Année politique Suisse 2007 : Wirtschaft / Geld, Währung und Kredit
 
Geld- und Währungspolitik
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Geldmenge
Die weiterhin gute Konjunkturlage veranlasste die Nationalbank ihre seit 2004 praktizierte Politik der Abschöpfung der vorher zu stark expandierten Geldmenge fortzusetzen. Sie erhöhte dazu die angestrebte Zielgrösse für den Libor-Satz (Zins für Dreimonats-Gelder in Franken in London) im März, Juni und September in drei Schritten um je 0,25% auf einen Satz von 2,75% (Bandbreite 2,25-3,25%). Die beiden ersten Heraufsetzungen erfolgten im Gleichschritt mit der Europäischen Zentralbank; bei der Erhöhung im September handelte die SNB im Alleingang. Erstmals seit neun Quartalen verzichtete die SNB im Dezember auf eine weitere Erhöhung. Sie begründete dies mit den nun doch aufgetauchten Risiken einer Konjunkturabschwächung und mit der von ihr als relativ gering eingeschätzten Inflationsgefahr. Wie bereits 2006 entwickelten sich die Geldmengen M1 und M2 rückläufig und das Aggregat M3 wuchs nur noch leicht an. Nach Ansicht der Nationalbank ist damit der bis 2003 geschaffene Geldüberhang abgeschöpft [1].
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Währung
Der Frankenkurs schwächte sich gegenüber dem Euro weiterhin leicht ab und bewegte sich in einem Bereich zwischen 1.60 Fr. und 1.68 Fr. Bis in den Herbst stieg der Euro an, um sich dann zu stabilisieren. Zu Jahresende betrug der Wechselkurs 1.66 Fr. Der Dollar blieb im Vergleich zum Franken in der ersten Jahreshälfte recht stabil, stürzte dann aber von über 1.20 Fr. auf gut 1.10 Fr. ab. Am Jahresende belief er sich auf 1.14 Fr. Der handelsgewichtete Kurs des Frankens ging im ersten Halbjahr sowohl nominal als auch real leicht zurück und machte in der zweiten Jahreshälfte diese Verluste wieder weitgehend gut, wobei es das ganze Jahr über zu starken Schwankungen kam [2].
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Zinsen
Die Geldmarktsätze stiegen, wie von der Nationalbank mit der Erhöhung des Richtwerts für das Zinszielband angestrebt, bis zum Herbst stetig an und blieben dann nach einem leichten Rückgang stabil. Der Libor-Satz (Zins für Dreimonats-Franken in London) betrug im Monatsmittel im Januar 2,21%, im September 2,90% und im Dezember 2,77%. Die langfristigen Zinssätze stiegen zuerst ebenfalls an, gerieten dann im Zeichen der Turbulenzen auf den Finanzmärkten ins Rutschen und lagen zu Jahresende nur noch knapp über den Geldmarktsätzen. Der Zins für 10-jährige Bundesanleihen wuchs bis Juni von rund 2,5% auf 3,4%, brach bis September auf 2,8% ein und erholte sich dann wieder leicht auf rund 3% [3].
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Kapitalmarktregulierung
In der Frühjahrssession befasste sich der Nationalrat mit dem Projekt des Bundesrates für ein neues Bundesgesetz über die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMAG), welches die staatliche Aufsicht über Banken, private Versicherungen und weitere Finanzintermediäre in einer Behörde zusammenfassen will. An sich waren alle Fraktionen mit diesem Anliegen einverstanden. Die SVP beantragte trotzdem Rückweisung an den Bundesrat mit dem Auftrag, das Ganze zu überarbeiten und vor allem auch staatsnahe Akteure wie die Postfinance, die Pensionskassen und die Suva dieser Aufsicht zu unterstellen. Sie blieb mit dieser Forderung allerdings allein und unterlag mit 119 zu 44 Stimmen. In der Detailberatung schloss sich die grosse Kammer weitgehend den Vorschlägen des Bundesrates an. Der Ständerat tat dies als Zweitrat ebenfalls. Er sprach sich jedoch gegen den vom Nationalrat auf Antrag der vorberatenden Kommission aufgenommenen Passus aus, dass die neue Finanzmarktaufsichtsbehörde Finma nicht nur zur Stärkung des Ansehens und der Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz beitragen soll, sondern insbesondere auch dessen Interessen berücksichtigen muss. Zusammen mit dem Bundesrat war eine klare Mehrheit der Ständeräte der Ansicht, dass nur eine vollständige Unabhängigkeit ohne besondere Rücksichtnahme eine korrekte Aufsicht und damit ein gutes Funktionieren des Finanzmarkts garantieren könne. Zudem lasse sich gar nicht festlegen, was die Interessen des schweizerischen Finanzmarktes, auf dem sich viele unterschiedliche Akteure bewegen, denn eigentlich seien. Im Nationalrat hatte die Kommission ihren Antrag damit begründet, dass die Finma auch als Akteurin in internationalen Gremien auftreten werde und sie deshalb auf die Vertretung der Anliegen des schweizerischen Finanzmarkts verpflichtet werden müsse. Eine ähnliche Auflage bestehe übrigens auch für die britische Aufsichtsbehörde. In der Differenzbereinigung hielten zuerst beide Kammern an ihrer Version fest, dann gab der Nationalrat nach. In der Schlussabstimmung hiessen der National- und der Ständerat die Neuorganisation der Finanzmarktaufsicht ohne Gegenstimmen gut. Die neue Behörde wird am 1. Januar 2009 ihre Tätigkeit aufnehmen [4].
