Année politique Suisse 2007 : Sozialpolitik / Soziale Gruppen
 
Frauen
Der Nationalrat behandelte als Erstrat das Fakultativprotokoll zum UNO-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, welches der Bundesrat im Vorjahr dem Parlament zur Genehmigung vorgelegt hatte. Eine Kommissionsminderheit um Miesch (svp, BL) beantragte Nichteintreten. Obgleich dies vom Wortlaut des Protokolls als auch aus den Ausführungen der Botschaft ausgeschlossen werden kann, hegte diese Minderheit die Befürchtung, aus den beiden Instrumenten (Mitteilungsverfahren und Untersuchungsverfahren) liesse sich ein direkt anwendbares Recht ableiten. Bundespräsidentin Calmy-Rey erläuterte noch einmal, dass die Menschenrechtskonventionen der UNO und die daraus allenfalls entstehenden Empfehlungen von Expertenkommissionen an die Mitgliedsstaaten nie rechtlich verbindlich sind, im Gegensatz zu den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs. Dennoch sprach sich die geschlossene SVP-Fraktion, unterstützt von einzelnen Mitgliedern der CVP und der FDP, gegen das Eintreten aus, welches mit 102 zu 64 Stimmen beschlossen wurde. In der Gesamtabstimmung wurde der Bundesbeschluss mit ähnlichem Stimmenverhältnis angenommen [27].
Mit einer Motion machte Nationalrätin Roth-Bernasconi (sp, GE) auf das oft tabuisierte Phänomen der sexuellen Verstümmelung von Frauen in afrikanischen Kulturen aufmerksam. Ihr Vorstoss beauftragt den Bundesrat, sich stärker gegen diese Praktiken einzusetzen, vor allem durch regelmässige Informationskampagnen in der Schweiz sowie Ausbildungs- und Erziehungsmassnahmen bei den direkt betroffenen Menschen (Immigrantinnen und Immigranten, Medizinal- und Pflegepersonal, Lehrerschaft, Personal der öffentlichen Verwaltungen usw.). Der Bundesrat anerkannte zwar den Handlungsbedarf und listete parastaatliche Kampagnen auf, erklärte aber, zusätzliche Sensibilisierungsmassnahmen würden Ressourcen in personeller und finanzieller Hinsicht in Höhe von mehr als 600 000 Fr. pro Jahr erfordern; diese Mittel würden dem BAG nicht zur Verfügung stehen, weshalb er Ablehnung der Motion beantragte. Diese Argumentation verfing aber weder im National- noch im Ständerat, welche beide die Motion praktisch einstimmig verabschiedeten [28].
Gegen den Willen des Bundesrates, welcher auf das bestehende gesetzliche Instrumentarium verwies, nahm der Ständerat mit klarem Mehr eine Motion Heberlein (fdp, ZH) an, die diesen beauftragt, umgehend im Bereich der Zwangsheiraten aktiver zu werden. Zwangsheiraten unter Immigranten seien nicht Ausdruck eines Rechts auf „Anderssein“ und auch nicht mit dem Verweis auf die Multikulturalität der Gesellschaft zu rechtfertigen. Es müssten in allen gesetzgeberischen Bereichen (Straf-, Zivil- und Ausländerrecht) Massnahmen ergriffen werden, um Zwangsehen resp. arrangierte Heiraten zu verhindern. Den betroffenen Frauen müssten zudem „Ausstiegshilfen“ angeboten werden, um dem familiären Druck standhalten zu können. Schätzungsweise sind in der Schweiz jedes Jahr mehrere hundert Frauen Opfer einer Zwangsehe. Mitte November veröffentlichte der Bundesrat einen Bericht zu diesem Thema. Seiner Ansicht nach reichen die bestehenden Gesetze (insbesondere das neue AuG), um gegen diese Praktiken vorzugehen [29].
