Année politique Suisse 2008 : Allgemeine Chronik / Öffentliche Finanzen
Direkte Steuern
Zu den kantonalen Steuervorlagen siehe unten, Teil II, 2b (Steuern).
Im Vorjahr hatte der Nationalrat mit einer überwiesenen Motion der FDP-Fraktion den Bundesrat beauftragt, die Verteidigung und offensive Vertretung des Steuerföderalismus und des
Steuerwettbewerbs in der Aussenpolitik als Kernziel in den Bericht über die Legislaturplanung 2007-2011 aufzunehmen. Der Ständerat lehnte die Motion nun primär aus formalrechtlichen Gründen diskussionslos ab, weil der Bundesrat seine Legislaturplanung bereits verabschiedet und darin das Anliegen teilweise berücksichtigt habe. Zuhanden der Materialien führte die Kommissionssprecherin aber aus, die Finanzkommission-SR habe der Legislaturkommission in einem Brief signalisiert, dass sie das Anliegen unterstütze. Bei der Behandlung der effektiv vom Bundesrat vorgeschlagenen Legislaturziele unterstrich der Sprecher der ständerätlichen Kommission, dass es sich dabei nicht um eine Förderung des Steuerwettbewerbs im Inland handle, sondern um die Unterstützung des Bundesrates in seinen Verhandlungen mit dem Ausland betreffend Bankgeheimnis und Steuerhinterziehung
[2].
Mit einer Motion wollte Ständerat Hess (fdp, OW) den Bundesrat beauftragen, eine Revision des Gesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) und des Steuerharmonisierungsgesetzes (StHG) in dem Sinn vorzulegen, dass
Steuerabzüge entweder konsequent pauschalisiert oder zugunsten einer Verbreiterung der Bemessungsgrundlage gestrichen werden, was zu einer generellen
Vereinfachung führen würde. Allfällige Mehrerträge sollten bei der direkten Bundessteuer mit Tarifsenkungen kompensiert werden. Obgleich der Bundesrat bereit war, die Motion entgegen zu nehmen, beantragte Schwaller (cvp, FR) Ablehnung, da ihm sowohl der Text der Motion als auch die Antwort des Bundesrates zu vage formuliert schienen. Er befürchtete zudem, dass unter dem Strich der Mittelstand steuerlich stärker belastet würde. Auch wenn in der Diskussion die zustimmenden Voten überwogen – einzig Leuenberger (sp, SO) und Recordon (gp, VD) sprachen sich dagegen aus –, wurde die Motion mit 21 zu 17 Stimmen verworfen
[3].
Nach einem Jahr Pause befasste sich der Ständerat in der Sommersession mit den Differenzen beim
Bundesgesetz über die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen. Da Mitarbeiteraktien und -optionen als Salärbestandteil in den letzten Jahren stark zugenommen haben, sollen sie künftig nach einheitlichem Recht besteuert werden. Der
Ständerat beharrte darauf, bei gesperrten oder nicht börsenkotierten Optionen einen Abzug von 10% pro Steuerjahr zu gewähren, höchstens aber 50%. Der Kommissionssprecher argumentierte erfolgreich, dass der vom Nationalrat vorgesehene Rabatt von bloss 6% zu einer allzu einschneidenden Steuererhöhung führen würde. Bereits mit einem Rabatt von 10% werde die Steuerbelastung erhöht, wie aus einem Bericht der Steuerverwaltung hervorgehe. Keinen Erfolg hatte trotz erneuter Referendumsdrohung und dem Hinweis, dass es im Gegenteil in der Hälfte aller Fälle gegenüber heute zu massiven Steuererleichterungen käme, die Linke. Ihr von Marty (fdp, TI) unterstützter Minderheitsantrag, der den Abzug ganz aus dem Gesetz streichen wollte, scheiterte mit 26 zu 13 Stimmen. Bei der Frage des Quellensteuersatzes schliesslich schwenkte die kleine Kammer auf die Linie von Bundesrat und Nationalrat ein, die sich für 11,5% statt 10% stark gemacht hatten
[4].
