Année politique Suisse 2007 : Grundlagen der Staatsordnung / Rechtsordnung
 
Datenschutz und Statistik
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Volkszählung
Das Parlament hiess die im Vorjahr vom Bundesrat beantragte Totalrevision des Bundesgesetzes über die Volkszählung gut. Es beschloss damit, dass die alle zehn Jahre stattfindende Volkszählung nicht mehr mittels einer Vollerhebung mit Fragebogen durchgeführt wird, sondern auf der Grundlage der bei den lokalen Behörden vorliegenden Registerdaten. Diese werden ergänzt durch umfangreiche Repräsentativbefragungen zur Erfassung von wichtigen Strukturdaten, welche in den Registern nicht enthalten sind (z.B. Sprache, Bildung, Berufstätigkeit, Verkehrsverhalten). Im Ständerat stellte Maissen (cvp, GR) zuerst einen Rückweisungsantrag, mit dem Auftrag, eine detaillierte Variante mit der Beibehaltung der traditionellen Vollerhebung auszuarbeiten. Nur diese und nicht die neuen Repräsentativerhebungen würde gemäss Maissen auch weiterhin Aussagen über die Verhältnisse in kleinen oder bevölkerungsschwachen Räumen erlauben. Angesichts der diesbezüglich negativen Stimmung im Rat zog er seinen Antrag zurück. Der Nationalrat lehnte mit 107 zu 27 Stimmen einen Rückweisungsantrag Beck (lp, VD) ab, der ebenfalls das alte System beibehalten wollte. In der Schlussabstimmung im Nationalrat votierten je rund ein Drittel der SP- und der SVP-Fraktion gegen die neue Volkszählung, die aber mit insgesamt 138 zu 34 Stimmen deutlich angenommen wurde. Das Parlament hiess gleichzeitig einen Rahmenkredit von 69 Mio Fr. für die Durchführung der ersten Erhebung nach dem neuen System gut [6].
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Pass
Der Bundesrat beantragte dem Parlament die Übernahme der EU-Verordnung über biometrische Pässe und andere Reisedokumente. Diese Verordnung erklärt die Aufnahme von biometrischen Daten (vorläufig nur Gesichtsmerkmale, später auch Fingerabdrücke) in diesen Ausweisdokumenten für obligatorisch. Inhaltlich steht diese neue Vorschrift in engem Zusammenhang mit den Abkommen der EU und auch der Schweiz mit den USA über den Verzicht auf ein Einreisevisum (Visa Waiver Programm). Die Schweiz hatte aus diesem Grund bereits seit Herbst 2006 Pässe mit biometrischen Daten ausgestellt. Formal muss die Schweiz die Normen der EU-Verordnung aber auch übernehmen, da sie eine Weiterentwicklung des Rechts-Besitzstandes im Rahmen des Schengen-Abkommens darstellt. Der Ständerat hiess das Geschäft in der Wintersession diskussions- und oppositionslos gut [7].
 
[6] AB SR, 2007, S. 287 ff., 612 und 662; AB NR, 2007, S. 1058 ff. und 1164; BBl, 2007, S. 4559 ff. und BBl, 2008, S. 2485 (Finanzierung). Siehe auch die Antwort des BR auf eine Interpellation Savary (sp, VD) in AB NR, 2007, Beilagen I, S. 654 ff. Der NR lehnte die Motion Gutzwiller (fdp, ZH) für die Vorlage einer Variante mit Beibehaltung der Vollerhebung mit Fragebogen ab (AB NR, 2007, S. 1139). Vgl. SPJ 2006, S. 19.
[7] BBl, 2007, S. 5159 ff.; AB SR, 2007, S. 1051 f.; BZ, 14.6.07. Siehe auch SPJ 2006, S. 19. Der BR unterbreitete dem Parlament noch weitere Anpassungen an den veränderten Rechtsbestand im Zusammenhang mit dem Schengen-Abkommen zur Genehmigung. Wir treten darauf nur dann ein, wenn der Inhalt im Parlament umstritten war (BBl, 2007, S. 7937 ff. (Grenzkontrollen) sowie 8591 ff. (Informationssystem)).