitung einer Ausführungsgesetzgebung zur neu eingeführten allgemeinen Volksinitiative erwies sich als zu kompliziert. – Der Nationalrat stimmte einem indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative „Volkssouveränität statt Behördenpropaganda“ zu.
 
Regierung
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Wahlen
Zur allgemeinen Überraschung kündigte Bundesrat Joseph Deiss (cvp) am 27. April seinen Rücktritt auf Ende Juli an. Der 60jährige hatte der Landesregierung während sieben Jahren angehört, zuerst als Aussenminister, dann als Vorsteher des EVD. Die erfolgreich verlaufene Volksabstimmung über den UNO-Beitritt sowie die Aushandlung der bilateralen Verträge mit der EU wurden als grösste politische Leistungen des engagierten, aber wenig spektakulären Freiburgers gewürdigt. Deiss verhehlte nicht, dass er als pragmatischer Konsenspolitiker Mühe hatte mit der seit der Wahl von Christoph Blocher zum Bundesrat rauher gewordenen Gangart in der Regierung und mit dem selbstbezogenen Verhalten einzelner ihrer Mitglieder. Für die in der Junisession vorzunehmende Ersatzwahl galten in den Medien sofort die CVP-Präsidentin und Nationalrätin Doris Leuthard (AG) sowie der CVP-Fraktionschef und Ständerat Urs Schwaller (FR) als Favoriten [1].
Der Anspruch der CVP auf den Bundesratssitz war unbestritten. Fast ebenso klar war, dass der zweisprachige Deiss, der im Parlament in der Regel Französisch gesprochen hatte, durch eine Person aus der Deutschschweiz ersetzt werden würde, da die Romandie immer noch zwei Sitze innehatte. Bis die Kronfavoritin Leuthard ihren Entscheid getroffen hatte, wagte niemand aus der CVP, öffentlich ein Interesse an einer Kandidatur anzumelden. Einige der in den Medien gehandelten Politikerinnen und Politiker erklärten, nicht zur Verfügung zu stehen, so etwa die Regierungsräte Engeler (GR), Chassot (FR) und Cina (VS). Am 9. Mai gab die 43jährige Juristin Doris Leuthard ihre Kandidatur bekannt. Keine Überraschung war, dass die CVP-Aargau sie anschliessend einstimmig als Kandidatin bei der Fraktion anmeldete und dass keine anderen Bewerbungen eingingen. Die Fraktion nominierte sie einstimmig als einzige Kandidatin. Abgesehen von den Grünen, für welche die Kandidatin zu wenig weit links stand, sagten alle anderen Fraktionen Leuthard ihre Unterstützung zu [2]. Die Vereinigte Bundesversammlung wählte sie am 14. Juni mit 133 Stimmen im ersten Wahlgang bei einem absoluten Mehr von 118; 29 resp. 28 Stimmen entfielen auf die CVP-Politikerinnen Simoneschi (TI) und Meier-Schatz (SG), weitere elf auf Ständerat Schmid (cvp, AI) [3]. Da kein amtierender Bundesrat Wünsche nach einem Departementswechsel anmeldete, übernahm Leuthard von ihrem Vorgänger das Volkswirtschaftsdepartement [4].
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Wahlverfahren
Eine deutlich Mehrheit des Nationalrats sprach sich gegen eine Reform des Wahlverfahrens aus, welche erklärtermassen die Grundlage für die Einführung eines parlamentarischen Regierungssystems gebildet hätte. Mit 141 zu 28 Stimmen lehnte der Rat eine parlamentarische Initiative Zisyadis (pda, VD) ab, welche die Wahl des Bundesrats auf einer gemeinsamen, nicht veränderbaren Liste forderte. Der Vorstoss verlangte im weiteren die Zustimmung des Parlaments zu einem Regierungsprogramm der auf diese Weise gewählten Exekutive sowie die Einführung der parlamentarischen Misstrauensabstimmung während der Legislaturperiode [5].
Der Nationalrat sah auch keinen Grund, einer weniger weit gehenden Änderung des Wahlverfahrens für den Bundesrat zuzustimmen. Er lehnte mit je 88 zu 73 Stimmen eine Motion Weyeneth (svp, BE) und eine parlamentarische Initiative der SVP-Fraktion ab, welche die Besetzung aller sieben Sitze in einem einzigen Wahlgang gefordert hatten. Gemäss den Initianten würde die Wahl damit fairer, da es möglich wäre, einzelnen Bundesräten die Stimme zu verweigern, ohne Retourkutschen gegen später antretende eigene Kandidaten befürchten zu müssen [6].
Die SPK des Nationalrats befasste sich mit weiteren Reformvorschlägen. Sie beschloss, der parlamentarischen Initiative Markwalder (fdp, BE), welche die Ersetzung der individuellen Wahl der Mitglieder des Bundesrats durch eine Listenwahl fordert, wobei die Listen durch die wählenden Parlamentarier nicht abgeändert werden dürfen, keine Folge zu geben. Eine parlamentarische Motion Chevrier (cvp, VS) für die Verlängerung der Amtszeit für Bundesrat und Nationalrat von vier auf fünf Jahre unterstützte sie hingegen [7].
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Kollegialitätssystem
Im Zusammenhang mit der von einer Subkommission der Geschäftsprüfungskommissionen beider Räte vorgenommenen Abklärung der Informationspolitik der Landesregierung Ende November 2005 bei ihren Entscheiden über die Geschäftsstrategie der Swisscom reichte die GPK des Nationalrats eine Motion ein. Sie verlangt darin vom Bundesrat eine klare Definition seiner Rolle als Eigner von Unternehmen, die sich mehrheitlich in Bundesbesitz befinden. Nachdem der Bundesrat erklärt hatte, Massnahmen zur Entwicklung einer genaueren Definition seiner Unternehmenspolitik seien bereits eingeleitet, überwiesen der Nationalrat und nach ihm auch der Ständerat die Motion. Der Bundesrat verabschiedete im Herbst einen entsprechenden Bericht und leitete ihn dem Parlament zu. In ihrem eigenen Untersuchungsbericht kritisierte die GPK sowohl die Art der Beschlussfassung als auch die Kommunikationspolitik der Landesregierung im Fall Swisscom [8].
Die SPK des Nationalrats beantragte dem Plenum, der parlamentarischen Initiative Wobmann (svp, SO) für die Veröffentlichung der namentlichen Abstimmungsresultate im Bundesrat keine Folge zu geben [9].
Der Nationalrat lehnte es mit 118 zu 34 Stimmen ab, ein von Simoneschi (cvp, TI) mit einer Motion gefordertes Gesetz mit Sanktionen für die Verletzung des Kollegialitätsprinzips zu schaffen. Auch der Bundesrat hatte dagegen opponiert und angeführt, dass sich die Regeln des Kollegialitätsprinzips nicht genau definieren lassen und die Anwendung des Gesetzes daher nicht praktikabel wäre [10].