2006 hatte Ständerat Reimann (svp, AG) eine parlamentarische Initiative eingereicht mit dem Ziel, die Abzugsfähigkeit von
Zuwendungen an politische Parteien durch eine Änderung im Steuerharmonisierungsgesetz und im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer einheitlich zu regeln. Nach der grundsätzlichen Zustimmung der Schwesterkommission des Nationalrates hatte die SPK-SR einen entsprechenden Entwurf ausgearbeitet. Dabei hatte sie den höchsten abzugsfähigen Betrag bei der Bundessteuer für natürliche und juristische Personen auf 10 000 Fr. festgelegt; die Kantone werden bei ihrer Steuergesetzgebung zwar verpflichtet, derartige Abzüge zuzulassen, der Umfang bleibt ihnen aber freigestellt. Zudem hatte sie beschlossen, die Definition der politischen Partei ins Gesetz aufzunehmen und nicht auf dem Verordnungsweg der Verwaltung zu überlassen. Der Bundesrat lehnte den Entwurf ab: Aus grundsätzlichen Überlegungen (ausserfiskalische Zielsetzung) und weil er Doppelspurigkeiten beim (bereits zugelassenen) Politsponsoring der Unternehmen befürchtete. Wenn die Räte sich für Eintreten aussprechen sollten, so würde er sich dafür engagieren, diese neue Abzugsmöglichkeit, die ohnehin quer in der Landschaft stehe, da die Bemühungen der letzten Jahre auf eine Vereinfachung des Steuersystems zielten, nur bei natürlichen Personen einzusetzen und eine Höchstgrenze deutlich unter 10 000 Fr. festzulegen. Gegen die Skepsis des links-grünen Lagers trat der Ständerat mit 36 zu 4 Stimmen auf den Entwurf ein. In der Detailberatung setzten sich die Anträge der Kommission auf der ganzen Linie durch. In der Gesamtabstimmung passierte der Entwurf mit 29 zu 8 Stimmen bei einer Enthaltung
[5].
Unter dem Eindruck einer sich abzeichnenden so genannten Stagflation (steigende Preise bei gleichzeitiger Wirtschaftskrise) hatte die FDP-Fraktion 2008 eine parlamentarische Initiative eingereicht, welche mit Stichdatum vom 1. Januar 2009 eine Änderung des DBG in dem Sinn verlangte, dass der Bund den
Ausgleich der kalten Progression jährlich anhand der Entwicklung des Landesindexes der Konsumentenpreise vornimmt. Konkret geht es um über 500 Mio Fr., die, wenn die Teuerung 7% übersteigt, später ohnehin ausgeglichen werden müssen. Ein sofortiger Ausgleich würde gemäss den Initianten Konsum und Investitionen ankurbeln und somit die Wirtschaft stärken. Obgleich die Finanzkommission-SR bereits signalisiert hatte, dass sie die Initiative nicht unterstützen werde, weil ihr der jährliche Rhythmus einer Anpassung nicht besonders dringlich erschien, hatte die Mehrheit der FK-NR an ihrem Antrag, der Initiative Folge zu geben, festgehalten und überdies eine eigene Motion formuliert, welche, ohne ein Stichdatum zu nennen, zwingend einen jährlichen Ausgleich verlangt. Trotz Ablehnung durch den Bundesrat und die Ratslinke nahm der Nationalrat beide Vorstösse mit deutlichem Mehr (97:82 resp. 103:71 Stimmen) an
[6].
Die Ablehnung durch die FK-SR war in erster Linie auf der Grundlage einer Vernehmlassung bei der kantonalen Finanzdirektorenkonferenz erfolgt, welche den jährlichen Ausgleich nicht als konjunkturrelevant erachtete. Weil ihr das Anliegen aber dennoch nicht ganz unberechtigt erschien, formulierte sie eine Motion, welche anstatt des jährlichen doch einen etwas
häufigeren Ausgleich der kalten Progression verlangt. Da der Bundesrat bereit war, diesen Auftrag zu einer Gesetzesänderung entgegen zu nehmen, obgleich er erneut den Standpunkt vertrat, dass eine Revision der Familienbesteuerung Priorität habe, wurde die Motion vom Ständerat nach relativ kurzer Diskussion überwiesen
[7].
Zu den Steuerabzügen für Aus- und Weiterbildungskosten siehe unten, Teil I, 8a (Einleitung).
