Année politique Suisse 2010 : Bildung, Kultur und Medien / Kultur, Sprache, Kirchen
 
Sprachen
Als der Genfer Nationalrat Hodgers (gp), welcher sich im Berichtsjahr zur Verbesserung seiner Deutschkenntnisse für ein Jahr in Bern niederliess, aufgrund der dort gemachten Erfahrungen in der NZZ am Sonntag äusserte, der Gebrauch der Deutschschweizer Mundart sei belastend für den nationalen Zusammenhalt, sorgte dies insbesondere in der französischsprachigen Bevölkerung für ausgedehnte Debatten. In einer andauernden Flut von Leserbriefen fanden sich einerseits Stimmen, die von Deutschschweizern den vermehrten Gebrauch des Hochdeutschen forderten; andere waren jedoch im Sinne des Erhalts der Mundart eher der Ansicht, dass Schweizerdeutsch an Schulen in der Romandie gelehrt werden sollte. Ein ähnliches Problem sieht auch der Journalist und Ex-Chefredaktor der „Liberté“, José Ribeaud, welcher das Schweizerdeutsch in seinem neuen Buch als „arme de discrimination et d’exclusion“ darstellte; und das nicht nur gegenüber der lateinischen Schweiz, sondern auch gegenüber Zuzüglern aus dem Ausland. Die plurilinguale Schweiz sei „une chimère“, ein Hirngespinst. Hodgers reichte im Berichtsjahr gleich neun parlamentarische Vorstösse ein, davon neben einer Anfrage drei parlamentarische Initiativen, drei Postulate und zwei Motionen, welche mit einem breiten Massnahmenkatalog Einsatz und Verbreitung der Dialektsprache regeln sowie grundsätzlich die Mehrsprachigkeit und den Austausch über die Sprachgrenzen hinaus fördern wollen. Bereits abgelehnt wurde ein Postulat zur Förderung der Kooperation kleiner deutsch- und westschweizer Betriebe durch die Schaffung von neuen Handelskammern. Ebenfalls abgelehnt wurde eine Motion, welche den Fragenkatalog zum Sprachgebrauch wieder in den Mikrozensus der Schweizer Bevölkerung aufnehmen wollte, da nur so eine ausreichende statistische Grundlage zur sprachlichen Entwicklung in der Schweiz bestehe. Der Bundesrat führte in seiner ablehnenden Antwort aus, dass dafür neu alle fünf Jahre eine vertiefte Erhebung zum Thema „Sprache, Religion und Kultur“ stattfinden solle. Zum ersten Mal durchgeführt werde diese im Jahre 2014. Die Behandlung der verbleibenden Vorstösse, darunter auch eine parlamentarische Initiative, welche dem Erlernen einer zweiten Landessprache gegenüber dem Englischen Vorrang geben will, steht noch aus [7].
In der Sommersession beschloss der Ständerat entgegen dem Antrag des Bundesrates, eine Motion Maissen (cvp, GR) anzunehmen, welche vom Bundesrat fordert, einen neuen schweizerischen Fernsehkanal zu realisieren, der bereits ausgestrahlte Sendungen durch Synchronisierung oder den Gebrauch von Untertiteln der jeweils anderssprachigen Bevölkerung zur Verfügung stellt. Der Nationalrat stand dem Geschäft im Sinne der Stärkung der gegenseitigen Verständigung und des nationalen Zusammenhalts ebenfalls positiv gegenüber, teilte aber die Bedenken des Bundesrates, ob die finanzielle Situation der SRG die Schaffung eines zusätzlichen Fernsehkanals erlaube. Er beschloss daher auf Anraten seiner Kommission, die Motion mit der Änderung anzunehmen, dass zur Erreichung dieser Ziele kein eigenständiger Kanal geschaffen werden müsse, die SRG jedoch angehalten werden soll, ihre Beiträge in dieser Sache zu erhöhen [8].
Weiter überwies der Ständerat im Berichtsjahr ein Postulat Berset (sp, FR), welches die Übersetzung der Internet-Übertragung von Ständeratssitzungen in allen Landessprachen verlangte. Im Gegensatz zu den Nationalratsdebatten, welche per Internet in den Landessprachen Deutsch, Französisch und Italienisch ausgestrahlt werden, erfolgt die Übertragung der Ständeratsdebatte bisher ohne Übersetzung [9].