Im Zentrum von Diskussionen über die Zusammenarbeit im Bundesrat und über das Verhalten einzelner Mitglieder stand auch im Berichtsjahr Bundesrat Christoph Blocher. Besonders heftig waren die Reaktionen auf seine Rede an einer SVP-Veranstaltung am 20. Januar im Albisgüetli in Zürich. Er hatte dort zwei albanische Asylbewerber als Kriminelle tituliert und die Asylrekurskommission (ARK) angegriffen, welche zum Schluss gelangt war, dass die Anschuldigungen des albanischen Staates gegen die beiden aus politischen Gründen fingiert seien. Nachdem Blocher vor dem Ständerat abgestritten hatte, die beiden als Kriminelle bezeichnet zu haben, eröffnete die GPK des Ständerats eine Untersuchung. In ihrem Bericht kritisierte sie Blocher dafür, vor dem Ständerat die Unwahrheit gesagt zu haben. Sie rügte den Justizminister zudem wegen der Nichtbeachtung der Unschuldsvermutung bei den beiden Asylbewerbern und wegen seiner öffentlichen Kritik an den Urteilen der ARK. Derartige Aussagen beeinträchtigten, vor allem wenn sie vom Justizminister kämen, das Vertrauen der Bevölkerung in die Rechtssprechung. Konkrete Massnahmen beantragte die GPK aber nicht. Der Bundesrat seinerseits „bedauerte“, dass es eines seiner Mitglieder an der gebotenen Ausgewogenheit und Sachlichkeit habe fehlen lassen und teilte die Haltung der GPK bezüglich der Respektierung der Gerichte durch die Exekutive. Auch der Präsident des Bundesgerichts, Guisep Nay, hatte Blocher für seine unvollständige Darstellung und seine Kritik an Gerichtsurteilen getadelt [11]. Bundesrat Blocher selbst entschuldigte sich an einer Medienkonferenz Ende März dafür, dass er von „Kriminellen“ und nicht von „mutmasslichen Kriminellen“ gesprochen habe [12].
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Regierungspolitik
Die Ende 2005 publizierten Vorschläge der SPK des Nationalrats für eine Neuorganisation der parlamentarischen Behandlung der Legislaturplanung des Bundesrates kamen im Nationalrat gut an und wurden ohne erwähnenswerte Änderungen verabschiedet. Der Ständerat stimmte ihnen mit einer Ausnahme ebenfalls zu. Diese betraf allerdings ein Kernelement der Vorlage, nämlich die Neuerung, dass bei einer Nichteinigung der beiden Räte über eine Einzelbestimmung nicht das ganze Paket, sondern nur diese umstrittene Bestimmung wegfällt. Ein Verzicht auf die disziplinierende Wirkung der Drohung, dass bei Uneinigkeit in einem Punkt die ganze Vorlage scheitert, sabotiere nach Ansicht der kleinen Kammer die Kompromissbereitschaft in beiden Räten [13].
Zur Informationstätigkeit der Regierung vor Volksabstimmungen siehe unten, Volksrechte.
 
Verwaltung
Das Ende 2004 verabschiedete Gesetz über die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips in der Bundesverwaltung wurde nach einigen Verzögerungen auf den 1. Juli in Kraft gesetzt. Gemäss dem Bundesrat hatten namentlich Bedenken und Einwände von Datenschutzfachleuten eine raschere Vorgehensweise verhindert. Die von den Datenschützern, welche bei Streitfällen als Schlichtungsinstanz fungieren, erhobene Forderung nach zusätzlichen Stellen lehnte die Regierung ab [14].
Zur Korruptionsbekämpfung (Schutz für so genannte Whistleblower) siehe oben, Teil I, 1b (Strafrecht).
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Organisation
Der Nationalrat überwies die Motion von Ständerat Stähelin (cvp, TG) für eine Reform und Straffung der Bundesverwaltung ebenfalls. Beide Kammern hiessen auch eine weitere Motion Stähelins gut, welche verlangt, in einem Sammelerlass obsolet gewordene Einzelbestimmungen aus Gesetzen zu eliminieren [15].
Das Parlament bekräftigte seinen Willen, sämtliche mit Bildung, Forschung und Innovation befassten Bundesämter in einem einzigen Departement zu vereinigen. Der Ständerat hatte bereits im Vorjahr eine entsprechende Motion Bürgi (svp, TG) überwiesen. Der Nationalrat hiess im Berichtsjahr diese und noch weitere vier Motionen aus den eigenen Reihen mit der gleichen Zielsetzung gut. Die vier neuen Motionen stammten von Pfister (svp, SG), Widmer (sp, LU), Randegger (fdp, BS) und Riklin (cvp, ZH) und waren im Juni 2005 in einer konzertierten Aktion der vier Regierungsparteien alle am gleichen Tag eingereicht worden. Sie fanden allesamt auch im Ständerat einhellige Zustimmung. Bundesrat Couchepin ging mit den Motionären von der Sache her einig, gab aber zu bedenken, dass der von ihm gewünschte Transfer der Berufsbildung und der Fachhochschulen vom EVD in das Departement des Inneren nicht einfach zu realisieren sei. Am ehesten sei gemäss Couchpin wohl eine grössere Reorganisation zu bewerkstelligen, welche auch einen Teil der im EDI angesiedelten Sozialversicherungen (AHV, 2. Säule) einbeziehen müsste. Diese beiden Sozialwerke seien über ihre Finanzierung eng mit dem Arbeitsmarkt verknüpft und könnten deshalb gut ins EVD integriert werden. Couchepin hatte im Mai, nach der Volksabstimmung über den Bildungsartikel, seine Regierungskollegen mit einem Antrag auf die Überführung der Berufsbildung und der Fachhochschulen vom EVD in sein Departement überrascht. Als Reaktion darauf beauftragte die Regierung Bundespräsident Leuenberger mit der Ausarbeitung von Lösungsmöglichkeiten [16].
Der Nationalrat lehnte eine parlamentarische Initiative der SVP-Fraktion im Vorprüfungsverfahren ab. Sie verlangte eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) zur Überprüfung der Organisation und Strukturen des UVEK. Angepeilt waren insbesondere das BAZL, Bereiche der NEAT, die Regulierung des Mobilfunks und der Schutz vor nichtionisierender Strahlung, weil mit dem BAKOM und dem BAFU sowohl Bewilligungs- als auch Kontrollinstanz im UVEK angesiedelt sind. Die Mehrheit des Rates vertrat die Ansicht, dass das Departement für die von der SVP angeführten Probleme nur bedingt verantwortlich sei, da ein grosser Teil der Kompetenzen bei Stellen ausserhalb der Verwaltung lägen, beispielsweise bei der NEAT AG, den SBB oder der Skyguide. Zudem reichten zu allfälligen Abklärungen die Informationsrechte der Geschäftsprüfungskommission aus, deren Kerngeschäft es sei, Organisation und Struktur eines Departements zu überprüfen [17].