Im Rahmen der grossen gleichstellungspolitischen Debatte, welche der Nationalrat symbolisch am Internationalen Tag der Frau (8. März) durchführte, hatte Nationalrätin Roth-Bernasconi (sp, GE) vorerst Erfolg mit einer Motion, die ein verstärktes Engagement des Bundes bei der Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen verlangte. Der Motionstext nahm Bezug auf die 2006 vom Europarat lancierte Kampagne zur Bekämpfung von Gewalt – einschliesslich häuslicher Gewalt – an Frauen. Der Bundesrat sollte beauftragt werden, sich aktiv und nach aussen sichtbar an dieser Kampagne zu beteiligen. Der Bundesrat verwies auf bereits unternommene Anstrengungen, wollte aber wegen mangelnder Ressourcen keinen weiterführenden Auftrag annehmen, weshalb er Ablehnung der Motion beantragte. Entgegen der Meinung des Bundesrates war der Nationalrat der Auffassung, in diesem Bereich könnte noch mehr getan werden, weshalb er die Motion mit 95 zu 58 Stimmen überwies. Für die dann aber erfolgte Ablehnung durch den Ständerat war nicht die Berechtigung des Anliegens an sich, das eigentlich unbestritten war, sondern der „Aufhänger“, die Europaratskampagne, entscheidend, da diese im März 2008 ausläuft [30].
Mit einer Motion wollte Wehrli (cvp, SZ) die Tätigkeit des Eidg. Büros für Gleichstellungsfragen sowie der Gleichstellungsbeauftragten in den Departementen und Ämtern neu orientieren und in den Dienst der Ausländerintegration stellen. Der Bundesrat widersprach dem vehement. Die Integration der Ausländerinnen und Ausländer sei eine Querschnittaufgabe von Bund, Kantonen und Gemeinden, welche nicht primär frauenspezifischen Charakter habe. Dennoch wurde die Motion, wenn auch nur sehr knapp mit 77 zu 72 Stimmen angenommen, dann allerdings vom Ständerat klar mit 24 zu 8 Stimmen abgelehnt [31].
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Politische Vertretung
Bei den Nationalratswahlen 2007 konnte eine gewisse Trendwende bezüglich der Frauenpräsenz festgestellt werden. Nicht nur, weil sich der Frauenanteil mit 29,5% (2003: 25%) erstmals einem Drittel annäherte (wodurch die Schweiz im Ranking der Interparlamentarischen Union vom 31. auf den 19. Rang vorstiess), sondern in erster Linie weil die bürgerlichen Frauen stark zulegten, während bisher das links-grüne Lager klar an der Spitze gestanden hatte. In neuer Zusammensetzung zählt das gewählte Parlament nun 30 bürgerliche und 29 links-grüne Frauen. Der Rückgang der Zahl der linken Frauen erklärt sich nicht aus einer nachlassenden Förderung der weiblichen Kandidaturen, sondern aus den Wahlverlusten der SP (-9, davon sechs Frauen), welche die Gewinne der Grünen nicht auszugleichen vermochten. Der Vormarsch der bürgerlichen Frauen war beachtlich. Die FDP verlor zwar insgesamt fünf Sitze, ist aber dennoch neu mit einer zusätzlichen Frau in Bern vertreten (plus einer liberalen Abgeordneten aus dem Kanton Neuenburg), die CVP erhöhte ihre Frauendeputation um drei Sitze, und bei der SVP, traditionell das Schlusslicht bei der Frauenpräsenz, wurden gar fünf Frauen neu gewählt, wodurch sich die Anzahl der SVP-Frauen auf acht erhöhte [32].