Bei der Behandlung der
Legislaturplanung war man sich allgemein einig, dass mit der steuerlichen Entlastung der Familien bei der direkten Bundessteuer jetzt zügig vorangegangen werden müsse. Während der Ständerat vorerst die
steuerliche Entlastung von Familien und Ehepaaren festschreiben wollte, erreichte eine Minderheit aus FDP und SVP im Nationalrat mit 90 zu 88 Stimmen, dass alle natürlichen Personen, insbesondere aber Ehepaare und Familien davon profitieren sollten. Gegen einen Antrag der Linken, die befand, mit dieser Erweiterung werde ein spezifisch familienfreundlicher Steuerungseffekt vergeben, stimmte der Ständerat hier zu; als Begründung führte der Kommissionssprecher an, man habe mit diesem Passus nicht die Alleinstehenden diskriminieren wollen, eine Korrektur, die der Nationalrat nun vorgenommen habe
[8].
Mit 156 zu 31 Stimmen lehnte der Nationalrat eine parlamentarische Initiative Meyer Kälin (cvp, FR) ab, die verlangte, dass Investitionen, die von Privatpersonen oder Unternehmen für die Schaffung von ausserfamiliären Einrichtungen zur
Betreuung von Kindern im Vorschulalter getätigt werden, von der Steuerpflicht befreit werden. Sie machte geltend, Firmen hätten zwar diese Möglichkeit, aber lediglich dort, wo sie selber für ihre Angestellten eine Krippe einrichten. Zuwendungen für Tagesstrukturen, die auf private Initiative zu Stande kommen, seien hingegen vom Steuerabzug ausgeschlossen. Da die Anstossfinanzierung des Bundes zur Gründung neuer Kinderkrippen am Auslaufen sei, müssten neue Anreize geschaffen werden, um das Problem der Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu lösen. Die FK begründete ihren Antrag auf Ablehnung damit, dass das Anliegen bereits weitgehend erfüllt sei (Berücksichtigung des geschäftsmässig bedingten Aufwands, Zuwendungen Privater an gemeinnützige Einrichtungen)
[9].
Mehr Erfolg hatte Ständerat Schwaller (cvp, FR) mit seiner Motion, die verlangte, bei der anstehenden Revision der Familienbesteuerung sei in der Vernehmlassungsvorlage ein eigentlicher
Kindertarif zur Diskussion zu stellen, da heisst ein Steuermodell mit einer je nach Anzahl der Kinder degressiven Besteuerung. Der Bundesrat hatte das Anliegen lediglich prüfen wollen. Schwaller argumentierte, die Hauptstossrichtung der bundesrätlichen Vorschläge, nämlich die Erhöhung der Kinderabzüge, entlaste die niedrigsten Einkommen (unter 60 000 Fr.) nicht, da diese keine oder nur kaum ins Gewicht fallende direkte Bundessteuern entrichteten. Bei einem steuerbaren Einkommen über 180 000 Fr. sei eine Familienentlastung seiner Meinung nach nicht prioritär. Profitieren von seinem Vorschlag könnten also in erster Linie Mittelstandsfamilien. Der Bundesrat stimmte schliesslich der Motion zu, worauf sie ohne weitere Diskussionen angenommen wurde
[10].
Im Dezember gab der Bundesrat dann seine Vorschläge für eine steuerliche Entlastung der Familien in die Vernehmlassung. Der Antrag Schwaller auf einen „Kindertarif“ wurde dabei nicht berücksichtigt. Grundlage bilden ein
erhöhter Kinderabzug bei der direkten Bundessteuer und die Einführung eines Abzuges für die
Fremdbetreuung von Kindern. Zudem soll bei Alleinerziehenden und bei getrennt lebenden Eltern eine Besteuerung gemäss der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sichergestellt werden. Die Massnahmen der Vorlage werden bei der direkten Bundessteuer zu Mindereinnahmen von rund 500 bis 600 Mio Fr. führen. Gleichzeitig nahm der Bundesrat auch Kenntnis vom Ergebnis der Vernehmlassung zum Systementscheid bei der
Ehepaarbesteuerung. Die Vernehmlassung hatte zu einer Pattsituation geführt. Der Bundesrat verzichtete deshalb vorläufig auf einen Grundsatzentscheid betreffend individuelle oder gemeinsame Besteuerung von Ehegatten
[11].
Das Volk entschied am 24. Februar über die Unternehmenssteuerreform II, gegen welche im Vorjahr eine Allianz aus SP, GP und SGB das Referendum eingereicht hatte
[12].