Die Realisierung des E-Government kommt nach Ansicht der Nationalrats zu zögerlich voran. Er überwies deshalb eine Motion Vollmer (sp, BE), welche von der Regierung so rasch als möglich einen Bericht über die Umsetzungsstrategie verlangt. Die Ständekammer verweigerte dem Vorstoss aber die Unterstützung; sie war der Auffassung, es brauche jetzt eine Umsetzung der bereits vorhandenen Strategien und nicht zusätzliche Berichte. Der Bund unterbreitete den Kantonen eine Vereinbarung für die Zusammenarbeit im Projekt des Internet-Portals www.ch.ch. Die Unterzeichner verpflichten sich dabei, dieses Portal als primären Internet-Zugang der Bevölkerung zu den Behörden zu fördern und die dabei entstehenden Harmonisierungsanforderungen zu berücksichtigen. Damit die Vereinbarung in Kraft treten kann, muss sie von mindestens 18 Kantonen mit dem Bund abgeschlossen werden. Der Kanton Zürich, welcher sich zeitweilig aus der Projektentwicklung verabschiedet hatte, nahm seine Mitarbeit wieder auf [18].
Die Bundeskanzlei gab im Dezember einen Vorentwurf für eine Neugestaltung der Regeln über die Einsetzung, Wahl und Arbeit der ausserparlamentarischen Kommissionen (so genannte Expertenkommissionen) in die Vernehmlassung. Im Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz soll die Pflicht verankert werden, diese Kommissionen periodisch auf ihre Notwendigkeit, Aufgaben und Zusammensetzung hin zu überprüfen. Oberstes Ziel der Reform ist eine Straffung des Kommissionswesens und eine verbesserte Transparenz. Der Nationalrat lehnte eine Motion Mörgeli (svp, ZH) ab, welche eine jährliche Überprüfung dieser Kommissionen verlangt hatte. Bereits im Frühjahr hatte der Bundesrat bekannt gegeben, dass aufgrund einer ersten Sichtung auf rund jede Dritte der insgesamt 230 Expertenkommissionen verzichtet werden könnte.
Vier Jahre nach der sehr negativ ausgefallenen Vernehmlassung über ein Projekt zur Zentralisierung der mit Fragen der technischen Sicherheit von Apparaten und Anlagen befassten Verwaltungsstellen legte der Bundesrat eine stark abgespeckte Version vor. Das neue Sicherheitskontrollgesetz regelt vor allem die Verfahren der Sicherheitsprüfung; die jeweiligen materiellen Sicherheitsanforderungen verbleiben aber in den Spezialgesetzen. Den Hauptvorteil des neuen Gesetzes sieht der Bundesrat darin, dass damit die zumeist an Dritte übertragene Prüfung und Kontrolle in Zukunft vereinheitlicht wird. Wie er es bereits nach der Vernehmlassung angekündigt hatte, verzichtet der Bundesrat auf die Schaffung einer nationalen Sicherheitsagentur [20].
Nach 18 Jahren Amtstätigkeit trat Ende Juli der Direktor des Bundesamtes für Justiz, Heinrich Koller, in den Ruhestand. Seine Nachfolge übernahm Michael Leupold [21].
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Pensionskasse
Beide Parlamentskammern stimmten im Berichtsjahr der Totalrevision des Gesetzes über die Pensionskasse des Bundespersonals (PUBLICA-Gesetz) zu. Als Erstrat befasste sich der Nationalrat mit dem Geschäft. Kommissionssprecher Kaufmann (svp, ZH) resümierte, dass es im Wesentlichen um drei Dinge gehe: den vom Parlament verlangten Wechsel vom bisherigen Leistungs- zum Beitragsprimat, die Senkung des technischen Zinssatzes und die Erhöhung des ordentlichen Pensionsalters von 62 auf 65 für alle, also auch für diejenigen, welche bereits vierzig Jahre beim Bund gearbeitet haben. Ein von SP und GP unterstützter Rückweisungsantrag unterlag mit 99 zu 60 Stimmen. Als wichtigste Veränderung gegenüber der Regierungsvorlage verlangte eine knappe Kommissionsmehrheit den Verzicht auf die Schaffung einer besonderen, vom Bund getragenen Rentnerkasse für die rund 44 000 bereits Pensionierten. Statt einer solchen mit Bundesgarantie ausgestatteten Kasse solle der Bund alle bisherigen Rentner in der Publica belassen und ihre Renten mit einer Einmaleinlage von rund einer Mia Fr. absichern. Die Linke und eine starke Minderheit der FDP stellten sich hinter den Bundesrat, die CVP, die SVP und die Liberalen sprachen sich gegen die spezielle Kasse für bereits Pensionierte aus. Sie befürchteten insbesondere, dass dies zu einem Präzedenzfall für Betriebe mit Bundesbeteiligung wie die SBB oder die PTT und ihre Nachfolgeorganisationen werden könnte. Nachdem Bundesrat Merz nochmals darauf aufmerksam gemacht hatte, dass es nicht korrekt sei, von den heutigen Bundesangestellten Solidarität einzufordern, da sich unter den Pensionierten eben nicht nur ehemalige Angestellte der engeren Bundesverwaltung befinden, sondern auch solche aus heute ausgegliederten ehemaligen Bundesbetrieben (vor allem die heutige Ruag), setzte sich die Lösung mit einer eigenen, vom Bund garantierten Rentnerkasse mit 82 zu 73 Stimmen durch. Die vom Bundesrat beantragte Senkung des technischen Zinssatzes (das ist die der zukünftigen Rentenberechnung zugrunde gelegte Renditeerwartung) von 4 auf 3,5% fand gegen die Opposition der SP und der Grünen Zustimmung. Am Ende der Beratungen scheiterte die Vorlage an einer unheiligen Allianz. Die Linke lehnte die Vorlage ab, weil sie für die Versicherten zu viele Nachteile bringe, die SVP war dagegen, weil sie mit der Schaffung einer separaten Rentnerkasse nicht einverstanden war. Der Rat stimmte in der Gesamtabstimmung mit 93 zu 66 gegen die Reform [22].
Der Ständerat behandelte die Vorlage in der Herbstsession. Er lehnte auf Antrag seiner Kommission mit klarem Mehr (31:8) die Schaffung einer besonderen geschlossenen Rentnerkasse ab. Um den zusätzlichen Bedarf an Deckungskapital der Pensionskasse zu garantieren, bewilligte er eine einmalige Einlage aus der Bundeskasse [23].
Der Nationalrat hatte danach nochmals über Eintreten zu beschliessen. Dies geschah ohne Gegenantrag. In der Detailberatung lehnte der Rat die Schaffung einer geschlossenen Rentnerkasse nun ebenfalls ab. Die FDP, welche in der ersten Lesung noch mehrheitlich dafür optiert hatte, gesellte sich nun zu den Gegnern. Dies geschah nicht zuletzt auch deshalb, weil angesichts der klaren Stimmenverhältnisse im Ständerat von diesem kein Einlenken zu erwarten war. Wie bereits in der ersten Runde fanden Anträge der Linken zur Besserstellung des Personals keine Mehrheiten. In der Gesamtabstimmung votierten nur noch die SP und die Grünen dagegen und die Vorlage wurde diesmal angenommen. Die wenigen verbleibenden Differenzen bereinigten die Räte in der Wintersession. In der Schlussabstimmung verabschiedete der Nationalrat die Reform der Pensionskasse des Bundespersonals mit 120 zu 69 Stimmen; geschlossen dagegen gestimmt hatten SP und GP; SVP, FDP und CVP waren ebenso einstimmig dafür. Im Ständerat lautete das Stimmenverhältnis 26 zu 7 [24].
