Année politique Suisse 2009 : Sozialpolitik / Gesundheit, Sozialhilfe, Sport
 
Suchtmittel
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Tabak
Anfang Mai 2010 wird das 2008 vom Parlament gutgeheissene neue Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen in Kraft treten. Der Bundesrat erliess im Berichtsjahr eine Ausführungsverordnung. Das neue Regelwerk gibt beim Nichtraucherschutz einen nationalen, einheitlichen Mindeststandard vor. Die Kantone sind jedoch ermächtigt, darüber hinauszugehen und strengere Vorschriften zum Schutz der Gesundheit zu erlassen. In Basel-Land akzeptierten die Bürgerinnen und Bürger mit einer Mehrheit von 65% eine Volksinitiative für ein Rauchverbot in Restaurants und anderen öffentlichen Räumen. In den Kantonen St. Gallen und Uri lehnten die Stimmberechtigten Lockerungen der bestehenden Rauchverbote in Restaurants ab. Im Kanton Genf nahmen sie die Ausführungsgesetzgebung zu der im Vorjahr angenommenen Volksinitiative zum Schutz vor dem Passivrauchen an [46].
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Illegale Drogen
Eine Motion Geissbühler (svp, BE) von 2007 verlangte, die Gesetzgebung dahingehend zu ändern, dass der Anbau von Hanf vor der Aussaat meldepflichtig würde. Der Nachweis, dass der Anbau nicht zum Zweck der Betäubungsmittelgewinnung erfolgt, obliegt dabei der anpflanzenden Person. Die Motion wurde vom Nationalrat als überflüssig abgelehnt, weil sie in der BfMG-Revision von 2008 bereits berücksichtigt worden war [47].
 
[46] NZZ, 28.9. und 29.10.09. BL: BaZ, 18.5.09. SG: SGT, 28.9.09. UR: NLZ, 18.5.09. GE: TG, 28.9.09 und SPJ 2008, S. 207. Siehe unten, Teil II, 5f.
[47] AB NR, 2009, S. 1007. Siehe SPJ 2008, S. 209 f.