Gemäss Repräsentativumfragen sind auch bei den NR-Wahlen 2007 mehr Männer als Frauen an die Urnen gegangen. Als einziger grösserer Ort erstellt die Stadt Luzern eine anonymisierte Vollerhebung aufgrund der Stimmrechtsausweise. Diese zeigte, dass sich die Diskrepanz zwischen der männlichen und der weiblichen Wählerschaft zu reduzieren scheint. Als Hauptgrund wurde das Nachrücken jugendlicher Stimmberechtigter genannt, bei denen kaum eine Geschlechterdifferenz ausgemacht werden kann. Der Unterschied in der Wahlbeteiligung wächst erst in der Generation der über 60-Jährigen signifikant, also erst bei jener Generation, die politisch in einer Zeit sozialisiert wurde, als die Schweiz auf eidgenössischer Ebene noch kein Frauenstimmrecht hatte [33].
Laut der Statistik 2006 der Schweizer Städte des Städteverbandes betrug der Frauenanteil in den Parlamenten der fünf Städte mit mehr als 100 000 Einwohnern (Zürich, Bern, Basel, Lausanne und Genf) rund einen Drittel, in kleineren Städten dagegen unter 30%. Generell hat sich der Anteil der Frauen gegenüber 1980 (20 resp. 12%) um 15 Prozentpunkte erhöht. Noch eindrucksvoller wuchs in diesem Zeitraum die Frauenpräsenz in den Regierungen: In den Grossstädten schnellte der Frauenanteil von 6% (1980) auf rund einen Drittel (1994); seither ist er relativ konstant geblieben. In den kleineren Städten wuchs er von 5% auf gut einen Viertel. Frauenmehrheiten oder Geschlechter-Parität in den Exekutiven gab es Mitte 2006 in Bern, Köniz und Muri (alle BE), Carouge (GE), Herisau (AR), Solothurn, Affoltern (ZH), Locarno (TI), Aesch (BL) und Rapperswil (SG) [34].
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Arbeitswelt
Zu dem vom Bundesrat im Vorjahr vorgelegten Bericht zur Wirksamkeit des Gleichstellungsgesetzes und den dazugehörenden Empfehlungen des Bundesrates reichten Parlamentarierinnen vor allem aus dem links-grünen Lager einen ganzen Strauss von Vorstössen ein, die in der Frühjahrssession im Nationalrat zur Behandlung kamen (siehe oben). Mit einem Postulat forderte Roth-Bernasconi (sp, GE) den Bundesrat auf, rasch einen Zusatzbericht über die Umsetzung seiner Empfehlungen vorzulegen. Trotz Fundamentalopposition der SVP – Bortoluzzi (ZH) bezeichnete die Debatte als „Unsinn“ und die Vorstösse als Teil einer „sozialistischen Gleichmacherei“ – und dem Antrag des Bundesrates, das Postulat abzulehnen, weil die Problematik zu komplex sei, um schon bald konkrete Ergebnisse vorlegen zu können, wurde es mit 84 zu 70 Stimmen überwiesen. Dafür stimmten die geschlossenen Fraktionen von GP und SP, eine knappe Mehrheit der CVP und einige Freisinnige. Mit 83 zu 71 Stimmen nahm der Rat auch eine Motion Leutenegger Oberholzer (sp, BL) für einen umfassenden Massnahmenplan zur Gleichstellung unter Federführung des Bundes und unter Einbezug von Kantonen, Gemeinden, Sozialpartnern und Wirtschaftsverbänden an. Der Bundesrat sprach sich gegen einen verbindlichen Auftrag aus, da es wirkungsvoller sei, konkrete Massnahmen zu treffen, statt Ressourcen mit der Ausarbeitung eines Massnahmenplanes zu binden. Der Ständerat liess sich von dieser Argumentation überzeugen und verwarf die Motion mit 15 zu 11 Stimmen [35].