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Sprachgruppen
Die Motionen von Ständerat Studer (sp, NE) und von Nationalrat Berberat (sp, NE) wurden auch von der jeweiligen anderen Kammer diskussionslos gutgeheissen. Sie verlangen eine Erhöhung der Zahl der französisch- und italienischsprachigen Personen in den Führungspositionen der Bundesverwaltung [25].
Eine Motion von Nationalrätin Simoneschi (cvp, TI), welche verlangte, dass Stellenausschreibungen des Bundes Italienischsprachige nicht diskriminieren dürfen (z.B. durch das Erfordernis der deutschen oder französischen Muttersprache), fand auch in der Ständekammer ungeteilte Zustimmung [26].
 
Parlament
Nach deren Annahme durch den Ständerat befasste sich auch der Nationalrat mit der parlamentarischen Initiative von Pierre-Alain Gentil (sp, JU) und dem gleichzeitig eingereichten und gleichlautenden Vorstoss von Nationalrat Dupraz (fdp, GE) für die Ersetzung des heutigen Systems der vier Sessionen à drei Wochen (plus eine zum Usus gewordene einwöchige Sondersession im Frühjahr) durch einen neuen Rhythmus mit einer Sessionswoche pro Monat. Auf Antrag ihrer SPK lehnte die grosse Kammer beide Initiativen im Verhältnis zwei zu eins ab. Das wichtigste Argument der Gegner war, dass damit die zeitliche Belastung für einen Milizparlamentarier noch grösser würde, da er sich praktisch permanent mit politischen Geschäften befassen müsste. Der Ständerat gab nach und beschloss in einer zweiten Abstimmung, der Initiative ebenfalls keine Folge zu geben [27].
Mit dem neuen Parlamentsgesetz aus dem Jahre 2002 hatte das Parlament auch strengere Regeln für die Unvereinbarkeit zwischen einem Parlamentsmandat und Tätigkeiten für den Bund oder ihm nahe stehende Institutionen eingeführt. Diese Bestimmungen, die erstmals in der neuen Legislatur nach den Nationalratswahlen vom Herbst 2007 angewendet werden, galt es nun zu präzisieren. Die Büros der beiden Ratskammern gaben zu Beginn des Berichtsjahres ihre Vorschläge für die detaillierte Auslegung dieser Norm bekannt. Unvereinbar mit einem Parlamentsmandat sind demnach alle Funktionen als Direktor, Geschäftsführer, Verwaltungs- oder Stiftungsratsmitglied in Institutionen, welche vom Bund beaufsichtigt oder zu mindestens 50% mitfinanziert werden, oder bei denen er sonst eine beherrschende Stellung ausübt. Dazu gehören auch solche, die (wie etwa die Stiftung Schweizerischer Nationalpark) nur ideellen Zwecken dienen. Die nicht abschliessende Liste zählt mehr als 30 Institutionen auf, bei denen in Zukunft die Ausübung einer leitenden Funktion nicht mehr mit einem Parlamentsmandat vereinbar sein wird. Darunter befinden sich mehrere, welche in ihren Leitungsorganen bisher stets auch Parlamentarier aufwiesen (u.a. Pro Helvetia, Nationalfonds, Post). Der Bundesrat war mit diesen neuen Regeln einverstanden und schlug vor, für Parlamentsmitglieder auch die Tätigkeit in ausserparlamentarischen Kommissionen (so genannte Expertenkommissionen) zu verbieten. Der Ständerat hiess die neuen Unvereinbarkeitsregeln gut. Er änderte aber den Antrag des Bundesrates in dem Sinne ab, dass der Ausschluss aus Expertenkommissionen nur für Gremien mit Entscheidungsfunktionen, nicht aber für solche mit reinen Beratungsfunktionen gelten soll [28].
Das Büro des Nationalrats beantragte mit einer parlamentarischen Initiative, die rechtlichen Voraussetzungen für den elektronischen Versand von vertraulichen Kommissionsunterlagen zu schaffen. Diese Akten werden damit im Intranet für Berechtigte zugänglich. Beide Parlamentskammern hiessen die Neuerung in der Herbstsession gut. Damit sind rechtlich auch die wichtigsten Voraussetzungen für die Umsetzung der von einer Motion Noser (fdp, ZH) geforderten vollständig elektronischen Führung aller schriftlichen Verhandlungsunterlagen sowohl in den Kommissionen als auch im Plenum geschaffen [29].
Im April begann die umfassende Sanierung des zentralen Teils des Bundeshauses, des Parlamentsgebäudes. Im 104 Jahre alten Bau soll nach Möglichkeit der ursprüngliche Zustand, wie er vor dem Einbau von Büros und Teilwänden bestand, wieder hergestellt werden. Aussen werden Dachkuppeln, Sandsteinmauern und Dächer gereinigt und repariert; innen werden nicht mehr gebrauchte technische Anlagen (z.B. die Kessel der Kohleheizung) eliminiert und die Arbeitsräume der Medienschaffenden aufgehoben. Letzteres wurde möglich durch den Bau eines neuen Medienzentrums auf der gegenüberliegenden Strassenseite, welches im Berichtsjahr eröffnet wurde [30]. Die Parlamentarier wichen den Bauarbeiten teilweise aus, indem sie nach Genf und Lugano nun auch noch die Region der vierten Landessprache besuchten: Sie hielten die Herbstsession in Flims (GR), also am Rande des rätoromanischen Sprachgebiets ab [31].
Der Nationalrat stimmte einem Postulat Huguenin (pda, VD) für eine vermehrte Nutzung des Parlamentsgebäudes für öffentliche Veranstaltungen oppositionslos zu. Die Postulantin stellt sich dabei die Verwendung von Räumen für allgemein zugängliche Veranstaltungen und Ausstellungen vor, wobei auch ein Abbau von Sicherheitsmassnahmen in Kauf zu nehmen sei [32].
Ein recht grosser Teil der Mitglieder des Nationalrats nahm die Gelegenheit wahr, sein Misstrauen oder zumindest Unbehagen gegenüber den akkreditierten Bundeshausjournalisten auszudrücken. Mit 105 zu 52 Stimmen überwies der Rat eine Motion Stahl (svp, ZH), welche ein Verzeichnis verlangt, in dem öffentlich aufgelistet wird, welchen Parteien, Verbänden und anderen politischen Organisationen diese Medienschaffenden angehören. Der Ständerat lehnte dieses Begehren als Gesinnungsschnüffelei ab; auf Antrag seiner SPK überwies er aber eine abgeänderte Motion Stahl, welche den Bundesrat auffordert, im Rahmen der ohnehin laufenden Revision der Akkreditierungsverordnung eine Offenlegungspflicht zu prüfen [33].