In der Kampagne für die Volksabstimmung bekämpften die SP, die Grünen, die EVP, die CSP und die SD zusammen mit den Gewerkschaften die Reform. Für die Linke stellte diese Lockerung der Doppelbesteuerung der Unternehmensgewinne ein unnötiges, ja sogar verfassungswidriges Steuergeschenk an die Reichen dar. Sie befürchteten, dass die daraus resultierenden Mindereinnahmen den Staat zu Sparmassnahmen im Sozialbereich zwingen würden. Ihre Werbung schlug recht aggressive Töne an. So versuchten sie, die Vorlage mit den von breiten Kreisen als skandalös empfundenen hohen Löhne und Prämien für Bankmanager in Verbindung zu bringen.
SVP, FDP, CVP und Liberale unterstützten gemeinsam mit dem Bundesrat und den Unternehmerverbänden Economiesuisse und Gewerbeverband die Unternehmenssteuerreform. Sie betonten vor allem die daraus entstehenden Vorteile für die KMU. Das gegnerische Argument der Steuerausfälle relativierten sie mit der Behauptung, dass die eingesparten Steuern wieder investiert würden, was positive Auswirkungen auf das Wirtschaftswachstum und damit auch auf die zukünftigen Steuereinnahmen hätte
[13].
Unternehmenssteuerreform II
Abstimmung vom 24. Februar 2008
Beteiligung: 38,6%
Ja: 938 744 (50,5%)
Nein: 918 990 (49,5%)
Parolen:
– Ja: FDP, CVP, SVP, GLP, LP, EDU, Lega; Economiesuisse, SGV, SBV.
– Nein: SP, GP, EVP (1)*, CSP (1)*, PdA, SD; SGB, Travail.Suisse.
* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen
Das Bundesgesetz über die Reform der Unternehmenssteuern wurde bei einer relativ schlechten Stimmbeteiligung von 38,6%
mit einem Ja-Stimmenanteil von 50,5% äusserst knapp angenommen. Der Vorsprung der Befürwortenden betrug weniger als 20 000 Stimmen. Am stärksten stimmten die Niedersteuerkantone Nidwalden (64,3%), Appenzell Innerrhoden und Zug zu. Am niedrigsten war die Akzeptanz in den linken Industriekantonen Neuenburg (40,4%) und Basel-Stadt. Grundsätzlich nahm die Zustimmung von Ost nach West ab. Eine wichtige Ausnahme bildete Genf, das als einziger französischsprachiger Kanton zustimmte. Ein Grund für die Differenz zwischen den Sprachregionen mag darin gelegen haben, dass ausser Bern (wo sie am 24. Februar mit einer kantonalen Volksabstimmung eingeführt wurde) und Basel-Stadt (wo sie in Vorbereitung ist) bereits alle Kantone der Deutschschweiz eine ähnliche Regelung im kantonalen Steuerrecht kennen. Die Vox-Analyse zum Stimmverhalten zeigte, dass die Anhängerschaft der SP und der Grünen nahezu geschlossen der ablehnenden Parteiparole gefolgt war. Auch die Mitglieder oder Sympathisanten der Gewerkschaften sprachen sich überdurchschnittlich oft gegen die Unternehmenssteuerreform aus (72% Nein). Zwischen der Anhängerschaft der drei grossen bürgerlichen Parteien SVP, FDP und CVP gab es kaum Unterschiede; sie stimmte zu mehr als 70% für die Reform
[14].
Ende Jahr beschloss der Bundesrat seine nächsten Schritte für eine
weitere Unternehmenssteuerreform, um die in der Schweiz tätigen Firmen von unnötigen Steuerlasten zu befreien und die Position der Schweiz im internationalen Standortwettbewerb zu stärken. Dazu sollen die Emissionsabgabe abgeschafft und steuerliche Hindernisse bei der Finanzierungstätigkeit von Konzernen beseitigt werden. Zudem schlug der Bundesrat Anpassungen bei den kantonalen Holding- und Verwaltungsgesellschaften vor. In- und ausländische Erträge dieser Gesellschaften sollen, wie von der EU verlangt, künftig gleichbehandelt werden. Der Bundesrat beauftragte das EFD, eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten
[15].
Gegen den Widerstand des links-grünen Lagers fügte der Nationalrat bei der Diskussion der
Legislaturplanung neben der vom Bundesrat vorgegebenen administrativen Entlastung auch eine fiskalische Entlastung der Unternehmen ein. Gegen den Willen des Bundesrats stimmte der Rat mit 108 zu 71 Stimmen dieser Ergänzung zu. Die Einigungskommission sprach sich für die Version des Nationalrats aus, worauf sich auch der Ständerat mit 25 zu 9 Stimmen anschloss
[16].
