Année politique Suisse 2006 : Sozialpolitik / Gesundheit, Sozialhilfe, Sport
Sozialhilfe
In der Schweiz sind rund
360 000 Menschen im Erwerbsalter gemäss den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS)
arm. Rund ein Drittel davon sind so genannte Working Poor – also Personen, die trotz Vollzeitbeschäftigung unter der Armutsgrenze leben. Dank der guten Konjunktur ist die Armutsquote tendenziell sinkend, wie die neuesten Zahlen des BFS zeigen. 2005 waren rund 8,5% der Schweizer Bevölkerung im Alter von 20 bis 59 Jahren von Armut betroffen; fünf Jahre zuvor waren es noch 9,1% gewesen. Die stärkste Abnahme verzeichnete das BFS zwischen 2000 und 2002 und führte dies auf die günstige Konjunktur und die damit verbundene sinkende Arbeitslosenquote zurück. Zwischen 2002 und 2004 stieg die Quote allerdings wieder an, um im Jahr 2005 wieder leicht zu sinken. Die Zahl der Working Poor reagiert laut BFS mit einer gewissen Verzögerung auf die Konjunktur. Gemäss der Statistik laufen vor allem Alleinerziehende, kinderreiche Familien, unqualifizierte Erwerbstätige und Selbstständige Gefahr, unter die Armutsgrenze zu rutschen. Jede sechste kinderreiche Familie und jede zehnte alleinerziehende Person kommt demnach nur mit harten finanziellen Entbehrungen über die Runden. Überdurchschnittlich viele Working Poor gibt es auch bei Erwerbstätigen ohne nachobligatorische Ausbildung, bei Personen mit befristeten Anstellungsverträgen oder mit einem Erwerbsunterbruch sowie bei Ausländerinnen und Ausländern
[33].
Die gute Konjunktur entschärfte die finanzielle Situation der öffentlichen Sozialhilfe 2006 erneut. Wie die Städteinitiative Sozialpolitik mitteilte,
sank in fünf von acht Schweizer Städten die Zahl der Sozialfälle. Wo die Fallzahlen noch stiegen, schwächte sich die Zunahme immerhin deutlich ab. In Zürich, Basel und Winterthur sanken die Zahlen um 1,5%, in den Städten Schaffhausen und Uster sogar um rund 7%. Zugenommen haben die Fallzahlen lediglich in Bern, St. Gallen und Luzern. Die uneinheitliche Entwicklung spiegelt gemäss der Mitteilung einerseits die regional unterschiedliche Erholungstendenz der Wirtschaft, anderseits aber auch die föderalistische Regelung der Sozialhilfe. Die neuen Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) zur Bemessung der Sozialhilfe würden nicht in allen Kantonen gleich umgesetzt. In den meisten der Städte
stiegen allerdings die
Nettokosten pro Fall gegenüber 2005 erneut. Sie betrugen nun durchschnittlich knapp 11 000 Fr. Die Gründe dafür seine vielfältig, hiess es. Einer davon sei der zunehmende Beratungs- und Betreuungsaufwand, unter anderem für die Arbeitsintegration, ein anderer die sinkende Rückerstattung aus den Sozialversicherungen
[34].
Die SGK des Nationalrates, welche sich in den letzten Jahren intensiv mit der Armutsproblematik befasst hatte, forderte den Bundesrat in einer vom Plenum im Einverständnis mit dem Bundesrat überwiesenen Motion auf, eine
nationale Konferenz zur beruflichen und sozialen Integration durchzuführen. In diesem Rahmen soll ein Wissens- und Erfahrungsaustausch zwischen den einzelnen Akteurinnen und Akteuren (Bund, Kantone, Gemeinden, Städte, interkantonale Sozialdirektorenkonferenz, Städteinitiative, Wirtschaft und Nichtregierungsorganisationen) in der Armutsbekämpfung stattfinden. Ziel dieser Konferenz ist die Entwicklung konkreter und koordinierter Massnahmen für einen nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung der Armut. Der Bundesrat stellte in Aussicht, 2007 eine derartige Konferenz zu organisieren, welche das Thema breit angehen und sich nicht nur auf die berufliche und soziale Integration beschränken will. Der Ständerat überwies die Motion ebenfalls
[35].
Gegen den Willen des Bundesrates, der auf bereits laufende diesbezügliche Arbeiten verwies, nahm der Nationalrat auch eine Motion seiner SGK an, welche die Regierung mit der regelmässigen Durchführung einer detaillierten
Erhebung zur Armut in der Schweiz beauftragen wollte. Der Ständerat schloss sich der Auffassung des Bundesrates an und verwarf die Motion
[36].