Keine Chance hatte hingegen die parlamentarische Initiative Huguenin (pda, VD), die minimale Grösse einer Fraktion von fünf auf drei Personen zu senken. Hintergrund ihres Vorstosses waren die Nachteile für fraktionslose Parlamentsmitglieder (keine Kommissionssitze, weniger Redezeit, weniger finanzielle Entschädigungen). Der Sprecher der ablehnenden SPK gab zu bedenken, dass es nicht im Sinne einer speditiven Verhandlungsführung sei, wenn sich das Parlament in allzu viele Fraktionen aufsplittere. Die geltenden Gesetzesbestimmungen seien zudem derart offen, dass auch Kleinstparteien die Möglichkeit hätten, sich zu einer gemeinsamen Fraktion zu vereinigen. Wenig später sprach sich der Nationalrat auch gegen eine weitere parlamentarische Initiative Huguenin aus, welche ein besonderes Statut für fraktionslose Abgeordnete verlangte, damit diese gegenüber Fraktionsmitgliedern nicht benachteiligt sind. Konkret erwähnte sie als zu eliminierende Nachteile den Ausschluss von Kommissionen und die niedrigeren finanziellen Entschädigungen [34].
Die gemessen an der Bevölkerungszahl bestehende Übervertretung der kleinen Kantone (und der bürgerlichen Parteien) im Ständerat veranlasste Nationalrat Zisyadis (pda, VD), dessen Umwandlung in eine Regionskammer zu fordern. Deren 46 Mitglieder würden in sieben etwa gleich grossen Regionen nach dem Proporzsystem gewählt. Dieser parlamentarischen Initiative wurde mit 139 zu 33 Stimmen keine Folge gegeben [35].
 
Gerichte
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Justizreform
Die Rechtskommission des Ständerates reichte im Februar eine parlamentarische Initiative für die genaue Festlegung der Zahl der Bundesrichter in Lausanne und Luzern (Bundesversicherungsgericht) ein. Das Gesetz spricht von 35-45 Richtern; die Kommission schlug nach eigenen Bedarfsabschätzungen 38 ordentliche und 19 nebenamtliche Richter vor, also eine Reduktion gegenüber den heute je 41 ordentlichen resp. nebenamtlichen Richtern. Da sich die von der Reform der Bundesrechtspflege erwarteten Entlastungen noch nicht genau abschätzen lassen, soll diese Regelung bis zum Jahr 2011 gelten. Die Reduktion soll bei der Neubesetzung der Gerichte im Jahr 2008 erfolgen, wobei bis zu diesem Zeitpunkt frei werdende Stellen nicht mehr ersetzt würden. Der Bundesrat war damit grundsätzlich einverstanden, ging aber von noch stärkeren Entlastungswirkungen der Reformen aus (Schaffung eines Bundesstrafgerichts, organisatorische Zusammenlegung der Gerichte von Lausanne und Luzern, Erschwerung des Zugangs für Kläger) und schlug deshalb nur 36 ordentliche Richterstellen vor. Beim Abbau über die Nichtersetzung von Vakanzen beantragte er eine gewisse Flexibilität. So soll darauf verzichtet werden, wenn die sprachliche oder fachliche Zusammensetzung des Gerichts dadurch so stark verändert würde, dass seine Funktionsfähigkeit nicht mehr garantiert wäre. Das Bundesgericht hingegen sprach sich strikte gegen eine Reduktion der heute 41 ordentlichen Richterstellen aus. Seiner Meinung nach wäre eine qualitativ hochstehende Gerichtstätigkeit bei einem Abbau nicht mehr gewährleistet [36].
Der Ständerat beriet die Vorschläge bereits in der Märzsession. Er folgte seiner Kommission und entschied sich für 38 Richter; einen Antrag Pfisterer (fdp, AG), die Zahl bis 2014 bei 41 zu belassen, scheiterte deutlich. Auf Antrag seiner Kommission beschloss der Rat zudem, dass das Bundesgericht umfassend und detailliert Rechenschaft über die Art, den Umfang und den zeitlichen Aufwand der Arbeitsaktivitäten jedes seiner Mitglieder abzulegen habe, um eine Grundlage für Optimierungsmöglichkeiten zu erhalten.
Die Rechtskommission des Nationalrats zweifelte an den Annahmen der kleinen Kammer über die zukünftige Geschäftslast, welche die Basis für den Abbauentscheid gebildet hatten. Sie schlug vor, es bis Ende 2011 bei den gegenwärtigen 41 Richtern zu belassen und dann, in Kenntnis der Auswirkungen der Gerichtsreform, allfällige Reduktionen vorzunehmen. In der Abstimmung im Nationalrat unterlag dieser von der Linken und der Hälfte der CVP unterstützte Vorschlag knapp mit 91 zu 87 Stimmen gegenüber der von der SVP und der nahezu geschlossenen FDP befürworteten Lösung des Ständerats (38 Richter). Die Pflicht zur detaillierten Rechenschaftsablage über den Arbeitsaufwand ging dem Nationalrat zu weit. In einer Kompromisslösung einigten sich die beiden Kammern darauf, dass das Gericht dem Parlament zwar Rechenschaft über seinen Aufwand abzulegen hat. Verlangt werde aber nicht eine vollständige und detaillierte Aufwanderfassung, sondern nur Informationen, welche das Parlament für seine Entscheide benötigt [37].
Der Bundesrat unterbreitete dem Parlament ein Bundesgesetz über die Bereinigung und Aktualisierung der Bundesrechtspflege. Die darin enthaltenen Vorschläge betreffen Kleinigkeiten, die bei der grossen Reformarbeit nicht beachtet worden waren, so etwa die Tatsache, dass die Amtsperioden der organisatorisch zusammengeführten Gerichte in Lausanne (Bundesgericht) und in Luzern (Versicherungsgericht) nicht gleichzeitig beginnen. Explizit festgehalten werden soll auch, dass die Bundesgerichte zwar autonom sind, das Immobilienmanagement aber wie bisher beim Finanzdepartement bleiben soll. Das Bundesgericht war mit diesem zweiten Punkt nicht einverstanden und lehnte eine gesetzlich fixierte Kompetenzzuweisung an die Exekutive ab. Sachlich sei an der Bereitstellung von Raum und Infrastruktur durch die Bundesverwaltung (Bundesamt für Bauten und Logistik, BBL) nichts einzuwenden. Dazu reichten nach Ansicht des Bundesgerichts aber Verträge zwischen dem in allen Verwaltungsfragen autonomen Bundesgericht und dem BBL aus [38]. Das Parlament stimmte den Vorschlägen des Bundesrates zu. Insbesondere teilte es in der Frage des Immobilienmanagements die Auffassung der Regierung, dass dieser Bereich unter der Federführung des professionell mit Baufragen befassten Bundesamtes bleiben soll und die verfassungsmässig garantierte Autonomie sich auf die Rechtssprechung und nicht auf die Organisation bezieht [39].
Das Parlament hiess ferner eine Änderung der Verordnung über die Richterlöhne oppositionslos gut [40]. Gegen Jahresende unterbreitete der Bundesrat dem Parlament auch noch eine Verordnung über die Taggelder und Reisespesen der nebenamtlichen Bundesrichter (diese sind nicht fix besoldet) zur Genehmigung [41].
Anlässlich der parlamentarischen Behandlung des Geschäftsberichts der Bundesgerichte im Parlament beklagte sich der Präsident des Bundesgerichts, Guisep Nay, über den Druck, den einzelne Politiker und Parteien auf die Rechtssprechung ausübten [42]. Dem in Pension gehenden Bündner Nay folgte der Berner Freisinnige Arthur Aeschlimann auf den Präsidentenstuhl. Dass dieser sowohl von den erstmals das Vorschlagsrecht ausübenden Richterkollegen als auch von der Vereinigten Bundesversammlung den Vorzug gegenüber dem amtierenden Vizepräsidenten Bernard Corboz (fdp) aus Genf erhielt, führte in der Romandie zu einiger Empörung [43].