Nach dem Nationalrat im Vorjahr nahm nun auch der Ständerat eine Motion Bührer (fdp, SH) aus dem Jahr 2004 an, die den Bundesrat beauftragt, im Rahmen der Unternehmenssteuerreform II die
Emissionsabgabe auf Eigenkapital abzuschaffen, um so die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz zu verbessern. Der Bundesrat hatte vergeblich Ablehnung beantragt, da bei dieser Massnahme die Nutzniesser in erster Linie bei den multinationalen Unternehmen, den Banken, Versicherungen und Holdinggesellschaften zu suchen wären, nicht aber bei den KMU. Auch wenn die Unternehmenssteuerreform II mittlerweile unter Dach und Fach war, beantragte die Kommission dennoch Annahme der Motion, da sie das Grundanliegen teilte. Sie argumentierte, die Emissionsabgabe sei auf dem internationalen Parkett mittlerweile ein Auslaufmodell; zudem erfolge sie zu einem falschen Zeitpunkt, nämlich dann, wenn Investitionen getätigt werden, und nicht erst, wenn daraus Gewinne anfallen. Leuenberger (sp, SO) plädierte für Ablehnung, nicht aus besonderer Zuneigung zu dieser Abgabe, die tatsächlich veraltet scheine, sondern weil nach dem knappen Abstimmungsergebnis zur Unternehmenssteuerreform eigentlich allen klar sein müsse, dass es nicht angehe, Grossunternehmen weiter zu entlasten, während so dringende Vorlagen wie die Revision der Familienbesteuerung oder die Vereinfachung der Mehrwertsteuer auf die lange Bank geschoben werden. Da in der Zwischenzeit auch der Bundesrat seine Meinung revidiert hatte und die Motion als Teil einer Wettbewerbssteuerreform betrachtet wissen wollte (siehe oben), wurde diese mit 25 zu 10 Stimmen angenommen
[17].
Mit der Überweisung einer Motion seiner FK beauftragte der Ständerat die Regierung, eine Vorlage zur Beseitigung steuerlicher Hindernisse bei der
Finanzierung von Konzerngesellschaften auszuarbeiten. Anders als in den meisten EU-Ländern untersteht in der Schweiz die konzerninterne Finanzierung, das so genannte Cash Pooling, sowohl der Stempel- wie der Verrechnungssteuer, was zur Folge haben kann, dass Geschäfte ins Ausland verlagert werden. Nachdem der Bundesrat bereit war, den Auftrag entgegen zu nehmen, wurde die Motion diskussionslos angenommen
[18].
Der Ständerat behandelte zwei im Vorjahr vom Nationalrat überwiesene Motionen zur
Senkung des Gewinnsteuersatzes für Unternehmen. Die Motion der FDP-Fraktion war recht offen formuliert, und schrieb insbesondere den Umfang und den zeitlichen Horizont der Senkung nicht vor, schlug aber eine Flexibilisierung bei der Besteuerung unterschiedlicher Ertragsarten vor. Diese Motion, die in erster Linie die Standortattraktivität der Schweizer Wirtschaft für ausländische Unternehmen fördern will, nahm die kleine Kammer gegen einen Ablehnungsantrag Fetz (sp, BS) mit 32 zu 10 Stimmen an, allerdings in einer abgeänderten Form, welche die Flexibilisierung ausschloss, da dieses so genannte Box-Modell, welches heute von den Niederlanden praktiziert wird, auch in der EU nicht unbestritten ist. Gegen den Widerstand der SP, die fand, gerade die Flexibilisierung hätte eine innovative Entwicklung ermöglicht, stimmte der Nationalrat der definitiven Überweisung in der modifizierten Form mit 95 zu 61 Stimmen zu. Die Motion der SVP-Fraktion, die genaue Vorgaben zur Senkung (von heute 8,5% auf neu 5,0%) vorsah, was allein beim Bund zu jährlichen Steuerausfällen von 3,8 Mia Fr. führen würde und auch beträchtliche Auswirkungen auf die Kantone hätte, lehnte der Ständerat mit 33 zu 7 Stimmen ab
[19].
