Année politique Suisse 2008 : Grundlagen der Staatsordnung / Institutionen und Volksrechte
Verwaltung
Zur Korruptionsbekämpfung (UNO-Konvention) siehe oben, Teil I, 1b (Strafrecht). Zur Zusammenfassung der Nachrichtendienste des Bundes in einem Departement siehe oben, Teil I, 1b (Staatsschutz).
Als Zweitrat stimmte der Nationalrat der
formellen Bereinigung des Bundesrechts ohne Gegenstimme zu. Im Anschluss daran hiess er auch die Motion von Ständerat Stähelin (cvp, TG) gut, welche zusätzlich eine materielle Überprüfung des gesamten Bundesrechts im Hinblick auf Effizienz, Praktikabilität und Notwendigkeit fordert
[14].
Auch der Ständerat stellte sich hinter die Motion Noser (fdp, ZH), die verlangt, dass sämtliche
zur Bundesverwaltung gehörenden IT-Dienstleistungsstellen beim Bundesamt für Informatik und Telekommunikation zusammengefasst werden
[15].
Der Ständerat überwies die Motion von Nationalrat Barthassat (cvp, GE) ebenfalls; sie verlangt, dass bis 2009 die Bürgerinnen und Bürger ihren
Verkehr mit der Bundesverwaltung vollständig auf elektronischem Weg abwickeln können. Er schwächte sie aber stark ab, da ihm die verlangte Umsetzung sowohl inhaltlich als auch zeitlich unmöglich erschien. Der Bund soll gemäss dem neuen Motionstext vor allem die häufig genutzten Behördenkontakte und -dienstleistungen möglichst bald und vollständig in elektronischer Form anbieten. Der Nationalrat schloss sich dieser realistischeren Version an
[16].
Der Nationalrat hiess als Zweitrat die Neugestaltung der Regeln über die Einsetzung, Wahl und Arbeit der ausserparlamentarischen Kommissionen (so genannte
Expertenkommissionen) gut. In Abweichung von der kleinen Kammer beschloss er, dass für die Einsetzung von Kommissionen und die Wahl ihrer Mitglieder immer der Gesamtbundesrat zuständig ist und er diese Aufgabe nicht an die Departemente delegieren kann. Damit soll der Bundesrat in seiner Funktion als Führungsorgan gegenüber den einzelnen Departementen gestärkt werden. Der Ständerat übernahm in der Differenzbereinigung diese Version. Ein Antrag der Linken im Nationalrat, anstelle einer „ausgewogenen“ Vertretung der Geschlechter eine Mindestquote von 40% vorzuschreiben, scheiterte
[17].
Im Herbst gab der Bundesrat den Vorentwurf für eine
Teilrevision des Personalgesetzes in die Vernehmlassung. Hauptelement ist eine Angleichung des Kündigungsrechts an die Verhältnisse in der Privatwirtschaft. Neu sollen die Kündigungsfristen den Minimalvorschriften des Obligationenrechts entsprechen, d.h. einen Monat im ersten Dienstjahr, zwei Monate vom zweiten bis zum neunten Dienstjahr und drei Monate vom zehnten Jahr an betragen. Dies würde für das Personal eine massive Verschlechterung gegenüber heute bedeuten, wo bis zum fünften Dienstjahr drei Monate, vom sechsten bis zum zehnten vier und ab dem elften Dienstjahr sechs Monate gelten. Der Bund als Arbeitgeber soll ausserdem wesentlich mehr Kündigungsgründe geltend machen können. Die Beschwerdemöglichkeiten mit ihren aufschiebenden Wirkungen und die Weiterbeschäftigungsgarantie bei ungerechtfertigter Kündigung sollen zudem eingeschränkt werden. Die Personalverbände reagierten mit Empörung auf diese Liberalisierungspläne von Bundesrat Merz
[18].
[14]
AB NR, 2008, S. 18 ff. und 486 sowie 20 (Motion);
AB SR, 2008, S. 209;
BBl, 2008, S. 2287 ff. Siehe
SPJ 2007, S. 34 f.
[15]
AB SR, 2008, S. 63. Siehe
SPJ 2007, S. 35.
[16]
AB SR, 2008, S. 63 f.;
AB NR, 2008, S. 519. Siehe
SPJ 2007, S. 35.
[17]
AB NR, 2008, S. 20 ff. und 486;
AB SR, 2008, S. 78 f. und 209;
BBl, 2008, S. 2303 ff. Siehe
SPJ 2007, S. 35. Vgl. auch den Bericht des BR über die Besetzung der Expertenkommissionen für die Periode 2008-2011 in
BBl, 2008, S. 3345 ff.
[18]
Bund,
NZZ und
SN, 20.9.08.
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