Mehrere Vorstösse aus dem links-grünen Lager thematisierten die Frage der Lohngleichheit. In seiner Stellungnahme zum Bericht und zu einzelnen Vorstössen ging Bundesrat Couchepin auch auf die in einem Postulat Leutenegger Oberholzer (sp, BL) erhobene Forderung nach einer nationalen Lohngleichheitskonferenz ein. Er äusserte die Befürchtung, eine derartige Konferenz würde sich im Deklamatorischen erschöpfen und kaum konkrete Ergebnisse zeitigen; mit 83 zu 72 Stimmen verweigerte auch der Rat die Gefolgschaft. Teuscher (gp, BE) wollte den Bundesrat mit einer Motion verpflichten, ein proaktives Lohngleichheitsmodell zu entwerfen und dessen Umsetzung auch in der Privatwirtschaft zu überwachen. Der Bundesrat machte mangelnde personelle Ressourcen geltend sowie seine Überzeugung, dass mit Information, Sensibilisierung und Weiterbildung mehr erreicht werden kann als mit Kontrollen und Sanktionen. Auf seinen Antrag wurde die Motion mit 81 zu 73 Stimmen abgelehnt. Mit 83 zu 73 Stimmen scheiterte auch eine weitere Motion Teuscher für die Einführung von Lohngleichheitstests in der Bundesverwaltung, ebenso mit 84 zu 71 Stimmen ein Postulat der selben Motionärin für die Einführung eines verbindlichen Systems zur Messung der Lohngleichheit in der Privatwirtschaft. Im Einverständnis mit dem Bundesrat angenommen wurde hingegen ein Postulat Leutenegger Oberholzer (sp, BL) für einen Bericht über die Möglichkeiten einer Zertifizierung von Unternehmen, die sich für die Einhaltung der verfassungsmässig garantierten Gleichstellung einsetzen. Dieses Postulat war 2006 aus dem Rechtsfreisinn bekämpft worden, wurde nun aber überwiesen [36].
Weitere Vorstösse betrafen die Lohngleichheitsklagen und deren Folgen für die Betroffenen. Hofmann (sp, AG) verlangte eine Ausdehnung des Klagerechts bei individueller Lohndiskriminierung auf Arbeitnehmerorganisationen. Der Bundesrat anerkannte, dass die heutige Situation unbefriedigend ist, weil sie die klagewillige Person sehr stark exponiert. Er sei deshalb auch bereit, die Vor- und Nachteile verschiedener Modelle von Behörden mit Untersuchungs- und Durchsetzungskompetenzen zu prüfen. Einem generellen, vom Individuum losgelösten Klagerecht könne er aber nicht zustimmen, da dies ein rechtliches Novum wäre. Mit 85 zu 69 Stimmen wurde die Motion verworfen, mit ähnlichem Stimmenverhältnis auch ein Postulat Leutenegger Oberholzer (sp, BL), das die Einsetzung einer unabhängigen Behörde verlangte. Ebenfalls keine Chance hatte eine Motion Roth-Bernasconi (sp, GE), die eine Ausdehnung der Beweislastumkehr auch für die Tatbestände der sexuellen Belästigung und der Diskriminierung bei der Anstellung forderte. Der Bundesrat verwies darauf, dass der Gesetzgeber seinerzeit diese beiden Bereiche ausdrücklich ausgenommen habe, weshalb er nicht bereit sei, hier eine Änderung zu verlangen. Mit 81 zu 72 Stimmen wurde diese Motion ebenfalls abgelehnt [37].
Mit zwei Motionen wollte Nationalrätin Hubmann (sp, ZH) den Kündigungsschutz für den Fall von Klagen zur Lohngleichheit und zu sexuellen Belästigungen am Arbeitsplatz verstärken. Einerseits forderte sie eine Ausdehnung des Kündigungsschutzes von sechs Monaten auf drei Jahre. Andererseits verlangte sie, im Fall einer früheren Kündigung seien derart hohe Entschädigungen rechtlich zu verankern, dass die Angst vor einem Verlust des Arbeitsplatzes und des daraus resultierenden Erwerbsausfalls aufgewogen werden könnten. Der Bundesrat argumentierte, im Fall einer Klage sei das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmerin meistens derart zerrüttet, dass eine länger dauernde Fortführung einer Anstellung nicht zugemutet werden könne. Die Entschädigungen seien bewusst an jene nach OR angeglichen worden, weshalb es stossend wäre, dass eine missbräuchliche Kündigung nach Gleichstellungsgesetz zu höheren Entschädigungen führen würde als nach OR. Die Motionen wurden mit 89 zu 67 resp. mit 88 zu 67 Stimmen abgelehnt. Beide Abstimmungen entsprachen dem bekannten Muster: die (fast) geschlossenen Fraktionen von CVP, FDP und SVP gegen die ebenso einhelligen Fraktionen von GP und SP [38].