Noch bevor das Bundesverwaltungsgericht seine Arbeit aufgenommen hatte, erklärte der im Vorjahr zum Präsidenten gewählte Hans Urech seinen Rücktritt wegen Arbeitsüberlastung. Zum neuen Präsidenten wählte die Vereinigte Bundesversammlung den ebenfalls der SVP angehörenden Christoph Bandli [44].
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Bundesanwaltschaft
Obwohl es in der Vernehmlassung über die Reorganisation der Aufsicht über die Bundesanwaltschaft Kritik am Vorschlag gab, diese vollumfänglich beim EJPD anzusiedeln, hielt der Bundesrat an dieser Absicht fest. Diese Unterstellung der Anklagebehörde unter die Exekutive entspreche auch der Regelung in den meisten anderen europäischen Staaten [45].
Nach sehr kritischen Artikeln in den Medien über die Ermittlungsmethoden von Bundesanwalt Valentin Roschacher geriet dieser unter massiven Druck. Bundesrat Blocher ordnete aufgrund dieser Berichte am 5. Juni eine ausserordentliche Untersuchung an. Diese konzentriere sich auf führungstechnische, finanzielle und organisatorische Fragen, für deren Kontrolle nach geltender Ordnung das EJPD zuständig ist. Das Bundesstrafgericht als Kontrollinstanz für inhaltliche Belange leitete gleichzeitig eine fachliche Überprüfung der Arbeit der Bundesanwaltschaft ein. Diese Analysen konstatierten strukturelle und organisatorische Mängel, hingegen keine Verfehlungen der Bundesanwaltschaft und ihres Leiters. Anfang Juli erklärte Roschacher seinen Rücktritt auf Ende Jahr; die operative Führung gab er sofort ab [46].
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Anwaltsgesetz
Das Parlament hiess die Teilrevision des Anwaltsgesetzes gut. Damit trug es der Tatsache Rechnung, dass mit der so genannten Bologna-Reform an den europäischen Hochschulen der Master-Abschluss das bisher geforderte Lizentiat ersetzt. Umstritten war im Nationalrat, ob das geforderte Praktikum bereits mit dem Bachelor- oder – wie dies Abgeordnete aus der Romandie verlangten – erst nach dem Master-Examen absolviert werden darf. Durchgesetzt hat sich, wie bereits im Ständerat, die weniger strenge Version [47].
 
Volksrechte
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Nutzung der Volksrechte
Im Berichtsjahr kam es zu vier mit einem fakultativen Referendum verlangten Volksabstimmungen (Ausländergesetz, Asylgesetz, Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas, Familienzulagengesetz). Bei allen stimmte das Volk dem Parlamentsbeschluss zu. Ausserdem hiessen Volk und Stände eine neue Verfassungsbestimmung gut (Bildungsartikel).
Im Jahr 2006 wurden 5 Volksinitiativen eingereicht. Dem Volk zum Entscheid vorgelegt wurde ein Volksbegehren (Nationalbankgewinne für die AHV); es wurde abgelehnt. Zwei Volksinitiativen wurden nach der Ausarbeitung von Gegenvorschlägen zurückgezogen („Für fairere Kinderzulagen!“, „Für einen zeitgemässen Tierschutz“). Damit stieg Ende 2006 der Bestand der eingereichten, aber dem Volk noch nicht zum Entscheid vorgelegten Initiativen auf zwölf. Neu lanciert wurden zehn Volksinitiativen.
Insgesamt kam es somit zu sechs Volksabstimmungen (1 obligatorisches Referendum, 1 Volksinitiative und 4 fakultative Referenden). Bei allen dieser 6 Entscheide folgten die Stimmberechtigten dem Antrag von Regierung und Parlament (2004: vier von fünf) [48].
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Reform der Volksrechte
Zum Ausländerstimmrecht siehe oben, Teil I, 1b (Bürgerrecht und Stimmrecht).
Die Vernehmlassung über den Vorentwurf für die legislative Umsetzung der 2003 in die Verfassung aufgenommenen allgemeinen Volksinitiative war mehrheitlich negativ ausgefallen. Trotzdem legte der Bundesrat im Mai dem Parlament seinen Vorschlag für entsprechende Teilrevisionen von Bundesgesetzen vor (BG über die politischen Rechte, Parlamentsgesetz und Bundesgerichtsgesetz). Die Vielzahl der bei der Behandlung einer derartigen Initiative möglichen Entscheidungsschritte, welche durch das System von zwei gleich berechtigten Parlamentkammern noch komplexer werden, erlaubte es dem Bundesrat nicht, die Vorlage gegenüber dem Vernehmlassungsentwurf wesentlich zu vereinfachen [49]. Nachdem sich die SPK des Nationalrats davon hatte überzeugen lassen, dass eine einfachere Lösung nicht möglich ist, beschloss sie mit 13 zu 11 Stimmen, Nichteintreten zu beantragen. Gleichzeitig einigte sie sich mit der SPK des Ständerats darauf, eine Vorlage zur Aufhebung des Verfassungsartikels über diese allgemeine Volksinitiative vorzubereiten. Der Nationalrat folgte der Mehrheit seiner Kommission und entschied sich mit 136 zu 13 Stimmen für Nichteintreten [50].
Die parlamentarische Initiative Gross (sp, ZH) für die Einführung der Gesetzesinitiative wurde vom Nationalrat mit 97 zu 74 relativ knapp abgelehnt. Der Initiant hatte vergeblich argumentiert, es gelte, angesichts der Probleme mit der allgemeinen Volksinitiative (siehe oben), den Bürgerinnen und Bürgern ein griffiges Instrument zur Verfügung zu stellen, das sich in allen Kantonen bewährt habe [51].
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Abstimmungen und Wahlen
In der gleichen Botschaft, in welcher er die allgemeine Volksinitiative vorgelegt hatte (siehe oben), beantragte der Bundesrat auch einige Anpassungen des Gesetzes über die politischen Rechte und des Gesetzes über die politischen Rechte der Auslandschweizer, welche mit der allgemeinen Volksinitiative nichts zu tun haben. Es ging dabei insbesondere um eine Präzisierung des Begriffs „Stellvertretung“ und um die rechtliche Absicherung der Weiterentwicklung des Vote électronique nach dem Abschluss der ersten Pilotphase. Die drei bisher an Versuchen mit der elektronischen Stimmabgabe beteiligten Kantone Genf, Neuenburg und Zürich sollen in Zukunft generell eine befristete Bewilligung erhalten und diese nicht mehr für jede eidgenössische Abstimmung neu einholen müssen. Dazu sollen weitere Kantone Versuche durchführen können und die Anforderung, diese Testabstimmungen wissenschaftlich zu begleiten, wird fallen gelassen. Als Voraussetzung für die generelle Einführung der Stimmabgabe im Internet auch für Auslandschweizer soll der Bund die Kantone zudem verpflichten können, ein zentrales elektronisches Stimmregister für im Kanton stimmberechtigte Auslandschweizer zu führen. Im Gegensatz zur Vorlage über die Umsetzung der allgemeinen Volksinitiative war für diesen Teil der Neuerungen im Nationalrat Eintreten unbestritten. Die neuen Bestimmungen wurden in der Dezembersession mit einigen Abweichungen gegenüber der Version des Bundesrates gutgeheissen [52].