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Nationalbank
Der Bundesrat beantragte dem Parlament eine Verlängerung der Teilnahme der Schweiz an den Allgemeinen Kreditvereinbarungen des IWF um weitere fünf Jahre. Dieses Abkommen ist Teil des internationalen Sicherheitsdispositivs zur Bewältigung von gravierenden Währungs- und Zahlungsbilanzkrisen. Die Schweizerische Nationalbank als für die Schweiz teilnehmende Institution wird damit zu einer Darlehenszusage von rund 1,8 Mia Fr. verpflichtet. Zusammen mit dem Verlängerungsbeschluss schlug der Bundesrat dem Parlament auch eine neue Kompetenzregelung vor. In Zukunft soll nicht mehr dieses, sondern die Regierung in Absprache mit der Nationalbank für die Verlängerungsbeschlüsse zuständig sein [5].
Der Nationalrat überwies gegen die Empfehlung des Bundesrates eine Motion, die verlangt, dass bei der Ausschüttung von zukünftigen Sondererlösen aus Goldverkäufen der Nationalbank das Parlament über die Auszahlungsmodalitäten und die Verwendung des Bundesanteils von einem Drittel entscheidet. Diese von der SVP, der SP und der GP unterstützte Motion hatte 2006 die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats eingereicht, nachdem sie in einem Bericht ihre Unzufriedenheit mit dem Vorgehen des Bundesrats und der Nationalbank bei der Verteilung der Einnahmen aus der Liquidierung eines Teils der in Gold angelegten Währungsreserven formuliert hatte. Der Ständerat lehnte die Motion ab, weil erstens keine Geldverteilungen aus neuen Goldverkäufen in Sicht seien und zweitens derartige Bestimmungen nur die Begehrlichkeit und Sonderfinanzierungswünsche bei den Parteien wecken würden. Wie auch der Bundesrat fand die kleine Kammer, dass der im Finanzhaushaltsgesetz für den Bundesanteil festgelegte Verwendungszweck von Sonderausschüttungen (Schuldenabbau) sinnvoll und ausreichend sei. Mit einem überwiesenen Postulat Stamm (svp, AG) verlangte der Nationalrat vom Bundesrat einen Bericht über die Hintergründe der Goldverkäufe der Nationalbank und dabei insbesondere eine Antwort auf die Frage, ob die Schweiz beim Verkauf dieses „Volksvermögens“ unter dem Druck ausländischer Institutionen (z.B. der Zentralbanken der USA oder der EU) gestanden habe [6].
Die Nationalbank feierte im Berichtsjahr ihr hundertjähriges Bestehen [7].
Zur Botschaft des Bundesrates zur Verschärfung des Geldwäschereigesetzes siehe oben, Teil I, 1b (Strafrecht).
 
[1] Schweizerische Nationalbank, 100. Geschäftsbericht 2007, Bern 2008, S. 26 und 28 ff.; Bund, 14.12.07.
[2] Schweizerische Nationalbank, 100. Geschäftsbericht 2007, Bern 2008, S. 26.
[3] Schweizerische Nationalbank, 100. Geschäftsbericht 2007, Bern 2008, S. 26.
[4] AB NR, 2007, S. 62 ff., 893 ff., 985 f., 1057 f. und 1161 f.; AB SR, 2007, S. 404 ff., 540 f., 609 f., 624 und 659; BBl, 2007, S. 4625 ff.; NZZ, 16.11.07. Vgl. SPJ 2006, S. 99.
[5] BBl, 2007, S. 8677 ff.
[6] Motion: AB NR, 2007, S. 186 ff.; AB SR, 2007, S. 1124 f.; NZZ, 19.3.07. Postulat: AB NR, 2007, S. 2062. Vgl. SPJ 2006, S. 99 f.
[7] Presse vom 22.6. und 23.6.07. Siehe auch Lit. Schweizerische Nationalbank.