Ein Postulat befasste sich gewissermassen mit den Voraussetzungen für die Lohngleichheit. Heim (sp, SO) bat den Bundesrat aufzuzeigen, wie der Erwerb von ausserberuflich erworbenen Schlüsselkompetenzen für die Anstellung und die Lohneinreihung in der Bundesverwaltung berücksichtigt werden könne. Der Bundesrat antwortete, es gebe diese Richtlinien bereits, doch sei deren Anwendung Sache der Departemente und Ämter. Die daraus resultierende Unverbindlichkeit der Richtlinien genügte dem Nationalrat nicht, weshalb er das Postulat mit 87 zu 67 Stimmen überwies [39].
 
[27] AB NR, 2007, S. 1762 ff. und 1766 ff. Siehe SPJ 2006, S. 219.
[28] AB NR, 2007, S. 390 f.; AB SR, 2007, S. 884 f. Erstmals in der Schweiz wurde im Kanton Zürich ein strafrechtliches Verfahren wegen einer hierzulande vorgenommenen Genitalverstümmelung an einem Mädchen eingeleitet. Wie der zuständige Staatsanwalt erklärte, erhoffen sich die zuständigen Behörden davon eine generalpräventive Wirkung (TA, 17.11.07).
[29] AB SR, 2007, S. 283 ff. Im NR ist eine analoge Motion hängig (Geschäft 06.3650). Presse vom 22.3.07; TA, 16.6.07; SoZ, 2.9.07. Bericht des BR: Bund, NF und TA, 15.11.07.
[30] AB NR, 2007, S. 143 und 145; AB SR, 2007, S. 1179 f.
[31] AB NR, 2007, S. 144; AB SR, 2007, S. 1177 f. Siehe SPJ 2006, S. 220.
[32] Presse vom 23.10.07. Siehe dazu oben, Teil I, 1e (Eidg. Wahlen).
[33] NZZ, 20.11.07. Siehe dazu oben, Teil I, 1e (Eidg. Wahlen).
[34] NZZ, 12.2.07.
[35] AB NR, 2007, S. 126 ff. (Bericht), 145 (Motion) und 147 (Postulat); AB SR, 2007, S. 1180 f. Mitte Jahr präsentierte der BR einen Zusatzbericht über bereits eingeleitete Massnahmen (NZZ, 16.6.07). Zum Bericht siehe SPJ 2006, S. 220.
[36] Leutenegger: AB NR, 2007, S. 143 (Couchepin) und 145 (Motion und Postulat); Teuscher: a.a.O., S. 144 (Motion), 145 (Postulat) und 148 (Motion). Zur Lohn- und Chancengleichheit siehe auch die Interpellationen 05.3653, 06.3803 und 06.3822. Abgelehnt wurde eine pa.Iv. Leutenegger Oberholzer für ein regelmässiges Gender-Reporting bei den bundesnahen Betrieben (AB NR, 2007, S. 1764 f.). Bereits im Vorjahr hatte der Rat eine pa.Iv. der gleichen Autorin für ein Gender-Reporting in börsenkotierten Unternehmen abgelehnt (SPJ 2006, S. 221).
[37] AB NR, 2007, S. 143 (Couchepin), 146 (Hofmann und Roth-Bernasconi) und 147 (Leutenegger).
[38] AB NR, 2007, S. 142 f. (Couchepin) und 146 f.
[39] AB NR, 2007, S. 143 (Couchepin) und 149.