In seiner ablehnenden Antwort zu dieser Motion erwähnte der Bundesrat unter anderem die
neue Sozialhilfestatistik, die im Mai des Berichtsjahres erstmals erschien, und die alljährlich detaillierte Informationen über die Sozialhilfebezügerinnen und Sozialhilfebezüger sowie die Sozialhilfeleistungen liefern wird. Nach dieser Statistik bezogen 2004 rund 220 000 Personen Sozialhilfeleistungen. Das entspricht einer Sozialhilfequote von
3% der Gesamtbevölkerung. Die Auswertungen des BFS zeigten, dass die Städte, Agglomerationen und ländlichen Gemeinden äusserst unterschiedlich stark belastet sind. Während die Quote in den städtischen Zentren 5% beträgt, ist diese in den ländlichen Gemeinden mit 1,6% deutlich unter dem schweizerischen Mittel. Ein Viertel der unterstützten Personen lebt in den fünf grössten Schweizer Städten (Zürich, Genf, Basel, Bern, Lausanne). In diesen Zentren liegt die Sozialhilfequote wesentlich über dem schweizerischen Durchschnitt. Eine überdurchschnittlich hohe Sozialhilfequote verzeichnen die Kantone BS, VD, NE, ZH, GE, BE und FR, während die Sozialhilfequote in ländlichen Kantonen deutlich unter dem Durchschnitt liegt. Nach soziodemographischen Kriterien aufgeschlüsselt tragen Alleinerziehende, Geschiedene sowie Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene ein besonders hohes Sozialhilferisiko. Dagegen sind Rentnerinnen und Rentner kaum auf Sozialhilfe angewiesen
[37].
Der Nationalrat behandelte als Erstrat die Totalrevision des Opferhilfegesetzes. Eintreten war unbestritten, obgleich die Sprecherin und der Sprecher der Fraktionen der SP und der GP kritisierten, dass der Entwurf die Lage der Opfer verschlechtere, weil es dem Bund und vor allem den Kantonen in erster Linie ums Sparen gehe. In der Detailberatung lehnte der Rat verschiedene Minderheitsanträge von linksgrüner Seite ab. Mit 109 zu 66 Stimmen stimmte er dem Antrag des Bundesrates zu, wonach keine Entschädigungen und Genugtuungen gewährt werden, wenn die Straftat im Ausland begangen worden ist. In der Vernehmlassung zum Gesetz war die Mehrheit der Antwortenden gegen diese Neuerung gewesen. Bundesrat Blocher rechtfertigte die Abkehr von der bisherigen Praxis: Es sei schwierig herauszufinden, was in der Ferne wirklich vorgefallen sei; zudem trügen „die Menschen auch eine Selbstverantwortung, damit sie nicht in Kriminalfälle verwickelt werden“. Für Grossereignisse wie Terroranschläge versprach er Sonderlösungen; dann würden Bund, Kantone und Reiseversicherer die Opfer entschädigen.
In einem weiteren zentralen Punkt folgte die bürgerliche Ratsmehrheit ebenfalls dem Bundesrat und beschloss auf starken Druck der Kantone mit 97 zu 56 Stimmen, dass die
Genugtuung
höchstens 70 000 Fr. für Opfer und 35 000 Fr. für Angehörige betragen darf. Auf Antrag der Kommission wurde zudem die Bestimmung gestrichen, dass die Kantone die Angebote der Opferhilfe publik zu machen haben. Unbestritten waren Verbesserungen im neuen Opferhilfegesetz: So können Gesuche bis fünf Jahre nach der Tat eingereicht werden, was vor allem für minderjährige Opfer sexueller Verbrechen wichtig ist, da für diese der Zeitpunkt des Fristbeginns neu ab Bekanntwerden der Straftat gilt. Der Nationalrat verabschiedete die Vorlage mit 103 zu 56 Stimmen
[38].
[35]
AB NR, 2006, S. 487;
AB SR, 2006, S. 1124.
[36]
AB NR, 2006, S. 762 ff.;
AB SR, 2006, S. 1121 f.
[37] Presse vom 16.5.06. Zu Ergebnissen aus den Kantonen siehe die Pressemeldungen des BFS vom 13.3. (AR), 27.3. (SO), 4.12. (BE) und 15.12.06 (ZH). Zur Frage der Jugendarmut siehe auch die Antwort des BR auf eine im Plenum noch nicht behandelte Ip. aus dem NR (Geschäft 05.3680).
[38]
AB NR, 2006, S. 1079 ff.; Presse vom 23.6.06. Siehe
SPJ 2005, S.
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