Zu der Forderung, den Kantonen die Möglichkeit zu geben, steuerlich begünstigtes Bausparen zuzulassen, sowie zur Abschaffung der so genannten Dumont-Praxis siehe unten, Teil I, 6c (Wohnungsbau und -eigentum).
Beim Bundesgesetz zur Vereinfachung der Nachbesteuerung in
Erbfällen und zur Einführung der
straflosen Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung folgte der Ständerat bei den beiden vom Nationalrat geschaffenen Differenzen diskussionslos der grossen Kammer. Anders als im Vorschlag des Bundesrates werden die noch eingetragenen Organmitglieder sowie die aktiven Vertreter einer juristischen Person den bereits ausgeschiedenen bei der Selbstanzeige gleichgestellt, können also ebenfalls straffrei bleiben und aus der Solidarhaftung entlassen werden. Das Gesetz wurde in der Frühjahrssession definitiv verabschiedet. Die Zustimmung erfolgte mit 27 zu 3 Stimmen im Ständerat resp. mit 127 zu 66 Stimmen im Nationalrat. FDP und SVP votierten geschlossen dafür, die CVP grossmehrheitlich. Wie bereits im Vorjahr angekündigt, verweigerte die SP dem Gesetz die Gefolgschaft, ebenso der überwiegende Teil der GP
[20].
Zur internationalen Amtshilfe bei Steuerdelikten siehe oben, Teil I, 4b (Banken).
[2]
AB SR, 2008, S. 49 und 253. Siehe
SPJ 2007, S. 136.
[3]
AB SR, 2008, S. 326 ff.
[4]
AB SR, 2008, S. 461 ff. Siehe
SPJ 2006, S. 118 und
2007, S. 136. Damit die Verwaltung die Auswirkungen der Entlöhnung von Mitarbeitenden mit Optionen vertiefter analysieren kann und weil in der Steuerpolitik Prioritäten gesetzt werden müssten, beschloss die FK des NR, die Beratung des Geschäfts erst fortzusetzen, wenn die Räte die Familiensteuerreform verabschiedet haben (
NZZ, 25.6.08).
[5]
AB SR, 2008, S. 747 ff. Siehe auch unten, Teil III a (Parteiensystem).
[6]
AB NR, 2008, S. 1861 ff. Anfang Dezember präsentierte der BR seine diesbezüglichen Vorschläge (
BZ,
NZZ und
SGT, 6.12.08).
[7]
AB SR, 2008, S. 858 ff.
[8]
AB SR, 2008, S. 250 f. und 585 f.;
AB NR, 2008, S. 719 ff. Siehe
SPJ 2007, S. 137.
[9]
AB NR, 2008, S. 465. Das Anliegen fand selbst in der CVP-Fraktion keine einhellige Zustimmung. Zur Ip. Moret (fdp, VD) bezüglich eines zusätzlichen Steuerabzugs für Kinderbetreuung, siehe
AB NR, 2008, S. 1012.
[10]
AB SR, 2008, S. 1020 ff.
[11]
AZ,
BaZ und
NZZ, 13.11.08.
[12] Siehe
SPJ 2007, S. 138 f.
[13] Presse vom 10.1.-23.2.08.
[14]
BBl, 2008, S. 2781 ff.; Presse vom 25.2.08; Hirter, Hans / Linder, Wolf,
Vox – Analyse der eidgenössischen Abstimmungen vom 24. Februar 2008, Bern 2008.
[15]
AZ,
NZZ und
TA, 11.12.08.
[16]
AB NR, 2008, S. 717 ff.;
AB SR, 2008, S. 585 f.
[17]
AB SR, 2008, S. 322 ff.
[18]
AB SR, 2008, S. 767 f.
[19]
AB SR, 2008, S. 50 ff.;
AB NR, 2008, S. 1315 f. Siehe
SPJ 2007, S. 139.
[20]
AB SR, 2008, S. 40 f. und 207;
AB NR, 2008, S. 483;
BBl, 2008, S. 2321 ff. Siehe
SPJ 2007, S. 140. Die Mehrheit der FK-NR beantragte eine Standesinitiative des Kantons Tessins für eine generelle Steueramnestie sowie eine gleich gelagerte pa.Iv. Polla (lp, GE) abzuschreiben, unterlag aber knapp einem Minderheitsantrag aus SVP und FDP, welche die Frist noch einmal um zwei Jahre verlängern wollte (
AB NR, 2008, S. 1547 f.).
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