Der Bundesrat veröffentlichte zudem einen „Bericht über die Pilotprojekte zum Vote électronique“, von welchem der Nationalrat Kenntnis nahm. Der Bundesrat beurteilte darin die Pilotversuche positiv, äusserte sich aber sonst eher skeptisch, insbesondere gegenüber der Behauptung, dass damit die Stimmbeteiligung verbessert werden könnte. Am sinnvollsten scheint ihm die Einführung des elektronischen Abstimmens für Auslandschweizer. Im Inland sollen mittelfristig (bis 2011) jedoch höchsten 10% der Stimmberechtigten Zugang zu dieser Form der Stimmabgabe erhalten [53].
Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats legte ihren in Form einer parlamentarischen Initiative gehaltenen Entwurf für einen indirekten Gegenvorschlag zur VolksinitiativeVolkssouveränität statt Behördenpropaganda“ vor. Im Wesentlichen geht es dabei um die Aufnahme der bereits heute in Leitlinien festgelegten Grundsätze der Behördeninformation bei Volksabstimmungen in das Gesetz über die politischen Rechte. Diese Informationen sollen sachlich, transparent und verhältnismässig sein. Als Besonderheit soll der Bundesrat verpflichtet werden, umfassend zu eidgenössischen Volksabstimmungen zu informieren und dabei – das wäre eine Neuerung – immer den Standpunkt des Parlaments zu vertreten. Der Bundesrat sah weiterhin keinen Anlass, die bisher praktizierten Regeln von Leitlinien- auf Gesetzesstufe zu befördern und sprach sich dezidiert dagegen aus, dass die Regierung in jedem Fall die Haltung des Parlaments vertreten müsse. Der Nationalrat befasste sich in der Dezembersession mit diesen Vorschlägen. Gegen die Anträge der SVP, welche ihre eigene Volksinitiative bevorzugt, und des Bundesrates beschloss er Eintreten. In der Frage, ob der Bundesrat auch dann den Standpunkt der Bundesversammlung vertreten müsse, wenn er damit nicht einverstanden ist, beschloss der Rat auf Antrag Müller (fdp, AG) eine weniger rigide Lösung, indem er ihm untersagte, in diesem Fall eine abweichende Empfehlung abzugeben. Dieser Beschluss stützte sich auf ein Gutachten des EJPD, welches der Regierung die Propagierung einer vom Parlamentsentscheid abweichenden Parole untersagt, ihr aber erlaubt, sich in diesem Falle zurückzuhalten [54].
Für Aufsehen sorgte die Neuenburger Kantonsregierung, als sie dem offiziellen Stimmmaterialversand eine Parolenempfehlung für die eidgenössischen Vorlagen vom September (Ausländergesetz und Asylrecht) beilegte. Der Bundesrat berurteilte dies als unzulässig, weil die Empfehlung dem mit Steuermitteln finanzierten offiziellen Versand beigelegt wurde. Die Neuenburger Regierung verteidigte ihr Vorgehen damit, dass dies in ihrem Kanton schon längere Zeit so gemacht werde. In Unkenntnis dieser Diskussion legte die Regierung von Basel-Stadt den Abstimmungsunterlagen zur eidgenössischen Volksabstimmung vom 26. November eine Empfehlung bei und wurde in der Folge von den Bundesbehörden ebenfalls getadelt [55].
 
Weiterführende Literatur
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Allgemeines
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H.H.
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[1] Presse vom 28.4. und 29.4.06; AZ, 1.5.06 (Deiss an CVP-DV). Siehe auch Lit. Hug.
[2] Presse vom 1.5.-9.5.06; Presse vom 10.5.06 (Entscheid Leuthard); NZZ und TA, 13.5.06 (CVP-AG); NF, 17.5.06 (keine anderen Kandidaturen); Presse vom 7.6.06 (CVP-Fraktion); NZZ, 8.6.06 (andere Fraktionen).
[3] AB NR, 2006, S. 1161 ff.; Presse vom 15.6.06.
[4] Presse vom 17.6.06.
[5] AB NR, 2006, S. 675 f.
[6] AB NR, 2006, S. 566 ff. Vgl. auch SPJ 2005, S. 30.
[7] NZZ, 19.8.06. Zur Initiative Markwalder siehe SPJ 2005, S. 30.
[8] AB NR, 2006, S. 649 f.; AB SR, 2006, S. 886 f.; NLZ, 29.3.06. Bericht des BR: BBl, 2006, S. 8233 ff.; NZZ, 14.9.06. Siehe dazu auch unten, Teil I, 6b (Post und Telekommunikation). Vgl. SPJ 2005, S. 31.
[9] Pa.Iv. 05.423. Siehe SPJ 2005, S. 31.
[10] AB NR, 2006, S. 586 ff. Siehe dazu auch die Antwort des BR auf eine Interpellation Stöckli (sp, BE) in AB NR, 2006, IV, Beilagen, S. 338 f.; im SR fand eine kurze Debatte über eine entsprechende Interpellation Inderkum (cvp, UR) mit Beteiligung von BR Leuenberger statt (AB SR, 2006, S. 239 ff.).
[11] BBl, 2006, S. 9051 ff. (GPK) und 9095 f. (BR); BZ, 25.1. und 30.1.06 (Nay); TA, 28.3.06; Presse vom 12.7.06.
[12] AZ, 29.3.06; Presse vom 30.3.06. Zu den umstrittenen Äusserungen Blochers zum Anti-Rassismusgesetz anlässlich eines Besuchs in der Türkei siehe Presse vom 6.10. und 7.10.06 sowie oben, Teil I, 1b (Grundrechte).
[13] AB NR, 2006, S. 568 ff.; AB SR, 2006, S. 1157 ff. Die Differenzen konnten im Berichtsjahr noch nicht beigelegt werden. Siehe SPJ 2005, S. 31 f.
[14] AB SR, 2006, S. 295 f. (Antwort auf eine Interpellation Wicki, cvp, LU); BZ, 27.3.06; Bund, 30.3. und 30.6.06; TA, 9.8.06.
[15] AB NR, 2006, S. 575 f. und 1983; AB SR, 2006, S. 296 f. Siehe SPJ 2005, S. 32 f.
[16] AB NR, 2006, S. 211 ff.; AB SR, 2006, S. 678 ff.; TA, 15.3. und 15.11.06; SGT, 26.5.06; BaZ, 16.11.06. Vgl. SPJ 2005, S. 219 f. sowie unten, Teil I, 8a (Einleitung). Siehe dazu auch BR Couchepin in LT, 14.11.06.
[17] AB NR, 2006, S. 654 ff.