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Berücksichtigung der Sprachminderheiten
Anfangs Juni verabschiedete der Bundesrat die Verordnung über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften (SpV), welche per 1. Juli 2010 in Kraft trat und der Umsetzung des neuen Sprachengesetzes dient. In der Verordnung führt der Bund aus, dass er nicht nur die Förderung der kleinen Landessprachen in den Kantonen Graubünden und Tessin vorantreiben, sondern darüber hinaus generell alle mehrsprachigen Kantone in ihrer Erfüllung besonderer Aufgaben finanziell unterstützen will. Weiter definiert er in einem separaten Abschnitt Massnahmen zur Förderung der Verständigung und des Austauschs zwischen den Sprachgemeinschaften, wobei insbesondere die Förderung des schulischen Austauschs und die Finanzhilfen zuhanden des Instituts für Mehrsprachigkeit der Universität und Pädagogischen Hochschule Fribourg hervorzuheben sind. Letzteres wird in Zukunft die Funktion eines nationalen Kompetenzzentrums für Mehrsprachigkeit innehaben. Einen inhaltlichen Schwerpunkt setzt die Verordnung auch mit der Förderung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung. Aufgrund der Empfehlung einer Nationalfondsstudie definiert der Bund Quoten für die Vertretung der Sprachgemeinschaften in den Departementen. Die Sollwerte sehen eine Zusammensetzung aus 70% deutsch-, 22% französisch-, 7% italienisch- und mindestens einem Prozent rätoromanisch-sprachigen Angestellten vor. En gros werden diese Werte in der Bundesverwaltung bereits realisiert, jedoch variiert deren Erfüllung von Departement zu Departement noch stark. Neu hält die Verordnung ebenfalls fest, dass Mitglieder des mittleren und oberen Kaders mit Ausnahme der Angehörigen der Eidgenössischen Technischen Hochschulen über gute aktive Kenntnisse einer zweiten, sowie mindestens über passive Kenntnisse einer dritten Amtssprache verfügen sollen. Wo dies nicht der Fall ist, müssen innerhalb eines Jahres nach Stellenantritt Massnahmen zur Förderung der Sprachkenntnisse getroffen werden [10].
Per 1. Juli nahm mit dem Genfer Vasco Dumartheray der erste Delegierte für Mehrsprachigkeit seine Tätigkeit in der Bundesverwaltung auf. Sein Aufgabenbereich umfasst insbesondere die Förderung der Vertretung von Angehörigen lateinischer Sprachgemeinschaften [11].
Im Oktober des Berichtsjahres wurde in Montreux der 13. Frankophonie-Gipfel unter dem Titel „Herausforderungen und Zukunftsvisionen für die Frankophonie“ durchgeführt. Rund 1400 Delegierte aus 70 Staaten nahmen daran teil. Die Schweiz waltete zum ersten Mal als Gastgeber des Gipfels und führte hiermit ihre zunehmend aktive Rolle im Verbund fort [12].
 
[7] AB NR, 2010, S. 1648 (Motion) und 1652 (Postulat). NZZ am Sonntag, 21.3.10; QJ, 12.5.10 (Ribeaud); LT, 21.6.10 (Hodgers); Lit. Ribeaud. Vgl. auch Lit. Conrad.
[8] AB SR, 2010, S. 445 f.; AB NR, 2010, S. 2059 ff.
[9] AB SR, 2010, S. 706 f. Vgl. dazu auch oben, Teil I, 1c (Parlament).
[10] Letzteres Anliegen enthielt auch die überwiesene Motion de Buman (cvp, FR) (AB NR, 2010, S. 1129; AB SR, 2010, S. 809 f.). Zu den Regelungen betreffend Bundesverwaltung vgl. auch oben, Teil I, 1c (Verwaltung).
[11] Exp., 5.6.10; SGT, 20.8.10. Vgl. auch die überwiesenen Motionen Cassis (fdp, TI) und Lombardi (cvp, TI) sowie das Postulat Hêche (sp, JU) (AB NR, 2010, S. 553 und 1312 ff.; AB SR, 2010, S. 296 ff. und 809 f.).
[12] NZZ, 28.5.10. Zu den Ratsdebatten betreffend Frankophoniegipfel vgl. oben, Teil I, 2 (organisations internationales).