[18] AB NR, 2006, S. 609; AB SR, 2006, S. 885 f. (Motion); BBl, 2006, S. 9723 ff. (Vereinbarung); NZZ und TA, 20.1.06. Vgl. SPJ 2005, S. 33. Vgl. zu diesem Thema auch die Interpellation Graf (sp, TG) in AB NR, 2006, I, Beilagen, S. 373 f. Die von einem Privaten erworbenen Domain-Namen schweiz.ch, suisse.ch sowie svizzera.ch werden gegen Entschädigung an den Bund abgetreten (NZZ, 30.5.06; BZ, 6.9.06).
[20] BBl, 2006, S. 5925 ff. Siehe SPJ 2002, S. 37.
[21] NLZ, 23.6.06; BaZ, 26.6.06. Siehe auch Schindler, Benjamin e.a. (Hg.), Aus der Werkstatt des Rechts: Festschrift zum 65. Geburtstag von Heinrich Koller, Basel 2006.
[22] AB NR, 2006, S. 802 f.; TA, 9.6. und 10.6.06. Vgl. SPJ 2005, S. 33 f.
[23] AB SR, 2006, S. 742 ff.
[24] AB NR, 2006, S. 1716 ff., 1865 ff. und 2045 ff.; AB SR, 2006, S. 1103 ff., 1160 und 1265; BBl, 2007, S. 21 ff. und 39.
[25] AB NR, 2006, S. 85 f.; AB SR, 2005, S. 808 f.; TA, 8.3.06. Vgl. auch die Diskussion im NR im Zusammenhang mit einer Interpellation Simoneschi, cvp, TI (AB NR, 2006, S. 581 ff. ). Siehe SPJ 2005, S. 34.
[26] AB SR, 2006, S. 14. Siehe SPJ 2005, S. 34.
[27] AB NR, 2006, S. 472 ff.; AB SR, 2006, S. 310 f. Vgl. SPJ 2005, S. 35. Siehe auch Lit. Parlament.
[28] BBl, 2006, S. 4043 ff. und 8009 ff. (BR); AB SR, 2006, S. 1220 ff.; TA, 15.8.06; NZZ, 23.9.06.
[29] BBl, 2006, S. 7529 ff. und 7537 f. (BR); AB NR, 2006, S. 1192 f. und 1606; AB SR, 2006, S. 802 f. und 926. Die Motion Noser fand zwar Anerkennung durch das Ratsbüro, wurde aber nicht überwiesen (AB NR, 2006, S. 1573 sowie IV, Beilagen, S. 448 f.).
[30] NZZ, 7.4.06; BZ, 24.6.06 (Medienzentrum); Bund, 1.12.06.
[31] TA, 24.8.06; NZZ, 9.9.06; Presse vom 18.9. und 19.9. sowie 6.10. und 7.10.06. Vgl. dazu SPJ 2004, S. 32. Die Wintersession fand dann wieder in Bern statt, obwohl die Bauarbeiten noch nicht abgeschlossen waren.
[32] AB NR, 2006, S. 492.
[33] AB NR, 2006, S. 588 f.; AB SR, 2006, S. 1159.
[34] AB NR, 2006, S. 656 ff. und 919 f.
[35] AB NR, 2006, S. 663.
[36] BBl, 2006, S. 3475 ff., 3503 ff. (BR) und 3511 ff. (BG); NZZ, 22.2., 26.5. und 30.5.06.
[37] AB SR, 2006, S. 269 ff., 393 f. und 620; AB NR, 2006, S. 776 ff., 910 und 1149.
[38] BBl, 2006, S. 3067 ff. und 3085 ff. (Stellungnahme BG). Vgl. SPJ 2005, S. 36.
[39] AB SR, 2006, S. 379 ff. und 620; AB NR, 2006, S. 904 ff. und 1148; BBl, 2006, S. 5799 ff.
[40] BBl, 2006, S. 2165 ff.; AB SR, 2006, S. 382 und 924; AB NR, 2006, S. 1350 f. und 1604.
[41] BBl, 2007, S. 187 ff.
[42] AB NR, 2006, S. 880 f.; AB SR, 2006, S. 588 ff.
[43] AB NR, 2006, S. 1623 f.; TG, 14.9. und 5.10.06; NZZ, 21.9.06.
[44] AB NR, 2006, S. 531 f.; BüZ, 23.3.06; NZZ, 10.3.06. Siehe SPJ 2005, S. 36.
[45] TA, 27.4.06. Siehe SPJ 2005, S. 36 ff.
[46] Veröffentlichungen: Ww, 1.6. und 8.6.06; BaZ und TA, 3.6.06; TA, 6.6.06 (Stellungnahme Roschacher). Untersuchungen: BR Blocher in AB NR, 2006, S. 870; siehe auch die Antwort des BR auf eine Interpellation Baumann (svp, TG) in AB NR, 2006, V, Beilagen, S. 160 f.; NZZ, 6.6., 18.7. und 30.9.06; Bund, 7.6.06; TA, 9.6., 21.6. und 15.12.06; LT, 15.6.06. Rücktritt: Presse vom 6.7.06.
[47] AB SR, 2006, S. 261 ff., 542 f. und 618; AB NR, 2006, S. 884 ff., 901 ff., 1078 f. und 1147; BBl, 2006, S. 5803 f. Vgl. SPJ 2005, S. 38.
[48] Siehe dazu auch Andreas Gross, „Der Gebrauch der Volksrechte verändert sich“, in NZZ, 16.1.07. Zur Nutzung der brieflichen Stimmabgabe publizierte die Bundeskanzlei die Resultate einer Erhebung (NZZ, 1.4.06).
[49] BBl, 2006, S. 5261 ff.; NZZ, 1.6.06. Vgl. SPJ 2005, S. 39.
[50] AB NR, 2006, S. 1972 ff.; NZZ, 19.9.06. Siehe dazu auch Andreas Gross in Lib., 5.12.06.
[51] AB NR, 2006, S. 673 ff. Vgl. SPJ 2005, S. 39. Der NR verlängerte die Frist zur Ausarbeitung einer Vorlage für die Einführung des Finanzreferendums (pa. Iv. der SVP, siehe SPJ 2004, S. 36) bis zur Herbstsession 2008 (AB NR, 2006, S. 1569). Siehe auch Andreas Gross in AZ, 30.12.06.
[52] BBl, 2006, S. 5261 ff.; AB NR, 2006, S. 1979 ff. Vgl. SPJ 2005, S. 40.
[53] BBl, 2006, S. 5459 ff.; AB NR, 2006, S. 1983; TA, 1.6.06.
[54] BBl, 2006, S. 9259 ff. und 9279 ff. (BR); AB NR, 2006, S. 1959 ff. Die Pa. Iv. der SPK-NR gilt als Umsetzung der Pa. Iv. Burkhalter (fdp, NE). Vgl. SPJ 2005, S. 39 f. Das Parlament verlängerte die Behandlungsfrist für die Volksinitiative um ein Jahr (AB NR, 2006, S. 1972; AB SR, 2006, S. 1223).
[55] AB NR, 2006, V, Beilagen, S. 70 f.; TA, 31.8. und 18.11.06; BaZ, 1.11., 15.11., 23.11. und 24.11.06 (BS). Offenbar besteht diese Praxis nur in den beiden Kantonen Basel-Stadt und Neuenburg.
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